Vom Inhaber und Betreiber der Domain und privaten Webseite www.twseite.de festgelegte Änderung des Zuganges zu den auf der privaten Webseite www.twseite.de angebotenen Zusatzinformationen (1) Hintergrund 26.03.2019 heise.de Das EU-Parlament hat die EU-weite Urheberrechtsänderung mit 6 Stimmen-Differenz von Ja- zu Nein-Sagern implementiert. Das EU-weite Leistungsschutzrecht für Urheber im Bereich Presse Medien etc. verlangt, dass die Entgeltung von Urhebern, deren Werke in fremden Medien (inklusive Internet) verwendet werden. Auch große Tech-Plattformen sind betroffen. Die Regelung erlaubt es in der BRD, dass Verlage wieder an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort beteiligt werden können (Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes und des BRD-Gerichtshofes auf Verbot dieser Beteiligung ist hinfällig geworden). Es wird nun erwartet, dass zum Vollzug der Regelung im Bereich Internet dieses mit Schutzmechanismen ausgestattet wird, die die Entgeltung von Urhebern, deren Werke im Internet verwendet werden, optimal schützen könnten: Filterung des Datenflusses im Internet zum Zweck des Abgleiches auf existierende Engeltverträge für jede Art von urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Uploadfilter von auf Internet-Host hochgeladene Werke), wobei der Internet-Host für die Entgeltung haftet bzw. mangels Entgeltungsregelung die Werke nicht hostet. Davon betroffen sind alle Internetteilnehmer, die von der Filtertechnik des jeweiligen Internet-Hosts (z.B. Google) abhängig sind. Das geänderte Recht muss in nationales Recht der EU-Staaten umgesetzt werden. In der BRD könnte ein Recht der Pauschallizenz und -vergütung implementiert werden, um so die pauschale Entgeltung der urheberrechtlichen Werke vieler Arten zu ermöglichen (anstelle Filterung aller Datenströme). 26.03.2019 vom Autor dieser Dokumentation Das Problem des neuen EU-Urheberrechtes ist ein völlig anderes als das der Filterung: Die Kommunikation von Internetteilnehmern betrifft immer Ergebnisse der Wertschöpfung ... von Kultur bis hin zu industrielle Daten oder Streams. Das Internet ist eine Form des vergesellschafteten Daseins mit dem Zweck der Vergesellschaftung, wenn Internetzonen nicht abgeschottet kommunizieren ... von Kultur bis hin zur schnöden Verwertung z.B. in der BRD in nicht berufsgeschützten Bereichen wie z.B. den Bereich der Personalvermittlung (z.B. in Form der Einzelunternehmung), die keiner Qualifizierungsnachweise für die Ausübung dieser gewerblichen Tätigkeit bedarf. Im Internet hinterlassen alle Teilnehmer Spuren und zwar unbewusst und bewusst. Bewusst werden Spuren hinterlassen, wenn eine Kommunikation gesteuert werden soll. Unbewusst hinterlassene Daten sind Objekte z.B. der Spionage, die natürlich auch bewusst hinterlassen Daten verarbeitet. Es ist nicht möglich, dass ein Erzeuger von Daten deren Verbreitung im Internet zu 100% verhindern kann, wenn es keine abgeschottete Zone des Internets ist. Es ist also gerade bei Online-Medien wie Internet-Presse unmöglich, keine Spuren zu hinterlassen, auch wenn diese Online-Medien reines Payware-Angebot sind, denn Nutzer des Internetangebotes ausschließlich gegen Entgelt können sehr wohl Medieninhalte als Kopie erzeugen und in das nicht abgeschotteten Internet einfliessen lassen. Das EU-Urheberrecht hat die Rechtsauffassung zur Entgeltung von Daten im Internet kommerzialisiert, weil Internet-Daten-Anbieter für Urheberrecht und Entgeltung haften, wenn Daten im nicht abgeschotteten Internet gehostet werden. Der Internet-Datenstrom als Mittel der Kommunikation, die objektiv immer Spuren hinterlässt, muss auf Rechtsschutz z.B. per DRM umgestellt werden: Vollständig umgestellt werden, sobald Hoster beteiligt sind, die z.B. Internetinhalte mit Verwertung verknüpfen - z.B. Google offeriert Zitate der Online-Presse auf einer Google-Seite, die zu der Online-Presse verlinkt UND Anzeigen, die von Google zum Zweck der Verwertung geschaltet sind, offeriert. In diesem Fall wollen Urheber von Google Geld für die Zitate-Offerte und damit Geld auch für die Verlinkung auf die Urheber-Webseite. Zugleich wollen Urheber Geld, weil Google die Webseite mit den Zitaten verwertet (per Anzeigen, die nichts mit dem Urheber zu tun haben müssen). Die Verwertungsabsicht ist der Zugang zu einer Entgeltung eines im Verwertungskontext direkt oder indirekt offerierten Werkes eines Urhebers. Damit gelten zwingend folgende Prinzipien: Werke eines Urhebers müssen entgeltet werden, wenn die Werke publiziert werden, um Kommunikation im nicht abgeschotteten Internet zu ermöglichen, das also den Urheber mit seinen Werken publik macht. Auch wenn das nationale Urheberrecht eine Entgeltung ausschließen würde, gilt, dass die Kommunikation im Internet prinzipiell Urheberrecht ist. Es ist also unerheblich, wer wem wie viel Entgelt zahlt: ALLE Teilnehmer des nicht abgeschotteten Internets unterliegen dem systemischen Risiko, Entgeltzahler zu werden. Das betrifft also auch private Webseiten oder die eines z.B. Kleintiervereines, wenn diese nicht abschotten. Das Recht für Private Webseiten ist grundsätzlich auch ein Urheberrecht. Z.B.: Eine private Webseite, die Nachrichten aus der Online-Presse offerieren will, muss die Nachrichten aus dem Urheberrecht-Kontext herausnehmen: Die Nachrichten müssen mit eigenen Worten nachgebildet werden, wobei der Kontext der Nachricht erhalten bleibt. Dabei ist es zwingend, dass weder Zitate oder andere Teile der Originalnachricht (bzw. diese als Ganzes) offeriert werden. Z.B.: Ein Nachrichtendienst wie z.B. der von Google, oder eine Suchmaschine im Nachrichtenbereich müssen zum Zweck der Minimierung der Entgeltzahlungen im Rahmen des Urheberrechtes auf nachgebaute Nachrichten zugreifen, die dann optional verwertet werden, wobei dann der Urheber der nachgebauten Nachricht in die Entgeltzahlungen einzubeziehen ist, wenn der Urheber denn weiß, dass seine nachgebauten Nachrichten von einer konkreten Suchmaschine etc. abgegriffen wurden. Die Feststellung des Abgriffes ist unmöglich ganzheitlich möglich. Klar: Durch das EU-Urheberrecht wird nun Massenbetrug alltäglich, da es nichts Entgeltfreies im nicht abgeschotteten Internet geben kann. Denn Kommunikation von Internetteilnehmern betrifft immer Ergebnisse der Wertschöpfung und: Das Internet ist eine Form des vergesellschafteten Daseins mit dem Zweck der Vergesellschaftung, wenn Internetzonen nicht abgeschottet kommunizieren. Fazit: Ein Web-Angebot egal welcher Natur (privat, gewerblich, gemeinnützig etc.) muss sich abschotten, um das systemische Risiko der Urheberrecht-Entgeltung zu minimieren. Das Internet muss zoniert werden und ist zugleich systemisch fremdbestimmt. Damit ist Meinungsfreiheit im nicht abgeschotteten Internet nicht mehr möglich (in der BRD ist das ein Verfassungsbruch, wenn die Meinungsfreiheit nicht abgeschafft wird, wobei deren Abschaffung u.a. das Ende z.B. der Online-Presse bedeuten würde). Das neue EU-Urheberrecht ist blanker Faschismus. Die nationale Internetzone ist aus der EU-Rechtszone zwingend zu entfernen. Es zeigt sich auch hier, dass ein EU-Austritt zwingend notwendig ist. (2) Festlegung Der freie Zugang zu den auf der privaten Webseite www.twseite.de angebotenen Zusatzinformationen ist unterbunden. Der Zugang zu den auf der privaten Webseite www.twseite.de angebotenen Zusatzinformationen kann nur anhand der Mitgliedschaft im "Privaten Freundeskreis der Webseite www.twseite.de" erfolgen. Um Mitglied dieses privaten Freundeskreises zu werden, ist eine Registrierung mittels einer gültigen Email-Adresse notwendig, die vom Inhaber und Betreiber dieser Webseite permanent gespeichert wird, um Zugangscode und deren periodische Aktualisierungen übermitteln zu können: Zugangscode erlauben den Zugang zu den auf der privaten Webseite www.twseite.de angebotenen Zusatzinformationen. Der Verlust der gültigen Email-Adresse oder deren Inhaberschaft beendet die Mitgliedschaft. Eine Mitgliedschaft, die Verwendung und Inhaberschaft der gültigen Email-Adresse trennt, ist nichtig. Andere Daten, die mit der Registrierung per gültiger Email-Adresse mitgesendet werden, sind nicht notwendig und werden nicht gespeichert, es sei denn, der Übersender und Inhaber der Registrierungsemail-Adresse erlaubt in dieser Email die Speicherung seiner Daten und stellt deren Zweck, Nutzen und Sinn klar fest. Die Erlaubnis kann nicht pauschal sein: Die in einer Email hinterlegte Erlaubnis gilt nur für die Email mit der Erlaubnis. Registrierungsdaten werden außerhalb des Managements der privaten Webseite www.twseite.de gespeichert und haben keinen Bezug zu den Daten dieser Webseite. Das Speichern der Daten auf dem HTTP-Server der privaten Webseite www.twseite.de ist bereits konzeptionell ausgeschlossen. Der Zugangscode ist gruppiert. Pro Gruppe ist 1 eigener Zugangscode nötig. Gruppen sind: AufbauOstZ_I EinwanderungZ_I ExtremismusZ_I KostenSGB2Z_I Die jeweiligen zugehörigen Key-Dateien einer Gruppe (z.B. AufbauOstZ_I_Key) unterliegen keiner Zugangsbeschränkung. Die Email für die Registrierung muss nur die gewünschte(n) Gruppe(n) angeben. Einen gruppenübergreifenden Zugangscode kann es geben, muss es aber nicht. Falls er existiert, erfolgt eine Mitteilung im Rahmen der Erlangung der Zugangscode bzw. des Zugangscodes. Einen Zugangscode für die Quellennachweise als gepackte HTML-Dateien, die die Nachrichten im Original als Auszüge enthalten (inklusive Bildschirmcopy etc.), gibt es nicht. Dieses Nachrichtenarchiv ist grundsätzlich nicht frei zugänglich. Der Zugang muss explizit per Email beantragt werden (Verhandlungssache im konkreten Fall bei ausreichender Begründung für einen Zugang). Die Empfänger-Email-Adresse, die für die Registrierung verwendet werden muss, befindet sich im Impressum der privaten Webseite www.twseite.de. Die dortigen Impressumangaben sind die des Inhabers und Betreibers der Domain und der privaten Webseite www.twseite.de. 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