01.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Im Zuge der Corona-Virus-Seuche ist die Online-Presse hauptsächlich mit Themen der Seuche verstopft worden. Der Autor dieser Dokumentation stellt Informationen zur Corona-Virus-Seuche hauptsächlich online auf www.twseite.de bereit, da die Thematisierung der Seuchenkrise komplex ist. Die dortigen Informationen tauchen also hier nachfolgend auch deswegen nicht auf, da nur über die Webseite des Autors dieser Dokumentation "www.twseite.de" im Bereich "Gesundheitsversorgung" per AUDIO über die Seuche informiert wird, um die Komplexität der Seuchenkrise abbilden zu können. rp-online.de ist nicht in der Lage, einen aktiven oder inaktiven AD-Blocker zu erkennen. Auch wenn dieser tatsächlich inaktiv ist, blockiert rp-online.de den Internet-Auftritt. Damit entfällt rp-online.de als Informationsquelle. 06.04.2020 heise.de In Niedersachsen in der BRD werden Personen, die ein Mobiltelefon benutzen, von der Polizei wegen Notstand überwacht. Ziel ist es, von den Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind und einer Quarantäne unterliegen, zu erfahren, ob diese Personen tatsächlich die häusliche Quarantäne einhalten. Diese Überwachung als angemessenes Mittel resultiert aus Paragraf 34 Strafgesetzbuch (StGB), wo der rechtfertigende Notstand implementiert ist: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig." Voraussetzung sei, dass "bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt". Die Tat müsse zudem generell ein "angemessenes Mittel" darstellen. 06.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation "Strafgesetzbuch (StGB) StGB Ausfertigungsdatum: 15.05.1871 Vollzitat: "Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 62 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist" Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; zuletzt geändert durch Art. 62 G v. 20.11.2019 I 1626" ... "Vierter Titel Notwehr und Notstand § 32 Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. § 33 Überschreitung der Notwehr Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. § 34 Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. § 35 Entschuldigender Notstand (1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte. (2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern." ... 06.04.2020 bundesregierung.de "KfW-Schnellkredite Weitere Hilfen für den Mittelstand Die Bundesregierung baut die Kredithilfen für kleine und mittlere Betriebe aus. Das neue Programm "KfW-Schnellkredit 2020" macht eine noch raschere Unterstützung für mittelständische Unternehmen möglich. "Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr, sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen", verkündete Bundesfinanzminister Olaf Scholz. "KfW-Schnellkredit 2020" Das neue Programm "KfW-Schnellkredit 2020" wird zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine rasche und unkomplizierte Bereitstellung durch die Hausbanken. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte: "Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können." Montag, 6. April 2020" 14.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Im ARD-Radio wurden unter dem Thema "Corona-Test - Wer soll, wer darf, wer kann getestet werden" durch medizinische Wissenschaftler u.a. folgende Informationen veröffentlicht: Der Nachweis der Existenz des Corona-Virus der aktuellen Corona-Virus-Seuche in einem Menschen ist ein sicherer Nachweis, aber: Das Virus kann sich im Rachen vermehren, bevor es die Lunge befällt und sich dann aus dem Rachen entfernen, so dass dann das Virusmaterial per Lungen-Wasserspülung beschafft werden muss, wenn diese am Patienten noch möglich ist. Der Test weist NICHT nach, ob das Virus im Infizierten AKTIV IST, da NUR auf Genmaterial des Virus getestet wird. Der Antiköpernachweis liefert erst 10 Tage nach Symptomatik-Beginn eine Trefferquote von fast 100% (zu Beginn der Symptome wurden von 10 Infizierten nur bei 6 Infizierten auch Antikörper erkannt (60%)). Erkannt werden Antikörper, die mit Beginn der Infizierung gebildet wurden und Antikörper, die im Verlauf der Krankheit gebildet werden UND auch nach der Krankheit verfügbar sind (Immunität), wobei der Immunitätstest eine Trefferquote von mindestens 92% hat (von 10 Infizierten werden mindestens 9 mit Immunität erkannt; von 130.000 Infizierten werden 10400 Immune nicht erkannt), aber keine 100%. Daher muss zugleich der Nachweis der Existenz des Corona-Virus erfolgen. Der Träger der Immunität kann u.U. als Blutplasma-Spender dienen, wobei sich dieser Mensch von sich aus an ein passendes Labor etc. wenden muss, um bei Eignung dann Blut spenden zu können, dass Antikörper der Immunität hat. Geschätzt 1% der BRD-Bevölkerung ist z.Z. infiziert (83 Millionen Menschen durch 100 ergibt 830000 Menschen). Da diese Zahl gering für eine zufällige Testung der Bevölkerung ist, müsste der Test genauer sein, ist es aber nicht. Daher wird die Bevölkerung NICHT zufällig auf Immunität getestet (92% von 83 Millionen, also werden 6,64 Millionen nicht erkannt: Diese Anzahl ist zu hoch). Ein Infizierter mit Antikörper könnte als Blutspender dienen, oder in einem Bereich arbeiten, wo man sich mit dem Virus infizieren kann (was wegen der Immunität nicht mehr klappen dürfte). WARNUNG: Der Infizierte mit Antikörper kann ANDERE anstecken, wenn der Infizierte nicht virusfrei ist ! UND: Der Virus-Existenz-Test weist NICHT nach, ob das Virus im Infizierten AKTIV IST, da NUR auf Genmaterial des Virus getestet wird. Hinweis: Da die Feststellung des Existenz des Virus im Körper z.Z. nicht mit dem Nachweis der Virus-Aktivität verbunden ist, könnte trotz Immunität des Infizierten dieser das Virus weiterreichen. Es ist also UNZULÄSSIG, von eine Quarantäne z.B. von 14 Tagen auszugehen, um den Infizierten dann OHNE zusätzliche Ansteckungsschutz per Handschuhe und Mund-Nase-Virenmaske sich wieder frei bewegen zu lassen !! In der BRD herrscht im Gegensatz zu Österreich kein Maskenzwang. Da in der BRD Politiker bestimmen, welches Recht gilt, aber Politiker regelmäßig nicht medizinische Wissenschaftler sind, hat also die BRD-Regierung mit dem Entschluss, keinen Maskenzwang anzuordnen, der Virus-Seuche gewaltigen Vorschub gegeben, so dass sich diese ausdehnen wird, sobald die Quarantäne-Anordnung ohne gleichzeitige Anordnung des Maskenzwangs revidiert wird. Es ist also dann zu erwarten, dass Menschen, die die Seuche überlebt haben, früher oder später wieder anstecken werden und zwar kumulativ solange, bis ein Impfstoff existiert oder Menschen 100% sicher auf Virenfreiheit getestet werden (also die Bevölkerung komplett getestet wird, bis alle virenfrei sind). Dass die BRD-Regierung und BRD-Länder-Chefs bereits eifrig die Lockerung der Quarantäne OHNE Maskenzwang anstreben, zeigt, wie groß die Verachtung der Regierenden gegenüber der Bevölkerung und besonders deren Schwachen ist: Wer Überlebt, hat gewonnen. Biologische Lösung .... Tiefster Faschismus. Besonders der des regierenden Christjudentums, das die existierenden Informationen manipulativ benutzt, um bestimmte Ziele zu erreichen, die eben nicht den Schutz aller Menschen umfassen: Es werden Konstruktionen der Normierung der Realität der Bevölkerung entworfen, in dem der Kern dieser Normierung eben NICHT o.g. Sachlage zum Maskenzwang berücksichtigt, sondern u.a. Fantasien über den schulischen Alltag entwirft, die von kompletter Dummheit zeugen würden, wären es nicht die Normen eines hinterfotzigen Gesetzgebers, der ahnungslose Mitmenschen skrupellos verwerten und normieren will ... Auch das Gesülze des BRD-Bundespräsidenten Steinmeier kennzeichnen die Skrupellosigkeit der regierenden christjüdischen Elite. Hinweis: Das Audio ist in Auszügen nur über die Webseite des Autors dieser Dokumentation "www.twseite.de" im Bereich "Gesundheitsversorgung" zugänglich: "CoronaVirusSeuche 20200412 bis 20200414". Die Telefonqualität der in der ARD-Sendung erreichten Wissenschaftler ist z.T. erwartungsgemäß grottenschlecht - deutsche Steinzeit eben. 15.04.2020 bundesregierung.de "Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie Pressemitteilung 124 Mittwoch, 15. April 2020 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser herzlicher Dank. Durch die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine gute Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und einschneidende Maßnahmen erfordert. Deshalb müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern. Für die kommende Zeit ist die Leitschnur unseres Handelns, dass wir alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen wollen. Das gilt besonders für ältere und vorerkrankte Menschen, aber auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere Verläufe. Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt. Wir werden in kleinen Schritten daran arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Dies muss jedoch gut vorbereitet werden und in jedem Einzelfall durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden wird. Der Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Infizierten die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird. Wir müssen uns alle bewusst machen, dass wir die Epidemie durch die Verlangsamung der Infektionsketten der letzten Wochen nicht bewältigt haben, sie dauert an. Deshalb können wir nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie zurückkehren, sondern wir müssen lernen, wie wir für eine längere Zeit mit der Epidemie leben können. Deshalb vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: 1. Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden (Anlage 1 gibt eine orientierende Übersicht über die fortbestehenden Maßnahmen). 2. Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. 3. Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden und auch die Bundeswehr wird mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel von Bund und Ländern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt online- Schulungen durch. Zudem plant das Bundesministerium für Gesundheit ein Förderprogramm zur technischen Aus-und Aufrüstung sowie Schulung der lokalen Gesundheitsdienste. Um besser zu verstehen, in welchen Zusammenhängen die Ansteckungen stattfinden und damit eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, wo kontaktbeschränkende Maßnahmen weiter besonders erforderlich sind, soll zukünftig, wie im Infektionsschutzgesetz auch angelegt, der mutmaßliche Ansteckungszusammenhang möglichst vollständig erfasst werden. 4. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem "contact tracing" eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder unterstützen hierbei das Architekturkonzept des "Pan-European Privacy- Preserving Proximity Tracing", weil es einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der europäischen und deutschen Datenschutzregeln vorsieht und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Darüber hinaus soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren. Sobald auf Grundlage der bereits vorgestellten Basissoftware eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen. Ferner werden alle diejenigen, die unabhängig davon an Tracing-Apps arbeiten, eindringlich gebeten, das zugrundeliegende Architekturkonzept zu nutzen, damit alle Angebote kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht zusammenwirkenden Systemen würde den Erfolg der Maßnahme zunichte machen. 5. Deutschland hat eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests). Der Bund sichert zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland durch den Zukauf von Testgerät und - soweit als möglich in der aktuellen Weltmarktlage - durch die Sicherung von Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial durch dreiseitige Verträge unter Beteiligung des Bundes als Abnahmegarant. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Bekämpfung der Epidemie besteht darin, zielgerichtet und zum richtigen Zeitpunkt zu testen. Deshalb wird das Testgeschehen eng zwischen dem Robert-Koch-Institut und den Gesundheitsdiensten von Ländern und Kommunen abgestimmt, um Erkrankte schnell und sicher zu identifizieren und umgehend die notwendige Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Behandlung einzuleiten. 6. Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten für die entsprechenden Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Träger vor einer Infektion schützen. Darüberhinausgehende Kapazitäten sollen in Bereichen des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen, in denen beruflich bedingt eine Einhaltung von Kontaktabständen nicht durchgängig gewährleistet werden kann. Für den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken im öffentlichen Raum die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter (nicht- medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gewährleistet werden kann (z.B. ÖPNV), das Risiko von Infektionen reduzieren kann. Sie schützen insbesondere die Umstehenden vor dem Auswurf von festen oder flüssigen Partikeln durch den (möglicherweise asymptomatischen, aber infektiösen) Träger der Masken. Insofern wird den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen. 7. Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden. 8. Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden. 9. Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. 10. Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen: - alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche - sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen. 11. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. 12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, was wir jedoch über die Rolle von Zusammenkünften bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen wissen, ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche das Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen. 13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen. 14. Vielfach ist es in den letzten Wochen unabhängig von angeordneten Schließungen zu Produktionsproblemen und Produktionsstillstand gekommen, weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden. Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein. Diese sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit. 15. Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich. 16. Im weiteren Verlauf muss berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet. Während einige Landkreise noch kaum betroffen sind, kommt es in anderen Regionen zu Überlastungen im Gesundheitswesen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Daraus folgt ein dynamisches Infektionsgeschehen, welches die Ausbreitung des Virus in Deutschland begünstigt. Deshalb werden Bund und Länder schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete bereitstellen und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab. Wenn die deutschlandweit erzielten Erfolge in der Verlangsamung des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden sollen, muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden. Dazu gehört auch, dass die derzeitigen, umfassenden Beschränkungen dort aufrechterhalten bzw. nach zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder konsequent eingeführt werden. Darüber hinaus können auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten sein. 17. Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. 18. Neben der Impfstoffentwicklung leistet die Forschung noch weitere wichtige Beiträge zur Bewältigung der Pandemie. Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. In Verbindung mit Studien zu verschiedenen Medikamenten können so die besten Ansätze zur Vermeidung und Behandlung schwerer Krankheitsverläufe gefunden werden. Mit dieser Initiative nimmt Deutschland an der "WHO Solidarity Trial" teil. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Immunität gegenüber SARS- CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und bestimmten Bevölkerungsgruppen. Dazu werden Testkapazitäten ausgebaut und Entwicklung und Optimierung der Tests unterstützt. Erste regionale Studien haben bereits begonnen und breit angelegte Studien sind in Planung. Diese Information fließt fortlaufend in die Einschätzung des weiteren Pandemieverlaufs in Deutschland ein. 19. Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. Einige davon greifen sofort, andere brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, etwa alle zwei Wochen die Infektionsdynamik zu kontrollieren und insbesondere die Auslastung des Gesundheitswesens (v.a. im Bereich der Beatmungskapazitäten) und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes (v.a. vollständige Kontaktnachverfolgung) genau zu betrachten. Danach ist jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können. Entsprechend dieser Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen." 15.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Wie im ARD-Radio heute mitgeteilt wurde: Berlin definiert Menschen als "vom Virus geheilte Menschen", wenn 14 Tage Quarantäne vollzogen wurde, wobei danach es egal ist, ob Symptome auftreten oder nicht. Das RKI (Robert-Koch-Institut) definiert Menschen als "vom Virus geheilte Menschen", wenn 14 Tage Quarantäne vollzogen wurde UND weitere 48 Stunden keine Symptome auftreten. Ein mit der Seuche Infizierter erhält den Virus über den Rachenraum in die Lunge, die wegen der Symptome wie Husten etc. teilweise schlecht belüftet wird, so dass sich dort Virusmaterial anreichern kann. Mit Wegfall der Symptome wird die Durchlüftung besser und das Virusmaterial z.B. nach den 14 Tagen Quarantäne aus der Lunge gehustet etc. - das ist die Verteilung der Seuche, wenn das Virusmaterial für "lebenden" Virus reicht. Die BRD-Regierung und die Länderchefs regieren wie gehabt: Kein Maskenzwang und dafür weiterhin nur 14 Tage Quarantäne. Dass als geheilt definierte Menschen den Virus munter weiter verteilen können, ist egal, denn sonst gäbe es den Maskenzwang als zwingende Vorbeugung. Da Masken am Binnenmarkt Mangelware sind, werden also Masken nicht getragen werden können, auch wenn man es würde. Menschen mit der Grundsicherung sind finanziell nicht in der Lage, Masken zu tragen. Die Maßgabe "können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden" zur Öffnung von Geschäften jeder Art, die max. 800 Quadratmeter haben, ist eine Gummiband-Maßgabe: z.B. Hygiene per Masken ... sieh oben. Summa Summarum: Ideal für die weitere Seuchenverbreitung. 15.04.2020 rp-online.de Im Zuge der US-Hilfen am Binnenmarkt werden per Nothilfepaket ca. 2000 Milliarden US-Dollar investiert, z.B.: US-Bürger mit einem Jahresgehalt von bis zu 75.000 Dollar erhalten je Schecks von 1200 Dollar. Berufstätige Paare mit einem Gehalt bis 150.000 Dollar entsprechend je 2400 Dollar. Zusätzlich soll es pro Kind 500 Dollar geben. Die Schecks, mit denen die Hilfen ausgezahlt werden, bekommen den Namen des US-Präsidenten Trump aufgedruckt. Trump hatte am Dienstag angekündigt, die US-Beiträge an die WHO wegen angeblicher Fehler in der Krise auf Eis zu legen. 15.04.2020 rp-online.de 725.000 Unternehmen in der BRD (ca. 33% aller Unternehmen) nutzen Kurzarbeit. Über die Länder werden 8 Milliarden Euro Bundesmittel an kleine Firmen und Soloselbstständige ausgezahlt. Für den Mittelstand stehen über die staatliche Förderbank KfW Kredite bereit, für die zu 100% der Staat haftet. Diese Kredite dienen dem Zufluss von Liquidität an Unternehmen als Kreditnehmer. 15.04.2020 morgenpost.de Die US-Gesundheitsbehörde CDC hatte Anfang April landesweit das Tragen von Schutzmasken in der Öffentlichkeit empfohlen. Die Maßnahme ist aber für die US-Staaten freiwillig und nicht verpflichtend. In US-Bundesstaat New York wird für den öffentlichen Raum, wo die Abstandsregelung (2 Meter Abstand) nicht einhaltbar ist, die Maskenpflicht eingeführt. Betroffen sind also belebte Zonen wie Verkehrswege oder Verkehrmitteln, Taxi, Supermärkte, Hotels ... 16.04.2020 sueddeutsche.de In den letzten 4 Wochen haben sich in den USA 20 Millionen Menschen als arbeitslos gemeldet, davon 5,2 Millionen allein in der letzten Woche. 17.04.2020 zeit.de Das Gerichtsverfahren in Duisburg in Sachen Love-Parade (und deren 21 Tote und mehr als 650 Verletzte) wird eingestellt, so dass ein Urteil nicht ergeht, weil das Beweisprogramm mehr Zeit als bis zum 27.07.2020, dem Tag der Verjährung der Strafverfolgung, benötigt hat. die Angeklagten absehbar geringe Schuld haben, so dass der Abschluss der Verfahrens nicht mehr verhältnismäßig zum erwartbaren Strafmaß ist. das Verfahren öffentlich stattfand, so dass ganz erheblichen Corona-Virus-Gesundheitsrisiken derart eingetreten sind, dass das Hauptverfahren verzögert wurde. 17.04.2020 zeit.de Der einstige TV-Moderator des ZDF-Magazins "Frontal", Ulrich Kienzle ("Noch Fragen, Kienzle?" - "Ja, Hauser."), ist mit 83 Jahren verstorben. Seine Karriere begann Kienzle beim Süddeutschen Rundfunk, als ARD-Korrespondent berichtete er aus mehreren arabischen Ländern. 1990 wechselte er zum ZDF und leitete dort unter anderem die Hauptredaktion Außenpolitik. 18.04.2020 sueddeutsche.de Die EU will kranke Kinder und unbegleitete Minderjährige aus den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland in andere EU-Staaten verbringen: BRD, Luxemburg, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Finnland, Irland, Portugal und Litauen. Bisher sind 12 Minderjährige nach Luxemburg und 47 Minderjährige (davon 4 Mädchen) nach Deutschland verbracht worden. Die BRD will bis zu 500 Minderjährige aus den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland aufnehmen: Bevorzugt werden Kinder im Alter unter 14 Jahren, kranke Kinder und Mädchen. In den Flüchtlingslagern der EU auf Griechenland leben ca. 39.000 Menschen, davon 14.000 Minderjährige, davon 1600 unbegleitete Minderjährige, davon 90% männlich. 19.04.2020 sueddeutsche.de US-Präsident Trump ist sich nicht sicher, ob China das Virus unabsichtlich oder absichtlich verbreitet hat: "Es hätte in China gestoppt werden können"."Das ist nicht geschehen und die ganze Welt leidet deswegen." "War es ein Fehler, der außer Kontrolle geriet, oder wurde es absichtlich getan?" Das mache einen großen Unterschied. In letzterem Fall "sollte es Konsequenzen geben".In jedem Fall müsse die Regierung in Peking US-Experten erlauben, die Vorgänge vor Ort zu untersuchen. "Sie wollten uns nicht dort haben. Ich denke, dass sie beschämt waren. Ich denke, sie wussten, dass es etwas Schlechtes ist." Am Samstag meldete Trump Zweifel an der von China gemeldeten Todeszahl in der Pandemie an. 20.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Der Heise-Verlag hat in seinem Ct-Magazin nicht nur die optimierte Verballhornung der Deutschen Sprache als Medium der Informationsvermittlung implementiert, sondern kombiniert diese mit journalistischen Dilettantismus edelster Art: Das Umherwerfen von Abkürzungen und die Aneinanderreihung von Informationen ohne deren Systematisierung deutet darauf hin, dass Heise maschinelle Erstellung von Informationen benutzt, den so grottenschlecht kann doch kein Mensch denken ? .... In Berlin würde man jetzt antworten: Denkste, Puppe. Bildschirmcopy und den Ct-Artikel gibt es nur im Quellennachweis. In dem Artikel versucht der Heise-Verlag die Tendenzen der Spionage mittels im Sozialkontext implementierter Software am Beispiel von Corona-Warn-Apps dazulegen, obwohl des - neben dem Affentheater, der im Artikel benannten Wichtigtuer - nichts darzulegen gibt, denn die Lösung des Henne-Ei-Problemes im Datenschutz ist plausibel so einfach, dass der Rest der Debatten und deren Verfechter nur als Dummheit bzw. Dumme benannt werden können: Weder Daten noch Datenschutz waren jeweils zu erst da. Auch die Datenverwendung nicht. Denn die Beschaffung von Informationen zu und in einem Kontext, der abgebildet werden soll, kann und muss nicht per Datensammlungen etc. erfolgen. Im Prinzip ist es außerdem völlig egal, welche Daten beschafft werden und wo diese gehortet und verarbeitet werden. Entscheidend ist der abzubildende Kontext selbst, der mit der Normierung, WER Daten nutzen darf, den Datenschutz ableitet. Wenn es keinen Nutzer gibt, sind Abbildungen, die nicht rein maschinell in autarken Systemen (z.B. der Kriegsführung) verursacht werden, sinnloser Luxus. - Was auch immer an Märchen über Datenschutz und edelste Ethikansprüche und weitere sinnlose Anforderungen, deren Sinn an jeder undefinierten Regel, WER Daten nutzen darf, scheitert, erzählt und eingefordert werden: Es lohnt nicht, ohne DIE Regel auch nur 1 Finger krumm zu machen. Es kann sich also nur um Vollidioten handeln, die verballhornte Textergüsse auskotzen, um sich am allgemeinen Reigen der Henne-Ei-regellosen Datenwelt zu beteiligen. 20.04.2020 bundesregierung.de "Alltagsmasken Schutz in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen In einigen Bundesländern und Kommunen ist es verpflichtend, in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Schutzmasken zu tragen. Bund und Länder empfehlen die sogenannten Alltagsmasken generell dringend. Sie können das Risiko von Infektionen verringern. Schutzmasken sind besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen empfehlenswert. Foto: Getty Images/Jens Schlueter Auch in Zeiten weitgehender Kontaktbeschränkungen müssen Menschen den Weg zur Arbeit zurücklegen und einkaufen gehen. Was tun, wenn es schwierig wird, den geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten? Nach den Empfehlungen des Robert Koch- Instituts kann das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken oder Community-Masken das Risiko von Infektionen reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte. Bund und Länder empfehlen daher dringend, Schutzmasken zu tragen - vor allem im öffentlichen Personnennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel. (Den Bund-Länder-Beschluss PDF, 90 KB, barrierefrei lesen Sie hier im Detail.) Eine bundesweite Pflicht zum Tragen von Schutzmasken gibt es vorerst nicht. Umso wichtiger ist es, in der aktuellen Situation verstärkt Verhaltens- und Hygieneregeln zu befolgen. In Sachsen gilt seit dem 20. April eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen, Bayern führt diese Regelungen ab dem 27. April ein. In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Maskenpflicht ebenfalls ab 27. April, jedoch nur für den ÖPNV. Auch einzelne Kommunen haben eigene Regelungen getroffen. Allgemeine Hygieneregeln Ob mit oder ohne Alltagsmaske: Wichtig ist immer, Abstand zu halten. In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt, den Weg zur Arbeit nicht mit Bus und Bahn zurückzulegen. Wer darauf angewiesen ist, sollte die geltenden Hygieneregeln noch bewusster beachten: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände. Husten und niesen Sie in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch. Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren. Video Video zur Mund-Nasen-Bedeckung Ein Schutz für das Gegenüber Persönliche Verhaltensregeln Zusätzlichen Schutz bieten persönliche Verhaltensmaßnahmen, die jeder Fahrgast in eigener Verantwortung ergreifen kann, um sich selbst und andere vor einer Infektion zu schützen. Auch hier ist es vor allem wichtig, Abstand zu halten: beim Ein- und Aussteigen und bei der Auswahl des Sitzplatzes. Auch sollte auf unnötige Fahrten verzichtet und die Hauptverkehrszeit gemieden werden. Montag, 20. April 2020" 20.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Im Bereich Grundsicherung gilt, dass Kosten des persönlichen Schutzes gegen den Corona-Virus-Befall aus dem Regelsatz zu tragen sind, auch wenn dieser dann für andere Zwecke nicht reicht. Diese Kostenabwälzung ist besonders perfide, weil es in der christjüdischen Regierung der BRD keinerlei Ansätze gibt, Bezieher der Grundsicherung nicht schlechter zu stellen (in dem Masken von Bund bereitgestellt und an die Länder verteilt werden, die dann für sozial Schwache die Kosten der Masken übernehmen), da die Bekämpfung der Corona-Virus-Seuche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Analog zu den Denkweisen der Christjuden über Randständige, die wegen Niedriglohn-Kurzarbeitergeld mit Hartz 4 aufstocken müssen, wurde im ARD-Radio am heutigen Tage durch einen Vertreter der christjüdischen Wirtschaftslobby, also Politik, die Anhebung des Kurzarbeitergeldes mit der Begründung abgelehnt, dass die Bezieher des Niedriglohn-Kurzarbeitergeldes in der Minderheit sind und also mit Hartz 4 aufstocken müssen, so dass für die Mehrheit der Kurzarbeiter, die also nicht aufstocken, das Kurzarbeitgeld ohne Anhebung ausreicht. Die Denkweise dieses Vertreters des christjüdischen Abschaumes geht noch viel weiter: Randständigkeit der Hartz-4-Aufstocker, die als Niedriglöhner das Kurzarbeitergeld auf die Armutsgrenze aufstocken, ist notwendig, um Bundesmittel wegen nicht erfolgter Abschmelzung der Rücklagen der BRD-Arbeitslosenversicherung an dieser einzusparen. 20.04.2020 und 21.04.2020 Christliche Sozialpolitik im Zuge der Corona-Virus-Seuche (ARD-Radio) 20.04.2020 Die CDU-CSU-Fraktion im BRD-Bundestag hat folgende Ansichten: Wenn das Kurzarbeitergeld die Leistungen SGB II unterschreiten könnte, ist die Grundsicherung zu beantragen. Dieses Vorgehen betrifft nur wenige Arbeitnehmer, besonders aus dem Bereich Hotel und Gastronomie, wobei dieser Bereich auch ein kultureller Bereich in Deutschland darstellt, so dass ein Rettungspaket für Unternehmen aus diesem Bereich notwendig ist. Da nur eine Minderheit von Arbeitnehmern ein Kurzarbeitergeld unterhalb der Hartz-4-Grundsicherung-Leistungen erhält, ist die von den aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld abweichende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes unzulässig. Eine von den aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld abweichende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird dauerhaft verlängert, so dass die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit durch Bundesmittel refinanziert werden müssen: Besonders dann, wenn die konjunkturbedingte Arbeitslosigkeit vermehrt auftritt. Verfassungskonforme Neuverschuldung ist an einen Schulden-Tilgungsplan gebunden. Der Haushalt 2009 bis 2013 wurde von der CDU/CSU und deren Regierungspartner SPD bzw. FDP solide gestaltet, in dem nicht gespart wurde, sondern nicht mehr Geld ausgegeben wurde. Die Wirkung war, dass mit der Finanzkrise ab 2008 Deutschland auf einen Wachstumkurs gegangen ist. Steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen sollte deren Liquidität stärken. Es muss ein wirtschaftliches Wachstum bewirkt werden, um steigende Steuereinnahmen zu erzielen (neben der Neuverschuldung). 10% der Steuerpflichtigen erwirtschaften 60% der Steuereinnahmen in der BRD. Der Eigentümer geführte Mittelstand ist das Mittel der Wahl, um aus der Corona-Virus-Krise herauszukommen: Dieser Mittelstand darf in der Ertragskraft nicht gemindert werden. Das gilt auch, weil die Krise wegen der Corona-Seuche tiefgreifender als die Finanzkrise 2008 ist. 21.04.2020 Realität bezüglich Kurzarbeitergeld für Auszubildende im Bereich Hotel / Gastronomie Für Auszubildende gilt die Regelung, dass das ausbildende Unternehmen befristet für Entgeltausfall des Azubi im Zuge der Kurzarbeit der Belegschaft haftet, bis mit Fristablauf das Kurzarbeitergeld für Azubis vom Staat refinanziert wird. Azubis erhalten erst nach einer Wartezeit Kurzarbeitergeld. Bis dahin sind Azubis vom staatlichen Entgeltzahlungen im Zuge der Kurzarbeit ausgeschlossen. Ziel des Gesetzgebers ist es, Ausbildungsverhältnisse konjunkturbedingt dominieren zu lassen und zwar auch dann, wenn Unternehmen aus dem Bereich den Bedarf an Azubis nicht decken können bzw. Azubis die Ausbildung abbrechen (könnten). Hinweise: Bevor mit Grundsicherung aufgestockt werden kann, muss mit Leistungen außerhalb der Grundsicherung aufgestockt werden, z.B. Wohngeld. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber vorfinanziert, der sich das Geld von den zuständigen Einrichtungen des Staates nachträglich erstatten lässt. Im Bereich Grundsicherung gilt, dass Kosten des persönlichen Schutzes gegen den Corona-Virus-Befall aus dem Regelsatz zu tragen sind, auch wenn dieser dann für andere Zwecke nicht reicht. Diese Kostenabwälzung ist besonders perfide, weil es in der christjüdischen Regierung der BRD keinerlei Ansätze gibt, Bezieher der Grundsicherung nicht schlechter zu stellen (in dem Masken von Bund bereitgestellt und an die Länder verteilt werden, die dann für sozial Schwache die Kosten der Masken übernehmen), obwohl die Bekämpfung der Corona-Virus-Seuche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. 21.04.2020 sueddeutsche.de Das Urteil im NSU-Prozess liegt nach 93 Wochen minus 36 Stunden nun schriftlich vor, so dass die Revisionen vor dem BGH eingeleitet werden können. Das OLG München hatte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt, ihre vier Mitangeklagten zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren. Das Urteil des OLG München umfasst 3025 Seiten (6 Aktenordner) und 44 Aktenordner mit den gesammelten Anträgen, Verfügungen und Protokollen aus fünf Jahren Prozess. 22.04.2020 heise.de Das BRD-Bundesland Hessen will Sozialdaten aus dem Bereich Covid-19-Seuche anhand einer Software eines US-Unternehmens in Echtzeit verwalten lassen, um vorgeplante Versorgungseinrichtungen zu aktivieren und die erforderliche Schutzausstattung bereitzustellen. Kapazitätsplanung, Ressourcenallokation, Szenarienplanung und Exit-Strategien zu vollziehen. die Daten per granularer Zugriffskontrollen, Anonymisierung, sicherer Speicherung und Löschung und umfassender Auditierungs- und Aufsichtsfunktionen verwalten und nutzen zu können. Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch hat der Datenhaltung zugestimmt. 22.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Das BRD-Bundesland Hessen wird christjüdisch regiert (CDU mit Bündnis 90 und Die Grünen). Beim letzten Gottesdienst muss Gott den regierenden Christjuden ins Gehirn geschissen haben: Ein US-Unternehmen unterliegt ZWINGEND dem Patriot Act und muss Informationen aus dem Unternehmensbetrieb und den Geschäften den US-Behörden bereitstellen, wenn diese das verlangen. Das betrifft auch die Daten. Wer mit einem Unternehmen, das mit den USA fest verbunden ist, Geschäfte macht, muss wissen was das bedeutet. Den regierenden Christjuden in Hessen ist das scheiß-egal. Es zeigt, wie zwingend die Ausrottungen der christjüdischen Regierungseliten sind. 22.04.2020 bundesregierung.de "Schutz im ÖPNV und beim Einkauf Länder und Kommunen setzen auf Alltagsmasken Alle Bundesländer haben das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und zumeist auch beim Einkaufen zur Pflicht gemacht oder haben dies für die nächsten Tage angekündigt. Generell gilt eine dringende Trage-Empfehlung von Bund und Ländern. Eine bundesweite Pflicht gibt es aktuell nicht, aber eine klare Empfehlung: Bürgerinnen und Bürger sollten vor allem im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Bundesländer haben mittlerweile auch verpflichtende Regelungen beschlossen. Einen Überblick über die regionalen Regelungen finden Sie bei den jeweiligen Ländern. Das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken kann nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) das Risiko von Infektionen reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte. Dennoch gelte die Mund-Nase-Bedeckung nur als zusätzlicher Schutz und ersetze nicht andere Maßnahmen, betont das RKI. Bundesgesundheitsminister Spahn sagte, er rechne noch "über Monate" mit der Beibehaltung der Abstandsregeln. "Bis es einen Impfstoff gibt, werden wir miteinander und aufeinander aufpassen müssen." Mehr zum Thema Schutzmasken lesen Sie hier. Hinweise zum richtigen Gebrauch von Alltagsmasken gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einem Video. Mittwoch, 22. April 2020" 22.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Es gibt keine Alltagsmasken außer die aus Quark und Creme und Gurkenscheiben ... Nicht-medizinische Masken gibt es. 22.04.2020 berliner-zeitung.de Berlin - ab Montag Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Masken sind in Berlin zu Wucherpreisen kaufbar, so dass finanziell weniger Leistungsfähige die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr nutzen dürfen. Apotheken reichen die erhöhten Einkaufspreise an den Kunden weiter: Für eine vor der Corona-Krise mit 0,60 Euro zu entgeltende Maske werden jetzt ab z.B. 5 Euro fällig: 2 OP-Masken (Einwegmasken, nicht FFP): 5 Euro. 1 FFP2-Maske (medizinische Maske) 5 bis 6 Euro. Läden verkaufen Masken: An einer Tankstelle in Lichtenberg liegen die einfachen Papier-Masken in einer Box an der Kasse - für 2,99 Euro pro Stück. In der Schönfließer Straße verkauft ein "Späti" 1 FFP2-Maske für 8 Euro. 1 Baumwollmaske für 5 Euro. 1 OP-Maske für 2 Euro. 22.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Berlin wird christjüdisch-kommunistisch regiert. Die Regierungsparteien sind religiöse Parteien mit je eigenem Wertesystem und Schnittstellen zum jeweiligen Partner. Abgesehen vom puren Opportunismus der Kommunisten sind diese sich mit den Christjuden einig: Wer für Masken nicht zahlen kann, wird selektiert - typisch für eine Religion. Dass in der ehemalige Reichshauptstadt Berlin nun wieder Menschen selektiert und verwertet werden, ist eine deutsch-weite und historische Tradition. Dass Kommunisten z.B. sozial Schwache selektieren, ist ein faschistisches Kennzeichen der berliner Kommunisten, die - wie der Autor dieser Dokumentation bereits belegt hat - aus Seilschaften aus der Westzone der BRD bestehen. Der Erzengel Gabriel, der Teile des deutschen Stammes als Pack bezeichnet hat, hat Unrecht: Es gibt viel weniger Pack im deutschen Stamm, dafür reichlich Pack in den Eliten u.a. der Regierenden: Parasiten, die Mitmenschen verachten. Es wird Zeit, den elitären Christjudas, der seine Mitmenschen an Wucherer verrät, auszurotten, auch um Mitmenschen eine Chance zum Überleben zu geben. 23.04.2020 bundesregierung.de "Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel in Berlin vor dem Deutschen Bundestag (Protokoll des Deutschen Bundestages) Donnerstag, 23. April 2020 in Berlin Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir erleben ganz und gar außergewöhnliche, ernste Zeiten. Und wir alle, Regierung und Parlament, unser ganzes Land, werden auf eine Bewährungsprobe gestellt, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg, seit den Gründungsjahren der Bundesrepublik Deutschland nicht gab. Es geht um nicht weniger als das Leben und die Gesundheit der Menschen. Und es geht um den Zusammenhalt und die Solidarität in unserer Gesellschaft und in Europa. Ich stehe vor Ihnen als Bundeskanzlerin einer Bundesregierung, die in den vergangenen Wochen zusammen mit den Bundesländern Maßnahmen beschlossen hat, für die es kein historisches Vorbild gibt, an dem wir uns orientieren könnten. Wir haben Ihnen, dem Parlament, Gesetzentwürfe zugeleitet und Sie um die Bewilligung von Finanzmitteln in einer Höhe gebeten, wie sie vor der Coronapandemie schlicht außerhalb unserer Vorstellungen lag. Ich danke von Herzen dafür, dass der Deutsche Bundestag wie im Übrigen ja auch der Bundesrat unter schwierigen Umständen die gesetzlichen Maßnahmen äußerst schnell beraten und beschlossen hat. Wir leben nun seit Wochen in der Pandemie. Jeder Einzelne von uns hat sein Leben den neuen Bedingungen anpassen müssen, privat wie beruflich. Jeder von uns kann berichten, was ihm oder ihr besonders fehlt, besonders schwerfällt. Und ich verstehe, dass dieses Leben unter Coronabedingungen allen schon sehr, sehr lange vorkommt. Niemand hört es gerne, aber es ist die Wahrheit: Wir leben nicht in der Endphase der Pandemie, sondern immer noch an ihrem Anfang. Wir werden noch lange mit diesem Virus leben müssen. Die Frage, wie wir verhindern, dass das Virus zu irgendeinem Zeitpunkt unser Gesundheitssystem überwältigt und in der Folge unzähligen Menschen das Leben kostet, wird noch lange die zentrale Frage für die Politik in Deutschland und Europa sein. Mir ist bewusst, wie schwer die Einschränkungen uns alle individuell, aber auch als Gesellschaft belasten. Diese Pandemie ist eine demokratische Zumutung; denn sie schränkt genau das ein, was unsere existenziellen Rechte und Bedürfnisse sind - die der Erwachsenen genauso wie die der Kinder. Eine solche Situation ist nur akzeptabel und erträglich, wenn die Gründe für die Einschränkungen transparent und nachvollziehbar sind, wenn Kritik und Widerspruch nicht nur erlaubt, sondern eingefordert und angehört werden - wechselseitig. Dabei hilft die freie Presse. Dabei hilft unsere föderale Ordnung. Dabei hilft aber auch das wechselseitige Vertrauen, das die letzten Wochen hier im Parlament und überall im Land zu erleben war. Wie selbstverständlich sich die Bürgerinnen und Bürger füreinander eingesetzt haben und sich eingeschränkt haben als Bürgerinnen und Bürger für andere, das ist bewundernswert. Lassen Sie mich Ihnen versichern: Kaum eine Entscheidung ist mir in meiner Amtszeit als Bundeskanzlerin so schwergefallen wie die Einschränkungen der persönlichen Freiheitsrechte. Auch mich belastet es, wenn Kinder im Moment nicht einfach ganz unbeschwert ihre Freundinnen und Freunde treffen können und das so vermissen. Auch mich belastet es, wenn Menschen derzeit grundsätzlich nur mit einem weiteren Menschen außerhalb ihres eigenen Hausstands spazieren gehen können und immer auf den so wichtigen Mindestabstand achten müssen. Auch mich belastet ganz besonders, was die Menschen erdulden müssen, die in Pflege-, Senioren-, Behinderteneinrichtungen leben. Dort, wo Einsamkeit ohnehin zum Problem werden kann, ist es in Zeiten der Pandemie und ganz ohne Besucher noch viel einsamer. Es ist grausam, wenn außer den Pflegekräften, die ihr Allerbestes tun, niemand da sein kann, wenn die Kräfte schwinden und ein Leben zu Ende geht. Vergessen wir nie diese Menschen und die zeitweilige Isolation, in der sie leben müssen. Diese 80-, 90-Jährigen haben unser Land aufgebaut. Den Wohlstand, in dem wir leben, haben sie begründet. Sie sind Deutschland genau wie wir, ihre Kinder und Enkel. Und wir kämpfen den Kampf gegen das Virus auch für sie. Ich bin deshalb auch überzeugt, dass die so harten Einschränkungen dennoch notwendig sind, um diese dramatische Krise als Gemeinschaft zu bestehen und das zu schützen, was unser Grundgesetz in das Zentrum unseres Handelns stellt: das Leben und die Würde jedes einzelnen Menschen. Durch die Strenge mit uns selbst, die Disziplin und Geduld der letzten Wochen haben wir die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Das klingt wie etwas Geringes, aber es ist etwas ungeheuer Wertvolles. Wir haben Zeit gewonnen und diese wertvoll gewonnene Zeit gut genutzt, um unser Gesundheitssystem weiter zu stärken. Dreh- und Angelpunkt aller Bemühungen im medizinischen Bereich sind die Intensivstationen. Dort entscheidet sich das Schicksal für die am schwersten von Corona Betroffenen. Wir alle kennen die furchtbaren Berichte aus Krankenhäusern in einigen Ländern, die vom Virus ein paar Wochen lang schlicht überrannt waren. Dass es dazu nicht kommt, das ist das schlichte und gleichzeitig so anspruchsvolle Ziel der Bundesregierung. Ich danke unserem Gesundheitsminister Jens Spahn, aber auch den Gesundheitsministern der Länder, die so unermüdlich auf dieses Ziel hinarbeiten - und mit sichtbaren Erfolgen. Wir haben die Anzahl der Beatmungsbetten deutlich ausgeweitet. Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz haben wir sichergestellt, dass die Krankenhäuser die zusätzlichen Intensiversorgungskapazitäten aufbauen können. So können wir heute feststellen: Unser Gesundheitssystem hält der Bewährungsprobe bisher stand. Jeder Coronapatient erhält auch in den schwersten Fällen die bestmögliche menschenwürdige Behandlung. Mehr als allen staatlichen Maßnahmen verdanken wir das der aufopfernden Arbeit von Ärzten und Ärztinnen, von Pflegekräften und Rettungssanitätern, von so vielen Menschen, die mit ihrem Fleiß und ihrer Tatkraft das ausmachen, was wir oft einfach "unser Gesundheitssystem" nennen. Ihnen danken wir mit diesem Applaus, und in diesen Dank möchte ich auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr einschließen, die an vielen Stellen helfen. Eine vielleicht in der Öffentlichkeit weniger beachtete, aber ebenso entscheidende Rolle im Kampf gegen die Pandemie spielt der öffentliche Gesundheitsdienst. Fast 400 lokale Gesundheitsämter sind das. Wenn es uns in den nächsten Monaten gelingen soll, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren und einzudämmen, dann brauchen wir diese Ämter in starker Verfassung, und ich sage: in stärkerer Verfassung, als sie vor der Pandemie waren. Deshalb haben Bund und Länder gerade vereinbart, diesen Ämtern mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geben, damit sie zum Beispiel diese überaus wichtige - ja, ich sage: entscheidende - Aufgabe, nämlich die Kontakte eines Infizierten nachzuverfolgen, auch tatsächlich effektiv wahrnehmen können. Das Robert-Koch-Institut wird darüber hinaus 105 mobile Teams aus Studierenden aufstellen, die sogenannten Containment Scouts, die dort, wo besonderer Bedarf besteht, eingesetzt werden können. Von Anfang an hat die Bundesregierung sich auch dem Thema der persönlichen Schutzausrüstung gewidmet. Die Versorgung mit diesen Gütern, insbesondere mit medizinischen Schutzmasken, ist schnell zu einer der zentralen Aufgaben geworden, und nicht nur für uns, sondern für die ganze Welt. Denn ohne gesunde Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger nützen auch vorhandene Intensivbetten und Beatmungsgeräte nichts. Die Lage auf den Weltmärkten für solches Material ist angespannt. Die Handelssitten in den ersten Wochen der Pandemie waren, sagen wir mal, rau. Deshalb hat die Bundesregierung, obwohl wir nach dem Infektionsschutzgesetz nicht zuständig sind, entschieden, die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung zentral zu koordinieren und die Waren dann an die Bundesländer weiterzugeben. Ich danke auch den Unternehmen, die uns dabei mit ihrer Erfahrung geholfen haben. Die Pandemie lehrt uns: Es ist nicht gut, wenn Schutzausrüstung ausschließlich aus fernen Ländern bezogen wird. Masken, die wenige Cent kosten, können in der Pandemie zu einem strategischen Faktor werden. Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union arbeiten deshalb daran, auf diesem Gebiet wieder unabhängiger von Drittländern zu werden. Deshalb bauen wir die Produktionskapazitäten für Schutzgüter in Deutschland und Europa mit Hochdruck aus. Wenn wir uns fragen, was uns zugutegekommen ist in dieser ersten Phase der Ausbreitung des Virus, so sind das - neben den relativ vielen Intensivbetten - die hohen Testkapazitäten und das dichte Netz an Laboren. Die Experten sagen uns: testen, testen, testen. - So gewinnen wir ein besseres Bild von der Epidemie in Deutschland, bekommen größere Klarheit über die Dunkelziffer der Infektionen, können Pflegekräfte häufiger testen, um die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Heimen zu senken. Deswegen haben wir die Kapazitäten für eine umfassende Testung schon kontinuierlich ausgebaut und werden sie weiter ausbauen. Dennoch: Beenden können werden wir die Coronapandemie letztlich wohl nur mit einem Impfstoff, jedenfalls nach allem, was wir heute über das Virus wissen. In mehreren Ländern weltweit sind Forscher auf der Suche. Die Bundesregierung hilft mit finanzieller Förderung, damit auch der Forschungsstandort Deutschland dabei seine Rolle spielen kann. Genauso aber stehen wir auch finanziell hinter internationalen Initiativen wie der Impfstoffinitiative CEPI. Auch für die Medikamentenentwicklung und für ein neues nationales Forschungsnetzwerk zu Covid-19 hat die Bundesregierung kurzfristig erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Das hilft Forschern und Ärzten an allen deutschen Universitätskliniken, Hand in Hand an dieser Aufgabe zu arbeiten. Wir werden ja noch viele Studien brauchen, in der Zukunft auch Antikörperstudien. Dafür sind wir also gut gerüstet. Doch Wissenschaft ist nie national. Wissenschaft dient der Menschheit. Deshalb versteht es sich von selbst, dass, wenn Medikamente oder ein Impfstoff, gefunden, getestet, freigegeben und einsatzbereit sind, sie dann in aller Welt verfügbar und auch für alle Welt bezahlbar sein müssen. Ein Virus, das sich in fast allen Staaten ausbreitet, kann auch nur im Zusammenwirken aller Staaten zurückgedrängt und eingedämmt werden. Für die Bundesregierung ist die internationale Zusammenarbeit gegen das Virus herausragend wichtig. Wir stimmen uns im Kreis der Europäischen Union ab, genauso im Rahmen der G 7 und der G 20. Mit der Entscheidung, den ärmsten 77 Staaten der Welt alle Zins- und Tilgungszahlungen in diesem Jahr zu stunden, konnten wir etwas Druck von diesen hart geprüften Staatengruppen nehmen. Aber bei dieser Unterstützung wird es natürlich nicht bleiben können. Für die Bundesregierung ist die Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas immer ein Schwerpunkt, und in der Coronakrise müssen wir sie noch verstärken. Nicht nur in Afrika, aber gerade dort kommt es sehr auf die Arbeit der Weltgesundheitsorganisation, WHO, an. Für die Bundesregierung betone ich: Die WHO ist ein unverzichtbarer Partner, und wir unterstützen sie in ihrem Mandat. Meine Damen und Herren, wenn wir uns hier in Deutschland die neuesten Zahlen des Robert-Koch-Instituts ansehen, dann zeigen die Indikatoren, dass sie sich in die richtige Richtung entwickeln, zum Beispiel eine verlangsamte Infektionsgeschwindigkeit, derzeit täglich mehr Genesene als Neuerkrankte. Das ist ein Zwischenerfolg. Aber gerade, weil die Zahlen Hoffnungen auslösen, sehe ich mich verpflichtet, zu sagen: Dieses Zwischenergebnis ist zerbrechlich. Wir bewegen uns auf dünnem Eis, man kann auch sagen: auf dünnstem Eis. Die Situation ist trügerisch, und wir sind noch lange nicht über den Berg; denn wir müssen im Kampf gegen das Virus immer im Kopf haben: Die Zahlen von heute spiegeln das Infektionsgeschehen von vor etwa zehn bis zwölf Tagen wider. Die heutige Zahl der Neuinfizierten sagt uns also nicht, wie es in einer oder zwei Wochen aussieht, wenn wir zwischendurch ein deutliches Mehr an neuen Kontakten zugelassen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um noch einmal etwas ausführlicher zu erläutern, was mir gerade Sorge bereitet. Natürlich sind politische Entscheidungen immer Teil eines fortwährenden Abwägungsprozesses nach bestem Wissen und Gewissen. Das gilt auch für die Entscheidungen zur Bekämpfung der Coronapandemie, die ja von größter Trageweite für das Wohlergehen der Menschen in unserem Lande sind. In dieser so überaus wichtigen Abwägung, die sich niemand, weder im Bund noch in den Bundesländern, leicht macht - das weiß ich -, bin ich bei der Bekämpfung des Coronavirus überzeugt: Wenn wir gerade am Anfang dieser Pandemie größtmögliche Ausdauer und Disziplin aufbringen, dann werden wir in der Lage sein, schneller wieder wirtschaftliches, soziales und öffentliches Leben zu entfalten, und zwar nachhaltig, als wenn wir uns - gerade am Anfang - vor dem Hintergrund ermutigender Infektionszahlen zu schnell in falscher Sicherheit wiegen. Wenn wir also am Anfang diszipliniert sind, werden wir es viel schneller schaffen, Gesundheit und Wirtschaft, Gesundheit und soziales Leben wieder gleichermaßen leben zu können. Auch dann wird das Virus immer noch da sein; aber mit Konzentration und Ausdauer - gerade am Anfang - können wir vermeiden, von einem zum nächsten Shutdown zu wechseln oder Gruppen von Menschen monatelang von allen anderen isolieren zu müssen und mit furchtbaren Zuständen in unseren Krankenhäusern konfrontiert zu sein, wie es in einigen anderen Ländern leider der Fall war. Je ausdauernder und konsequenter wir am Anfang der Pandemie die Einschränkungen ertragen und damit das Infektionsgeschehen nach unten drücken, umso mehr dienen wir nicht nur der Gesundheit der Menschen, sondern auch dem wirtschaftlichen und sozialen Leben, weil wir dann in der Lage wären, jede Infektionskette konsequent zu ermitteln und somit das Virus zu beherrschen. Diese Überzeugung leitet mein Handeln. Ich sage Ihnen deshalb ganz offen: Ich trage die Beschlüsse, die Bund und Länder am Mittwoch letzter Woche getroffen haben, aus voller Überzeugung mit. Doch ihre Umsetzung seither bereitet mir Sorgen. Sie wirkt auf mich in Teilen sehr forsch, um nicht zu sagen: zu forsch. Wenn ich das sage, dann ändert das natürlich kein Jota daran, dass ich die Hoheit der Bundesländer, die ihnen nach unserer grundgesetzlich festgeschriebenen föderalen Staatsordnung in vielen Fragen zukommt, natürlich auch beim Infektionsschutzgesetz aus voller Überzeugung achte. Unsere föderale Ordnung ist stark. Damit hier kein Missverständnis entsteht, wollte ich das noch mal deutlich sagen. Gleichwohl sehe ich es als meine Pflicht an, zu mahnen, eben nicht auf das Prinzip Hoffnung zu vertrauen, wenn ich davon nicht überzeugt bin. So mahne ich in diesem Sinne auch im Gespräch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und auch in diesem Hohen Hause: Lassen Sie uns jetzt das Erreichte nicht verspielen und einen Rückschlag riskieren! Es wäre jammerschade, wenn uns die voreilige Hoffnung am Ende bestraft. Bleiben wir alle auf dem Weg in die nächste Phase der Pandemie klug und vorsichtig. Das ist eine Langstrecke, bei der uns nicht zu früh die Kraft und die Luft ausgehen dürfen. Klar ist, dass wir erst einmal nicht zum Alltag, wie wir ihn vor Corona kannten, zurückkehren können. Der Alltag wird einstweilen anders aussehen, auch dann, wenn die derzeit beratenen digitalen Tracing-Modelle zum Einsatz kommen können. Auch die strengen Abstandsregeln, die Hygienevorschriften, auch die Kontaktbegrenzungen werden weiter dazugehören. Das betrifft beispielsweise die Öffnung von Schulen und Kitas. Die Länder sind dabei, die schrittweise Öffnung der Schulen nun auch ganz praktisch umzusetzen bzw. vorzubereiten. Da wird es viel fantasievoller Tatkraft bedürfen. Ich danke heute schon allen, die sich dafür zurzeit einsetzen. Ich weiß, dass das sehr, sehr viele sind. Ich habe am Anfang von der größten Bewährungsprobe seit den Anfangstagen der Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Das gilt leider auch für die Wirtschaft. Wie tief die Einbußen am Ende des Jahres sein werden und wie lange sie anhalten, wann die Erholung einsetzt, das können wir heute noch nicht seriös sagen; denn auch das hängt natürlich von unserem Erfolg in der Auseinandersetzung mit dem Virus ab. Die Pandemie hat uns in einer Zeit gesunder Haushalte und starker Reserven getroffen. Jahre solider Politik helfen uns jetzt. Es geht jetzt darum, unsere Wirtschaft zu stützen und einen Schutzschirm für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuspannen. Millionen von Anträgen für verschiedene Hilfsprogramme sind eingegangen; Millionen von Menschen und Unternehmen haben bereits Geld erhalten. Wir konnten all diese gesetzlichen Maßnahmen schnell und mit überwältigender Mehrheit beschließen. Unsere parlamentarische Demokratie ist stark, sie ist leistungsfähig und in Krisenzeiten äußerst schnell. Auch gestern Abend haben wir im Koalitionsausschuss noch einmal weitere Maßnahmen beschlossen; Sie sind darüber informiert. Doch all unsere Bemühungen auf nationaler Ebene können letztlich nur dann erfolgreich sein, wenn wir auch gemeinsam in Europa erfolgreich sind. Sie haben mich hier in diesem Haus oft sagen hören: Deutschland kann es auf Dauer nur gut gehen, wenn es auch Europa gut geht. - Mir ist es mit diesem Satz auch heute wieder sehr, sehr ernst. Wie drückt sich das praktisch aus? Zum Beispiel haben wir mehr als 200 Patienten aus Italien, Frankreich oder den Niederlanden in deutschen Intensivstationen behandelt. Wir haben medizinisches Material zum Beispiel nach Italien oder Spanien geliefert und neben unseren Bürgern Tausende gestrandete andere Europäerinnen und Europäer aus aller Welt zurück nach Hause geholt - dafür übrigens ein herzliches Dankeschön allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Auswärtigen Amt. Man glaubt gar nicht, wie viele Deutsche sich außerhalb der eigenen Landesgrenzen befinden; aber wir konnten auch vielen anderen Europäern helfen. Danke dafür. Wir haben auch gemeinsam gehandelt, um dem massiven Einbruch der europäischen Wirtschaft zu begegnen. Wir tun das mit einem Paket von Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte in Höhe von immerhin 500 Milliarden Euro, das unser Finanzminister Olaf Scholz und die anderen Finanzminister in der Euro-Gruppe vor zwei Wochen vereinbart haben. Jetzt geht es darum, diese 500 Milliarden Euro auch wirklich verfügbar zu machen; dafür wird auch der Deutsche Bundestag noch Beschlüsse fassen müssen. Ich würde mich freuen, wenn wir sagen könnten: Zum 1. Juni ist das Geld auch wirklich da. - Denn es geht hier um Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen. Es geht hier um vorsorgliche Kreditlinien, und es geht hier auch um Kurzarbeitergeld, für das einige Mitgliedstaaten vielleicht nicht die finanziellen Ressourcen haben, was aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort sehr helfen kann. Nun fordern einige unserer europäischen Partner - aber auch innerhalb der politischen Diskussion in Deutschland ist das ein Thema -, angesichts der schweren Krise gemeinsame Schulden mit gemeinsamer Haftung aufzunehmen. Diese Frage wird auch bei der Videokonferenz des Europäischen Rates heute Nachmittag sicherlich wieder eine Rolle spielen. Nehmen wir an, die Zeit und der politische Wille zur gemeinsamen Verschuldung seien wirklich vorhanden: Dann müssten alle nationalen Parlamente in der Europäischen Union und auch der Deutsche Bundestag entscheiden, die EU-Verträge so zu ändern, dass ein Teil des Budgetrechts auf die europäische Ebene übertragen und dort demokratisch kontrolliert würde. Das wäre ein zeitraubender und schwieriger Prozess und keiner, der in der aktuellen Lage direkt helfen könnte; denn es geht jetzt darum, schnell zu helfen und schnell Instrumente in der Hand zu haben, die die Folgen der Krise lindern können. Es wird beim heutigen Europäischen Rat auch darüber beraten, wie wir in Europa in der Zeit nach den strengsten Einschränkungen gemeinsam vorgehen wollen. Wir wollen schnell in Europa handeln; denn wir brauchen natürlich Instrumente, um die Folgen der Krise in allen Mitgliedstaaten überwinden zu können. Ich halte es in diesem Zusammenhang erst einmal für wichtig, dass die Europäische Kommission jetzt und in den nächsten Wochen fortlaufend prüft, wie die verschiedenen Bereiche der Wirtschaft in Europa von der Krise betroffen sind und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt. Dies betrifft also auch die unmittelbare Hilfe für die europäische Wirtschaft. Ein europäisches Konjunkturprogramm könnte in den nächsten zwei Jahren den nötigen Aufschwung unterstützen. Deshalb werden wir dafür auch arbeiten. In unseren heutigen Beratungen wird es noch nicht darum gehen, bereits die Details festzulegen oder schon über den Umfang zu entscheiden. Doch eines ist schon klar: Wir sollten bereit sein, im Geiste der Solidarität über einen begrenzten Zeitraum hinweg ganz andere, das heißt deutlich höhere Beiträge zum europäischen Haushalt zu leisten. Denn wir wollen, dass sich alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Union wirtschaftlich wieder erholen können. Ein solches Konjunkturprogramm sollte allerdings von vornherein mit dem europäischen Haushalt zusammengedacht werden; denn der gemeinsame europäische Haushalt ist das seit Jahrzehnten bewährte Instrument solidarischer Finanzierung gemeinsamer Aufgaben in der Europäischen Union. Darüber hinaus werde ich heute darauf drängen, dass sich der Europäische Rat schon bald mit grundsätzlichen Fragen befasst: Wo müssen wir auf europäischer Ebene noch enger zusammenarbeiten? Wo braucht die Europäische Union zusätzliche Kompetenzen? Welche strategischen Fähigkeiten müssen wir in Zukunft in Europa haben oder halten? Nicht nur bei der Finanzpolitik, der Digitalpolitik und beim Binnenmarkt könnten wir diese Union vertiefen; auch in der Migrationspolitik, der Rechtsstaatlichkeit, der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik oder beim Klimaschutz ist europäische Solidarität gefragt. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns in Deutschland ist das Bekenntnis zum vereinten Europa Teil unserer Staatsräson. Das ist kein Stoff für Sonntagsreden, sondern das ist ganz praktisch: Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft. Dies muss Europa jetzt angesichts dieser ungeahnten Herausforderung der Pandemie beweisen. Diese Pandemie trifft alle, aber nicht alle gleich. Wenn wir nicht aufpassen, dient sie all denen als Vorwand, die die Spaltung der Gesellschaft betreiben. Europa ist nicht Europa, wenn es sich nicht auch als Europa versteht. Europa ist nicht Europa, wenn es nicht füreinander einsteht in Zeiten unverschuldeter Not. Wir haben in dieser Krise auch die Aufgabe, zu zeigen, wer wir als Europa sein wollen. Und so bin ich am Ende meiner Rede wieder beim Gedanken des Zusammenhalts angekommen. Was in Europa gilt, ist auch für uns in Deutschland das Wichtigste. So paradox es klingt: In Wochen, in denen die Verhaltensregeln uns weit auseinander gezwungen haben und Distanz statt Nähe nötig ist, haben wir zusammengehalten und durch Zusammenhalt gemeinsam geschafft, dass sich das Virus auf seinem Weg durch Deutschland und Europa immerhin verlangsamt hat. Das kann keine Regierung einfach anordnen. Auf so etwas kann eine Regierung letztlich nur hoffen. Das ist nur möglich, wenn Bürgerinnen und Bürger mit Herz und Vernunft etwas für ihre Mitmenschen tun, für ihr Land - nennen Sie es: für das große Ganze. Mich macht das unendlich dankbar, und ich wünsche mir, dass wir auch so weiter durch diese nächste Zeit gehen. Sie wird noch länger sehr schwer bleiben. Aber gemeinsam - davon bin ich nach diesen ersten Wochen der Pandemie überzeugt - wird es uns gelingen, diese gigantische Herausforderung zu meistern: gemeinsam als Gesellschaft, gemeinsam in Europa. Vielen Dank." 23.04.2020 morgenpost.de In Berlin wird - trotz Mangel an Schutzmasken - ab dem 27.04.2020 die Maskenpflicht (Mund und Nase) für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Als Schutz reichen auch selbst genähte Stoffmasken, Schals und Tücher. Berlin will in den Bezirksämtern und Rathäusern Masken bereitstellen. 23.03.3030 dradio.de "Covid-19Bundesweit Maskenpflicht wegen Coronavirus Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, gilt ab Montag bundesweit eine sogenannte Maskenpflicht. Auch Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz sowie das Saarland haben sich nun dafür ausgesprochen und das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes im öffentlichen Raum weitgehend zur Pflicht erklärt. Die Vorgabe ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet: Mehrheitlich müssen die Menschen einen Nasen- und Mundschutz in Bussen und Bahnen, in öffentlichen Gebäuden sowie beim Einkaufen tragen. Einige Länder verhängen Bußgelder, wenn man den Gesichtsschutz nicht trägt. In Mecklenburg-Vorpommern kostet dies beispielsweise 25 Euro. In der vergangenen Woche konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder in einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel noch nicht auf eine bundesweite Maskenpflicht verständigen und gaben nur eine Trageempfehlung aus." ... 23.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Also, viel praktischer und vor allem deutscher sind folgende Regeln: Präambel: Masken sind dort zu benutzen, wenn Masken kaufbar sind UND gekauft werden. :-)) Anträge auf Zuschüsse für Maskenkauf sind beim Sozialamt online vorab zu stellen, wobei der schriftliche Antrag mit Nachweisen von Verkaufsangeboten von Masken und deren Preise und Lieferzeiten auszustatten ist. Die Online-Registrierung dient der Ermittlung des Umfanges der Beschaffung von Masken, da diese Ware eine knappe Ressource ist. Bewilligt werden Masken vorrangig an Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Ist das KfZ steuerlich als Instrument zur Erreichung der Arbeit angemeldet, ist die Bewilligung nachrangig. Dazu werden KFZ-Steuerdaten dem System der Sozialämter bereitgestellt, wobei das System z.Z. auf manuellen Betrieb basiert (daher der schriftliche Antrag). Gezahlt wird bewilligter Zuschuss nur nach Vorlage des Masken-Kaufbeleges im Sozialamt (online oder postalisch). Gezahlte Zuschüsse sind im Rahmen der Einkommensteuer bzw. der Grundsicherung SGB II zu berücksichtigen: Zufluss an versteuerbares Vermögen bzw. anrechenbares Vermögen. Zur ordnungsrechtlichen Kontrolle der Anwendung der Masken im öffentlichen Raum kann - wie im Rahmen der Arbeitskräftebeschaffung im Bereich Gemüse- und Obsternte - auch auf Asylanten zugegriffen werden, die nur einen Duldungsstatus haben. Die Ordnungskräfte müssen den Nachweis einer Unterweisung bei sich tragen. Lehrgänge sind über die Arbeitsagenturen förderbar, wobei diese die Lehrgänge beschaffen, gestalten und verwalten. Zuschüsse der Bundesagentur und der Einwanderungsämter an die Arbeitsagenturen sind möglich, wenn im Fall der kommunal geführten Ämter der regionale Bedarf an Masken ermittelt wurde und der Nachweis vorliegt, dass Masken beziehbar sind, so dass Geld nur dann fließt, wenn Masken auch wirklich gekauft werden können. Dazu sind in den Anträgen auf Zuschüsse für Maskenkauf durch die Sozialämter Angaben zu hinterlegen, so dass nur dann Zuschüsse bewilligt werden können, wenn Masken in der Region auch verfügbar sind. Die BRD-Regierung prüft zusammen mit den Länderchefs, ob für Regionen, in denen Masken so knapp käuflich zu erwerben sind, die Förderung von Maskenerstellung im Do-It-Your-Self-Verfahren förderbar sind, wobei dei Herstellung zum Zweck der Erlangung von Gewinn nicht förderbar ist: Die Masken sind zum Selbstkostenpreis zu verkaufen, so dass Zuschüsse nicht Teil von Gewinn werden. Dazu sind von den Gewerbeämtern wöchentliche Stichproben am Markt zu erheben, die die Preisentwicklungsabweichungen erfassen (z.B. Wucherpreise also Gewinnabsichten). Die Förderung der Maskenerstellung im Do-It-Your-Self-Verfahren hängt vom Grad der Neuverschuldung des Staates in Relation zur prozentualen Quote des Rüstungsetats nach US-Normen der NATO ab. Dazu werden die NATO-Staaten in der EU in kürze Vorschläge unterbreiten, wie Finanzen des Militärsektors in die Förderung von Masken umgeleitet werden können, wobei die betroffenen EU-Staaten einstimmig entscheiden müssen. Das allerdings wird als problematisch angesehen, da gerade in der Ostzone der EU massive Maskenherstellung stattfindet, die in den Export geht, also nicht so einfach bezuschussbar ist. Der deutsche Ethikrat muss eine Einschätzung zu den o.g. Regeln erklären, so dass die BRD-Regierung Vorgaben für die BRD-Bundesländer machen kann, die im Bundesrat dazu gesetzgeberisch aktiv werden müssen, wobei die einfache Mehrheit nicht ausreicht. Verfassungsrechtliche Bedenken sind insoweit ausgeschlossen, wie es um den Zufluss an versteuerbarem Vermögen bzw. anrechenbares Vermögen geht, da diese Normen bereits in Gesetzesform implementiert sind. Die verfassungsrechtliche Prüfung der Förderung von Maskenkauf und -herstellung kann daher nur im Rahmen der rechtlichen Prüfung der o.g. Gesetzesform erfolgen. ... 24.04.2020 gegen-hartz.de Im Dezember 2019 bezogen rund 5,28 Millionen Menschen Hartz IV Leistungen, davon 67% seit mindestens 2 Jahren. 43% seit mindestens 4 Jahren. 2 Millionen Kinder und Jugendliche. 1 Million Aufstocker. 24.02.2020 berliner-zeitung.de "Mundschutz : Maskenpflicht in Berlin ab Montag: Die wichtigsten Vorschriften und Tipps" ... "Ab Montag gilt in Berlin eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Das bedeutet, dass beim Fahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase bedeckt sein müssen. Die wichtigsten Punkte dazu in der Übersicht. Was genau gilt als Maske? Alles, was Mund und Nase bedeckt, gilt laut der Verordnung des Senats als Maske. Das können zum einen die professionellen. Diese liegen eng an den Wangen an und sitzen mit etwas Abstand über Mund und Nase. Die FFP-Masken sind allerdings derzeit schwer zu bekommen. Sie sollten hauptsächlich von den Menschen getragen werden, die sie für ihre tägliche Arbeit brauchen. Für Bus und Bahn sind sie nicht notwendig. Auch einfache OP-Mundschutze sind ausreichende Masken, ebenso wie ein selbstgenähter Mundschutz oder ein Tuch, das um Mund und Nase gebunden wird. Gilt die Maskenpflicht nur in Bussen und Bahnen? Ja. In Bussen, Straßen- und U-Bahnen sowie der Berliner S-Bahn muss eine Maske getragen werden. Im Einzelhandel ist das Bedecken von Mund und Nase noch nicht Pflicht, auch wenn der Regierende Bürgermeister Michael Müller und die SPD sich dafür aussprechen. Ab wann beginnt die Maskenpflicht am Montag und wie lange gilt sie? Mit Betriebsbeginn bei BVG und S-Bahn beginnt auch die Maskenpflicht. Also auch, wer sehr früh am Montagmorgen unterwegs ist, muss bereits eine Maske tragen. Die Verordnung des Senats gilt vorerst bis zum 10. Mai. Müssen auch Kinder eine Maske tragen? Ja. Ein Mindestalter gibt es bei der Maskenpflicht in Bus und Bahn nicht - auch kleine Kinder sollen den Mundschutz tragen. Wird die Maskenpflicht kontrolliert? Nein. Die Pflicht, in Bussen und Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird vorerst ohne Kontrollen oder Bußgelder eingeführt, sagte ein Senatssprecher. "Wir gehen davon aus, dass die Menschen sich daran halten, werden die Situation in den Fahrzeugen aber beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen." Auch die BVG und die S-Bahn haben bereits angekündigt, die Maskenpflicht nicht kontrollieren zu wollen. Kann mich der Busfahrer draußen stehen lassen, wenn ich keine Maske habe? Nein. "Wenn Sie draußen stehen vor dem Bus, und Sie haben keine Maske, darf der Busfahrer Ihnen den Zutritt nicht verweigern - auch wenn andere Fahrgäste sagen, lasst den nicht rein. Das geht nicht, er muss ihn reinlassen", sagte eine BVG-Sprecherin. Bekomme ich auch eine Maske direkt bei der BVG? Nein. Um eine Maske muss sich jeder selbst kümmern, bei der BVG und der Deutschen Bahn, zu der die S-Bahn gehört, werden sie nicht verteilt. Wo kann ich eine Maske kaufen und was kostet sie? In vielen Apotheken werden für eine professionelle FFP2-Maske aktuell etwas fünf bis sechs Euro verlangt. Ein Zweier-Pack OP- Masken. Auch in einigen Tankstellen werden die einfachen OP-Masken angeboten, hier meist für zwei bis drei Euro pro Stück. Mittlerweile haben auch mehrere Spätis Masken im Angebot. Außerdem bieten die Discounter Masken an. Im Online-Shop von Real sind beispielsweise welche zu kaufen. Das günstigstes Einwegmodell kostet 1,39 Euro. Schützt mich die Maske vor dem Coronavirus? Nur die FFP-Masken bieten auch dem Träger Schutz. Wer eine OP-Maske, einen selbstgenähten Mundschutz oder ein Tuch um Mund und Nase trägt, schützt sich nicht selbst, sondern verhindert, dass große Mengen an Tröpfchen in die Luft gelangen. Auf Abstandsregeln und Händewaschen darf trotz einer Maske nicht verzichtet werden. Wie oft muss ich die Maske wechseln? Eine OP-Maske ist ein Einmalprodukt und sollte nach dem Tragen möglichst entsorgt werden. Für selbstgenähte Baumwoll-Masken gilt: Der Mund-Nasen-Schutz sollte regelmäßig gewechselt und gewaschen werden. Am besten bei 60 Grad und mit einem Vollwaschmittel. Und es ist wichtig, dass die Maske nach dem Waschen vollständig trocknet. Der Virologe Christian Drosten vermutet, dass das Virus bei 70 Grad seine infektiösen Eigenschaften verliert. Masken aus Vlies oder Baumwolle könnten demnach auch im Backofen desinfiziert werden. Dazu sollen sie mindestens 30 Minuten der Hitze ausgesetzt sein. Auch Bügeln kann laut Drosten desinfizieren: Die Anzahl aktiver Coronaviren ließe sich durch die Hitze - dabei das Bügeleisen ruhig auf 165 Grad Celsius erhitzen - minimieren. Nahtstellen, Knickfalten und der Saum müssten stark und lange den hohen Temperaturen ausgesetzt werden, damit der gewünschte Effekt eintritt. FFP-2- oder FFP-3-Masken lassen sich nicht im Backofen desinfizieren. Die hohen Temperaturen könnten das Material der Masken zerstören." 25.04.2020 heise.de Der Glasfaser-Gigabitausbau in Deutschland ist Geschichte: Die BRD Bundesnetzagentur erlaubt der Deutschen Telekom, das Vektoring (Kupferkabel, DSL) vorrangig weiter zu nutzen . Kupferkabel kann bei einer Länge zwischen Glasfaser-Kupfer-Kopplungsstation bis zu Dose in der Wohnung von 50 Meter max. 1 Gigabit/sec Bandbreite liefern. 100 Meter max. 0,6 Gigabit/sec Bandbreite liefern. ab dann noch weniger Bandbreite. Die Kopplung von Glasfaser an Kupferkabel ist nur mit Frequenzen im MHz-Bereich möglich, wobei die Störungen ansteigen, je geringer die Frequenz ist. DSL (von Telekom geliefert) arbeitet bei 30 MHz, wobei dieser Bereich nun geschützt ist. G.fast (nicht von Telekom geliefert) muss nun ab 35 bis bei 106 MHz arbeiten, wobei damit 200 MBit/sec Kapazität verloren gehen. Wenn G.fast den Telekombereich nutzt, stören sich DSL und G.fast. Die deutsche Telekom geht davon aus, dass ihre Kunden noch einige Jahre einen Bandbreitenbedarf unter 1 GBit/sec haben, so dass das Glasfasernetz nicht bis in die Wohnung verlegt werden muss, sondern das Kupferkabelnetz ausreicht. 25.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Tolle Infos von heise.de: Wessen DSL-Vertrag mit der Deutschen Telekom problemlos beendbar ist, kann diese von vorn herein ausschließen und sich dafür bei echten Glasfaseranbietern umschauen, wenn diese in der Region überhaupt mit eigenen Netzen verfügbar sind - und da liegt der Haken: Ein Provider, der bei Telekom mietet, ist sinnlos. Und Telekom ist wie in Krake weit verbreitet. ... Eventuell aus dieser Zone wegziehen ... Besonders für Firmen sind diese Heise-Infos wichtig. Der Autor dieser Dokumentation hat 3 Monate im Riesen-Callcenter von Zalando in der Leipziger Str. gearbeitet, um dort u.a. Buchungen in SAP und Echtzeit-Customer-Care abzuarbeiten. Sämtliche Callcenter arbeiteten mit Internet-Anschluss, denn ohne Server-Wolken wäre der Traffic nicht zeitlich akzeptabel: Die Bandbreite musste sehr groß sein, wenn alle Arbeitsplätze belegt waren, da die Software Sales Force in der Wolke arbeitete. - Einmal darf man raten, wieso Zalando (neben der Mall) in der Leipziger Str. das Center hatte. Der Autor dieser Dokumentation sagt es mal so: Wäre das Callcenter im Bereich der Netzversorgung, wo der Autor diese Dokumentation wohnt, dann wären max. 100 Mbit drin, oder Zalando baut auf eigene Kosten den Glasfaserzugang aus, wenn Telekom benutzt werden soll. ... Zalando hat natürlich nicht, sondern dafür Geld in das neue Hauptquartiergebäude gesteckt .... 25.04.2020 heise.de Urteil BRD-Verfassungsgericht: Das Begehren einer Person, die auf eigenem Wunsch Daten, die online gestellt sind, manipulieren lassen will, um eine Störung aus Sicht der Person so zu entfernen, dass aus Sicht der Person deren öffentliche Wahrnehmung online zu korrigieren ist, ist nicht rechtmäßig, wenn die öffentliche Wahrnehmung erst nach einer tieferen Recherche im Internet zu finden ist und der Person aus einer Nichtkorrektur der Datenlage keine negative Folgen für die Persönlichkeitsentfaltung drohen. (Az. 1 BvR 1282/17) 25.04.2020 derstandard.at Der frühere deutscher Arbeitsminister Norbert Blüm ist gestorben. Der langjährige CDU-Politiker wurde 84 Jahre alt. Merkel würdigte den Christdemokraten als engagierten Sozialpolitiker. 25.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Der Christjude Blüm ist ein exzellentes Beispiel für das, was passiert, wenn ein Christjude das Maul aufmacht: Blüm hat unter Ex-Kanzler Kohl die Schnauze in Sachen Rente so weit aufgerissen, dass er diese nicht mehr zubekam. Blüm ist als skrupelloser Lügner bekannt: Die Renten sind sicher, weil das Umlageverfahren angewendet wird. - Eigentlich 2 Lügen, denn das Umlageverfahren der Rente wurde christjüdisch und sozialdemokratisch also ebenfalls christjüdisch, so weit modifiziert, dass die Rente, die zum Nicht-Leben aber die zum Bezug der Grundsicherung im Alter ausreicht, implementiert wurde ... um das Umlageverfahren praktikabel zu halten ? Weniger Beitragszahler, mehr Rentner. Letztere werden in der Rentenhöhe einfach abgesenkt, so dass Beitragszahler weniger Rente finanzieren müssen. - Der Grund ist ein völlig anderer: Gleichzeitig wurde Grundsicherung und der Niedriglohnsektor (2 eng verzahnte und systemische Bereiche) implementiert und ausgebaut, so dass entweder keine Beiträge zur RV oder nur abgesenkte Beiträge zur RV erbracht werden. Das Umlageverfahren wurde der Grundsicherung und dem Niedriglohnsektor angepasst, wobei letztere das Primat ausmachen. - Eben christjüdische Politik. Auch hier wird es wieder deutlich, wie dringend ist ist, das elitäre Christjudentum mit Stumpf und Stiehl auszurotten. 27.04.2020 dradio.de "Schauspiel Otto Mellies - Star beim Deutschen Theater - gestorben" ... "Das langjährige Ensemblemitglied des Deutschen Theaters in Berlin starb im Alter von 89 Jahren. Mit mehr als 300 Aufführungen in Lessings "Nathan der Weise" schrieb Mellies Bühnengeschichte. Bis zuletzt stand er vor der Kamera und war unter anderem im "Tatort" zu sehen. Mellies lieh seine Stimme auch vielen Hörspiel- und Hörbuchproduktionen und war Synchronsprecher unter anderem von Paul Newman." ... 27.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Otto Mellies war Mitglied des Ensembles des Deutschen Theaters in Berlin, bevor dieses im Zuge des Beitrittes der DDR zur BRD systemisch so verändert wurde, dass die nach der Wende zusammengeschusterten Ensembles weder in Vielfalt noch in Qualität an das DT-Ensemble zu DDR-Zeiten heran gelangen. Zu damaligen Zeiten war das DT-Programm weitaus politischer und renommierter und zwar nicht nur in der Ostzone. Otto Mellies war eine der vielen Perlen im DT-Ensemble zu DDR-Zeiten wie z.B. der viel zu früh verstorbene Ulrich Mühe, der in seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten dem Schauspieler Klaus Maria Brandauer das Wasser reichen konnte (ein Festessen ist der Film "Das Spinnennetz" aus dem Jahre 1989 von Bernhard Wicki: Brandauer und Mühe in Bestform). Otto Mellies als Nathan war seiner Person angepasst inszeniert worden und trotzdem passabel. Fred Düren, ein Berufskollege von Mellis am DT zu DDR-Zeiten (Fred Düren wanderte nach der Wende nach Israel aus, wo er 2015 starb. Düren war Jude), bekam ebenfalls Super-Rollen am DT u.a. im "Der Frieden (Trygaios)" von Peter Hacks (nach Aristophanes) in der Regie von Benno Besson. Letzterer hinterließ am DT in Berlin zu DDR-Zeiten ebenfalls tiefe Spuren. Auch Besson konnte von der Stabilität der Verfügbarkeit der Schauspieler im DT-Ensemble profitieren: Das Ensemble war nachhaltig so gut ausgestattet, dass auch Nebenrollen hochkarätig besetzt werden konnten. Das aktuelle Ensemble des DT Berlin enthält keinen Schauspieler aus DDR-DT-Zeiten. Eine Historie, wer wann im Ensemble der jeweiligen Epoche des DT-Berlin war, gibt es auf der Webseite des DT nicht. Also alles abgewickelt. Unter https://www.deutschestheater.de/ueber_uns/chronik/ findet man ein Chronik, die als Aufzählreigen die Abwicklung des DT in den Stürmischen Zeiten Deutschland nicht einmal absatzweise analysiert, denn das ist einfach lästig. Auch der fehlende analytische Rückblick macht das DT zum Provinz - und Boulevard-Theater mitten in Berlin, das z.Z. vom Christjude SPD-Grüne und Kommunisten regiert wird. Schauspieler des DT Berlin zu DDR-Zeiten waren häufig auch Darsteller im DDR-Hörspielbereich, der ebenfalls nach der Wende abgewickelt wurde und im Radio der ARD von Anfang an keine Rolle spielt: Archiviert und vergessen, denn diesen Kunstschätzen kann die ARD weder Paroli bieten noch Qualitäten in ähnlicher Art liefern. Die ARD macht Geld mit Massenproduktion von Krimis, Rentner-TV und anderem Schrott. Der Autor diese Dokumentation war zu DDR-Zeiten ca. 250 mal im Deutschen Theater in Berlin als Zuschauer und hat dort etliche Highlights deutscher Kultur erleben können (davon etliche Mehrfach-Besuche von identischen Stücken). Den Besuch des DT beendete der Autor dieser Dokumentation mit dem Ableben von Thomas Langhoff, dessen letztes Auftreten im Grünen Saal der Autor dieser Dokumentation besuchen konnte: Langhoffs kleiner Abgesang auf seine DT-Karriere. Den Besson konnte der Autor dieser Dokumentation noch in der DT-Gysi-Interview-Reihe erleben, wobei diese Reihe kartenseitig allmählich an Großkunden verkauft wurde, so dass die lokalen Theaterbesucher aus Berlin den Rest der Karten, nach dem die Großkunden bedient wurden, per Schlangen-Anstehen aufteilen konnten, was in der Erfolgsrate gegen Null ging - das Ende der DT-Besuche des Autors dieser Dokumentation, der das DT inzwischen für ein übles Provinztheater hält und die in der Kritik im Info-Radio Berlin durchgefallenen DT-Inszenierungen nicht mehr zählt - schlimmer gehts nimmer. Da der Autor dieser Dokumentation die DDR nicht per Flucht verlassen hatte, konnte der Autor dieser Dokumentation die parallele Welt des Schillertheaters in Berlin West nicht besuchen, wo Schauspieler aus der DDR, die diese verlassen hatten, ihren Platzgefunden haben, quasi nicht weit vom DT Berlin Ost. Auch das Schillertheater wurde nach der Wende erfolgreich abgewickelt, da die Regierenden kein Geld für Kultur hatten: 1993 waren damit wieder DDR-Schauspieler im Theaterbereich faktisch vertrieben worden. Berlin wurde damals von der CDU und der SPD regiert - Christjuden. Otto Mellies war DDR-Bürger und konnte also Paul Newmann nur ersatzweise synchronisieren, was nicht so gut gelang, wie die Synchron-Stimmen aus der BRD es machten. Mellis kann sehr zäh sein. Bildschirmcopy der Synchronstimmen-Übersicht wie immer nur im Quellennachweis. 27.04.2020 de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Theater_(Berlin) "Deutsches Theater (Berlin)" ... "1945 bis zum Ende der DDR Deutsches Theater 1962 Am 7. September 1945 wurde das Theater unter dem aus der sowjetischen Emigration zurückgekehrten Kommunisten Gustav von Wangenheim wiedereröffnet. Die Berliner standen nach Karten für die erste Aufführung nach dem Ende des Krieges an, es gab Lessings Nathan der Weise und die deutsche Erstaufführung von Unsere kleine Stadt von Thornton Wilder. Nach von Wangenheim war Wolfgang Langhoff von 1946 bis 1963 Intendant, der zu einer Polarisierung zwischen Ost- und West-Berliner Theatern beitrug. Von 1949 bis 1954 beherbergte das Deutsche Theater Bertolt Brechts Berliner Ensemble als Gast unter der Intendanz von Helene Weigel. Die Inszenierung von Brechts Mutter Courage und ihre Kinder gilt bis heute als eine der bedeutendsten Theateraufführungen der Nachkriegszeit. Der legendäre Planwagen aus der Inszenierung vom 11. Januar 1949 und die Kostüme von Helene Weigel, die in dieser Aufführung zum ersten Mal die Rolle der Mutter Courage spielte, sind im Brecht-Weigel-Haus in Buckow ausgestellt. Nach Langhoffs Zerwürfnis mit den Kulturverantwortlichen im Zentralkomitee der SED folgten ihm Wolfgang Heinz (1963-1970), Hanns Anselm Perten (1970-1972), Gerhard Wolfram (1972-1982), Rolf Rohmer (1982-1984) und Dieter Mann (1984-1991) als Intendanten. Von vielen erfolgreichen Inszenierungen dieser Ära ragen zwei Arbeiten des Regisseurs Benno Besson heraus: Die Uraufführung der Aristophanes-Komödie Der Frieden in der Fassung von Peter Hacks mit 45 Minuten Schlussapplaus und 16 Vorhängen am 14. Oktober 1962 sowie die DDR-Erstaufführung von Jewgeni Schwarz Märchenparabel Der Drache, die mit 580 Vorstellungen seit ihrer Premiere am 21. März 1965 über 16 Jahre lang auf dem Spielplan blieb." ... "Nach der Wende Nach der Wende übernahm Wolfgang Langhoffs Sohn Thomas Langhoff die Intendanz des Theaters (1991-2001). Von 2001 bis 2008 leitete Bernd Wilms das DT. Unter seiner Leitung entwickelte sich das Haus erneut zu einer der führenden Bühnen des Landes. Besonders die vier festen Regisseure Barbara Frey, Dimiter Gotscheff, Jürgen Gosch und Michael Thalheimer wirkten prägend. Thalheimer war von 2005 bis 2008 Mitglied der Künstlerischen Leitung des Hauses. In der Spielzeit 2008/09 war Oliver Reese interimistisch Intendant. Ab der Spielzeit 2009/2010 übernahm Ulrich Khuon die Intendanz. 700-Pfennig-Dauermarke der Deutschen Bundespost (1993) mit dem Deutschen Theater 2005 wurde das DT als "Theater des Jahres" ausgezeichnet. Die Produktionen Wer hat Angst vor Virginia Woolf? von Edward Albee (Regie: Jürgen Gosch), Die Orestie von Aischylos (Regie: Michael Thalheimer), sowie im Jahr 2008 Die Ratten von Gerhart Hauptmann (Regie: Michael Thalheimer) und Anton Tschechows Onkel Wanja (Regie: Jürgen Gosch) wurden zum Berliner Theatertreffen, dem jährlichen Best of-Festival der deutschsprachigen Bühnen, eingeladen. 2008 bekam das DT insgesamt 6 von 9 Auszeichnungen: Es wurde "Theater des Jahres",[4] Jürgen Goschs Version Onkel Wanja ist die "Inszenierung des Jahres" und zeigt auch die Schauspieler des Jahres: Für ihre Darstellung der Jelena sowie für ihre Frau John in Die Ratten wählte die Jury Constanze Becker zur "Schauspielerin des Jahres". Ulrich Matthes als Wanja und Jens Harzer als Astrow teilen sich den Titel "Schauspieler des Jahres". Olaf Altmanns Bühnenbild für Die Ratten wurde zum "Bühnenbild des Jahres" gekürt. Niklas Kohrt spielt den Bruno Mechelke in Die Ratten und ist "Nachwuchsschauspieler des Jahres". Ensemblemitglieder wie Nina Hoss, Ulrich Matthes und Niklas Kohrt wurden mit Darsteller-Preisen geehrt. Internationale Preise gingen an Gastspiele wie Emilia Galotti von Gotthold Ephraim Lessing (Regie: Michael Thalheimer) und Lolita von Vladimir Nabokov (Regie: Oliver Reese). " ... "In der DDR Regisseure waren u. a. Benno Besson, Adolf Dresen, Wolfgang Heinz, Alexander Lang, Thomas Langhoff, Wolfgang Langhoff, Heiner Müller, Friedo Solter, Rolf Winkelgrund. Autoren des Hauses waren u. a. Peter Hacks, Heinar Kipphardt und Armin Stolper. Bekannte Schauspieler waren u. a. Barbara Adolph, Reimar Johannes Baur, Gerhard Bienert, Kurt Böwe, Peter Dommisch, Fred Düren, Eberhard Esche, Dieter Franke, Christian Grashof, Herwart Grosse, Elsa Grube-Deister, Jörg Gudzuhn, Horst Hiemer, Inge Keller, Volkmar Kleinert, Dietrich Körner, Ulrike Krumbiegel, Rolf Ludwig, Lisa Macheiner, Dieter Mann, Dagmar Manzel, Otto Mellies, Ulrich Mühe, Irma Münch, Katja Paryla, Erika Pelikowsky, Harry Pietzsch, Klaus Piontek, Gudrun Ritter, Barbara Schnitzler, Christine Schorn, Lissy Tempelhof, Hilmar Thate, Ulrich Thein, Jutta Wachowiak, Eduard von Winterstein, Simone von Zglinicki. Theaterkapellmeister und -komponist war Reiner Bredemeyer; als Musiker waren u. a. die Gitarristen Willi Schlinske und Gundula Sonsalla (1944-1999) beschäftigt.[6] Nachwendezeit Regisseure sind u. a. Andreas Dresen, Barbara Frey, Jürgen Gosch, Dimiter Gotscheff, Thomas Langhoff und Michael Thalheimer. Auf der Bühne stehen u. a. Ulrich Matthes, Constanze Becker, Samuel Finzi, Jörg Gudzuhn, Nina Hoss, Ingo Hülsmann, Inge Keller, Wolfram Koch, Sven Lehmann, Dieter Mann, Otto Mellies, Dagmar Manzel, Harry Pietzsch, Valery Tscheplanowa, Jutta Wachowiak. Als Gäste wurden u. a. Ben Becker, Martina Gedeck, Corinna Harfouch und Angela Winkler engagiert. " ... 27.04.2020 zeit.de Das Urteil des Berliner Landgerichtes in Sachen einer in 2018 motorisiert vollzogenen Polizeiflucht eines Mannes, der dabei eine Mutter und ihre fünfjährige Tochter lebensgefährlich verletzt hatte, entspricht nicht der Norm: Das berliner Gericht hatte lückenhaft und widersprüchlich geurteilt, so der BGH in seinem Revisionsurteil, das die Neueröffnung des Verfahrens zur berliner Urteilsbildung anordnet. 27.04.2020 Primat der Politik im Gesundheitssystem der BRD (ARD-Radio) Der BRD-Bundestags-Präsident Schäuble (CDU) stellt fest: Virologen dürfen nur Entscheidungen treffen, die der Politik konform sind. Grund: Virologen sind nicht in der Lage, den Weg aus der Corona-Virus-Seuche zu bestimmen, da nur die Politik das richtige Maß findet: Der BRD-Bundestag. Dieser soll dafür sorgen, dass Entscheidungen für die Bevölkerung transparent sind. Der Schutz von Leben ist nicht das Primat in der BRD-Verfassung. Diese hat genau 1 absoluten Wert: Die Würde des Menschen. Hinweise: "Würde" ist ein Begriff, der Subjektivität abbilden kann. Meist wird der Begriff empirisch gedeutet. Die Anhängigkeit der Würde vom Kontext wie dem Sozialkontext bedeutet die Abhängigkeit von anderen Abbildungen. Es ist also nicht möglich, Würde als Absolutum zu definieren, z.B. als eine göttliche Gnade oder als Primat für Abbildungen im Sozialkontext. Dieses Verbot der absoluten Definition ist objektiv, wird aber subjektiv implementiert, so dass z.B. ein elitärer Christjude in seinem Elitekontext die Normierung anderer Menschen per Maßgabe der elitär zugestandenen Würde nachhaltig behaupten und eintreiben kann. "Würde" im Kontext von Leben und Tod ist trotz (scheinbarer) Divergenz dieser 2 Daseinsformen ganzheitlich abbildbar, wenn der Kontext von Leben und Tod u.a. eine Würde definiert, die als Abstraktion, also als Abbildung, z.B. im Recht Eingang findet, wenn dieses Recht auf absolute Werte, also auch auf Definitionen eines Absolutum verzichtet, wenn das Recht also nicht diktatorisch und damit nicht faschistisch ist. Das Absolutum ist zwar immer relativ zum Nicht-Absoluten, schließt aber die Abbildung durch Analyse und Synthese aus, denn Subjektivität und Objektivität widersprechen schon vom Wesen her den Absolutum-Ansatz. Im Gegensatz zum Absolutum nutzt der atheistische Ansatz den Begriff "Axiom", um eine Abgrenzung innerhalb der objektiven und subjektiven Kontexte zu erlangen, ohne mit der Dialektik zu brechen. .... Würde man die BRD-Verfassung als Menge von Axiomen betrachten, käme trotzdem der identische Schluss zustande: Das BRD-Grundgesetzt ist zwar keine Verfassung (da Ostdeutschland als Staat einem anderen Staat BEIGETRETEN ist und in das System der BRD-West überführt wurde, so dass es einer Verfassungsgebung nicht bedarf, auch wenn im Zuge der Bildung der BRD-West ein völlig anderer Ansatz verwendet wurde: Die tatsächlich herbeizuführende Vereinigung des gespaltenen Deutschlands.), hat aber wegen deklarierender Systematik keine Abbildung mit anschließender Normierung, sondern allein die Normierung zum Ziel - geschweige einen dialektischen Ansatz zum Ziel. Und: Das BRD-Grundgesetzt ist Ergebnis vor allem christjüdischer Elitepolitik bis heute: Menge von Absoluten, die behauptet, aber nicht bewiesen werden müssen. - Das widerlichste Zeugnis dieses Christjudenansatzes ist neben dem Fehlen einer Verfassung die zulässige Möglichkeit, dass der Gesetzgeber Gesetze erlassen und implementieren kann, die "verfassungswidrig" sind, also dem Grundgesetz entgegen stehen, also NICHT aus dem Grundgesetz abgeleitet wurden .... Ein Zeichen der Diktatur, denn diese benötigt - wie die Religion - zwingend Absoluten, um Menschen elitär normen und verwerten zu können. - Ein perverses Beispiel dieser Diktatur: Ein hochrangiger elitärer Christjude behauptet, dass Leben von der Würde bedingt wird. Der Christjude tut dies, obwohl die Würde als Gottes Gnaden - ein Absolutum - anzusehen ist: Abgleitet von göttlicher Maßgabe als absolute Norm. Der Christjude postuliert also ein Absolutum Würde gegenüber dem Absolutum Leben, wobei beide von Gott gegeben sind, der das Absolutum seiner Gaben und Gnaden definiert und so monopolisiert, dass Gott selbst als Absolutum Vorrang hat: Göttlichen Vorrang derart, dass dem Menschen die Inanspruchnahme der Festlegung von Absoluten und Vorrängen untersagt ist, will der Mensch sich nicht gegen Gott versündigen. Mit anderen Worten: Der o.g. Christjude betreibt blanke Gotteslästerung und gebraucht dabei ein Grundgesetz, wobei dieses selbst Gotteslästerung sein könnte bzw. ist. .... JEDE Religion benötigt dieses Instrument der Gotteslästerung, denn Religion hat NUR menschliche Ziele: Die Selektion und Verwertung von Menschen durch Menschen. Ziele, die die Gottesinstanz zum Zweck verbiegen und verformen ... z.B. im elitär-christjüdischen Ansatz des BRD- Gesetzgebers. 28.04.2020 Herkunft des aktuellen Corona-Seuche-Virus (ARD-Radio) Es besteht der wissenschaftliche begründete Verdacht, dass der aktuelle Corona-Seuche-Virus in China durch Tierzucht implementiert wurde UND sich dabei auf die Fähigkeit, besonders Menschen verseuchen zu können, genetisch spezialisiert hat. Der Vermittler des Virus muss ein dem Menschen biologisch näherstehendes Wesen sein, das neben der Tierzucht auch aus dem Labor stammen kann. Der Virus war mit dem Übersprung auf den Menschen bereits spezialisiert, Menschen effektiv verseuchen zu können. Der Virus hat also diese Fähigkeit nicht erst durch Mutation im Menschen erlangt. Aus wissenschaftlicher Sicht muss diesem Verdacht weiter nachgegangen werden. 30.04.2020 heise.de Im Zuge der Corona-Virus-Seuche wurde bis zum 26.04.2020 für 10,1 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Der letzte Rekord war im Finanzkrisenjahr 2009: Für 3,3 Millionen Menschen wurde Kurzarbeit angemeldet. Im April 2020 waren 626.000 unbesetzte Stellen bei den Arbeitsagenturen gemeldet. 30.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation In Berlin wird die Pflicht zum Tragen einer Maske in Einzelhandel-Läden NICHT durchgesetzt. Wie ein berliner Geschäft der Kette "Kaufland" des Unternehmens Lidl mitgeteilt hat, wurde dem Geschäft in der Storkower Straße 139 in 10407 Berlin verboten, Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass eine Maskenpflicht besteht, und auch verboten, das Hausrecht im Sinne des Verweises aus dem Haus, wenn der Kunde keine Maske trägt, anzuwenden. Das Hausrecht wird vom Ordnungsrecht dominiert: Zuständig ist nur das Ordnungsamt. Der Autor dieser Dokumentation wurde erneut mit eine terroristischen Anschlag bedroht: Am 30.04.2020 wurde er im Geschäft der Kette "Kaufland" in der Storkower Straße 139 in 10407 Berlin von einem Kunden, der keine Maske trug, aber auf diesen Umstand hin vom Autor der Dokumentation angesprochen wurde, bedroht: Der Kunde (ca. 65 Jahre) drohte mit Anhusten. Dem Autor dieser Dokumentation wurde erneut bewusst, dass er zum Zweck der Abwendung des Terrorvorhabens in Form der erzwungenen Abstandhaltung zum Terroristen keinen Mittel hatte: In der BRD ist die Anwendung einer Waffe wie Pistole zum Zweck des Schutzes von Leib und Seele nicht erlaubt, wenn der Anwender nicht im Auftrage des Staates handelt. Damit gilt: Der berliner Gesetzgeber hat mit seinen Regelungen den Täterschutz implementiert und damit das Ziel, Menschen, die sich vor der Seuche schützen, grundsätzlich mit Menschen, die sich nicht um Schutz ANDERER kümmern, in Kontakt zu bringen: Effektiv per Menschenansammlungen dort, wo der Mindestabstand nicht immer einhaltbar ist: Im Einzelhandel. Zugleich legalisiert der Gesetzgeber die Vorhaben, andere Menschen mit der Seuche zu bedrohen, in dem z.B. das Hausrecht eines Einzelhändlers gebeugt und diesem Händler die potenziell-reale Gefahr zugeordnet werden, dass durch Gebrauch des Geschäftes ein Kunde zu Schaden kommen kann - und das auch durch Terrorismus, der nicht verfolgt wird. Berlin wird von Christjuden und Kommunisten faschistisch regiert. 30.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation Per Google gefundene einfache Corona-Statistik vom heutigen Tag. Bildschirmcopy wie immer nur im Quellennachweis. 18.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation faz.net hat das Thema "Hartz 4" http://www.faz.net/aktuell/finanzen/thema/hartz-iv ersatzlos eingestellt. Ein Klick auf diesen Link führt zu "https://faz-tms-varnish.rtrsupport.de verlangt einen Benutzernamen und ein Passwort. Ausgabe der Website: "realm" und zu "https://faz-tms-varnish.rtrsupport.de/aktuell/wirtschaft/thema/hartz-iv" mit der Meldung "401 Unauthorized You need a valid user and password to access this content.". 01.05.2020 bundesregierung.de "Bund-Länder-Konferenz Gemeinsame Strategie bei der Bekämpfung der Pandemie Bundeskanzlerin Merkel hat mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder über die Herausforderungen der Corona-Pandemie beraten. Bund und Länder verständigten sich auf weitere Lockerungen: Gottesdienste sollen möglich sein und Spielplätze wieder öffnen. Man müsse aber vorsichtig bleiben, so die Kanzlerin. Deutschland sei ein föderales Land, es werde immer regionale Unterschiede geben, betonte die Kanzlerin am Donnerstag nach der Schaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Aber es liege im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass es für ganz Deutschland eine Strategie gebe und eine Zielsetzung: Da es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gegen das Virus gebe, gehe es immer wieder darum, die Ausbreitung soweit zu verlangsamen, dass Gesundheitssystem und Krankenhäuser die Erkrankungen bewältigen und jedem Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung bieten könnten, betonte die Kanzlerin. Vorsichtig auf die Gesamtlage blicken Die Kanzlerin bedankte sich ausdrücklich bei denen, die sich beim Hochfahren des öffentlichen Lebens Gedanken darüber machten, wie dies geschehen könne, und umsichtige Konzepte entwickelten. Wenn diese Konzepte ausgearbeitet seien, bleibe es die Verantwortung der Politik zu entscheiden, wann es wieder losgehen könne. "Und das sind schwierige Entscheidungen, schwierige Abwägungen", betonte Merkel. Man müsse jedes Mal vorsichtig auf die Gesamtlage blicken und alles dafür tun, damit es keinen Rückfall in eine schwierigere Phase gebe, sondern man Schritt für Schritt vorankomme. Einige Lockerungen beschlossen Die Beratungen am Donnerstag seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel. Man werde am 6. Mai über weitere Lockerungen beraten, wenn Klarheit darüber herrsche, wie sich zum Beispiel die Öffnung der Geschäfte auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt habe. "Und deshalb haben wir heute einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal ein weitergehendes Paket verabschieden", kündigte die Kanzlerin an. Am Donnerstag habe man noch einmal gemeinsam bekräftigt, so Merkel, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht zugelassen werden können. Dies gelte für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen. Konkrete Lockerungen und Anpassungen haben Bund- und Länder für diese Bereiche beschlossen: Nach den Regeln, die Kirchen- und Religionsgemeinschaften gemeinsam ausgearbeitet haben, sollen wieder Gottesdienste und Gebetsversammlungen möglich sein. Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können. Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und botanische Gärten öffnen können. Ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben werden. Diese waren in den vergangenen Wochen größtenteils verschoben worden. Aktuell werden etwa 40 Prozent der Intensivbetten - bei finanziellem Ausgleich - freigehalten. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen und die präzise Übersicht durch das Intensivregister lasse diesen Schritt zu, heißt es in dem Beschluss. Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Video 52:02 Video Die Verantwortung, alles zu tun, damit es keinen Rückfall gibt Bei der nächsten Konferenz am 6. Mai werde man die vorliegenden Konzepte der Kultus-, Jugend- und Sportminister auswerten und klare Entscheidungen fällen, in welcher Folge und welcher Art und Weise Schule, Kita und unter gegebenen Bedingungen bestimmte sportliche Betätigung möglich sein sollen, betonte die Kanzlerin. Auch anderen Branchen müsse man Perspektiven eröffnen, so Merkel. Man habe die zuständigen Fachministerkonferenzen beauftragt, bis zu der Konferenz, die auf den 6. Mai folge, Perspektiven und Rahmenbedingungen für die schrittweise Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten sowie weiterer Kultureinrichtungen vorzubereiten. "Immer vorausgesetzt natürlich, dass das Infektionsgeschehen das zulässt", betonte die Kanzlerin. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bestehen bleiben. Details regeln die Länder. Vorsicht das oberste Gebot Die Kanzlerin erinnerte an die am Donnerstag veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen und verwies auf die tiefgehenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. "Wir haben diese Dinge im Blick, aber ich bin der festen Überzeugung, auch die Interessen der Wirtschaft, auch die Interessen der sozialen Kontakte verfolgen wir dann am besten, wenn wir einen Blick darauf werfen, dass wir Schritte vorangehen können, aber nicht wieder zurückgehen müssen. Und deshalb bleibt Vorsicht das Gebot - und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen auch." Lesen Sie hier den Beschluss vom 30. April PDF, 282 KB, barrierefrei . Freitag, 1. Mai 2020" "Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland und weltweit Im Überblick Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland und weltweit Wie viele Menschen haben sich mit dem Coronavirus infiziert? Wie viele Infizierte sind gestorben? Die aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts und der Johns Hopkins-Universität. Das Coronavirus breitet sich aus. Foto: Getty Images/Orbon Alija Laut Situationsbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) liegt die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus in Deutschland aktuell bei 0,76 (Stand: 30. April). Die Reproduktionszahl gibt wieder, wie viele Menschen ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt. Bei einem Wert von 1 würde ein Infizierter im Durchschnitt also eine weitere Person anstecken. 160.758 Menschen haben sich nach Angaben des RKI nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 1. Mai, 0 Uhr). Das sind 1.639 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle stieg um 193 auf 6.481. Als genesen gelten rund 126.900 Menschen, etwa 3.300 mehr als am Vortag. Eine Übersicht der Fallzahlen in Deutschland finden Sie hier. Ergänzend bietet das Covid-19-Dashboard eine detaillierte Darstellung nach Landkreis und Bundesland. Bislang sei es gut gelungen, die Fallzahlen in Deutschland zu drücken, so die Einschätzung des Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, in der Pressekonferenz am 30. April. Er wiederholte seinen Appell, sich an die Regeln zu halten: "Bitte bleiben Sie - wann immer es geht - zuhause! Halten Sie sich an die Kontaktbeschränkungen! Halten Sie weiter Abstand!" Wieler ist zuversichtlich, wenn wir weiter durchhalten, "dann können wir das Virus in Schach halten". Ausdrücklich bedankte er sich bei den Laboren für ihre ausgezeichnete Arbeit. "Die deutschen Labore sind extrem leistungsfähig", so Wieler. "Sie sind - wie auch die Gesundheitsämter - von ganz zentraler Bedeutung für die Ausbruchsbekämpfung." Weltweite Verbreitung Weltweit haben sich nach Angaben der Johns Hopkins-Universität (Baltimore, USA) 3.329.740 Menschen in 187 Ländern mit dem Coronavirus infiziert. 237.647 Menschen sind an dem Virus gestorben. Gleichzeitig sind 1.046.403 Menschen genesen (Stand: 1. Mai, 23:30 Uhr). Weitere Zahlen finden Sie auf der Seite der Johns Hopkins-Universität. Weil Covid-19 inzwischen weltweit verbreitet ist und damit in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen ein Übertragungsrisiko besteht, verzichtet das RKI mittlerweile auf die Ausweisung besonders betroffener Gebiete in Deutschland und international. Freitag, 1. Mai 2020" 01.05.2020 sueddeutsche.de Im Zuge der Auswirkungen der Corona-Virus-Seuche in den USA stellt US-Präsident die Möglichkeit, dass China den Virus per Labor erzeugt hat, fest: "Wir werden es herausfinden." stellen Wissenschaftler in den USA fest, dass das Virus natürlichen Ursprungs sein wird. gibt es mehr als 1 Million Infektionen mit dem Coronavirus verzeichnet (ca. 66% aller weltweiten Fälle), wobei mehr als 62 000 Menschen an den Folgen einer Infektion starben. haben sich mehr als 30 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Die Zahl der Erstanträge auf Arbeitslosenhilfe in der Woche bis einschließlich 25. April belief sich auf 3,8 Millionen. 05.05.2020 bundesverfassungsgericht.de "Urteil vom 05. Mai 2020 - 2 BvR 859/15 Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2020 - 2 BvR 859/15 - - 2 BvR 1651/15 - - 2 BvR 2006/15 - - 2 BvR 980/16 - 1. Stellt sich bei einer Ultra-vires- oder Identitätskontrolle die Frage nach der Gültigkeit oder Auslegung einer Maßnahme von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, so legt das Bundesverfassungsgericht seiner Prüfung grundsätzlich den Inhalt und die Beurteilung zugrunde, die die Maßnahme durch den Gerichtshof der Europäischen Union erhalten hat. 2. Der mit der Funktionszuweisung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV verbundene Rechtsprechungsauftrag des Gerichtshofs der Europäischen Union endet dort, wo eine Auslegung der Verträge nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich ist. Überschreitet der Gerichtshof diese Grenze, ist sein Handeln vom Mandat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt, so dass seiner Entscheidung jedenfalls für Deutschland das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation fehlt. 3. Bei der Berührung fundamentaler Belange der Mitgliedstaaten, wie dies bei der Auslegung der Verbandskompetenz der Europäischen Union und ihres demokratisch legitimierten Integrationsprogramms in der Regel der Fall ist, darf die gerichtliche Kontrolle die behaupteten Absichten der Europäischen Zentralbank nicht unbesehen übernehmen. 4. Die Kombination eines weiten Ermessens des handelnden Organs und einer Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte durch den Gerichtshof der Europäischen Union trägt dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung offensichtlich nicht hinreichend Rechnung und eröffnet den Weg zu einer kontinuierlichen Erosion mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten. 5. Die Wahrung der kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union hat entscheidende Bedeutung für die Gewährleistung des demokratischen Prinzips. Die Finalität des Integrationsprogramms darf nicht dazu führen, dass das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als eines der Fundamentalprinzipien der Europäischen Union faktisch außer Kraft gesetzt wird. 6. a) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten und die damit verbundene wertende Gesamtbetrachtung besitzen ein für das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Volkssouveränität erhebliches Gewicht. Ihre Missachtung ist geeignet, die kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union zu verschieben und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung zu unterlaufen. b) Die Verhältnismäßigkeit eines Programms zum Ankauf von Staatsanleihen setzt neben seiner Eignung zur Erreichung des angestrebten Ziels und seiner Erforderlichkeit voraus, dass das währungspolitische Ziel und die wirtschaftspolitischen Auswirkungen benannt, gewichtet und gegeneinander abgewogen werden. Die unbedingte Verfolgung des währungspolitischen Ziels unter Ausblendung der mit dem Programm verbundenen wirtschaftspolitischen Auswirkungen missachtet offensichtlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV. c) Dass das Europäische System der Zentralbanken keine Wirtschafts- und Sozialpolitik betreiben darf, schließt es nicht aus, unter dem Gesichtspunkt des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV die Auswirkungen zu erfassen, die ein Ankaufprogramm für Staatsanleihen etwa für die Staatsverschuldung, Sparguthaben, Altersvorsorge, Immobilienpreise, das Überleben wirtschaftlich nicht überlebensfähiger Unternehmen hat, und sie - im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung - zu dem angestrebten und erreichbaren währungspolitischen Ziel in Beziehung zu setzen. 7. Ob ein Programm wie das PSPP eine offenkundige Umgehung von Art. 123 Abs. 1 AEUV darstellt, entscheidet sich jedoch nicht an der Einhaltung eines einzelnen Kriteriums, sondern nur auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung. Vor allem die Ankaufobergrenze von 33 % und die Verteilung der Ankäufe nach dem Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank verhindern, dass unter dem PSPP selektive Maßnahmen zugunsten einzelner Mitgliedstaaten getroffen werden und dass das Eurosystem zum Mehrheitsgläubiger eines Mitgliedstaats wird. 8. Eine (nachträgliche) Änderung der Risikoverteilung für die unter dem PSPP erworbenen Staatsanleihen würde die Grenzen der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berühren und wäre mit Art. 79 Abs. 3 GG unvereinbar. Sie stellte in der Sache eine vom Grundgesetz verbotene Haftungsübernahme für Willensentscheidungen Dritter mit schwer kalkulierbaren Folgen dar. 9. Bundesregierung und Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Europäische Zentralbank hinzuwirken. Sie müssen ihre Rechtsauffassung gegenüber der Europäischen Zentralbank deutlich machen oder auf sonstige Weise für die Wiederherstellung vertragskonformer Zustände sorgen. 10. Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen weder am Zustandekommen noch an Umsetzung, Vollziehung oder Operationalisierung von Ultra-vires-Akten mitwirken. Das gilt grundsätzlich auch für die Bundesbank." ... PDF-Download per https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/05/rs20200505_2bvr085915.pdf ?__blob=publicationFile&v=7 05.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Das Urteil des BRD-Verfassungsgericht zur Kompetenz der EZB und des EuGH (z.B. "Der mit der Funktionszuweisung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV verbundene Rechtsprechungsauftrag des Gerichtshofs der Europäischen Union endet dort, wo eine Auslegung der Verträge nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich ist. Überschreitet der Gerichtshof diese Grenze, ist sein Handeln vom Mandat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt, so dass seiner Entscheidung jedenfalls für Deutschland das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation fehlt.") ist sinnlos, wenn nationale Gerichte keinen Einfluss auf die EU-Organe haben, ohne die von den EU-Organen benutzten nationalen Organen (wie Bundesbank der BRD) dem EU-Prozess zu entziehen, also ohne einen Zerfall zu provozieren. Sinnvoll sind Urteile nationaler Gerichte, wenn diese feststellen, dass der Verbleib in der EU national-verfassungswidrig ist, wenn die EU-Organe im Vollzug der EU nationales Recht verletzen und die Souveränität des Nationalstaates zersetzen. Der Euro ist eine Zonenwährung, die nicht gedeckt ist. Der Euro ist eine zonale virtuelle Währung, die ausschließlich der Verwertung vorhandener Ressourcen an Ergebnissen der Wertschöpfung dient, ohne diese Ressourcen nachhaltig ERWEITERT zu reproduzieren. Das BRD-Wirtschaftssystem basiert auf dieses Euro-Prinzip und kann sich so des nationalen Binnenmarktes entledigen, da dieser nicht genügend Rendite liefert. Dass der BRD-Export gegen Euro aus Schulden des Importeurs finanziert wird, ist mit der Einführung des Euros implementiert worden. Ebenfalls ist die Herstellung von Euro durch Nationalstaaten in der Eurozone Standard, denn nur so lassen sich gedruckte Euro in "Wert" umwandeln, der weder nachhaltig noch überhaupt abgesichert ist, dafür aber Schulden so verwertet, dass diese den Eurofluss zum am EU-Binnenmarkt agierenden Exporteur (z.B. BRD) ermöglicht: Der Übergang einer gedruckten also virtuellen Währung in das Vermögen in der BRD. Geldwäsche ! Das Drucken von Euro, um Schulden zu kaufen, die nicht mal absehbar den verkauften Euro per Schuldentilgung refinanzieren, ist in der EU Standard. - Ein enormes wirtschaftliches Risiko für ausländische Nicht-EU-Investoren in die Eurozone, wenn diese Investoren nicht genügend Euro SELBST horten. China hat gewaltige Euro-Reserven, die aus der per Export Chinas erzielten Konvertierung der chinesischen Binnenwährung in Euro resultieren: China kann mit verfügbarem Euro investieren und damit Ressourcen der Euro-Zone direkt abkaufen, z.B. Übernahmen von Unternehmen in der BRD. Diese Euros werden zugleich für den Import von Wissen und Methoden in der Produktherstellung etc. benutzt, wobei dann das importierte Wissen mittels Binnenwährung Chinas investiert wird, um dann gegen Euro exportiert zu werden ... ein Kreislauf, der die Eurozone optimiert verwertet und zersetzt. Der atheistische Ansatz, den der Autor seiner Dokumentation in dieser vorstellt und begründet, verändert die Abhängigkeit einer Wirtschaft von virtueller Währung, die im Innen- und Außenverhältnis der Gesellschaft diese zersetzt, durch u.a. Notwendigkeit der Einführung von Binnenwährungen in der EU-Zone bei gemeinsamer Außenwährung der EU-Zone. Der atheistische Ansatz ist der einzige Weg, die wirtschaftliche Zersetzung der EU z.B. durch China zu verhindern. Dazu ist in der EU und in den Nationalstaaten ein Systemwechsel notwendig, der das kapitalistische Dasein der EU-Zone abschafft und vor allem den imperialen Faschismus der BRD in der EU ausrottet. Die BRD muss systemisch eine andere Form des staatlichen Daseins erhalten. Mit anderen Worten: Da das BRD-Verfassungsgericht den atheistischen Ansatz niemals vertreten kann, da dieses Gericht sich an rechtliche Normen halten muss, sind Urteile des Gerichtes, die die Systemveränderung eines Staats verlangen, sinnlos. Das Kompetenz-Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes ist blankes Gewäsch - egal ob intelligent oder nicht. IN DER EU wurde das Recht bereits so vergesellschaftet, dass nicht-demokratisch gewählte EU-Instanzen "Recht sprechen". Das ist blanker Faschismus und eine Unterart der Diktatur. Es ist blanke Gier per "Recht"sprechung. 08.05.2020 dradio.de Der Tübinger Oberbürgermeister Palmer (Grüne Bündnis 90) wird von den Grünen wegen der Feststellung Palmers, dass in Deutschland möglicherweise Menschen gerettet werden, die in einem halben Jahr sowieso tot wären, mit der Aufforderung, dass Palmer die Partei verlässt, konfrontiert: Eine Wiederwahl Palmers zum Tübinger Oberbürgermeister wird von den Grünen nicht unterstützt. 08.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Es grassiert in der Gerüchteküche der Bevölkerung die Auffassung, dass ein hamburger Pathologe, der Corona- Seuchen-Opfer obduziert hat, feststellt, dass von diesen Toten keiner allein WEGEN der Corona-Seuche gestorben ist, sondern vielmehr der Umstand gilt: Es sterben Menschen, die Vorerkrankungen haben und dann von der Seuche infiziert wurden, so dass die Seuche die Todeswirkung der Vorerkrankungen forciert, aber nicht die Todesursache ist. - Mit anderen Worten: Wer keine Vorerkrankungen hat, wird die Seuche überleben. Dieses Gerücht hat den selektiven Zweck, Wertigkeiten von Menschen bezüglich deren medizinischen Habitus einzuführen - ein weiterer Weg zur Euthanasie. Was eben die ARD im Radio am heutigen Tag sendete, war auf der Webseite vom ARD-Radio NICHT zu lesen: - Das bundesdeutsche Statistikamt hat die Übersterblichkeit für den April ermittelt: Entgegen dem Trend ohne Corona-Seuche nahm die Sterblichkeit mit Corona-Seuche ZU. Damit ist eine Übersterblichkeit wegen Corona- Seuche belegt. - Die statistische Lebenserwartung ohne Corona-Seuche von sehr alten Menschen z.B. ab 80 Jahren ist erheblich länger als die mit der Seuche. Das gilt vor allem auch, weil Menschen in dem Alter mit den Erkrankungen lebensverlängernd versorgt werden: Behandlungen von Erkrankungen, die deswegen eben nicht zum frühzeitigen Ableben führen. Damit gilt: Der Grüne Tübinger Oberbürgermeister Palmer nutzt eine Art von Argumentation, die im Dritten Reich Systemkomponente u.a. zu Ausrottung Behinderter und Juden etc. war: Die ZUM ZWECK erfolgte Versagung einer Lebensdauer. Zweck bei Palmer ist es, die Toten abzuschreiben, um die Konsequenzen der Lebensvernichtung wegen Umgang mit der Corona-Seuche zu verharmlosen: Es verrecken Menschen, besonders Alte (selektives Verrecken). Palmer vollzieht eine zutiefst menschenverachtende faschistische Denkweise und propagiert diese ungestraft, obwohl diese Denkweise Palmers den Grad der Leugnung des Holocaust hat (Holocaust als Mittel zum Zweck). Wer also einen Parteiabgang von Palmer fordert, umgeht die Auseinandersetzung mit der Wertigkeit der Aussagen Palmers im extrem-faschistischen Kontext im Alltag der grünen Elite in der BRD. Vielmehr wird ersichtlich, dass auch die grüne Elite mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden muss, wenn der Systemwechsel erfolgen soll. Und dieser MUSS erfolgen, will man auch das gesamtgesellschaftliche Elend im Kontext der Corona-Seuche in der BRD systemisch verhindern. 08.05.2020 dradio.de Das in der BRD für die öffentliche Infektionsstatistik der Corona-Virus-Seuche zuständige Institut "Robert Koch" (RKI) stellt die Information der Öffentlichkeit ein. Das RKI berichtet nur noch, wenn es aus Sicht des RKI ein Anlass gibt. 08.05.2020 dradio.de Der EuGH stellt fest, dass ein nationales Gericht nicht für die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zuständig sein kann. 09.05.2020 zeit.de Die RocknRoll-Ikone Little Richard ist mit 87 Jahren gestorben, der erstmals Mitte der 1950er Jahre die Musikszene eroberte. Richard war ein Idol für den Rolling-Stones-Sänger Mick Jagger. 10.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation bundesregierung.de mit Grafik des RKI zur Corona-Virus-Verseuchung in BRD vom 11.03. bis 10.05.2020 Bildschirmcopy wie immer nur im Quellennachweis. 10.05.2020 sueddeutsche.de Im Zuge der Corona-Virus-Seuche-Wirtschaftskrise in der EU erlaubt die EU-Kommission die Teilverstaatlichung von Unternehmen, die von EU-Ländern unterstützend finanziert werden sollen, wenn der jeweilige EU-Staat dieses finanziell leisten kann. Z.B. hat die BRD 1000 Milliarden Euro für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften bereitgestellt, wobei in der gesamten EU bisher 2000 Milliarden Euro für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften verwendet werden. Die Teilverstaatlichung unterliegt folgenden Maßgaben: Das teilverstaatlichte Unternehmen kann Dividende nur an den teilhabenden Staat auszahlen. kann nur diejenigen Aktien am Markt aufkaufen, die die Teilverstaatlichung betreffen. kann keine Unternehmen aufkaufen. kann eine Beteiligung an fremde Unternehmen von max. 10% eingehen, wobei ein höherer Anteil von der EU-Kommission genehmigt werden muss. muss seine Tätigkeit zu bedeutenden Zielen der EU-Politik belegen (Z.B. Klimawandel). muss nach 6 Jahren ab Beginn der Teilverstaatlichung deren Anteil auf max. 14% gesenkt haben, wenn das Unternehmen nicht saniert werden soll, wobei die EU-Kommission maßgebend ist. Die EU-Kommission überlegt, einen eigenen Fonds für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften aufzulegen, um so Unternehmen in finanzschwachen EU-Ländern zu erreichen, damit es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt. 10.05.2020 faz.net In der BRD wurden in einigen Städten Aktivitäten gegen die vom jeweiligen Gesetzgeber bzw. Staatsorganen im Zuge der Corona-Virus-Seuche angeordneten Maßnahmen vollzogen, die von Demonstranten ignoriert wurden, z.B. Mindestabstand und Mundschutz. In Berlin wurde eine unangemeldete Demonstration benutzt, um Widerstand im Sinne der erfolgten Skandierungen "Wir sind das Volk", "Widerstand" und "Volksverräter" aggressiv gegenüber der Polizei durchzusetzen. In München wurde eine unangemeldet Demonstration per Twitter-Netzwerk organisiert. 10.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Terrorismus im Alltagsdenken. 12.05.2020 dradio.de Der Vater vom US-Schauspieler Ben Stiller, Jerry Stiller, ist mit 92 Jahren gestorben. Jerry machte sich auch in Sitcoms einen Namen: Der kauzige alte Schwiegervater in der Serie "King of Queens". Oder in der Sitcom "Seinfeld", für die Jerry 1998 den American Comedy Award erhielt. 12.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Der kauzige alten Schwiegervater, Arthur Spooner, aus der Serie "King of Queens" war perfekt inszeniert: Eine Respektsperson. In der deuschen Synchron perfekt besetzt worden. Also keine Nebenrolle in dieser Sitcom. - Kein Wunder, dass sich Ben Stiller und Kevin James (als Doug in King of Queens) so gut verstehen. 12.05.2020 morgenpost.de Bundesweit sind bis Dienstagabend über 171.100 Infektionen mit dem Coronavirus registriert worden (Vortag Stand 20.15 Uhr: mehr als 170.400 Infektionen). Mindestens 7616 mit dem Erreger Sars-CoV-2 Infizierte sind den Angaben zufolge bislang bundesweit gestorben (Vortag Stand 20.15 Uhr: 7509).Nachdem die Reproduktionszahl in den vergangenen Tagen leicht über dem kritischen Wert von 1 lag, sank die Zahl nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstagabend auf nun 0,94. 12.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Im Privat-TV war heute zu erfahren: Das RKI geht davon aus, dass die Reproduktionszahl zukünftig um den Wert 1 hin und her schwanken wird (1 bedeutet: Trifft 1 Gesunder auf 1 Corona-Kranken, wird der Gesunde infiziert. Unter 1 bedeutet: Damit 1 Gesunder infiziert wird, muss er mindestens 2 Corina-Kranken kontaktieren. Über 1 bedeutet: 1 Gesunder wird mindestens durch 1 Corona-Kranken infiziert.). Im ARD-Radio war zu erfahren: Wissenschaftler gehen davon aus, dass die BRD-Bevölkerung nun langsam durchseucht wird, um die Herden-Immunität zu erlangen. Was nicht berichtet wurde: Es gibt bereits 2 Stämme des Corona-Virus im Umlauf. Wenn der Virus mutiert, ist die Herden-Immunität ev. sinnlos. Die Durchseuchung der Bevölkerung ermöglicht die biologische Lösung des Corona-Virus-Seuchen-Problems: Die Schwächeren werden mittels Tod selektiert (verkappte Euthanasie). Der Gesunde überlebt. Die BRD war niemals in der Lage, das Corona-Virus-Seuchen-Problem zu lösen, da von Anfang an der Seuchenschutz nicht implementiert war und auch immer noch nicht ist: In der BRD gibt es nicht mal annähernd ausreichende Maskenproduktion. Die BRD hat sich seit vielen Jahren u.a. von China abhängig gemacht, von dem Land, das die Seuche in den Umlauf brachte. Nachtigall, ick hör dia drapzn ! 13.05.2020 dradio.de Die Grundrente für Geringverdiener, die nicht au Bedarf geprüft werden, ist Geschichte. Die CDU wird der Grundrente nur zustimmen, wenn das Finanzkonzept seriös ist. die Bedürftigkeit geprüft wird. 13.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die Grundrente für Geringverdiener ist damit eine Abart der Grundsicherung im Alter (Hartz 4). 13.05.2020 heise.de Die BRD-Kanzlerin stellt unter Schmerzen fest, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Russland unter Einbezug der systematischen Infiltration der Russen und deren hybriden Kriegsführung umbewertet wird, um auf Russlands Strategie reagieren zu können: "Ich nehme diese Dinge sehr ernst, weil ich glaube, dass da sehr ordentlich recherchiert wurde", sagt Merkel. Und ebenfalls: "Ich darf sehr ehrlich sagen: Mich schmerzt das." Anlass war die Aufdeckung der Beteiligung Russlands an der Spionage-Aktion gegen den BRD-Bundestag in 2015. 13.05.2020 vom Autor dieser Dokumntation Kanzlerin Merkel müsste eigentlich süchtig nach Schmerzmitteln sein, oder sie bekommt nicht mehr mit, dass Volltrottel das Bundes-IT-System versaubeuteln: Das Auswärtige Amt wurde nach dem Wechsel von Linux zu Windows mindestens 1 Jahr unbemerkt ausgesaugt. Das Berliner Kammergericht wurde wegen IT-Systemmängel ebenfalls nachhaltig und vermutlich komplett abgesaugt. Der BRD-Bundestag stand ebenfalls auf dem Langzeit-Saugplan der "Konkurrenz" - Tendenz zu Komplettabsaugung. Und der Kommunist Putin muss vor Gier ein komplettes Kunstgebiss tragen: Gierivitis, Absaugkrampf und ausgelutschte Kiefer. Ob Christjüdin oder Kommunist: Nur Idioten am Werkeln, bei denen die Fettabsaugung im Gehirn nicht mehr hilft. 13.05.2020 zeit.de "Diskriminierung: Paar klagt auf Eintrag von nicht binärem Elternteil in Geburtsurkunde" ... "Ein Ehepaar aus Hessen klagt vor dem Amtsgericht Darmstadt gegen ein Standesamt. Der Hintergrund: Das Amt soll einem nicht binären Elternteil den Eintrag in die Geburtsurkunde der gemeinsamen Tochter verweigert haben. Das Paar fordert, dass Menschen unabhängig von ihrem Geschlechtseintrag als zweiter Elternteil ihrer Kinder anerkannt werden, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mitteilte. Die GFF unterstützt die Klage. Das gemeinsame Kind des klagenden Paares Tara und Tony E. kam im Februar zur Welt. Tony E. sei nicht binär, weswegen im Personalausweis als Geschlecht "divers" eingetragen sei. Diese Option, jenseits von "männlich" oder "weiblich", ist seit Ende 2018 erlaubt. Doch deshalb habe das Standesamt E. nicht in die Geburtsurkunde der Tochter eingetragen. Aus Sicht des Amts habe das Kind nur einen Elternteil -Tara E., die Mutter. Tony E. müsse das Mädchen - wie alle Elternteile mit dem Eintrag "divers" im Personalausweis -als Stiefkind adoptieren. "Dass unsere Tochter jetzt offiziell nur mich als Elternteil hat, ist absurd und eine echte Belastung", erklärte Tara E. über die GFF." ... ""Wenn die Eltern verheiratet sind, dann werden Ehemänner bei der Geburt automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, alle anderen Geschlechter aber nicht", erklärte Lea Beckmann von der GFF. Dies sei ein "klarer Verstoß" gegen das Diskriminierungsverbot. Der Gesetzgeber habe es versäumt, nach der Einführung der sogenannten dritten Option ausdrücklich zu regeln, was passiert, wenn Menschen mit dem Eintrag "divers" Eltern werden. Standesämter und Gerichte müssten die "Regelung zur Eltern-Kind-Zuordnung diskriminierungsfrei auf alle Ehepaare anwenden"." 13.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Ein Ehepaar, das ein Zwitter-Elternteil hat, kann ein Kind standesamtlich nur wie folgt registrieren lassen: Weil der Gesetzgeber die Eltern-Kind-Zuordnung für Zwitter so geregelt hat, dass ein Zwitter nicht Elternteil sein kann, muss der Zwitter das Kind zuvor adoptieren. In der BRD erhalten Zwitter als Angabe des Geschlechtes das Wort "divers" ("divers" bedeutet mehrere oder verschieden), so dass der Zwitterstatus ein Geschlechtsmerkmal ist, obwohl Zwitter kein Geschlecht haben. 14.05.2020 sueddeutsche.de "Zum Tod von Dramatiker Rolf Hochhuth:Der Lautsprecher Politikerrücktritte, Aufführungsverbote, Denkmäler: Rolf Hochhuth, der am Mittwoch im Alter von 89 Jahren in Berlin verstarb, war einer der seltenen Autoren, die wirklich etwas erreicht haben." ... 15.05.2020 faz.net China verlauft Waren an die USA im Wert von 500 Milliarden Dollar. US-Präsident Trump stellt fest: Der Abkauf von chinesischer Ware durch die USA ist verloren: Die USA geben verlorenes Geld aus, das die USA besser einsparen sollten. Ein Möglichkeit dazu bestände, wenn die USA alle Beziehungen zu China abbrechen. 16.05.2020 heise.de Die USA haben das Verbot von unerlaubten Geschäftsbeziehungen von US-Unternehmen mit Huawei um 1 Jahr verlängert. Eine Erlaubnis ist nur durch die US-Regierung erteilbar. Die USA haben den weltweiten Handel von Unternehmen in der Welt, die Chip-Produktionstechnik aus den USA und oder Chip-Patente der USA nutzen, verboten, wenn Halbleiter an Huawei aus China verkauft werden sollen. Betroffen ist z.B. der taiwanische Chiphersteller TSMC, der sich auf US-Technik verlassen hat und mit dieser Highend-Prozessoren für Huawei herstellt: Die USA haben angeordnet, dass TSMC in Taiwan die Geschäftsbeziehung zu Huawei in dieser Sparte einstellen muss. Dieser weltweite Wegfall der Nutzung von US-Technik und US-Patenten im Bereich Halbleiter hat zum Ziel, Huawei effektiv den US-Exportkontrollen zu unterwerfen. 17.05.2020 zeit.de DHL lehnt für manche Länder den Transport von Waren ab: Annahmestopp bei DHL 17.05.2020 berliner-zeitung.de Im Zuge der Corona-Virus-Seuche in Brasilien hat das Land weltweit die vierthöchste Zahl an Infektionen. wurden an 1 Tag fast 15.000 neue Corona-Infektionen gemeldet. will der Präsident Bolsonaro eine Lockerung von Ausgangssperren. 17.05.2020 Corona-Virus-Seuche (ARD-Radio) Verwaltung der Corona-Virus-Seuche in der BRD Die BRD hat einen Seuchenplan aus dem Jahr 2012. 31.12.2019 Unbekannte Lungenentzündung in China aufgetreten. 23.01.2020 Die unbekannte Lungenentzündung wird in der BRD als harmlosere Erkältung als die Grippe eingestuft. 12.02.2020 Die unbekannte Lungenentzündung wird in der BRD als nicht länderübergreifende Erkältungsform eingestuft. Zu Fasching Ascher-Mittwoch 2020 in der BRD war im Bundesinnenministerium bekannt, dass es nicht genügend Masken gibt. 11.03.3030 Die WHO stuft die unbekannte Lungenentzündung als länderübergreifend ein. Systemkennzeichen u.a. der Lungenkrankheit im Kontext der Corona-Virus-Seuche 18.05.2020 Corona-Virus-Seuche (ARD-Radio) China lehnt eine internationale Untersuchung der Ursprünge der Seuche in China ab. Da Australien sich um die internationale Untersuchung bemüht, wurde Australien, dessen wichtigster Handelspartner China ist, von China wirtschaftlich sanktioniert. 19.05.2020 bundesverfassungsgericht.de "Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 - Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Der Schutz der einzelnen Grundrechte kann sich im Inland und Ausland unterscheiden. Jedenfalls der Schutz des Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als Abwehrrechte gegenüber einer Telekommunikationsüberwachung erstreckt sich auch auf Ausländer im Ausland. Die derzeitigen Regelungen zur Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung, zur Übermittlung der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse und zur Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten verletzen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG; der Gesetzgeber hat die Grundrechte bewusst als nicht betroffen erachtet, obwohl sie auch hier anwendbar sind. Sie genügen auch zentralen materiellen Anforderungen der Grundrechte nicht. Art. 10 Abs. 1 GG schützt die Vertraulichkeit individueller Kommunikation als solche. Personen, die geltend machen, in ihren eigenen Grundrechten verletzt zu sein, sind nicht deshalb vom Grundrechtsschutz des Grundgesetzes ausgeschlossen, weil sie als Funktionsträger einer ausländischen juristischen Person handeln. Die Regelung der Auslandsaufklärung fällt unter die auswärtigen Angelegenheiten im Sinne von Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG. Dem Bundesnachrichtendienst kann auf dieser Kompetenzgrundlage über die Aufgabe einer außen- und sicherheitspolitischen Unterrichtung der Bundesregierung hinaus als eigene, nicht operativ wahrzunehmende Aufgabe die Früherkennung von aus dem Ausland drohenden Gefahren von internationaler Dimension übertragen werden. Es muss sich um Gefahren handeln, die sich ihrer Art und ihrem Gewicht nach auf die Stellung der Bundesrepublik in der Staatengemeinschaft auswirken können und gerade in diesem Sinne von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind. Die strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung ist mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht grundsätzlich unvereinbar. Als anlasslose, im Wesentlichen nur final angeleitete und begrenzte Befugnis ist sie jedoch eine Ausnahmebefugnis, die auf die Auslandsaufklärung durch eine Behörde, welche selbst keine operativen Befugnisse hat, begrenzt bleiben muss und nur durch deren besonderes Aufgabenprofil gerechtfertigt ist. Erforderlich sind danach insbesondere Maßgaben zur Aussonderung der Telekommunikationsdaten von Deutschen und Inländern, eine Begrenzung der zu erhebenden Daten, die Festlegung qualifizierter Überwachungszwecke, die Strukturierung der Überwachung auf der Grundlage eigens festgelegter Maßnahmen, besondere Anforderungen an gezielt personenbezogene Überwachungsmaßnahmen, Grenzen für die bevorratende Speicherung von Verkehrsdaten, Rahmenbestimmungen zur Datenauswertung, Vorkehrungen zum Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen, die Gewährleistung eines Kernbereichsschutzes und Löschungspflichten. Die Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Überwachung ist nur zum Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter zulässig und setzt eine konkretisierte Gefahrenlage oder einen hinreichend konkretisierten Tatverdacht voraus. Ausgenommen sind hiervon Berichte an die Bundesregierung, soweit diese ausschließlich der politischen Information und Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen. Die Übermittlung setzt eine förmliche Entscheidung des Bundesnachrichtendienstes voraus und bedarf der Protokollierung unter Nennung der einschlägigen Rechtsgrundlage. Vor der Übermittlung an ausländische Stellen ist eine Vergewisserung über den rechtsstaatlichen Umgang mit den Daten geboten; hierbei bedarf es einer auf die betroffene Person bezogenen Prüfung, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass diese durch die Datenübermittlung spezifisch gefährdet werden kann. Regelungen zur Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten genügen grundrechtlichen Anforderungen nur, wenn sie sicherstellen, dass die rechtsstaatlichen Grenzen durch den gegenseitigen Austausch nicht überspielt werden und die Verantwortung des Bundesnachrichtendienstes für die von ihm erhobenen und ausgewerteten Daten im Kern gewahrt bleibt. Will der Bundesnachrichtendienst von einem Partnerdienst bestimmte Suchbegriffe nutzen, um die Treffer ohne nähere inhaltliche Auswertung automatisiert an diesen zu übermitteln, erfordert dies eine sorgfältige Kontrolle dieser Suchbegriffe sowie der hieran anknüpfenden Trefferfälle. Die bei Auslandsübermittlungen geltenden Vergewisserungspflichten gelten entsprechend. Die gesamthafte Übermittlung von Verkehrsdaten an Partnerdienste setzt einen qualifizierten Aufklärungsbedarf im Hinblick auf eine spezifisch konkretisierte Gefahrenlage voraus. Für den Umgang der Partnerdienste mit den übermittelten Daten sind gehaltvolle Zusagen einzuholen. Die Befugnisse zur strategischen Überwachung, zur Übermittlung der mit ihr gewonnenen Erkenntnisse und zur diesbezüglichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten sind mit den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nur vereinbar, wenn sie durch eine unabhängige objektivrechtliche Kontrolle flankiert sind. Sie ist als kontinuierliche Rechtskontrolle auszugestalten, die einen umfassenden Kontrollzugriff ermöglicht. Hierfür ist einerseits eine mit abschließenden Entscheidungsbefugnissen verbundene gerichtsähnliche Kontrolle sicherzustellen, der die wesentlichen Verfahrensschritte der strategischen Überwachung unterliegen, sowie anderseits eine administrative Kontrolle, die eigeninitiativ stichprobenmäßig den gesamten Prozess der Überwachung auf seine Rechtmäßigkeit prüfen kann. Zu gewährleisten ist eine Kontrolle in institutioneller Eigenständigkeit. Hierzu gehören ein eigenes Budget, eine eigene Personalhoheit sowie Verfahrensautonomie. Die Kontrollorgane sind personell wie sächlich so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können. Sie müssen gegenüber dem Bundesnachrichtendienst alle für eine effektive Kontrolle erforderlichen Befugnisse haben. Dabei ist auch dafür Sorge zu tragen, dass die Kontrolle nicht durch die "Third Party Rule" behindert wird." Download per https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/05/rs20200519_1bvr283517.pdf;jsessionid= CAF18E9E0B9DC860D145F635D44A5750.2_cid361?__blob=publicationFile&v=2 19.05.2020 gegen-hartz.de In 2019 stammen 30% der bei der BA gemeldeten offen Stellen aus der Leiharbeit. In 2019 gab es 850.000 Leiharbeiter (2,3% der in der BRD verfügbaren nicht selbstständigen Tätigkeit). 46% der Jobs endeten nach 3 Monaten. 25% der Jobs dauerten länger als 12 Monate. 20% der entlassenen Zeitarbeiter finden nach 30 Tagen wieder einen Job: Bei der Zeitarbeit. BA und JobCenter haben in 2019 zu 25% in Leiharbeit vermittelt: Von ca. 197.000 197.000 Vermittlungen der BA und Jobcenter gingen 55.000 in die Leiharbeit. Dabei wurden 6800 Menschen mit Eingliederungszuschuss für die Zeitarbeit gefördert. 20.05.2020 faz.net Die BRD-Regierung lässt, um dem Gaststätten- und Hotelgewerbe zu helfen, ab dem 01.07.2020 die Umsatzsteuer für Nahrung von 19 und 7% senken. Im Zuge dieser Hilfe muss eben dieses Gewerbe die Getränke aber weiterhin mit 19% Umsatzsteuer ausweisen, so dass pro Rechnung eines essenden UND trinkenden Gastes 2 Steuersätze auszuweisen sind. 21.05.2020 dradio.de Der französische Schauspieler Michel Piccoli ist im Alter von 94 Jahren gestorben. Neben mehr als 200 Rollen in Filmen spielte er auch am Theater und war als Drehbuchautor und Regisseur tätig. 23.05.2020 sueddeutsche.de Die USA werfen Russland vor, den Vertrag "Open Skies" über militärische Beobachtungsflüge auf dem Gebiet der Vertragspartner nicht einzuhalten: Die USA steigen aus diesem Vertrag aus. Russland erklärt, dass es mit Ende der Vertrages keine Grund für einen neuen Vertag gibt, da der alte Vertag funktionsfähig ist. 24.05.2020 bundesregierung.de "Im Überblick Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland und weltweit Wie viele Menschen haben sich mit dem Coronavirus infiziert? Wie viele Infizierte sind gestorben? Die aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts und der Johns Hopkins-Universität." ... "Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben sich in Deutschland 178.281 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 24. Mai, 0:00 Uhr). Das sind 431 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle stieg um 31 auf 8.247. Als genesen gelten rund 160.300 Menschen, etwa 500 mehr als am Vortag." ... 24.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die Grafik der BRD-Regierung zeigt den Verlauf seit 11.03.2020 bis zum 24.05.2020. Der Anstieg der Anzahl der Neuerkrankungen endete mit dem 08.04.2020. Seit dem sinkt die Anzahl der Neuerkrankungen. Der Anstieg der Genesenen hält fast linear an (45 Grad Neigung oberhalb der X-Achse (Horizontale). Der Anstieg der Toten ist seit dem 01.04.2020 durchgehend fast linear wachsend. Das ist der Preis der Durchseuchung der Bevölkerung. Wegen sinkender Anzahl der Neuinfizierungen und steigender Anzahl der Genesungen ist die steigende Anzahl der Toten eine Selektion: Sinkende Neuinfizierung verhindert nicht linearen Anstieg der Toten, die damit im Kontext der Corona-Seuche oder direkt an ihr sterben. Es kann sich also bei den Toten nur um Personen handeln, die nicht genesen können, aber infiziert wurden. Die Ansteckungsrate spielt also weniger eine Rolle als die Ansteckung von Personen, die keine Ressourcen zur Genesung haben. Die Schwachen sterben, weil die Infizierung nicht unterbunden wird - exakt das ist DER Hinweis auf die Durchseuchung der Bevölkerung und die Opferung der Schwachen mit zu wenig Genesungsressourcen. Klar, darüber denkt die BRD-Regierung (Christjudentum und dessen SPD-Ableger) auf ihrer Webseite nicht nach. 24.05.2020 zeit.de In Afghanistan wüten die Taliban unvermindert weiter und handeln parallel Waffenruhen mit der afghanischen Regierung aus. Die Taliban führend nun auch während des islamischen Ramadan Krieg. Inzwischen haben die Taliban u.a. ein Krankenhaus und dortiger Geburtsstation angegriffen, um dortige Frauen und deren Neugeborenen auch während der Geburt hinzurichten. Insgesamt starben in dem Land in den ersten drei Monaten des Jahres 2020 mehr als 500 Zivilisten durch Kampfhandlungen mit den Taliban, die zusammen mit den Regierungstruppen und deren Verbündete über 250 Kinder exekutierten. Von den 500 Toten kamen 45% durch Kriegseinsätze der Regierungstruppen ums Leben. Die Taliban brechen direkt das mit den USA ausgehandelte Abkommen, das für die Taliban eine Reduzierung von Anschlägen und die Bekämpfung des IS vorsieht. Zugleich erklären die Taliban, das sie sich an eben diese Abkommen gebunden fühlen. 24.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die afghanischen Taliban sind sich sehr sicher, dass ihre Stammeskultur und -Systematik in Afghanistan mit Waffengewalt und Ausrottung der eigenen Bevölkerung abgesichert werden können, da der Afghanistan-Krieg ein Stellvertreter-Krieg in der Region um Syrien, das ebenfalls einem Stellvertreterkrieg unterliegt, ist. Das funktioniert natürlich nur, weil Kriegsführende, die u.a. Veto-Recht im Sicherheitsrat haben, sich einig sind, dass die regionale Bevölkerung auszurotten ist, damit die die Kriegsziele erreicht werden. Niemand in der UNO entwirft einen Plan, die Kriegsteilnehmer in der Region auszurotten, in dem u.a. der UN-Sicherheitsrat keine Rolle mehr spielt: Die Kriegsgegner müssen die Gelegenheit erhalten, die Beute aufzuteilen, um dann der Beute u.a. Kredite für den Wiederaufbau der Region unterzujubeln. Es ist die Gier, die es entweder auszurotten oder zu befriedigen gilt. Die Ausrottung kann nur atomar erfolgen, hat also keinen Sinn. Wenn also die Länder in den Regionen nicht endlich die gesamte Region befrieden, wird deren Beute vernichtet. - Die Beute der Taliban ist die Stammeskultur fern ab einer föderalen Staatsstruktur zum Vorteil der Stämme. Die Taliban befinden sind auf dem Niveau der Steinzeit und haben daher inkompatible Auffassungen zu modernen Staatssystemen und deren u.a. Finanzierung. Treibende Kraft der Taliban sind Gier, Menschenverachtung und auch die Verachtung des Islams wie z.B. des Ramadan. Die Taliban haben ihre Chance schon lange vergeben. Die USA unter Trump sind mehr als nur dämlich: Trump ist ein Versager. 27.05.2020 sueddeutsche.de Die Schauspielerin Renate Krößner (1945 in Osterode im Harz geboren) ist im Alter von 75 Jahren gestorben. 28.05.2020 sueddeutsche.de In den USA wurde durch die Polizei wieder ein Mensch auf offener Straße durch Erwürgen hingerichtet: Analog zum vor 6 Jahren durch Erwürgen hingerichteter Eric Garner wurde nun in Minneapolis George Floyd durch die Polizei erwürgt, die dabei von Passanten gefilmt wurde. George Floyd hatte versucht, mit Falschgeld zu bezahlen und wurde von der Polizei gefasst. Als direkte Reaktion der Öffentlichkeit wurde öffentlich protestiert: Friedliche Demonstration. Am nächsten Tag begannen die kriminellen Zerstörungen: Randalierer steckten in verschiedenen Stadtteilen Gebäude in Brand und plünderten Geschäfte. Nach lokalen Medienberichten wurde ein Mann beim Versuch, ein Geschäft zu plündern, vom Inhaber erschossen. Der Gouverneur von Minnesota aktivierte am Donnerstagabend die Nationalgarde. Die 4 am Einsatz beteiligten Polizei-Beamten wurden erst nach der Veröffentlichung des Videos entlassen, doch verhaftet wurden sie nicht. Das FBI und auch die Staatsanwaltschaft von Minnesota ermitteln in dem Fall, und Präsident Donald Trump twitterte, er habe die Bundespolizei gebeten, ihre Untersuchung zu beschleunigen. Er nannte den Tod Floyds einen "sehr, sehr traurigen Anlass". 29.05.2020 heise.de US-Präsident Trump verbietet per Dekret die durch den Social-Media-Anbieter weitgehende Ergänzung von Nutzerbeiträgen. Vor allem Faktenchecks und eigene Einschätzungen zu Inhalten sollen tabu sein. 29.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die Marotte, dass Nutzerbeiträge kommentiert werden, ist ein Systemkennzeichen von sozialen Netzwerken, deren "Begabung", Nutzerbeiträge im historischen Kontext unverändert zu lassen, so lange kein Rechtsbruch vorliegt, gegen Null geht. Sogenannte Fake-Nachrichten etc. sind nichts anderes als das Produkt einer Glaubensgemeinschaft, die wegen ihrer Selektion und Verwertung von Menschen nicht in der Lage sind, andere im Sinn von abweichende Informationen zu verarbeiten ... um die Gemeinschaft vor Gefährdung zu schützen ? Um die Selektion und Verwertung nachhaltig zu implementieren ! - Ein Prachtexemplar dieser Glaubensgemeinschaften ist der US-Präsident selbst, der mangels Intellekt davon ausgeht, dass die Trumpschen Ergüsse z.B. auf Twitter die Welt interessieren und vor allem voran bringen. Was Trump auf Twitter macht, ist blanke Infiltration, die natürlich nicht gestört werden soll, denn jeder Alpha-Mensch will seine Getreuen zusammenhalten, um nicht ertappt zu werden, was für ein Schrott auf die Welt losgelassen wird. Trump ist nicht in der Lage zu erkennen, dass Sozial-Media schon immer durch Gruppen infiltriert werden, die ihren Glauben in diversen Formen der Dummheit und Arroganz ausleben wollen und damit Sozial Media unterlaufen. Es ist völlig sinnlos, Nutzerbeiträge zu kommentieren oder einem Fakten-Check zu unterziehen, also den Kontext um solche Informationen zu weiteren, die die Gläubigen weder verstehen wollen, noch als Glaubensgruppe verstehen können. Anders nämlich lassen sich z.B. die Schrott-Arien des Trump nicht erklären - auch hier gilt wieder: Trump ist ein Versager und hat von Sozial Media keine Ahnung, dafür von Infiltration und Selbstabbildung. Nutzermeldungen als puren Kontext stehen lassen und parallel, aber separat, einen journalistischen Beitrag zu leisten, in dem der Betreiber des Sozial Media SEINE Stellung abgibt UND hilfeleistend Links zu GEPRÜFTEN Informationen zum Kontext, den er Nutzer in seiner Meldung offeriert, anbietet - Sozial Media als Plattform für Wissen, Diskussion und gemeinsamen Voranschreiten. - Wer denkt, das Facebook so was zum Ziel haben kann, ist ein Vollidiot, denn Gier ist eine spezielle Art von Agieren, das sich u.a. mit Glauben kennzeichnen lässt. Analyse und Synthese in Verbindung mit Wissensvermittlung ist kein Allgemeingut der Intellekte eines Stammes bzw. Volkes - und schon gar nicht einer Glaubensgemeinschaft und deren Götterboten wie US-Präsident Trump, die lieber die Sau raus lassen ... weil es einfacher, dümmer und glaublicher ist. Sozial Media sind ausnahmslos Glaubensplattformen, die verwertet werden, u.a. wegen Gier von Elitegruppen. 29.05.2020 faz.net US-Präsident Trump hat die Zahlungen an die WHO eingestellt, da die WHO notwendige Reformen nicht vollzogen hat. beendet die Gewährung des Sonderstatus von Hongkong, da dieses von China systemisch assimiliert wurde. lässt den Zugang chinesischer Studenten zu amerikanischen Universitäten limitieren. 30.05.2020 gegen-hartz.de Der BRD-Gesetzgeber im Bundestag und Bundesrat ändert die finanzielle Corona-Seuche-Ausstattung von Hartz-4-Empfängern nicht, obwohl der Regelsatz weder Kosten für Masken deckt noch Kosten für Desinfektionsmittel enthält. Auch ist die kostenlose Abgabe von Masken an Harz-4-Empfänger nicht vorgesehen. Ziel ist es, Harz-4-Empfänger einem höheren Seuchenrisiko auszusetzen. 30.05.2020 vom Autor dieser Dokuentation Die Würde des Menschen ist unantastbar .... stürmisches Lachen in den Bundesställen Tag und Rat. Der Gesetzgeber zeigt auch hier die grundsätzliche Ausrichtung des Gesundsheitsystems im Bereich Corona-Seuche: Die Bevölkerung wird langsam durchseucht. Wer es nicht überlebt, hat Pech gehabt. Egal warum. Besonders Randständige. 31.05.2020 tagesspiegel.de US-Präsident Trump wird die Organisation "Antifa" als Terrororganisation einstufen lassen, weil: "Die Gewalt und der Vandalismus werden von der Antifa und anderen gewaltsamen Gruppen des linken Flügels angeführt." "Linksradikalen Kriminellen, Verbrechern und anderen in unserem Land und auf der Welt wird nicht erlaubt werden, unsere Gemeinden in Brand zu stecken." "Es ist ANTIFA und die radikale Linke. Gib anderen nicht die Schuld!" 01.06.2020 zeit.de Die BRD-Bundestag-Fraktionschefin der Grünen fordert die Implementierung eines Pandemierates, weil der Rat über den Sommer ein Gutachten für die Bundesregierung erarbeiten soll. es ein Fehler ist, dass in Deutschland nicht längst ein unabhängiges interdisziplinäres wissenschaftliches Beratungsgremium geschaffen worden sei, das die Pandemie und ihre Folgen "laufend und aus umfassender Perspektive beurteilt". 01.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation Die Grünen sind - wie die SPD - ein christjüdischer Ableger, der also, wenn er das Maul aufmacht, nichts Gutes offeriert: 3 Monate nach Beginn der Seuche wird das Prinzip "Wenn man mal nicht weiter weiß, gründet man nen Arbeitskreis" angewendet, wo heute inzwischen die Anzahl der Neu-Erkrankungen die Anzahl der Toten unterschreitet. Alles in Butter, also wozu einen Pandemierat ? ... Es stimmt, der Rat kommt nicht nur zu spät, sondern ist generell sinnlos: Die BRD-Regierung und die BRD-Bundesländer-Chefs haben schon längst beschlossen, dass die BRD-Bevölkerung langsam durchseucht wird. Und wer keinen Seuchenplan hat, der mit ausreichend (medizinischen) Seuchenschutz ausgestattet ist, der beschließt eben nicht, Maskenzwang rechtzeitig einzuführen, sondern Beatmungsgeräte anzuschaffen, damit Menschen sich infizieren können und dann erst (medizinisch) versorgt werden - das ist exakt die Durchseuchung von Anfang an. Auch die Grünen zeigen wieder mal, wie notwendig es ist, die christjüdische Elite auszurotten. 01.06.2020 morgenpost.de Die USA sind z.Z. im Zuge der öffentlichen polizeilichen Hinrichtung von George Floyd mit Unruhen in 100 Städten konfrontiert. In rund 1 Drittel der 50 US-Bundesstaaten wurde die US-Army in Form der Reserveeinheiten der Nationalgarde mit zigtausenden Soldaten aktiviert, um den Gewalt- und Protestwelle zu begegnen. Minnesota, wo George Floyd den Tod fand, seien bis zu 10.000 Soldaten im Einsatz, sagte Gouverneur Tim Walz. Die in den Städten vollzogenen Demonstrationen waren mehrheitlich friedlich. Parallel sorgten kleinere, militante Gruppen und Einzelpersonen für Gewalt und Zerstörung, das bei weitem über dem liegt, was frühere Polizei-Exzesse gegen Schwarze - etwa der Fall Michael Brown 2014 in Ferguson in Missouri - nach sich gezogen haben. Die Gewalt umfasste landesweit Brandstiftung von hunderten Geschäften, Restaurants, Autos und sogar Polizeiwachen. Zusätzlich wurden öffentliche Gebäude wurden zerstört und Läden geplündert. Wie US-Medien berichten, sind bisher über 4500 Menschen vorübergehend festgenommen worden. US-Präsident Trump hat die Gouverneurs er US-Bundesstaaten, wo Gewalt auftritt, als "Schwächlinge" und "Idioten" bezeichnet, die sich scheuen, Demonstranten festzunehmen und unnachgiebig gegen Plünderer vorzugehen: "Wenn sie die Situation nicht dominieren, verschwenden Sie Ihre Zeit". "Sie werden euch überrennen und ihr werdet wie ein Haufen von Trotteln aussehen." Amerika befinde sich im "Krieg" gegen die von linksgerichteten Gruppen wie Antifa organisierten Demonstrationen. Die Bundesstaaten müssten entsprechend hart reagieren. 28.05.2020 sueddeutsche.de In den USA wurde durch die Polizei wieder ein Mensch auf offener Straße durch Erwürgen hingerichtet: Analog zum vor 6 Jahren durch Erwürgen hingerichteter Eric Garner wurde nun in Minneapolis George Floyd durch die Polizei erwürgt, die dabei von Passanten gefilmt wurde. George Floyd hatte versucht, mit Falschgeld zu bezahlen und wurde von der Polizei gefasst. Als direkte Reaktion der Öffentlichkeit wurde öffentlich protestiert: Friedliche Demonstration. Am nächsten Tag begannen die kriminellen Zerstörungen: Randalierer steckten in verschiedenen Stadtteilen Gebäude in Brand und plünderten Geschäfte. Nach lokalen Medienberichten wurde ein Mann beim Versuch, ein Geschäft zu plündern, vom Inhaber erschossen. Der Gouverneur von Minnesota aktivierte am Donnerstagabend die Nationalgarde. Die 4 am Einsatz beteiligten Polizei-Beamten wurden erst nach der Veröffentlichung des Videos entlassen, doch verhaftet wurden sie nicht. Das FBI und auch die Staatsanwaltschaft von Minnesota ermitteln in dem Fall, und Präsident Donald Trump twitterte, er habe die Bundespolizei gebeten, ihre Untersuchung zu beschleunigen. Er nannte den Tod Floyds einen "sehr, sehr traurigen Anlass". 31.05.2020 tagesspiegel.de US-Präsident Trump wird die Organisation "Antifa" als Terrororganisation einstufen lassen, weil: "Die Gewalt und der Vandalismus werden von der Antifa und anderen gewaltsamen Gruppen des linken Flügels angeführt". "Linksradikalen Kriminellen, Verbrechern und anderen in unserem Land und auf der Welt wird nicht erlaubt werden, unsere Gemeinden in Brand zu stecken." "Es ist ANTIFA und die radikale Linke. Gib anderen nicht die Schuld!". 01.06.2020 tagesspiegel.de Die Sonderregelung zur Erlangung der Krankschreibungen per Telefon lieg am 31.05.2020 aus. Wer eine Krankschreibung wegen einer Erkältung braucht, muss nun wieder in die Sprechstunde des Arztes gehen. 04.06.2020 gegen-hartz.de Der nicht zweckgebundene Kindergeld-Bonus wird unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Empfänger ausgezahlt, wobei der Bonus 300 Euro pro Kind beträgt. nicht der Grundsicherung Hartz 4 und nicht der Sozialhilfe angerechnet wird. mit der Steuerrückzahlung ab einer bestimmten zu versteuernden Einkommenshöhe angerechnet wird. 05.06.2020 zeit.de Der Iran hat am 29.05.2020 einen Vorrat von 1500 Kilogramm angereichertes Uran und weicht von der Vorgabe des einstigen internationalen Atomabkommens mit dem Iran um ca. 1300 kg ab. Das Uran eine Reinheit von 4,5%. Für den Bau der Atombombe werden 90% Reinheit benötigt. Zugleich schottet der Iran seine Nuklearforschung und -entwicklung gegenüber IAEA-Inspekteuren ab. 05.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation Russland und China haben die Wahl: Führt der Iran die Atombombe ein, werden Russland und China ihre bisherigen Stati in der Welt dauerhaft verlieren, denn Iran ist nicht Syrien, wo sich Mitglieder des UN-Sicherheitsrates an der Kriegsfortführung aktiv beteiligen. Der bisherige Iran wird die Einführung der Atombombe nicht überleben. Mit Israel ist nicht zu spaßen. Entweder Russland und China verhindern die Atombombe im Iran, oder diese 3 Staaten werden ein u.a. wirtschaftliches Fiasko nachhaltig erfahren und das nicht nur, weil Irans Gebiet atomar verseucht sein wird. Es wird das Ende des kommunistischen Weltblockes werden. Der Iran sieht in diesem Block sein Bauernopfer. Der Syrienkrieg wird dagegen harmlos wirken. Vermutlich wird der Flächenbrand früher entfacht, weil Israel die iranischen Atomanlagen und Uran-Vorräte vernichten wird. UND weil dann auch die Situation mit Nordkorea kippen wird, wenn es ebenfalls versucht, Atomwaffen nachhaltig zu besitzen. Es ist zu vermuten, dass der Kommunist Putin und sein chinesischer Pendant sehr wohl von ihrem Ende wissen, aber das nicht akzeptieren, wenn Iran und Nordkorea Atomwaffen horten - und die werden horten, wenn nichts getan wird. Es ist objektiv notwendig, von Russland und China unabhängig zu sein, denn nur diese unabhängigen Zonen werden handlungsfähig sein. Im Gegensatz zu den USA gehört die BRD schon systemisch nicht dazu. Und die Eurozone sowieso nicht. 05.06.2020 faz.net US-Präsident Trump hat den Abzug von 9500 US-Soldaten, die in er BRD stationiert sind, angeordnet. Anfang Oktober werden dann nur noch 25000 US-Soldaten in der BRD stationiert sein. 05.06.2020 derstandard.at Laut dem "Weißen Haus" hat US-Präsident Trump den Abzug von 9500 US-Soldaten, die in er BRD stationiert sind, NICHT angeordnet. 10.06.2020 zeit.de 1 % der BRD-Bevölkerung lebt in stationären Pflegeheimen. 8,5% der Corona-Infizierten leb(t)en in stationären Pflegeheimen. 60% der Corona-Verstorbenen lebten in stationären Pflegeheimen (5.250 Pflegebedürftige). 40% der Pflegedienste und 25% der Pflegeheime hatten / haben Corona-Infizierte. 10.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation Klare Anzeichen der Durchseuchung der Bevölkerung. 10.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation In Berlin gilt weiterhin, dass das Tragen von Masken in z.B. Verkehrsmitteln und Geschäften eine Sache der privaten Auffassung ist: - Die Lidl-Tochter "Kaufland" - inzwischen auch "Korona-Kaufland" genannt, interessiert sich nicht für die Maskentragungpflicht durch Vollzug von Hausrecht. Es ist Kaufland schlichtweg egal ob mit oder ohne Maske. Hauptsache Umsatz. Die Anzahl der Kunden, die in Kaufland keine Maske tragen oder eine Maske nicht korrekt tragen (z.B. Maske nach unten am Mund nicht anliegend) nimmt stetig zu. - Das Unternehmen Mediamarkt am Alexanderplatz in Berlin (Alexa) lässt Kunden ohne Maske in den Laden: Zum Entsetzen der Verkäufer. - In öffentlichen Verkehrsmitteln finden sich inzwischen immer mehr Menschen, die Maskentragen ignorieren. Weit verbreitet ist die Sitte, eine Maske mit Betreten des Fahrzeuges anzulegen, wobei die Hände fleißig die äußere Seite der Maske, wo Viren und Bakterien sich sammeln, anfassen: Auf und ab und auf und ab ... im Wechsel und immer mit den Händen drauf, die dann das Handy befummeln. In Berlin unterliegt also die Verbreitung von Corona keiner Sache von Ordnung und Recht sondern dem privaten Wunschkonzert. Es ist daher zwingend, dass die Verbreitung des Corona unter den gefährdeten Menschen stetig zunehmen wird, denn irgendwann machen gefährdete Menschen eine Fehler, je länger die Verbreitung des Corona-Virus dauert ... Ganz klar das Konzept der Durchseuchung der Bevölkerung. 11.06.2020 heise.de Das Linux-Derivat Ubuntu setzt auf Debian GNU/Linux auf. Der Hersteller von Ubuntu, Canonical, macht Ubuntu zu Linuxen, die auf Ubuntu aufsetzen, inkompatibel, wenn diese aus Ubuntu abgeleiteten Linuxe, z.B. Linux Mint, nicht auf die Paketverwaltung "Snap" von Canonical setzen. Die Paketverwaltung "Snap" von Canonical nutzt ein Laufzeitsystem, dass NUR von Canonical verändert wird, da die Lizenz zur Nutzung von Snap so ausgestaltet ist, dass Snaps durch andere als Canonical weder auditierbar, noch veränderbar sind UND zugleich ausschließlich der Canonical-Snap-Stores benutzt werden kann. Das Laufzeitsystem von Snap erzwingt den im Hintergrund laufenden Kontakt des Linux mit dem Canonical Snap-Store, von wo das Snap auf das System gelangt, um dann innehalb der Canonical-Snap-Laufzeitumgebung die Software zu installieren. Canonical hat damit eine Backdoor in Ubuntu implementiert. Zugleich wird die Nutzung von deb-Formaten wegfallen. Der Hersteller von Linux Mint spaltet sein Linux von Ubuntu so ab, dass Linux Mint die automatische Installation von Canonical-Snaps verhindert und der Nutzer die Nutzung des Backdoors von Canonical explizit genehmigen muss. Die Release Notes der künftigen Mint-Versionen sollen entsprechende Hinweise enthalten. 11.06.2020 astronews.com Die Universalität des freien Falls im Vakuum Pulsare sind super schwere Kleinstgebilde, die auf 20 km Durchmesser die Masse größer als die der Sonne konzentrieren. Pulsare sind Neutronensterne, die Radiopulse abstrahlen. Da Pulsare superschnell rotieren - z.B. 366 Mal pro Sekunde - wird der Radiostrahl im gesamten Umkreis verteilt und also z.B. 366 Mal pro Sekunde an einem konstanten Ort auf dem Umkreis empfangbar. Pulsare können auch in Verbindung mit anderen schweren Objekten auftreten, z.B. einem Weißen Zwerg, der erheblich größer, aber leichter ist. In dieser Verbindung kreisen Pulsar und Weißer Stern z.B. um einen gemeinsamen Schwerpunkt, wenn dieser nicht mit dem Pulsar identisch ist. Gravitation als Energie und Schwerkraft als Kraft, die aus der Energie resultiert, haben die "Beschleunigung" gemeinsam: Wo Gravitation also Schwerkraft ist, ist zugleich Beschleunigung vorhanden, und Objekte bewegen sich in Raum und Zeit. Beschleunigung ist die Fähigkeit eines Objektes, sich innerhalb einer Zeitspanne räumlich zu bewegen. Schwerkraft bildet sich also aus Beschleunigung des Objektes und der Masse des Objektes. Gravitation bedeutet also immer die Existenz der Beschleunigung. Umgekehrt nicht. Die Beschleunigung von Massen als Verbindungssystem kann das gegenseitige Anziehen der Massen bewirken, auch wenn diese sich z.B. um einen gemeinsamen Schwerpunkt bewegen. Das Anziehen der Objekte wegen der Beschleunigung kann mit dem "Freien Fall im Vakuum" verglichen werden: Objekte ziehen sich nicht nur wegen der Beschleunigung an, sondern das schwerere Objekt zieht alle anderen leichteren Objekte mit einer für diese identischen Beschleunigung an (Newtons Gravitationsgesetz). Zwischen diesen angezogenen Objekten, die identisch beschleunigt sind, gibt es keinen relativen Unterschied: Je ein Beobachter auf jedem angezogenen Objekt wird feststellen, dass es wegen der gleichen Beschleunigung für die Bewegungsschnelligkeit der angezogenen Objekte in Richtung des anziehendes Objektes trotz Massenunterschiede der angezogenen Objekte keinen "sichtbaren" Unterschiede gibt: Scheinbar ist die Gravitation der einzelnen leichteren Objekte abgeschaltet. Der Pulsar PSR J0337+1715 in Richtung des Sternbilds Stier ist ein Neutronenstern von 1,44 Sonnenmassen, rotiert mit 366 Umdrehungen pro Sekunde und strahlt Radiosignal ab. Der Pulsar hat 2 Weiße Sterne als Begleiter. Messungen über 8 Jahre ergaben: Die Beschleunigung der 2 weißen Sterne durch den Pulsar ist für beide weißen Sterne identisch. Es gilt also in der Raumzeitkrümmung das Prinzip des "Freien Falls im Vakuum": Ein gravitatives System o.g. Art hat im System immer eine identische Beschleunigung aller leichteren Objekte, die angezogen werden. Der "Freien Fall im Vakuum" ist also universal. 11.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation Newtons Gravitationsgesetz berücksichtigt nicht die durch Gravitation bewirkte Raum-Zeit-Krümmung (speziellen Relativitätstheorie), da da Newton weder Raum noch Zeit im Kontext der Gravitation kannte, dafür Schwerkraft schon. Gravitation im Raum und in der Zeit bedeutet ebenfalls zwingend die Existenz der Beschleunigung als Eigenschaft der Raumzeit. Gravitation ist nicht Raumzeit, krümmt diese aber. Ein Objekt in der Raumzeit, also z.B. ein Pulsar, hat wegen der Masse eine eigene Gravitation, die eine Beschleunigung für andere und zugleich leichtere Objekte auslöst und so deren Anziehung bewirkt. Das schwerere Objekt hat die Eigenschaften, andere Objekte zu beschleunigen und damit relativ zur unbeschleunigten Bewegung der leichteren Objekte die Bahn der Bewegung auf das schwerere Objekt auszurichten, also umzubiegen, also zu krümmen, wenn es sich um leichtere Objekte handelt, die um das schwere Objekt kreisen. Beschleunigte Objekte können einer Gravitation unterliegen. Objekte, die beschleunigt sind und sich also bewegen, tun dieses auch ohne weitere Schwerkraft: Kraftimpuls zur Beschleunigung reicht zur geradlinigen Bewegung aus (Impulserhaltung). Allerdings sich kann das sich so geradlinig bewegende Objekt bereits in einer Raumkrümmung eines z.B. weit entfernten schwereren Objektes befinden, wobei dessen Raumkrümmung die geradlinige Beschleunigung scheinbar verändern könnte: Das leichtere Objekt wird mit seiner geradlinigen Bewegung angezogen, so dass diese auf einer gekrümmte Bahn erfolgt (nur noch scheinbar geradlinig). Ist die geradlinige Bewegung in Richtung anziehendes Objekt, wird dessen Beschleunigung die geradlinige Beschleunigung des leichteren Objektes erhöhen: Das leichtere Objekt bewegt sich nun schneller. Je mehr also die Umkreisung des schwerere Objektes gekrümmt wird (auf der Kreisbahn ist die Bewegung geradlinig, aber die Kreisbahn wird allmählich zu einer in Richtung anziehendes Objektes gehenden Spirale), um so schneller ist die Bewegung in Richtung anziehendes Objekt, das z.B. auch ein Schwarzes Loch sein kann. 2 leichte Objekte können sich untereinander anziehen, obwohl sie sich gemeinsam in Richtung anziehendes Objekt bewegen. (Überlagerung der Raumkrümmungen als Dominanz der stärkeren Krümmung). Wegen der Beschleunigung der Kreis-(Ellipse-)Bewegung des leichteren Objektes um das schwerere Objekt muss dessen Anziehungskraft nicht unbedingt ausreichen, das leichtere Objekt tatsächlich in Richtung schwereres Objekt zu "ziehen": Ausgleich von Anziehung und der dazu passenden Beschleunigung (Geschwindigkeit) auf der Umkreisungsbahn des leichteren Objektes um das schwerere Objekt. Analog: Umkreisung der Objekte um einen gemeinsamen Schwerpunkt, so dass die Raumkrümmung in Richtung schwereres Objekt nicht ausreicht, die Beschleunigung auf der Umkreisungsbahn um den Schwerpunkt zu überwinden (im Schwerpunkt befindet sich kein Objekt). Allgemein: Je höher die Beschleunigung auf der Umlaufbahn, um so höher die Kraft, die das Objekt aus der Bahn nach außen verdrängt und damit das Objekt auf eine neue, aber weiter außen liegende Bahn bewegt. Die Annahme, dass sich das Weltall zunehmen ausdehnt, ist logisch richtig, wenn die Beschleunigung z.B. wegen größerer Raumkrümmung, also größerer Anziehung wächst: Es wird mehr Strecke in gleicher Zeiteinheit zurückgelegt, was identisch mit steigender Beschleunigung ist. Zunehmende Raumkrümmung z.B. wegen wachsender Anzahl von schweren Objekten oder deren Konzentration zu Systemen bedeutet nun mal steigende Beschleunigung. Wenn also von Anfang an Objekte in neue, aber konzentrierte Systeme hineinbewegt werden, üben diese schwereren System steigende Raumzeitkrümmung aus. Unter der Annahme, dass der Urknall in alle Richtungen "geplatzt" ist und somit in alle Richtungen Energie, die letztendlich Beschleunigung bewirkt, hinausgeschleudert hat, dann muss der Urknall regelmäßig Energie nachliefern, um wachsende Beschleunigung zu bewirken: Das ist die Dunkle Energie als Eigenschaft der Raumzeit, die Raumzeit als Energie selbst. Die Bildung von Dunkler Materie als Form der Konzentration als "Cluster" etc. ist Ergebnis der Dunklen Energie, die die Konzentration ermöglicht, aber bei wachsender Beschleunigung eben die steigende Konzentration bewirkt, also steigende Anziehung, also steigende Beschleunigung. Da sich das Weltall homogen an allen Stellen beschleunigt aussehen soll, ist also die Dunkle Energie immer noch von einer einstigen Ursprungsstelle aus in alle Richtungen nachwachsend strömend: Quasi "beschleunigt" strömend als Raumzeit-Energie (der Raum selbst ist Energie). Alternativ: Die eingeleitete Konzentration von Gravitationsobjekten ist im gesamten Weltall möglich und unumkehrbar, so dass sich lokale Konzentrationen bilden, die sich weiter verdichten, obwohl sich das Weltall ausdehnt. Die lokale Verdichtung ist schneller als die Ausdehnungsbeschleunigung des Weltalls. Da Weltall hat wachsende Käselöcher, deren Abstände wachsen: Der Käse, also dieses Weltall wächst als Selbstläufer des Wachstums, so dass dann keine nachfließende Energie notwendig ist. UND: Das wachsende Käseloch wird ein neuer Urknall, so dass das Weltall eine Ansammlung von Blasen ist, die je eine Umgebung des Käseloches sind und dann als blasenbezogen-weiteres "Universen" fungieren. Je schwerer ein Blase, um so höher die Beschleunigung der umgebenden leichtere Blasen: "Käse-Universen" ziehen sich an, so dass auch damit die Ausdehnung Weltalls (Käselochs) , in der der Mensch lebt, begründet werden kann: Eine andere Blase zieht das Käse-Weltall der Menschen an. - Eine Dynamik, die es sich zu beweisen lohnt. 17.06.2020 bundesregierung.de "Finanzielle Hilfe Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bleibt bestehen Vor allem Kleinunternehmer und Solo-Selbständige können derzeit auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sein. Die Bundesregierung hat deshalb den erleichterten Zugang zur Grundsicherung verlängert. Unterstützung in der Corona-Pandemie: Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung gilt weiterhin. Foto: Bundesregierung/Stutterheim Wer durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not gerät, kann das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe weiterhin schnell und unbürokratisch erhalten. Das Bundeskabinett hat die vereinfachten Zugangsbedingungen aus dem Sozialschutz-Paket I bis zum 30. September 2020 verlängert. Das heißt unter anderem: Die Vermögensprüfungen werden weiterhin nur sehr eingeschränkt durchgeführt und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt. Weitere Informationen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung finden Sie hier. Mittagsversorgung abgesichert Zudem hat das Kabinett die besonderen Regelungen zur Mittagsverpflegung aus dem Sozialschutz-Paket II bis 30. September verlängert. So ist gesichert, dass bedürftige Kita- und Schulkinder, die aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen können, mit Mittagessen versorgt werden. Die Sonderregelung für die Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen gelten ebenfalls weiter. Mittwoch, 17. Juni 2020" 18.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation Der Autor dieser Dokumentation hat am 18.06.2020 an die Redaktion von heise.de per deren Kontakt folgende Meldung abgesetzt: Softmaker Software GmbH vertreibt neue Softmaker-Office-Version 2021 und prellt absichtlich Kunden um deren Geld. Softmaker Software GmbH vertreibt neues Softmaker-Office 2021 unter der Maßgabe, dass es eine neue Version u.a. für Linux gibt, siehe https://www.softmaker.de/ueber-uns Softmaker bewirbt das Produkt auch per Newsletter. Die Konditionen der neuen Software: siehe https://www.softmaker.de/shop und vor allem https://www.softmaker.de/shop-softmaker-office/kaufen Die neue Software wird auch per Newsletter für Linux angeboten. Ich bin langjähriger Kunde von Softmaker Software GmbH und habe Lizenz zum Vorgänger von Softmaker-Office 2021, auch für Linux. Und NUR die Linux-Version nutze ich: Und diese Version ist eben eine 32-Bit-Version, die ich online gekauft habe. Unter https://www.softmaker.de/shop-softmaker-office/kaufen sehen Sie: Es wird NICHT zwischen Linux 32-Bit und 64-Bit unterschieden. Vielmehr wird sogar ein Upgrade angeboten. DAS habe ich online gekauft. Dann kam die Link-Liste zu Download. NUR für 64-Bit Linux. ... Die Prüfung meiner Unterlagen (Bildschirmcopies) ergab: Softmaker Software GmbH MUSS eine 32-Bit-Version liefern, da die Offerte, auf der der Kaufvertrag basiert, nicht zwischen 32- und 64-Bit unterscheidet: Auch nicht beim Upgrade. Softmaker Software GmbH ließ sich viel Zeit auf meine Bitte der 32-Downloadlinks-Zusendung: Es reagierte GAR NICHT. Daraufhin habe ich Softmaker Software GmbH in Verzug gesetzt und die unverzügliche Erfüllung des Kaufvertrages verlangt. Softmaker Software GmbH reagierte mit folgendem Kommentar: " Re: [Ticket#".... betrifft SoftMaker Office Professional 2021 Sehr geehrter Kunde, Linux-Distributionen. 32-Bit-Distributionen werden für Softmaker Office 2021 nicht unterstützt. Mit freundlichen Grüßen, SoftMaker-Team -- [English] How would you rate the support I provided? Good Bad [Deutsch] Wie bewerten Sie den von mir gegebenen Support? Gut Schlecht SoftMaker Software GmbH, Kronacher Straße 7, 90427 Nürnberg Telefon: 0911/936386-0, Telefax: 0911/303796 Geschäftsführer: Martin Kotulla, Ust-IdNr.: DE133558685 Handelsregister: AG Nürnberg HRB 8788" ... Fazit: Softmaker Software GmbH betrügt vorsätzlich, weil die Offerte zum Kaufvertrag falsch ist. Der Kunde wird zum Kauf verleitet und GEPRELLT. 18.06.2020 heise.de In der BRD ist der Datenschutz, der Ermittlungsorgan der BRD benachteiligt, grundsätzlich abgeschafft worden, wobei dazu von Kontexten wie Rechtsextremismus, Hasskriminalität, besonders schwere Straftaten, strafbarer Internetinhalte, "Billigen" oder Androhen von Straftaten etwa in sozialen Netzwerken, Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, Störung des öffentlichen Friedens auszugehen ist, so dass dann Daten im Klartext ermittelbar sind: Polizei und Geheimdienste erhalten von Telekommunikationsdienstleistern etc. Kundendaten im Klartext: Namen, Anschrift, Kennwörter, Pin, Puk für den Schutz von Kundendaten auf Nutzerkonten, Endgeräten, Speicherdienste wie Cloud. Die Klartextdaten werden erhoben in den Bereichen sozialen Medien, Chatdiensten, Spiele-Apps, Suchmaschinen, Shops, privaten Seiten im Web, Webmail-Dienste, Podcasts, Flirt-Communities. Richterliche Genehmigung zur Erhebung der Daten ist nur nötig für Passwörtern, Sicherheitskennungen. In der BRD wurde das Strafrecht auch um folgende Tatbestände erweitert: Drohungen mit Taten gegen sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten. Beispiel: Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, dem sollen bis zu zwei Jahre Haft drohen. Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird um das "Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" ergänzt. 18.06.2020 berliner-zeitung.de Mord-Urteil zu den Berliner Kudamm-Rasern ist nur für einen der Täter final vom BGH bestätigt worden. Für den anderen Täter geht der Rechtsstreit erneut an das Berliner Landgericht zurück. Beide Täter wurden des Mordes an einem an der Raserei der Täter unbeteiligten motorisierten Verkehrsteilnehmer beschuldigt, der die Wucht eines mit 170 km /h erfolgten Aufpralls des Autos eines der Raser-Täter nicht überlebte. Ein Täter ist durch das Berliner Landgericht nun rechtswirksam zu einer Strafe wegen Mord verurteilt worden, da der BGH das Urteil nun nicht mehr kassiert hat. Dem anderen Täter konnte das Berliner Landgericht den Mord nicht so belegen, dass der BGH das Urteil nicht kassiert. Das Berliner Landgericht hatte diesen Täter bisher in 2017 und 2019 wegen Mordes verurteilt, wobei beide Urteile vom BGH kassiert wurden. Dieser Täter war nicht der Fahrer des ebenfalls rasenden aber rammenden Autos. Die Urteile wurden kassiert, da im Gegensatz zum Berliner Landgericht die Verteidiger und die Bundesanwaltschaft davon ausgehen, dass der Vollzug des illegales Rennens nicht für Mord ausreicht, denn es hätte die Raserei auch auf den letzten Metern abgebrochen werden können. 18.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation In zivilisierten Rechtssystemen ist die Beihilfe zu Mord dem Mordenden gleichgestellt - das BRD-Rechtssystem kennt das wohl nicht. In Ermangelung der Fähigkeit des Berliner Landgerichtes ein nicht kassierbares Urteil zu erstellen, gilt nun: Die objektiven Kennzeichen der Raserei sind nicht relevant: Wenn eine Raserei, die weder behördlich genehmigt ist, noch der StVO entspricht, noch Schutzmaßnahmen für andere Verkehrsteilnehmer ausweist, vollzogen wird, ist es das Ziel, eine Raserei in einem Kontext erfolgen zu lassen, der nicht vollständig beherrscht wird bzw. ev. beherrscht werden kann. Der Verhaltensfehler (und dessen Zufälligkeit) ist der Raserei systemisch so immanent, dass es keine Rolle spielt, welche Ergebnis-Nuancen aus der Raserei folgen und sei es der Abbruch der Raserei. Diese o.g. systemische Raserei kann also objektiv nicht einem Mangel an Vorsatz zur Raserei in eben dem o.g. Kontext unterliegen. Diese o.g. systemische Raserei bedarf nicht mal mehreren Verkehrsteilnehmern, weil diese Raserei nicht oder nur teilweise beherrschbar ist. Der Zugang von weiteren Rasern zur o.g. systemischen Raserei schließt also den Vorsatz ein. Diese o.g. systemische Raserei bedarf keiner Einstufung in ein spezielles Ergebnis der Raserei: Gemeingefährliches Mittel. Die Gemeingefährlichkeit ist bereits objektiv systemisch eingebunden. Diese o.g. systemische Raserei bedarf keiner Einstufung in Motive und Ziele der beteiligten Rasern an der systemischen Raserei. Es ist z.B. schon hinreichend genug, das die systemische Raserei nicht oder nur teilweise beherrschbar ist. Diese o.g. systemische Raserei bedarf keiner Einstufung in zufällige Komponenten, die den Verlauf der Raserei bestimmen, da die systemischen Möglichkeiten objektiv vorhanden sind, aber zufällig eintreten können. Vorsatz allerdings ist kein zufälliges Kriterium der systemischen Raserei. Die subjektiven Kennzeichen der Raserei sind aus der objektiven Raserei nicht ableitbar, aber kombinierbar. Z.B. die Möglichkeit des Abbruches der Raserei - aus welchen Gründen auch immer. Die Kombination ist allerdings an der Realität zu messen, die eben keinen Abbruch der Raserei ausweist. Es kann also ein subjektives Kennzeichen die systemische Raserei nicht entwerten. Mit anderen Worten: Die deutsche Rechtsprechung hat massivste Probleme, Analyse und Synthese zu nutzen, um einen beklagten Fall so abzuurteilen, dass z.B. objektive Kennzeichen der Sachlage und Kontext zum Zuge kommen. Daher ist es völlig schlüssig, dass eben Beihilfe zum Mord NICHT dem Mordenden gleichgestellt wird. Das BRD-Recht ist mehr als steinzeitlich. - Die Frage nach Moral stellt sich im BRD-Rechtssystem eh nicht, da Richter - auch wenn sie es objektiv nicht sind - als unabhängig eingestuft werden, denn schließlich gibt es Revisionen von Urteilen. Richter könne also die Sau rauslassen, oder mit dem Urteil kassiert werden, um Ziele im Rahmen der Rechtsprechung anhand der beklagten Sachlage und Kontext zu erreichen, die mit letzteren wenig zu tun haben: Z.B. Mord im Rechtssystem subjektiv bedarfsgerecht abzubilden, wenn der Gesetzgeber das so will - eben ein Zeichen der Abhängigkeit der Richtern vom Gesetzgeber, wenn Richter nicht selbst gegen das Gesetz klagen, um einem Urteil, das die Richter geben wollen, überhaupt eine Chance zu geben. Das ist blanker Faschismus. 19.06.2020 dradio.de US-Präsident Trump hat in einem seiner Facebook-Posts vor linksradikalen Gruppen gewarnt und dazu das Symbol für politische Häftlinge in Konzentrationslagern des Nazideutschland hinzugefügt. Das Internationale Auschwitz-Komitee hat sich entsetzt darüber gezeigt, dass das Wahlkampfteam von US-Präsident Trump das NS-Kennzeichen des roten Winkels benutzt hat. 19.06.2020 https://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichnung_der_H%C3%A4ftlinge_in_den_Konzentrationslagern "Kennzeichnung der Häftlinge in den Konzentrationslagern Die Kennzeichnung der Häftlinge in den Konzentrationslagern wurde 1936 eingeführt und diente zur Gruppierung und Kenntlichmachung der Gefangenen in den Konzentrationslagern im Machtbereich des nationalsozialistischen Deutschland. Sie diente dem Wachpersonal zur Erkennung der von der SS verwendeten Gruppierung der KZ-Häftlinge nach Ländern, "Rasse", Vorverurteilungen etc. (vgl. nationalsozialistische Rassenhygiene). Die Häftlingsnummer ersetzte im Lager den Namen der gefangenen Personen." ... "Die Kennzeichnung geschah mit Hilfe von farbigen Stoff-Dreiecken, deren Spitzen nach unten, oder unterlegt, nach oben zeigten. Die Abzeichen, auch "Winkel" genannt, wurden auf die gestreifte KZ-Häftlingskleidung genäht (Jacken und Hemd), damit die Wächter den Grund ihrer Inhaftierung erkennen konnten." ... 19.06.2020 theguardian.com "Ian Holm, star of Lord of the Rings, Alien and Chariots of Fire, dies aged 88 The versatile actor went from the RSC and Harold Pinter to international movie stardom with roles as the hobbit Bilbo Baggins and an android in Alien" ... "Ian Holm, the versatile actor who played everything from androids to hobbits via Harold Pinter and King Lear, has died in London aged 88, his agent confirmed to the Guardian. "It is with great sadness that the actor Sir Ian Holm CBE passed away this morning at the age of 88,” they said. "He died peacefully in hospital, with his family and carer," adding that his illness was Parkinson"s related. "Charming, kind and ferociously talented, we will miss him hugely."" ... 19.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation In der Rolle des Androiden an Bord des später mit Aliens verseuchten Raumschiffes hat Sir Ian Holm die hochintelligente Skrupellosigkeit und Boshaftigkeit eines menschlichen Produktes so unvergesslich perfekt gespielt, dass auch noch heute beim Genießen des Teil 1 der Alien-Serie kalter Schauer den Rücken herunterläuft: Diesem Androiden begegnet man besser niemals ! 19.06.2020 zeit.de Das vom ehemaligen "Nationalen Sicherheitsberater" John Bolton am 23. 06.2020 zu veröffentlichende Buch enthüllt aus Sicht von Bolton Fakten, die die Tätigkeit des US-Präsidenten Trump kennzeichnen. Dabei hat Bolten auch Informationen verarbeitet, die aus Sicht der US-Regierung die US-Interessen verraten. Bolton charakterisiert auch Trump selbst. Der 71-jährige Bolten hatte 1,5 Jahre lang mit Trump zusammengearbeitet. Die US-Regierung will die Veröffentlichung des Buches von Bolton ("The Room Where It Happened") gerichtlich stoppen. Bolton soll vom Verlag Simon & Schuster rund zwei Millionen Dollar (1,8 Millionen Euro) für das Buch erhalten haben. 19.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation Das BRD-Verfassungsgericht ist auf seiner Webseite https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html nicht in der Lage, Entscheidungen korrekt zu verlinken: Die Webseite verlinkt das Thema "19. Mai 2020 Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen" FALSCH. Der falsche Link lautet https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr245919.html Dieser falsche Link verweist auf ein Urteil "In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S.". Der korrekte Link lässt sich ausserhalb der Webseite des Verfassungsgerichtes, z.B. per Google, finden und lautet https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-049.html 19.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation Das BRD-Verfassungsgericht ist auf seiner Webseite https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html nicht in der Lage, Entscheidungen korrekt zu verlinken: Die Webseite verlinkt das Thema "19. Mai 2020 Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen" FALSCH. Der falsche Link lautet https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr245919.html Dieser falsche Link verweist auf ein Urteil "In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S.". Der korrekte Link lässt sich ausserhalb der Webseite des Verfassungsgerichtes, z.B. per Google, finden und lautet https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-049.html Bildschirmcopies wie immer nur im Quellennachweis. 19.06.2020 bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-049.html "Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen Pressemitteilung Nr. 49/2020 vom 19. Juni 2020 Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2459/19, 1 BvR 2397/19, 1 BvR 1094/19 und 1 BvR 362/18 Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen über vier Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich jeweils gegen strafgerichtliche Verurteilungen wegen Beleidigung richteten. Während die Kammer zwei Verfassungsbeschwerden nicht zu Entscheidung angenommen hat, hatten die anderen beiden Verfassungsbeschwerden Erfolg. Die Kammer hat diese Verfahren zum Anlass genommen, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei ehrverletzenden Äußerungen klarstellend zusammenzufassen. Dabei hat sie bekräftigt, dass die Beurteilung, ob eine ehrbeeinträchtigende Äußerung rechtswidrig und unter den Voraussetzungen der §§ 185, 193 StGB strafbar ist, in aller Regel von einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen abhängig ist, die eine Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen einer Äußerung und ihrer Bedeutung erfordert. Dabei hat sie wesentliche Kriterien zusammengefasst, die bei dieser Abwägung von Bedeutung sein können. In Abgrenzung dazu hat die Kammer wiederholt, dass eine Abwägung nur in besonderen Ausnahmefällen und nur unter engen Voraussetzungen entbehrlich sein kann, nämlich in den - verfassungsrechtlich spezifisch definierten - Fällen einer Schmähkritik, einer Formalbeleidigung oder einer Verletzung der Menschenwürde. Sie hat die speziellen Voraussetzungen solcher Fallkonstellationen klargestellt und hervorgehoben, dass deren Bejahung von den Fachgerichten klar kenntlich zu machen und in gehaltvoller Weise zu begründen ist. Umgekehrt hat die Kammer betont, dass die Ablehnung eines solchen Sonderfalls, insbesondere das Nichtvorliegen einer Schmähung, das Ergebnis der Abwägung nicht präjudiziert. Unter Anwendung dieser Maßstäbe hat die Kammer entschieden, dass in zwei Verfahren die von den Fachgerichten vorgenommene Abwägung, wonach die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts die Meinungsfreiheit überwiege, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Demgegenüber genügt die Abwägung in den anderen beiden Verfahren auch unter Berücksichtigung des fachgerichtlichen Wertungsrahmens den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil jeweils keine hinreichende Auseinandersetzung mit den konkreten Situationen erkennbar ist, in denen die Äußerungen gefallen sind. Sachverhalte: 1. Dem Verfahren 1 BvR 2397/19, in dem die Kammer die auch für die anderen Verfahren maßgeblichen Maßstäbe übergreifend zusammenfasst, liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einem von ihm geführten Internetblog zugrunde. Der Beschwerdeführer hatte sich 2002 von seiner damaligen Partnerin getrennt und führte anschließend vor verschiedenen bayerischen Gerichten zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen um das Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter, das ihm ab 2012 ganz verwehrt wurde. 2016 verfasste er in seinem Internetblog aus Anlass einer für ihn nachteiligen Berufungsentscheidung drei weitere Einträge. Darin nannte er unter anderem die an der Entscheidung beteiligten Richter sowie diverse andere Personen namentlich, stellte Fotos von ihnen ins Netz und bezeichnete sie mehrfach als "asoziale Justizverbrecher", "Provinzverbrecher" und "Kindesentfremder", die Drahtzieher einer Vertuschung von Verbrechen im Amt seien. Sie hätten auf Geheiß des namentlich genannten "rechtsradikalen" Präsidenten des Oberlandesgerichts offenkundig massiv rechtsbeugend agiert. Der Beschwerdeführer wurde deshalb von den Strafgerichten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Zwar handele es sich wegen des sachlichen Bezugs und der verständlichen schweren emotionalen Situation des Beschwerdeführers nicht um Schmähkritik. Bei einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen überwiege jedoch der Ehrschutz. Die Kammer beurteilte das als verfassungsgemäß. 2. Dem Verfahren 1 BvR 2459/19 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einer verwaltungsgerichtlichen Klageschrift zugrunde. Die Stadtbibliothek hatte - nach Rücksprache mit dem dortigen Rechtsamt - bei der Bestellung eines Buchs von ihm verlangt, das Bestellformular selbst auszufüllen. Hintergrund war, dass der Beschwerdeführer vorher eine Fernleihgebühr für ein Buch nicht entrichtet hatte, weil er der Ansicht gewesen war, ein anderes Buch bestellt zu haben. Schon zuvor hatte die Leiterin des Rechtsamtes in einer anderen Angelegenheit Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer gestellt, aufgrund derer ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung gegen ihn eingeleitet worden war. In diesem Verfahren hatte er die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über deren Geisteszustand beantragt. Noch ehe über diesen Antrag entschieden wurde, erhob der Beschwerdeführer wegen des Streits mit der Stadtbibliothek Klage vor dem Verwaltungsgericht. In der Klageschrift äußerte er, "unter Berücksichtigung, … dass in der Sache die Leiterin des Rechtsamtes R., eine in stabiler und persönlichkeitsgebundener Bereitschaft zur Begehung von erheblichen Straftaten befindlichen Persönlichkeit, deren geistig seelische Absonderlichkeiten und ein Gutachten zu deren Geisteskrankheit Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind, involviert ist", behalte er sich vor, "ein Ordnungsgeld in angemessener Höhe zu beantragen". Aufgrund dieser Äußerung verurteilten die Strafgerichte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Zwar handele es sich nicht um einen Fall der Schmähkritik, da ein Sachbezug nicht völlig fehle. Die gebotene Abwägung falle jedoch zugunsten des Persönlichkeitsrechts aus. Auch dies beurteilte die Kammer als verfassungsgemäß. 3. Dem Verfahren 1 BvR 362/18 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde zugrunde. Der als Rechtsanwalt tätige Beschwerdeführer vertrat 2015 einen Tierschutzverein, für den er vor einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein Erlaubnisverfahren führte, an dessen Ende die vom Verein beantragte Erlaubnis erteilt wurde. Anschließend erhob der Beschwerdeführer eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Abteilungsleiter, in der er die Ansicht vertrat, das Amt habe eine unglaubliche materielle Unkenntnis, langsame Bearbeitungszeiten und eine offensichtlich vorsätzliche Hinhaltetaktik in der Sache gezeigt. Nach Schilderung von aus Sicht des Beschwerdeführers kritikwürdigen Vorfällen äußerte er, nunmehr gehe es noch um die Verfahrenskosten des Vereins. Diese habe die Behörde zwar bereits formell anerkannt, es scheine aber so, als ob der zuständige Abteilungsleiter durch immer wieder neue Vorgaben letztlich die Kosten nicht erstatten möchte. Weiter hieß es, dessen Verhalten "sehen wir mittlerweile nur noch als offenbar persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmissbräuchlich und insgesamt asozial uns gegenüber an". Die Strafgerichte verurteilten den Beschwerdeführer daraufhin wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Durch die verwendete Formulierung "persönlich", "hinterhältig" und "asozial" sei es nur noch um eine konkrete Diffamierung des von ihm namentlich ausdrücklich benannten Abteilungsleiters gegangen, ohne dass dabei noch ein konkreter Bezug zur Sache erkennbar sei. Die Kammer beurteilte dies als eine Verletzung der Meinungsfreiheit. 4. Dem Verfahren 1 BvR 1094/19 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einem einkommensteuerrechtlichen Festsetzungsverfahren zugrunde. Im Rahmen des Verfahrens, in dem insbesondere die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein gerichtliches Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag strittig war, erhielt der Beschwerdeführer ein beigelegtes Rundschreiben des nordrhein- westfälischen Finanzministers. Dort hieß es unter anderem, Steuern machten "keinen Spaß, aber Sinn. Die Leistungen des Staates, die wir alle erwarten und gern nutzen, gibt es nicht zum Nulltarif". Daraufhin verfasste der Beschwerdeführer ein weiteres Schreiben an die Finanzbehörden, das hauptsächlich die Frage der Absetzbarkeit der Kosten des rechtlichen Vorgehens gegen den Rundfunkbeitrag zum Gegenstand hatte. Am Ende erklärte er, weitere Dienstaufsichtsbeschwerden jetzt zu erheben, dürfte sinnlos sein: "Solange in Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt." Wegen dieser Äußerung verurteilten die Strafgerichte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Der Beschwerdeführer überschreite die Grenze eines Angriffs auf die Ehre des Finanzministers, den er als Person herabwürdige. Zwar werde nicht verkannt, dass die freie Meinungsäußerung ein hohes Rechtsgut sei und dass in der Öffentlichkeit stehende Personen deutliche Kritik auszuhalten hätten. Doch seien auch diese Personen wie andere Bürger geschützt, wenn die Grenze eines persönlichen Angriffs überschritten werde. Auch dies beurteilte die Kammer als Verletzung der Meinungsfreiheit. Wesentliche Erwägungen der Kammer: I. Die Kammer hat das Verfahren 1 BvR 2397/19 genutzt, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage zusammenzufassen, welche Anforderungen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit an strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen stellt. 1. Da Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedem das Recht gibt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, auch wenn dies in polemischer oder verletzender Weise geschieht, greifen strafrechtliche Verurteilungen wegen Beleidigung (§ 185 StGB) in das Grundrecht der Meinungsfreiheit ein. Die Anwendung dieser Strafnorm erfordert daher eine der Meinungsfreiheit gerecht werdende Ermittlung des Sinns der infrage stehenden Äußerung und darauf aufbauend im Normalfall eine abwägende Gewichtung der Beeinträchtigungen, die der persönlichen Ehre auf der einen und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite drohen. Hierfür bedarf es einer umfassenden Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Falles und der Situation, in der die Äußerung fällt. Eine ehrbeeinträchtigende Äußerung ist daher nur dann eine gemäß § 185 StGB tatbestandsmäßige und rechtswidrige (§ 193 StGB) Beleidigung, wenn das Gewicht der persönlichen Ehre in der konkreten Situation die Meinungsfreiheit des Äußernden überwiegt. a) Das Ergebnis der von den Fachgerichten vorzunehmenden Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Das Bundesverfassungsgericht überprüft lediglich, ob die Gerichte innerhalb des ihnen zustehenden Wertungsrahmens die jeweils für den Fall erheblichen Abwägungs- gesichtspunkte identifiziert und ausreichend in Rechnung gestellt haben. Die Kammer hat das Verfahren zum Anlass genommen, wesentliche Abwägungsgesichtspunkte, die je nach der konkreten Situation zu berücksichtigen sein können, aufzuzählen. Maßgeblich ist, dass die konkrete Situation der Äußerung erfasst und unter Berücksichtigung ihrer kontextbezogenen Bedeutung wie ihrer emotionalen Einbettung in Blick auf die betroffenen Grundrechte hinreichend gewürdigt wird. Hierfür kann unter Umständen letztlich dann auch eine recht knappe Abwägung ausreichen. b) Zu den Umständen, die häufig bei der Abwägung von Bedeutung sein können, hat die Kammer ausgeführt, dass mit Blick auf den Inhalt einer Äußerung zunächst deren konkreter ehrschmälernder Gehalt erheblich ist. Dieser hängt insbesondere davon ab, ob und inwieweit die Äußerung grundlegende, allen Menschen gleichermaßen zukommende Achtungsansprüche betrifft oder ob sie eher das jeweils unterschiedliche soziale Ansehen des Betroffenen schmälert. Auch ist das Gewicht der Meinungsfreiheit umso höher, je mehr die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht. Da der grundrechtliche Schutz gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist, ist in die Abwägung gegebenenfalls einzustellen, ob die Privatsphäre des Betroffenen oder sein öffentliches Wirken Gegenstand der Äußerung ist. Dabei kann zwischen Personen zu unterscheiden sein, die wie etwa Politiker bewusst in die Öffentlichkeit treten, und solchen, denen als staatliche Amtswalter ohne ihr besonderes Zutun eine Aufgabe mit Bürgerkontakt übertragen wurde. Der Gesichtspunkt der Machtkritik bleibt allerdings in die Abwägung eingebunden und erlaubt nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern. Denn die Verfassung setzt gegenüber einer auf die Person abzielenden, insbesondere öffentlichen Verächtlichmachung oder Hetze allen Personen gegenüber äußerungsrechtliche Grenzen. Mit Blick auf Form und Begleitumstände einer Äußerung kann insbesondere erheblich sein, ob sie unvermittelt in einer hitzigen Situation oder im Gegenteil mit längerem Vorbedacht gefallen ist. Denn für die Freiheit der Meinungsäußerung wäre es besonders abträglich, wenn vor einer mündlichen Äußerung jedes Wort auf die Waagschale gelegt werden müsste. Ebenfalls erheblich kann sein, ob und inwieweit für die betreffende Äußerung ein konkreter und nachvollziehbarer Anlass bestand und welche konkrete Verbreitung und Wirkung sie entfaltet. Erhält nur ein kleiner Kreis von Personen von einer ehrbeeinträchtigenden Äußerung Kenntnis oder handelt es sich um eine nicht schriftlich oder anderweitig perpetuierte Äußerung, ist die damit verbundene Beeinträchtigung der persönlichen Ehre geringfügiger und flüchtiger als im gegenteiligen Fall, der je nach Situation bei Äußerungen in "sozialen Netzwerken" im Internet gegeben sein kann. Auch hier ist allerdings nicht allgemein auf das Medium als solches, sondern auf die konkrete Breitenwirkung abzustellen. 2. Eine solche Abwägung kann zwar im Einzelfall entbehrlich sein, wenn herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde eines anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Die Kammer hat aber in Bekräftigung der ständigen Rechtsprechung noch einmal deutlich gemacht, dass es sich dabei um Ausnahmefälle handelt, die an strenge Voraussetzungen geknüpft sind. a) Der eine Abwägung entbehrlich machende und damit die Meinungsfreiheit verdrängende Effekt dieser Ausnahmetatbestände gebietet es in formaler Hinsicht, ihre Annahme klar kenntlich zu machen und in einer gehaltvollen und verfassungsrechtlich tragfähigen Weise zu begründen. Diese Begründung darf sich nicht in der bloßen Behauptung erschöpfen, ihre Voraussetzungen lägen vor. Vielmehr sind die maßgebenden Gründe unter Auseinandersetzung mit objektiv feststellbaren Umständen des Falles nachvollziehbar darzulegen. b) Bejaht ein Gericht zu Unrecht einen solchen Ausnahmetatbestand und verzichtet daher auf eine Abwägung, so liegt darin ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht. Umgekehrt schließt die gerichtliche Feststellung des Vorliegens der genannten Ausnahmetatbestände eine - hilfsweise - Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit nach den konkreten Umständen des Falles nicht aus, sondern bietet sich vielmehr in den vielfach nicht eindeutig gelagerten Grenzfällen an. c) Die Kammer hat diese Beschlüsse genutzt, um die engen Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände in Erinnerung zu rufen: aa) Der Charakter einer Äußerung als Schmähkritik folgt nicht schon aus einem besonderen Gewicht der Ehrbeeinträchtigung. Eine Schmähung ist nicht einfach eine besonders drastisch verunglimpfende Form von Beleidigung, sondern bestimmt sich nach sachlichen Gesichtspunkten. Im verfassungsrechtlichen Sinn zeichnet sich die Schmähung dadurch aus, dass eine Äußerung keinen irgendwie nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es bei ihr allein um das grundlose Verächtlichmachen der betroffenen Person als solcher geht. Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen, etwa aus verselbständigter persönlicher Feindschaft ("Privatfehde") oder aber auch dann, wenn - insbesondere unter den Kommunikationsbedingungen des Internets - Personen ohne jeden nachvollziehbaren Bezug zu einer Sachkritik grundlos aus verwerflichen Motiven wie Hass- oder Wutgefühlen heraus verunglimpft und verächtlich gemacht werden. Eine solche Annahme bedarf einer auf die konkreten Umstände des Falles bezogenen Darlegung. Davon abzugrenzen sind Fälle, in denen die Äußerung, auch wenn sie gravierend ehrverletzend und damit unsachlich ist, letztlich (überschießendes) Mittel zum Zweck der Kritik oder Ausdruck der Empörung über bestimmte Vorkommnisse ist und damit nicht allein der Verächtlichmachung von Personen dient. bb) Ebenfalls an strenge Maßstäbe geknüpft sind die Fälle der Formalbeleidigung im verfassungsrechtlichen Sinn. Um solche kann es sich etwa bei mit Vorbedacht und nicht nur in der Hitze einer Auseinandersetzung verwendeten, nach allgemeiner Auffassung besonders krassen, aus sich heraus herabwürdigenden Schimpfwörtern - etwa aus der Fäkalsprache - handeln. Bei ihnen ist das maßgebliche Kriterium nicht der fehlende Sachbezug einer Herabsetzung, sondern die kontextunabhängig gesellschaftlich absolut missbilligte und tabuisierte Begrifflichkeit, die die Betroffenen insgesamt verächtlich macht, und damit die spezifische Form dieser Äußerung. cc) Die Meinungsfreiheit muss zudem stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt. Dies kommt indes nur in Betracht, wenn sich die Äußerung nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern einer konkreten Person den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit abspricht. d) Die Kammer hat schließlich deutlich gemacht, dass das Fehlen einer dieser eng umgrenzten Ausnahmekonstellationen keine Vorfestlegung für einen Vorrang der Meinungsfreiheit begründet. Eine solche Vorfestlegung ergibt sich nicht aus der Vermutung zugunsten der freien Rede, die keinen generellen Vorrang der Meinungsfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsschutz begründet. Aus ihr folgt aber, dass Meinungsäußerungen, die die Ehre anderer beeinträchtigen, im Normalfall nur nach Maßgabe einer Abwägung sanktioniert werden können. II. Diesen Maßstäben werden nur die zu den ersten beiden Sachverhalten ergangenen Entscheidungen gerecht: Im Verfahren 1 BvR 2397/19 sind die Strafgerichte unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen zu dem Ergebnis gelangt, dass wegen des vorhandenen Sachbezugs noch keine Schmähkritik vorlag, dass bei der gebotenen Abwägung aber das Gewicht des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers deutlich überwiegt. Überzeugend und tragfähig wird begründet, dass im Streitfall die Aspekte der Machtkritik und des "Kampfs um das Recht" den Schutz der persönlichen Ehre auch von Amtsträgern nicht in unzumutbarer Weise zurückdrängen können, zumal hier die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen weitgehend überlagert. Zudem haben die Fachgerichte in nachvollziehbarer Weise auf die wiederkehrende, besonders hartnäckige und durch die Namensnennung, den anklagenden Duktus und die Untermalung durch Bilder anprangernde Form der Äußerungen abgestellt, ferner darauf, dass es sich um Äußerungen handelt, die die berufliche Integrität der betroffenen Richter grundsätzlich infrage stellen und gegenüber einer unbestimmten Vielzahl von Personen in einem der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Internetblog verbreitet wurden. Die Kammer hält diese Abwägung für verfassungsrechtlich tragfähig und bestätigt, dass sie kaum anders hätte ausgehen können. Im Verfahren 1 BvR 2459/19 kann dahinstehen, ob die strafrechtliche Verurteilung des Beschwerdeführers - wie das Amtsgericht angenommen hat - bereits unter dem Gesichtspunkt der Schmähkritik gerechtfertigt wäre. Denn jedenfalls genügt die Abwägungsentscheidung des Landgerichts den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine angemessene Berücksichtigung der Meinungsfreiheit bei Handhabung des § 185 StGB. Dabei durfte es maßgeblich auf den erheblich ehrschmälernden Gehalt der Äußerung und den nur schwach ausgeprägten Sachbezug abstellen. Ebenfalls überzeugend weist das Landgericht darauf hin, dass die bestrafte, primär wertende Äußerung zum Geisteszustand der Betroffenen auch tatsächliche Elemente aufweist, die der Beschwerdeführer bewusst falsch wiedergab. Im konkreten Kontext, den das Landgericht situationsbezogen gewürdigt hat, steht hier der Verurteilung auch nicht entgegen, dass sich die Äußerung auf eine staatliche Amtsträgerin und deren dienstliche Handlungen bezog und nur ein kleiner Personenkreis von ihr Kenntnis erhielt. Im Verfahren 1 BvR 362/18 ist bereits unklar, ob die Gerichte von einer Schmähung ausgegangen sind. Dazu hätten sie in Auseinandersetzung mit der Äußerung und ihren Umständen näher darlegen müssen, warum es nur noch um eine konkrete Diffamierung ohne Sachbezug gegangen sein soll. Dies wird von den Gerichten nicht näher ausgeführt und ist auch nicht ersichtlich. Vielmehr handelt es sich um eine persönlich formulierte Ehrkränkung in Anknüpfung und unter Bezug auf eine fortdauernde Auseinandersetzung mit einem sachlichen Kern. Dabei stehen ersichtlich auch nicht verächtlich machende Beschimpfungen in Rede, die gegenüber Dritten unter überhaupt keinen Bedingungen geäußert werden dürften und deshalb als Formalbeleidigung zu beurteilen wären. Zur strafrechtlichen Verurteilung kann eine solche Äußerung folglich nur nach Maßgabe einer Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers führen. Die Gerichte erwähnen zwar das Erfordernis einer "Interessenabwägung", nehmen aber eine solche Abwägung in der Sache nicht vor, sondern stellen allein abstrakt auf den Wortlaut der ehrverletzenden Äußerungen ab. Hierin liegt nicht, wie verfassungsrechtlich geboten, eine Auseinandersetzung mit der konkreten Situation, in der die Äußerung gefallen ist. Im Verfahren 1 BvR 1094/19 kann sich die strafgerichtliche Verurteilung ebenfalls nicht auf den Gesichtspunkt der Schmähkritik oder der Formalbeleidigung stützen. Die angegriffenen Entscheidungen sind auch nicht von einer verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Abwägung getragen. Sie lassen keine hinreichende Auseinandersetzung mit der konkreten Situation, in der die Äußerung gefallen ist, erkennen und zeigen nicht auf, weshalb das Interesse an einem Schutz des Persönlichkeitsrechts des damaligen nordrhein- westfälischen Finanzministers die erheblichen für die Zulässigkeit der Äußerung sprechenden Gesichtspunkte überwiegt. Die Entscheidungen gehen auf Inhalt, Anlass, Motivation sowie die konkrete Wirkung der Äußerung unter den konkreten Umständen des Falls nicht sachhaltig ein, sondern weisen der Äußerung ohne nähere Begründung eine unmittelbar in die Privatsphäre reichende Bedeutung zu, obwohl es angesichts der sonstigen Äußerungen des Beschwerdeführers in dem Verfahren naheliegend gewesen wäre, sie in erster Linie auf das politische Handeln des Finanzministers zu beziehen. Auch berücksichtigen sie nicht, dass die Fähigkeit einer Person zur sachgemäßen Führung höchster öffentlicher oder politischer Ämter nicht Teil des grundlegenden sozialen Achtungsanspruchs ist, dass die Äußerung allein in einem an den zuständigen Sachbearbeiter gerichteten Schreiben im Rahmen eines nichtöffentlichen behördlichen Verfahrens getätigt wurde und dass der Betroffene sich mit seinem personalisierten Schreiben selbst zu Wort gemeldet und damit einen konkreten Anlass für die Reaktion des Beschwerdeführers gesetzt hatte." 20.06.2020 dradio.de Im Zuge der mit der polizeilichen Tötung des Afroamerikaners George Floyd einsetzenden "Black-Lives-Matter"-Unruhen in den USA wurden dort viele Statuen und Erinnerungstafeln abgebaut, die meist mit einem Bezug zum Bürgerkrieg in den USA, in dem die Südstaaten für eine Fortsetzung der Sklaverei gekämpft hatten, haben. Die Stadt San Francisco hat über Nacht die Statue von Christopher Kolumbus an einem Aussichtspunkt entfernen lassen: Kolumbus hatte ein gewalttätiges Verhalten gegenüber den Ureinwohnern Amerikas. 20.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation Dass in den USA etliche Ureinwohnerstämme nicht nur gezielt benachteiligt sondern auch ausgerottet wurden, das ist weltweites Allgemeinwissen. Dass in den USA die Auseinandersetzung mit der US-Historie nun mit den Mitteln des staatlichen Vandalismus und der kulturellen Selektion im Sinne der aktuell entarteten Kunst - Denkmäler sind nun am immer auch Kunst - erfolgt, belegt glasklar die Dummheit der US-Amerikaner, die sich - auch das ist weltweit Allgemeinwissen - eher gegenseitig umnieten, als neben Waffen auch Rassismus systemisch zu eliminieren. - Die USA haben ein aggressives Volk, das mit sich selbst bisher nicht klarkommen konnte. - Blankes Elend und eine Schande. 21.06.2020 sueddeutsche.de Der Schauspieler Claus Biederstaedt ist mit 91 Jahren verstorben. Biederstaedt war u.a. deutscher Filmstar der 1950er und 1960er Jahre. Für den Film "Feuerwerk" stand er mit der damals 16-jährigen Romy Schneider vor der Kamera und gab ihr nach eigener Aussage ihren ersten Kuss. Über die Jahre war Biederstaedt in 60 Spielfilmen zu sehen. Bekannt wurde auch Biederstaedts Stimme: Als Synchronsprecher vertonte er Hollywood-Größen wie Marlon Brando, Yves Montand und Paul Newman. Biederstaedt litt an einer speziellen Krebskrankheit, die seine berufliche Tätigkeit unmöglich machte. Dass er nicht mehr auf der Bühne stehen könne, sei der größte Verlust gewesen, sagte sein einziger Sohn, Tom Biederstaedt, 2018 in einem Interview. 21.06.2020 de.wikipedia.org/wiki/Claus_Biederstaedt Biederstaedt synchronisierte u.a. Marlon Brando (z.B. in Der letzte Tango in Paris und Queimada - Insel des Schreckens). James Garner "Detektiv Rockford - Anruf genügt". Peter O"Toole "Wie klaut man eine Million?". Peter Falk "Columbo". Yves Montand (z.B. in "Cesar und Rosalie und Francois, Paul und die anderen). 21.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation Biederstaedt war als Schauspieler und Synchronstimme einfach aalglatt, also ziemlich unschlagbar in seiner Schauspielerei. James Garner "Detektiv Rockford - Anruf genügt" ist ein gutes Beispiel. Oder die Serie mit Erik Ode "Der Kommissar". 23.06.2020 heise.de Im Zuge der Corona-Krise in den USA hat US-Präsident Trump beschlossen, dass vor allem im Bereich der Tech-Industrie Fachkräfte und Manager von firmeninternen Arbeitsplätzen außerhalb der USA nicht in die USA wechseln können, da 525.00 Arbeitsplätze für US-Bürger benötigt werden: Diese Arbeitsvisa werden nicht mehr ausgestellt. 25.06.2020 morgenpost.de Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU kamen in 2019 von allen Asylbewerbern in der EU 22% nach Deutschland (165.615 Personen). 17% nach Frankreich (128.940 Personen). 16% nach Spanien (117.795 Personen). sind in die BRD bisher 1,1 Millionen Flüchtlinge eingereist, davon 50% aus Syrien. ist in Verbindung mit der Corona-Virus-Seuche der Flüchtlingszustrom in die EU um 87% zurückgegangen. erfolgt der Zufluss von Flüchtlingen zunehmend aus Transitländern z.B. Venezuela, da von dort aus die Einreise in die EU ohne Visum aber legal erfolgen kann: 25% aller Flüchtlinge nutzen diese Form der Einwanderung. 26.06.2020 zeit.de Die im Zuge der Corona-Virus-Seuche von der BRD-Regierung durchgeführte Rückholung von Personen, die nicht per Reiseveranstalter aus Ländern, die Flugverbindungen gekappt hatten, zurück geholt wurden, müssen diese Personen nun die Kosten der Rückholung teilweise an den BRD-Staat zurückzahlen. Betroffen sind 67.000 Personen. Rückholflug von den Kanarischen Inseln und Nordafrika: 200 Euro. südliches Afrika und die Karibik: 500 Euro. von Südamerika und Asien: 600 Euro. von Neuseeland und Australien: 1.000 Euro.