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Identischer Offerten-Tenor in 2 Offerten-Varianten eines Arbeitgebers.
17.06.2014 morgenpost.de
Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit stellen fest: Die Hartz-4-Gesetzgebung ist zu komplex. Kommunen fordern die
Vereinfachung dieses Rechtes.
18.06.2014 dradio.de
DGB-Studie - Die finanzielle und psychische Situation von Langzeitarbeitslosen schließt die nachhaltige Integration in Arbeit
aus, wenn Betroffene verschuldet und oder süchtig sind. Betroffene mit diesen psychosozialen Schwierigkeiten werden von den
Kommunen regelmäßig allein gelassen.
23.06.2014 morgenpost.de
Rentenreform
Von den 63-jährigen arbeitsfähigen Menschen sind 20% in Lohn und Brot.
Für folgende Personen gilt die gesetzliche Rentenreform und deren ansteigendes Renteneintrittsalter ab 01.06.2014 nicht:
Wer mit 63 Jahren 45 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann, wobei Zeiten von Hartz4 und oder
Arbeitslosenhilfe nicht in diesen 45 Jahren enthalten sind, kann mit vollendetem 60. Lebensjahr in die gesetzliche Altersrente
gehen, ohne eine Kürzung des Zahlbetrages der Rente zu erleiden.
Der Zulauf von willigen Neurentner ist enorm: Geschätzt wurden bereits 12.000 Anträge auf Rente mit 60 gestellt.
DGB verlangt Abkehr von der Rente mit steigendem Eintrittsalter:
Personen ab vollendetem 60. Lebensjahr sollen Recht auf Teilrente erhalten, wobei zugleich der Teilzeitanspruch und die
Hinzuverdienstgrenzen bei der Teilrente abgeändert werden müssen.
24.06.2014 morgenpost.de
Rentenreform und Entgeltarbeit
Juni 2003 haben 559.000 Menschen, die zugleich über 65 Lebensjahre alt sind, per Minijob gearbeitet.
Juni 2012 haben 793.000 Menschen, die zugleich über 65 Lebensjahre alt sind, per Minijob gearbeitet.
Juni 2013 haben 829.000 Menschen, die zugleich über 65 Lebensjahre alt sind, per Minijob gearbeitet, wobei
137.000 Menschen über 74 Jahre alt waren.
Juni 2013 haben 164.000 Menschen, die zugleich über 65 Lebensjahre alt sind, SV-pflichtig gearbeitet.
Juni 2013 haben 183.000 Menschen, die zugleich über 65 Lebensjahre alt sind, SV-pflichtig gearbeitet.
29.06.2014 dradio.de
Der gekippte gesetzliche Mindestlohn betrifft aus Sicht Verdi etwa 3 Millionen Arbeitnehmer bzw. Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte,
Erntehelfer, Zeitungszusteller und Praktikanten. Und: Die SPD-Führung hat die Partei über einen allgemeinen Mindestlohn für alle
abstimmen lassen und hat mit der damals erworbenen Zustimmung der SPD-Mitglieder nun den gesetzlichen Mindestlohn für alle
gekippt - aus Sicht von Verdi eine Wählertäuschung durch die SPD-Führung.
03.07.2014 bundesregierung.de
BRD-Bundestag hat den gesetzlichen Mindestlohn genehmigt:
Ab dem 01.01.2015 bzw. eingeschränkt gültig: Brutto 8,50 Euro pro Stunde im gesamten Bundesgebiet.
Bis 2016 haben Tarifverträge Vorrang, so dass die Gewerkschaft den Mindestlohn wegfallen lassen kann.
Erntehelfer erhalten bis 2019 keinen Mindestlohn (auf 4 Jahre befristete Sonderregelung).
Zeitungsausträger erhalten bis Ende 2016 keinen Mindestlohn.
Wer als Praktikant keinen Ausbildungs- oder Studienabschluss hat oder sich nur orientieren will oder ein
Pflichtpraktikum erfüllt UND das Praktikum nicht über 3 Monate geht, erhält keinen Mindestlohn.
Nimmt ein Langzeitarbeitsloser eine Entgelttätigkeit auf, erhält der Arbeitnehmer in den ersten 6 Monaten keinen Mindestlohn
(auch bei befristeter Tätigkeit für max. 6 Monate).
Vermutlich Anpassung des Mindestlohnes ab 2017 alle 2 Jahre (1. Anpassung 2019).
Der Bundesrat muss dem noch zustimmen. Dann kann das Gesetz in Kraft treten.
01.07.2014 Bezüglich älterer Arbeitnehmer, die vom JobCenter in Schichtarbeit gedrängt werden, gibt es nun ein enormes Arbeitgeberrisiko:
01.08.2014 gegen-hartz.de
Urteil - Ein Arbeitnehmer in 3-Schicht-Schichtarbeit, der aus medizinischen Gründen nur die arbeitsvertraglich auch vereinbarte
Nachtschicht nicht mehr antreten kann, ist, wenn der Arbeitnehmer ansonsten die Vertragspflicht erfüllen kann und will,
zu diesen geänderten Konditionen vom Arbeitgeber weiter zu beschäftigen und nicht als arbeitsunfähig zu erklären.
(Bundesarbeitsgericht 9. April 2014 Aktenzeichen: 10 AZR 637/13).
17.08.2014 morgenpost.de
Das Bildungsniveau von Schülern in der BRD sinkt: Ganzheitliches Wissen (anwendbare Allgemeinbildung) wird substituiert durch
unselbstständiges Denken: In Berlin Neukölln haben ca. 40% der Jugendlichen keinen Schulabschluss.
Studie des "Forschungsverbunds SED-Staat" an der FU Berlin zum Thema "Später Sieg der Diktaturen?" zeigt:
Selbst der prinzipielle Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur ist etwa 40 % der Jugendlichen nicht bekannt.
Unter jugendlichen Migranten bewerten gar 40 % Hitlers Nazi-Staat positiv oder neutral.
Das Nicht-Wissen bewirkt u.a., dass Betroffen kein Gefühl für die Gefährdung des aktuell vorhandenen Ausnahmezustandes
der demokratischer Freiheiten entwickeln - auch bei dramatischen Konflikten wie z.B. die in der Ukraine und im Irak.
Je weniger Menschen wissen, desto größer ist ihre Anfälligkeit für autoritäre und diktatorische Systeme.
Umfrage von infratest dimap zeigt:
50% der Deutschen wissen nicht, was am 13. August 1961 als deutsches Ereignis geschah.
Bei befragen Personen bis 29 Jahren wussten 68% nicht, was am 13. August 1961 als deutsches Ereignis geschah.
28.08.2014 morgenpost.de
Die Zahl der Arbeitslosen ist in Deutschland im August um 30.000 auf 2,902 Millionen gestiegen, wobei jedoch auch 500.000 neu
Stellen entstandenen sind. Da Arbeitslose, die eine Maßnahme oder einen Ein-Euro-Job absolvieren, nicht in der Statistik auftauchen,
tun sie das auch nicht, wenn sie einen Job gefunden haben. Hartz-IV-Empfänger sind nach langen Jahren der Arbeitslosigkeit anderen
Bewerbern derart unterlegen, dass sie z.B. durch junge Zuwanderer oder durch gut ausgebildete Personen (z.B. Mutter nach einer
Elternzeit) ersetzbar sind und bleiben.
Von den 2,9 Millionen Arbeitslosen sind knapp zwei Millionen Hartz-IV-Empfänger.
29.08.2014 gegen-hartz.de
Hartz-4-Reform zum 01.04.2015 umfasst z.Z. z.B.
- Praktischer Wegfall der Möglichkeit, Verwaltungsakte mittels eines Antrags nach § 44 SGB X rückwirkend überprüfen zu lassen.
- gebührenpflichtiges Widerspruchs- und Klageverfahren.
- Terminversäumnis wird sanktioniert: 1. 30% Kürzung, ab 3. Versäumnis 100% Kürzung.
- Kosten der Unterkunft werden bundesweit gedeckelt.
- Die temporäre Bedarfsgemeinschaft (getrennt lebende Paare mit Kind) fällt weg.
- Jede Bedarfsgemeinschaft haftet als Gesamtgläubiger gesamtschuldnerisch. Damit werden Daten von allen Personen in der
Bedarfsgemeinschaft wegen deren dortiger Mitgliedschaft abgleichbar.
04.09.2014 gegen-hartz.de
Urteil Bundessozialgericht in Kassel - Klagen im Sozialrecht werden für die gerichtliche Instanz zeitlich limitiert: Max. 12 Monate darf
die Klagebearbeitung dauern (nicht für die Verfahrensdauer) (Az.: B 10 ÜG 2/13 sowie andere).
Das Urteil verändert den Vollzug des Ende 2011 wirksamen Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
(Kläger kann wegen Stillstand des Verfahrens eine sogenannte Verzögerungsrüge erheben und muss mindestens 6 Monate
warten, um dann eine Entschädigungsklage erheben zu können, die einen Entschädigungsanspruch 100 Euro pro Monat anerkennen
könnte).
04.09.2014 vom Autor dieser Dokumentation
Der Hintergrund dieser zeitlichen Limitierung ist natürlich NICHT der Anspruch auf ein schnelles Verfahren, dessen Vollzug das
Vollzugsprinzip im deutschen Recht per Biologischer Lösung - eine Tradition im deutschen Recht: Kläger verstirbt eher als
seine Klage zum Ergebnis kommt (z.B. im Rentenrecht angewendet). Die zeitliche Limitierung soll die Rechtstabilität sichern.
Abgesehen von der biologischen Lösung als Vollzugsprinzip werden Sozialrechtsverfahren wegen ihrer Dauer von der Fortschreibung
des Rechtes überholt. Der Autor dieser Dokumentation wurde nach diesem Prinzip der Sinnlosmachung von Klagen am Sozialgericht
in Berlin übern den Tisch gezogen, so dass mangels Aussichten wegen geänderter Rechtslage, die den Kläger rechtlich ins Abseits
setzt, die Klage aufgegeben werden musste und die Kosten des privaten Rechtsschutzes sinnlos waren. - Diese systemische Instabilität
ist der Grundansatz, das Rechtssystem auszuhebeln. Und: Der Gesetzgeber erlässt nicht selten Gesetze, die nachträglich abgeändert
werden sollen und oder müssen. Der Vertrauensschutz in das Recht ist wegen dessen Schnelllebigkeit sinnlos. Diese systemische
Instabilität des Rechtsystemes ist eine Vorstufe des offenen Faschismus.
08.09.2014 morgenpost.de
Der Arbeitsmarkt in der BRD stellt langsam auf Wertschöpfung ohne Entgelt um.
Seit 2002 liegt die Zahl der unbezahlten Überstunden in jedem Jahr deutlich über den bezahlten Überstunden.
In 2013
machte jeder Arbeitnehmer in der BRD durchschnittlich 47,3 Überstunden, davon 27,3 ohne Entgelt und ohne Freizeitausgleich.
betrug die Wochenarbeitszeit laut Arbeitsvertrag durchschnittlich 37,7 Stunden pro Woche aber real durchschnittlich 37,7 Stunden pro
Woche 40,5 Stunden.
wurden 1,03 Milliarden unbezahlte Überstunden geleistet.
wurden 0,758 Milliarden bezahlte Überstunden geleistet.
11.09.2014 morgenpost.de
In 2013 wurden 577.000 Menschen zwischen 15 und 25 Jahren arbeitslos, davon beziehen 20% mangels Anwartschaften auf die
Versicherungsleistung ALG I sofort die Grundsicherung ALG II.
26.09.2014 gegen-hartz.de
Die Eingliederung in Arbeit per SGB II verursacht Kosten. Die 408 Jobcenter erhalten 4,05 Milliarden Euro für ihren Verwaltungsetat.
Darin inbegriffen sind steigende Kosten der personalintensiven Betreuung. Kostensteigerungen der Veraltung sind ebenfalls damit
abgedeckt.
Die Eingliederung in Arbeit per SGB II basiert auf einem Förderetat, der die Eingliederungselemente und nicht die Kosten der
Verwaltung finanzieren soll.
Die Eingliederung in Arbeit per SGB II greift mit Kenntnis des Bundesarbeitsministeriums systematisch auf Finanzen der Förderetats
zu, um Veraltungskosten zu decken: In 2012 waren es 445 Millionen Euro. Im Jahr 2010 waren 13 Millionen Euro. Für 2014 wird vom
BRD-Arbeitsministeriums die Refinanzierung der Verwaltung aus Mitteln der Eingliederung in Arbeit erwartet.
15.10.2014 bundestag.de
Überführung des Asylrechtes in das allgemeine System der sozialen Sicherung einschließlich der Gesundheitsversorgung
Die BRD-Bundestagsfraktion "Die Linke" verlangt die mit Asylsuche beginnende sozialrechtliche Gleichstellung von Asylanten mit
den Teilnehmern des System der sozialen Sicherung einschließlich der Gesundheitsversorgung. Dadurch entstehende finanzielle
Belastungen der Kommunen müsse der Bund durch eine stärkere Beteiligung gegenüber den Ländern ausgleichen.
15.10.2014 vom Autor dieser Dokumentation
Was die Kommunisten fordern, das heißt z.B.: Langzeitarbeitslose werden Asylanten gleichgestellt, deren kontextbezogene
Integration in Arbeit divergiert. Die im SGB II vollzogene Integration in Arbeit von Langzeitarbeitslosen bewirkt deren Anzahl.
von den knapp 2 Millionen Hartz-4-Empfängern. Der Zufluss von qualifizierten Asylanten lässt also Langzeitarbeitslose noch weiter
in der Verwertungshierarchie zurückstellen - eine faschistische Systemkomponente der Agenda 2010.
22.10.2014 gegen-hartz.de
Hartz-4-Bereich: Die Eingliederung in Arbeit wird sinkend finanziert.
2011 durchschnittlich 1.155 Euro pro Erwerbslosen.
2013 durchschnittlich 710 Euro pro Erwerbslosen, wobei gegenüber 2010 41,26% weniger Eingliederungsleistungen erbracht wurden.
20.10.2014 gegen-hartz.de
Ein als Eingliederung wirksamer Praktikumsvertrag, der mit Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und des Trägers der
Eingliederung verknüpft ist, schließt mangels Arbeitsvertragscharakter die Zahlung von Entgelt aus, auch wenn das
Praktikum von einst 1-Monatsfrist mehrmals auf eine Gesamtdauer von 8 Monaten verlängert wurde, wobei (als
Praktikumsziel) in dieser gesamten Zeit die Gewinnung von Einblicken in das Berufsfeld der Verkäuferin vermittelt wurde.
Das Gericht sieht es als unerheblich an, dass der Praktikant festgestellt hat: Während dieser Praktikumszeit wurde die
Arbeitskraft verwertet, so dass diese daher auch entgolten werden müsse (Landesarbeitsgericht Hamm Aktenzeichen: 1 Sa 664/14).
20.10.2014 vom Autor dieser Dokumentation
Wegen wirtschaftlicher Abhängigkeit während Bezug Hartz 4, das die Grundsicherung gewährleistet, bei paralleler Eingliederung in
Arbeit, die die Arbeitskraft OHNE Entgeltung als Verwertungsziel hat, ist mit dem Urteil der Freigabe von unbefristeter Verwertung
im Zuge eines Praktikums als Eingliederung in Arbeit die Sklavenarbeit weitgehend erfolgt. Diesem Umstand stehen NUR noch
verfassungsrechtlich implementierte Grundrechte gegenüber, wenn diese nicht per Bundesrecht, das nicht Verfassungsrecht ist,
ausgehebelt werden. Aber gerade das SGB II ist eine Normierung, die gezielt den Vollzug der Verfassung durch Selektion von
Menschen inklusive deren Verwertung als Sklavenarbeit (wirtschaftliche Abhängigkeit bei Sanktionsrecht des SGB II als
Mittel der selektiven Leibeigenschaft zu einer staatlichen Institution wie Bundesagentur für Arbeit im Auftrag und nach explizitem
Willen des Gesetzgebers und dessen Organe wie der Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und der Bundespräsident).
22.10.2014 vom Autor dieser Dokumentation
Laut telefonischer Aussage des berliner JobCenters Nord wird für einen Langzeitarbeitslosen eine Qualifizierung als
Eingliederungsmaßnahme nur noch in Verbindung mit Arbeitsaufnahme erbracht. Dazu werden Informationen des Arbeitgebers-
Service des JobCenters mit den Eignungen des Langzeitarbeitslosen abgeglichen, der somit marktabhängig qualifizierbar ist.
28.10.2014 morgenpost.de
Rentenreform in BRD
Die Daten für die Berechnung der Rentenerhöhung werden nun um Daten aus dem Niedriglohnbereich erweitert, so dass
die geringen Entgelte die höheren abschmelzen und damit zu einem geringeren Durchschnitt führen werden. Daher kann
die Rentendynamisierung (einmalig) geschmälert werden, da die Lohnentwicklung (einmalig) abschmilzt gegenüber
der Datenlage ohne Einbezug des Niedriglohnsektors.
28.10.2014 vom Autor dieser Dokumentation
Der vorallem von der sozialdemokratisch-christjüdischen (christlich-jüdischen) Gesetzgeberkaste eingeführte Niedriglohn als z.B. Minijob ermöglicht es,
SV-pflichtige Vollzeit durch Nicht-SV-pflichtige Teilzeit zu ersetzen, geringe Entgelte der Vollzeitarbeit aufzustocken und im im
Bereich Hartz 4 Massenarbeitslosigkeit - besonders Langzeitarbeitslosigkeit - nachhaltig implementiert zu lassen, um so Lohndruck
auszuüben und Selektionen nach Wertesystem der Kaste ungestört vollziehen zu können. Der Gesetzgeber will mehrheitlich zugleich
die Verwertung der Rentenreform optimieren. Daher wurde der RV-beitragsfähige Minijob so eingeführt, das Niedriglohn unter
Verzicht auf Zahlbetrag die Rentenversicherungskassenlage aufbessert, obwohl der Gesetzgeber die Rentenhöhe systemisch
als sinkend bereits implementiert hat. Die theoretische Möglichkeit, dass Niedriglohn zu Anwartschaften in der gesetzlichen RV
bewirken kann, ist auch die nachträglich gefestigte Wirksamkeit, dass Hartz-4-Bezug zu beitragsfreien Zeiten in der gesetzlichen
RV führt (Randständigkeit der Hartz-4-Bezieher ist soziale Belastung des Bundeshaushaltes), wenn nicht ein Minijob, der RV-
Beiträge haben kann, ausgeübt wird, wobei zugleich der Zahlbetrag also die Anrechnung an das ALG II und dessen Refinanzierung
sinken - die Wirtschaftlichkeit liegt eben nun in der Veränderung der Datenlage zur Ermittlung der Rentendynamisierung ....
Die Bundesregierung hat am 09.06.2010 ihre Auffassung über solide Finanzen, für Wohlstand und soziale Sicherheit dargelegt - u.a.:
"In unserem Land haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Entwicklungen verfestigt, die der notwendigen
Erneuerung unserer erfolgreichen Wirtschaftsordnung im Wege stehen und deshalb zu korrigieren sind: Derzeit gibt es Fehlanreize,
die für die Betroffenen mit einer ganzen Reihe staatlicher Transfers einhergehen. Deswegen müssen wir den Sinn sozialer
Leistungen regelmäßig dort hinterfragen, wo sie weder vor existenziellen sozialen Bedrohungen schützen und soziale
Aufstiegschancen eröffnen, sondern gesellschaftliche Randständigkeit verfestigen und verstetigen."
"Der staatliche Beitrag zur Rentenversicherung für Hartz IV-Empfänger wird abgeschafft. Wer ein Jahr Arbeitslosengeld II bezieht,
erwirbt gegenwärtig einen zusätzlichen Rentenanspruch von etwa 2,20 Euro monatlich. Das hilft dem einzelnen
Langzeitarbeitslosen nicht, im Alter eine auskömmliche Rente zu erreichen."
26.11.2014 morgenpost.de
Urteil Bundesverwaltungsgericht - Die Bevölkerung der BRD hat sonntags keine besonderen Bedürfnisse in den Bereichen
Videotheken, Büchereien und Call-Center. Damit ist die Sonntags-Beschäftigung von Arbeitnehmern in diesen Bereichen nicht
erforderlich. (Az.: BVerwG 6 CN 1.13).
26.11.2014 vom Autor dieser Dokumentation
Zu Kommunismuszeiten im Beitrittsgebiet gab es auch planwirtschaftliche Maßgaben als Normung der Realität - nur dass diese
Normung kein Gericht sondern der Staat selbst tat: Es wurde in die Wirtschaft gezielt eingegriffen. Die DDR-Planwirtschaft
sah z.B. für Sonn- und Feiertagsarbeit das Schichtsystem vor: bei 3 Schichten gab es u.U. sogar die Freiwoche (4-Schicht-System).
Die Planwirtschaft nach Maßgabe des Bundesverwaltungsgerichtes der BRD ist erheblich schärfer: Fällt doch die Arbeit
wegen fehlender Bedürftigkeit des Marktes weg, auch wenn am Markt bereits mit eben der z.B. Sonntagsarbeit Dienstleistungen
verkauft werden. - Was die Kommunisten nutzen, ist in der "Marktwirtschaft" per Abschaffung verbesserbar :-))).
Die Gesetzgeberkaste in der BRD.
Warnung: Der betroffene Arbeitnehmer muss nun prüfen, ob der Arbeitsvertrag in Teilen nichtig geworden ist. Einfach die
Arbeitskraft nicht anzubieten, weil das Gericht die betroffene Arbeit für nicht rechtens erklärt hat, bedeutet fristlose Kündigung
und Schadensersatz.
15.12.2014 morgenpost.de
Hartz-4-Bezug Ende Juli 2014
2,2 Millionen Langzeitarbeitslose (mindestens 21 Monate arbeitslos), davon
0,13 Millionen mit Abitur.
0,07 Millionen mit Fach-Abitur.
0,06 Millionen mit akademischer Ausbildung.
0,51 Millionen mit mittlerer Reife.
0,93 Millionen mit Hauptschulabschluss.
1,25 Millionen ohne abgeschlossenen Berufsabschluss.
75% der arbeitslosen Hartz-4-Empfänger (nicht Aufstocker) sind langzeitarbeitslos.
Von 4,4 Millionen Hartz-4-Empfänger haben in den letzten 2 Jahren 3,1 Millionen mindestens 3 Monate gearbeitet.
Funktion der Leiharbeit im Bereich Arbeitslosigkeit - befristete Tätigkeiten:
Ca. 30% der Arbeitslosen, die von Arbeitsagenturen und Jobcentern vermittelt werden, landen in der Zeitarbeit.
Von den so vermittelten Beziehern der Grundsicherung sind
40% nach 6 Monaten wieder arbeitslos.
54% nach 12 Monaten wieder arbeitslos.
6% über 1 Jahr in Arbeit.
Der Gesetzgeber regelt Zeitarbeit neu:
Verleihdauer max. 18 Monate.
Nach 9 Monaten Einsatz sollen Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.
In der Zeitarbeit dauert der Einsatz bei einem Kunden für 50% der Zeitarbeiter maximal 3 Monate, so dass dann die
Entgeltung nach Stammbelegschaftsnorm entfällt.
15.12.2014 vom Autor dieser Dokumentation
Der Bildungsstand spielt für Langzeitarbeitslose keinerlei Rolle, solange Langzeitarbeitslose mal gebildet wurden.
Der Autor dieser Dokumentation hat bereits im Kontext zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit bewiesen (öffentlich gemacht),
das der Bildungsstand per Definition der Sicht des JobCenters systematisch auf ungebildet absinkt, damit der
Langzeitarbeitslose für jeden Job, der ansonsten zumutbar ist, eingesetzt werden kann, um die Kosten der Grundsicherung
zu senken, da die Grundsicherung faktisch den Charakter eines sozialen Grundrechtes hat. Zugleich hat der Autor dieser
Dokumentation ebenfalls bewiesen (öffentlich gemacht), dass Langzeitarbeitslose aus Kostengründen und wegen
Wegfall der Nachfrage der Langzeitarbeitslosen am 1. Arbeitsmarkt systematisch im Zustand der Ungebildetheit
verbleiben bzw. sich ihre Qualifikation aus dem Regelsatz des ALG II finanzieren müssen. Das ist die die von
Staats wegen implementierte Selektion von Menschen nach deren Verwertbarkeit und Kosten: Kostenträger
die Bedarfsgemeinschaft, deren Mitglieder die Kosten verursachenden Kostenstellen sind - eine von Staats wegen
implementierte Planwirtschaft zur Aufrechterhaltung des Binnenmarktes z.B. und dessen Niedriglohnsektor.
Mit anderen Worten: Die Zuwanderung von Flüchtlingen und deren Integration per Bildung zum Zweck der
Arbeitsaufnahme hat gegenüber Langzeitarbeitslosen Vorrang. Letztere sind die unterste Stufe der Sozialhierarchie
und werden daher massiv selektiert und infiltriert: Langzeitarbeitslosigkeit frisst Unmengen an Geld ohne irgend einen
Rückfluss aus Wertschöpfung zu generieren. Letzte werden Flüchtlinge mit ihrer Integration vollziehen und damit
sozial besser gestellt. Die regierende Kaste des christjüdischen Sozialismus hatte bereits öffentlich erklärt, den
Mangel aus Arbeitskräfte mittels Zuwanderung qualifizierter Flüchtlinge aus Kriegsgebieten, die wegen erfolgter
Abwanderung nun selbst Mangel an Arbeitskräften haben werden, zu mildern - Beruflich qualifizierte und
verwertungsseitig integrierbare Kriegsflüchtlinge sind also willkommen.
Der Einsatz von Zeitarbeit für die Verwertung von Arbeitslosen, die die Kosten der Grundsicherung mindern bzw.
gänzlich zu 0 setzen, hat NICHT zum Ziel, Menschen aus der Grundsicherung zu bringen. Zeitarbeit ist ein
Instrument des 1. Arbeitsmarktes, der Auswirkungen auf den Grundsicherungssektor haben kann, aber nicht
muss. Da der Markt gern Hilfsarbeiten und diese zu möglichst geringen Lohnkosten nachfragt, schöpft der
Markt Arbeitskräfte für ergänzende Wertschöpfung ab, wobei regelmäßig und systematisch private Arbeitsvermittler
nur noch dann kostenlos vermitteln, wenn das JobCenter den Vermittlungsgutschein ausstellt - eine Rückwirkung
des 1. Arbeitsmarktes, denn das JobCenter ermöglicht es, dem Kunden der Arbeitsvermittlung die Kosten der
Beschaffung der Arbeitskraft sinken zu lassen: Der Arbeitsvermittler rabattiert seine Kunden und lebt vom
Steuergeld des JobCenters. Diese Kombination lohnt sich optimal für befristete Arbeit, die wegen Kombination
der betriebsbedingten Kündigung und Zeitarbeit exakt die befristete Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, wobei
Neuerungen im Bereich der Zeitarbeit (z.B. Engtgeltangleich nach 9 Monaten) gezielt und nachhaltig umgangen
werden. Der 1. Arbeitsmarkt hat nur wegen Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme ein riesiges Potenzial an
aus Sicht des JobCenters ungebildeten Arbeitnehmern, die für diese befristete Verwertung ideal selektiert
und per Sanktionsrecht des SGB II so normiert sind, dass JobCenter Gehilfen der Zeitarbeitsbranche am 1.
Arbeitsmarkt sind. Und nur darum geht es: Direktsubventionierung der Lohnkosten der Wertschöpfung u.a.
durch nachhaltigen Niedriglohnsektor. - Auch das hat der Autor dieser Dokumentation bereits bewiesen
(öffentlich gemacht).
19.12.2014 gegen-hartz.de
Urteil Sozialgericht Gießen am 28. November 2014 (Aktenzeichen: S 25 AS 859/14 ER)
Weil die Datenbasis des vom JobCenter benutzten Regelung zur ermittelten angemessenen Unterkunften im Landkreis Gießen
nicht die Maßgabe des Bundessozialgerichts (BSG) auf Nutzung von Daten, die die gesamte Bandbreite des Wohnungsbestands
erfassen müssen, impliziert, wurde ein JobCenter-Bescheid zu Kosten der Unterkunft kassiert.
19.12.2014 vom Autor dieser Dokumentation
Was im Staats-TV kürzlich zu sehen war: Eine bezüglich Datenbasis des Mietspiegels analoge Klage war erfolgreich. Das Gericht
beurteilte einen JobCenter-Bescheid, den es wegen der unzureichenden Datenbasis zu korrigieren galt. Der Nachfolgebescheid
des nächsten Bewilligungszeitraumes beruft sich wieder auf den Mietspiegel mit der falschen Datenlage. Es wird also wieder
geklagt werden müssen - selbes Sache, aber anderer Bescheid. Die Klage muss daher auf eine Kontrolle der Norm erweitert
werden, so dass er vom JobCenter korrekt verwendete falsche Mietspiegel der Kommune geändert wird: Ist die Datenlage
zu der Norm der zumutbaren Kosten der Unterkunft falsch, ist der Mietspiegel falsch und dem JobCenter muss gesagt werden,
welche Norm zum BSG-Urteil passt und zu verwenden ist. Mit anderen Worten: Der Bezieher Grundsicherung muss um Etwas
klagen, dass er weder beeinflussen kann noch will, aber muss klagen, damit Recht des BSG nicht gebeugt wird. - Achtung:
Wer mit Privater Rechtsschutz klagt, wird für die Kosten der Klage eventuell aus dem Regelsatz zahlen müssen (Selbstanteil
an den Kosten der Versicherung).
15.01.2015 bundesregierung.de
Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel - u.a.
"Die Pressefreiheit ist nicht zu trennen von der Meinungsfreiheit des einzelnen Bürgers. Ja, Bürger sein und nicht Untertan, das ist
doch nur möglich, wenn es eine freie Presse gibt, wenn wir ungehindert an die Informationen kommen können, die uns eine eigene
Meinung, ein eigenes Urteil erlauben."
"Freiheit und Toleranz haben niemals das geringste Verständnis für Gewalt durch Links- oder Rechtsextremismus, für Antisemitismus
oder für Gewalt im Namen einer Religion. Freiheit und Toleranz sind ihre eigenen Totengräber, wenn sie sich nicht vor Intoleranz
schützen. Religionsfreiheit und Toleranz meinen nicht, dass im Zweifelsfall die Scharia über dem Grundgesetz steht. Freiheit und
Toleranz bedeuten nicht wegsehen oder das Messen mit zweierlei Maß."
"Die allermeisten Muslime in Deutschland sind rechtschaffene, verfassungstreue Bürger. Wir müssen hier zweierlei auseinanderhalten:
Wir garantieren, dass der Glaube des Islam in Deutschland im Rahmen unserer Verfassung und der übrigen Gesetze frei ausgeübt
werden kann, und wir bekämpfen jede Form islamistischer Gewalt mit der ganzen Entschlossenheit unseres Rechtsstaates."
"Deutschland wird sich als Teil der internationalen Gemeinschaft unvermindert politisch, humanitär sowie mit militärischer
Ausrüstung und Ausbildung am Kampf gegen die Terrormiliz IS im Irak oder in Syrien beteiligen. Unsere Beteiligung wird nicht in
Syrien stattfinden, aber die IS ist dort tätig."
"Jeder Terrorist, der eine Explosion auslöst oder der Schüsse abgibt, weiß, dass er Menschen trifft, die er in der Regel nicht einmal
kennt, die ihm nichts getan haben, die ihm nichts schuldig sind. Jeder Terrorist trifft daher eine eigene persönliche Entscheidung, für
die er die Verantwortung übernehmen muss. Sie kann mit einer misslungenen Kindheit nicht gerechtfertigt werden. Sie hat auch mit
Religion insgesamt nichts zu tun.
Wahrscheinlich hat sie mit einer speziellen Auslegung von Religion zu tun, die in der Anmaßung besteht, an der Stelle Gottes
handeln, strafen, töten zu dürfen. Das aber ist für mich Gotteslästerung; nichts anderes.
Die tatsächlichen Beweggründe von Terrorismus liegen anderswo. Sie liegen in der Überzeugung, über anderen zu stehen, weil man
meint, Gottes Stellvertretung zu sein, weil man eine historische Mission haben will, weil man überzeugt ist, durch Glaube, Herkunft,
Abstammung, Geschlecht über anderen zu stehen."
"Wir sollten unsere Gesellschaft wachrütteln für dieses Lebensprinzip der Demokratie: für das Mitreden, Mitentscheiden, Hilfeleisten
und dafür, Verantwortung zu übernehmen. Kaum etwas ist wichtiger für unser Lebensgefühl als die Erfahrung, geschätzt, gebraucht
und in dieser großen zivilen Gemeinschaft der Freiheit und Verantwortung respektiert zu werden. Das ist unser Gegenentwurf zur
Welt des Terrorismus, und er ist stärker als der Terrorismus."
15.01.2015 vom Autor dieser Dokumentation
Die Aussage der BRD-Kanzlerin Merkel, die Aktivität eines Terroristen hat weder mit einer misslungenen Kindheit noch mit
Religion insgesamt nichts zu tun, ist nachweislich gelogen.
Die Aussage der BRD-Kanzlerin Merkel, die Aktivität eines Terroristen durch dessen persönliche Entscheidung und
Übernahme durch Verantwortung bewertbar wird, ist nachweislich gelogen: Ein Wesenszug des Terrorismus ist die Freistellung der
Aktivitäten von Konsequenzen, die nicht dem System des Terrorismus entstammen. Es ist eine Machtfrage. Z.B. hat der BRD-Kanzler
Adenauer (CDU) den Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassengesetze des Dritten Reiches. Herrn Globke, 1953 bis
1963 als Chef des Bundeskanzleramtes arbeiten lassen. Adenauer wusste auch, dass Globke als Korreferent auch mit "Allgemeinen
Rassefragen", "Ein- und Auswanderungen" und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem antisemitischen "Blutschutzgesetz" des
Dritten Reiches tätig war, wobei Globkes Wirken auch die Erarbeitung von Vorlagen und Entwürfen für Gesetze und Verordnungen
umfasste z.B. führend in der Vorbereitung der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, dem Gesetz
zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935 und dem Personenstandsgesetz (3. November 1937).
Das "J"" das in Pässe von Juden eingeprägt wurde, hat Globke mit konzipiert.
Die BRD-Kanzlerin Merkel ist eine Anhängerin von Adenauer.
Die Aussage der BRD-Kanzlerin Merkel, die Aktivität eines Terroristen kann anstelle göttlichen Wirkens vollzogen werden und
dabei göttliche Kompetenzen wie strafen oder sterben lassen ausführen, setzt voraus, dass der Mensch in der Lage ist, wenn
er z.B. als Terrorist agiert, Göttliches zu ersetze, dass also Gott ersetzbar ist und vor allem Menschen geschaffen hat, die
Religion benutzen, um Gott selbst ersetzbar zu halten. Was das mit Gotteslästerung zu tun hat, ist völlig unklar, wenn man davon
ausgeht, dass es zig Religionen und Götter gibt, die wesentlich divergent sein können und als solche aufrecht erhalten werden.
Es zeigt, das Merkel ein religiöses Kastendenken hat, das nicht der Realität entspricht.
Die Aussage der BRD-Kanzlerin Merkel, die Aktivität eines Terroristen stelle diesen als Übermenschen mit Machtkompetent frei,
ist nachweislich gelogen: Islamistische Gotteskrieger huldigen NUR ihrem Gottsystem und verwenden dazu Mittel der Macht.
In der BRD wird von der regierenden Christjudenkaste regelmäßig und nachhaltig die Etablierung einer christjüdischen Leitkultur
für Einwanderungswillige anderer Kulturkreise, also auch anderer Religionen verlangt: Die Anerkennung der Leitkultur ist
Maßgabe für erfolgreiche Einwanderung. Diese Etablierung setzt einen verfassungsrechtlichen Rückhalt voraus, den es
tatsächlich gibt, so dass Deutschland praktisch zum Gottesstaat der regierenden christjüdischen Kaste geworden ist.
Die Aussage der BRD-Kanzlerin Merkel, die BRD ist eine Demokratie, die das Mitreden, Mitentscheiden, Hilfeleisten und die
Übernahme von Verantwortung durch Menschen bietet, also das Lebensgefühl der Gemeinschaft als Erfahrung bietet, geschätzt
und gebraucht und in dieser großen zivilen Gemeinschaft der Freiheit und Verantwortung respektiert zu werden - diese Aussage
ist nachweislich gelogen.
Die Bundesregierung hat am 09.06.2010 ihre Auffassung über solide Finanzen, für Wohlstand und soziale Sicherheit dargelegt - u.a.:
"In unserem Land haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Entwicklungen verfestigt, die der notwendigen Erneuerung
unserer erfolgreichen Wirtschaftsordnung im Wege stehen und deshalb zu korrigieren sind: Derzeit gibt es Fehlanreize, die für die
Betroffenen mit einer ganzen Reihe staatlicher Transfers einhergehen. Deswegen müssen wir den Sinn sozialer Leistungen
regelmäßig dort hinterfragen, wo sie weder vor existenziellen sozialen Bedrohungen schützen und soziale Aufstiegschancen
eröffnen, sondern gesellschaftliche Randständigkeit verfestigen und verstetigen."
"Der staatliche Beitrag zur Rentenversicherung für Hartz IV-Empfänger wird abgeschafft. Wer ein Jahr Arbeitslosengeld II bezieht,
erwirbt gegenwärtig einen zusätzlichen Rentenanspruch von etwa 2,20 Euro monatlich. Das hilft dem einzelnen
Langzeitarbeitslosen nicht, im Alter eine auskömmliche Rente zu erreichen."
Die BRD-Regierung hat also erklärt, dass eine im Rahmen von ALG-II erfolgte Übernahme von Rentenbeiträgen
nicht Teil der Wirtschaftsordnung sein kann, weil sonst das SGB II divergent zur Wirtschaftsordnung ist. Und: Die
BRD-Regierung hat also auch erklärt, dass der Wegfall von Rentenbeiträgen keine Versicherungszeiten, also keinen
Bezug einer Rente für fehlende Versicherungszeiten ermöglicht, die dann bei Rentenbezug, falls überhaupt Anwartschaften
begründet wurde, per Grundsicherung im Alter abgefedert wird - also weiterhin UNTERHALB der Armutsgrenze wie zu Zeiten
des Bezuges ALG II. Als Alternative ist ja die Abführung von Versicherungsbeiträgen aus dem Regelsatz, der allerdings eben
unterhalb der Armutsgrenze normiert, möglich. - Ein Analogon ist die Übernahme von Kosten der Qualifizierung
Langzeitarbeitsloser aus dem Regelsatz des ALG II, wenn das JobCenter jede Qualifizierung unter Hinweis der Nichtvermittelbarkeit
des Langzeitarbeitslosen verweigert. Dieser Kontext wird durch das Sanktionsrecht des SGB II verfeinert, z.B. durch eine
Meldepflicht, die praktisch analog dem polizeilichen Vollzug der richterlichen Auflage zur Melde als Pflicht vollzogen wird:
Eingebaute Sanktionen - im Fall des SGB II-Rechtes NUR begründet aus der vom Gesetzgeber sich ergebenden pauschalen
Notwendigkeit.
08.02.2015 morgenpost.de
Urteil BGH der BRD - Ein Vertrag, der gegen das "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" verstößt,
ist neben Strafbarkeit des Vertragsabschlusses auch noch nichtig: Damit kann die als Schwarzarbeit erbrachte Leistung nicht
vertraglich geregelt entgolten und somit nicht mehr eingeklagt werden. (Az.: VII ZR 241/13)
Nachbarschaftshilfe gegen Entgelt kann Schwarzarbeit sein.
Regelmäßige Nachbarschaftshilfe gegen Entgelt kann Schwarzarbeit sein.
Nachbarschaftshilfe einer Fachkraft gegen Entgelt kann Schwarzarbeit sein.
Regelmäßige Nachbarschaftshilfe einer Fachkraft gegen Entgelt kann Schwarzarbeit sein.
Schwarzarbeit ist Arbeit zum Zweck der Gewinnerzielung ohne Versteuerung nach geltendem Recht (inkl. Gewerberecht etc.).
08.02.2015 vom Autor dieser Dokumentation
Was morgenpost.de vergessen hat: Ist wegen Nichtigkeit des Schwarzvertrages die Lohnsteuer, deren Schuldner der
Arbeitnehmer, der für den Schwarzvertrag tätig ist, mangels legalem Vertrag des Arbeitgebers ebenfalls nichtig, oder ist
der Arbeitsvertrag legal, wenn dieser und der Schwarzvertrag getrenne Sachen sind ? Wenn ja, haftet der Arbeitsnehmer
schuldnerisch auch dann, wenn er nicht wissen kann, dass das Arbeiten innerhalb einer Strafsache stattfinden, also
der Arbeitgeber legal niemals aus der Strafsache Lohn bezahlen kann ... Gewerbliche Schwarzarbeit muss also einen
eklatanten Vorteil bieten, der parallel zu Strafsache die Zahlung des Entgeltes eines Arbeitnehmers ermöglicht. Bevor
die Sache auffliegt, geht das Unternehmen Pleite und bereits per Schwarzarbeit erzielte Gewinne (nicht geleistete
Steuern), finanzieren das nächste Unternehmen . Und: Der Arbeitnehmer des Pleiteunternehmens ist weiterhin Steuerschuldner,
wenn das Unternehmen im Zuge der Pleite mit anschliessender Geringmasse an verwertbaren Vermögen des Unternehmens
keine korrekte Lohnsteuer gezahlt hat, um eben nicht so schnell mit der Schwarzarbeit erwischt zu werden.
Schwarzarbeit ist ein Jobmotor und ein Mittel, Konkurrenz, die legal tätig ist, auszuschalten ...
03.06.2015 gegen-hartz.de
Eine Freiburger Rechtsanwaltskanzlei stellt zur Verfassungsklage des Sozialgerichtes Gotha bezüglich Sanktionsrecht SGB II fest:
Die Verfassungsklage mit dem Aktenzeichen S 15 AS 5157/14 wurde am 26 Mai 2015 durch das Sozialgericht Gotha verkündet.
Ab Verkündigung der Klage mit beklagten Recht bescheideten Sanktionen können unter die Verfassungsklage fallen.
Einer dieser Sanktion kann unter Bezug auf die o.g. Verkündigung innerhalb der Widerspruchfrist widersprochen werden, so dass
im Zuge des Widerspruchsverfahrens dieses ruhend gestellt wird, bis die verfassungsrechtliche Prüfung und deren
Entscheidung wirksam sind.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsvorschriften ganz oder teilweise für nichtig erklären, besteht allerdings
kein daraus resultierender Anspruch auf Rücknahme für bereits bestandskräftige Sanktionsbescheide nach § 44 SGB X.
14.09.2015 gegen-hartz.de
Neben dem Sozialgericht Gotha, das die Verfassungsmäßigkeit des SGB II bezüglich Sanktionsrecht überprüfen lässt
(AZ: S 15 AS 5157/14), hat das Sozialgericht Dresden die Verfassungsmäßigkeit des Sanktionsrechtes im SGB II
angezweifelt (Az: S 20 AS 1507/14). Betroffen sind § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 31a Abs. 1 Satz 3, § 31b SGB II
und dessen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs.
1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsgebot, Art. 20 Abs. 1 GG).
15.09.2015 dradio.de
Urteil EuGH - In der BRD lebende Ausländer aus dem EU-Raum dürfen vom Bezug der Grundsicherung Hartz 4
ausgeschlossen werden. Das trifft auf den Fall zu, dass die Dauer der Arbeit unter einem Jahr liegt und anschließend
versucht wird, ALG II zu beantragen: Die Einzelfallprüfung des ALG-II-Antrages ist zu unterlassen, da das Recht der BRD
dieses vorsieht.
14.10.2015 gegen-hartz.de
Urteil Bundesgerichtshof (BHG) - Wenn die Sozialbehörde die Mietzahlungen für einen Leistungsberechtigten nicht leistet, haftet
dennoch der Hilfebedürftige, denn: Bei Geldschulden befreien wirtschaftliche Schwierigkeiten den Schuldner auch dann nicht von den
Folgen verspäteter Zahlung, wenn sie auf unverschuldeter Ursache beruhen." (Aktenzeichen: VIII ZR 175/14)
14.10.2015 vom Autor dieser Dokumentation
Anstatt das Kauderwelsch "Bei Geldschulden befreien wirtschaftliche Schwierigkeiten den Schuldner auch dann nicht von den Folgen
verspäteter Zahlung, wenn sie auf unverschuldeter Ursache beruhen" einfach weg zu lassen und dafür zu erklären, WER den
Mietvertrag abgeschlossen hat, ist die Haftung aus dem Mietverhältnis völlig unklar gelassen worden. Üblich ist es, dass der
Träger der Grundsicherung weder Vertragspartner im Mietvertrag noch Bereitsteller einer direkten Mietzahlung im Rahmen
des zu erbringenden Mietzinses ist. Üblich ist es, dass der Vertragspartner haftet, also der Mieter. Sollte dieser geschädigt
worden sein, weil eine nicht abweisbare Pflicht eines Dritten zur Erbringung des ausgebliebenen Mietzinses vernachlässigt wurde,
dann muss der Geschädigte eben klagen. Denn: Das SGB II sieht explizit das Klagerecht des Trägers der Grundsicherung
gegen Dritte, die die Leistung des Trägers der Grundsicherung beeinflussen, vor. Ergo müsste der Umkehrschluss auch gelten,
denn der wegen der Kündigung des Mietverhältnisses eingetretene Schaden ist eine von Amts wegen herbeigeführte
Bedürftigkeit .... Nun prüfe doch einer mal, ob diese Art der Herbeiführung sanktionierbar ist ...
30.01.2016 faz.net
Vollzug der Integration in Arbeit SGB II und Flüchtlingsrecht
In 2015 wurde das Budget der Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern um 0,767 Milliarden Euro gekürzt,
um so Finanzen der Verwaltung abzudecken.
Die Vorjahre-Ausgabereste des Budgets der Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern wurden komplett in
die Finanzen der Verwaltung umverteilt: 0,350 Milliarden Euro.
In 2015 wurde das Budget der Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern um 1,117 Milliarden Euro gekürzt.
Ende November 2015 hatte der Bundestag beim Haushaltsplan für 2016 beschlossen,
4,146 Milliarden Euro für die Eingliederung von Hartz-IV-Empfängern und Flüchtlingen auszugeben.
0,350 Milliarden Euro an Ausgaberesten aus den Vorjahren in die Arbeitsförderung zu investieren.
03.02.2016 bundesregierung.de
Die BRD-Regierung hat beschlossen, dass Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation gefördert werden:
Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es 1.000 und 1.500 Euro Prämie.
Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden.
Schließt ein Unternehmen oder wird umstrukturiert, kommen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft und erhalten dort
das Transferkurzarbeitergeld. Dortige Qualifikationen von Arbeitnehmer über 45 Jahren werden durch die Arbeitsagenturen
gefördert.
Liegen keine Voraussetzungen für die Weiterbildung vor, so werden die Arbeitsagenturen die Kurse für z.B. Lesen, Schreiben,
Mathematik oder IT- Kenntnisse fördern.
09.03.2016 gegen-hartz.de
Das Bundessozialgericht (BSG) normiert Ansparpotenzial des Hartz-4-Regelsatzes.
Eine wegen Aufrechnung aus einem Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung erfolgte Kürzung des Zahlbetrages
des Regelsatzes um nach Gesetzeslage maximal 30% im Fall des Betruges durch den Bezieher des Regelsatzes erlaubt
den Wegfall des Ansparvermögens aus dem Regelsatz, jedoch nicht den Wegfall des menschenwürdige Existenzminimums.
Das gilt auch, wenn die Aufrechnung über 3 Jahre lückenlos erfolgt. Die Kompensation der Aufrechnung kann der Betrüger als
Hartz-4-Bezieher durch Beantragung von Zuschüssen, die vom Träger der Grundsicherung erbracht werden, erreichen.
ohne Datum gegen-hartz.de gelesen am 12.07.2016
Urteile zum Systemwechsel Verwertung Altersvorsorge WÄHREND Bezug Hartz 4
Sozialgericht Mainz - Um das Guthaben nicht für den Lebensunterhalt zu verwerten, kann auch NACHTRÄGLICH ein
Verwertungsausschluss mit dem Versicherer vereinbart werden UND der Träger der Grundsicherung muss diese
Vermögenssituation berücksichtigen, da der nachträgliche Verwertungsausschluss trotz seines Charakters als Pflichtverletzung
durch den Besitzer des Guthabens der Maßgabe des Bundessozialgericht aus dem Jahr 2006 entspricht, wo die Pflicht
des JobCenters auf Verweis der Möglichkeit eines Verwertungsausschlusses implementiert wurde. (Az.: S 4 AS 466/11)
Damit gilt: Maßnahmen, die eine Altersvorsorge nachträglich schützen, haben gegenüber der Verwertung des Vorsorge-
Vermögens in der Grundsicherung einen Vorrang.
15.07.2016 gegen-hartz.de
Arbeitsaufnahme durch Minderjährige im Hartz-4-Bezug
Die vom Gesetzgeber implementierte Klausel, dass arbeitsfähige Kinder ab dem vollendetem 15. Lebensjahr in die
Integration in Arbeit einzubinden sind, steht im Widerspruch zum Begehren betroffener Minderjähriger, eine
weiterführende Schule besuchen zu wollen: Der Träger der Grundsicherung kann verlangen, dass der Schüler
einer Vorladung zur Integration in Arbeit folgen muss (bei Nichtantreten zu Vorladung kann sanktioniert werden)
und dass die Integration in Arbeit Vorrang zum Besuch z.B. eines Gymnasiums hat (daher die Vorladung).
24.10.2016 dradio.de
Reform Sanktionsrecht SGB II
Die Unterlassung der Bereitstellung von für die Festsetzung der Grundsicherung notwendigen Informationen wird wie folgt
sanktioniert: Wer diese Informationen "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig" bekannt gibt kann mit
Bußgeld von 55 Euro bis 5.000 Euro oder Beugehaft bestraft werden. Die Unterbringung des Sanktionierten in einer
Haftanstalt kann erfolgen, wenn der Sanktionierte das Bußgeld nicht leisten will. Betroffen sind alle Feststellungen der
Grundsicherung ab rückwirkend 01.08.2016.
11.01.2017 gegen-hartz.de
Urteil Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - Die Anwendung der Arbeitsgelegenheit nach SGB II muss der Beachtung von
Tätigkeit des Ein-Euro-Jobs in Bezug auf die vom Bezieher SGB II verfügbaren Qualifikationen und Erfahrungen unterliegen.
Die Tätigkeit in einem Ein-Euro-Job, die nicht die vom Bezieher SGB II verfügbaren Qualifikationen und Erfahrungen
heranzieht, ist unzulässig. Es gilt: Arbeitsgelegenheiten müssen auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten sein.
(Az: L 3 AS 99/15 B ER)
06.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation
Die bevorstehende Anhörung in Sachen Verfassungskonformität des Grundsicherung-Bereiches Sanktionen ist bereits in der
Gesetzgebung als eingeschränkt implementiert worden: Per Gesetz verbriefte Ermessensspielraum als Form der
(verwaltungsaktlosen) Sanktion. Folgende reale Beispiele an Systemkennzeichen im Vollzug des SGB II sind Alltag,
die der Autor dieser Dokumentation in dieser bewiesen hat: Der Autor ist direkter Betroffener.
Der Träger der Grundsicherung und der Eingliederung in Arbeit ist dazu berechtigt, die Integration in Arbeit so zu
unterlassen, dass der Arbeitslose formal betreut, ansonsten zur selbstständigen Arbeitssuche herangeführt und
dabei - hauptsächlich mit Ermessensspielraum - unterstützt wird. Ziel des o.g. Trägers ist es, u.a. Langzeitarbeitslose
so zu dominieren, dass deren Bedarf an Qualifizierung nur so relevant ist, wie die aktuelle Ermessung es hergeben soll.
Um dieses zu ermöglichen, wird grundsätzlich wechselndes Personal verwendet, so dass sich der Arbeitslose faktisch
jedes Mal von vorn erklären muss. Das betrifft auch Umstände der gesundheitlichen Arbeitsfähigkeit, so dass die Daten
des Arbeitslosen unter dem Personal des o.g. Trägers verteilt werden. Dieses Vorgehen ist aus Sicht einer Förderung
des Arbeitslosen faktisch eine Sanktion, die keines Verwaltungsaktes bedarf. Der Umstand, dass gesundheitliche Daten
gestreut werden, ist eine klare Verletzung des Datenschutzanspruches und zu dem eine schwerste Sanktion der
Integration in Arbeit: Ohne Streuung wird der Arbeitslose nicht betreut.
Analog betrifft das den Arbeitgeber-Vermittlungsdienst des o.g. Trägers: Vermittlung eines Langzeitarbeitslosen
unter Maßgabe des aktuellen Arbeitgeber-Marktes und dessen Anforderungen, wobei der Arbeitslose keinerlei
Anpassung an den Arbeitsmarkt unter Heranziehung der bisherigen beruflichen Laufbahn des Arbeitslosen
haben muss. Wegen bereits vorab begründbarer Einschränkung der Vermittelbarkeit sind beide faktisch Formen
der Sanktion der Integration in Arbeit, wobei keine Verwaltungsakte notwendig sind.
Der Träger der Grundsicherung und der Eingliederung in Arbeit ist dazu berechtigt, die Integration in Arbeit so zu
gestalten, dass die Integration in Arbeit durch Fremdressourcen teilweise oder auch vollständig vollzogen wird.
Dazu hat der Gesetzgeber den Ermessensspielraum systemisch in das SGB II und IIII eingebaut, wenn es um
Arbeitslose des Grundsicherungsbereiches geht. Die jeweilige Person des o.g. Trägers gibt nach Ermessen
die Fremd-Ressource frei. Ziel des Gesetzgebers ist es, dem o.g. Träger Handlungsfreiheit in der Bestimmung
des Arbeitslosen nach Ermessensanschauung des o.g. Trägers zu geben, so dass der Arbeitslose sich mit einem
jeweiligen Ermessen der aktuellen Person des o.g. Trägers konfrontiert sieht. Das spielt vor allem eine Rolle,
wenn der Arbeitslose aus seiner Sicht einen Bedarf an Qualifizierung anmeldet, aber während des Prozesses
der Herbeiführung der durch den o.g. Träger zu finanzierenden Qualifizierung des Arbeitslosen der
Träger des Ermessens und damit auch die Lage laut einem Ermessen sich ändert: Im Fall einer ersten
Zustimmung des o.g. Trägers zur Aufnahme der Recherchen zu einer Qualifizierungsmaßnahme, die
ein Dritter anbietet, mit nach einem Personalwechsel eintretender Ermessensentscheidung, dass der
einst anerkannte Bedarf an Qualifizierung nun hinfällig ist, wird der Arbeitslose faktisch sanktioniert,
wobei es keines Verwaltungsaktes bedarf.
Der Träger der Grundsicherung und der Eingliederung in Arbeit ist dazu berechtigt, die Integration in Arbeit so zu
gestalten, dass die Integration in Arbeit ausschließlich der Ermessensgrundlage unterliegt, wenn nur Recht
angewendet wird, das auf Ermessen basiert. Dieses Recht hat der Gesetzgeber im Bereich Langzeitarbeitslose
massiv im SGB III implementiert. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass ein Langzeitarbeitsloser zwar einen
Bedarf an Anpassung und Qualifizierung erkennen, diesen Bedarf aber nicht anerkannt bekommen kann.
Der Gesetzgeber erlaubt es dem o.g. Träger z.B., dass die Bewilligung eines AVGS (Aktivierung, Vermittlung
auf Gutscheinbasis) derart unbrauchbar gemacht werden kann, dass eine tatsächliche Arbeitsaufnahme
eingeschränkt oder nicht erreicht werden kann:
- Der o.g. Träger legt fest, dass der AVGS nur noch für einen Zeitraum gilt, während dessen der postalische Versand
des AVGS an den Arbeitslosen fällt. Bsp.: AVGS mit Dauer von 4 Wochen ab Bewilligungsdatum, also zu einem
Zeitpunkt, wo sich der AVGS noch nicht in der Zustellung befinden kann. Ziel: Verkürzung der 4 Wochen. Faktisch
ist das eine schwere Sanktion der Eingliederung in Arbeit und bedarf keines Verwaltungsaktes.
- Der o.g. Träger legt fest, dass der AVGS nur dann bewilligbar ist, wenn der Arbeitslose eine Möglichkeit der
Arbeitsaufnahme vorab nachweisen kann. Ziel: Da private Personalvermittlung regelmäßig erst nach Vorlage
eines gültigen AVGS aktiv wird und erst dann feststellen will, ob es Möglichkeiten einer Arbeitsaufnahme
gibt, wird der Arbeitslose von dieser Art der Personalvermittlung ausgeschlossen. Faktisch ist das eine schwere
Sanktion der Eingliederung in Arbeit und bedarf keines Verwaltungsaktes.
- Der o.g. Träger legt fest, dass der AVGS für eine Vermittlung in Zeitarbeit nicht bewilligbar ist.
Ziel: Da private Personalvermittlung regelmäßig in die Zeitarbeit vermittelt und ein bereits vorliegender AVGS
dann auch für Vermittlung in Zeitarbeit verwendet werden kann, wird der Arbeitslose von dieser Art der
Personalvermittlung ausgeschlossen. Faktisch ist das eine schwere Sanktion der Eingliederung in Arbeit und
bedarf keines Verwaltungsaktes.
Der Träger der Grundsicherung und der Eingliederung in Arbeit ist dazu berechtigt, die Betreuung der Arbeitslosen
nachhaltig so zu behindern, dass Kontinuität durch nachhaltigen Wechsel der Personen der Betreuung nicht erfolgt.
Ziel des Gesetzgebers ist es, dass eine Normierung der Arbeitsfähigkeit und Möglichkeit der Integration in Arbeit
und Vollzug der Integration in Arbeit flexibel gehalten werden. Das ermöglicht es z.B., Arbeitslose unter Einsparung bzw.
Wegfall von Kosten der Fortbildung in den Niedriglohnsektor zu überführen. Die systematische Unterlassung
umfasst z.B. den Wegfall der beruflichen Entwicklung auf Basis der bisherigen Laufbahn, um diese per Abbruch
gebrauchen zu können: Zuführung von Arbeitskräften in Bereiche, deren Verwertung optimiert ist - z.B. im
Pflegebereich oder im Bereich Lagerwirtschaft. Für letztere hat die Bundesagentur für Arbeit die Initiative
"50 plus" benutzen lassen: Menschen mit vergangenen Berufslaufbahnen an den Niedriglohnmarkt und dessen
aktuellen Anforderungen heranzuführen und auf Eignung unter exakt dem Kontext der Heranführung zu checken,
so dass ein anderer Kontext nur noch durch Arbeitsvermittlung per in 50 plus tätige Vermittler bestimmt wird:
Was der in der Maßnahme aktuell tätige Vermittler vermitteln will und kann, ist Maßgabe, wobei diese immer
die Spezialisierung des jeweiligen Vermittlers umfasst, der damit die Eingliederung in Arbeit final bestimmt.
Ein Arbeitsloser, der in diesen Kontext nicht passt, wird nicht integriert: Faktisch ist das eine Sanktion im
Rahmen der Förderung nach SGB II und III der Integration in Arbeit. Für diese Sanktion gibt es keinen
Verwaltungsakt. Dafür kann die Ablehnung der Teilnahme an der 50 plus-Maßnahme sanktioniert werden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die lokalen 50-plus-Maßnahmen nicht nur zeitlich sondern auch in der
Anzahl verfügbarer Plätze limitiert. Der Mangel an Ressourcen ist faktisch eine weitere Sanktion.
Fazit: Das Recht der "Grundsicherung" und dessen Kontext ist nichts anderes als offener Faschismus.
Es geht nicht um einen verfassungsrechtlichen Kontext, denn der Gesetzgeber ist berechtigt, verfassungswidriges
Recht auch systemisch zu implementieren - und tut es so ausführlich, dass eine z.B. Anhörung vor einer
Verfassungsinstanz die blanke Verhöhnung der vom Recht Betroffenen ist, also inklusive der Verfassungsinstanz,
in der Diejenigen sitzen können, die das Recht der "Grundsicherung" mit implementiert haben: Mafia.
24.02.2019 Sanktionen im SGB II (ARD-Radio)
Thematisierung in der ARD - u.a.
Sanktionen erhöhen die Vermittlung in Arbeit.
Die Vermittlung in Arbeit erfolgt u.a. in den Niedriglohnsektor.
Arbeitslose im SGB II sind arbeitsfaul.
Die Sanktionierung eines Existenzminimums hat zum Ziel,
die Existenz des Sanktionierten zu gefährden - inklusive
Lebenszeit und Lebensplanung.
Die normierte Bedürftigkeit des SGB-II-Bezieher muss mit
Sanktionen verknüpfbar sein.
Sanktionen sind Mittel, Arbeitslose in den Niedriglohnsektor
zu überführen.
Steuermittel werden verwendet, um die geförderte Entgeltung des
SGB-II-Beziehers bis auf volle Lohnhöhe zu vollziehen
(für den Arbeitgeber entgeltlose Wertschöpfung), wobei
keine Beiträge für die ALG-I-Versicherung erbracht werden,
so dass nach Ende der Förderung und keiner Übernahme
in ungeförderte Arbeit dann SGB-II weiter bezogen wird.
Der Gesetzgeber hat mit der Eingliederung in Arbeit in einen
zumutbaren Job hat auch das Ziel implementiert, menschliche
Ziele und Ansprüche und Ressourcen zu brechen und zu vergeuden.
Bedingungsloses Grundeinkommen umgeht Teile der Hartz-4-Probleme.
Auszüge als Folge von Statements laut Sendung. Selbstbefriedigende
Ergüsse von Diskussionsteilnehmern sind in den Ausschnitten nicht
enthalten. Die Diskussion um das Grundeinkommen wurde nicht
übernommen, da das Grundeinkommen ein elitärer Wunschkonzert ist.
Dagegen Hartz 4 reales Massenelend.
Hinweise:
Der Bezug von SGB II ohne parallele SV-pflichtige Arbeit (Aufstockung)
schließt grundsätzlich Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung
aus, und es werden dort KEINE Anwartschaften und keine Beitragszeiten
erworben bzw. erbracht, so dass bei nicht ausreichenden Beitragszeiten
der generelle Wegfall von Rentenbezug ansteht - das ist ein gesetzgeberisches
Ziel, das erst nach Beginn von Hartz 4 implementiert wurde, weil es sich
für den Staat nicht lohnt, Beiträge, die am Regelsatz gemessen
sind, an die gesetzliche RV abzuführen: Es gibt ja die Grundsicherung
für Altersrentner. Ein Analogon ist die gesetzliche Krankenversicherung:
Hier hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Kassen bzw. Ersatzkassen
die mangelende Kostendeckung angeordnet: Die Kasse muss Kosten der Gesundheit
eines SGB-II-Beziehers aus anderen Beiträgen der Kassenmitglieder
mitfinanzieren, da der Staat nicht will, dass die steuerfinanzierte
Grundsicherung komplett steuerfinanziert ist. Steuerzahler als
Krankenkassenmitglieder werden erneut zur Kasse gebeten. Der Gesetzgeber
spielt also Bezieher der Grundsicherung gegen Arbeitnehmer, die nicht
Aufstocker sind, gezielt aus. Das erzeugt Hass - ein weiteres
gesetzgeberisches Ziel als Form des gewollten sozialen Unfriedens und damit
verfassungswidrig.
Der Gesetzgeber hat mit dem SGB II und dessen Kontext das Ermessen
anstelle u.a. verfassungsverbürgter Rechte gesetzt: Rechtsbeugung
als Systemkomponente, um eine Normierung im Interesse einer
regierenden Elite zu befriedigen, die Steuermittel verbraucht,
dabei Immunität genießt und die steuerfinanzierten Diäten
des Gesetzgebers etc. selbst festlegt.
Die o.g. Diskussionen sind prinzipiell hohl, da die Ziele des
Gesetzgebers bereits kurz nach Vollzugbeginn des SGB II
klar wurden - inzwischen schon lange massiv klar sind.
Es handelt sich um Trittbrettdiskussionen, die nicht
Systemänderungen zum Ziel haben: Es wird weder
analysiert noch Synthese betrieben. Es ist purer
Opportunismus.
Offener Faschismus.