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Rente ab 63 im Bereich Hartz 4

Regelungen des SGB II

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

SGB II
Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850, 2094;
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 7.5.2013 I 1167

§ 12a Vorrangige Leistungen

Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu
nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung,
Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind
Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,

1. bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu
nehmen oder

2. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch
zu nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für
einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt würde.

§ 13 Verordnungsermächtigung

(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen,

1. welche weiteren Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind und wie das Einkommen im
Einzelnen zu berechnen ist,

2. welche weiteren Vermögensgegenstände nicht als Vermögen zu berücksichtigen sind und wie der
Wert des Vermögens zu ermitteln ist,

3. welche Pauschbeträge für die von dem Einkommen abzusetzenden Beträge zu berücksichtigen sind,

4. welche durchschnittlichen monatlichen Beträge für einzelne Bedarfe nach § 28 für die Prüfung der
Hilfebedürftigkeit zu berücksichtigen sind und welcher Eigenanteil des maßgebenden Regelbedarfs bei der
Bemessung des Bedarfs nach § 28 Absatz 6 zugrunde zu legen ist.

(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates durch
Rechtsverordnung zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer Leistungsberechtigte
nach Vollendung des 63. Lebensjahres ausnahmsweise zur Vermeidung von Unbilligkeiten nicht verpflichtet sind,
eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.

(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung
des Bundesrates nähere Bestimmungen zum zeit- und ortsnahen Bereich (§ 7 Absatz 4a) sowie dazu zu treffen,
wie lange und unter welchen Voraussetzungen sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte außerhalb des zeit- und
ortsnahen Bereichs aufhalten dürfen, ohne Ansprüche auf Leistungen nach diesem Buch zu verlieren.

Interpretation 12a Satz 2 Nr. 1 SGB II

http://www.dvbs-online.de/spezial/2006-10-1250-35-1249-1251.htm

"Durch die Regelung in § 12a Satz 2 Nr. 1 SGB II werden die Leistungsberechtigten davor geschützt,
höhere Abschläge bei der Rente in Kauf zu nehmen, die sich bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme
einer Altersrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres ergäben. Darüber hinaus ist nach § 13 Abs.
2 SGB II das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates
durch Rechtsverordnung zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer
Leistungsberechtigte nach Vollendung des 63. Lebensjahres ausnahmsweise zur Vermeidung von
Unbilligkeiten nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 SGB II hat das BMAS die Verordnung zur Vermeidung
unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente
(Unbilligkeitsverordnung - UnbilligkeitsV) v. 14.04.2008 erlassen (BGBl. I S. 734).

Nach § 3 UnbilligkeitsV besteht die Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente
mit Abschlägen innerhalb der letzten 6 Monate vor der möglichen Inanspruchnahme einer abschlagsfreien
Rente wegen Alters nicht. Diese Verpflichtung wäre unbillig, weil die Abschläge während der gesamten
Rentendauer, also unter Umständen über Jahrzehnte, vorgenommen werden, obwohl die Regelaltersrente in
nächster Zukunft tatsächlich in Anspruch genommen werden kann.

Nach § 5 UnbilligkeitsV ist der erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch bei bevorstehender
Erwerbstätigkeit nicht dazu verpflichtet, die vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in Anspruch
zu nehmen. Dies hat der erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch geeignete Nachweise glaubhaft
zu machen. Das ist der Fall, wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Arbeitsvertrag
oder eine verbindliche, feste Zusage nachweisen kann. Zu weiteren Einzelheiten zur UnbilligkeitsV
vgl. Haufe Onlinekommentar RZ. 15 bis 21 zu § 12a SGB II.

§ 12a Satz 2 Nr. 2 SGB II stellt den Leistungsberechtigten frei, Wohngeld, Kinderzuschlag oder
beide Leistungen zu beantragen, wenn sie gleichwohl hilfebedürftig bleiben oder Hilfebedürftigkeit
nur für einen Zeitraum von weniger als 3 Monaten beseitigt wird. Umgekehrt dürfen die Jobcenter
auf Wohngeld und Kinderzuschlag als vorrangige Leistungen nur verweisen, wenn durch die
Inanspruchnahme einer oder beider Leistungen Hilfebedürftigkeit für einen zusammenhängenden Zeitraum
von mindestens 3 Monaten beseitigt wird.

Wenn der Hilfebedürftige entgegen der Verpflichtung nach § 12a Satz 1 SGB II trotz Aufforderung
den Antrag zur Inanspruchnahme der anderen Sozialleistung nicht stellt, kann die Grundsicherungsstelle
diesen Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen (vgl. § 5 Abs. 3 SGB II)."

Unbilligkeitsverordnung

http://www.gesetze-im-internet.de/unbilligkeitsv/index.html

"Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten
durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen
Altersrente (Unbilligkeitsverordnung -
UnbilligkeitsV)
UnbilligkeitsV
Ausfertigungsdatum: 14.04.2008
Vollzitat:
"Unbilligkeitsverordnung vom 14. April 2008 (BGBl. I S. 734)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2008 +++)

Eingangsformel

Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
(Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), der durch Artikel 2 Nr. 4
Buchstabe b des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 681) eingefügt worden ist, verordnet das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

§ 1 Grundsatz

Hilfebedürftige sind nach Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters
vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme unbillig wäre.

§ 2 Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn und solange sie zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld
führen würde.

§ 3 Bevorstehende abschlagsfreie Altersrente

Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Hilfebedürftige in nächster Zukunft die Altersrente
abschlagsfrei in Anspruch nehmen können.

§ 4 Erwerbstätigkeit

Unbillig ist die Inanspruchnahme, solange Hilfebedürftige sozialversicherungspflichtig beschäftigt
sind oder aus sonstiger Erwerbstätigkeit ein entsprechend hohes Einkommen erzielen. Dies gilt nur,
wenn die Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit den überwiegenden Teil der Arbeitskraft in
Anspruch nimmt.

§ 5 Bevorstehende Erwerbstätigkeit

(1) Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Hilfebedürftige durch die Vorlage eines Arbeitsvertrages
oder anderer ebenso verbindlicher, schriftlicher Zusagen glaubhaft machen, dass sie in nächster
Zukunft eine Erwerbstätigkeit gemäß § 4 aufnehmen und nicht nur vorübergehend ausüben werden.

(2) Haben Hilfebedürftige bereits einmal glaubhaft gemacht, dass sie alsbald eine Erwerbstätigkeit
nach Absatz 1 aufnehmen, so ist eine erneute Glaubhaftmachung ausgeschlossen.

(3) Ist bereits vor dem Zeitpunkt der geplanten Aufnahme der Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit
anzunehmen, dass diese nicht zu Stande kommen wird, entfällt die Unbilligkeit.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft."

Ergänzungen

20.08.2015 morgenpost.de

Urteil Bundessozialgericht - Die Senkung der Kosten Grundsicherung Hartz 4 durch zwangsweise Vorverrentung (gesetzliche
Altersrente) ist rechtens, auch wenn damit die Rentenhöhe wegen Abschlag geringer ausfällt. (AZ: B 14 AS 1/15 R)

20.08.2015 vom Autor dieser Dokumentation

Der Grundsicherung Hartz 4 entstehen keine Kosten für gesetzliche Rentenversicherung, da Hartz-4-Zeiten beitragsfrei sind und
somit die Rentenhöhe nicht steigern können. Das Urteil erlaubt übrigens auch eine Verrentung, wenn die Rente unter der
Grundsicherung liegt, also die Rentenversicherung nicht alle Kosten der Grundsicherung für Alte deckt.

ohne Datum, gelesen am 20.08.2015 gegen-hartz.de

Der Übergang von Arbeitslosen aus der Arbeitslosenquote in die Unterbeschäftigungsquote hat zum Ziel, Arbeitslose wie folgt
zu selektieren: Seit 2008 gelten Arbeitslose, die über 58 Lebensjahre alt sind oder die langzeitarbeitslos sind (ab 1 Jahr ohne
SV-pflichtigen Job), nicht als arbeitslos sondern unterbeschäftigt. Dieser Übergang ermöglicht das Sinken der Arbeitslosenquote
und zugleich die Möglichkeit, für Langzeitarbeitslose eine andere Arbeitslosenförderung zu implementieren.

12.04.2016 faz.net

Die BRD-Regierung will ab Herbst 2016 anhand der dann vorliegenden Daten zur Alterssicherung und zur Rentenversicherung
die nächste große Rentenreform implementieren.

Aus Sicht des bayerischen CSU-Chefs Seehofer

bewirkt die amAnfang des vergangenen Jahrzehnts beschlossene Kürzung des Rentenniveaus, das ca. 50% der Bevölkerung
Sozialhilfe-Empfänger werden.

muss die Riesterrente abgeschafft werden, da diese gescheitert ist.

21.05.2016 faz.net

Rentenreform

Die CDU geht davon aus, dass mit steigender Lebenserwartung die Arbeitsfähigkeit von älteren Menschen andauert:
Je höher die Lebenserwartung, um so mehr kann der Rentenbeginn durch Arbeit der potenziellen Rentner verschoben
werden. Dieses Prinzip wird alle betreffen, die ab 2030 ohne dieses Prinzip in Rente gehen würden. Passend dazu wird
die CDU das Rentenniveau, das bis 2050 gelten soll, festlegen. Und: Betriebsrente wird Pflichtaltersvorsorge.

02.06.2016 faz.net

Die EZB wird Euro-Währung bereitstellen, um ab 08.06.2016 zusätzlich mit guter Bonität versehene Unternehmensanleihenpapiere
mit einer Laufzeit bis 30 Jahre aufzukaufen, um diese Anleihen am Markt zu verknappen, so dass Unternehmen weitere Anleihen
an den Markt bringen. Die EZB kauft pro Emission einer Unternehmensanleihe max. 70% auf, allerdings bei Staatsnahen
Unternehmen weniger. Wenn der Markt genügend Unternehmensanleihen handelt, werden maximal 10 Milliarden Euro der
EZB pro Monat für den Aufkauf von Unternehmensanleihen ausgegeben, um so die Zinslast der Anleihen zu verkleinern,
deren Zinslast auch nach dem EZB-Aufkaufprogramm niedrig am Markt sein sollen.

Die EZB legt fest, dass der niedrige Leitzins für lange Dauer implementiert bleibt.

Die EZB wird bei Bedarf die Euromenge am Markt erhöhen.

02.06.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Die nicht-spekulative Altersvorsorge per Zinsrenditen aus Investment dürfte damint in der BRD der Geschichte angehören.
Die private Altersvorsorge wird somit Zug um Zug auf spekulative Rendite wie aus Aktien oder Devisen-Wetten umgebaut.
Damit wird auch das umlageverfahren-orientierte Rentensystem in der BRD auslaufen.
Mit Wegfall der Riester-Rente (Zinsrendite) und der Betriebsrente (bei nicht zahlungsfähigen bzw. vorsorgefähigen Unternehmen)
wird die Rentensituation in der BRD zum sozialen Sprengstoff, denn der BRD-Binnenmarkt ist importabhängig u.a. aus
China: Es gibt zu wenig Entgeltarbeit, von der nicht mal die einfache Reproduktion, geschweige erweiterte Reproduktion
(eben auch die Altersvorsorge) vollzogen werden kann (Agenda 2010).
Der Sozialstaat in der BRD ist faktisch Geschichte.

11.07.2016 faz.net

Langzeitarbeitslosigkeit bzw. Dauerbezug ALG II

In Sachsen sind 54,5% aller Hartz-4-Empfänger bereits über 4 Jahre im Bezug ALG II.

In Berlin sind 53,4% aller Hartz-4-Empfänger bereits über 4 Jahre im Bezug ALG II.

In Brandenburg sind 53,4% aller Hartz-4-Empfänger bereits über 4 Jahre im Bezug ALG II.

In Baden-Württemberg sind 37,7% aller Hartz-4-Empfänger bereits über 4 Jahre im Bezug ALG II.

Hartz-4-Aufstocker und Dauer Aufstockung

Von den 1,2 Millionen Aufstockern (Bezug Grundsicherung bei paralleler Entgelttätigkeit) beziehen
48,7% seit über 4 Jahren die Aufstockung.

24.12.2016 dradio.de

Rentenreform in BRD

Um eine gesetzliche Altersrente in Höhe der aktuellen Grundsicherung SGB II für Arbeitslose erhalten zu können,
muss der gesetzliche Versicherte während der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitsjahre dauerhaft ein Bruttogehalt
an 2.330 Euro erhalten.

50% der Beschäftigten in der BRD erreichen die o.g. 2.330 Euro Monat nicht und werden daher - falls keine andere
Rentenvorsorge verfügbar ist - mit Antritt der Altersrente die Grundsicherung für Rentner beantragen können.

12.09.2018 www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.597903.de/18-37-3.pdf

'DIW
Wochenbericht
37'

...

'"Etwa die Hälfte der Personen aus rentennahen Jahrgängen wird bei Eintritt in den Ruhestand ihren privaten Konsum
einschränken müssen, da ihre Rentenanwartschaften nicht ausreichen werden, den aktuellen Konsum zu finanzieren."'

...

'Bei mehr als der Hälfte der erwerbstätigen 55- bis 64-Jährigen ist der aktuelle Konsum größer als die bisher
erworbenen Rentenanwartschaften

Potentielle Versorgungslücke beträgt durchschnittlich 650 Euro monatlich, wenn alle drei Säulen der Alterssicherung
(gesetzlich, betrieblich, privat) herangezogen werden

Nur die Hälfte kann im Rentenfall ihren Konsum mit allen drei Säulen der Alterssicherung mehr als fünf Jahre decken

Privates Vermögen kann die potentielle Versorgungslücke deutlich reduzieren

Private Versicherungen wie Riester- oder Rürup-Verträge reduzieren den Anteil der Personen mit Versorgungslücke
dagegen nur geringfügig

Liegen nur Anwartschaften aus der Gesetzlichen Rentenversicherung vor, können 69 Prozent ihren Konsum ohne
private Versicherungen und Vermögen nicht decken'

...

Pd   20180912 DIW Rentenluecke in BRD

11.10.2018 faz.net

Die Anzahl der seit Beginn 2005 dauerhaft (maximal 31 Tage Unterbrechung) ALG-II beziehende Menschen betrug Ende 2017
468.990 Personen. Im Osten beträgt der Anteil der Betroffenen durchschnittlich 15,1 Prozent, im Westen sind es 9,6 Prozent.

Die Anzahl der ALG-II-Langzeitarbeitslosen und der Sozialgrundsicherung-Dauerbezieher sinkt, da die Betroffenen das
Rentenalter nun erreichen.

Das Personal aller JobCenter (ca. 60.000 Personen) arbeitet mehrheitlich für die Berechnung und Bearbeitung von Geld- und
Leistungsansprüchen.

11.10.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Die Anzahl der seit Beginn 2005 dauerhaft (maximal 31 Tage Unterbrechung) ALG-II beziehende Menschen betrug Ende 2017
MEHR ALS 468.990 Personen, denn es müssen folgende Langzeitarbeitslose zugerechnet werden z.B.
Zeitarbeit mit Drehtüreffekt, der über 31 Tage geht.
Menschen, die ihr Vermögen abschmelzen UND zuvor ALG-II verlassen hatten, um wegen andauernder Arbeitslosigkeit nach der
Abschmelzung wieder ALG II zu beantragen.

Die 31-Tage-Regel ist also blanke Willkür.

Die Lohnkostenübernahme erfolgt nur für den Teil des Entgeltes, der die Höhe des Mindestlohnes umfasst. Ziel der BRD-Regierung
ist es, Langzeitarbeitslose in den Niedriglohnsektor zu verschicken, so dass auch die im Entgelt enthaltenen Rentenzahlungen nicht
davon abhelfen, dass wegen Wegfall der Beitragspflicht zur gesetzlichen RV während ALG-II-Bezug dieses Manko bei
Langzeitarbeitslosen - falls die überhaupt genügend Anwartschaftszeiten haben - ausgebügelt werden kann. Und:
Lohnkostenübernahme gibt es schon seit ewig, nur dass Arbeitgeber das nicht interessiert, denn am Arbeitsmarkt, kann man
qualifiziertes Personal zum Mindestlohn einkaufen, so dass Langzeitarbeitslose überflüssig sind - außer im Bereich Zeitarbeit,
denn die hat den Drehtür-Effekt als Systemkomponente der verkappten befristeten Einstellung von Personal mit zeitlichem Ende
des Arbeitsvertrages ausschließlich nach Maßgabe der Zeitarbeit ... Das nennt man auch "Agenda 2010", die besonders Rot Grün
erfunden und implementiert haben.

Die Anzahl der ALG-II-Langzeitarbeitslosen und der Sozialgrundsicherung-Dauerbezieher sinkt, da die Betroffenen das
Rentenalter nun erreichen - das nennt man auch "Biologische Lösung", eine Form des extremen Faschismus und der guten
Traditionen in der BRD.

17.10.2018 handelsblatt.com

Die Bundesbank hatte in 2016 Berechnungen vorgelegt, wonach das Renteneintrittsalter zwischen den Jahren 2030 bis 2060
von 67 auf 69 Jahre steigen sollte, um ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu stoppen.

BRD-Bundesbank-Präsident Jens Weidmann stellt fest:

Die steigenden Lebenserwartungen führen zu ausreichender Leistungsfähigkeit für Entgeltarbeit, so dass die
Lebensarbeitszeit verlängert werden muss, damit die Beiträge zur Rentenversicherung so wachsen, dass
die steigende Lebenserwartung im Rentenalter finanzierbar ist. Für alle, die zwar länger leben, aber
nicht arbeitsfähig sind, muss eine bis zum Rentenbeginn wirkende Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.

25.04.2020 derstandard.at

Der frühere deutscher Arbeitsminister Norbert Blüm ist gestorben. Der langjährige CDU-Politiker wurde 84 Jahre alt. Merkel würdigte
den Christdemokraten als engagierten Sozialpolitiker.

25.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Der Christjude Blüm ist ein exzellentes Beispiel für das, was passiert, wenn ein Christjude das Maul aufmacht:
Blüm hat unter Ex-Kanzler Kohl die Schnauze in Sachen Rente so weit aufgerissen, dass er diese nicht mehr
zubekam. Blüm ist als skrupelloser Lügner bekannt: Die Renten sind sicher, weil das Umlageverfahren angewendet
wird. - Eigentlich 2 Lügen, denn das Umlageverfahren der Rente wurde christjüdisch und sozialdemokratisch
also ebenfalls christjüdisch, so weit modifiziert, dass die Rente, die zum Nicht-Leben aber die zum Bezug der
Grundsicherung im Alter ausreicht, implementiert wurde ... um das Umlageverfahren praktikabel zu halten ?
Weniger Beitragszahler, mehr Rentner. Letztere werden in der Rentenhöhe einfach abgesenkt, so dass Beitragszahler
weniger Rente finanzieren müssen. - Der Grund ist ein völlig anderer: Gleichzeitig wurde Grundsicherung
und der Niedriglohnsektor (2 eng verzahnte und systemische Bereiche) implementiert und ausgebaut,
so dass entweder keine Beiträge zur RV oder nur abgesenkte Beiträge zur RV erbracht werden. Das Umlageverfahren
wurde der Grundsicherung und dem Niedriglohnsektor angepasst, wobei letztere das Primat ausmachen. - Eben
christjüdische Politik.

Auch hier wird es wieder deutlich, wie dringend ist ist, das elitäre Christjudentum mit Stumpf und Stiehl auszurotten.




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