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Atheistischer Widerstand in der Gesellschaft


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Prolog
Auswahl gesellschaftlicher Schwerpunkte (Axiome) des atheistischen Widerstandes
Wertesysteme, Gottesstaat, Lobbyismus, Parteien, Systemwechsel
Axiomisches und abgeleitetes Recht (Implementation, Pflege und Vollzug)
Implementation, Pflege und der Vollzug einer Gesetzgebung
Axiomatische Gesetzgebung
Vom Axiom abgeleitetes Recht
Vom gesellschaftlichen Kontext abgeleitetes Recht
Verfassungsrechtlich gebunden Rechtspflege durch Richterschaft
Verfassungsrechtlich gebunden Rechtspflege durch das Volk
Verwertung von Natur und Menschen
Gewissensfreiheit des Abgeordneten und Fraktionszwang
Gesellschaftlicher Dialog und Ehrenamt
Regulierung wirtschaftlicher Kompetenzen
Binnenmarkt und Export
Staatsinvest und -schulden
Steuerpolitik
Sozialleistungen, erweiterte Reproduktion, Integration
Einwanderung
Waffenexporte und Kriegsdienste im Ausland
UN-Mitgliedschaft
Todesstrafe und Folter
Normierte Tötung
Schwangerschaftsabbruch
Waffenbesitz
Gesetzliche und private Versicherungen
Ethikräte
Staatsmedien
Mobbing
Impressum



Prolog             (Übersicht)

Abstraktion, Modellierung und Unschärfe der Erkenntnisgewinnung

Wenn das Weltall in seiner Vielfalt unendlich wäre, dann gäbe es das Weltall nicht:
Die Negation des Gesamtkontextes ist eine der unendlich vielen Varianten, würde
aber alle anderen Varianten unmöglich machen.

Wenn das Weltall mit einer Menge von Vielfalten unendlich ist, dann wäre die
Anzahl der Vielfalten trotzdem endlich, jedoch deren Gesamt-Daseinsformen nicht.
Die Menge der Vielfalten besteht zwingend aus einer endlichen Anzahl von
Vielfalten, wobei mindestens 1 Vielfalt unendlich sein kann.
Das Weltall kann unendlich sein, hat aber eine begrenzte Anzahl von Vielfalten.

Die begrenzte Anzahl von Vielfalten entspricht nicht zwingend der Begrenzung von
Ressourcen der Vielfalten. Wenn eine Ressource unendlich ist, dann kann die
Menge aller Ressourcen trotzdem endlich sein.

Eine Klasse, die ein Objekt abstrakt (nicht die Instanz des Objektes) beschreibt,
umfasst also

Beschreibung der Menge von Vielfalten, wobei axiomatisch die Menge endlich ist.

Beschreibung einer Unterklasse "Vielfalt" mit den Eigenschaften endlich bzw. unendlich.

Die Kapselung von Unendlichkeit ist die Abstraktion der Unendlichkeit im Sinne
des Limes gegen Unendlich. Die zu beschreibende Vielfalt muss mit Grenzwertermittlungen
erfolgen. Dazu passen Naturkonstanten wie z.B. Pi, die, deren Unendlichkeit, solange
diese nicht negiert bewiesen ist, nicht mit Reduktion z.B. auf eine ermittelbare
Stellenzahl nach dem Komma verwendet werden dürfen. Das erzwingt die
Wahrscheinlichkeitsrechnung, wenn die Unendlichkeit nicht bewiesen ist, bzw. den
bewiesenen Limes gegen unendlich.

Diese Klasse ist also auch eine Abstraktion der Abstraktion "Unendlichkeit".

Das ist die Unschärfe der Erkenntnisgewinnung, wenn nicht alle Vielfalten der Klasse
als endlich bzw. unendlich bewiesen wurden.

Unter der Annahme, dass eine Ressource der Vielfalt deren Dasein bestimmt, ist die
Vielfalt endlich oder unendlich. Der Kontext aller Ressourcen der o.g. Klasse
ist durch diese in der Unterklasse "Vielfalt" zu beschreiben (siehe Kapselung und
Wahrscheinlichkeit oben).

Entscheidend ist es also, dass bewiesen wird, ob die Natur mindestens 1 unendliche
Ressource hat, also mindestens 1 unendliche Vielfalt. Denn wenn diese durch
Erkenntnisgewinnung per Analyse und Synthese modelliert werden kann, dann
kann diese Ressource einer Anwendbarkeit (Gebrauch) zugeordnet werden, was dann
die Abstraktion per Klasse detaillierter machen muss.

Und da liegt der Haken: Es ist unklar, welche unendliche Ressourcen es gibt
und also welche zugehörige Vielfalten es gibt.

Zuordnung von Ressourcen zu Daseinsformen als Vielfälte

Die menschliche Rasse hat objektiv die Eigenschaft, die Zuordnung von Ressourcen zu
Daseinsformen nur so abstrahieren und modellieren zu können, dass die
Anwendung der Modellierung nur den aus menschlicher Sicht ermittelten "Realitäten"
entspricht. Ein Grund: Die menschliche Rasse unterliegt objektiv der religiösen Modellierung,
die immer die Dialektik von Religion, Sozialverhalten und Gier, also die von
Grund-Triebkräften einschliefst.

Die Frage ist nicht, dass diese o.g. Form der Abbildung von Vielfalten an ihre Grenzen
stößt, sondern wann und unter welchen Bedingungen etc. die Anwendung der Abbildung die
menschliche Rasse final zerstört, wenn also die begrenzten Ressourcen des Menschen
in Sachen Abstraktion, Modellierung und Unschärfe der Erkenntnisgewinnung diese final
negieren (und somit die Menschenrasse zerstört wird).

Der Mensch als Vielfalt "Naturform" ist objektiv endlich.

Die Frage ist, warum diese Endlichkeit objektiv ist.

Zuordnung von endlichen Ressourcen zu Daseinsformen als Vielfälte

Das menschliche Dasein gründet objektiv auf endliche Ressourcen des Kontextes vom Dasein.
Diese Endlichkeit ist kontextbezogen und damit eine Unterart "Vielfalt".

Es gibt keinen Beweis, dass mindestens 1 Ressource unendlich ist.

Es gibt keinen Beweis, dass mindestens 1 Ressource, die der Mensch modelliert hat und
für die grundlegende Daseinserhaltung verwendet, unendlich ist.

Damit gilt: Bewiesen ist, dass Ressourcen endlich sind. Und DAS ist - wenn objektiv - das
K. O.-Kriterium für die menschliche Rasse, die bewiesen auf die Daseinsform Sozialverhalten
systemisch angewiesen ist (abgesehen von Arbeitsteilung z.B. in der Wertschöpfung).

Die Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier ist also bisher nicht ablehnbar.

Dieser Ansatz der Modellierung ist zulässig.

Objektive endliche Vielfalt "Menschliche Rasse"

Unter Ableitung o.g. Fakten lässt sich zwar ein Axiom postulieren, aber im
Realkontext der Menschen nicht einbinden, es sei denn, man nutzt das Axiom,
um z.B. die Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier zu modellieren:

Die Existenz eines Gottes oder von Göttern.

Da die Modellierung immer den Zweck hat, Daseinsformen von Menschen und die
Kontexte der Daseinsformen zu verändern, ist die Religion als Systemkomponente
implementierbar: Apriori die Endlichkeit einer per Klasse modellierten und
dann instanzierten Systemkomponente - genannt z.B. als Gott etc..

Im Rahmen der endlichen Ressourcen für die Vielfalt "Mensch" ist die
die Modellierung zwingend dem Zweck zugeordnet, Daseinsformen von Menschen und die
Kontexte der Daseinsformen zu verändern, um Ressourcen (selektiv) anwendbar zu machen
(Gier).

Das Ressourcen-Management ist also fest auch in die Sozialstrukturen der Menschheit
eingebunden - abgesehen von z.B. Zerstörung der Umwelt als systemische Ressource
für die Existenz der menschlichen Rasse.

Für Menschen massenwirksame und vor allem nachhaltige Daseinsform ist die
die Endlichkeit eine per Klasse modellierten und dann instanzierten
Systemkomponente - genannt z.B. als Gott etc..

Darüber machen sich zeit Tausenden von Jahren Menschen einen Kopf, ohne zu wissen,
ob sie z.B. die Methode der Dialektik anwenden oder nicht, also ob sie eine
Methode anwenden, die im Rahmen der Erkenntnisgewinnung also objektiv
eingestuft ist und also als systemisch angewendet wird.

Der Grund ist einfach: Die Wechselbeziehungen von Religion, Sozialverhalten und Gier,
also von Grund-Triebkräften lassen sich empirisch (teil) ermitteln und anwendbar machen,
wenn zugleich eine Endlichkeit der Wechselbeziehungen zu Zweck der Verwertung
von Ressourcen, zu denen der Mensch seine Mitmenschen auch zählt, nicht nur
modelliert, sondern auch implementiert und nachhaltig umgesetzt wird: Diktatur.
Und zwar solange, bis (ev. bereits modellierte aber NICHT systemisch implementierte)
Wechselbeziehungen greifen. Die subjektiven Bedingungen des menschlichen
Daseins unter einem Gott-Implantat und Gott-Diktatur unterliegen Wechselbeziehungen,
die nicht immer vom Menschen also subjektiv beeinflussbar sind: Objektive
Wechselbeziehungen, deren Erkennung wie gesagt auch so empirisch erfolgen kann,
dass die Modellierung die Dialektik von Objektiv-Subjektiv nicht zulässt (Diktatur).

Alle menschlichen Gesellschaftsformen sind schon deswegen Diktaturen, da die
bisherige Abbildung UND Implementation einer Gesellschaft immer nach dem
Prinzip der systemischen Einzelvielfalt erfolgt ist.

Selbst der Kommunismus, der u.a. die Dialektik von Objektiven-Subjektiven
analytisch ermittelt, hat die Modellierung IMMER zum Zweck der Einzelvielfalt
wie "Partei und Parteiführer" vollzogen. Ein exzellentes Beispiel ist China.

Dass die Diktatur die einzige Daseinsform der Menschheit bleiben wird, liegt auch
in der Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier, deren eben diese Elemente
wegen begrenzten Ressourcen für die Vielfalt "Mensch als gesellschaftliches Wesen"
ebenfalls final begrenzt: Objektiv begrenzt.

Die Menschliche Rasse, die sich diesem objektiven Makel nicht entziehen KANN.

Unter der Annahme, dass Ressourcen für das Dasein der Menschheit problemlos
reproduzierbar bereitgestellt werden, wird die Dialektik von
Religion - Sozialverhalten - Gier nicht weniger wirksam: Das Sozialverhalten
spielt dabei die tragende Rolle, abgeleitet die mittels Sozialverhalten
implementierte und befriedigte Gier.

Die Gier wegen Ressourcenmangel ist nur eine Elementarform-Eigenschaft der
menschlichen Rasse, deren Teilelemente solange die Gier umsetzten können,
wie es (fremde) Ressourcen verwertbar gibt, die den Träger der Gier und dessen
Dasein nicht gefährden.

Beispiel 1 Die massenweise Vermehrung der menschlichen Rasse in Daseinsformen, die
nicht den Zusammenhang von Sozialverhalten der Gesellschaft und Individuum
abbilden und implementieren - ganz typisch in allen Religionsgesellschaften.

Beispiel 2 Der deutsch-nationalsozialistische Ansatz, Menschen auch elementar so
zu verwerten, in dem eine Teilmenge der Ressource isoliert wird: Z.B. KZ des
Dritten Reiches und Ausrottung von u.a. Juden als Volk. Oder: Aufbau eines
geschlossenen Flüchtlingslagers auf einer Insel von Griechenland (EU-Mitglied),
wobei die Konzentration den Zweck hat, nur das Festland nicht mit einer Form von
KZ auszugestalten.

Beispiel 3 Die auf Basis geringer Volksbildung leicht umsetzbare Isolation von
Fakten der Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier, so wie es in
den USA mit dem empirischen Denken und Regieren nicht erst unter der
Regierung Trump passiert und objektiv zu massiven innen- und außenpolitischen
Spannungen führt und weiter führen wird.

Beispiel 4 Auf Basis einer Binsenweisheit, die jeder zumindest leicht gebildete
Mensch aus seinem Dasein kennt: Ein in seinem Glauben gefestigter Mensch,
dem es gelingt, den Sozialstatus von sich und seines Kontextes (z.B.
Familie) so zu festigen, dass dabei auch die Verwertung anderer
menschlicher Ressourcen geduldet bzw. ermöglicht wird, der wird
natürlich annehmen, sich in Sicherheit und Berechtigung zu befinden
(Stammes-, Sippen-, Kastenverhalten). - Ganz typisch ist das für "Elite" als
Kaste, die auch religiös fundamentiert ist (z.B. Islamischer Staat,
Staatskommunismus China, Gottesstaaten BRD oder USA und und und).

Die 4 o.g. Beispiel sind im Übrigen nichts anderes als Formen des
offenen Faschismus.

Fazit:

Es ist bewiesen, dass es eben nicht reicht, die Welt nur zu interpretieren,
ohne sie zugleich zu verändern. Dazu gehört auch die o.g. Dialektik von
Religion - Sozialverhalten - Gier.

Der Autor dieser Dokumentation macht mit dieser genau das:

Für Menschen, die im Glauben oder ohne einen diesen leben, UND die
zugleich für die Dialektik von Religion - Sozialverhalten - Gier
in der gesamtgesellschaftlichen Konsequenz erkennen und anwenden
wollen, ermöglicht die Dokumentation des Autors dieser Dokumentation
das Verändern des Denkens und der Motive, ohne das Denken zu
infiltrieren: Es wird Dialektik, also Analyse und Synthese verwendet.

Die o.g. Beispiele 3 und 4 skizzieren einen objektiven Subjektivzusammenhang,
der sich real-plastisch so bebildern lässt: Ein Trumpwähler oder
ein Wähler der AfD werden die Dokumentation des Autors dieser
Dokumentation niemals verwenden, da deren Selbstverständnis die
Umwelt so normiert, dass diese zum Zweck des Selbsterhaltes verwertet
wird UND so z.B. auch nationalsozialistisch-völkische Politik
(wie im Dritten Reich) in der BRD seit langem Alltag werden lässt,
oder dass ein Führer einer Gottes-Nation andere Völker so verwertet,
dass diese nach nationalen Interessen ausgerichtet werden - das
machen z.B. Trump in den USA, die Kommunisten in Russland und China
und die Gottesstaaten BRD und Iran (und und und) so. (Trump: Eine
perfide Form der US-Politik in Sachen Daseinsform Palästina im Kontext
des Krieges Islam gegen Judentum und der Verwertung der palästinensischen
und israelischen Bevölkerung: USA und Israel maßen sich an, über das
Dasein Palästinas zu bestimmen).

Praktische Ableitung aus der objektiven endlichen Vielfalt der "Menschliche Rasse"

Die praktische Ableitung ist z.B. die detailreiche Ermittlung von Art und Umfang
von Sozialbeziehungen in deren Einzel- und Gesamtkontexten. Die Modellierung
als Abstraktion muss in tatsächliche Gegebenheiten überführbar sein.

Die Praxis wird also systemisch-dialektisch normiert betrachtet, um so z.B.
das konkrete Individuum in o.g. Kontext abbilden und normieren zu können
(Konsequenzen).

Beispiel Sozialkompetenz eines Individuums

Die Sozialkompetenz eines Mitwirkenden im Bereich des BRD-Sozialrechtes
bzw. dessen Umsetzung im Dasein von zu normierenden Individuen - z.B.
der Gesetzgeber wie Bundestag, oder ein Angestellter im JobCenter-
Kundendienst - ist so zu ermitteln, dass eine Ableitung der Sozialkompetenz
des Individuum nicht allein auf z.B. Regeln der Elite-Kaste (Lobbyismus)
oder Weisungsrecht des Arbeitgebers etc. basieren darf:
Die vom Mitwirkenden aus seiner Persönlichkeit bereitgestellten und
geschöpften Ressourcen des erlernten Sozialverhaltens müssen so klar
abgebildet und bewertet werden, dass ein individuell ausgeprägter
(subjektiver) Ausgangspunkt mit den objektiven Bedingungen (zu der
eben auch die subjektive Bestimmtheit der Anwendung von modellierten
objektiven Bedingungen gehört, sprich z.B. Fähigkeiten und Fertigkeiten
des Individuum) modellierbar und damit anwendbar wird.

Praktische Beispiele:

Das Verhalten der SPD-Funktionäre Ex-Kanzler Schröder und Ex-SPD-Parteichef
Müntefering im Kontext von "Agenda 2010" und Hartz 4 ist brillant
geeignet, die Sozialkompetenz nach o.g. Kriterien modellieren und
ableiten zu können, um charakterliche Eigenschaften der Individuen
im gesellschaftlichen Kontext ermitteln und auch mit Konsequenzen
anwenden zu können:

Zitate aus der Rede des Vorsitzenden der SPD, Franz Müntefering, in der
Kreuzkirche zu Bonn, am 1. Mai 2005:

"Ich möchte Sie einladen, mit mir ein paar Minuten
nachzudenken über das, was wir bei Matthäus
lesen über die Gerechten und über ihr Tun. Über
das, was in der Tradition der christlichen Kirchen
"Werke der Barmherzigkeit" heißt."

...

"Möchten Sie, dass man Sie einen Gerechten nennt?
Klingt das nicht wie: Selbstgerechter."

...

"Und auch der andere Begriff ist eher sperrig, in der
Umgangssprache heute fast ein Fremdwort:
Barmherzigkeit."

...

"Hoffen ist nötig und richtig, reicht aber nicht.
Ich habe von ihr verstanden: Es kommt darauf an,
wie man mit Menschen umgeht. Ob man sie mag.
Ob man teilt. Ob man verzeiht. Ob man hilft.

Liebe ist heute ein Modewort. Vielleicht ist das
aber ungerecht, vielleicht ist es besser zusagen:
ein Sehnsuchtswort."

...

"Aber das zweite - Liebe zu den Menschen und von
den Menschen- nennen wir wohl nicht Liebe,
sondern Nächstenliebe. Pragmatischer: Solidarität."

...

"Aber zunächst noch zum Glauben und zur
Hoffnung: Das Letztgültige, das Sinngebende, -
das ist Sache von Glauben."

...

"Der Glaube ist die Sache jedes Einzelnen."

...

"Aber ich weiß auch, Politik
gründet auf Werten und Politik zehrt in
Wertefragen von einer Substanz, die sie selbst
alleine nicht schaffen kann."

...

"Das Sich-nicht-einmischen von Politik in
Glaubensfragen ist nicht Desinteresse und nicht
Ahnungslosigkeit, sondern die realistische
Einschätzung der Grenzen von Politik.

Politik muss aber Platz schaffen und garantieren
für den Glauben.
Art. 4 GG: "Die Freiheit des Glaubens, des
Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind
unverletzlich.""

...

"Jeder Einzelne zählt und darf für
sich in Glaubensfragen Respekt und Akzeptanz
erwarten, wenn er das auch beim anderen
respektiert und akzeptiert."

...

"Und wenn er unser Grundgesetz und die aus ihm
entwickelten Gesetze achtet. In unserer
Demokratie wäre niemand gerechtfertigt, der
Gesetze verletzt mit dem Hinweis darauf, dass
sein Glaube ihm das erlaube. Das
Zusammenleben in unserem Land hat seine
Regeln in den Gesetzen unserer Demokratie, nicht
in dem einen oder anderen Glauben des einen
oder anderen."

...

Die Zitate aus der Rede Münteferings sind - abgesehen von der Lüge
Münteferings, dass aus dem BRD-Grundgesetz andere Gesetze entwickelt
werden - die Zitate Platzhalter und vor allem der Beleg der Tatsache,
dass die Modellierung immer den Zweck hat, Daseinsformen von Menschen
und die Kontexte der Daseinsformen zu verändern, um die die Religion
als Systemkomponente implementierbar zu halten: Apriori die Endlichkeit
eines per Klasse modellierten und dann instanzierten Systemkomponente -
genannt z.B. als Gott etc..

Im Kontext von Agenda 2010 sind die o.g. Zitate aus der Rede Münteferings auch
völlig anders "ansehbar":

16.01.2020 Franz Müntefering - Aktivitäten in der SPD (ARD-Radio)

Zum 80. Geburtstag des SPD-Funktionärs u.a. in der Regierung Schröder blickt die
ARD zurück - u.a.

Müntefering war 2x SPD-Chef:
u.a. als Nachfolger des 1. weiblichen SPD-Chefs: Nahles, die zurückgetreten ist.

Müntefering

sorgt in der Regierung Schröder maßgebend für die Durchsetzung von Hartz 4.

ist an der Rente mit 67 beteiligt.

Die Ermittlung der charakterlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Müntefering
im gesellschaftlichen Kontext Agenda 2020 und Hartz 4 liefern unter Anwendung
o.g. Regeln der Abbildung, also unter Anwendung der Auffassungen zur
(christlichen) Barmherzigkeit (Müntefering ist Katholik) in Verbindung
der entscheidenden Mitarbeit Münteferings in Sachen Agenda 2020 und Hartz 4
u.a. das Ergebnis:

Wer die Rede von Müntefering aus dem Jahr 2005 in der Kreuzkirche Bonn u.a. zum Thema
Barmherzigkeit und Menschenwürde - wer diese Rede mit dem Anliegen von Schröder
und Müntefering (beide SPD) in der Regierung Schröder kombiniert, wird feststellen:
Müntefering ist nicht nur größenwahnsinnig, sondern vor allem charakterlich
verdorben. Er ist ein Täuscher, der auch schon mal Gott spielt. Er ist vollkommener
Vertreter des Christjudentums und der traditionellen christjüdischen Ausrichtung
der SPD.

Dieses Ergebnis ist so extrem wie der Kontext Agenda 2010 und Hartz 4 ist: Die "Stimme"
des Herrn, des "barmherzigen" Katholiken, prägt elitär den offenen Faschismus im Dasein
von Teilen der nicht nur deutschen Bevölkerung in der BRD. Die Barmherzigkeit des
Münteferings ist kein Irrtum: Müntefering spielt Gott im Sozialsystem der Deutschen
und verwertet dabei gnadenlos. Er glaubt an sich fest und findet sich im Recht und
auch also barmherzig.

Ein in seinem Glauben gefestigter Mensch, dem es gelingt, den Sozialstatus von sich und
seines Kontextes (z.B. Familie) so zu festigen, dass dabei auch die Verwertung anderer
menschlicher Ressourcen geduldet bzw. ermöglicht werden, der wird natürlich annehmen,
sich in Sicherheit und Berechtigung zu befinden (Stammes- und Sippenverhalten). - Ganz
typisch ist das für "Elite" als Kaste, die auch religiös fundamentiert ist.

In der charakterlichen Bewertung einer SPD-Persönlichkeit, die die SPD maßgeblich
normiert hat, muss das Verhalten der SPD als Partei und deren Mitglieder natürlich
unter der elitären Maßgabe eines Müntefering berücksichtigt werden. Dabei reicht
es nicht zu behaupten: Mitgegangen, mitgefangen. ... Allein schon der Vorsatz,
Individuum-Ressourcen für eine Elite-Kaste bereitzustellen, die die Radikalisierung
der BRD seit vielen Jahren systemisch vorantreibt und massenweise Gleichgesinnte
im Gesetzgeber findet, muss die Konsequenz bei Systemwechsel haben, dass die
letztendlich faschistischen Triebkräfte in der Gesellschaft nachhaltig ausgerottet
werden müssen: Es geht dabei nicht um eine nachträgliche Anpassung oder Infiltration
der Menschen, die faschistische Triebkräfte vollziehen, sondern um deren
Einstufung nach den von diesen Menschen erlernten und erlebten Fähigkeiten
und Fertigkeiten in Verbindung mit dem gesellschaftlichem Dasein als Norm und
Realität. Diese Menschen sind in dieser Verbindung zu isolieren, um die Verbindung
und NICHT diese Menschen zu verändern. Deren Dasein resultiert aus der veränderten
Verbindung des Menschen zum gesellschaftlichen Dasein als Norm und (in der)
Realität: Das individuelle Dasein im gesellschaftlichen Dasein, also die Konsequenz,
um die es geht (nachhaltiger Systemwechsel), wobei nach gesellschaftlichen Normierungen
die Rückkopplung des Individuums auf seine Daseinsbedingungen zwingend möglich
sein müssen (Teil der Konsequenz, atheistischer Ansatz von Abbildung und Modellierung
eines Individuums im gesellschaftlichen Kontext).


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Auswahl gesellschaftlicher Schwerpunkte des atheistischen Widerstandes             (Übersicht)

Wertesysteme, Gottesstaat, Lobbyismus, Parteien, Systemwechsel             (Übersicht)

Die Ausrichtung der Gesellschaft aus Risiken, die einem Wertesystem, das nicht auf transparente Analyse
und Synthese basiert, ist verfassungsrechtlich verboten. Damit entfällt z.B. die auf Basis der
christ-jüdischen Leitkultur von der BRD-Kanzlerin verkündete Maßgabe, dass die BRD für die Sicherheit
Israels als Staatsziel agiert und lässt Platz, die Situation ohne religiöse Vorwegname zu entspannen.

Der Gottesstaat ist verfassungswidrig: Politische Kasten als Regierung sind verfassungswidrig. Das
erleichtert die Transparenz im Wahlsystem und im Spektrum der Parteien.

Die Normierung von Menschen anhand von reinen Wertesystemen ist verfassungsrechtlich verboten. Damit sind
politische Kasten und deren Systeme - inklusive Lobbyismus - unzulässig.

Lobbyismus wird Opportunismus gleichgesetzt. Und: Wenn als Bruch von Analyse und Synthese dann im Risiko
voll mit Eigenhaftung belegt. Das betrifft auch einzelne Lobbyisten.

Der Staat hat sich aus dem Parteiensystem rauszuhalten. Auch staatliches Refinanz der Parteien ist
nicht zulässig - dagegen die Förderung von Wahlenvorbereitung schon. Zugleich ist jede Partei wie
eine gemeinnütziges Unternehmen einzustufen, so dass die Parteienfinanzierung transparent ist und
nach Verfassung ausgestaltet sein muss.

Somit ist z.B. eine Partei "Piratenpartei" die politisch durch einen Fachmann, der bereits Bündnis 90
Grüne profiliert hat, nicht nachhaltig tragbar, wobei auch der Einfluss des Staates durch eine
Führungsrolle in der Partei bei gleichzeitiger Funktionsausübung im Staatsapparat als Opportunismus
und Lobbyismus zu einer Kaste zu werten ist.

21.02.2014 heise.de

Piraten-Partei hat Existenzprobleme

Der IT-Bereich der Partei wird derart blockiert, dass zentrale Dienste der Partei wie das Wiki und den Etherpad-Server der
Bundespartei nicht mehr funktionieren. Die Blockade basiert auf der Maßgabe: "Wir hatten einen Deal: Wir halten euch den Rücken
frei von Verwaltungskram und ihr macht gute Politik". "Dieser Deal wurde einseitig gekündigt." Der Bundesvorstand soll sich
deutlicher von Aktionen wie dem einer Europawahl-Kandidatin zugeschriebenen Statement "Thanks Bomber Harris", das
der freiheitlich demokratischen Grundordnung widerspricht, zu distanzieren.

Die Austrittswelle geht weiter.

Der Landesvorsitzender der Piratenpartei in Rheinland-Pfalz hat seine Parteimitgliedschaft beendet.

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Axiomisches und abgeleitetes Recht (Implementation, Pflege und Vollzug)             (Übersicht)

Nachfolgende Kriterien sind selbst Teil der axiomatischen Gesetzgebung.

Implementation, Pflege und der Vollzug einer Gesetzgebung

Die Implementation, Pflege und der Vollzug einer Gesetzgebung ohne eineindeutigen
und klaren Kontext, dafür z.B. mit Grauzonen und Nötigung zur Interpretation
einer Gesetzgebung, ist eine Straftat. Die Trennung der Gesetzgebung von
deren Implementation und Vollzug ist eine Straftat.

Der Straftatbestand kann durch die Klage eines Richters oder Anderer
aufgehoben werden, wenn die Klage das Ziel erreicht hat, dass die
Gesetzgebung konkret klar und eineindeutig erfolgt ist (Implementation
und Vollzug). Ist das Ziel nicht erreicht worden, ist die Straftat zu verfolgen.
Die Herbeiführung der Zielerreichbarkeit mit Feststellung, ob eine
Straftat vorliegt, hat unverzüglich zu erfolgen: Kläger und Gesetzgeber
müssen sich unverzüglich positionieren.

Auch die Umgehung dieses Kontextes zur Gesetzgebung ist eine Straftat.
Als Umgehung gilt bereits der Versuch, den Kontext zu verzögern,
so dass die nachhaltige und unverzügliche Systempflege aus z.B.
Engpassgründen behindert wird, oder Kompetenzen der Kläger z.B.
manipuliert, eingeschränkt, unterdrückt, oder nicht bereitgestellt
werden. Als Umgehung gilt also auch der Versuch, Immunität zu
implementieren, um eine Straftat zu verschleiern.

Methoden der Implementation, Ableitung, Pflege und des Vollzuges sind Analyse
und Synthese. Die Nichtanwendung dieser Methoden ist eine Straftat.

Axiomatische Gesetzgebung

Axiomatische Gesetzgebung muss als eineindeutig klar implementiert sein.

Die Ableitung eines Axiomes aus einem Axiom ist nicht möglich.

Die Implementation eines Axiomes, das keine eineindeutige und klare
Ableitung von Recht zulässt, ist nicht möglich.

Die axiomatische Gesetzgebung hat Verfassungscharakter.

Die Änderung eines Axiomes ist ein Systemwechsel und keine
Ableitung, also keine Reform.

Der Vollzug von axiomischem Recht muss durch Vollzug des abgeleiteten
Rechtes erfolgen.

Vom Axiom abgeleitetes Recht

Aus der axiomatischen Gesetzgebung abgeleitetes Recht

muss als eineindeutiges klares Recht abgeleitet und als vollziehbar implementiert
sein und vollzogen werden. Zu diesem Zweck ist die abgeleitete Gesetzgebung in
Minimalform und bei vollständiger Transparenz (Klarheit) und Eineindeutigkeit
zu implementieren und zu vollziehen.

kann Axiome weder festlegen noch implementieren.

ist bei Axiomänderung unverzüglich anzupassen.

Die Umgehung dieses Kontextes ist eine Straftat.

Vom gesellschaftlichen Kontext abgeleitetes Recht

Die Gesetzgebung und Rechtsprechung wird grundsätzlich und im Einzelfall, also umfassend, vom gesellschaftlichen Kontext
abgeleitet, der auch Maßgabe für Individualverhalten ist. Das Individuum kann Freiheiten nutzen, solange der Kontext
eingehalten wird. Freiheiten werden über den Kontext systemisch und nicht als Menge von Einzelfällen implementiert.

Es gilt nicht das Recht der Freiheit des Einzelnen (inklusive den verlogenen Phrasen der BRD-Verfassung um Würde,
Religionsfreiheit und andere noch pervertierteren Intuitionen der Verfassung), sondern es gilt das Recht des Einzelnen im
gesellschaftlichen Kontext.

Der Einzelne wird in diesen Kontext nicht nur fest eingebettet, sondern muss diesen verstanden haben, reflektiere, umsetzen
und entwickeln können bzw. dazu befähigt werden.

Die Gesetzgebung und Rechtsprechung schafft elitäre Politik systemisch ab: Das betrifft auch alle elitärem Verbündeten wie
Staatsdiener, Militär, Richter, Politiker aller Richtungen, Wirtschaft aller Richtungen etc..

Der Einzelne als Gesellschaftsmitglied kann mit staatlichen Kompetenzen ausgestattet werden, um den gesellschaftlichen
Kontext zu implementieren, zu halten, weiterzuentwickeln und in diese Prozesse das Individuum (inklusive sich
selbst) einzubinden und zu befähigen.

Richter, die im Namen des Volkes urteilen, tun das in keinem Fall so, wenn Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht
umfassend vom gesellschaftlichen Kontext abgeleitet ist.

Die Gesetzgebung und Rechtsprechung ist eine völlig andere und neue Qualität als die der bisherigen gesellschaftlichen
Daseinsformen, die IMMER, also ausnahmslos, Diktaturen waren und sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es
religiös geprägte Diktatur (religiöse Elite z.B. der BRD) oder eine anderen ist: Die in Gesellschaftsformen
umgesetzten Weltanschauungen sind allesamt religiös: Selbst der praktizierte Kommunismus (z.B. Russland, China,
Nordkorea) ist mit den Mitteln der Dialektik als eine pure Religion leicht beweisbar.

Allen Diktaturen gemeinsam ist die subjektiv und systemisch unterdrückte objektive Notwendigkeit, gesellschaftliche
und abgeleitete individuelle Prozesse etc. zu analysieren, einer Synthese zu unterziehen, zu implementieren, zu halten und
vor allem durch jedes Individuum reflektiert weiterzuentwickeln.

Alle aktuellen gesellschaftlichen Daseinsformen sind wegen dem Bezug zur Diktatur faschistische Daseinsformen. - Die BRD als
Nachfolger des Dritten Reiches und Zugleich als Nachfolger der ehemaligen DDR (in der BRD gelten noch Teile des
Rechtes aus dem Dritten Reich und aus dem Kommunistenstaat DDR) ist ein Musterbeispiel für systemischen
Gesellschaftsfaschismus in Form der religiösen Elitemacht aller politischer Farben und vor allem in Form des Verzichtes
auf eine Eigenschaft der Einwohner in Deutschland, auf die Eigenschaft, ein Volk mit Nationalstolz zu sein. Die BRD
hat weder ein Volk, noch war sie je völkisch, noch hat sie Nationalstolz und -bewusstsein. Die BRD-Bevölkerung ist nichts
anderes als ein Stamm aus Gruppierungen u.a. und z.T. vor allem je nach religiöser Ausrichtung und Selektion.

Eine Grundgesetzgebung ist dann nicht praktikabel und somit keine Verfassung, wenn der Verfassungsstatus
durch eine Richterschaft und dessen Kontext festgestellt werden muss, ohne dass der Gesetzgeber vor Implementation
des Rechtes final-verbindlich geprüft hat, ob das Gesetz der Verfassung genügt. Verfassungswidrige Gesetzgebung
ist offener Faschismus auch dann, wenn die Richterschaft die Gesetzgebung im Nachhinein verprobt und der
Kontext der Richtschaft wird diese Verprobung manipuliert - z.B. Verfahrensdauer. Eine Grundgesetzgebung
ist auch deswegen praktikabel, wenn die Konformität des abgeleiteten Rechtes unmittelbar und final festgestellt wird
und damit den divergierenden Kontext der Richterschaft, also den offenen Faschismus, ausschließt.

Die BRD ist ein faschistischer Staat.

Beispiel: Gesellschaftliche Ressourcen und Machtausübung und Individuum und Unternehme

Gesellschaftliche Ressourcen werden auch über Machtausübung verwaltet und verteilt. Ziel ist es, den
Interessen der Beteiligten normiert zu entsprechen, wobei es nicht um z.B. Ausgewogenheit geht.

Der Ansatz, dass Ressourcen und deren Endlichkeit nicht nach dem Prinzip von Try and Error z.B. im
Rahmen einer Gewissensfreiheit verwaltet und verteilt werden müssen, ist nicht nur wegen der
optimierten Verwaltung und Verteilung von Ressourcen zwingend: Die Verwaltung fremder Ressourcen
zu Nachteilen des Ressourcengebers ist auszuschließen - typischer Bereich: Gier als Straftat.

Die Harmonisierung der Verwaltung und Verteilung von Ressourcen zwischen den Beteiligten kann
nur unter Freistellung der Interaktion der Beteiligten erfolgen, damit diese - abgesehen von
strafbaren Handlungen - ihre Interessen ausbilden, fortschreiben und wahrnehmen können.

Das Mittel der Harmonisierung ist die im Rahmen der Machtausübung erfolgte Implementierung
des Rechtes auf Anspruch fremder Ressourcen bzw. auf Verwertung eigener Ressourcen durch
Übergang dieser in die Daseinsprozesse der anderen Beteiligten, die Ressourcen benötigen
und sei es im Rahmen der Arbeitsteilung.

Dieses implementierte Recht ist das Lizenz-Recht, welches die Nutzung verfügbarer Ressourcen
so dominiert, dass die Machtausübung nachhaltig fortgeschrieben werden kann, ohne die
Herstellung, Fortschreibung oder gar Neubildung von Ressourcen zu behindern. Und: Die
Art und Qualität von Ressourcen werden per Lizenz-Recht in die Verwaltung und Verteilung
eingebunden - auch in die Verwertung von Ressourcen.

Dieses implementierte Recht ermöglicht den freien Fluss von Ressourcen unter der Maßgabe, dass
dieser Fluss der Normierung durch Lizenz entspricht: Der Hersteller und oder Verteiler der
Ressourcen wird so Teilnehmer der Verwaltung und Verteilung zwischen Beteiligten. Das ist
auch für die Herstellung, Bereitstellung und Verwertung von Ressourcen zwingend.

Dieses implementierte Recht ist eine grundlegende Rechtsform des Daseins einer Gesellschaft, die
Triebkräfte steuern muss, um diese optimal verwalten, verteilen und auch verwerten zu können.
Dieses implementierte Recht ist zusätzlich axiomatisch.

Ein Trivialbeispiel für die Anwendung des Lizenzrechtes ist die Herstellung von Produkten
in Art, Umfang und Qualität, deren Verwertung und Verteilung etc. nur dann erfolgen kann,
wenn eine Lizenz verfügbar ist, die so die Unabhängigkeit dieser Herstellung von Produkten
indirekt reglementiert, in dem die z.B. unternehmerische Freiheit der Herstellung von
Produkten zu solchen führt, die auch tatsächlich im Rahmen der Machtausübung verwaltbar
und verteilbar und also auch verwertbar werden.

Die in der BRD traditionell implementierte Herstellung von Produkten, die wegen Erzielung
von Gewinn im Rahmen der Gier als Straftat auf den Markt gelangen und auch Käufer finden,
ist als Verwertungskette bereits vor Vollzug der Gier als Straftat unterbrechbar.

Bekanntes Beispiel sind die "SUV"-Kfz, deren Nutzung nachweislich gesellschaftliche
Ressourcen verwertet und dabei die Gesellschaft z.B. gezielt schadet. Der Ansatz, dieses
Produkt "SUV" herzustellen (wobei hier der Einfachheit die Konformität der Herstellung
des Produktes mit einer Lizenz unbeachtet sein soll), wird nicht benachteiligt, denn es
ist unternehmerische Freiheit. Um dieses Produkt am Markt platzieren zu können, benötigt
es einer Lizenz, die die unternehmerische Freiheit nicht einschränkt, jedoch die Kosten
des Lizenzerwerbs die Schädigung der Gesellschaft verhindert bzw. erschwert und
die Produktnutzung am Markt von Bedingungen abhängig macht, die Ergebnisse der
Machtausübung sind.

Mit einfachen Worten: Dem Hersteller eines "SUV" ist es natürlich überlassen, dieses
Produkt zu schaffen (wobei hier der Einfachheit die Konformität der Herstellung
des Produktes mit einer Lizenz unbeachtet sein soll), dessen lizenzrechtliche
Einstufung nun mal klar bedeutet: Der gesellschaftliche Schaden, den die Nutzung
eines SUV in Sachen Aufwand und Nutzen und in Sachen notwendiger Verwertung
fremder Ressourcen wie die in Form der Umweltbelastung herbeiführt, ist zumindest
in der Schadensbeseitigung bzw. Verhinderung des Schadenseintrittes zu beachten.
Wer also einen "SUV" kauft und in Kontext seines Umfeldes (Teil der Gesellschaft)
nutzen will, hat Kosten der Nutzung zu tragen: Lizenzkosten (neben den Kosten
der Lizenzierung selbst). Die in der BRD bereits erreichte Verteilung von SUV
im Kfz -bereich in Höhe von 30% schlägt sich also in Lizenzkosten für diese
30% aller Kfz -Nutzer besonders nieder: Ein SUV kann nicht preiswert nutzbar sein,
wenn fremde Ressourcen geschädigt bzw. zersetzt werden - genau das ist die im
Rahmen der Machtausübung (deren) gesellschaftliche Komponente des Schutzes von
Ressourcen und damit deren Verteilbarkeit.

26.04.2018 morgenpost.de

Die Verteidigung der angeklagten Zschäpe stellt fest:

Zschäpe muss für maximal 10 Jahre ins Gefängnis.

Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" nicht
verurteilbar: Zschäpe war den Tätern nicht gleichgestellt. Zschäpe war nachweislich an keinem Ort der Anschläge und
Morde. Zschäpe hat nie eine Waffe abgefeuert. Zschäpe war nicht in die Tatplanung der Anschläger und Mörder eingeweiht.
Zschäpe hat von den Morden und Anschlägen erst im Nachhinein erfahren.

Die Verwaltung der Finazierung des Lebens im Untergrund ist keine Mittäterschaft oder Beihilfe in bzw. zu den
Anschlägen und Morden.

Zschäpe hat gestanden, die letzte Fluchtwohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt und von den Raubüberfällen gewusst zu
haben, mit denen das Trio das fast 14 Jahre lange Leben im Untergrund finanzierte. Die durch die Brandstiftung gefährdeten
Nachbarin und Handwerker sind von Zschäpe nicht aus Mordabsichten gefährdet worden.

Zschäpe hat erklärt, dass sie sich moralisch schuldig fühlt und die Morde und Bombenanschläge nicht habe verhindern können.

Aus Sicht der Verteidigung Zschäpes hat diese heutzutage keinerlei rechtsextremes, staats- oder gesellschaftsfeindliches Gedankengut
mehr.

Wann das Gericht ein Urteil sprechen könnte, ist nach wie vor offen.

26.04.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Die o.g. festgestellten Plattheiten - dafür braucht man keine 5 Jahre.

Dass ein Motiv immer die Gesinnung einschließt, aber das Motiv als Tatvollzug bestraft wird, zeigt sich als Steinzeitrecht
der BRD: Man kann den Fall Zschäpe so nicht lösen, auch wenn die Attentäter und Mörder noch lebten.

Dass Zschäpe mit Fakten gemauert hat, belegt die Gesinnung der Frau und nicht deren Fähigkeit, ein Leben mit
Schadensbeseitigung und erlernter Besinnung zu führen: Beides kann die Lebenslange Haft nicht bewirken.
Schadensbeseitigung über den Rest des Lebens ist der einzige Tenor, der Opfer und Tote der NSU rehabilitieren
kann, denn Schadensbeseitigung ist - abgesehen vom Motiv der Schadensbeseitigung - gesinnungsfrei und stellt
Opfer und Tote in den realen Kontext, der im Opfersein und Totsein nicht zu verändern ist.

Zschäpe wird in dem Prozess nicht korrekt verurteilt werden, wenn Zschäpe nicht die Chance bekommt, das
Leben der Opfer zu verbessern und für die Opfer Verantwortung zu zeigen, also die Gesinnung anzupassen.
Diese Dialektik ist im BRD-Recht nicht implementiert, denn Bewährung wird ausscheiden.

Zschäpe wird Opfer der Justiz, so wie Zschäpe sich selbst zum Opfer des NSU-Sumpfes gemacht hat.

Wenn Zschäpe nicht unter Alltagsbedingungen gerät, die die Position der Opfer stärkt, ohne die Position
der Zschäpe zu kastrieren, die Opfer bewerten zu müssen, in dem alles getan wird, dass die Opfer
besser gestellt werden - wenn Zschäpe das nicht darf, ist sie eine politisch Verurteilte nach einem Recht,
das den NSU-Kontext gesellschaftlich nicht abbilden WILL.

Im Übrigen ist klar anzuzweifeln, dass Zschäpe in den letzten 5 Jahren sachlich und fachlich dazu befähigt
wurde, den NSU-Sumpf für Opfer optimiert und für Zschäpe gerecht zu bewerten, denn das Mauern
der Zschäpe war eine grenzenlose Dummheit, die den NSU-Konflikt gestärkt hat. Zschäpe hätte von
Anfang an mitbekommen müssen, dass das Recht in der BRD mitnichten mit einem Kontext der NSU
umgehen kann - geschweige Richter oder Anwälte das können müssen - geschweige wollen.
Zschäpe wird sitzen - vermutlich lebenslang - und es wird sich für die Opfer und Zschäpe nichts ändern.

Der Fall Zschäpe zeigt, wie objektiv notwendig der Systemwechsel auch im Recht ist: Die Befähigung
zur Einsicht bei Schadensbeseitigung durch eigene Arbeit in Haft und nach der Befähigung im
normalen Leben bei normierter lebenslanger geprüfter Erbringung der Schadensbeseitigung durch
lebenslanges Arbeiten und die im gesellschaftlichen System garantierte Chancen dazu. Das und nur
das ist gegenüber den Opfern und Zschäpe human - und die einzige Lösung.

Hinweise als winzigste "Spitze des Eisberges" des NSU-Sumpfes im Rechtsystem der BRD

29.02.2012 faz.net

Im Zuge der Aufklärung der Mordserie der NSU bleibt laut Bundesgerichtshof
die Inhaftierte Beate Zschäpe in Haft, da

Frau Zschäpe das Wohnmobil angemietet habe, das Mundlos und Böhnhardt am
4. November 2011 bei ihrem letzten Banküberfall in Eisenach genutzt hätten.

die Behauptung der Verteidigung von Frau Zschäpe, dass Zschäpe eine unauffällige,
sympathische, höfliche Person ist, die niemals eine extremistische politische
Meinung geäußert habe, unbegründet ist.

der dringende Verdacht besteht, dass Frau Zschäpe zum Zweck der Vernichtung von
Beweismitteln die von der Terrorzelle genutzte Wohnung in Zwickau in Brand
gesetzt hat.

bei Frau Zschäpe von Schwerkriminalität auszugehen ist.

05.05.2012 morgenpost.de

Chaos und Streit in den und um die Ermittlungen im Zuge der Mordserie der NSU

Das Bundeskriminalamt hat die Ermittlungen um Waffen auf eigene Rechnung abgespalten und fortgesetzt,
da es Streit in der Ermittlungskommission Bosporus gab, die an der These des kriminellen Milieu mit
Ehrenkodex als Hintergrund der Mordserie festhielt: "Familienkrach" und "Familienstreitigkeiten".

Fahnder hatten die auffällige Hinweise auf einen möglichen rechtsextremistischen Hintergrund unzureichend
geprüft.

Eine der beteiligten Strafverfolgungsbehörden hatte in einer internen Sitzung gewarnt, "bei allzu
heftiger Diskussion" über die Hypothese Fremdenhass könnte dann "auch eine Zuständigkeit des
Generalbundesanwalts greifen".

Die Bundesanwaltschaft wurde offenbar von den Ländern fast systematisch aus dem Verfahren herausgehalten.

Nach dem Untertauchen der Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) im Januar 1998 hatte
die Karlsruher Behörde in Thüringen nachgefragt, ob die Voraussetzungen für eine Übernahme des Verfahrens
vorlägen. Die Thüringer hatten das damals verneint. Es handele sich nicht um eine Gruppe mit festen
Strukturen, sondern um Einzeltäter.

Als dann neun Migranten ermordet worden waren, konnten die Bundesanwälte nur anhand von Zeitungsartikeln
prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Übernahme jetzt gegeben seien. Akten der beteiligten
Staatsanwaltschaften standen ihnen dabei, wie ein interner "Prüfvorgang" zeigt, nicht zur Verfügung.

28.06.2012 dradio.de

Das Bundeskriminalamtes (BKA) hat geholfen, dass die Zwickauer Terrorgruppe NSU
nahezu unbehelligt im Untergrund wirken konnte. Der BKA-Chef Ziercke erklärt bei
seiner Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Rechtsterrorismus,
dass das BKA den Schutzauftrag nicht erfüllt hat.

Beim neunten NSU-Mord am 6. April 2006 in Kassel war angeblich zufällig ein
Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutz am Tatort.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat Akten zur Operation "Rennsteig" vernichtet.
Damit gingen Informationen zur Kooperation des Verfassungsschutzes und des
Militärischen Abschirmdienst mit V-Leuten der NSU-Vorgängerorganisation Thüringer
Heimatschutz (THS) verloren (1997 und 2003). Die Vernichtung der Akten erfolgte
am 11.11.2011 und zugleich 7 Tage nach dem Selbstmord der NSU-Mitglieder Mundlos
und Böhnhardt und zugleich 7 Tage nach der Zerstörung der Unterkunft des
NSU durch das NSU-Mitglied Zschäpe.

19.09.2012 faz.net

Diskrepanzen zwischen Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) bzw. Berliner Polizei gegenüber
BRD-Generalanwalt: Der Untersuchungsausschuss des Bundestages muss belogen worden sein.

Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) stellt fest, dass Der Bundesgeneralanwalt in Karlsruhe
verlangt hat, Daten zur NSU aus ermittlungstaktischen Gründen nicht an den Untersuchungsausschuss
des Bundestages weiterzuleiten.

Die Berliner Polizei stellt fest, dass es zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Behörde eine
Vereinbarung zur Geheimhaltung gegeben habe: "Es wurde vereinbart, dass weder von Seiten des GBA
(Generalbundesanwalt) noch von Berliner Seite Informationen herausgegeben werden."

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe widerspricht der Darstellung von Henkel.
"Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse" an den NSU-Ausschuss
"wurden nicht getroffen", teilte ein Sprecher des Generalbundesanwaltes mit. Weiter äußerte er:
"Alle Beteiligten waren sich über die Sensibilität der Informationen für die Ermittlungen der
Bundesanwaltschaft bewusst."

Berliner Polizei hat Daten einen V-Mann des Berliner Landeskriminalamtes, das so Hinweise über
das untergetauchte NSU-Trio erhalten hatte, aus ermittlungstaktischen Gründen nicht an den
Untersuchungsausschuss des Bundestages weitergeleitet. Es sollte vielmehr unter anderem geprüft
werden, ob die Berliner Akten über den V-Mann Informationen enthielten, die für das NSU-
Verfahren relevant und ob möglicherweise weitere Ermittlungen notwendig seien. Auch ein Vorschlag
des LKA, den V-Mann um Einverständnis zur Offenlegung der Erkenntnisse zu bitten, ist von
Karlsruhe abgelehnt worden.

25.09.2012 Verfolgung der NSU durch BKA ZDF-TV

Die Morde der NSU sind über die beständig benutzte Pistole verbindbar und der NSU zuordbar,
wenn die Pistole im NSU-Kontext gefunden werden würde.

Die im November 2011 im abgebrannten Hausteil, der die letzte Wohnung der NSU-Mitglieder
enthalten hatte, wurde diese Pistole tatsächlich gefunden, die in der Mordserie der NSU
verwendet wurde.

Die Mordwaffe wurde für 9 Morde verwendet, wobei am jeweiligen Tatort die Beweismittel der
Munition gefunden wurde - die einzigste handfeste Spur zu den Mördern.

Die Verfolgung der Morde wurde in einem türkischen Kontext vollzogen - inklusive Suche
nach der Waffe. Das Bundeskriminalamt ging davon aus, der ein Mord an einem Türken nur
durch Türken vollzogen werden konnte.

Der reale und anfänglich legale Beschaffungsweg der Waffe von der Schweiz in die BRD war
wegen schweizerischer Informationen beginnend nachvollziehbar, wurde aber in durch die
BRD nicht vollständig erkundet.

Anders gesagt: "Denk ich an Deutschland ...." ... man lese Heinrich Heine, ein deutscher politischer Dichter, der in der
deutschen Gesellschaft von damals und heute niemals seinen Platz hatte noch hat.

01.03.2019 morenpost.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt in seinem Urteil (Aktenzeichen: 4 StR 345/18) die Auffassung des Landgerichtes Hamburg:
Der Paragraf 211 des Strafgesetzbuches (StGB) ist im Fall von Raserei mit einem Kraftfahrzeug anzuwenden, wenn bewiesen
werden kann, dass der Raser die im §211 genannten Kriterien so erfüllt, dass dem Raser als Angeklagten die Billigung des
Todes anderer oder des eigenen Todes nachgewiesen wird, weil der Angeklagte Motive wie Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die
Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, nachweislich hat. Der vom Landgericht Angeklagte hat das Motiv der Verdeckung
einer anderen Straftat: Der Raser floh mit einem PKW vor der Polizei, in dem der Raser in der Hamburger Innenstadt an der
Binnenalster das Fahrzeug mit rund 160 Kilometer pro Stunde auf eine Gegenfahrbahn brachte und so beim Frontalzusammenstoß mit
dem Großraumtaxi eines 57 Jahre alten Mannes dessen 22 Jahre alten Fahrgast exekutierte hat. Der Fahrer und ein weiterer
Fahrgast überlebten schwer verletzt. Das Landgericht erkannte darin 1 vollendeten und 2 versuchte Morde. Der BGH
urteilte zugleich, dass das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln
nicht mehr geprüft werden muss. Die vom Landgericht erfolgte Verurteilung wegen Mordes ist damit rechtskräftig.

01.03.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Die BRD hat ein völlig veraltetes Rechtssystem - z.B. der Mordparagraf im Strafgesetzbuch, das als Sammelsurium von
Einzelfällen, die eine wichtige systemische Komponente "normieren" sollen, herhält. Blanke Steinzeit, wie nachfolgend
bewiesen wird.

Eine wichtige systemische Komponente einer Gesellschaft ist das angelernte Sozialverhalten und dazu die angelernten
Fähigkeiten und Fertigkeiten innerhalb der anderen gesellschaftlichen Bedingungen.

Der Mangel an Sozialverhalten kann sich in Vielfalt an Motiven äußern: Sozialverhalten ist komplexer als der Schaden.
Der Schaden für Gesellschaft und Individuum (inklusive des Schädigenden). Mord ist Ergebnis von Mangel an
Sozialverhalten. Mord ist eine Form von Sozialverhalten, das massivste Schädigung verursacht. Mord kann also
nicht bestraft werden, wenn die Schädigung bestraft werden soll, denn die ist real das Einzige, was nach Motivhandlung
wie Mord übrig bleibt: Schädigung von Gesellschaft UND Individuum und deren Kontext.

Sozialverhalten muss vergesellschaftet betrachtet, angewendet und angelernt werden. Ein Mörder ist kein isoliertes Wesen.
Strafe erfolgt wegen Schaden. Primat ist der Kontext von Gesellschaft und Individuum u.a. per Sozialverhalten.

Auch das Motiv als Teil des Sozialverhaltens führt zur Art der Schädigung von Gesellschaft und Individuum (inklusive
des Schädigenden). Das Motiv ist aber nicht DER Wesenszug des Schadens. Dabei spielt es also keine Rolle, wie
hinterhältig das Motiv ist, wenn die Schädigung zu bestrafen ist. Das Motiv spielt dagegen eine Rolle, wenn die
Schadensrevidierung implementiert werden soll.

Die Bestrafung der Schädigung kann nur in der Beseitigung der Schädigung und deren Kontext - also auch des
Motives des Schädigenden - erfolgen: Schadensrevidierung. Durch Arbeit des Schädigenden in einem Kontext,
der den Schaden für den Schädigenden mit berücksichtigt, in dem der Schädigende die Möglichkeit bekommt,
diesen Kontext so weit es geht zu revidieren. Im Falle der nicht normierten Tötung durch Exekution per Verkehrsunfall
ist nicht nur der Schaden für den Kontext des Getöteten zu revidieren. Es wird also bestraft, in dem die nachhaltige
Schadensrevidierung implementiert wird und das anfangs per Arbeitslager unter dem Kriterium der
normierten Tötung bei unerlaubter Umgehung der Implementation der Schadensrevidierung. Das Sozialverhalten
des Schädigenden muss einer Zwangsprüfung unterzogen werden, um die nachhaltige Schadensrevidierung vor allem
außerhalb des Arbeitslagers implementieren zu können, denn nur im gesellschaftlichen Kontext kann Sozialverhalten
wirksam werden: Arbeitslager bieten das nur eingeschränkt. Der Zwang "Arbeitslager" hat als subjektiv empfundene Strafe
diese nicht zum Ziel.

Wie man sieht, ist dass BRD-Recht dazu inkompatibel und hat daher Gerichtsbarkeiten-Instanzen nötig, die ebenfalls inkompatibel
sind. Das hat auch seinen Grund: Das BRD-Rechtssystem ist nicht gesamtgesellschaftlich-individuell sondern ausschließlich
elitär ausgerichtet, wo subjektive Normen für objektive gesellschaftliche Prozesse und deren subjektiven Bedingtheit
herhalten sollen, in dem das übrig bleibt, was elitär vorteilhaft für die Verwertung von Menschen ist: Das Subjektive
als Motiv der Normierung. Mordparagraf als Ergebnis der elitären Normierung, für die die Abbildung objektiver
gesellschaftlicher Prozesse und deren subjektiven Bedingtheit nicht nützlich ist. Und das bereits ab Verfassungsrecht.
Die BRD ist in Moral und Recht steinzeitlich, dafür aber auf Verwertung von Menschen vor allem durch Eliten ausgelegt:
Bereits die BRD-Verfassung strotzt so davon, wie sie christjüdisch-elitär geprägt ist.

Der Systemwechsel ist offensichtlich und klar begründbar - vor allem objektiv notwendig.

22.08.2019 morgenpost.de

Urteil in Berlin zu Raserei während Entzug vor einer polizeilichen Festnahme in Zuge einer Fahndung:

Wer unter Einfluss von Kokain und Medikamenten sich einer Polizeikontrolle im Zuge einer Fahndung wegen
Raserei durch Raserei entzieht und dabei 1 Polizisten durch Rammen des Polizeiwagens, in dem der Polizist
saß, schwer verletzt (Schleudertrauma), um eine Flucht zu ermöglichen, obwohl dem Raser 2 Polizeiautos
den Weg abschnitten, und auf der Flucht mit Raserei 13 rot-geschaltete Ampeln überfährt (Straßen im Wedding)
und nach Festsetzung vor Gericht ein Geständnis ablegt, das erst nach der Erbringung des polizeilichen Beweises
erfolgt,
der erhält eine vom Schöffengericht festgelegte Strafe in Höhe von 2 Jahren Bewährung und 1 Jahr
Führerscheinentzug.

18.06.2020 berliner-zeitung.de

Mord-Urteil zu den Berliner Kudamm-Rasern ist nur für einen der Täter final vom BGH bestätigt worden. Für den
anderen Täter geht der Rechtsstreit erneut an das Berliner Landgericht zurück.

Beide Täter wurden des Mordes an einem an der Raserei der Täter unbeteiligten motorisierten Verkehrsteilnehmer beschuldigt,
der die Wucht eines mit 170 km /h erfolgten Aufpralls des Autos eines der Raser-Täter nicht überlebte.

Ein Täter ist durch das Berliner Landgericht nun rechtswirksam zu einer Strafe wegen Mord verurteilt worden, da der
BGH das Urteil nun nicht mehr kassiert hat.

Dem anderen Täter konnte das Berliner Landgericht den Mord nicht so belegen, dass der BGH das Urteil nicht kassiert.
Das Berliner Landgericht hatte diesen Täter bisher in 2017 und 2019 wegen Mordes verurteilt, wobei beide Urteile
vom BGH kassiert wurden. Dieser Täter war nicht der Fahrer des ebenfalls rasenden aber rammenden Autos.
Die Urteile wurden kassiert, da im Gegensatz zum Berliner Landgericht die Verteidiger und die Bundesanwaltschaft
davon ausgehen, dass der Vollzug des illegales Rennens nicht für Mord ausreicht, denn es hätte die Raserei auch auf
den letzten Metern abgebrochen werden können.

Audio       20200618 Urteil zur Toetung waehrend Auto-Raserei Berlin (3 min, mit 1 MByte) ...

18.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In zivilisierten Rechtssystemen ist die Beihilfe zu Mord dem Mordenden gleichgestellt - das BRD-Rechtssystem kennt das wohl nicht.

In Ermangelung der Fähigkeit des Berliner Landgerichtes ein nicht kassierbares Urteil zu erstellen, gilt nun:
Die objektiven Kennzeichen der Raserei sind nicht relevant.

Wenn eine Raserei, die weder behördlich genehmigt ist, noch der StVO entspricht, noch Schutzmaßnahmen für andere
Verkehrsteilnehmer ausweist, vollzogen wird, ist es das Ziel, eine Raserei in einem Kontext erfolgen zu lassen, der
nicht vollständig beherrscht wird bzw. ev. beherrscht werden kann. Der Verhaltensfehler (und dessen Zufälligkeit)
ist der Raserei systemisch so immanent, dass es keine Rolle spielt, welche Ergebnis-Nuancen aus der Raserei folgen
und sei es der Abbruch der Raserei.

Diese o.g. systemische Raserei kann also objektiv nicht einem Mangel an Vorsatz zur Raserei in eben dem o.g. Kontext
unterliegen.

Diese o.g. systemische Raserei bedarf nicht mal mehreren Verkehrsteilnehmern, weil diese Raserei nicht oder nur
teilweise beherrschbar ist. Der Zugang von weiteren Rasern zur o.g. systemischen Raserei schließt also den Vorsatz
ein.

Diese o.g. systemische Raserei bedarf keiner Einstufung in ein spezielles Ergebnis der Raserei: Gemeingefährliches Mittel.
Die Gemeingefährlichkeit ist bereits objektiv systemisch eingebunden.

Diese o.g. systemische Raserei bedarf keiner Einstufung in Motive und Ziele der beteiligten Rasern an der systemischen Raserei.
Es ist z.B. schon hinreichend genug, das die systemische Raserei nicht oder nur teilweise beherrschbar ist.

Diese o.g. systemische Raserei bedarf keiner Einstufung in zufällige Komponenten, die den Verlauf der Raserei bestimmen,
da die systemischen Möglichkeiten objektiv vorhanden sind, aber zufällig eintreten können. Vorsatz allerdings ist kein
zufälliges Kriterium der systemischen Raserei.

Die subjektiven Kennzeichen der Raserei sind aus der objektiven Raserei nicht ableitbar, aber kombinierbar.
Z.B. die Möglichkeit des Abbruches der Raserei - aus welchen Gründen auch immer. Die Kombination ist
allerdings an der Realität zu messen, die eben keinen Abbruch der Raserei ausweist. Es kann also ein
subjektives Kennzeichen die systemische Raserei nicht entwerten.

Mit anderen Worten: Die deutsche Rechtsprechung hat massivste Probleme, Analyse und Synthese zu nutzen,
um einen beklagten Fall so abzuurteilen, dass z.B. objektive Kennzeichen der Sachlage und Kontext zum Zuge
kommen. Daher ist es völlig schlüssig, dass eben Beihilfe zum Mord NICHT dem Mordenden gleichgestellt wird.
Das BRD-Recht ist mehr als steinzeitlich. - Die Frage nach Moral stellt sich im BRD-Rechtssystem eh nicht, da
Richter - auch wenn sie es objektiv nicht sind - als unabhängig eingestuft werden, denn schließlich gibt es
Revisionen von Urteilen. Richter könne also die Sau rauslassen, oder mit dem Urteil kassiert werden, um
Ziele im Rahmen der Rechtsprechung anhand der beklagten Sachlage und Kontext zu erreichen, die
mit letzteren wenig zu tun haben: Z.B. Mord im Rechtssystem subjektiv bedarfsgerecht abzubilden, wenn
der Gesetzgeber das so will - eben ein Zeichen der Abhängigkeit der Richtern vom Gesetzgeber, wenn
Richter nicht selbst gegen das Gesetz klagen, um einem Urteil, das die Richter geben wollen, überhaupt
eine Chance zu geben.

Das ist blanker Faschismus.

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Verfassungsrechtlich gebunden Rechtspflege durch Richterschaft             (Übersicht)

Die Richterschaft ist zur Abbildung per Analyse und Synthese verpflichtet. Exakt darin wird die
Unabhängigkeit eines Richters aufgehoben, in dem dessen Entscheidungen transparent werden.
UND: Fortschreibung von Recht verpflichtet zur Implementation von Schnittstelle zum Gesetzgeber
wie Bundestag und zur Personen Institutionen etc., die Vorschläge außerhalb von Urteilen
einreichen können bzw. müssen (also auch Abänderung des Status eines Ehrenrichters).

Die Fortschreibung von Recht erfolgt zwingend unter Maßgabe der Analyse und Synthese und Nachweis
der daraus notwendigen Maßgaben.

Das Außenverhältnis unterliegt Maßgaben der Interessenslage nach objektiver Abbildung UND Einbezug
subjektiver Interessen des Landes, Richter, Volk, und der betroffenen Zone des Außenverhältnisses.

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Verfassungsrechtlich gebunden Rechtspflege durch das Volk             (Übersicht)

Die Möglichkeit eines Volksentscheides auch in verfassungsrechtlichen Dingen muss im o.g. Sinn
eingeführt werden.

Das Außenverhältnis unterliegt Maßgaben der Interessenslage nach objektiver Abbildung UND Einbezug
subjektiver Interessen des Landes, Richter, Volk, und der betroffenen Zone des Außenverhältnisses.

Die außerparlamentarische Demokratie ermöglicht die Aufspaltung eines politischen Kastensystems,
dessen Verselbstständigung zwar als "Demokratie" bezeichnet wird, aber den Vollzug des offenen Faschismus
ermöglicht. Der Einfluss von gesellschaftlichem Widerstand unter Abtrennung vom Gesetzgeber kann
Systemveränderungen bewirken, wenn die subjektiven Bedingungen passen und Trittbrettfahrer wie z.B. die
kommunistische Plattform als sozialfaschistische Komponente der Linken isoliert werden können.
Die Systemänderung muss elementar - also vom Volk selbst - bewirkt und gleichzeitig frei von Opportunismus sein.
(Wenn also die Chefin der kommunistischen Plattform der Linken vor laufender Kamera sich wünscht,
dass die regierenden Parteien die mit Bundestagssitzanzahl unterdimensionierten und damit in den Kompetenzen kastrierten
Opposition aus Anstand gewähren lässt, also sich von der Opposition z.B. einen Untersuchungsausschuss vor die Nase setzen
lässt, obwohl nach Gesetz und Geschäftsordnung dieser Ausschuss mangels Substanz an Abgeordneten nicht zulässig ist,
dann erklärt die Chefin der Kommunisten ihre tiefste Zuneigung zum Opportunismus, also zu einer politischen Kaste zum Selbstzweck,
und den Verzicht auf ausgeprägte außerparlamentarische Demokratie.)

Diese Qualität würde dann revolutionären Bestrebungen entsprechen - unter Einschluss von Reformen.
Das allerdings verlangt zwingend die systemische Änderung der BRD-Verfassung, will man gesetzgeberische
Kompetenzen implementieren. - Außerparlamentarische Demokratie ist zugleich OBJEKTIV notwendig.

08.10.2014 welt.de

Die Verfassung des BRD-Bundeslandes mit Parlament in Kiel (Schleswig-Holstein) hat nun in der Präambel keinen Gottesbezug mehr.
Die CDU-Fraktion hat dem Wegfall des Gottesbezuges zugestimmt. Ministerpräsident Albig und SPD-Fraktionschef Ralf Stegner
waren für einen Gottesbezug, stimmten dann aber ebenfalls für den Wegfall des Gottesbezuges.

08.10.2014 vom Autor dieser Dokumentation

Opportunismus in Reinkultur.

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Verwertung von Natur und Menschen             (Übersicht)

Die Schädigung von Natur und Natur-Objekten aus dem Umfeld ist strafbar, wenn die Schädigung umgehbar
gewesen wäre. Tierhaltung ist gegen Lizenz und Eignungsprüfung der Bedingungen möglich, aber nur
im Verein. Die Strafen für Schädigung der Natur müssen gleich hoch wie bei Schädigung von Menschen sein:
Die Rolle des Menschen z.B. auf Basis eines reinen Wertesystems (z.B. christliche Bibel als Maßgabequelle
für Unterordnung der Natur unter den Interessen des Menschen) ist verfassungsrechtlich verboten und die Umgehung
des Verbotes eine Straftat.

Die Gesundheitsversorgung ist auf Basis des Umlagesystems und der Arbeitgeber-Vorsorge-Risikobeteiligung von Unternehmen,
und anderen Gewerblichen, die nicht als Einzelperson selbstständig sind, so auszurichten, dass Vorsorge eine Zugangsbedingung
und grundsätzlich regelmäßige Leistung für die regelmäßige Gesundheitsversorgung und in der Gesundheitsversorgung ist. Die
umlageorientierte Gesundheitsversorgung kann zusätzlich unternehmerisch mitfinanziert werden, wobei Verwertungsabsichten dem
Umlagesystem nicht konkurrieren dürfen. Der Markt der medizinischen Dienstleistungen ist bezüglich Verwertungsabsichten zu
harmonisieren. Damit sind Begrenzungen und Unterlassungen, die diesen Prinzipien widersprechen, unzulässig. Die Umgehung
dieses Gesamtkontextes ist eine Straftat.

27.07.2018 www.berliner-zeitung.de/berlin/pflegenotstand-in-berlin-sterbende-wird-mit-ihren-schmerzen-alleingelassen-31020506

Der Artikel offeriert u.a.:

In Berlin ist die medizinische Schmerzversorgung sterbender Menschen so limitiert worden, dass der unmenschliche Tod
von Sterbenden als Teil der medizinischen Versorgung in Berlin implementiert wurde. Ziel dieser Praxis ist es, die
Kosten für Sterbende und deren Schmerzen durch Wegfall von medizinischer Fach-Versorgung zu finanzieren, um den
Mangel an zertifizierten Palliativpflegern nachhaltig bestehen zu lassen. Methoden dabei sind folgende Kriterien
für Todkranke und deren medizinischer Versorgung:

Die 43 Einrichtungen für "Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung" werden entlastet, in dem deren volle Auslastung
nachhaltig gewährt wird, so dass Neuzugänge an Sterbenden abgewiesen werden. Das trifft auch dann zu, wenn aus
Gründen der Urlaubsplanung noch weniger Pflegekräfte verfügbar sind.

Die medizinische Versorgung Todkranker mit Schmerzen wurde von der Lage der Einrichtung für "Spezialisierte Ambulante
Palliativversorgung" zum Ort des Todkranken abhängig gemacht, so dass darin nicht passende Sterbende abgewiesen
werden.

27.07.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin wird z.Z. vom christjüdischen Ableger "SPD" in Partnerschaft mit den Grünen und den Kommunisten (Die Linke) regiert.


31.07.2018 dradio.de

In der EU ist Tierquälerei durch Tiertransporte bei Hitze legal: An der türkisch-bulgarischen Grenze wartet nach Angaben der
europäischen Dachorganisation der Tierschutzvereine, Eurogroup for Animals, beispielsweise ein Lkw mit 57 Rindern aus
Frankreich und Tschechien seit Tagen auf die Weiterfahrt, wobei die Tiere bei Temperaturen über 35 Grad weder Wasser noch Futter
erhalten.

16.01.2019 Ausrottung des Wolfes in der BRD (ARD-Radio)

u.a.

Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen.
Umweltminister von Niedersachsen.

Situation der frei lebenden Wölfe in der BRD - u.a.

In 8 BRD-Bundesländern leben frei Wölfe.

In 2017 (die Zahlen wurden April 2018 veröffentlicht) gab es

266 Welpen.

73 Rudel (Paare mit Kindern und Nachfahren).

30 Paare ohne Kinder.

Einzeltiere.

Für 2018 wurden 100 Rudel gezählt.

Vermutetes Populationswachstum pro Jahr: Ca. 30%.

Der einzige Feind des Wolfes ist der Mensch:

Bisher wurden 233 Wölfe nachgewiesen exekutiert.

70% aller Wolfstötungen werden durch Verkehr verursacht.

14% aller Wolfstötungen werden durch Wilderer verursacht.

Wegen der Bewirtschaftung der Natur in der BRD hat der Wolf günstige Bedingungen
der Verbreitung, da der Wolf in der Lage ist - und das auch tut - sich anzupassen.
In den bisher wolfsfreien Gebieten siedelt sich der Wolf problemlos an.

Ein Wolfsrudel wird ausgerottet oder um intelligente Tiere dezimiert, wenn das Rudel
sich aus Menschensicht nicht akzeptabel verhält, wobei der Mensch bestimmt, welche
Schutzmaßnahmen vor Wölfen ergriffen werden. Ziel ist es auch, dass das Verhalten von
Rudelmitgliedern nicht an andere weitergegeben wird. Als nicht akzeptabel gilt bereits
das Verhalten des Wolfes, einen vom Menschen errichteten Zaun um das Nutztiergebiet,
den der Wolf physisch überspringen kann, tatsächlich zu überspringen. Die nicht ausreichende
Schutzanlage des Menschen ermöglicht dann die Ausrottung oder Tötung von intelligenten
Wesen.

Der Ausrottungsschutz der Tier-Art "Wolf" wird per Management verwaltet.
Wird eine vom Menschen festgelegte Anzahl von Rudeln erreicht, werden
überschüssige durch Jäger so ausgerottet, dass die Populationen der Tierart
langsamer wachsen.

Z.Z. ist die Jägerschaft für o.g. Ausrottung nicht zuständig.

Die Ausrottung des Wolfes ist ein Beschluss der regierenden Politik.

Die Interessenslage der Menschen, die sich mittels der Tierart Wolf dominieren wollen,
ist mit Selbstjustiz verbunden. Zugleich werden mittels Sozialer Medien auch Menschen
manipuliert und angegriffen, um zu dominieren. Der physische Angriff auf Eigentum
von Menschen ist genauso vorhanden wie die Nichtmeldung von Wolfsriss, weil dieser
nicht ausreichend entschädigt wird bzw. der Riss nicht durch ausreichende
Schutzmaßnahmen verhindert wurde, wovon dann keiner etwas erfahren soll.

Hinweise:

Die durch Ausrottung wolffreien Gebiete werden natürlich vom Wolf wieder bevölkert.
Das Konzept der Ausrottung anstelle Anpassung an die Natur führt dazu, dass dem
Wolf bundesweit nachgestellt werden muss, wenn der Mensch sich nicht aus der
Natur systematisch zurückzieht und deren Verwertung nachhaltig zurückfährt.
In Deutschland wird die gesamte Natur verwertet und sei es, einen Schutzraum
zu implementieren, um andere Gebiete zu zersetzen (Wasser, Luft, Pflanzen, Insekten).
Der Wolf soll als verwertbares Tier implementiert sein: Geduldet, wenn der Nutzen
stimmt. Ansonsten komplett weg damit.

Die BRD ist alles andere als ein Land der Umweltschützer, weil alles in der
BRD von Eliten vereinnahmt wird, was verwertbar ist: Ein Grundprinzip
der "Demokratie" in der BRD. Die Elite denkt und lenkt, der Rest ist
Verwertungsobjekt. Und das Volk hält still bzw. sonnt sich in Opportunismus.

Man beachte die naive Denkweise des Chef-Jägers zum Verlust eines Rudeltieres.
Die Realität ist jedoch anders: Rudeltiere haben Funktionen im Rudel. Das nennt man
Sozialverhalten. Rudelfunktionen werden nicht erfüllt, wenn das Tier fehlt. Am
veränderten Sozialverhalten des Rudels wird das Rudel u. U. leiden. Das ist
Tierquälerei.

Der Wolf als Raubtier soll sich als domestiziert verhalten, oder wird ausgerottet, wobei
der Mensch nicht in der Lage ist und nicht in der Lage sein will, seine Objekte der
Naturverwertung (z.B. Nutztiere) vor der Wildnis ausreichend zu schützen. Der Mensch
raubt der Natur Ressourcen, ohne für dauerhafte Reproduktion der Naturarten (Tierarten,
Pflanzenarten etc.) inklusive einer sparsamen Naturverwertung zu sorgen. Der
Mensch ist die einzige Naturform auf der Erde, die sich und alle anderen Naturformen
ausrotten kann und wird. Der Mensch ist eine Perversion der Natur. Ein Raubtier jedoch
nicht.

Audio       16.01.2019 Ausrottung des Wolfes in der BRD (9 min, mit 3 MBytes) ...

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Gewissensfreiheit des Abgeordneten und Fraktionszwang             (Übersicht)

Die Gewissensfreiheit wird eingeschränkt: Der Abgeordnete muss - verfassungsrechtlich bedingt -
die Fähigkeiten und Fertigkeit zur Analyse und Synthese als Teil des gesellschaftlichen Dasein
besitzen und kann daher nur unter Anwendung dieser Fähigkeiten und Fertigkeiten eine als demokratisch
legitimierte Macht ausüben bzw. anwenden.

Die ganzheitliche Behandlung des Kontextes, den der Abgeordnete zu behandeln (lenken, optimieren etc.)
hat, ist zwingend Maßgabe.

Daher ist Lobbyismus grundsätzlich ausgeschlossen.

Das betrifft auch die Macht zur Selbstbestimmung der Entgeltung einer Abgeordnetentätigkeit - Diäten
sind also grundsätzlich demokratisch transparent, also unter Interessensausgleich begründet festzulegen.
Die Entsoldung von Volksvertretern erfolgt nur im Rahmen der erweiterten Reproduktion im
Abgeordneten-Kontext, dessen Entlastung nur im Sinne der fördernden Refinzanz durch den Staat
besteht. Damit sind Berufslobbyisten und Berufsopportunisten nicht mehr möglich.
Die Zugehörigkeit des Abgeordneten entspricht der transparenten Tätigkeit und deren transparenten
Entgeltung.

Im Zuge dieser Maßgaben wird das Berufsbild des Abgeordneten, der damit seinen Lebensunterhalt finanziert
(inklusive Pensionen eines Ministers oder Kanzlers), eingeschränkt wirksam: Die Streu trennt sich vom
Weizen. Beispiel: Die vom bayerischen Landesfürst im Wahlkampf 2013 geforderte Mautgebühr für Ausländer-
Kraftfahrzeuge ist nach EU-Recht unzulässig, wird aber als Wahlkampfargument verwendet. Diese
Divergenz widerspricht klar der o.g. Gewissensfreiheit, da eine rechtskonforme Alternative
bewusst nicht propagiert wird. Die Aktivität ist also verfassungswidrig.

03.05.2016 morgenpost.de

Urteil BRD-Verfassungsgericht

Der Schutz des BRD-Bundestages vor verfassungsrelevantem Handeln einer zahlenmäßig zu kleinen Opposition ist
rechtens, da der verfassungsrechtliche Grundsatz zur effektiven Opposition kein Gebot spezifischer Oppositionsfraktionsrechte
umfasst. Im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte können nur dann zwingend angewendet werden, wenn die Opposition
mindestens 25% der Anzahl aller Bundestagabgeordneten hat. (Az. 2 BvE 4/14)

Im Bundestag stellen die Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken 127 der 630 Parlamentarier.

03.05.2016 vom Auor dieser Dokumentation

Der Schutz des BRD-Bundestages ermöglicht die Abweisung des Begehrens z.B. auf Prüfung der Verfassungskonformität
eines Gesetzes, wenn die klagende Opposition zu klein ist. Der Gesetzgeber ist dann nicht grundsätzlich in der Lage,
ein Gesetz auf Verfassungskonformität prüfen zu lassen, Mit anderen Worten: Verfassungswidrige Gesetze sind systemisch
grundsätzlich zulässig, da grundsätzlich nicht in jedem Fall verhinderbar. - Eine Form des offenen Faschismus.

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Gesellschaftlicher Dialog und Ehrenamt             (Übersicht)

Der gesellschaftliche Dialog muss in seiner Qualität ansteigend sein. Analyse und Synthese sind
Pflichtkomponenten, wenn der Dialog gesellschaftlich wirksam werden soll. Das betrifft auch das
Ehrenamt. So wird z.B. der Missbrauch von Arbeitslosen als unterqualifizierte Pflegehelfer im
Alltag zur Straftat.

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Regulierung wirtschaftlicher Kompetenzen             (Übersicht)

Wirtschaftliche Kompetenzen wie z.B. Währung implementieren, nachhaltige Stabilität von
Binnen- und Aussenmarkt, oder Entwicklung von in- und ausländischen Wirtschaftszonen, bis hin
zur Gewährung von Schutz der Gesellschaft - wirtschaftliche Kompetenzen institutioneller
und personengebundener Art im gesellschaftlichen Kontext unterliegen den jeweiligen gesellschaftlichen
Bedingungen zum Kontext. Die Abstraktion von Kontext zum Zweck der Synthese basiert auf der
dialektischen Analyse von Kontext und Abstraktionsfähigkeit.

Beispiel als Grobüberblick:

Die Implementation von Geld als Währung und zugleich Warenäquivalent ist die
Abstraktion des Kontextes eines Marktes und dessen Teilnehmer, die mit Geld erweitert
reproduzieren, in dem Wertschöpfung als Waren und deren Verbrauch zum Zweck
der Reproduktion Geld benötigen. Geld ist zwingend kontextbezogen verwendet.

Eine Verwertung von Geld zum Zweck der Reproduktion ist unmöglich, da Waren
und nicht Geld verbraucht (Konsumtion) und verwertet (Reproduktion, Wertschöpfung)
werden. Entscheidend also ist der Kontext der Konsumtion, Reproduktion und Wertschöpfung.

Währung muss kontextbezogen implementiert sein, so dass eine den konkreten
gesellschaftlichen Bedingungen angepasste und diese ändernde Wirtschaft möglich
wird: Zwingend und nachhaltig. Die Bereitstellung von Währung dient dem Zweck
der Konsumtion, Reproduktion und Wertschöpfung. Währung im gesellschaftlichen
Kontext findet durch dessen Abstraktion Anwendung: Marktteilnehmer in
der Konsumtion, Reproduktion und Wertschöpfung. Letztere kann als immateriell
abstrahiert sein, wenn die geschöpften undinglichen Objekte in den Kreislauf
von Konsumtion, Reproduktion und Wertschöpfung, also in den dinglichen
Kreislauf einfliessen. Das Primat der Dinglichkeit u.a. im Sinne verfügbarer
Ressourcen für Konsumtion, Reproduktion und Wertschöpfung bedingt immaterielle
Wertschöpfung als abgeleitete Wertschöpfung.

Damit gilt: Der Marktteilnehmer mit der Kompetenz zur Währung muss konkret
und abgeleitet-abstrahiert agieren (dialektisch, Analyse, Synthese).
Geld als Form der Währung muss von diesem Marktteilnehmer bereitgestellt
werden, um den o.g. Kreislauf nachhaltig zu ermöglichen, wenn das Geld direkt
in den Kreislauf fliesst, oder Marktteilnehmer z.B. für immaterielle Wertschöpfung
Güter beschaffen müssen, die mit dem geschaffenen Produkt in den o.g.
Kreislauf einfliessen: Dieser ist also die "Gelddeckung", die auch im Sinne der
Konsumtion wegen für diese verfügbaren Ressourcen dient.

Der abstrahierte Marktteilnehmer für die Gesellschaft ist der "Staat". Dieser
muss Geld herstellen und bereitstellen, um den Kreislauf nachhaltig zu gestalten.
Eben wegen dem Kreislauf sind also hergestellte Geldmittel Investitionen in den
o.g. Kreislaufmarkt. Eben wegen dem Kreislauf kann eine Investition des Staates
keine Verschuldung dessen sein. Vielmehr ist das eine objektive Kompetenz des
des Staates Staates, Geld herzustellen. Diese Herstellung ist wegen o.g. dinglichen
Kreislauf keine Verschuldung, da Geld im Kreislauf direkt eingeht und nur zu diesem
Zweck hergestellt ist. Es gibt also keine Staatsverschuldung im Kreislauf.

Marktteilnehmer ohne Währungskompetenz müssen Investitionen des Staates im
konkreten Kontext nutzen, um dingliche Objekte herzustellen (Wertschöpfung),
zu verbrauchen (Konsumtion) und Ressourcen der Wertschöpfung und Konsumtion
erweitert zu repoduzieren. Das betrifft auch das einzelne Individuum und dessen
Ressourcen zur erweiterten Repdroduktion und möglichst zur Wertschöpfung durch
Arbeit des Individuums.

Marktteilnehmer ohne Währungskompetenz (also auch Organe des Staates wie
z.B. Armee) "verschulden" sich wegen Verwendung des per Währung bereitgestellten
Geldes nur dann, wenn der o.g. Kreislauf nicht anhand der mit dem Staatsgeld z.B.
ermöglichten Wertschöpfung von Ressourcen reproduziert wird.
Mit anderen Worten: Geld herstellen und Geld horten oder Geld leihen zum
Zweck der Rendite, die nicht in den dinglichen Kreislauf zurückfliesst, also die erweiterte
Repdroduktion der Marktteilnehmer nicht gewährt, sind mit Schulden verbunden.

Die Wertschöpfung ausserhalb des o.g. Kreislaufes kann nicht mit hergestelltem Geld des
Staates erfolgen, sondern muss Ressourcen des Kreislaufes nutzen, also z.B. den Gewinn.
Das Horten von Gewinn zum Zweck zukünftiger Aktionen am Markt ist vom Staat nicht mit
Investitionen ausgestaltbar, wenn die Abstraktion keine notwendigen Investitionen in
den o.g. Kreislauf und dessen zukünftige Gestaltung ergibt.
Investitionen des Staates zum Zweck der Gewinnoptimierung ohne Rückfluss in den o.g.
Kreislauf sind nicht möglich. Der Staat kann also kein Teilnehmer einer Börse sein, oder
spekulativ agieren sein. Spekulationen werden automatisch am Markt nicht nachgefragt,
wenn der Kreislauf mit Staatsinvestitionen ausgestaltet ist, da nur der Kreislauf die
Ressourcen auch für Rendite bereitstellen kann.

Damit entfällt auch die Notwendigkeit, eine abstrahierte Währung zu implementieren,
die den gesellschaftlichen Kontext nicht abwärts abbilden kann. Es ist also nicht
möglich, einem Kontext eine Währung zu verpassen, die den Kontext nicht
korrekt abbildet. Mit anderen Worten: Eine über mehrere Gesellschaften und deren
Kontexte implementierte Währung (z.B. Euro) kann im konkreten Kontext
nicht zur Anwendung kommen, wenn diese Überwährung keine Ressourcen
des o.g. Kreislaufes im konkreten Kontext bereitstellt. Es ist damit also nicht möglich,
dass eine Überwährung die Konvertierung von Kontexten im Sinne deren
Schnittstellen und Marktteilnehmer bestimmt. Die Überwährung kann also die Währung
des Kontextes weder auf noch abwerten. Die überwährung wird als Form der erweiterten
Reproduktion aus Ressourcen der Kreisläufe hergestellt, so dass Spekulationen und
Währungskrisen systemisch ausgeschlossen sind.

Die nachhaltige Marktbefähigung aus eigenen Kräften hat Vorrang.

Zugleich schließt das die Nachhaltigkeit von Randständigkeit aus, da Recht veränderbar ist.
Das zu prüfen, obliegt Richtern, dem Gesetzgeber und den Entscheidungsträgern im Vollzug.

Damit werden z.B. Sanktionen im Bereich Hartz 4 frei von Subjektivität und Notstandsgefahr, da eine Fortschreitung
der Befähigung zum Bezug der Grundsicherung zwingend ist und nur so Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann.

Die Befähigung selbst ist am Binnenmarkt eine immaterielle Wertschöpfung zum Zweck der erweiterten
Reproduktion, die eine Aufnahme von Entgelttätigkeit nicht verhindert (Sanktionen im SG II weiten
den Notstand in der Unterversorgung bei der einfachen Reproduktion aus) und somit das Refinanz
ermöglicht.

Die dauerhafte Verzerrung von Marktbedingungen ist grundsätzlich Wirtschaftskriminalität.

Die Autonomie der Gewerkschaften wird aufgehoben: Die Gewerkschaften müssen branchenorientiert
arbeiten und zwar für alle Arbeitnehmer. Die Subventionierung von Arbeitgebern durch
tariflichen Dumpinglohn ist Wirtschaftskriminalität. Dumpinglohn als Mindestlohn ist daher
nicht möglich.

Ausbau des Binnenmarktes als selberhaltender dynamischer Motor der BRD-Wirtschaft.

U.a. Förderung der Marktfähigkeit der unternehmen bei gestundeter Rückführung der
Förderungsmittel aus SV-Beiträgen in die Gesetzlichen Kassen: Temporärer Niedriglohn.

Das Verdrängen von Jobs durch z.B. Zeitarbeit, die keinen Ausgleich für die
gesetzlichen SV-Systeme erbringt (Beibehaltung der SV-Beiträge), ist Wirtschaftskriminalität.

Die Subventionierung aus Fremdmitteln, die nicht von Ergebnissen der Marktbefähigung
profitieren, ist strafbar. Niedriglohn durch Aufstockung als Verwertung von Steuermitteln
ohne deren Reproduktion ist als Wirtschaftskriminalität strafbar.

Unternehmen unterliegen neben der Buchhaltungsprüfung auch der Prüfung auf Eignung,
am deutschen Markt tätig sein zu dürfen. Der Entzug der Lizenz bei Wirtschaftskriminalität
oder bei Erhalt des Unternehmens zu Lasten des Unternehmers (Enteignung) erfolgt, wenn dieser
keine andere Alternative bietet (Vollzug des Entgeltung des unternehmerischen Risikos
ausschließlich aus unsubventioniertem Gewinn bzw. nach Gewinnkürzung um Subventionen).

Angestelltes Management ist nach Eignung und Ergebnis auch aus Sicht der Investgeber zu entgelten.
Die Rendite einer Aktion allein reicht als Kompensation für Schäden oder als Erfolgsabrechnung
nicht aus. Management ist ebenfalls monetärer Erfolg oder Schaden.

Die Regulierung der Geschäftstätigkeit von Banken erfolgt mit dem Anteil am BRD-Wirtschaftssystem.
Je höher der Anteil und damit das Risiko, um so höher die Regulierung. Wer am deutschen Markt
tätig sein will, muss Risikostreuung und -trennung betreiben: Ein Unternehmen, das im Inland
Kredite vergibt, muss wirtschaftlich eigenständig sein und kann als Tochter einer Holding im
Ausland existieren, wobei die Abspaltung aus der Holding möglich sein muss: Enteignung der Tochter
im Inland bzw. Hilfsfinanzen nur an die Tochter.
Der Import von Fremdkapital zum Invest in der BRD muss inländisch getrennt und wie oben genannt
gestaltet werden.

06.08.2018 Mietpreisbremse in BRD (ARD-Radio)

Gast u.a. Berliner Mieterverein

Der Berliner Mieterverein stellt fest - u.a.

Angebot von neu zu erstellenden und zugleich preisgünstigen Wohnraum ist zu gering.

In Ballungszentren erfolgen Investitionen in Eigentumswohnungen und hochpreisige Mietwohnungen.

Enteignungen von Vermietereigentum kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Möglichkeiten
tatsächlich ausgeschöpft wurden und zugleich Grund für eine Enteignung nicht wegfällt.

Die eventuell erfolgreiche Inanspruchnahme mietrechtlicher Ansprüche setzt den gültigen
Mietvertrag voraus, wobei die erneute Suchen nach einer Wohnung drohen könnte,
wenn Ärger mit dem Vermieter anliegt. Inanspruchnahme vor Abschluss des Mietvertrages
ist von Misserfolg gekennzeichnet. Unterstützt wird dieser Kontext in Berlin durch
den rechtsfreien Raum: Die Berliner Mietpreisbremse ist als verfassungswidrig
eingestuft worden. so das Gerichte die davon betroffenen Verfahren aussetzen.

Mieterhöhungen refinanzieren nur z.T. Investitionskosten, da die Kosten der
Vermieter unter der Mieterhöhung liegen können. Das spaltet Teile der
Gesellschaft.

Hörer teilen ihre Auffassungen mit.

Ausschnitte

Hinweise:

Die an der Sendung Beteiligten tendieren in ihren Aussagen zu Planwirtschaft und zeigen
damit, dass keinerlei Kenntnis und anwendbare Fähigkeiten zu gesellschaftlichen
Systemgestaltung vorliegen, die die Objektivität des Systemwechsel zumindest
bewusst machen. Der Zerfall der Gesellschaft findet also auf der Fläche statt: Die
Mühen der Ebene.

Die Wohnungsnot in der BRD ist systemisch mit der im Beitrittsgebiet zur Zeitpunkt der
Existenz der DDR vergleichbar. Dabei spielt Geld allein nicht DIE Rolle. Dagegen
ist die praktizierte Politik ein Spiegel von dem, was die Politik, also die
regierende Elite, vom Volk hält: Nichts, aber verwertbar. - Ob die christjüdische
"Mutti" Merkel (BRD-Kanzlerin) oder der senile Kommunist Honecker (Chef der
ehemaligen DDR in der deutschen Ostzone) - in Berlin sagt man: Allett eene wichse.

Dass der deutsche Stamm kein Volk ist, beweist auch der Umstand, wie wenig es von der
Bevölkerung als wichtig betrachtet wird, eine Systemänderung zu vollziehen UND
sich an praktiziertem Deutschtum auch in der Ostzone zu ERINNERN.

Der Systemwechsel ist objektiv notwendig - nicht nur etwa, weil die BRD einen
wachsenden Niedriglohnsektor hat, der am Mietmarkt nur wegen u.a. Wohngeld
oder Hartz 4 teilnehmen kann. Der objektive Systemwechsel muss das gesamte
Staatssystem erfassen. Z.B. Einführung einer nationalen Währung zum Zweck
der mit Finanzmitteln angepasste dinglichen Wertschöpfung am Binnenmarkt z.B.
Wohnungsbau: Herstellung von Finanzmitteln, also Golddruck, zum Zweck der dinglichen
Wertschöpfung, deren anschließende Konsumtion die erweiterte Reproduktion
der wertschöpfenden Menschen und aller anderen Teilen der menschlichen
Gesellschaft -inklusive Natur und Umwelt - nachhaltig und systemisch ermöglicht:
Das ist die Refinanzierung der Geldmittel. Die vom Staat gedruckten Finanzmittel
sind Investitionen des Staates in die dingliche gesellschaftliche Wertschöpfung - vermittelt
über Kredite, Förderungen etc., wobei der Refinanz dieser gedruckten Mittel eben NICHT
auf Schuldbasis, sondern per Übergang der Finanzmittel in dingliche und erweitert
reproduzierte Daseinsformen der Gesellschaft und deren Binnenmarkt erfolgt, also
u.a. nachhaltige Gewinne einer expandierenden dinglichen Binnenwirtschaft bewirkt,
die auch der gesellschaftlichen und individuellen erweiterten Reproduktion dienen.
So wird Menschlichkeit systemisch und nachhaltig Teil der Gesellschaft, ohne z.B. elitäres
Gnadenbrot zu sein. Und: Die elitäre Verwertung einer ganzen Gesellschaft wird abgeschafft,
in dem die Gesetzgebung frei von Immunität, aber unter Beachtung der Strafbarkeit
von Handlungen - auch des Gesetzgebers - vollzogen wird und somit Mafia der
Elite unterdrückt und als klar strafbar gehalten wird.

Dieser atheistische und dialektische Ansatz kann objektiv in der BRD
nicht durchgesetzt werden, wenn es keinen Systemwechsel gibt.
Derselbe Ansatz war von den Kommunisten in der ehemaligen DDR
konsequent unterdrückt worden, da u.a. die systemische Isolation der
Ostzone von einem Wirtschaftsgebiet wie das der BRD wichtiger war,
damit die Ostzone neben Einsperrung und Erpressbarkeit der DDR-Bürger deren
konditionierte Verwertung zum System- und Elitenerhalt der Kommunisten
ermöglicht. Nur: Objektiv eben nicht nachhaltig. Und weder objektiv
noch subjektiv der Maßgabe der erweiterten Reproduktion der
Gesellschaft und deren u.a. Wertschöpfenden.

Deutschland ist ein seit Jahrzehnten faulender Sumpf der Mafia aller
Farben und Nuancen. Offener Faschismus mit verheerenden Folgen wie
Wohnungsnot oder Masseneinwanderung und Kommunismus der Ostzonen "DDR"
und im BRD-Bundestag etc.. Kampf der Eliten ... pure Gier, zu DDR-Zeiten
die Gier der Kommunisten und zu Zeiten der per Beitritt erweiterten BRD die
Gier vor allem des Christjudentum und assimilierter Partner (selbst
Kommunisten sind bereits assimiliert, wenn man das Agieren der
Linken - Nachfolger der DDR-Kommunisten - dialektisch betrachtet:
Die Fortsetzung des deutschen Faschismussumpfes).

Audio       06.08.2018 Mietpreisbremse in BRD (17 min, mit 6 MBytes) ...

27.08.2018 Rentenreform in BRD (ARD-Radio)

Eine Diskussion zwischen Vertretern der SPD, Kommunisten und Wissenschaft - u.a.

Die Rentenabsenkung für Neurentner ist seit dem Jahr 2001 implementiert:
Damals regierende SPD und Grüne mit Unterstützung FDP, Christen und Arbeitgeber
haben diese Absenkung herbeigeführt.

Der durchschnittliche Zahlbetrag bei Erstbezug der Rente sinkt für einen
Rentner, der 35 Jahre lang in die gesetzliche RV und deren Umlagesystem
eingezahlt hat.

Die gesetzliche RV wird ansteigend durch Steuermittel refinanziert.

Das Alter zum Zeitpunkt des ersten Rentenbezuges bestimmt die Dauer des
Rentenbezuges, die sinkt, je älter man ist, wenn man die Rente antritt.
Damit sinken Kosten des Rentenbezuges.

Der Rentenbezug beendet nicht die SV-Pflicht Krankenversicherung.

Eine Mindestrente muss aus Steuermitteln finanziert werden.

Ausschnitte

Hinweise:

Werbung und Polemik der Parteien wurde entfernt.

Die BRD hat eine Pflichtrente: Die gesetzliche Rente mit Pflichtbeiträgen.
Diesen Pflichtzahlungen an Rente kann man nur entkommen, wenn man u.a. genügend
Einkünfte und oder eine Berufsart hat, die zur reinen privaten Rentenversicherung
führen dürfen. In der BRD ist die SV-pflichtige Entgelttätigkeit so regelmäßig,
dass das Umlageverfahren der Rente von einer Mehrheit der Wertschöpfenden,
aber nicht der Mehrheit der Vermögenden finanziert wird. Daher ist die SV-Pflicht
keine Steuer, um bestimmte Wertschöpfungsarten in Verbindung mit Vermögensarten
von der SV-Pflicht der Mehrheit zu entlasten. Divergent zu diesem ist der
Ansatz des Gesetzgebers, dass Witwen für die Witwenrente, also für
Anwartschaften eines Toten, dessen Krankenversicherung erbringen müssen:
Die Witwenrente wird abgeschöpft, um andere Teilnehmer in der gesetzlichen
KV zu finanzieren: Den Topf des Gesundheitsfonds. Für Witwenrenten
gibt es also ebenfalls ein Umlageverfahren, allerdings ohne Anwartschaften
und Entgeltpunkte (Analog für Witwer).

Im Umlageverfahren führen per SV-Pflicht einbehaltene Beiträge zur gesetzlichen SV
zu Anwartschaften des Beitragszahlers, wobei auch die Beitragshöhe die Anwartschaften
begründen. Das Umlageverfahren ist kein Ansparvorgang, so dass gezahlte Beiträge
nicht wie Soll und Haben in den Rentenzahlbetrag des Beitragszahlers münden.
Im Umlageverfahren wird durch die behördliche Feststellung der Anwartschaften eine
Ansammlung von Punkten begründet, die in Geld umgerechnet werden, so dass dann ein
Zahlbetrag entstehen kann.
Anwartschaften werden nach Rentenrecht bewertet, also normiert umgerechnet.
Der Gesetzgeber entscheidet nicht nur über den Zahlbetrag einer Rente, sondern auch:
Ohne ausreichend langen Zeitraum der Beitragszahlung gibt es keine Rente.
Beitragszahlungen führen nicht zwingend zum Zahlbetrag einer Rente des
Beitragszahlers.

Vielmehr hat der Gesetzgeber eben DESWEGEN die Teilprivatisierung
der Rente beschlossen, so dass der Beitragszahler zusätzlich privat vorsorgen
muss und so Rente außerhalb der gesetzlichen Rente beziehen kann. Diese
Kombination ermöglicht es dem Gesetzgeber, die gesetzliche Rente zu manipulieren
und sogar das Umlageverfahren abzuschaffen, da es im Rahmen der Grundsicherung
(Hartz 4, Rente) und der Sozialhilfe eine Armenhauslösung aus Steuermitteln
gibt. Ziel des Gesetzgebers ist es, Volksvermögen optimal zu verwerten
und das Umlageverfahren teilweise zu kippen, z.B. Reduzierung des Arbeitgeberanteiles.
Dass ein elitärer Ableger des regierenden Gesetzgebers nun über Deutsche
entscheiden soll, also eine Rentenkommission entscheidet, ist sinnlos, da der
Gesetzgeber die Ergebnisse als Recht implementiert und damit manipulieren kann.
Diese Systematik wurde ebenfalls von Rot-Grün begründet, die in zwischen
fester Teil der christjüdischen Elite sind (vollständige Assimilation).

Die Aussage der SPD-Funktionärin zum Zahlbetrag der Rente ist schlichtweg gelogen.

Dass die SPD-Funktionärin als Teil der christjüdischen Elite nicht weiß,
wovon sie spricht, liegt nahe: Wenn ein elitärer Christjude das Maul aufmacht,
dann wird nachhaltig gelogen. Pikant: Die Einführung des Niedriglohnsektors,
also Entgelte, die keine oder geringe Beiträge zur SV-Rente und damit geringere
Anwartschaften bedingen, sind ebenfalls mit dem Gesetzgeber Rot-Grün implementiert
worden. Was die Christjuden von sich aus gemacht haben: Ein Hartz-4-Empfänger, der
nicht durch Aufstockung SV-Beiträge zur Rente leistet, ist nicht nur frei von
Rentenbeitrag, da dieser im Regelsatz nicht vorgesehen ist, sondern auch frei
von Anwartschaften. Und: Vergangenen Lebenszeiten können nicht nachgeholt
werden. - Ein extrem faschistisches Prinzip der regierenden Christjudenelite:
Biologische Lösung in form der Grundsicherung im Alter.

Natürlich hat der Kommunist, der an der Diskussion beteiligt war, auch o.g.
Kontext nicht erklärt und erwähnt. Die Assimilation der Kommunisten ist ja
wie der Übergang der Sozialdemokratie in die Christjudenelite abgeschlossen.

Die Teilprivatisierung der Rente ist u.a. an der Kapitalkrise und deren
Konsequenzen in den USA bzw. in der BRD und Europa gescheitert. Vielmehr
wird in der EU Volksvermögen massiv und LEGAL geschädigt: Faktische
Enteignung. Da die EZB ein Eurozonen-übergreifendes Organ ist, UND die
Euroländer keine eigene Binnenwährung haben, kann z.B. in der BRD kein
Geld hergestellt werden, um die Enteignung der Rentensparer zu
entschädigen. Vielmehr wird das Sparvermögen wegen geringer Ertragslage
bzw. Totalwegfall der Kapital-Lebens-Versicherung umgestaltet UND
in Verbindung mit den SV-Pflicht-Abgaben UND Steuerlast in den z.B.
Niedriglohnsektor eingebettet, der Befreiung von SV-Pflicht-Lasten unter
Wegfall der Rentenbeiträge ermöglicht, die allerdings auch nicht durch
eine parallele Kapital-Lebensversicherung abgedeckt werden können.
Riester-Rente ist ein Analogon. In der BRD wird die SV-Pflicht an eine
optimale Verwertung angepasst. DAS und NUR das ist der Grund, weshalb
es Reformen der SV-Pflichten geben UND weshalb die Grundsicherung
eingeführt wurde.

Extremster Faschismus.

Der BRD-Bundestag als Gesetzgeber u.a. für Rente hat im Rahmen der Immunität
einen Schutz vor rechtlicher Verfolgung wegen Konsequenzen der Gesetzgebung,
wobei der Gesetzgeber bestimmt, wann die Immunität enden kann.
Zugleich bestimmt der Gesetzgeber u.a. die Höhe seines Entgeltes, für das
der Gesetzgeber arbeitet: Diäten.

Mafia.

Audio       27.08.2018 Rentenreform in BRD (10 min, mit 3,5 MBytes) ...

13.03.2020 bundesregierung.de

"Wohn- und Mietenpaket Mietpreisbremse verlängert und verschärft

Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem
leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Hier alle wichtigen Fragen und Antworten dazu.

Warum wird die Mietpreisbremse verlängert?

Der Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist Teil des Wohn-
und Mietpakets der Bundesregierung. Ihm hat der Bundesrat nun zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden
Monats in Kraft.

Die Regelungen der Mietpreisbremse sind seit 2015 in Kraft. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt mit dem Ziel, den Mietanstieg auf
angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Sie wurde nun um weitere fünf Jahre verlängert. Damit wird den Ländern weiterhin
ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf
des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen auslaufen.

Zeigt die Mietpreisbremse bisher überhaupt eine Wirkung?

Die Mietpreisbremse besagt, dass in den von den Ländern festgelegten Gebieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen
die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
Berlin (DIW) die Wirkung der Mietpreisbremse evaluiert. Das DIW kam Ende 2018 zu dem Ergebnis, dass in Gebieten, in denen die
Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, sich der Mietenanstieg moderat verlangsamt hat.

Da die bei der Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt weiter fortbesteht, ist deshalb
eine Verlängerung der Mietpreisbremse sinnvoll.

Konkret: In welchen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse?

Die Regelungen zur Mietpreisbremse werden in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Die vom DIW vorgenommene Evaluation kam mit Stand Dezember 2018 zu dem Ergebnis, dass 13 Bundesländer entsprechende
Verordnungen erlassen haben. In 315 der insgesamt rund 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland wurde die Mietpreisbremse
eingeführt. Das klingt wenig, doch leben hier rund 28 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Eine Übersicht darüber, wo und mit welchen Regelungen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, hält das BMJV bereit.

Änderungen gibt es auch bei der Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Wie genau sehen die Regelungen aus?

Liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor, können Mieter gegen die zu hohe Miete vorgehen und dies rügen. Dafür reicht ein
einfaches "Ich rüge die Höhe der Miete!" aus.

Nach den bisherigen Regelungen ist der Vermieter nur zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete verpflichtet ab dem Zeitpunkt, zu
dem der Mieter den Verstoß gerügt hat.

Künftig gilt: Mieterinnen und Mieter können die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den
Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein
Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde.

Welche Maßnahmen für bezahlbares Wohnen enthält das Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung, das am 18. August 2019
vereinbart wurde, noch?

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. Dabei geht es um die ortsübliche
Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür wurde bisher die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde
für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden.

Dieser Zeitraum wurde nun auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen
geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Dies soll auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten zu
einem gedämpften Anstieg der Vergleichsmieten führen.

Das Bundeskabinett hat darüber hinaus den "Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von
Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilinehäuser" beschlossen. Er befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler
nur vom Verkäufer vestellt wurde, soll beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des
gesamten Maklerlohns betragen. Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er
seinen Anteil gezahlt hat.

Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Makler ist - etwa bei einem Suchauftrag -, gilt diese Vorgehen ebenso.
Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflicht und kann höchstesn einen Kostenanteil von 50 zu 50 erwirken.

Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen
verlangen dürfen.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen begrenzt.

Was tut die Bundesregierung insgesamt für den Wohnungsmarkt?

Die Bundesregierung hat für den Wohnungsmarkt große Ziele: Mit der Wohnraumoffensive will sie in dieser Legislaturperiode
zusammen mit Ländern und Kommunen 1,5 Millionen Wohnungen schaffen. Denn die Nachfrage nach Wohnraum ist besonders in den
großen Städten höher als das Angebot. Dort ist Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Es geht hier also um mehr
Wohnungsbau und bezahlbare Mieten, während in anderen Regionen Leerstände bei rückläufigen Preisen zu verzeichnen sind.

Auf www.bundesregierung.de gibt es einen Überblick über alle Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits ergriffen hat und was sie
noch plant, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Mieten bezahlbar zu halten.

Freitag, 13. März 2020"

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Binnenmarkt und Export             (Übersicht)

Der Exportanteil darf den Binnenmarktanteil nicht überschreiten. Somit ist die Abhängigkeit der BRD
von Außenverhältnissen geringer. Damit ist die Förderung des Binnenmarktes auch im Interesse
des Exports: Es müssen Invest in beiden Bereichen erfolgen, so dass Exportbetriebe ihr Risiko
gegenüber dem Binnenmarkt absichern müssen. Das ist synchron zur Beschaffung von Finanzen für
den Export, der somit auch Invest am Binnenmarkt bewirken muss (z.B. aus Rückfluss aus Steuern).
Diese Maßgaben gelten auch für ausländische Investoren, die aus der BRD exportieren wollen.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Staatsinvest und -schulden             (Übersicht)

Der Import und Export von Finanzen aus Staatsinteressen z.B. per Kreditaufnahme muss mehrheitlich
durch Ergebnisse des Binnenmarktes abdeckbar sein.

06.08.2018 Mietpreisbremse in BRD (ARD-Radio)

Gast u.a. Berliner Mieterverein

Der Berliner Mieterverein stellt fest - u.a.

Angebot von neu zu erstellenden und zugleich preisgünstigen Wohnraum ist zu gering.

In Ballungszentren erfolgen Investitionen in Eigentumswohnungen und hochpreisige Mietwohnungen.

Enteignungen von Vermietereigentum kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Möglichkeiten
tatsächlich ausgeschöpft wurden und zugleich Grund für eine Enteignung nicht wegfällt.

Die eventuell erfolgreiche Inanspruchnahme mietrechtlicher Ansprüche setzt den gültigen
Mietvertrag voraus, wobei die erneute Suchen nach einer Wohnung drohen könnte,
wenn Ärger mit dem Vermieter anliegt. Inanspruchnahme vor Abschluss des Mietvertrages
ist von Misserfolg gekennzeichnet. Unterstützt wird dieser Kontext in Berlin durch
den rechtsfreien Raum: Die Berliner Mietpreisbremse ist als verfassungswidrig
eingestuft worden. so das Gerichte die davon betroffenen Verfahren aussetzen.

Mieterhöhungen refinanzieren nur z.T. Investitionskosten, da die Kosten der
Vermieter unter der Mieterhöhung liegen können. Das spaltet Teile der
Gesellschaft.

Hörer teilen ihre Auffassungen mit.

Ausschnitte

Hinweise:

Die an der Sendung Beteiligten tendieren in ihren Aussagen zu Planwirtschaft und zeigen
damit, dass keinerlei Kenntnis und anwendbare Fähigkeiten zu gesellschaftlichen
Systemgestaltung vorliegen, die die Objektivität des Systemwechsel zumindest
bewusst machen. Der Zerfall der Gesellschaft findet also auf der Fläche statt: Die
Mühen der Ebene.

Die Wohnungsnot in der BRD ist systemisch mit der im Beitrittsgebiet zur Zeitpunkt der
Existenz der DDR vergleichbar. Dabei spielt Geld allein nicht DIE Rolle. Dagegen
ist die praktizierte Politik ein Spiegel von dem, was die Politik, also die
regierende Elite, vom Volk hält: Nichts, aber verwertbar. - Ob die christjüdische
"Mutti" Merkel (BRD-Kanzlerin) oder der senile Kommunist Honecker (Chef der
ehemaligen DDR in der deutschen Ostzone) - in Berlin sagt man: Allett eene wichse.

Dass der deutsche Stamm kein Volk ist, beweist auch der Umstand, wie wenig es von der
Bevölkerung als wichtig betrachtet wird, eine Systemänderung zu vollziehen UND
sich an praktiziertem Deutschtum auch in der Ostzone zu ERINNERN.

Der Systemwechsel ist objektiv notwendig - nicht nur etwa, weil die BRD einen
wachsenden Niedriglohnsektor hat, der am Mietmarkt nur wegen u.a. Wohngeld
oder Hartz 4 teilnehmen kann. Der objektive Systemwechsel muss das gesamte
Staatssystem erfassen. Z.B. Einführung einer nationalen Währung zum Zweck
der mit Finanzmitteln angepasste dinglichen Wertschöpfung am Binnenmarkt z.B.
Wohnungsbau: Herstellung von Finanzmitteln, also Golddruck, zum Zweck der dinglichen
Wertschöpfung, deren anschließende Konsumtion die erweiterte Reproduktion
der wertschöpfenden Menschen und aller anderen Teilen der menschlichen
Gesellschaft -inklusive Natur und Umwelt - nachhaltig und systemisch ermöglicht:
Das ist die Refinanzierung der Geldmittel. Die vom Staat gedruckten Finanzmittel
sind Investitionen des Staates in die dingliche gesellschaftliche Wertschöpfung - vermittelt
über Kredite, Förderungen etc., wobei der Refinanz dieser gedruckten Mittel eben NICHT
auf Schuldbasis, sondern per Übergang der Finanzmittel in dingliche und erweitert
reproduzierte Daseinsformen der Gesellschaft und deren Binnenmarkt erfolgt, also
u.a. nachhaltige Gewinne einer expandierenden dinglichen Binnenwirtschaft bewirkt,
die auch der gesellschaftlichen und individuellen erweiterten Reproduktion dienen.
So wird Menschlichkeit systemisch und nachhaltig Teil der Gesellschaft, ohne z.B. elitäres
Gnadenbrot zu sein. Und: Die elitäre Verwertung einer ganzen Gesellschaft wird abgeschafft,
in dem die Gesetzgebung frei von Immunität, aber unter Beachtung der Strafbarkeit
von Handlungen - auch des Gesetzgebers - vollzogen wird und somit Mafia der
Elite unterdrückt und als klar strafbar gehalten wird.

Dieser atheistische und dialektische Ansatz kann objektiv in der BRD
nicht durchgesetzt werden, wenn es keinen Systemwechsel gibt.
Derselbe Ansatz war von den Kommunisten in der ehemaligen DDR
konsequent unterdrückt worden, da u.a. die systemische Isolation der
Ostzone von einem Wirtschaftsgebiet wie das der BRD wichtiger war,
damit die Ostzone neben Einsperrung und Erpressbarkeit der DDR-Bürger deren
konditionierte Verwertung zum System- und Elitenerhalt der Kommunisten
ermöglicht. Nur: Objektiv eben nicht nachhaltig. Und weder objektiv
noch subjektiv der Maßgabe der erweiterten Reproduktion der
Gesellschaft und deren u.a. Wertschöpfenden.

Deutschland ist ein seit Jahrzehnten faulender Sumpf der Mafia aller
Farben und Nuancen. Offener Faschismus mit verheerenden Folgen wie
Wohnungsnot oder Masseneinwanderung und Kommunismus der Ostzonen "DDR"
und im BRD-Bundestag etc.. Kampf der Eliten ... pure Gier, zu DDR-Zeiten
die Gier der Kommunisten und zu Zeiten der per Beitritt erweiterten BRD die
Gier vor allem des Christjudentum und assimilierter Partner (selbst
Kommunisten sind bereits assimiliert, wenn man das Agieren der
Linken - Nachfolger der DDR-Kommunisten - dialektisch betrachtet:
Die Fortsetzung des deutschen Faschismussumpfes).

Audio       06.08.2018 Mietpreisbremse in BRD (17 min, mit 6 MBytes) ...

13.03.2020 bundesregierung.de

"Wohn- und Mietenpaket Mietpreisbremse verlängert und verschärft

Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem
leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Hier alle wichtigen Fragen und Antworten dazu.

Warum wird die Mietpreisbremse verlängert?

Der Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist Teil des Wohn-
und Mietpakets der Bundesregierung. Ihm hat der Bundesrat nun zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden
Monats in Kraft.

Die Regelungen der Mietpreisbremse sind seit 2015 in Kraft. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt mit dem Ziel, den Mietanstieg auf
angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Sie wurde nun um weitere fünf Jahre verlängert. Damit wird den Ländern weiterhin
ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf
des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen auslaufen.

Zeigt die Mietpreisbremse bisher überhaupt eine Wirkung?

Die Mietpreisbremse besagt, dass in den von den Ländern festgelegten Gebieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen
die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
Berlin (DIW) die Wirkung der Mietpreisbremse evaluiert. Das DIW kam Ende 2018 zu dem Ergebnis, dass in Gebieten, in denen die
Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, sich der Mietenanstieg moderat verlangsamt hat.

Da die bei der Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt weiter fortbesteht, ist deshalb
eine Verlängerung der Mietpreisbremse sinnvoll.

Konkret: In welchen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse?

Die Regelungen zur Mietpreisbremse werden in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Die vom DIW vorgenommene Evaluation kam mit Stand Dezember 2018 zu dem Ergebnis, dass 13 Bundesländer entsprechende
Verordnungen erlassen haben. In 315 der insgesamt rund 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland wurde die Mietpreisbremse
eingeführt. Das klingt wenig, doch leben hier rund 28 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Eine Übersicht darüber, wo und mit welchen Regelungen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, hält das BMJV bereit.

Änderungen gibt es auch bei der Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Wie genau sehen die Regelungen aus?

Liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor, können Mieter gegen die zu hohe Miete vorgehen und dies rügen. Dafür reicht ein
einfaches "Ich rüge die Höhe der Miete!" aus.

Nach den bisherigen Regelungen ist der Vermieter nur zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete verpflichtet ab dem Zeitpunkt, zu
dem der Mieter den Verstoß gerügt hat.

Künftig gilt: Mieterinnen und Mieter können die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den
Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein
Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde.

Welche Maßnahmen für bezahlbares Wohnen enthält das Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung, das am 18. August 2019
vereinbart wurde, noch?

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. Dabei geht es um die ortsübliche
Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür wurde bisher die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde
für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden.

Dieser Zeitraum wurde nun auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen
geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Dies soll auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten zu
einem gedämpften Anstieg der Vergleichsmieten führen.

Das Bundeskabinett hat darüber hinaus den "Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von
Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilinehäuser" beschlossen. Er befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler
nur vom Verkäufer vestellt wurde, soll beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des
gesamten Maklerlohns betragen. Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er
seinen Anteil gezahlt hat.

Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Makler ist - etwa bei einem Suchauftrag -, gilt diese Vorgehen ebenso.
Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflicht und kann höchstesn einen Kostenanteil von 50 zu 50 erwirken.

Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen
verlangen dürfen.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen begrenzt.

Was tut die Bundesregierung insgesamt für den Wohnungsmarkt?

Die Bundesregierung hat für den Wohnungsmarkt große Ziele: Mit der Wohnraumoffensive will sie in dieser Legislaturperiode
zusammen mit Ländern und Kommunen 1,5 Millionen Wohnungen schaffen. Denn die Nachfrage nach Wohnraum ist besonders in den
großen Städten höher als das Angebot. Dort ist Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Es geht hier also um mehr
Wohnungsbau und bezahlbare Mieten, während in anderen Regionen Leerstände bei rückläufigen Preisen zu verzeichnen sind.

Auf www.bundesregierung.de gibt es einen Überblick über alle Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits ergriffen hat und was sie
noch plant, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Mieten bezahlbar zu halten.

Freitag, 13. März 2020"

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Steuerpolitik             (Übersicht)

Umgestaltung der Beamten, Behörden als Mittel zum Zweck der Abbildung und Vollzuges.

Steuerpolitik unterliegt grundsätzlich der Analyse Synthese zum Innenverhältnis und liefert
damit z.B. Maßgaben für Exportressourcen.

Steuern werden grundsätzlich nach der Leistungsfähigkeit der Besteuerten erhoben, wenn das
zu versteuernde Vermögen und Geld nicht bereits gebunden wurde z.B. in Invest (wichtig Export-Invest
erzwingt Binnenmarkt-Invest).

Die Versteuerung von Vermögen, das am Binnenmarkt investiert ist, um Wertschöpfung zu erzeugen bzw.
die Reproduktion begünstigt bzw. erlaubt, ist nicht möglich - dagegen die Versteuerung der Rendite
aus o.g. Vermögen schon. Die Steuerlast der Rendite sinkt mit Effizienz der Wertschöpfung bzw.
Reproduktion für den Binnenmarkt, also der Gesellschaft. Ziel ist es, Vermögende zum Invest am
Binnenmarkt zu bewegen und daher eine Rendite aus Vermögen zu erhalten. Damit ist das Volksvermögen
besser verteilt.

Die Pflicht zur Vermögensverteilung zum Zweck der Fortschreibung der Gesellschaft und deren erweiterte
Reproduktion (auch Konkurrenzfähigkeit) ist ein Verfassungsgebot. Jedem das Seine bedeutet klar
erweiterte Reproduktion.

Die persönliche Versteuerung per Genusssteuer ist so anzusetzen, dass z.B. Genussmittel gekauft werden
können, wenn auch eventuell eingeschränkt. Jede Einschränkung verlangt eine Kompensierung des
Einschränkungsgrundes. Z.B. je teuerer die Zigaretten, um so höher das Invest zur Entwöhnung vom Rauchen.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Sozialleistungen, erweiterte Reproduktion, Integration             (Übersicht)

Die nachhaltige Marktbefähigung aus eigenen Kräften hat Vorrang.

Zugleich schließt das die Nachhaltigkeit von Randständigkeit aus, da Recht veränderbar ist.
Das zu prüfen, obliegt Richtern, dem Gesetzgeber und den Entscheidungsträgern im Vollzug.

Damit werden z.B. Sanktionen im Bereich Hartz 4 frei von Subjektivität und Notstandsgefahr, da eine Fortschreitung
der Befähigung zum Bezug der Grundsicherung zwingend ist und nur so Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann.

Die Befähigung selbst ist am Binnenmarkt eine immaterielle Wertschöpfung zum Zweck der erweiterten
Reproduktion, die eine Aufnahme von Entgelttätigkeit nicht verhindert (Sanktionen im SG II weiten
den Notstand in der Unterversorgung bei der einfachen Reproduktion aus) und somit das Refinanz
ermöglicht.

Sozialleistungen, erweiterte Reproduktion, Integration unterliegen in keinem Fall der Maßgabe einer
pauschalen Gewissensfreiheit eines Abgeordneten. Auch der Fraktionszwang ist unzulässig.

Alle Sozialleistungen sind grundsätzlich an der Reproduktion der Bedürftigen auszurichten: Die einfache
Reproduktion muss zwingend um Mittel der Erweiterung der Reproduktion erweitert werden, Erst damit ist
die Verfassungswidrigkeit von Hartz 4 wegen Unterversorgung der Bedürftigkeit z.B. im Bildungspaket nicht
mehr möglich. Bsp.: Schulsachen sind immer erweiterte Reproduktion.

Bezüge mit immateriellen Gegenleistungen wie Erziehung von Kindern dürfen nicht mit anderen Bezügen und
auch nicht mit immateriellen Gegenleistungen verrechnet werden, da ein Reinvest dieser Leistungen
Verschwendung und damit Wirtschaftskriminalität darstellt. Damit entfällt z.B. die Anrechnung von Kindergeld
an Hartz 4.

Kinder als Bezieher von Sozialleistungen können Vormundschaft und Vertreter haben, der den Bezug der
Leistungen organisiert, aber nicht Bezieher der Leistungen ist. Damit ist die Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft
organisatorisch eine Gemeinschaft, aber Darlehen der Gemeinschaft werden unter Sozialvorbehalt des
Kindeswohles verrechnet. Damit kann der Kinderanteil im ALG II nicht, auch nicht anteilig zur Darlehenstilgung
benutzt werden, wenn das Darlehen nicht oder nur indirekt das Kind betrifft, das in der Gemeinschaft als
Haushalt lebt. Die Sozialleistungen werden ausschließlich im Kontext des Bedürftigen Mitgliedes der
Bedarfsgemeinschaft bezogen, wobei gemeinschaftliche Dinge an der Reproduktionsfähigkeit des Mitgliedes
zu orientieren ist: Kinder dürfen nicht arbeiten gehen, um eine Darlehensdeckung zu begünstigen. Kinder
können im Bedarf nicht dezimiert, dafür erweitert befriedigen werden, z.B. per Ferienarbeit des Kindes
für Selbstkonsum. Schenkungen, die solche Bedürftigkeiten des Kindes befriedigen, die nicht per
ALG II normiert oder die unternormiert (Regelfall) sind, unterliegen grundsätzlich keiner Verrechnung,
wenn die die Höhe und Art der Schenkung nicht über den Rahmen der Befriedigung besserstellt und also den
Kostenträger des ALG II nicht benachteiligt.

Die unternehmerische Kalkulation der Lohnkosten muss die erweiterte Reproduktion des Arbeitnehmers ermöglichen
und bei Vollzeitjob immer gewähren. Die Lohnkosten können nicht unter Bezug von Fremdleistungen, die nicht im
Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen, berechnet werden. Damit sind der Mindestlohn zwingend und tarifliche
Einigungen der Branche ebenfalls. Das trifft auch für ausländische Arbeitnehmer zu, die am Binnenmarkt aktiv
sind: Es wird gleichgesetzt. Basis dieser Gleichsetzung ist die periodische Abgleichung und Konvertierung aller
Abschlüsse (Schule, Beruf, Studium etc.) in ein BRD-Rechtsystem für Binnenmarkt UND Export. Die Einwanderung
ohne Konvertierung bzw. ohne Deckung des auf Basis des Konversionsergebnis ermittelten Integrationsbedarfes
ist verfassungswidrig, so dass die Binnenmarktrelevanz transparent bleibt. Damit ist z.B. die Einwanderung per
BlueCard-System, das u.a. die Einstufung nach Entgeltstufen vorsieht, schon deswegen verfassungswidrig.

06.08.2018 Mietpreisbremse in BRD (ARD-Radio)

Gast u.a. Berliner Mieterverein

Der Berliner Mieterverein stellt fest - u.a.

Angebot von neu zu erstellenden und zugleich preisgünstigen Wohnraum ist zu gering.

In Ballungszentren erfolgen Investitionen in Eigentumswohnungen und hochpreisige Mietwohnungen.

Enteignungen von Vermietereigentum kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Möglichkeiten
tatsächlich ausgeschöpft wurden und zugleich Grund für eine Enteignung nicht wegfällt.

Die eventuell erfolgreiche Inanspruchnahme mietrechtlicher Ansprüche setzt den gültigen
Mietvertrag voraus, wobei die erneute Suchen nach einer Wohnung drohen könnte,
wenn Ärger mit dem Vermieter anliegt. Inanspruchnahme vor Abschluss des Mietvertrages
ist von Misserfolg gekennzeichnet. Unterstützt wird dieser Kontext in Berlin durch
den rechtsfreien Raum: Die Berliner Mietpreisbremse ist als verfassungswidrig
eingestuft worden. so das Gerichte die davon betroffenen Verfahren aussetzen.

Mieterhöhungen refinanzieren nur z.T. Investitionskosten, da die Kosten der
Vermieter unter der Mieterhöhung liegen können. Das spaltet Teile der
Gesellschaft.

Hörer teilen ihre Auffassungen mit.

Ausschnitte

Hinweise:

Die an der Sendung Beteiligten tendieren in ihren Aussagen zu Planwirtschaft und zeigen
damit, dass keinerlei Kenntnis und anwendbare Fähigkeiten zu gesellschaftlichen
Systemgestaltung vorliegen, die die Objektivität des Systemwechsel zumindest
bewusst machen. Der Zerfall der Gesellschaft findet also auf der Fläche statt: Die
Mühen der Ebene.

Die Wohnungsnot in der BRD ist systemisch mit der im Beitrittsgebiet zur Zeitpunkt der
Existenz der DDR vergleichbar. Dabei spielt Geld allein nicht DIE Rolle. Dagegen
ist die praktizierte Politik ein Spiegel von dem, was die Politik, also die
regierende Elite, vom Volk hält: Nichts, aber verwertbar. - Ob die christjüdische
"Mutti" Merkel (BRD-Kanzlerin) oder der senile Kommunist Honecker (Chef der
ehemaligen DDR in der deutschen Ostzone) - in Berlin sagt man: Allett eene wichse.

Dass der deutsche Stamm kein Volk ist, beweist auch der Umstand, wie wenig es von der
Bevölkerung als wichtig betrachtet wird, eine Systemänderung zu vollziehen UND
sich an praktiziertem Deutschtum auch in der Ostzone zu ERINNERN.

Der Systemwechsel ist objektiv notwendig - nicht nur etwa, weil die BRD einen
wachsenden Niedriglohnsektor hat, der am Mietmarkt nur wegen u.a. Wohngeld
oder Hartz 4 teilnehmen kann. Der objektive Systemwechsel muss das gesamte
Staatssystem erfassen. Z.B. Einführung einer nationalen Währung zum Zweck
der mit Finanzmitteln angepasste dinglichen Wertschöpfung am Binnenmarkt z.B.
Wohnungsbau: Herstellung von Finanzmitteln, also Golddruck, zum Zweck der dinglichen
Wertschöpfung, deren anschließende Konsumtion die erweiterte Reproduktion
der wertschöpfenden Menschen und aller anderen Teilen der menschlichen
Gesellschaft -inklusive Natur und Umwelt - nachhaltig und systemisch ermöglicht:
Das ist die Refinanzierung der Geldmittel. Die vom Staat gedruckten Finanzmittel
sind Investitionen des Staates in die dingliche gesellschaftliche Wertschöpfung - vermittelt
über Kredite, Förderungen etc., wobei der Refinanz dieser gedruckten Mittel eben NICHT
auf Schuldbasis, sondern per Übergang der Finanzmittel in dingliche und erweitert
reproduzierte Daseinsformen der Gesellschaft und deren Binnenmarkt erfolgt, also
u.a. nachhaltige Gewinne einer expandierenden dinglichen Binnenwirtschaft bewirkt,
die auch der gesellschaftlichen und individuellen erweiterten Reproduktion dienen.
So wird Menschlichkeit systemisch und nachhaltig Teil der Gesellschaft, ohne z.B. elitäres
Gnadenbrot zu sein. Und: Die elitäre Verwertung einer ganzen Gesellschaft wird abgeschafft,
in dem die Gesetzgebung frei von Immunität, aber unter Beachtung der Strafbarkeit
von Handlungen - auch des Gesetzgebers - vollzogen wird und somit Mafia der
Elite unterdrückt und als klar strafbar gehalten wird.

Dieser atheistische und dialektische Ansatz kann objektiv in der BRD
nicht durchgesetzt werden, wenn es keinen Systemwechsel gibt.
Derselbe Ansatz war von den Kommunisten in der ehemaligen DDR
konsequent unterdrückt worden, da u.a. die systemische Isolation der
Ostzone von einem Wirtschaftsgebiet wie das der BRD wichtiger war,
damit die Ostzone neben Einsperrung und Erpressbarkeit der DDR-Bürger deren
konditionierte Verwertung zum System- und Elitenerhalt der Kommunisten
ermöglicht. Nur: Objektiv eben nicht nachhaltig. Und weder objektiv
noch subjektiv der Maßgabe der erweiterten Reproduktion der
Gesellschaft und deren u.a. Wertschöpfenden.

Deutschland ist ein seit Jahrzehnten faulender Sumpf der Mafia aller
Farben und Nuancen. Offener Faschismus mit verheerenden Folgen wie
Wohnungsnot oder Masseneinwanderung und Kommunismus der Ostzonen "DDR"
und im BRD-Bundestag etc.. Kampf der Eliten ... pure Gier, zu DDR-Zeiten
die Gier der Kommunisten und zu Zeiten der per Beitritt erweiterten BRD die
Gier vor allem des Christjudentum und assimilierter Partner (selbst
Kommunisten sind bereits assimiliert, wenn man das Agieren der
Linken - Nachfolger der DDR-Kommunisten - dialektisch betrachtet:
Die Fortsetzung des deutschen Faschismussumpfes).

Audio       06.08.2018 Mietpreisbremse in BRD (17 min, mit 6 MBytes) ...

13.03.2020 bundesregierung.de

"Wohn- und Mietenpaket Mietpreisbremse verlängert und verschärft

Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem
leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Hier alle wichtigen Fragen und Antworten dazu.

Warum wird die Mietpreisbremse verlängert?

Der Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist Teil des Wohn-
und Mietpakets der Bundesregierung. Ihm hat der Bundesrat nun zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden
Monats in Kraft.

Die Regelungen der Mietpreisbremse sind seit 2015 in Kraft. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt mit dem Ziel, den Mietanstieg auf
angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Sie wurde nun um weitere fünf Jahre verlängert. Damit wird den Ländern weiterhin
ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf
des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen auslaufen.

Zeigt die Mietpreisbremse bisher überhaupt eine Wirkung?

Die Mietpreisbremse besagt, dass in den von den Ländern festgelegten Gebieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen
die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
Berlin (DIW) die Wirkung der Mietpreisbremse evaluiert. Das DIW kam Ende 2018 zu dem Ergebnis, dass in Gebieten, in denen die
Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, sich der Mietenanstieg moderat verlangsamt hat.

Da die bei der Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt weiter fortbesteht, ist deshalb
eine Verlängerung der Mietpreisbremse sinnvoll.

Konkret: In welchen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse?

Die Regelungen zur Mietpreisbremse werden in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Die vom DIW vorgenommene Evaluation kam mit Stand Dezember 2018 zu dem Ergebnis, dass 13 Bundesländer entsprechende
Verordnungen erlassen haben. In 315 der insgesamt rund 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland wurde die Mietpreisbremse
eingeführt. Das klingt wenig, doch leben hier rund 28 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Eine Übersicht darüber, wo und mit welchen Regelungen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, hält das BMJV bereit.

Änderungen gibt es auch bei der Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Wie genau sehen die Regelungen aus?

Liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor, können Mieter gegen die zu hohe Miete vorgehen und dies rügen. Dafür reicht ein
einfaches "Ich rüge die Höhe der Miete!" aus.

Nach den bisherigen Regelungen ist der Vermieter nur zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete verpflichtet ab dem Zeitpunkt, zu
dem der Mieter den Verstoß gerügt hat.

Künftig gilt: Mieterinnen und Mieter können die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den
Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein
Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde.

Welche Maßnahmen für bezahlbares Wohnen enthält das Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung, das am 18. August 2019
vereinbart wurde, noch?

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. Dabei geht es um die ortsübliche
Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür wurde bisher die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde
für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden.

Dieser Zeitraum wurde nun auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen
geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Dies soll auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten zu
einem gedämpften Anstieg der Vergleichsmieten führen.

Das Bundeskabinett hat darüber hinaus den "Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von
Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilinehäuser" beschlossen. Er befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler
nur vom Verkäufer vestellt wurde, soll beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des
gesamten Maklerlohns betragen. Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er
seinen Anteil gezahlt hat.

Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Makler ist - etwa bei einem Suchauftrag -, gilt diese Vorgehen ebenso.
Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflicht und kann höchstesn einen Kostenanteil von 50 zu 50 erwirken.

Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen
verlangen dürfen.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen begrenzt.

Was tut die Bundesregierung insgesamt für den Wohnungsmarkt?

Die Bundesregierung hat für den Wohnungsmarkt große Ziele: Mit der Wohnraumoffensive will sie in dieser Legislaturperiode
zusammen mit Ländern und Kommunen 1,5 Millionen Wohnungen schaffen. Denn die Nachfrage nach Wohnraum ist besonders in den
großen Städten höher als das Angebot. Dort ist Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Es geht hier also um mehr
Wohnungsbau und bezahlbare Mieten, während in anderen Regionen Leerstände bei rückläufigen Preisen zu verzeichnen sind.

Auf www.bundesregierung.de gibt es einen Überblick über alle Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits ergriffen hat und was sie
noch plant, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Mieten bezahlbar zu halten.

Freitag, 13. März 2020"

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Einwanderung             (Übersicht)

Feste Einwanderung gibt es nur aus Zonen, die wirtschaftlich gleichwertig sind bzw. kurzfristig machbar sind.

Temporäre Einwanderung aus anderen Zonen ist zulässig.

Die zonale Implementation des Wechselkurses je nach Leistungsfähigkeit der Zone ist zwingend (analog zum
einstigen Goldrubel), um so auch die Förderung der Zone zu ermöglichen.

Die unternehmerische Kalkulation der Lohnkosten muss die erweiterte Reproduktion des Arbeitnehmers ermöglichen
und bei Vollzeitjob immer gewähren. Die Lohnkosten können nicht unter Bezug von Fremdleistungen, die nicht im
Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen, berechnet werden. Damit sind der Mindestlohn zwingend und tarifliche
Einigungen der Branche ebenfalls. Das trifft auch für ausländische Arbeitnehmer zu, die am Binnenmarkt aktiv
sind: Es wird gleichgesetzt. Basis dieser Gleichsetzung ist die periodische Abgleichung und Konvertierung aller
Abschlüsse (Schule, Beruf, Studium etc.) in ein BRD-Rechtsystem für Binnenmarkt UND Export. Die Einwanderung
ohne Konvertierung bzw. ohne Deckung des auf Basis des Konversionsergebnis ermittelten Integrationsbedarfes
ist verfassungswidrig, so dass die Binnenmarktrelevanz transparent bleibt. Damit ist z.B. die Einwanderung per
BlueCard-System, das u.a. die Einstufung nach Entgeltstufen vorsieht, schon deswegen verfassungswidrig.

Die Gleichsetzung als Zweck der Integration ist Zwingend. So entfällt die Ausbürgerung von in der BRD geborenen Türken,
die beide Pässe, also BRD und Türkei, haben wollen. Weder eine Leitkultur oder anderes Wertesystem darf die Abbildung
der Realität in den Bedürfnissen der ehemaligen Ausländer beeinträchtigen. Das gilt auch für andere Menschengruppen
aus Gründen der Abstammung oder Religion.

21.06.2018 nzz.ch

US-Präsident Trump hat die Abschreckung illegaler Einwanderung eingeschränkt: Die Trennung von illegal eingewanderten
Familien ist nicht mehr zulässig. Damit wirkt das US-Recht, dass Kinder maximal 20 Tage inhaftiert werden dürfen.
Damit gilt die Maßgabe, dass die Entscheidung Asyl bzw. Abschiebung innerhalb 20 Tagen getroffen werden muss.

21.06.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Auch Trump hat es - wie Merkel - nicht begriffen:

Flüchtlinge müssen in Transitzentren, die neutrale Boden unter Verwaltung des Landes, wo das Zentrum liegt, sind,
so dass dort die Entscheidung des Asyls getroffen wird: Wer keine Asyl oder Duldung hat, wird aus dem Transitzentrum
zum Quellort der Einreise verbracht und verlässt neutralen Boden. Das Asylrecht OHNE Einreise zu vollziehen, ist
die einzige Möglichkeit, Asyl zügig umzusetzen bzw. es entfällt die Abschiebung. Damit gilt aber auch, dass der
Migrant nur dann Rechtsmittel einlegen kann, wenn Asyl gestellt und final beurteilt wurde, also der Asylant
rechtlich normiert wurde. Wer kein Asylantrag stellt, kann in der Transitzone nur solange geduldet werden, bis
der Wegfall des Asylantrages durch den Asylanten selbst final festgestellt wurde, wobei ein Duldungszeitraum
bis zur Final-Erklärung begrenzt ist, um die Zumutbarkeit für den Träger der Asylzentren zu gewähren.
Asylzentren sind also auf dem Gebiet des Einwanderungslandes und nicht im Herkunftsland der Flüchtlinge
zu implementieren. Selbstverständlich muss der Sozialkontakt auch zum Kontext außerhalb der Asylzentren
nutzbar sein, der mehr als nur das Asylverfahren betrifft. - Dieser dialektische Ansatz ermöglicht die
weltweit normierte Einwanderung, denn dann können auch Asylanten z.B. in Kanada ein Asyl in der BRD
beantragen. Die Borniertheit der deutschen Christjuden bezüglich der Masseneinwanderung in die EU
behindert o.g. Transitzentren gezielt, denn das Dublin-Verfahren ist systemischer Schrott einer verwahrlosten
Elite und Mafia in der EU unter Führung der Deutschen.

04.07.2018 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD stellt der BRD-Innenminister fest:
Transitzentren dienen dem Erstempfang der Asylanten für max. 2 Tage.

04.07.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Die die BRD regierende Christjuden-Elite hat es immer noch nicht begriffen, wie Asylrecht in welcher Form zu
implementieren ist: Per rechtlich geschlossener Transit-Zentren, die die gesamte Asylsache vollziehen. Also
parallel und damit mit Schnittstellen der Integration (Berufsausbildung etc.) zur "Umwelt". Die rechtliche
und physische Betreuung per Asylzentren ist zwingend, will man illegale Einwanderung in den Griff bekommen.
z.B. muss damit das Recht auf Schnittstellen so implementiert werden, dass deren Verletzung das Asylrecht mehr
als nur eine Duldung verwirkt wird und der Vollzug der Verletzung im Kontext "Umwelt" der Asylzentren eine
Straftat ist.

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Waffenexporte und Kriegsdienste im Ausland             (Übersicht)

Der Einsatz von Kampftruppen und Waffen erfolgt nach Notwendigkeit unter Maßgabe des Volkes per Volksentscheid
und des Gesetzgeber und der richterlichen Vorprüfung. Prüfungsorgane sind Pflicht für Volksentscheid,
Gesetzgeber und Richter, so dass deren Entscheide erst damit wirksam werden können.

Waffenexporte in Regionen sind zwingend mit Invest in diese Regionen verbunden, um den Waffeneinsatz
unwahrscheinlicher zu machen. Nur das Invest der Kriseneindämmung ist per Staatsbürgschaften schützbar;
dagegen der Waffenexport nicht.

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UN-Mitgliedschaft             (Übersicht)

UN-Sicherheitsrat wird zum Prüfungsorgan der nationalen Abbildung und Synthese, die die Mitglieder
des Rates dem Rat vorlegen. Die Umsetzung in nationales Recht unterliegt auch einer Abbildung und Synthese.

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Todesstrafe und Folter             (Übersicht)

Todesstrafe ist grundsätzlich verboten, da es keinen Rechtsraum dafür gibt.

Todesstrafe unterscheidet sich systemisch von normierter Tötung.

15.02.2017 morgenpost.de

Wilderei in der BRD nimmt zu - Verstöße gegen das Waffengesetz mit maximal 3 Jahre Haft.

In Bayern registriert das Landeskriminalamt zwischen 150 und 200 Fälle im Jahr. Jedoch fällt Wilderei nur dann auf, wenn
Spaziergänger oder Jäger ein verendetes Tier finden.

Allein in Sachsen wurden in den letzten Jahren nachweislich 7 Wölfe illegal getötet.

Im Bayerischen Wald verschwinden regelmäßig Luchse, zwischen 2010 und 2016 wurden mindestens 5 Tiere getötet. 14 Luchse
gelten als verschollen.

Die verwendete Munition ist so weit verbreitet, dass sie sich kaum zurückverfolgen lässt.

15.02.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Das Problem der Wilderei lässt sich einfach lösen:

Da Tiere im Alltag der Wilderei regelmäßig nicht nur intelligent sind, sondern ein Bewusstsein haben (z.B. Katzen),
ist Wilderei eine niederträchtige Form von Mord - und zwar unabhängig vom Ziel der Wilderei.

Für von Wildtierschäden Betroffene wird eine Pflichtversicherung eingeführt, die nur dann greift, wenn der Betroffene
Abwehrmaßnahmen implementiert hat, die den Bestand der Wildtiere schützen UND den Schaden durch Tierschäden
minimieren, so dass die Versicherung auch kalkulierbar ist.

Diese Lösung ist natürlich im aktuellen Gottesstaat BRD nicht umsetzbar. Der auch verfassungsrechtliche Systemwechsel
ist notwendig.

29.06.2017 derstandard.at

Fjotolf Hansen - alias Behring Breivik - klagt beim Europäischen Gericht für Menschenrechte gegen die Isolationshaft in einer
3-räumigen Zelle.

29.06.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Isolationshaft auf Dauer oder auf langer Zeit ist ganz klar Folter als Vorteilsnahme gegenüber dem Weggesperrten: Die Haltung des
Menschen in Isolation, um anderen Kontext, den der Gefolterte z.B. nicht beeinflussen kann, zu verhindern UND die Bedürfnisse
des Gefolterten fremd zubestimmen. Diese Isolationshaft ist also eine Form der Gier.

15.11.2017 morgenpost.de

Eine im US-Bundesstaat Ohio angesetzte Hinrichtung eines verurteilen und an einem Lungenemphysem leidenden Mörders, dem ein
Großteil seines rechten Lungenflügels fehlt, wurde in Ermangelung einer geeigneten Venenstelle, die zum Zugang des Giftes genutzt
werden sollte, abgesetzt. Der Hinzurichtende wurde 5 mal gestochen, um den Giftzugang zu finden. - Das Gnadengesuch des Mörders
wurde durch den Gouverneur von Oho, John Kasich, bereits abgelehnt.

15.11.2017 de.wikipedia.org/wiki/Lungenemphysem

'Lungenemphysem

Als Lungenemphysem wird eine irreversible Überblähung der kleinsten luftgefüllten Strukturen (Lungenbläschen,
Alveolen) der Lunge bezeichnet. Es stellt den gemeinsamen Endpunkt einer Reihe von chronischen
Lungenerkrankungen dar.'

...

21.11.2018 sueddeutsche.de

Das BRD-Bundesland Hessen hat seine Landesverfassung im Bereich Todesstrafe nun BRD-verfassungskonform ausgestaltet:
In Hessen ist nun die Todesstrafe verboten worden.

01.03.2019 morenpost.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt in seinem Urteil (Aktenzeichen: 4 StR 345/18) die Auffassung des Landgerichtes Hamburg:
Der Paragraf 211 des Strafgesetzbuches (StGB) ist im Fall von Raserei mit einem Kraftfahrzeug anzuwenden, wenn bewiesen
werden kann, dass der Raser die im §211 genannten Kriterien so erfüllt, dass dem Raser als Angeklagten die Billigung des
Todes anderer oder des eigenen Todes nachgewiesen wird, weil der Angeklagte Motive wie Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die
Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, nachweislich hat. Der vom Landgericht Angeklagte hat das Motiv der Verdeckung
einer anderen Straftat: Der Raser floh mit einem PKW vor der Polizei, in dem der Raser in der Hamburger Innenstadt an der
Binnenalster das Fahrzeug mit rund 160 Kilometer pro Stunde auf eine Gegenfahrbahn brachte und so beim Frontalzusammenstoß mit
dem Großraumtaxi eines 57 Jahre alten Mannes dessen 22 Jahre alten Fahrgast exekutierte hat. Der Fahrer und ein weiterer
Fahrgast überlebten schwer verletzt. Das Landgericht erkannte darin 1 vollendeten und 2 versuchte Morde. Der BGH
urteilte zugleich, dass das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln
nicht mehr geprüft werden muss. Die vom Landgericht erfolgte Verurteilung wegen Mordes ist damit rechtskräftig.

01.03.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Die BRD hat ein völlig veraltetes Rechtssystem - z.B. der Mordparagraf im Strafgesetzbuch, das als Sammelsurium von
Einzelfällen, die eine wichtige systemische Komponente "normieren" sollen, herhält. Blanke Steinzeit, wie nachfolgend
bewiesen wird.

Eine wichtige systemische Komponente einer Gesellschaft ist das angelernte Sozialverhalten und dazu die angelernten
Fähigkeiten und Fertigkeiten innerhalb der anderen gesellschaftlichen Bedingungen.

Der Mangel an Sozialverhalten kann sich in Vielfalt an Motiven äußern: Sozialverhalten ist komplexer als der Schaden.
Der Schaden für Gesellschaft und Individuum (inklusive des Schädigenden). Mord ist Ergebnis von Mangel an
Sozialverhalten. Mord ist eine Form von Sozialverhalten, das massivste Schädigung verursacht. Mord kann also
nicht bestraft werden, wenn die Schädigung bestraft werden soll, denn die ist real das Einzige, was nach Motivhandlung
wie Mord übrig bleibt: Schädigung von Gesellschaft UND Individuum und deren Kontext.

Sozialverhalten muss vergesellschaftet betrachtet, angewendet und angelernt werden. Ein Mörder ist kein isoliertes Wesen.
Strafe erfolgt wegen Schaden. Primat ist der Kontext von Gesellschaft und Individuum u.a. per Sozialverhalten.

Auch das Motiv als Teil des Sozialverhaltens führt zur Art der Schädigung von Gesellschaft und Individuum (inklusive
des Schädigenden). Das Motiv ist aber nicht DER Wesenszug des Schadens. Dabei spielt es also keine Rolle, wie
hinterhältig das Motiv ist, wenn die Schädigung zu bestrafen ist. Das Motiv spielt dagegen eine Rolle, wenn die
Schadensrevidierung implementiert werden soll.

Die Bestrafung der Schädigung kann nur in der Beseitigung der Schädigung und deren Kontext - also auch des
Motives des Schädigenden - erfolgen: Schadensrevidierung. Durch Arbeit des Schädigenden in einem Kontext,
der den Schaden für den Schädigenden mit berücksichtigt, in dem der Schädigende die Möglichkeit bekommt,
diesen Kontext so weit es geht zu revidieren. Im Falle der nicht normierten Tötung durch Exekution per Verkehrsunfall
ist nicht nur der Schaden für den Kontext des Getöteten zu revidieren. Es wird also bestraft, in dem die nachhaltige
Schadensrevidierung implementiert wird und das anfangs per Arbeitslager unter dem Kriterium der
normierten Tötung bei unerlaubter Umgehung der Implementation der Schadensrevidierung. Das Sozialverhalten
des Schädigenden muss einer Zwangsprüfung unterzogen werden, um die nachhaltige Schadensrevidierung vor allem
außerhalb des Arbeitslagers implementieren zu können, denn nur im gesellschaftlichen Kontext kann Sozialverhalten
wirksam werden: Arbeitslager bieten das nur eingeschränkt. Der Zwang "Arbeitslager" hat als subjektiv empfundene Strafe
diese nicht zum Ziel.

Wie man sieht, ist dass BRD-Recht dazu inkompatibel und hat daher Gerichtsbarkeiten-Instanzen nötig, die ebenfalls inkompatibel
sind. Das hat auch seinen Grund: Das BRD-Rechtssystem ist nicht gesamtgesellschaftlich-individuell sondern ausschließlich
elitär ausgerichtet, wo subjektive Normen für objektive gesellschaftliche Prozesse und deren subjektiven Bedingtheit
herhalten sollen, in dem das übrig bleibt, was elitär vorteilhaft für die Verwertung von Menschen ist: Das Subjektive
als Motiv der Normierung. Mordparagraf als Ergebnis der elitären Normierung, für die die Abbildung objektiver
gesellschaftlicher Prozesse und deren subjektiven Bedingtheit nicht nützlich ist. Und das bereits ab Verfassungsrecht.
Die BRD ist in Moral und Recht steinzeitlich, dafür aber auf Verwertung von Menschen vor allem durch Eliten ausgelegt:
Bereits die BRD-Verfassung strotzt so davon, wie sie christjüdisch-elitär geprägt ist.

Der Systemwechsel ist offensichtlich und klar begründbar - vor allem objektiv notwendig.

13.03.2019 dradio.de

Der in Kalifornien seit 2006 geltende Stopp von Hinrichtungen von Menschen durch Menschen in Gefängnissen ist
nun per Gouverneur-Weisung (Dekret des Gouverneurs) durch eine Aussetzung der Todesstrafe ersetzt worden.
Gouverneur Newsom in Sacramento glaubt nicht, dass der Staat das Recht habe, per Todesstrafe zu töten.

In Kalifornien gibt es z.Z. 737 zum Tode verurteilte Gefangene.

13.03.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Da irrt der Kalifornien-Gouverneur gewaltig, dass sich ein Staat nicht das Recht zur Todesstrafe und zum Vollzug der
Strafe per Hinrichtung beschaffen kann, wenn der Staat nicht systemisch daran gehindert wird: In der Verfassung
und US-weit UND im Vollzug der Verfassungen.: Ein Dekret ist Peanuts und Feigheit, wenn nichts danach folgt ...

Todesstrafe ist nun mal u.a. Folter.

15.05.2019 tagesspiegel.de

Im US-Bundesstaat Alabama hat der Senat des Landes

31 Mitglieder, davon 25 Männer der weißen Rasse und 4 weibliche Senatoren.

mit 25 Stimmen der Männer weißen Rasse

die Abtreibung unter Strafe gestellt (mindestens 10 Jahre Haft), wenn der abzutreibende Fötus bzw. das abzutreibende Kind
nicht das Leben der Mutter gefährdet und oder der abzutreibende Fötus bzw. das abzutreibende Kind lebensfähig ist.

auch die Geburt aus Vergewaltigung und Inzucht legalisiert.

27.07.2019 faz.net

Der z.Z. führende Demokraten-Bewerber um die Präsidentschaftskandidatur, Joe Biden, hält die seit 1973 zu Tode verurteilte
Menschen in 160 Fällen für Ergebnisse der Unfähigkeit des Rechtsstaates: Diese Menschen wurden nachträglich vom Mord
entlastet. Daher gehört die Todesstrafe abgeschafft.

Mit Wunsch des US-Präsidenten Trump hat der US-Justizminister 5 der 62 von US-Bundesgerichten verurteilten und noch
lebenden Mörder ausgewählt, um die Selektierten in Dezember 2019 und Januar 2020 mit Barbiturat exekutieren zu lassen.
Das sind die ersten Hinrichtungen der US-Bundesjustiz seit 2003.

01.11.2019 heise.de

Der in Großbritannien inhaftierte Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, hat aus Sicht des
UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter, Nils Melzer, folgende Situation:

Assange hat Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen abgesessen.

Assange befindet sich in Haft, um den US-Auslieferungsantrag bedienen zu können.

Assange wird in Isolationshaft gehalten.

Assange hat keinen freien Zugang zu Dokumenten und Anwälten.

Assange wird mit der Haft psychologisch gefoltert, wobei Großbritannien dem Foltervorwurf nicht nachgeht und damit
internationales Recht bricht.

Assange ist in Lebensgefahr, da der Gesundheitszustand auch den Tod bewirken könnte.

30.07.2020 berliner-zeitung.de

Die seit dem 27.04.2020 in Berlin eingegührte Maskenpflicht in allen Bussen und Bahnen sowie auf den Bahnhöfen wird
von der BVG seit dem 07.07.2020 kontrolliert: Bis dato ca. 30.000 Fahrgäste, die keine Maske tragen, angetroffen.
Davon wurden 200 Fahrgäste mit der Ordnungsstrafe von 50 Euro belegt. 100 Fahrgäste trugen aus medizinischen
Gründen (Attest) keine Maske.

30.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Nach knapp 3 Monaten Einführung der Maskenpflicht diese erstmalig zu kontrollieren deutet ganz klar darauf hin:
Die Bevölkerung soll durchseucht werden. Wer das nicht überlebt, hat eben Pech gehabt.

Der Autor dieser Dokumentation hat im öffentlichen Verkehr noch NIE eine Prüfung der Maskenpflicht erlebt, dafür
2x Kontrollen der Fahrausweise: Kontrolleure in Zivil ohne Maske, aber mit Tuch. Der reale Stand der Maskenpflicht
z.B. von Kunden des Kaufland Berlin Storkower Straße: Der Autor dieser Dokumentation schätzt wie folgt:
10% der Kunden tragen eine Maske als Ding, aber weder über Nase noch Mund. 30% der Kunden tragen eine Maske
nicht über der Nase. Der Rest trägt Maske korrekt. Es ist zu beobachten, dass Masken mit den Fingern kurzzeitig
verschoben werden, so dass die Infektion auch durch Hände erfolgen kann, wenn keine Handschuhe getragen werden:
Anzahl der Handschuhträger: 0%.

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Normierte Tötung             (Übersicht)

Die Tötung im elementaren Schadensfall bzw. bei Herbeiführung des elementaren Schadensfalles
ist nur dann zulässig, wenn der Elementarschaden in keiner Weise vermieden bzw. umgangen werden
kann (Elementargefahr).
Elementarschaden aus einem elementarem Ereignis, dessen Bedingtheit nicht den Nachweis der
Möglichkeit des Verhaltens aus Gier erlaubt, da wegen zeitlicher Enge des Verhaltens
und daraus resultierendem Schaden bzw. drohendem Schaden eine Strafverfolgung nicht
möglich ist, muss grundsätzlich abgewendet werden, um im Kontext stehendes Verhalten - und
sei es aus Gier oder Nachahmerverhalten - zu unterdrücken.

Es gilt weiterhin:

Das elementare Ereignis und dessen Kontext muss grundsätzlich abgewendet werden.
Das Vermeiden des elementaren Ereignisses als Entzug von Leben und als drohender
Entzug von Leben dominiert die Ermöglichung der Strafverfolgung, wenn diese
nicht wegen Eintritt des Schutzes vor Entzug eintreten kann: Der Schutz des
Lebens ist auch dann zu vollziehen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt,
um den Schutz mit einer daraus ermöglichten Strafverfolgung herbeizuführen.

Die durch nachhaltige Handlung bewirkte Bedrohung von Leben ist als Elementargefahr
einzustufen; Z.B. illegaler Drogenhandel. Die Umgehung dieser Norm ist eine Straftat.
Die Umgehung einer Implementation eines Kontextes, der Elementargefahr nachhaltig
verhindert, um den Schadensfall nicht eintreten zu lassen, ist eine Straftat.

Die Umgehung der Abwendung ist eine Straftat. Die Herbeiführung eines Kontextes, der
die Abwehr des Elementarschadens umgeht oder verhindert, ist eine Straftat.
Die rechtliche Normierung der Tötung fremden Lebens muss eine unklare Situation
verhindern, damit die Strafverfolgung der Gier grundsätzlich möglich ist.
Die Aufklärung des Elementarschadensfall ist immer zu vollziehen. Die Umgehung
der Aufklärung ist eine Straftat.

Der Vorsatz zur Herbeiführung des Elementarschadensfalles kann nur dann aufgeklärt
werden, wenn Strafverfolgung möglich ist.

Die Handlungen zur Abwendung des Elementarschaden können, wenn sie im Kontext kein Handeln aus
Gier sind, nur dann straffrei sein, wenn deren Kontext im Sinn einer Strafverfolgung
final geklärt ist.

Die Selbstverteidigung im Zuge des Schutzes vor Elementarschaden Lebensverlust ist nur dann
straffrei, wenn ausschließlich der Lebensverlust verhindert wird und der Kontext der
Schutzhandlung im elementaren Verhältnis zur Schutznotwendigkeit, also z.B. zeitkritisch ist,
dass eine Strafverfolgung nicht ermöglich ist bzw. wird. Dieser Kontext soll auch auf das
Verhältnis zu nicht-menschlichen Wesen und deren Lebens-Existenz angewendet werden.

Der zivile Schusswaffengebrauch jeder Art unterliegt o.g. Norm, deren Umgehung
eine Straftat ist. Der Besitz an Schusswaffen ist damit derart einzuschränken und
zu normieren, dass nur straffreie Tötungen erlaubt werden und bewirkt werden können.

Handlungen zur Abwendung des Elementarschaden sind bezüglich Natur
und Umwelt als Ganzheit und unabhängig vom Wohle (erweiterte Reproduktion) der Menschen
anzuwenden, um eine von der Menschheit unabhängige und damit unsprüngliche
Natur nachhaltig zu erhalten und durch den Menschen erweitert zu reproduzieren.
Zugleich ist die Verwertung von Natur und Umwelt zum Schaden dieser auszuschliessen.
Das betrifft auch Naturobjekte, die der Mensch erzeugt, verändert und u.a. liquidiert,
so dass die erweiterte Reproduktion des Menschen durch o.g. Agieren des Menschen
mit und in der Natur und Umwelt systemisch eingeschränkt ist: Alternativen der
menschlichen Reproduktion aus Verwertung von Natur und Umwelt haben im Agieren des
Menschen systemischen Vorrang, um mit der sparsamen Ausbeutung von Ressourcen
die Reproduktion von Mensch, Natur und Umwelt permanent zu optimieren und
Sozialverhalten auf normiertes Agieren in Umwelt und Natur auszurichten und zu vermitteln
(systemischer Ausschluss von Gier etc.).

Die Umgehung des Vollzuges dieser Norm ist eine Straftat.

Die Tötung außerhalb o.g. Norm ist eine Straftat. Für die Todesstrafe gibt
es keine Rechtsgrundlage. Die Herbeiführung eines Kontextes der Rechtsnorm
Todesstrafe ist eine Straftat.

Exemplarisch-theoretische Beispiele für Elementarschäden:

Die Umgehung einer aus Strafverfolgung per Urteil definierten und zum Vollzug
angeordneten Haft in einem Arbeitslager ist eine Straftat, die zu verhindern
ist: Der Elementarschaden in Form der Umgehung der Haft und damit Strafverfolgung
ist unter normiertem Gebrauch der Schusswaffe nur dann verhinderbar, wenn eine
weitere Strafverfolgung mit Schadenseintritt nicht mehr möglich ist und oder wird.

Der Besitz an einem Kraftfahrzeug berechtigt u.a. nur zum Gebrauch des Besitzes
nach den Rechtsnormen und z.B. unter Einhaltung des Schadensfreiheit im Elementarfall.
Der vollzogene Verkehrsunfall ist einer Strafverfolgung unterziehbar.
Der drohende Verkehrsunfall ist so zu verhindern, dass eine Strafverfolgung
möglich ist bzw. wird.
Der drohende Verkehrsunfall als Elelemtarschadensfall des Entzuges von Leben
ist unter normierten Einsatz der Schusswaffe zu verhindern, um Leben zu schützen
und daraus abgeleitet die Strafverfolgung zu ermöglichen. Ausnahme: Tötung
laut o.g. Norm. Damit gilt: Die rechtlich-normierte Handlung der Verfolgung eines
Rasers, der den Gebrauch des Kraftfahrzeuges unter Umgehung eines Elementarschadens
als Entzug von Lebens vollzieht, ist unter Anwendung der Schusswaffe
abzuwenden. Die Ermöglichung der Strafverfolgung ist vom Ergebnis des Schutzes
von Leben abzuleiten. Der Schutz des Lebens hat Vorrang. Die Handlung, den
Raser mit nicht erfolgreichen Mitteln wie z.B. Verfolgungsfahrt mit einem
Kraftfahrzeug, dass dem des Rasers nicht gerecht wird, zu verfolgen, ist eine
Straftat, wenn der Entzug des Lebens im Ergebnis der Verfolgung nicht unmittelbar
verhindert werden kann bzw. nicht verhinderbar wird. Der Einsatz der Schusswaffe,
um Raserei zu beenden, muss den unmittelbaren Schutz vor Entzug des Lebens
bewirken, wobei daraus abgeleitet eine Strafverfolgung möglich werden könnte:
Der Schutz vor Entzug des Lebens hat Vorrang. Der Vorsatz zur Herbeiführung des
Elementarschadensfalles kann nur dann aufgeklärt werden, wenn Strafverfolgung
möglich ist, also die Tötung nicht notwendig ist.

Da die Umgehung einer Implementation eines Kontextes, der Elementargefahr nachhaltig
verhindert, um den Schadensfall nicht eintreten zu lassen, eine Straftat ist,
muss im Bereich Drogenkonsum geprüft werden, ob und wie Drogen legal am Markt
platziert werden. Wegen Gefahr des unmittelbaren Schadens als Lebensbedrohung
ist die kontrollierte Inverkehrbringung von Drogen zu implementieren. Da
dabei die Strafverfolgung an sich nicht umgangen werden kann, ist die Kontrolle
von Staats wegen, also als Monopol, zu implementieren. Der Vollzug dieses Monopols
auch im Sinn der Strafverfolgung schließt die Anwendung der Norm Tötung nicht aus.

27.07.2018 www.berliner-zeitung.de/berlin/pflegenotstand-in-berlin-sterbende-wird-mit-ihren-schmerzen-alleingelassen-31020506

Der Artikel offeriert u.a.:

In Berlin ist die medizinische Schmerzversorgung sterbender Menschen so limitiert worden, dass der unmenschliche Tod
von Sterbenden als Teil der medizinischen Versorgung in Berlin implementiert wurde. Ziel dieser Praxis ist es, die
Kosten für Sterbende und deren Schmerzen durch Wegfall von medizinischer Fach-Versorgung zu finanzieren, um den
Mangel an zertifizierten Palliativpflegern nachhaltig bestehen zu lassen. Methoden dabei sind folgende Kriterien
für Todkranke und deren medizinischer Versorgung:

Die 43 Einrichtungen für "Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung" werden entlastet, in dem deren volle Auslastung
nachhaltig gewährt wird, so dass Neuzugänge an Sterbenden abgewiesen werden. Das trifft auch dann zu, wenn aus
Gründen der Urlaubsplanung noch weniger Pflegekräfte verfügbar sind.

Die medizinische Versorgung Todkranker mit Schmerzen wurde von der Lage der Einrichtung für "Spezialisierte Ambulante
Palliativversorgung" zum Ort des Todkranken abhängig gemacht, so dass darin nicht passende Sterbende abgewiesen
werden.

27.07.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin wird z.Z. vom christjüdischen Ableger "SPD" in Partnerschaft mit den Grünen und den Kommunisten (Die Linke) regiert.


31.07.2018 dradio.de

In der EU ist Tierquälerei durch Tiertransporte bei Hitze legal: An der türkisch-bulgarischen Grenze wartet nach Angaben der
europäischen Dachorganisation der Tierschutzvereine, Eurogroup for Animals, beispielsweise ein Lkw mit 57 Rindern aus
Frankreich und Tschechien seit Tagen auf die Weiterfahrt, wobei die Tiere bei Temperaturen über 35 Grad weder Wasser noch Futter
erhalten.

31.07.2018 tagesspiegel.de

Trotz Änderung des BRD-Strafgesetzbuches vor 9 Monaten gibt es mehr illegale Autorennen in Berlin:

Vor 9 Monaten waren es durchschnittlich 6 Rennen pro Monat.

Z.Z. sind es durchschnittlich 18 Rennen pro Monat.

Raser sind überwiegend Deutsche zwischen 20 und 30 Jahren mit - in dieser Reihenfolge - türkischen, arabischen und
russischen Wurzeln.

Urteile für Raser in Berlin:

Ein Ku-dammraser bekam sechs Monate auf Bewährung, sein Auto wurde vom Gericht eingezogen.

Für eine 90-minütige Verfolgungsfahrt mit bis zu Tempo 200 eines Betrunkenen, gab es 20 Monate Haft auf Bewährung.

In der Tauentzienstraße war in der Nacht zum 1. Februar 2016 ein unbeteiligter Autofahrer getötet worden, als einer von zwei Rasern
in seinen Wagen krachte. Die Raser waren bis dahin mit Tempo 170 über 11 rote Ampeln gerast. Die Urteile auf Mord wurde vom
BRD-Bundesgerichtshof kassiert.

31.07.2018 www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html

"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."

31.07.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Im Gegensatz zu Frankreich, wo die normierte Exekution zur finalen Abwehr einer Bedrohung des Polizisten, der den
Täter wegen dessen unter Nutzung des Täterautos als Waffe durchgeführten Angriffes auf den Polizisten, der zugleich
die Bedrohung Unbeteiligter abgewehrt hat, erschossen hat, ist diese normierte Exekution in der BRD nicht zwingend.
Vielmehr ist in der BRD sogar die legale Fehlbewertung des Sachverhaltes Mordes möglich:
Die Exekution eines Unbeteiligten durch 2 Raser, die per Autorennen unter Missachtung bereits der einfachen Regeln
in der Straßenverkehrsordnung nachhaltig gerast sind und somit nachhaltig eine Gefahr für den Kontext darstellen, ist
kein Mord, obwohl die Exekution des Unbeteiligten die Nachhaltigkeit des Autorennens so ermöglicht hat, dass dessen
Qualität bereits die normierte Exekution der Raser verlangt, wobei diese normierte Exekution im deutschen Recht nicht
zwingend ist (Unterlassung der normierten Exekution ist keine Straftat). Wenn also das Autorennen eine Straftat war, dann
muss die Exekution des Unbeteiligten zwingend Mord sein: Der Unbeteiligte wurde geopfert, um eine andere
Straftat als das Opfern zu ermöglichen: Das Autorennen UND dessen Nachhaltigkeit, also niedere Beweggründe.
UND: Die Gefährdung des Kontextes war gemeingefährlich - bis hin zur Exekution eines Unbeteiligten.

Man sieht, wie marode das Rechtssystem in der BRD ist und wie dringend der Systemwechsel erfolgen muss.

02.09.2018 dradio.de

Im Zuge der polizeilichen Verhaftung der US-Schauspielerin Vanessa Marquez wurde diese in Los Angeles erschossen,
nach dem die ausgerastete Marquez eine Luftdruckpistole auf die Polizei gerichtet hat, die über 90 Minuten lang versucht hat,
Marquez problemfrei einer Prüfung des Gesundheitszustandes der Marquez zuzuführen.

02.09.2018 vom Autor Dokumentation

Die Tötung der Marquez war keine normierte Tötung, da Marquez nicht der nachhaltigen Sachstandsprüfung zugeführt wurde,
obwohl es Mittel gibt, die die Nachhaltigkeit ermöglichen: Tränengas und anschließende Verhaftung. Dass Marquez zur
Waffe greifen konnte, ist bereits die Herbeiführung einer nicht normierten Tötung, denn es ist bekannt, dass Polizei
sich mit Notwehr wehren, diese aber nicht selbst herbeiführen darf, da ansonsten die nachhaltige Verfolgung
des Sachverhaltes nicht gewährleistbar ist.

07.09.2018 dradio.de

Australien ist dabei, die z.Z. maximal 100.000 Tiere zählende Koala-Tierart auszurotten:

Abholzung von Wäldern im Lebensbereich der Koalas.

Hundebiss.

Buschfeuer.

Autounfälle.

Der Bundesstaat New South Wales wird bis zum Jahr 2050 alle dort z.Z. vorhandenen ca. 20.000 Koalas ausgerottet haben.

13.10.2018 berliner-zeitung.de

Eines der größten Tierheime in Europa muss die Aufnahme von Tieren auf Notfälle reduzieren: Das Tierheim Berlin hat
keine Kapazitäten mehr, da von der Bevölkerung zu viele Tiere ausgesetzt werden - besonders während der Hitzemonate
in Berlin. Mit über 467 Katzen und 260 Hunden sei man aber an der Kapazitätsgrenze. Insgesamt kümmert sich das
Tierheim um aktuell 1420 Tiere, wobei finanziell mehrheitlich der Spendenzufluss notwendig ist.

04.11.2018 faz.net

Der im BRD-Bundestag regierende Gesetzgeber Union und SPD hat die Verwertung von Lebendtieren im Bereich
betäubungsloser Kastration von Massen von männlichen Ferkeln ausgebaut: Das Verbot dieser Art Kastration
wurde kassiert, so dass diesbezüglich die Reform des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2013 aufgehoben wurde.
Das war nötig, damit Schlachtungen am deutschen Markt bleiben, denn im Ausland ist diese Art der Kastration
zulässig. Dabei spielt es keine Rolle, dass eine Kastration unter der Narkose möglich wäre, denn diese ist
aus Sicht der Bauern nicht praktikabel: Der Bauernverband hat Erhalt der betäubungslosen Kastration verlangt.

01.03.2019 morenpost.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt in seinem Urteil (Aktenzeichen: 4 StR 345/18) die Auffassung des Landgerichtes Hamburg:
Der Paragraf 211 des Strafgesetzbuches (StGB) ist im Fall von Raserei mit einem Kraftfahrzeug anzuwenden, wenn bewiesen
werden kann, dass der Raser die im §211 genannten Kriterien so erfüllt, dass dem Raser als Angeklagten die Billigung des
Todes anderer oder des eigenen Todes nachgewiesen wird, weil der Angeklagte Motive wie Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die
Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, nachweislich hat. Der vom Landgericht Angeklagte hat das Motiv der Verdeckung
einer anderen Straftat: Der Raser floh mit einem PKW vor der Polizei, in dem der Raser in der Hamburger Innenstadt an der
Binnenalster das Fahrzeug mit rund 160 Kilometer pro Stunde auf eine Gegenfahrbahn brachte und so beim Frontalzusammenstoß mit
dem Großraumtaxi eines 57 Jahre alten Mannes dessen 22 Jahre alten Fahrgast exekutierte hat. Der Fahrer und ein weiterer
Fahrgast überlebten schwer verletzt. Das Landgericht erkannte darin 1 vollendeten und 2 versuchte Morde. Der BGH
urteilte zugleich, dass das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln
nicht mehr geprüft werden muss. Die vom Landgericht erfolgte Verurteilung wegen Mordes ist damit rechtskräftig.

01.03.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Die BRD hat ein völlig veraltetes Rechtssystem - z.B. der Mordparagraf im Strafgesetzbuch, das als Sammelsurium von
Einzelfällen, die eine wichtige systemische Komponente "normieren" sollen, herhält. Blanke Steinzeit, wie nachfolgend
bewiesen wird.

Eine wichtige systemische Komponente einer Gesellschaft ist das angelernte Sozialverhalten und dazu die angelernten
Fähigkeiten und Fertigkeiten innerhalb der anderen gesellschaftlichen Bedingungen.

Der Mangel an Sozialverhalten kann sich in Vielfalt an Motiven äußern: Sozialverhalten ist komplexer als der Schaden.
Der Schaden für Gesellschaft und Individuum (inklusive des Schädigenden). Mord ist Ergebnis von Mangel an
Sozialverhalten. Mord ist eine Form von Sozialverhalten, das massivste Schädigung verursacht. Mord kann also
nicht bestraft werden, wenn die Schädigung bestraft werden soll, denn die ist real das Einzige, was nach Motivhandlung
wie Mord übrig bleibt: Schädigung von Gesellschaft UND Individuum und deren Kontext.

Sozialverhalten muss vergesellschaftet betrachtet, angewendet und angelernt werden. Ein Mörder ist kein isoliertes Wesen.
Strafe erfolgt wegen Schaden. Primat ist der Kontext von Gesellschaft und Individuum u.a. per Sozialverhalten.

Auch das Motiv als Teil des Sozialverhaltens führt zur Art der Schädigung von Gesellschaft und Individuum (inklusive
des Schädigenden). Das Motiv ist aber nicht DER Wesenszug des Schadens. Dabei spielt es also keine Rolle, wie
hinterhältig das Motiv ist, wenn die Schädigung zu bestrafen ist. Das Motiv spielt dagegen eine Rolle, wenn die
Schadensrevidierung implementiert werden soll.

Die Bestrafung der Schädigung kann nur in der Beseitigung der Schädigung und deren Kontext - also auch des
Motives des Schädigenden - erfolgen: Schadensrevidierung. Durch Arbeit des Schädigenden in einem Kontext,
der den Schaden für den Schädigenden mit berücksichtigt, in dem der Schädigende die Möglichkeit bekommt,
diesen Kontext so weit es geht zu revidieren. Im Falle der nicht normierten Tötung durch Exekution per Verkehrsunfall
ist nicht nur der Schaden für den Kontext des Getöteten zu revidieren. Es wird also bestraft, in dem die nachhaltige
Schadensrevidierung implementiert wird und das anfangs per Arbeitslager unter dem Kriterium der
normierten Tötung bei unerlaubter Umgehung der Implementation der Schadensrevidierung. Das Sozialverhalten
des Schädigenden muss einer Zwangsprüfung unterzogen werden, um die nachhaltige Schadensrevidierung vor allem
außerhalb des Arbeitslagers implementieren zu können, denn nur im gesellschaftlichen Kontext kann Sozialverhalten
wirksam werden: Arbeitslager bieten das nur eingeschränkt. Der Zwang "Arbeitslager" hat als subjektiv empfundene Strafe
diese nicht zum Ziel.

Wie man sieht, ist dass BRD-Recht dazu inkompatibel und hat daher Gerichtsbarkeiten-Instanzen nötig, die ebenfalls inkompatibel
sind. Das hat auch seinen Grund: Das BRD-Rechtssystem ist nicht gesamtgesellschaftlich-individuell sondern ausschließlich
elitär ausgerichtet, wo subjektive Normen für objektive gesellschaftliche Prozesse und deren subjektiven Bedingtheit
herhalten sollen, in dem das übrig bleibt, was elitär vorteilhaft für die Verwertung von Menschen ist: Das Subjektive
als Motiv der Normierung. Mordparagraf als Ergebnis der elitären Normierung, für die die Abbildung objektiver
gesellschaftlicher Prozesse und deren subjektiven Bedingtheit nicht nützlich ist. Und das bereits ab Verfassungsrecht.
Die BRD ist in Moral und Recht steinzeitlich, dafür aber auf Verwertung von Menschen vor allem durch Eliten ausgelegt:
Bereits die BRD-Verfassung strotzt so davon, wie sie christjüdisch-elitär geprägt ist.

Der Systemwechsel ist offensichtlich und klar begründbar - vor allem objektiv notwendig.

26.03.2019 berliner-zeitung.de

Die berliner Kudamm-Raser, die bei einem Autorennen am 01.02.2016 einen unbeteiligten Autofahrer durch Unfall
exekutiert haben, sind erneut wegen Mordes verurteilt worden, weil: Sie töteten heimtückisch, mit dem gemeingefährlichen
Mitteln in Form ihrer hochmotorisierten Fahrzeuge, mit dem Motiv als niedrigen Beweggrund "kurzzeitige Befriedigung
des Raser-Egos". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da auch dieses Mordurteil vor dem BGH revisioniert wird.

15.05.2019 tagesspiegel.de

Im US-Bundesstaat Alabama hat der Senat des Landes

31 Mitglieder, davon 25 Männer der weißen Rasse und 4 weibliche Senatoren.

mit 25 Stimmen der Männer weißen Rasse

die Abtreibung unter Strafe gestellt (mindestens 10 Jahre Haft), wenn der abzutreibende Fötus bzw. das abzutreibende Kind
nicht das Leben der Mutter gefährdet und oder der abzutreibende Fötus bzw. das abzutreibende Kind lebensfähig ist.

auch die Geburt aus Vergewaltigung und Inzucht legalisiert.

23.07.2019 morgenpost.de

In der von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) betriebenen Erstaufnahmestelle an der Rhinstraße in Berlin-Lichtenberg trat
in der Nacht vom 22. auf den 23. Juni 2019 eine Eskalation zwischen dem diensthabenden Security-Mitarbeiter und
einem Migranten-Ehepaar, das nicht deutsch spricht und seit 2 Monaten in Berlin ist, ein:

Die Ehe-Frau war im 9. Monat schwanger.

Die Ehe-Frau erlitt plötzlich starke Schmerzen und starke Blutungen.

Der Ehe-Mann bat vom diensthabenden Security-Mitarbeiter die Herbeirufung eines Krankerettungswagens.

Der diensthabenden Security-Mitarbeiter lehnte die Herbeirufung eines Krankerettungswagens, da es Sonntagnacht
ist und daher kein Rettungswagen rufbar ist.

Die Bitte des Ehe-Mannes nach Bereitstellung eines Taxis wurde von diensthabenden Security-Mitarbeiter
verweigert.

Anstelle der Herbeirufung eines Rettungswagens bzw. Taxis wurde die Eheleute von diensthabenden Security-Mitarbeiter
mit der Adresse eines ca. 3 m entfernten Krankenhauses mit Geburtshilfeabteilung versorgt.

Das Ehe-Paar erreichte das Krankenhaus zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Ehe-Frau hat im Krankenhaus entbunden: Totgeburt.

Die Untersuchung des Toten ergab: Die Plazenta der Mutter hat akut versagt. Es sei davon auszugehen, dass das Kind am frühen
Morgen noch gelebt hat. Es sei möglich, dass bei einem früheren Eintreffen im Krankenhaus der Tote hätte gerettet werden können.

Diese Eskalation wurde von der AWO ca. 12 Monat später dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gemeldet.

In den Flüchtlingsunterkünften ist es üblich, das bei medizinischen Notfällen sei ein Rettungswagen über den Notruf 112
anzufordern, so stellen die Senatsverwaltung und Landesamt fest.

Die AWO stellt fest, dass nach Auskunft der Mitarbeiter sprachliche Probleme dazu geführt haben dass der Rettungswagen nicht
gerufen wurde, so dass die Situation ist offenbar falsch eingeschätzt worden ist.

Die AWO hat ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Eheleute bekommen, das Schadenersatzforderungen offeriert. Diese hat die AWO
an die betroffene Sicherheitsfirma weitergereicht.

23.07.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Nachfolgend wird bewiesen, dass die Eskalation Mord ist.

1) Der Sicherheitsdienst muss von seinen Mitarbeitern die Eignungsprüfung erhalten haben, um mit diesen Mitarbeitern
legal am Markt tätig sein dürfen. Die Eignungsprüfung ist Bedingung, um ein Zwangs-Qualitätsmerkmal zu erfüllen.

Der Sicherheitsdienst als Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass ein Arbeitnehmer den an ihn übergebenen Arbeitsauftrag
erfüllen kann und also dafür geeignet ist. Der Arbeitgeber trägt dabei das Risiko, wobei dessen Weiterleitung im
Rahmen der Pflichten laut Arbeitsvertrag und Dienstauftrag des Mitarbeiters möglich ist. Der Mitarbeiter kann also
ebenfalls haften.

Der Auftraggeber, der die Dienstleistung vom Sicherheitsdienst einkauft und in den Ablauf der unternehmerischen Tätigkeit
des Auftraggebers implementiert, trägt das Risiko und die Pflicht, diese gekaufte Dienstleistung auch in Art und Vollzug etc.
zu prüfen, um so die unternehmerische Tätigkeit umzusetzen. Der Auftraggeber haftet also für unternehmerische
Tätigkeit an Personen und Objekten als Elemente der Prozesse der unternehmerischen Tätigkeit, z.B. als Dienstleistung
an Personen für ein anderes Unternehmen.

Die o.g. Haftungsbedingungen sind konkret implementiert und somit anwendbar, wenn es sich um eine legale
unternehmerische Tätigkeit gegen Lizenz (Genehmigung) handelt.

Die Lizenz zur Tätigkeit muss vorliegen, da AWO und der Sicherheitsdienst für den berliner Senat und dessen
Behörde unternehmerisch tätig sind.

Die Haftungsregelungen müssen ebenfalls vorliegen.

2) Wegen 1) muss die Implementation und Umsetzung der Flüchtlingsunterkunft als Erstaufnahmestelle für Asylanten
ausgestaltet worden sein:

Da Klientel sind Asylanten, die erstmalig aufgenommen werden. Dieser besondere Status ist Teil der unternehmerischen
Tätigkeit von AWO und dessen Sicherheitsdienstleisters. Unabhängig davon, ob der Auftraggeber der AWO, das
Land Berlin, eigene Regeln implementiert hat, muss die AWO mit dem Sicherheitsdienstleister unternehmerisch
bereits so aktiv sein, dass der besondere Status keine Besonderheit und keine Unsicherheit darstellt. Es muss also
auch davon ausgegangen werden, dass AWO und Sicherheitsdienstleister Prozesse der unternehmerischen
Tätigkeit im Griff haben: Vollziehen und prüfen. Auch wegen Haftungen.

Damit gilt: Die fehlende Fertigkeit von erstaufgenommenen Asylanten, die deutschsprachige Kommunikation
nicht (hohe Erwartung, dass Sprachprobleme eintreten) oder eingeschränkt vollziehen können, ist alltäglicher
Teil des Daseins von Menschen in Erstaufnahmeeinrichtung: Asylanten und Mitarbeiter von AWO und
Sicherheitsdienstleister.

Damit gilt: Der Sicherheitsdienstleister kann sich nicht darauf berufen, Fehler in der unternehmerischen
Tätigkeit deswegen zu machen, weil es nicht oder schlecht beherrschbare Sprachprobleme mit Asylanten und
Mitarbeiter des Sicherheitsdienstleisters gibt.

Damit gilt: Der Sicherheitsdienstleister haftet. Die AWO haftet für Mängel, die der Sicherheitsdienstleister
in der Erstaufnahme verursacht.

3) Es spielt in o.g. Eskalation neben der beruflichen Eignung der betroffenen AWO-Mitarbeiter und vor allem
der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ein Umstand eine Rolle, der aus Sozialverhalten und Sozialerfahrungen
des Alltags resultiert. Beide - Verhalten und Erfahrung - gehen auch in die berufliche Eignung von z.B.
Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes ein.

Es ist eine Alltagserfahrung aus dem Sozialverhalten zwischen Menschen - es ist Standardwissen im
Sozialverhalten - dass eine schwangere Frau in körperlicher Einheit mit dem Fötus bzw. Kind existiert und
beide - Mutter und Fötus bzw. Kind - sich existenziell tatsächlich bedingen. Es ist allgemein bekannt, dass
menschliche Schwangerschaften ca. 9 Monate dauern und je höher die Anzahl der absolvierten
Schwangerschaftsmonate ist, steigt auch die Anzahl von möglichen Ereignissen - und sei es Risiken.
Es ist also erwerbbar, dass Schwangere ein spezielles Sozialverhalten benötigen.
Diese Allgemeinplätze sind im Übrigen von einem Sicherheitsdienstmitarbeiter, der Menschen
in deren Dasein betreut (z.B. bewacht), grundsätzlich erwartbar weil elementar für diesen Beruf.

4) Es spielt in der o.g. Eskalation die Konstellation aus Sprachprobleme und Sozialverhalten für Schwangere
nur dann eine Rolle, wenn die Beherrschung der Konstellation gefährdet ist. Wegen beruflicher
Eignung, die zwingende Voraussetzung für eine legale unternehmerische Tätigkeit des Sicherheitsunternehmens
und dem Auftraggeber AWO ist, muss die Konstellation als beherrschbar eingestuft werden.

Dass die Konstellation nicht beherrscht wurde, kann also weder einer beruflichen Unfähigkeit noch an
fehlender unternehmerischer Fähigkeit von AWO und Sicherheitsdienstleister liegen.

5) Ist bewiesen worden, dass die Konstellation trotz beruflicher Fähigkeit UND ausreichender unternehmerischer
Fähigkeit eingetreten ist (im Fall der mindestens 1 bewiesener Unfähigkeit greift u.a. Haftung),
dann ist das Motiv der in der Eskalation der Handelnden zu prüfen.

Das Motiv des Migranten-Ehe-Paares ist unantastbar, da eine Notsituation vorlag, die als solche vom
Ehepaar auch erkannt wurde und zum motiviertem Handeln, das in Extremform erfolgte, führte.

Das Motiv des betroffenen Sicherheitsdienstmitarbeiters

umfasst die fachliche Kenntnis mit dem

Umgang von Sprachproblemen, die - wie oben gezeigt - zum Alltag einer Erstaufnahmeeinrichtung gehören.

Umgang mit erkannten medizinischen Situationen.

umfasst das Sozialverhalten, dass Schwangere - wie oben gezeigt - ein spezielles Sozialverhalten benötigen, um
Konstellationen zu beherrschen.

6) Das entscheidende Motiv ist das Sozialverhalten für Schwangere.

Schwangerschaft ist regelmäßig optisch ermittelbar bzw. wird regelmäßig angezeigt - und sei es durch Notsituation.
Außerdem gilt: Notsituationen für Schwangere müssen vermieden werden (Begründung siehe oben).

Das Ehe-Paar hat die Notsituation angezeigt, denn der betroffene Sicherheitsmitarbeiter hat die Heranrufung des
Notdienstes bzw. die per Taxis zu erfolgende Zuführung zu einen Notdienst verweigert, in dem ein Kontext
implementiert wurde, der weder dem speziellen Sozialverhalten für Schwangeren noch den Forderungen
der in Not Geratenen entsprach.

Das Motiv des betroffenen Sicherheitsmitarbeiters muss also woanders gesucht werden:

Weil das spezielle Sozialverhalten gegenüber einer Schwangeren so ausgestaltet wurde, dass diese trotz
Not nicht so betreut wurde, dass die Not gemindert und dafür die Not wegen Alleinagieren der
in Not Geratenen (zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln) gesteigert wurde, muss dieser
Zusammenhang als Motiv herangezogen werden.

Da der betroffene Sicherheitsmitarbeiter vom Arbeitgeber als geeignet eingestuft wurde und von
diesem betroffenen Sicherheitsmitarbeiter kein erwartbares Versagen im speziellen Sozialverhalten
für Schwangere zugeordnet werden kann, muss der betroffene Sicherheitsmitarbeiter selbst eine
Abweichung von dieser Norm herbeigeführt HABEN.

7) Wegen 1) bis 6) gilt:

Die Eskalation wurde zum Zweck der Absicht der Herbeiführung der Tötung eines Menschen - bei
Schwangere also der Mutter und oder des Kindes - vollzogen:

Die Fahrlässigkeit des betroffenen Sicherheitsdienstmitarbeiters kann ausgeschlossen werden,
da die Notsituation der Schwangeren bereits elementar - abgesehen von beruflicher Eignung des
betroffene Sicherheitsmitarbeiters - eskaliert wurde. Der betroffene Sicherheitsmitarbeiter
muss nicht nur damit rechnen, sondern weiß es auch, dass die Notsituation als unbeherrschbar
gelten kann: Beruflich und im alltäglichen Sozialverhalten für Schwangere. Dieser Kontext ist
so real, wie die Notsituation aus rein medizinischer Sicht weder durch die Schwangere und den
betroffenen Sicherheitsmitarbeiter beherrschbar ist.

Damit gilt:

Die Unterlassung der De-Eskalation der Notsituation ist die grundsätzliche Herbeiführung einer
nicht beherrschbaren Situation für das Leben zweier Menschen (Schwangere und deren Kind
im Bauch). Es ist also mit voller Absicht diese nicht beherrschbare Situation eingetreten, deren
Konsequenz auch das Ableben eines Menschen umfasst, da der Eskalierende die rein medizinischen
Zusammenhänge der Notsituation der Schwangeren nicht abbilden kann und geschweige
abbilden darf (Arzt ist ein geschützter Beruf) . Die Unterlassung ist niederträchtig und mus damit
niedere Gründe haben, die es zu ermitteln gilt.
Die Unterlassung ist niederträchtig und mus damit niedere Gründe haben, die es zu ermitteln gilt.

Wegen Ableben des Kindes der Schwangeren ist der vor Gericht zu vertretende Sachverhalt
der eines Mordes. Hätte dass Kind überlebt, muss der versuchte Mord vor Gericht angezeigt
werden.

Es ist zu prüfen, ob AWO und das Sicherheitsunternehmen als Beihelfer zum Mord einzustufen
sind, da AWO und Sicherheitsunternehmen die Tötung eines Menschen durch Mord
zugelassen und vor allem verwertet haben.

8) Das Ehe-Paar hat eine Staatsangehörigkeit. Das tot geborene Kind ist formal Deutsch.
Der Mord geschah auf deutschem Boden. Sollte das Ehe-Paar den Versuch der Klärung
von Mord erwägen, muss geprüft werden, ob eine Auslieferung des Mörders in das
Land, zu dem das Ehe-Paar die Staatsangehörigkeit hat, möglich ist, um dortiges
Recht anzuwenden, wenn - und das ist wichtig - das Kind, wäre es lebend geboren
und nicht ermordet worden - 2 Staatsangehörigkeiten bekommen hätte, also auch
die der Eltern.

Dem Ehe-Paar ist dringend anzuraten, die Klage auf Mord auch außerhalb des
deutschen Rechtsraumes auf Einhaltung von Menschenrechte prüfen zu lassen.
Es ist dabei zwingend zu beachten, das das deutsche Grundgesetz den Schutz von
Familie und Kindern nicht einschränkt, WENN die Betroffenen tatsächlich dem
BRD-Grundgesetz unterliegen.

Das Ehe-Paar muss zwingend Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, falls das
Ehe-Paar nicht in einem anderen Land Asyl sucht - z.B. USA - was anwaltlich
so zu prüfen ist, dass die massivste Schädigung durch Mord ein Asylgrund
für den Asylantrag z.B. in den USA ist.

Die Abschiebung des Ehe-Paares aus Deutschland wäre schon politisch nicht vertretbar.

Hinweis:

Der o.g. Fall ähnelt systemisch den Morden durch Auto-Raser in Berlin,
deren Mordabsichten gerade erneut revisioniert geprüft werden.

22.08.2019 morgenpost.de

Urteil in Berlin zu Raserei während Entzug vor einer polizeilichen Festnahme in Zuge einer Fahndung:

Wer unter Einfluss von Kokain und Medikamenten sich einer Polizeikontrolle im Zuge einer Fahndung wegen
Raserei durch Raserei entzieht und dabei 1 Polizisten durch Rammen des Polizeiwagens, in dem der Polizist
saß, schwer verletzt (Schleudertrauma), um eine Flucht zu ermöglichen, obwohl dem Raser 2 Polizeiautos
den Weg abschnitten, und auf der Flucht mit Raserei 13 rot-geschaltete Ampeln überfährt (Straßen im Wedding)
und nach Festsetzung vor Gericht ein Geständnis ablegt, das erst nach der Erbringung des polizeilichen Beweises
erfolgt,
der erhält eine vom Schöffengericht festgelegte Strafe in Höhe von 2 Jahren Bewährung und 1 Jahr
Führerscheinentzug.

23.10.2019 Tötung anstelle Abtreibung in BRD (ARD-Radio)

9 Jahre nach einer Geburt eines Kindes, in dessen Geburtskontext der eineiige Zwilling
in der Gebärmutter durch von Ärzten eingesetztes herzlähmendes Mittel zu Tode kam,
wird dieser Vorgang gerichtlich beurteilt. - Die Besonderheiten:

Die Tötung erfolgte wie folgt:

Der Uterus wurde per Kaiserschnitt geöffnet.
Der 1. Fötus wurde lebend entnommen und kam damit lebend zu Welt.
Der 2. Fötus wurde im geöffneten Uterus getötet und erst nach der Feststellung
des erfolgten Todes dieses Fötus aus dem Uterus entnommen.

Die Tötung erfolgte bei bereits vorliegender Erlaubnis auf Abtreibung (Entnahme
vor der Geburt), da der zu Tode gebrachte Fötus schwere Hirnschäden aufwies
(Grund der Indikation einer legalen Abtreibung).

Der getötete Fötus wurde nach seiner Entnahme NICHT obduziert.

Der medizinische Kontext war aus Sicht der betroffenen Ärzte einmalig-vorbildlos,
musste aber wegen den vorzeitigen Wehen der Mutter unverzüglich bewältigt werden.

Die Mediziner sind vom Staat wegen Totschlag verklagt worden.

Im BRD-Recht ist ein und dasselbe Objekt "Fötus" rechtlich divergent implementiert:

Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person tritt mit dem Ende der Geburt ein,
die eine vollendete Lebendgeburt ist (BGB-Kontext): Das Kind ist wegen der
erfolgten Geburt kein Fötus, sondern eine natürliche Person.

Die Tötung außerhalb des geltenden Abtreibungsrechtes ist eine Straftat.

Z.B. ist eine Abtreibung im Sinn der Tötung verboten, wenn die Geburt begonnen hat
(Geburtswehen oder bereits erfolgter Kaiserschnitt), so dass der Gesetzgeber
nicht von einem Fötus ausgeht.

Die rechtliche Divergenz betrifft also die Phase zwischen Beginn und Ende einer
Geburt: Im o.g. Fall den medizinischen Kontext, den es zu bewältigen galt.

Audio-Auszug.

Hinweise:

Der Knackpunkt des o.g. Geburtskontextes ist weder Totschlag noch Abtreibung:

Auch wegen o.g. Graubereich in der Phase zwischen Beginn und Ende einer Geburt
muss der o.g. Kontext auf Mord geprüft werden: Mord im Sinn der
Tötung von Leben wie das des Fötus und eben nicht nur Tötung einer natürlichen
Person. Diese Prüfung muss zwingend ergeben, dass illegale Abtreibung
Mord ist: Abtreibung als Sonderfall von Mord. Der Fötus muss
rechtlich völlig anders eingestuft werden, als das Strafgesetzbuch
der BRD vorgibt. Der Gesetzgeber muss seine Auffassung zur Realität
dieser anpassen und die Abtreibungsparagrafen abschaffen - Das geht
nur im Verfassungskontext, der zugleich keine Gewissensfrage ist.

Die Prüfung muss höchst-richterlich im Sinne der Verfassung auch
deswegen erfolgen, um o.g. Divergenz auch in Anwendung des o.g.
Geburtskontextes abzuschaffen. Die Schwere der Notwendigkeit der
Prüfung ergibt sich auch aus dem o.g. Umstand, dass der getötete
Fötus NICHT obduziert wurde, so dass auch dieser Grauzone ein
systemischer Riegel vorgeschoben werden muss.

Die Prüfung bringt für das BRD-Rechtssystem zwingend einen Teil-Systemwechsel,
den die u.a. christjüdische Elite, die ein treibender Keil in Sachen
Abtreibungsrecht als Strafrecht !!! ist, zu verhindern weiß.
Daher ist davon auszugehen, dass die Richterschaft von einer Richterklage
absieht und vielmehr den Totschlagumstand bezüglich Abtreibung bewertet.
Der Teil-Systemwechsel bedroht die christjüdische Elite in ihrer Existenz
elementar, da diese Elite nicht mehr in der Lage wäre, vollständig-systemisch
autark agieren zu können. Dass der o.g. Fall vor einem der Europäischen Gerichtshöfe
landet, wäre für die Elite der Christjuden nicht nur in der BRD ein Super-Gau.

Die Formulierung der ARD "Die beiden Frauenärzte, die nun wegen Totschlag
angeklagt sind, haben lange Erfahrung auf ihrem Gebiet." spricht Bände
über die Kompetenz der ARD, die diese Formulierung auch noch mit
Privatangaben der betroffenen Ärzte verknüpft hat. Diese Privatangaben
wurden - wie die langatmige Hätte-Was-Wenn-Spekulation - nicht in den
Audio-Auszug übernommen. Ebenfalls nicht übernommen wurde die Diskussion
über Denkweisen von Ärzten und Juristen, da auch dieser Ansatz zu
subjektiven Was-wäre-Wenn-Spekulation das eigentliche Thema komplett
verfehlt. Die am Ende des ARD-Beitrages fast nebensächlich genannte
Tatsache, dass der getötet Fötus NICHT obduziert wurde, wurde im
Auszug an die sachlich-korrekte Stelle gesetzt.

Audio       23.10.2019 Toetung anstelle Abtreibung in BRD (3 min, mit 1 MByte) ...

19.11.2019 zeit.de

Die in Berlin wegen Tötung eines Kindes während seiner Geburt angeklagten Mediziner erhalten wegen erwiesenem
Totschlag Bewährungsstrafen von bis zu 18 Monaten.

25.11.2019 welt.de

In Deutschland gibt es etwa 350 Frauenhäuser mit 6400 Plätzen, deren Anzahl den Bedarf nicht deckt.

In 2018 gab es 122 Morde, die an Frauen von deren Partnern oder Ex-Partnern vollzogen wurden (2017 waren es 147).

In 2018 gab es durch angezeigte Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuellen Übergriff, Bedrohung, Stalking,
Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution

114.393 weibliche Opfer (in 2017 waren es 113.965 Opfer).

ca. 26.000 männliche Opfer.

06.12.2019 Luftverschmutzung zu Silvester (ARD-Radio)

Die Verwendung von Schwarzpulverprodukten zu Silvester ist im Sprengstoffgesetz geregelt.
Dabei spielt die Luftverschmutzung keine Rolle, wenn das Sprengstoffgesetz die
Produkte erlaubt. Das gilt auch dann, wenn die Silvester-Luftverschmutzung genauso
hoch wie 2 Monate bundesweiter Verkehrabgase-Ausstoß ist.

Die Anwendung des Sprengstoffgesetzes ist auch mit der Heranziehung von Brandschutz- und
Sicherheitsaspekten möglich, was meist regional begrenzt erfolgt. Das Sprengstoffgesetz
ist dasjenige Gesetz, das Aspekte auch des Umweltschutzes unterordnet oder annulliert.

In Berlin bewirkt zu Silvester die Anwendung des Sprengstoffgesetzes massive
öffentliche Schädigungen - u.a. der Natur mit gezielten Tötungsfolgen.

Audio       06.12.2019 Luftverschmutzung zu Silvester (3 min, mit 1 MByte) ...

Hinweise:

In Berlin-Neandertal, das Gebiet am Jüdischen Friedhof in Berlin-Weißensee (dem
größten jüdischen Friedhof in Europa), wird seit vielen Jahren traditionell
durch massiven Einsatz von Pyrotechnik (also nicht nur zu Silvester)
nicht nur die Totenruhe auf dem Friedhof grundsätzlich verletzt (blanker
staatlich gewollter Antisemitismus), sondern auch die Natur nachhaltig zerstört.
Die Menschen aus dem Gebiet und wegen den Schalleffekten im Parkgebiet des
Trümmerberges (Berg besteht im Inneren aus Trümmern des 2. Weltkrieges)
sich ansammelnden Fremde genießen es exorbitant und skrupellos, unbehelligt
nicht nur die Natur zu zerstören, sondern zu Silvester das gesamte Gebiet des
Parkes und der Häuser in Feinstaub zu hüllen, der eine Sichtweite von ca. 3
Meter erlaubt und ca. 5 Stunden braucht (wenn es nicht regnet) um abzuziehen.
Und klar: Der Müll wird auch auf der Straße liegengelassen bzw. auf Privatgrundstücke
geworfen entsorgt.

Das Gebiet ist eine polizeifreie Zone, da das angrenzende Polizeirevier sichtbar
und hörbar für andere Zwecke gebraucht wird.

Das Gebiet ist mit Häusern sehr eng bebaut, so dass die Brandgefahr akut ist.
Das gilt nicht nur dann, wenn z.B. wegen ausgerufener höchster Brandgefahrenstufe
in den Wärmezeiten einige Anwohner ihren feueroffene Grill anschmeißen.
Eine Perle sind die feueroffenen Grills, die man in der Kleinanlage, die
an der Bewaldung des Parkes grenzt sieht: 5 Meter Abstand zum Grill.
Alles amtlich genehmigt.

Im Gebiet ist die Tier- und Pflanzenwelt wegen von einzelnen Menschen,
Menschengruppen auch in Behörden nachhaltig verursachter Grundschädigung der
Natur (nicht nur zu Silvester) am Absterben:

- Amseln sind so gut wie ausgerottet, da der Vogelvirus regelmäßig zuschlägt.

- Es gibt nur 2 Füchse in dem Gebiet, deren Vermehrung daher nicht gegeben ist.

- Jagdvögel und Schwalben sind nicht mehr zu sehen.

- Die Nachtigall ist schon lange ausgerottet.

- Waschbären werden liquidiert.

- Mäuse und Ratten überleben nur noch in der Nähe von Wasser- und Futterquellen.

- Der Schneckenbefall ist massiv zurückgegangen, da die Wärmezeiten zu heiße
Temperaturen bringen. Das betrifft damit auch die Igel-Populationen und
deren Unterernährung.

- Insekten gibt es selten, da etliche Grundstückbesitzer skrupellos Englischen Rasen
und Steinzonen pflegen (Rasenmähen in der Mittagssonne ist normal, um anschließend
nicht zu wässern). Die Abgasbelastung im Gebiet ist hoch (siehe unten), wobei
zusätzlich im Gebiet die Feuerbeheizung und Kaminnutzung per Holz massenweise
erlaubt wurde, das Gebiet aber wenig Luftzirkulation hat (liegt zwischen Trümmerberg
und Plattenbau-Zone mit 10-Geschossern - daher auch der Begriff "Neandertal"
mit seinen vielen Feuerstellen und Grillgerüchen.).

- Strassenbäume sind in öffentlicher Hand, die die Pflege der Bäume auf NULL
gesetzt hat. Vielmehr erwartet der Senat, dass Anwohner mit ihrem Vermögen
für die Wässerung der Bäume herhalten, was aber die Anwohner nicht tun.
Dass Anwohner gefördert werden, Gartenwasserzähler zu installieren, um dann
Frischwasser ohne Kosten der Schmutzwasserentsorgung zum Gießen der Pflanzen
zu verwenden, liegt nicht im Interesse des Senates, denn das würde die
Einnahmen der Städtischen Wasserwerke schmälern. Es rechnet sich also,
Bäume wegen Wassermangel systematisch absterben zu lassen, hohe Wasserpreise zu
kassieren UND die Pflege der Bäume auf NULL zu setzen. - Slum.

- Der Grundwasserspiegel erreicht kleinere Bäume (ca. bis 6 Meter Stamm) nicht mehr,
da auch die Versiegelung im Gebiet die Wasserentsorgung über das städtische
Kanalsystem dominiert und Strassenbäume daher auch im Winter verdorren
(nach ca. 3 Jahren ist der Baum dann so tot, dass er zerfällt).

- Strassenwege und Straßen sind in öffentlicher Hand und daher - flankiert mit
Achtung-Strassenschäden-Schildern - völlig verrottet: Nur die Umleitung des
Verkehrs (von der Autobahn, da das Gebiet an einem wichtigen Autobahnzubringer
liegt) durch das Gebiet, um so eine der 10 größten bundesdeutschen Staustrecken,
nämlich die Greifswalder Str. und deren gekreuzten Straßen, zu entlasten,
ist saniert worden, wobei das Gebiet an sich eine 30-ger Zone ist und
sich die Wenigsten an diese Geschwindigkeit halten. Raserei ist kein
Thema der Behörden z.B. Blitzer-Aufstellung. Es werden unbehelligt
gerast und Abgase abgegeben. Die Abgasbelastung in dem Gebiet spielt für den
Senat und dessen Verkehrsplanung keine Rolle - ebenso sind Risse in den
Häuserwänden so egal, wie die Tatsache, dass in dem Gebiet Menschen und
Radfahrer umgenietet werden, weil das Verkehrsaufkommen aus der Umleitung des
Verkehrs in das Gebiet dieses auch kapazitiv überfordert: Die unsanierten
Straßen haben u.a. Zustände wie nach Kriegseinsätzen und deren per Flickwerk
sanierten Folgen. Die Straßen sind z.T. ca. seit über 40 Jahren nicht mehr
saniert worden, dafür mit Flickwerk sichtbar so gekennzeichnet, dass man nur
noch von Leichenschändung reden kann.

Das Garten-Amt des zuständigen Stadbezirkes befindet sich in der Nähe
zum Trümmerberg-Park.

Weder das Garten-Amt, noch das Umwelt-Amt noch der Senat interessieren sich
für die ungestrafte Zerstörung der Umwelt auch zu Silvester. Es ist den Behörden
einfach scheiß-egal, was z.B. in Berlin-Neandertal passiert.

Für eine Systemänderung sind neben der Ausrottung faschistischer Behörden,
Organe und Eliten in der BRD auch der reglementierte Zugang zu
Schwarzpulverprodukte und Umgang mit diesen zu vollziehen:

Wer Schwarzpulverprodukte benutzen will, muss nachweisen, mit diesen
umgehen zu können: Wegen vollzogenem Training innerhalb Mitgliedschaft in einem
Schützenverein oder dem Nachweis, an der Waffe in der Bundeswehr oder Polizei
gedient zu haben. Wer diesen Nachweis nicht erbringt, bekommt
keine Lizenz für Eigentum, Besitz und Umgang mit Schwarzpulverprodukten
aller Arten.
Die Umgehung der Lizenzmaßgabe muss als Straftat gewertet werden.
Ein Immunitätsrechts für Beamte und Eliten muss daher systemisch
abgeschafft werden.

Damit gilt also auch, dass der Besitz z.B. des kleinen Waffenscheines für
Produkte, die Schwarzpulver benutzen, an die o.g. Lizenzgabe gebunden
ist. Es wird also der Kreis der Personen, die Lizenzen haben können,
sachbezogen so normiert, dass die Kontrolle im Umgang mit
Schwarzpulverprodukten systemisch eingebunden und machbar ist.

Das betrifft dann auch z.B. Delikte wie Tötungen per Waffenanwendung
und somit auch bereits Kleinkriminalität.

Dieses Recht ist zum Waffenrecht der USA 100% divergent.

Nachfolgend Audiobelege zum Kriegszustand Silvester im Neandertal-Gebiet.
Die Auszüge belegen klar, dass die Silvesterknallerei ohne Radikalmaßnahmen
nicht mehr in den Griff zu bekommen ist: Verursacher des Kriegszustandes
müssen aus dem Gebiet entfernt werden. Das aber benötigt nachhaltigen
Polizeieinsatz. Anwohner können sich in Ermangelung von effektiver Abwehr
gegen den Kriegseinsatz nicht wehren, ohne Gefahr zu laufen, dass Haus und
Hof angezündet werden und das Leben verloren geht: Der Kriegszustand
im Neandertal ist so aggressiv, dass die Notwehr-Klausel nicht anwendbar
ist. Ansonsten belegen die Auszüge, dass auch Waffen zum Einsatz
gekommen sein könnten, um den Kriegszustand zu erzeugen. Es besteht daher
eine reale Gefahr für Leib und Leben, was den Senat nicht weiter interessiert.
Das bedeutet aber ganz klar Radikalisierung und vor allem der Systemwechsel.

mouseclick       06.12.2019 Silvester Berlin Neandertal - Auszug vom 31.12.2017 (3 min, mit 1 MByte) ... (Mausklick startet und stoppt Wiedergabe)



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10.01.2020 welt.de

Das deutsche Recht sieht den Schutz von Leib und Seele und Familie durch Besitz einer Waffe, mit der getötet werden kann,
für Personen, die Hoheitsträger sind, vor: Hoheitsträger dürfen sich durch tödliche Waffen schützen.

Der Bürgermeister von Kamp-Lintfort hat seinen Wunsch nach einem Waffenschein bekräftigt. Er werde seit geraumer Zeit aus der
rechten Szene bedroht, teilte Christoph Landscheidt (SPD) am Freitag mit. Speziell für diese Notwehrsituationen habe er den
Waffenschein beantragt: um Angriffen gegen sich und seine Familie nicht schutzlos ausgeliefert zu sein.

10.01.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Elite schützt sich durch Waffen gegen den Rest, der natürlich auch aus Menschen besteht, die ebenfalls Waffen besitzen - ob
illegal oder legal, das ist egal. Ein Teil der Bevölkerung bekommt vom Gesetzgeber eine höhere Wertigkeit im Überleben
von radikalen Auseinandersetzungen, die auch Tötungen einschliessen. Und Radikalisierung ist Alltag in der BRD. Wer sich
an das Waffenrecht hält, für den kann es zu spät sein: "Es habe bereits zahlreiche Situationen gegeben, in denen die Polizei zu spät
gekommen wäre, erklärte Landscheidt." - Was, wenn die Polizei Teil der Radikalisierung ist ...

17.01.2020 morgenpost.de

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat folgende Texte auf Wahlplakaten, die während einer Demonstration gezeigt werden dürfen,
zugelassen: "Nazis töten." "Hier könnte ein Nazi hängen". Die Staatsanwaltschaft begründet diese Zulassung:
Die Plakate sind nicht als Aufforderung zu Straftaten zu verstehen, denn es gibt keinen erhärteten Anfangsverdacht, da
im Gesamtkontext die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Straftat geben könnte, als gering eingeschätzt wird. Konkret
geht es um den Bezug auf StGB Paragrafen 111 und 126.

17.01.2020 vom Autor dies Dokumentation

Im Gesamtkontext muss also auch die grammatikalische Umsetzung des Textes herangezogen werden, z.B. Subjekt-Prädikat-Objekt.
Der Text "Nazis töten." ist ein Satz ohne Objekt. Das Verb ist den Hauptwort zugeordnet. Das Verb ist in Aktiv-Form. Damit gilt,
dass Nazis töten. Es gilt z.B. auch, dass alle Nazis töten oder auch nur einzelne. Der Gebrauch des Satzes entscheidet.
Im Gebrauch eines Textes ist allerdings die Verkürzung - egal, was die Grammatik sagt - üblich: DANN wird Nazis zum Objekt
unter Weglassung des Subjektes. Und das ist dann klar die Aufforderung, Nazis zu töten (alle, einzelne). Und das gilt vor allem,
weil Wahlplakate an dinglichen Trägern hängend angebracht werden: "Hier könnte ein Nazi hängen" bedeutet also z.B. das
Bild des Nazis auf Plakat, oder die Person des Nazis selbst anstelle des Plakates.

Im Zuge der massiven Radikalisierung der deutschen Gesellschaft ist diese nun mit Hass und Aufforderung zum Töten ein Stück
weiter ausgestattet worden. Gedanken sind frei. Hass-Gedanken also auch und das besonders, wenn diese Radikalisierung
auf öffentlichen Demonstrationen und Wahlkampfveranstaltungen stattfindet. - Der Text "Nazis töten." wurde von der
"Die Partei" auf einem Wahlkampfplakat in folgenden Kontext veröffentlicht: "Nazis töten. Wählt Die Partei - sie ist sehr
ehrlich! Die Partei Für euch auch in Bielefeld". Ein anderes Plakat der "Die Partei" offeriert folgenden Textkontext:
Du has[s]t Rechte! Wählt Die Partei - sie hat immer Recht! Die Partei Für euch auch in Bielefeld". Die Suggestionswirkung
dieses Textkontextes hat nur 1 Ziel: Die totale Gültigkeit der öffentlichen Propagierung von Hass, wenn man Recht erlangen
bzw. anwenden will. Juristisches Recht und politische Rechte in 1 Suggestionsbild.
Das nennt man auch offener Faschismus.

Bildschirmcopy siehe oben (wie immer nur im Quellennachweis)

26.02.2020
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.pdf?__blob=
publicationFile&v=4
und https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html

"Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15
L e i t s ä t z e
Zum Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020
- 2 BvR 2347/15 -
- 2 BvR 651/16 -
- 2 BvR 1261/16 -
- 2 BvR 1593/16 -
- 2 BvR 2354/16 -
- 2 BvR 2527/16 -

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher
Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung
des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen
Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft
zu respektieren.

c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe,
soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

Auch staatliche Maßnahmen, die eine mittelbare oder faktische Wirkung entfalten, können Grundrechte beeinträchtigen
und müssen daher von Verfassungs wegen hinreichend gerechtfertigt sein. Das in § 217 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot
der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung macht es Suizidwilligen faktisch unmöglich, die von ihnen gewählte,
geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen.

a) Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist am Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit zu messen.

b) Bei der Zumutbarkeitsprüfung ist zu berücksichtigen, dass die Regelung der assistierten Selbsttötung sich in einem
Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte bewegt. Die Achtung vor dem grundlegenden, auch
das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet,
sein Leben selbst zu beenden, und hierfür Unterstützung sucht, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates, die
Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.

Der hohe Rang, den die Verfassung der Autonomie und dem Leben beimisst, ist grundsätzlich geeignet, deren effektiven
präventiven Schutz auch mit Mitteln des Strafrechts zu rechtfertigen. Wenn die Rechtsordnung bestimmte, für die
Autonomie gefährliche Formen der Suizidhilfe unter Strafe stellt, muss sie sicherstellen, dass trotz des Verbots
im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt.

Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB verengt die Möglichkeiten einer
assistierten Selbsttötung in einem solchen Umfang, dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner
verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.

Niemand kann verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten.

Verkündet

am 26. Februar 2020

Fischböck

als Urkundsbeamtin

der Geschäftsstelle"

...

26.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

StGB 20.11.2019

...

"Sechzehnter Abschnitt
Straftaten gegen das Leben
§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags
War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung
oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat
hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr
bis zu zehn Jahren.

§§ 214 und 215 (weggefallen)

§ 216 Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so
ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit
gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in
Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.

§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt,
gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein
besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft."

Pd   20200226 BVG-Urteil zu Paragr. 217 StGB

26.03.2020 dradio.de

"Coronavirus
Mediziner erarbeiten Kriterien zur Entscheidung über Leben und Tod von Covid-19-Patienten
26. März 2020

Sollte sich die Zahl der schwerkranken Covid-19-Patienten erhöhen, könnten auch in Deutschland die Kapazitäten auf den
Intensivstationen bald erschöpft sein. Sieben medizinische Fachgesellschaften haben deshalb Handlungsempfehlungen verabschiedet -
für den Fall, dass Ärzte über Leben und Tod entscheiden müssen.

Wie die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mitteilte, wurden die Handlungsempfehlungen
mit Blick auf die Situation in Italien und Spanien entwickelt. Es sei wahrscheinlich, dass auch in Deutschland in kurzer Zeit nicht mehr
ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stünden. Das werde zu Konflikten führen.

"Es gilt der Gleichheitsgrundsatz"

DIVI-Präsident Janssens erklärte, die zu erwartenden schwierigen Entscheidungen müssten medizinisch begründet und gerecht sein.
Als Kriterium soll demnach die klinische Erfolgsaussicht herangezogen werden - also die Wahrscheinlichkeit, ob ein Patient die
Intensivbehandlung überleben wird. Dabei gelte der Gleichheitsgrundsatz, betonte Janssens. Es sei nicht zulässig, nach dem Alter oder
nach sozialen Kriterien zu entscheiden. In Deutschland werde einem 80-Jährigen nicht von vornherein die Behandlungsmöglichkeit
verweigert. Eine Intensivtherapie sei dann nicht angezeigt, wenn der Sterbeprozess unaufhaltsam begonnen habe, wenn die Therapie
aussichtslos sei oder wenn das Überleben nur bei dauerhaftem Aufenthalt auf der Intensivstation gesichert werden könne.

"Transparenz ist entscheidend"

Janssens betonte, Transparenz sei entscheidend, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Die Handlungsempfehlungen sollen
aber auch das medizinische Personal entlasten, das möglicherweise bald entscheiden muss, wer auf der Intensivstation behandelt wird
und wer nicht. Janssens sprach von "enormen emotionalen und moralischen Herausforderungen"."

...

26.03.2020 morgenpost.de

"Epizentrum in Frankreich"

...

"Das Elsass gilt als Frankreichs Zentrum der Krise. Die deutschen Katastrophenmediziner besuchten die Universitätsklinik Straßburg
am Montag - und schlagen angesichts der Zustände Alarm. Sie berichten in dem Papier von einer "greifbaren Gefahr" durch das Virus.
Unter der Annahme, dass sich die Entwicklung im Elsass bald in Deutschland einstellen werde, sei eine optimale Vorbereitung von
"allerhöchster Dringlichkeit". Die Gefahr durch das Coronavirus mache "weitere konsequente Maßnahmen der Landesregierungen, der
Krankenhäuser und der Rettungsdienste in Deutschland" unabdingbar.

Nadelöhr seien die zu beatmenden Patienten, heißt es in dem Papier. Seit dem Wochenende würden Patienten, die älter sind als 80
Jahre, an der Straßburger Klinik nicht mehr beatmet. So werde auch verfahren mit Patienten in Pflegeheimen in jenem Alter, die
beatmet werden müssten. Sie sollen durch den Rettungsdienst eine "schnelle Sterbebegleitung" erhalten. Die Ethikkommission gebe
diese Vorgehensweise vor.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert das französische Vorgehen nach Alter scharf. Lebensalter oder Herkunft dürften für die
medizinische Hilfe keine Rolle spielen, sagte Vorstand Eugen Brysch. "Vielmehr stehen der Patientenwille und die medizinische
Prognose im Mittelpunkt." Für die Patienten sei wichtig, ihren Willen rechtzeitig zu bekunden, etwa mit einer Patientenverfügung.
Deutsche Intensiv- und Notfallmediziner hätten am Donnerstag klinisch-ethische Empfehlungen zur Versorgung von Intensivpatienten
vorgelegt. Kriterium ist demnach die klinische Erfolgsaussicht der Behandlung ? nicht das Alter. Mit der Handreichung sollten
Zustände wie in Frankreich vermieden werden, sagt Brysch.

Die Straßburger Klinik nahm am Montag dem Bericht zufolge stündlich einen Patienten auf, der beatmet werden musste. 90
Beatmungsbetten standen zu dem Zeitpunkt zur Verfügung; die Klinik baut ihre Kapazitäten derzeit aus. Patienten zwischen 19 und 80
Jahren werden dort beatmet, wobei nur 3 der 90 Patienten jünger als 50 waren und keine Vorerkrankungen hatten. Am
Universitätsklinikum wird pro Tag nur noch eine lebenswichtige Bypass-Operation durchgeführt, es gibt keine Tumor-Chirurgie mehr
und keine ambulanten Operationen. Alle Patienten, die gehen können und bei denen es gesundheitlich vertretbar ist, wurden entlassen."

...

26.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In der BRD ist entgegen aller Meldungen die Verseuchung der Allgemeinheit mit dem Virus
keine Frage der Ausgangsregelungen. Die Ansicht z.B. des Berliner Regierenden Bürgermeisters,
dass sich die Bevölkerung an die Regeln hält, ist schlichtweg gelogen und zeigt, wie weit
sozialdemokratisches Bonzentum in Berlin sich von Realitäten entfernt hat.
Real sind folgende alltägliche Situationen: Gruppenbildungen und vor allem der schutzlose
Kontakt von Menschen sind ohne Probleme zu finden - vor allem in armen Zonen von Berlin
(Zuwanderung von Armut aus BRD-West und Ausland bzw. arme Zonen in Berlin.
Zuwanderung als Bildung von Parallelgesellschaften). Z.B. der Bezirk Pankow, dort
Weißensee, dort Antonplatz. Der dort ansässige Kiosk hat seine Geschäftstätigkeit unbefristet
eingestellt. Die Handelskette Edeka hat im dortigen Einkaufsmarkt KEINERLEI Schutzmaßnahmen
der Kassierkräfte implementiert und widersetzt sich konsequent der Auflage, dass Geschäfte nur dann
geöffnet werden können, wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen implementiert hat, wofür der
Arbeitgeber auch verpflicht ist.. - Der Bezirk Pankow reagiert auf diesen Zustand NICHT.
Mit anderen Worten: Edeka ist eine Seuchen-Schleuder, denn Kundschaft - so wie auf der Straße -
laufen fröhlich mit Gruppenbildung ungeschützt durch die Gegend.

Dass in der BRD der Gesetzgeber den Zwang zum Tragen von Schutzmasken nicht implementiert hat,
liegt auch daran, dass auf Amazon.de und Ebay.de Wucherangebote an Schutzware wichtiger sind,
als die Versorgung auch der Bevölkerung durch Strafverfolgung von Wucherbetreiber und von
den Betreibern Online-Systeme von Amazon und Ebay. Die Intelligenz des BRD-Gesetzgebers ist - wie
die die Betreiber der Viren-Schleudern und wie die der Gruppenbilder - unterhalb jedes Ansatzes von
Intelligenz. Es ist pure Dummheit und ungestrafter Egoismus. Es ist Täterschutz. Es ist Faschismus pur.

In der BRD ist eine neue Form des Terrorismus immer nur eine Frage der Zeit, da die BRD
Ruheraum für Terrorzellen ist. (z.B. auch die des NSU, der Antisemiten, des Islam - man denke an
9/11 -Terroranschlag in den USA, wobei die Terroristen in der BRD gedeihen konnten;
an den NSU, der mit Deckung des BRD-Rechtsystem und Staatsorgane agiert hat; an Amris
der mit Deckung des BRD-Rechtsystem und Staatsorgane agiert hat). Die aktuelle
neue Terrorform ist alltäglich: In Berlin sind Menschen unterwegs, die andere Menschen
anhusten und im Getümmel - oder als Laufsportler getarnt - sich zügig absetzen können,
weil sie wissen, dass der BRD-Gesetzgeber die Verteidigung von Leib und Leben mit
Waffengewalt verboten hat: Die Exekution des Terroristen als tickende Bombe ist
nicht möglich. Auch nicht als Notwehr-Hilfe durch Zeugen. - Diese neue Form des Terrors
hat den Autor dieser Dokumentation betroffen, wobei 3 Zeugen inaktiv blieben.

14.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Im ARD-Radio wurden unter dem Thema "Corona-Test - Wer soll, wer darf, wer kann getestet werden" durch medizinische
Wissenschaftler u.a. folgende Informationen veröffentlicht:

Der Nachweis der Existenz des Corona-Virus der aktuellen Corona-Virus-Seuche in einem Menschen ist ein sicherer Nachweis,
aber: Das Virus kann sich im Rachen vermehren, bevor es die Lunge befällt und sich dann aus dem Rachen entfernen,
so dass dann das Virusmaterial per Lungen-Wasserspülung beschafft werden muss, wenn diese am Patienten noch möglich ist.
Der Test weist NICHT nach, ob das Virus im Infizierten AKTIV IST, da NUR auf Genmaterial des Virus getestet wird.

Der Antiköpernachweis liefert erst 10 Tage nach Symptomatik-Beginn eine Trefferquote von fast 100% (zu Beginn der Symptome
wurden von 10 Infizierten nur bei 6 Infizierten auch Antikörper erkannt (60%)). Erkannt werden Antikörper, die mit Beginn der
Infizierung gebildet wurden und Antikörper, die im Verlauf der Krankheit gebildet werden UND auch nach der Krankheit
verfügbar sind (Immunität), wobei der Immunitätstest eine Trefferquote von mindestens 92% hat (von 10 Infizierten werden
mindestens 9 mit Immunität erkannt; von 130.000 Infizierten werden 10400 Immune nicht erkannt), aber keine 100%.
Daher muss zugleich der Nachweis der Existenz des Corona-Virus erfolgen. Der Träger der Immunität kann u.U. als
Blutplasma-Spender dienen, wobei sich dieser Mensch von sich aus an ein passendes Labor etc. wenden muss, um bei
Eignung dann Blut spenden zu können, dass Antikörper der Immunität hat.

Geschätzt 1% der BRD-Bevölkerung ist z.Z. infiziert (83 Millionen Menschen durch 100 ergibt 830000 Menschen). Da
diese Zahl gering für eine zufällige Testung der Bevölkerung ist, müsste der Test genauer sein, ist es aber nicht.
Daher wird die Bevölkerung NICHT zufällig auf Immunität getestet (92% von 83 Millionen, also werden 6,64 Millionen
nicht erkannt: Diese Anzahl ist zu hoch).

Ein Infizierter mit Antikörper könnte als Blutspender dienen, oder in einem Bereich arbeiten, wo man sich mit dem Virus
infizieren kann (was wegen der Immunität nicht mehr klappen dürfte). WARNUNG: Der Infizierte mit Antikörper kann
ANDERE anstecken, wenn der Infizierte nicht virusfrei ist ! UND: Der Virus-Existenz-Test weist NICHT nach, ob das
Virus im Infizierten AKTIV IST, da NUR auf Genmaterial des Virus getestet wird.

Hinweis:

Da die Feststellung des Existenz des Virus im Körper z.Z. nicht mit dem Nachweis der Virus-Aktivität verbunden ist, könnte
trotz Immunität des Infizierten dieser das Virus weiterreichen. Es ist also UNZULÄSSIG, von eine Quarantäne z.B.
von 14 Tagen auszugehen, um den Infizierten dann OHNE zusätzliche Ansteckungsschutz per Handschuhe und
Mund-Nase-Virenmaske sich wieder frei bewegen zu lassen !! In der BRD herrscht im Gegensatz zu Österreich
kein Maskenzwang. Da in der BRD Politiker bestimmen, welches Recht gilt, aber Politiker regelmäßig nicht
medizinische Wissenschaftler sind, hat also die BRD-Regierung mit dem Entschluss, keinen Maskenzwang
anzuordnen, der Virus-Seuche gewaltigen Vorschub gegeben, so dass sich diese ausdehnen wird, sobald die
Quarantäne-Anordnung ohne gleichzeitige Anordnung des Maskenzwangs revidiert wird. Es ist also dann zu erwarten,
dass Menschen, die die Seuche überlebt haben, früher oder später wieder anstecken werden und zwar kumulativ solange,
bis ein Impfstoff existiert oder Menschen 100% sicher auf Virenfreiheit getestet werden (also die Bevölkerung
komplett getestet wird, bis alle virenfrei sind). Dass die BRD-Regierung und BRD-Länder-Chefs bereits eifrig
die Lockerung der Quarantäne OHNE Maskenzwang anstreben, zeigt, wie groß die Verachtung der Regierenden
gegenüber der Bevölkerung und besonders deren Schwachen ist: Wer Überlebt, hat gewonnen. Biologische
Lösung .... Tiefster Faschismus. Besonders der des regierenden Christjudentums, das die existierenden Informationen
manipulativ benutzt, um bestimmte Ziele zu erreichen, die eben nicht den Schutz aller Menschen umfassen:
Es werden Konstruktionen der Normierung der Realität der Bevölkerung entworfen, in dem der Kern dieser
Normierung eben NICHT o.g. Sachlage zum Maskenzwang berücksichtigt, sondern u.a. Fantasien über den
schulischen Alltag entwirft, die von kompletter Dummheit zeugen würden, wären es nicht die Normen eines
hinterfotzigen Gesetzgebers, der ahnungslose Mitmenschen skrupellos verwerten und normieren will ...
Auch das Gesülze des BRD-Bundespräsidenten Steinmeier kennzeichnen die Skrupellosigkeit der regierenden
christjüdischen Elite.

Hinweis:

Das Audio ist in Auszügen nur über die Webseite des Autors dieser Dokumentation "www.twseite.de" im Bereich
"Gesundheitsversorgung" zugänglich: "CoronaVirusSeuche 20200412 bis 20200414". Die Telefonqualität der in der
ARD-Sendung erreichten Wissenschaftler ist z.T. erwartungsgemäß grottenschlecht - deutsche Steinzeit eben.

15.04.2020 bundesregierung.de

"Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020

Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie

Pressemitteilung 124
Mittwoch, 15. April 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass
Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der
Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung,
die diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der
Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser herzlicher Dank.

Durch die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine gute
Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt,
während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und einschneidende Maßnahmen erfordert.

Deshalb müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.

Für die kommende Zeit ist die Leitschnur unseres Handelns, dass wir alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der
Infektion schützen wollen. Das gilt besonders für ältere und vorerkrankte Menschen, aber auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere
Verläufe. Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa
in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt.

Wir werden in kleinen Schritten daran arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr
Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Dies muss jedoch gut vorbereitet werden
und in jedem Einzelfall durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich
vermieden wird. Der Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem
Infizierten die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.

Wir müssen uns alle bewusst machen, dass wir die Epidemie durch die Verlangsamung der Infektionsketten der letzten Wochen nicht
bewältigt haben, sie dauert an. Deshalb können wir nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie zurückkehren, sondern wir
müssen lernen, wie wir für eine längere Zeit mit der Epidemie leben können.

Deshalb vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die
Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit
im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden (Anlage 1 gibt eine orientierende Übersicht über die fortbestehenden
Maßnahmen).

2. Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass
Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer
weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin
verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

3. Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige
Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den öffentlichen
Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000
Einwohner. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden und auch die Bundeswehr wird
mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel von Bund und
Ländern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. Um das Meldewesen der Fallzahlen zu
optimieren und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das
Bundesverwaltungsamt online- Schulungen durch. Zudem plant das Bundesministerium für Gesundheit ein Förderprogramm zur
technischen Aus-und Aufrüstung sowie Schulung der lokalen Gesundheitsdienste. Um besser zu verstehen, in welchen
Zusammenhängen die Ansteckungen stattfinden und damit eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, wo kontaktbeschränkende
Maßnahmen weiter besonders erforderlich sind, soll zukünftig, wie im Infektionsschutzgesetz auch angelegt, der mutmaßliche
Ansteckungszusammenhang möglichst vollständig erfasst werden.

4. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem ?contact
tracing? eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder unterstützen hierbei das Architekturkonzept des ?Pan-European Privacy-
Preserving Proximity Tracing?, weil es einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der europäischen und deutschen
Datenschutzregeln vorsieht und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy
des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Darüber hinaus soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren.
Sobald auf Grundlage der bereits vorgestellten Basissoftware eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es
darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, dass sie Kontakt zu einer
infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen. Ferner werden alle
diejenigen, die unabhängig davon an Tracing-Apps arbeiten, eindringlich gebeten, das zugrundeliegende Architekturkonzept zu nutzen,
damit alle Angebote kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht zusammenwirkenden Systemen würde den Erfolg der Maßnahme
zunichte machen.

5. Deutschland hat eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests).
Der Bund sichert zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland durch den Zukauf von Testgerät und - soweit als möglich in der
aktuellen Weltmarktlage - durch die Sicherung von Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial durch dreiseitige Verträge unter
Beteiligung des Bundes als Abnahmegarant. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Bekämpfung der Epidemie besteht darin, zielgerichtet
und zum richtigen Zeitpunkt zu testen. Deshalb wird das Testgeschehen eng zwischen dem Robert-Koch-Institut und den
Gesundheitsdiensten von Ländern und Kommunen abgestimmt, um Erkrankte schnell und sicher zu identifizieren und umgehend die
notwendige Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Behandlung einzuleiten.

6. Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung
für das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch in Deutschland unter Hochdruck
Produktionskapazitäten für die entsprechenden Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der
Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Träger vor einer Infektion schützen.
Darüberhinausgehende Kapazitäten sollen in Bereichen des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen, in denen beruflich bedingt eine
Einhaltung von Kontaktabständen nicht durchgängig gewährleistet werden kann. Für den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des
Tragens von Masken im öffentlichen Raum die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter (nicht-
medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht
gewährleistet werden kann (z.B. ÖPNV), das Risiko von Infektionen reduzieren kann. Sie schützen insbesondere die Umstehenden vor
dem Auswurf von festen oder flüssigen Partikeln durch den (möglicherweise asymptomatischen, aber infektiösen) Träger der Masken.
Insofern wird den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen
Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.

7. Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen
lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der
vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche
Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der
Betroffenen führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von
Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf
das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden.

8. Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen
Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger
der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere
Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach
entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler
der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten
Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird
beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und
Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder
aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick
genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor
Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen
Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor
dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch
Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und
Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des
Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.

9. Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020
untersagt.

10. Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen wieder öffnen:
- alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
- sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.

11. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf
vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von
persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung
ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele
Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, was wir jedoch über die Rolle von Zusammenkünften
bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen wissen, ist es
weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in
Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer
Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird
gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche das
Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen.

13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen
bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre
Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb
muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen
Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu
vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere
Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist,
Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die
Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern,
Ländern und DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen.

14. Vielfach ist es in den letzten Wochen unabhängig von angeordneten Schließungen zu Produktionsproblemen und
Produktionsstillstand gekommen, weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden. Bund und Länder unterstützen die
Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder
Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein. Diese sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung
benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das
Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der
Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.

15. Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf
private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische
Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige
und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige
Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Für
den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland
weiter wie bisher grundsätzlich möglich.

16. Im weiteren Verlauf muss berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet. Während
einige Landkreise noch kaum betroffen sind, kommt es in anderen Regionen zu Überlastungen im Gesundheitswesen und dem
öffentlichen Gesundheitsdienst. Daraus folgt ein dynamisches Infektionsgeschehen, welches die Ausbreitung des Virus in Deutschland
begünstigt. Deshalb werden Bund und Länder schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete
bereitstellen und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab. Wenn die deutschlandweit erzielten
Erfolge in der Verlangsamung des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden sollen, muss auf eine regionale Dynamik mit hohen
Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden. Dazu gehört auch, dass die derzeitigen,
umfassenden Beschränkungen dort aufrechterhalten bzw. nach zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder konsequent
eingeführt werden. Darüber hinaus können auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete
hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten sein.

17. Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des
Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale
Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die
Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags.
Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung
stehen.

18. Neben der Impfstoffentwicklung leistet die Forschung noch weitere wichtige Beiträge zur Bewältigung der Pandemie. Mit
Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationäre
Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. In Verbindung mit Studien zu verschiedenen Medikamenten können so die
besten Ansätze zur Vermeidung und Behandlung schwerer Krankheitsverläufe gefunden werden. Mit dieser Initiative nimmt
Deutschland an der ?WHO Solidarity Trial? teil. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Immunität gegenüber SARS-
CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und bestimmten Bevölkerungsgruppen. Dazu werden Testkapazitäten ausgebaut und Entwicklung
und Optimierung der Tests unterstützt. Erste regionale Studien haben bereits begonnen und breit angelegte Studien sind in Planung.
Diese Information fließt fortlaufend in die Einschätzung des weiteren Pandemieverlaufs in Deutschland ein.

19. Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren.
Einige davon greifen sofort, andere brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, etwa alle zwei Wochen die
Infektionsdynamik zu kontrollieren und insbesondere die Auslastung des Gesundheitswesens (v.a. im Bereich der
Beatmungskapazitäten) und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes (v.a. vollständige Kontaktnachverfolgung)
genau zu betrachten. Danach ist jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können. Entsprechend dieser
Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin
und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und
soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen."

15.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Wie im ARD-Radio heute mitgeteilt wurde:

Berlin definiert Menschen als "vom Virus geheilte Menschen", wenn 14 Tage Quarantäne vollzogen wurde, wobei danach es egal ist,
ob Symptome auftreten oder nicht.

Das RKI (Robert-Koch-Institut) definiert Menschen als "vom Virus geheilte Menschen", wenn 14 Tage Quarantäne vollzogen wurde
UND weitere 48 Stunden keine Symptome auftreten.

Ein mit der Seuche Infizierter erhält den Virus über den Rachenraum in die Lunge, die wegen der Symptome wie Husten etc.
teilweise schlecht belüftet wird, so dass sich dort Virusmaterial anreichern kann. Mit Wegfall der Symptome wird die
Durchlüftung besser und das Virusmaterial z.B. nach den 14 Tagen Quarantäne aus der Lunge gehustet etc. - das ist
die Verteilung der Seuche, wenn das Virusmaterial für "lebenden" Virus reicht.

Die BRD-Regierung und die Länderchefs regieren wie gehabt: Kein Maskenzwang und dafür weiterhin nur 14 Tage Quarantäne.
Dass als geheilt definierte Menschen den Virus munter weiter verteilen können, ist egal, denn sonst gäbe es den Maskenzwang als
zwingende Vorbeugung. Da Masken am Binnenmarkt Mangelware sind, werden also Masken nicht getragen werden können, auch
wenn man es würde. Menschen mit der Grundsicherung sind finanziell nicht in der Lage, Masken zu tragen. Die Maßgabe "können
unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden" zur Öffnung von
Geschäften jeder Art, die max. 800 Quadratmeter haben, ist eine Gummiband-Maßgabe: z.B. Hygiene per Masken ... sieh oben.

Summa Summarum: Ideal für die weitere Seuchenverbreitung.

30.04.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In Berlin wird die Pflicht zum Tragen einer Maske in Einzelhandel-Läden NICHT durchgesetzt. Wie ein berliner Geschäft der
Kette "Kaufland" des Unternehmens Lidl mitgeteilt hat, wurde dem Geschäft in der Storkower Straße 139 in 10407 Berlin
verboten, Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass eine Maskenpflicht besteht, und auch verboten, das Hausrecht im
Sinne des Verweises aus dem Haus, wenn der Kunde keine Maske trägt, anzuwenden. Das Hausrecht wird vom Ordnungsrecht
dominiert: Zuständig ist nur das Ordnungsamt.

Der Autor dieser Dokumentation wurde erneut mit eine terroristischen Anschlag bedroht: Am 30.04.2020 wurde er im Geschäft
der Kette "Kaufland" in der Storkower Straße 139 in 10407 Berlin von einem Kunden, der keine Maske trug, aber auf diesen
Umstand hin vom Autor der Dokumentation angesprochen wurde, bedroht: Der Kunde (ca. 65 Jahre) drohte mit Anhusten.
Dem Autor dieser Dokumentation wurde erneut bewusst, dass er zum Zweck der Abwendung des Terrorvorhabens in Form
der erzwungenen Abstandhaltung zum Terroristen keinen Mittel hatte: In der BRD ist die Anwendung einer Waffe wie
Pistole zum Zweck des Schutzes von Leib und Seele nicht erlaubt, wenn der Anwender nicht im Auftrage des Staates handelt.

Inzwischen muss laut Auskunft von Mitarbeitern der mobilen Polizei und des mobilen Ordnungsamtes davon ausgegangen
werden, dass das o.g. Geschäft sehr wohl Hausrecht anzuwenden hat, wenn das Geschäft die Maskenpflicht im Geschäft
durchsetzen will. Je nach Entscheidung der Geschäftsführung kann dieses Durchsetzen unterlassen werden. Will der
Privateigentümer des Geschäftes die Maskenpflicht durchsetzen, muss er von sich aus die Polizei rufen, wenn es über
den Kontext des Hausrechtes hinaus geht. Bsp.: Ein Kunde ohne Maske kommt in ein Geschäft und wird vom Mitarbeiter
im Geschäft direkt aufgefordert, das Geschäft zu verlassen, wobei der Kunde dieses Hausrecht ignoriert. Die körperliche
Bedrängung des Kunden, um ihn aus dem Laden zu bringen, obliegt der Polizei, wenn diese den Kontext akzeptiert. Der
Kunde setzt seinen Einkauf fort und packt die Ware an der Kasse aus, um die Ware wegen Auspreisung zum Kauf scannen
zu lassen. Der Kassierer verweigert dieses Scannen und damit den Kaufvertrag, wobei der Laden weiterhin Wareneigentümer
ist. Der Kunde muss ohne Ware den Laden verlassen .... und hat in der Zeit seine mögliche Corona-Infektion im Laden
verteilt.

Damit gilt:

Der berliner Gesetzgeber hat mit seinen Regelungen den Täterschutz implementiert und damit das Ziel, Menschen, die sich
vor der Seuche schützen, grundsätzlich mit Menschen, die sich nicht um Schutz ANDERER kümmern, in Kontakt zu
bringen: Effektiv per Menschenansammlungen dort, wo der Mindestabstand nicht immer einhaltbar ist: Im Einzelhandel.
Zugleich legalisiert der Gesetzgeber die Vorhaben, andere Menschen mit der Seuche zu bedrohen, in dem z.B. das
Hausrecht eines Einzelhändlers gebeugt und diesem Händler die potenziell-reale Gefahr zugeordnet werden, dass durch
Gebrauch des Geschäftes ein Kunde zu Schaden kommen kann - und das auch durch Terrorismus, der nicht verfolgt wird.

Berlin wird von Christjuden und Kommunisten faschistisch regiert.

08.05.2020 dradio.de

Der Tübinger Oberbürgermeister Palmer (Grüne Bündnis 90) wird von den Grünen wegen der Feststellung Palmers, dass
in Deutschland möglicherweise Menschen gerettet werden, die in einem halben Jahr sowieso tot wären, mit der Aufforderung,
dass Palmer die Partei verlässt, konfrontiert: Eine Wiederwahl Palmers zum Tübinger Oberbürgermeister wird von den Grünen
nicht unterstützt.

08.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es grassiert in der Gerüchteküche der Bevölkerung die Auffassung, dass ein hamburger Pathologe, der Corona-
Seuchen-Opfer obduziert hat, feststellt, dass von diesen Toten keiner allein WEGEN der Corona-Seuche gestorben ist,
sondern vielmehr der Umstand gilt: Es sterben Menschen, die Vorerkrankungen haben und dann von der Seuche
infiziert wurden, so dass die Seuche die Todeswirkung der Vorerkrankungen forciert, aber nicht die Todesursache
ist. - Mit anderen Worten: Wer keine Vorerkrankungen hat, wird die Seuche überleben.
Dieses Gerücht hat den selektiven Zweck, Wertigkeiten von Menschen bezüglich deren medizinischen Habitus
einzuführen - ein weiterer Weg zur Euthanasie.

Was die ARD im Radio am heutigen Tag sendete:

- Das bundesdeutsche Statistikamt hat die Übersterblichkeit für den April ermittelt: Entgegen dem Trend ohne
Corona-Seuche nahm die Sterblichkeit mit Corona-Seuche ZU. Damit ist eine Übersterblichkeit wegen Corona-
Seuche belegt.
- Die statistische Lebenserwartung ohne Corona-Seuche von sehr alten Menschen z.B. ab 80 Jahren ist erheblich
länger als die mit der Seuche. Das gilt vor allem auch, weil Menschen in dem Alter mit den Erkrankungen lebensverlängernd
versorgt werden: Behandlungen von Erkrankungen, die deswegen eben nicht zum frühzeitigen Ableben führen.

Damit gilt: Der Grüne Tübinger Oberbürgermeister Palmer nutzt eine Art von Argumentation, die im Dritten Reich
Systemkomponente u.a. zu Ausrottung Behinderter und Juden etc. war: Die ZUM ZWECK erfolgte Versagung einer
Lebensdauer. Zweck bei Palmer ist es, die Toten abzuschreiben, um die Konsequenzen der Lebensvernichtung wegen
Umgang mit der Corona-Seuche zu verharmlosen: Es verrecken Menschen, besonders Alte (selektives Verrecken).
Palmer vollzieht eine zutiefst menschenverachtende faschistische Denkweise und propagiert diese ungestraft,
obwohl diese Denkweise Palmers den Grad der Leugnung des Holocaust hat (Holocaust als Mittel zum Zweck).
Wer also einen Parteiabgang von Palmer fordert, umgeht die Auseinandersetzung mit der Wertigkeit der
Aussagen Palmers im extrem-faschistischen Kontext im Alltag der grünen Elite in der BRD.

Vielmehr wird ersichtlich, dass auch die grüne Elite mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden muss, wenn der
Systemwechsel erfolgen soll. Und dieser MUSS erfolgen, will man auch das gesamtgesellschaftliche Elend
im Kontext der Corona-Seuche in der BRD systemisch verhindern.

24.05.2020 bundesregierung.de

'Im Überblick Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland und weltweit

Wie viele Menschen haben sich mit dem Coronavirus infiziert? Wie viele Infizierte sind gestorben? Die aktuellen Zahlen
des Robert Koch-Instituts und der Johns Hopkins-Universität.'

...

'Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben sich in Deutschland 178.281 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus
infiziert (Stand: 24. Mai, 0:00 Uhr). Das sind 431 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle stieg um 31 auf 8.247.
Als genesen gelten rund 160.300 Menschen, etwa 500 mehr als am Vortag.'

...

24.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Grafik der BRD-Regierung zeigt den Verlauf seit 11.03.2020 bis zum 24.05.2020.

Der Anstieg der Anzahl der Neuerkrankungen endete mit dem 08.04.2020. Seit dem sinkt die Anzahl der Neuerkrankungen.

Der Anstieg der Genesenen hält fast linear an (45 Grad Neigung oberhalb der X-Achse (Horizontale).

Der Anstieg der Toten ist seit dem 01.04.2020 durchgehend fast linear wachsend. Das ist der Preis der Durchseuchung der
Bevölkerung. Wegen sinkender Anzahl der Neuinfizierungen und steigender Anzahl der Genesungen ist die steigende
Anzahl der Toten eine Selektion: Sinkende Neuinfizierung verhindert nicht linearen Anstieg der Toten, die damit
im Kontext der Corona-Seuche oder direkt an ihr sterben. Es kann sich also bei den Toten nur um Personen handeln,
die nicht genesen können, aber infiziert wurden. Die Ansteckungsrate spielt also weniger eine Rolle als die
Ansteckung von Personen, die keine Ressourcen zur Genesung haben. Die Schwachen sterben, weil die Infizierung
nicht unterbunden wird - exakt das ist DER Hinweis auf die Durchseuchung der Bevölkerung und die Opferung
der Schwachen mit zu wenig Genesungsressourcen.

Klar, darüber denkt die BRD-Regierung (Christjudentum und dessen SPD-Ableger) auf ihrer Webseite nicht nach.

01.06.2020 zeit.de

Die BRD-Bundestag-Fraktionschefin der Grünen fordert die Implementierung eines Pandemierates, weil

der Rat über den Sommer ein Gutachten für die Bundesregierung erarbeiten soll.

es ein Fehler ist, dass in Deutschland nicht längst ein unabhängiges interdisziplinäres wissenschaftliches Beratungsgremium
geschaffen worden sei, das die Pandemie und ihre Folgen "laufend und aus umfassender Perspektive beurteilt".

01.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Grünen sind - wie die SPD - ein christjüdischer Ableger, der also, wenn er das Maul aufmacht, nichts Gutes offeriert:
3 Monate nach Beginn der Seuche wird das Prinzip "Wenn man mal nicht weiter weiß, gründet man nen Arbeitskreis" angewendet,
wo heute inzwischen die Anzahl der Neu-Erkrankungen die Anzahl der Toten unterschreitet. Alles in Butter, also wozu
einen Pandemierat ? ... Es stimmt, der Rat kommt nicht nur zu spät, sondern ist generell sinnlos: Die BRD-Regierung und
die BRD-Bundesländer-Chefs haben schon längst beschlossen, dass die BRD-Bevölkerung langsam durchseucht wird.
Und wer keinen Seuchenplan hat, der mit ausreichend (medizinischen) Seuchenschutz ausgestattet ist, der beschließt eben nicht,
Maskenzwang rechtzeitig einzuführen, sondern Beatmungsgeräte anzuschaffen, damit Menschen sich infizieren können
und dann erst (medizinisch) versorgt werden - das ist exakt die Durchseuchung von Anfang an.

Auch die Grünen zeigen wieder mal, wie notwendig es ist, die christjüdische Elite auszurotten.

10.06.2020 zeit.de

1 % der BRD-Bevölkerung lebt in stationären Pflegeheimen.
8,5% der Corona-Infizierten leb(t)en in stationären Pflegeheimen.
60% der Corona-Verstorbenen lebten in stationären Pflegeheimen (5.250 Pflegebedürftige).
40% der Pflegedienste und 25% der Pflegeheime hatten / haben Corona-Infizierte.

10.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Klare Anzeichen der Durchseuchung der Bevölkerung.

10.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In Berlin gilt weiterhin, dass das Tragen von Masken in z.B. Verkehrsmitteln und Geschäften
eine Sache der privaten Auffassung ist:

- Die Lidl-Tochter "Kaufland" - inzwischen auch "Korona-Kaufland" genannt - interessiert sich nicht für
die Maskentragungpflicht durch Vollzug von Hausrecht. Es ist Kaufland schlichtweg egal ob mit oder ohne
Maske. Hauptsache Umsatz. Die Anzahl der Kunden, die in Kaufland keine Maske tragen oder eine Maske
nicht korrekt tragen (z.B. Maske nach unten am Mund nicht anliegend oder Nase frei), nimmt stetig zu.

- Das Unternehmen Mediamarkt am Alexanderplatz in Berlin (Alexa) lässt Kunden ohne Maske in den
Laden: Zum Entsetzen der Verkäufer.

- In öffentlichen Verkehrsmitteln finden sich inzwischen immer mehr Menschen, die Maskentragen
ignorieren. Weit verbreitet ist die Sitte, eine Maske mit Betreten des Fahrzeuges anzulegen, wobei
die Hände fleissig die äussere Seite der Maske, wo Viren und Bakterien sich sammeln,
anfassen: Auf und ab und auf und ab ... im Wechsel und immer mit den Häden drauf, die dann
das Handy befummeln.

In Berlin unterliegt also die Verbreitung von Corona keiner Sache von Ordnung und Recht sondern
dem privaten Wunschkonzert der egoistischen Dummheit pur. Es ist daher zwingend, dass die Verbreitung
des Corona unter den gefährdeten Menschen stetig zunehmen wird, denn irgendwann machen gefährdete
Menschen einen Fehler, je länger die Verbreitung des Corona-Virus dauert ...

Ganz klar das Konzept der Durchseuchung der Bevölkerung.

18.06.2020 berliner-zeitung.de

Mord-Urteil zu den Berliner Kudamm-Rasern ist nur für einen der Täter final vom BGH bestätigt worden. Für den
anderen Täter geht der Rechtsstreit erneut an das Berliner Landgericht zurück.

Beide Täter wurden des Mordes an einem an der Raserei der Täter unbeteiligten motorisierten Verkehrsteilnehmer beschuldigt,
der die Wucht eines mit 170 km /h erfolgten Aufpralls des Autos eines der Raser-Täter nicht überlebte.

Ein Täter ist durch das Berliner Landgericht nun rechtswirksam zu einer Strafe wegen Mord verurteilt worden, da der
BGH das Urteil nun nicht mehr kassiert hat.

Dem anderen Täter konnte das Berliner Landgericht den Mord nicht so belegen, dass der BGH das Urteil nicht kassiert.
Das Berliner Landgericht hatte diesen Täter bisher in 2017 und 2019 wegen Mordes verurteilt, wobei beide Urteile
vom BGH kassiert wurden. Dieser Täter war nicht der Fahrer des ebenfalls rasenden aber rammenden Autos.
Die Urteile wurden kassiert, da im Gegensatz zum Berliner Landgericht die Verteidiger und die Bundesanwaltschaft
davon ausgehen, dass der Vollzug des illegales Rennens nicht für Mord ausreicht, denn es hätte die Raserei auch auf
den letzten Metern abgebrochen werden können.

Audio       20200618 Urteil zur Toetung waehrend Auto-Raserei Berlin (3 min, mit 1 MByte) ...

18.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation

In zivilisierten Rechtssystemen ist die Beihilfe zu Mord dem Mordenden gleichgestellt - das BRD-Rechtssystem kennt das wohl nicht.

In Ermangelung der Fähigkeit des Berliner Landgerichtes ein nicht kassierbares Urteil zu erstellen, gilt nun:
Die objektiven Kennzeichen der Raserei sind nicht relevant.

Wenn eine Raserei, die weder behördlich genehmigt ist, noch der StVO entspricht, noch Schutzmaßnahmen für andere
Verkehrsteilnehmer ausweist, vollzogen wird, ist es das Ziel, eine Raserei in einem Kontext erfolgen zu lassen, der
nicht vollständig beherrscht wird bzw. ev. beherrscht werden kann. Der Verhaltensfehler (und dessen Zufälligkeit)
ist der Raserei systemisch so immanent, dass es keine Rolle spielt, welche Ergebnis-Nuancen aus der Raserei folgen
und sei es der Abbruch der Raserei.

Diese o.g. systemische Raserei kann also objektiv nicht einem Mangel an Vorsatz zur Raserei in eben dem o.g. Kontext
unterliegen.

Diese o.g. systemische Raserei bedarf nicht mal mehreren Verkehrsteilnehmern, weil diese Raserei nicht oder nur
teilweise beherrschbar ist. Der Zugang von weiteren Rasern zur o.g. systemischen Raserei schließt also den Vorsatz
ein.

Diese o.g. systemische Raserei bedarf keiner Einstufung in ein spezielles Ergebnis der Raserei: Gemeingefährliches Mittel.
Die Gemeingefährlichkeit ist bereits objektiv systemisch eingebunden.

Diese o.g. systemische Raserei bedarf keiner Einstufung in Motive und Ziele der beteiligten Rasern an der systemischen Raserei.
Es ist z.B. schon hinreichend genug, das die systemische Raserei nicht oder nur teilweise beherrschbar ist.

Diese o.g. systemische Raserei bedarf keiner Einstufung in zufällige Komponenten, die den Verlauf der Raserei bestimmen,
da die systemischen Möglichkeiten objektiv vorhanden sind, aber zufällig eintreten können. Vorsatz allerdings ist kein
zufälliges Kriterium der systemischen Raserei.

Die subjektiven Kennzeichen der Raserei sind aus der objektiven Raserei nicht ableitbar, aber kombinierbar.
Z.B. die Möglichkeit des Abbruches der Raserei - aus welchen Gründen auch immer. Die Kombination ist
allerdings an der Realität zu messen, die eben keinen Abbruch der Raserei ausweist. Es kann also ein
subjektives Kennzeichen die systemische Raserei nicht entwerten.

Mit anderen Worten: Die deutsche Rechtsprechung hat massivste Probleme, Analyse und Synthese zu nutzen,
um einen beklagten Fall so abzuurteilen, dass z.B. objektive Kennzeichen der Sachlage und Kontext zum Zuge
kommen. Daher ist es völlig schlüssig, dass eben Beihilfe zum Mord NICHT dem Mordenden gleichgestellt wird.
Das BRD-Recht ist mehr als steinzeitlich. - Die Frage nach Moral stellt sich im BRD-Rechtssystem eh nicht, da
Richter - auch wenn sie es objektiv nicht sind - als unabhängig eingestuft werden, denn schließlich gibt es
Revisionen von Urteilen. Richter könne also die Sau rauslassen, oder mit dem Urteil kassiert werden, um
Ziele im Rahmen der Rechtsprechung anhand der beklagten Sachlage und Kontext zu erreichen, die
mit letzteren wenig zu tun haben: Z.B. Mord im Rechtssystem subjektiv bedarfsgerecht abzubilden, wenn
der Gesetzgeber das so will - eben ein Zeichen der Abhängigkeit der Richtern vom Gesetzgeber, wenn
Richter nicht selbst gegen das Gesetz klagen, um einem Urteil, das die Richter geben wollen, überhaupt
eine Chance zu geben.

Das ist blanker Faschismus.

30.07.2020 zeit.de

In der BRD wurde nun die 70-te Email des "NSU 2.0" an Prominente versendet. NSU 2 kündigt in den Emails die Tötung
der Email-Empfänger an. Bisher kann der NSU 2 ungeschoren in der BRD agieren, da der Absender der Emails bisher nicht
ermittelt wurde. Die zuletzt per Email mit deren Tötung konfontrierte Persönlichkeit ist die SPD-Chefin Esken.

30.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die massenweise Ankündigung von Morden scheint in der BRD keine Rolle zu spielen, die anders als die des BRD-Staates
in Sachen NSU (NSU 1) ist. Damals wie heute wird ungestört verunsichert und radikalisiert. Ob die Morde tatsächlich erfolgen,
spielt keine Rolle, denn der Aufwand der Mörder wäre riesig. Allerdings ist der NSU 2 letztendlich so tätig, dass Kollateralschäden
gewiss sind. In der BRD gibt es eben nicht das Recht auf normierte Tötung als staatliches Abwehrmittel, so dass Morde in der
BRD frei planbar und ankündigbar sind, da es keine normierte finale Verhinderung der Morddrohungen wegen absehbarer
Kollateralschäden gibt, die die Existenz der Verursacher der Gefahren final beendet. - In anderen Staaten ist zumindest die
sanfte Form der normierten Tötung implementiert, um Terror ansatzweise abzuwehren.

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Schwangerschaftsabbruch             (Übersicht)

Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt nicht der Kategorie "Normierte Tötung".
Die Umgehung dieser Definition ist eine Straftat.

Die Strafbarkeit des eines Abbruches wird an sich erst durch
folgende Grundansätze zum Anspruch des Menschen
im Sozialkontext des Menschen möglich:

Wesenszug des dialektischen Atheismus ist es, Sozialkontext als
Voraussetzung und Ergebnis abzubilden, also als primär vergesellschaftet
anzusehen, so dass die Abbildung auf Individuen erweitert werden kann,
die ihr Dasein, also auch den Sozialkontext, fortschreiben, wenn es
auch können (Verinnerlichung der Vergesellschaftung zum Vorteil
Individuums und Kontext).

(1) Die nicht schwangere Frau hat biologisch gesehen das Potenzial,
eine Schwangerschaft zu erhalten. Dazu wird ein körpereigenes
Produkt (die Eizelle) benötigt. Unter Einbezug eines nicht-
körpereigenen Produktes, dass der Eizelle hinzugefügt werden
muss, kann die Schwangerschaft beginnen. Die Schwangerschaft
ist biologisch kein Eigenprodukt der Frau, wenn es um die
Herbeiführung der Schwangerschaft geht. Der Anspruch der
Frau auf sich selbst ist nur so vorhanden, dass die Frau
bestimmen kann und sogar muss, ob sie schwanger wird,
wenn sie schwanger werden kann.

Den ressourcensparende Kontext, der biologisch abgebildet ist
(im Körperinneren erfolgt die Vermehrung), kann die
Frau nicht aus eigener Sicht voll in Anspruch nehmen,
wenn die Frau fremde Ressourcen benutzen will oder muss.
(Essen, Versorgung mit wegen Schwangerschaft nicht
beschaffbaren Gütern und Leistungen etc.).
Und dass ist zivilisatorisch zumindest in der BRD so.
Das Austragen des Kindes ist also nicht vollständig
ein Eigenprodukt der Frau und deren Körper.

Die Natur hat die Schwangerschaft nur daher implementiert,
weil das eine praktikable Methode der Vermehrung
und eben keine Methode der Bedürfnisbefriedigung
der Frau im Rahmen des Selbstanspruches ist, wobei
der Sozialkontext nach der Geburt von Mutter und Kind
zu erlernen ist, wollen beide im Kontext überleben.

Mit anderen Worten: Die Selbstbestimmung der Frau in Sachen
Schwangerschaft endet dann, wenn Sozialkontext benötigt
wird, also biologische Prozesse im Sozialumfeld ausgelöst
werden (sich schwängern lassen). Die Selbstbestimmung muss
vielmehr auf das Objekt der Vermehrung ausgerichtet werden
und zwar im Sozialkontext. Diese Verselbstständigung des Objektes,
also das Kindes, ist ein Ergebnis der Abbildung des
Sozialkontext mit dem Auffassungen der Frau. DAS
begründet die rechtliche Eigenständigkeit des
Produktes der Vermehrung, das Kind, also vom befruchteten Ei
bis zum Lebensende des geborenen Menschen.

Kinder und deren (biologische) Daseinsformen gehören niemanden
außer der Gesellschaft und dessen Sozialkontext.

(2) Der Anspruch eines Menschen auf seinen Körper resultiert nicht
etwa aus dem Ego des Menschen selbst, sondern ist Teil des
Sozialverhaltens, das objektiv erlernt werden muss: Im
Kontext des Menschen. Und dieser Kontext ändert sich
z.B. im Rahmen einer Schwangerschaft, da die menschliche
Fortpflanzung objektiv einen Sozialkontext benötigt,
um wie dieser nachhaltig zu sein.

Damit gilt: Der Anspruch im Kontext wird durch diesen
normiert, wenn der Anspruch wegen Kontext bestehen
kann und damit erlernbar sein und erlernt werden muss.

Behauptet also eine Frau, sie könne bestimmen, ob sie
ein Kind austrägt, ist das weder pauschal noch einseitig.
Nur: Die Frau muss aber den Sozialkontext nicht
zwingend erlernt haben, der mehr als den
Sich-Selbst-Realisierenden-Anspruch der Frau abbildet.

Ein Abbruch einer Schwangerschaft ist also vorab auch auf
diesen Kontext zu überprüfen. Die Unterlassung und die
Behinderung der Überprüfung und der Anspruchsgestaltung
müsste also eine Straftat sein

(3) Der Vollzug einer Auffassung, dass ein Mensch sich seiner selbst
ohne Heranziehung des Sozialkontextes sicher sein will,
ist als Straftat anzusehen, wenn das Handeln des Menschen
den Sozialkontext nachhaltig gefährdet, wobei die
Konsequenzen des Handelnden für den Handelnden selbst
mitbeachtet werden müssen.

Der Vollzug eines Sozialkontextes in Form des Abbruches
einer Schwangerschaft hat Vorrang, um den Abbruch
nachhaltig zu verhindern, aber nicht auszuschließen.
Der Abbruch kann damit weder als Tötung noch als Sünde
etc. eingestuft werden. Der Vollzug des Abbruchs
muss zum Wohle der Frau und deren Sozialkontextes
erfolgen, wobei Änderungen nicht verhindert werden dürfen.

(4) Unter Heranziehung des Sozialkontextes ist ein
Anspruch, der das Schwangerschaftsrisiko MIT
ablehnender Bereitschaft, im Falle des Versagens
des Schutzmittels, das Kind auszutragen, als Straftat
anzusehen, wenn der Sozialkontext die Abbruchmöglichkeit
alltäglich minimiert, schon weil z.B. die
Adoption nach Entbindung alltäglich ist
und eben keine Einrichtungen wie "Babyklappen" notwendig sind.

Die Umgehung dieser Grundsätze zum Anspruch des Menschen
im Sozialkontext des Menschen ist eine Straftat.

27.11.2018 Schwangerschaftsabbruch in BRD (ARD-Radio)

Auszug, der von der Salamitechnik befreit wurde.

In der BRD ist jeder Abbruch einer Schwangerschaft grundsätzlich strafbar, wenn
nicht Bedingungen vorliegen, die eine Strafverfolgung unterbinden.

In 2017 wurden ca. 0,1 Millionen Abbrüche von Schwangerschaften vorgenommen.

In der BRD ist der gynäkologische Facharzt ohne ausreichende Ausbildung
im Bereich Abbruch einer Schwangerschaft erreichbar. Als Ausbildungsmittel
ist z.B. die Frucht "Papaya" dienlich, da diese dem Uterus ähnlich ist und
man den Abbruch durch Absaugen des Embryos und dessen Mutterkuchen
erlenen kann. Die Ausbildung zum Abbruch ist in jedem Fall spezifisch zur
Universität.

Ob ein Abbruch der Schwangerschaft in einem Krankenhaus vollzogen werden kann,
ist Ansichtssache des Krankenhauses: Das Krankenhaus darf einen Abbruch
verweigern.

Hinweise:

Der Anspruch einer Frau auf die Souveränität ihres Körpers ist in der
BRD nicht gesondert geregelt, wenn es um einen noch nicht
vollzogenen Abbruch einer Schwangerschaft geht. Der Gesetzgeber
normiert per Straftatbestände und deren Ausnahmen, wobei
Verfassungsrecht vermittelt oder nicht implementiert ist.

Es ist in der BRD im Volksmund üblich, dass die körperliche
Souveränität eines Menschen im Kontrast zum Abbruch einer
Schwangerschaft als Kombination in Form der Sünde oder
Tötung betrachtet wird. Das ist auch der Ansatz des
Gesetzgebers, der Abbruch einer Schwangerschaft im Bereich
Tötungen des Strafgesetzbuch eingebaut hat.
Schon das allein zeigt eine Verwahrlosung der Gesellschaft an,
auch wenn bzw. weil die BRD viele Jahrzehnte lang christjüdisch
regiert wurde und weiter wird.

Der Anspruch eines Menschen auf seinen Körper resultiert nicht
etwa aus dem Ego des Menschen selbst, sondern ist Teil des
Sozialverhaltens, das objektiv erlernt werden muss: Im
Kontext des Menschen. Und dieser Kontext ändert sich
z.B. im Rahmen einer Schwangerschaft, da die menschliche
Fortpflanzung objektiv einen Sozialkontext benötigt,
um wie dieser nachhaltig zu sein.

Damit gilt: Der Anspruch im Kontext wird durch diesen
normiert, wenn der Anspruch wegen Kontext bestehen
kann und damit erlernbar sein und erlernt werden muss.

Behauptet also eine Frau, sie könne bestimmen, ob sie
ein Kind austrägt, ist das weder pauschal noch einseitig.
Nur: Die Frau muss aber den Sozialkontext nicht
zwingend erlernt haben, der mehr als den
Sich-Selbst-Realisierenden-Anspruch der Frau abbildet.

Ein Abbruch einer Schwangerschaft ist also vorab auch auf
diesen Kontext zu überprüfen. Die Unterlassung und die
Behinderung der Überprüfung und der Anspruchsgestaltung
müsste also eine Straftat sein - nicht so in der BRD:
Der Anspruch auf einen Abbruch ist im Strafgesetzbuch
geregelt - und eben nicht z.B. im Sozialgesetzbuch.
Das zeigt, wie faschistisch der Gesetzgeber und damit
die Gesellschaft in der BRD ist.

Eine Frau, die sich wegen Begattung freiwilliger oder
erzwungener Art in einem veränderten Kontext des
Sozialverhaltens sieht, muss die Möglichkeit erhalten,
den Kontext zu verstehen und zu erlernen. Das
Strafgesetzbuch der BRD hat dazu einige pauschale
Erläuterungen, die eine Abbildung in der Wichtigkeit
und Wertung auch aus Sicht der schwangeren Frau
unterlässt bzw. behindert. Daher ist der BRD-Gesetzgeber
auch nicht bereit, die Möglichkeiten des Abbruches illustrieren
zu lassen, wenn es dabei um die gewerbliche Ausführung
des Abbruches geht, so dass Aufklärungsgespräch und die
Zwangs-Nachdenkpause ausreichen müssen, wenn der
Abbruch aus biologischen Gründen z.B. zeitlich
möglich ist (Entwicklungsstand des Embryos).

Es ist also - auch im BRD-Recht - nicht akzeptabel,
wenn eine Frau sich sexuell so ausrichtet, dass
die Frau schwanger werden kann, obwohl diese
Kontextänderung nicht Anspruch der Frau ist
(kein Anspruch auf das Bekommen eines Kindes).
Selbst das BRD-Recht schränkt die Verwertung dieses
Schwangerschaftsrisiko-Anspruches der Frau ein,
in dem der Abbruch durch Rechtslage erschwert wird.

Es ist also das Schwangerschaftsrisiko solange als
bewusst anzusehen, wie die Frau nicht nachhaltig
verhindern kann, schwanger zu werden. - Der Volksmund
sieht z.B. den Kondomschutz als nachhaltig an.
Was eine Frau allerdings nicht muss: Sterilisation
als Risiko-Senkung.

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist also
durch die den Anspruch Stellende bedingt, wobei
Folgen in der Kontextänderung "Abbruch"
vergesellschaftet werden. - Dieser Ansatz hat
der Gesetzgeber auch im Bereich SGB II, wenn
die Verhütungsmittelkosten Teil des Regelsatzes
sind, der nicht einmal für Kosten Strom ausreicht.

Das Sozialsystem der BRD basiert auf Gesetzgebung durch Eliten,
die die normierte Verwertung von Menschen zum Ziel hat.
Purer Faschismus.

Audio       27.11.2018 Schwangerschaft-Abbruch in BRD (5 min, mit 2 MBytes) ...

13.08.2019 Abtreibungsregeln in BRD (ARD-Radio)

Der Schwangerschaftsabbruch wird in der BRD bezüglich Informationen zentral
betreut, wenn nicht die ärztliche Beratung bzw. nicht die vom
Gesetzgeber zugelassene Beratung direkt benutzt wird.
Die zentrale Betreuung mit Vorinformationen unterliegt dem Vorbehalt
eines Straftatbestandes: Wer sich an die zentrale Vorinformation nicht
hält und das Monopol des Staates nicht akzeptiert, weil z.B.
Informationen, die NUR der Staat als Vorinformation liefern darf,
auf einer Webseite eines Arztes, der Abtreibungen anbietet,
nennt: Der Arzt macht sich mit dem Webseitenauftritt
strafbar, da der Arzt nicht per Webseite informieren darf,
sondern auf der Webseite einen Link auf die staatszentralisierten
Informationsquellen anbieten muss, oder eben gar nicht informiert
außer bezüglich der Information, dass der Arzt einen
Schwangerschaftsabbruch durchführen darf.
Die öffentliche Verbreitung von Informationen zu einem
Schwangerschaftsabbruch ist eine Straftat. Strafbefreit ist der Staat.

Hinweis:

Der für diesen Kontext hauptverantwortliche Elitenteil des Gesetzgebers
ist die christjüdische Elite, die eine Staatssteuerung des per
Gesetz normierten Schwangerschaftsabbruches implementiert hat.
Faktisch die Beichte beim Papi Staat, wenn eine Frau zur Abtreibung
Vorinformationen haben will: Zentral registriert je nach Aufbau
der Webseiten des Staates (Tracking) für Besucher, die mit der
Webseite Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
ermitteln wollen.

Das ist ganz klar offener Faschismus.

Audio       13.08.2019 Straftat Schwangerschaftsabbruch (3 min, mit 1 MByte) ...

23.10.2019 Tötung anstelle Abtreibung in BRD (ARD-Radio)

9 Jahre nach einer Geburt eines Kindes, in dessen Geburtskontext der eineiige Zwilling
in der Gebärmutter durch von Ärzten eingesetztes herzlähmendes Mittel zu Tode kam,
wird dieser Vorgang gerichtlich beurteilt. - Die Besonderheiten:

Die Tötung erfolgte wie folgt:

Der Uterus wurde per Kaiserschnitt geöffnet.
Der 1. Fötus wurde lebend entnommen und kam damit lebend zu Welt.
Der 2. Fötus wurde im geöffneten Uterus getötet und erst nach der Feststellung
des erfolgten Todes dieses Fötus aus dem Uterus entnommen.

Die Tötung erfolgte bei bereits vorliegender Erlaubnis auf Abtreibung (Entnahme
vor der Geburt), da der zu Tode gebrachte Fötus schwere Hirnschäden aufwies
(Grund der Indikation einer legalen Abtreibung).

Der getötete Fötus wurde nach seiner Entnahme NICHT obduziert.

Der medizinische Kontext war aus Sicht der betroffenen Ärzte einmalig-vorbildlos,
musste aber wegen den vorzeitigen Wehen der Mutter unverzüglich bewältigt werden.

Die Mediziner sind vom Staat wegen Totschlag verklagt worden.

Im BRD-Recht ist ein und dasselbe Objekt "Fötus" rechtlich divergent implementiert:

Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person tritt mit dem Ende der Geburt ein,
die eine vollendete Lebendgeburt ist (BGB-Kontext): Das Kind ist wegen der
erfolgten Geburt kein Fötus, sondern eine natürliche Person.

Die Tötung außerhalb des geltenden Abtreibungsrechtes ist eine Straftat.

Z.B. ist eine Abtreibung im Sinn der Tötung verboten, wenn die Geburt begonnen hat
(Geburtswehen oder bereits erfolgter Kaiserschnitt), so dass der Gesetzgeber
nicht von einem Fötus ausgeht.

Die rechtliche Divergenz betrifft also die Phase zwischen Beginn und Ende einer
Geburt: Im o.g. Fall den medizinischen Kontext, den es zu bewältigen galt.

Audio-Auszug.

Hinweise:

Der Knackpunkt des o.g. Geburtskontextes ist weder Totschlag noch Abtreibung:

Auch wegen o.g. Graubereich in der Phase zwischen Beginn und Ende einer Geburt
muss der o.g. Kontext auf Mord geprüft werden: Mord im Sinn der
Tötung von Leben wie das des Fötus und eben nicht nur Tötung einer natürlichen
Person. Diese Prüfung muss zwingend ergeben, dass illegale Abtreibung
Mord ist: Abtreibung als Sonderfall von Mord. Der Fötus muss
rechtlich völlig anders eingestuft werden, als das Strafgesetzbuch
der BRD vorgibt. Der Gesetzgeber muss seine Auffassung zur Realität
dieser anpassen und die Abtreibungsparagrafen abschaffen - Das geht
nur im Verfassungskontext, der zugleich keine Gewissensfrage ist.

Die Prüfung muss höchst-richterlich im Sinne der Verfassung auch
deswegen erfolgen, um o.g. Divergenz auch in Anwendung des o.g.
Geburtskontextes abzuschaffen. Die Schwere der Notwendigkeit der
Prüfung ergibt sich auch aus dem o.g. Umstand, dass der getötete
Fötus NICHT obduziert wurde, so dass auch dieser Grauzone ein
systemischer Riegel vorgeschoben werden muss.

Die Prüfung bringt für das BRD-Rechtssystem zwingend einen Teil-Systemwechsel,
den die u.a. christjüdische Elite, die ein treibender Keil in Sachen
Abtreibungsrecht als Strafrecht !!! ist, zu verhindern weiß.
Daher ist davon auszugehen, dass die Richterschaft von einer Richterklage
absieht und vielmehr den Totschlagumstand bezüglich Abtreibung bewertet.
Der Teil-Systemwechsel bedroht die christjüdische Elite in ihrer Existenz
elementar, da diese Elite nicht mehr in der Lage wäre, vollständig-systemisch
autark agieren zu können. Dass der o.g. Fall vor einem der Europäischen Gerichtshöfe
landet, wäre für die Elite der Christjuden nicht nur in der BRD ein Super-Gau.

Die Formulierung der ARD "Die beiden Frauenärzte, die nun wegen Totschlag
angeklagt sind, haben lange Erfahrung auf ihrem Gebiet." spricht Bände
über die Kompetenz der ARD, die diese Formulierung auch noch mit
Privatangaben der betroffenen Ärzte verknüpft hat. Diese Privatangaben
wurden - wie die langatmige Hätte-Was-Wenn-Spekulation - nicht in den
Audio-Auszug übernommen. Ebenfalls nicht übernommen wurde die Diskussion
über Denkweisen von Ärzten und Juristen, da auch dieser Ansatz zu
subjektiven Was-wäre-Wenn-Spekulation das eigentliche Thema komplett
verfehlt. Die am Ende des ARD-Beitrages fast nebensächlich genannte
Tatsache, dass der getötet Fötus NICHT obduziert wurde, wurde im
Auszug an die sachlich-korrekte Stelle gesetzt.

Audio       23.10.2019 Toetung anstelle Abtreibung in BRD (3 min, mit 1 MByte) ...

19.11.2019 zeit.de

Die in Berlin wegen Tötung eines Kindes während seiner Geburt angeklagten Mediziner erhalten wegen erwiesenem
Totschlag Bewährungsstrafen von bis zu 18 Monaten.

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Waffenbesitz             (Übersicht)

Waffenbesitz kann nur unter Zwangsverschluss der Waffen bei Eignungsprüfung vollzogen werden:
Und zwar nur im Verein.

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Gesetzliche und private Versicherungen             (Übersicht)

Die gesetzlichen Versicherungen sind gegenüber der privaten Ergänzung maßgebend.

Die Unterlaufung der gesetzlichen Versicherungen ist verfassungsrechtlich verboten und im Wirtschaftsbereich
eine Straftat. Damit sind Erscheinungsformen wie die Riester-Rente nicht möglich.

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Ethikräte             (Übersicht)

Ein Ethikrat, der frei von Analyse und Synthese ist, und dafür Wertesysteme präsentiert, ist verfassungswidrig.

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Staatsmedien             (Übersicht)

Staatsmedien auf Basis einer Steuer sind grundsätzlich nicht unabhängig, da von Staats wegen zwangsfinanziert.

Staatsmedien haben nicht die Aufgabe, eine Harmonie am Nachrichten- und Kulturmarkt zu gewähren.
Konkurrenten sind ausreichend in der Lage, ihre Programme zu erweitern, wenn diese Konkurrenten am Markt
bleiben wollen.

Staatsmedien unterliegen einer Revision und Controlling bereits im Außenverhältnis. Ziel es es z.B. Kosten für
unfähige Mitarbeiter vor und hinter der Kamera einzusparen.

Politischer Filz und Seilschaften, also die Verlängerung der Staatsmacht in die Staatsmedien, sind verfassungswidrig.

Die Gewährung einer Ausnahme wie Phoenix-TV als Hofsender der regierenden Kaste kann nicht verhindert werden.

Alle Elemente der Staatsmedien, die redundant sind und nicht der Unabhängigkeit der Medien vom Staat dienen, sind
verfassungswidrig. Damit ist die Intendanz als politischer Einfluss bzw. Sender-Ausrichtung auf Schmalspur nicht mehr
möglich.

Das Spartenprogramm ist abzuschaffen, je mehr die Staatsmedien effizient den Bedarf der Gesellschaft befriedigen.
Sparten-Ansammlungen ohne Sinn und Zweck (z.B. die massenhaften Kochsendungen und Fantasie-Serien) sind zu reduzieren
und dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Das ermöglicht die Freisetzung von Ressourcen der als Steuer einzutreibenden
Gelder der Medienfinanzierung, wobei die Steuer dann in eine leistungsgerechte Gebühr umzuwandeln ist.

29.04.2017 vom Autor dieser Dokumentation

Es kam wie es kommen musste: "Uschis VIP-Garten" - eine bayerische Sendung im BR-Staatssender. 5 Sekunden zugeschaut
und dabei orgasmusverdächtig erlebt, wie sich Rentner gegenseitig zusichern, dass es so schön ist. 5 Sekunden, dann kam
die Kotzen vor der Glotze. 1 Monat Debil-TV der Staatssender können nur verblöden oder aggressiv machen. Also fluchs
zum Mediamarkt und eine Guthabenkarte gekauft: Prepaid-TV. Im Gespräch mit einem Verkäufer von Mediamarkt und
einem Vertreter von MobilCom-Debitel erfahren, dass MobilCom-Debitel das "Freenet.tv" und dessen Inkasso hosten. Und:
Es gibt entweder die monatliche Bezahlung oder die Guthabenkarte - letztere völlig anonym. Jahres-Abo gibt es nicht.
Aber der Knackpunkt: Wer monatlich bezahlt, also abbuchen lässt, erhält einen Vertrag mit einer Mindestdauer von 24
Monaten. - Im Laufe des Gespräches stellte, sich heraus, dass die beiden Mediamarkt-Agenten keine Ahnung hatten:
Freenet.TV, also das Unternehmen, das Pay-TV im DVB-T2 managt, bietet eine monatliche Kündigungsfrist an, wobei
Freenet.TV dazu das Unternehmen der MEDIA BROADCAST GmbH gekauft hatte. Freenet AG ist die Holding, die u. a.
auch MobilCom-Debitel und eben freenet.tv als Marken führt. Auf www.mobilcom-debitel.de wird auf Freenet.TV verlinkt
(www.mobilcom-debitel.de/tv/), unter dem neben Antenne- auch Kabel-, Schüssel- und Internet-Empfang verwertet
werden. Für Antennenempfang werden Add-ons wie Maxdome angeboten (Streaming-Dienst). Maxdome gehört der
Pro7-Kette, die im DVB-T2 nur verschlüsselt senden und eben nur gegen Zahlung des o.g. Guthabens oder o.g. monatlicher
Bezahlung empfangbar ist (Paketpreis für diverse Privat-TV-Sender im DVB-T2).
Der Kreis schließt sich also: Freenet-TV ist das Inkasso für DVB-T2 des Privat-TV und die Verteilerebene für Add-ons
des Privat-TV. MobilCom-Debitel ist also NICHT der Betreiber von Freenet. Damit gilt: Die Aussagen des Vertreters
von MobilCom-Debitel ist klar falsch. Der Verkäufer im Mediamarkt nannte die Art und Weise der Freischaltung der
Verschlüsselung als eine technische Meisterleistung. - Nun, wer mehr im Kopf hat also MediaMarkt-Trottel, der
kommt auf die Lösung, warum DVB-T2 eingeführt wurde:

Der Zuschauer wird finanziell gemolken und verwertet. Da das HD-Format bereits komplett veraltet ist, muss Invest
der Privaten im HD-Bereich zwingend refinanziert werden - und das geht NUR mit Pay-TV per Verschlüsselung.
Diese benötigt zwar einigen Aufwand an Vertrieb, Verwaltung etc. , rechnet sich aber, solange all Diejenigen, die
die (hardwareseitige) Verschlüsselung an den Markt bringen, mitverdienen, also mitmelken. So hat z.B. ein Hersteller
der DVB-T2-Receiver, in die die Verschlüsselungshardware eingebaut wird, einen gerätespezifischen Code zu
implementieren, der bei der Aktivierung der Entschlüsselung NUR dieses Gerät berücksichtigt, wobei alle
Receiver-Nummern bei Freenet.TV hinterlegt sein müssen - daher ist das DVB-T2 NUR für den Deutschen Raum
nutzbar. Das Bezahlen des DVB-T2 für Private erfolgt z.B. per Guthabenkarte, die an der Kasse, also innerhalb der
Bezahlung registriert wird: Das Guthaben wird als eingezahlt markiert (der Vertragshändler von Freenet.TV reicht
also durch). Mit der so aktivierten Guthabenkarte wird per Telefon-Hotline der besagte Receiver-Code und der Code
der Guthabenkarte an Freenet-Datenbank übermittelt, die, wenn der Receiver dort enthalten UND die
Guthabenkarte als bezahlt bekannt sind, dafür sorgt, dass per DVB-T2-Signal (1 Kanal aus dem Bündel
aller Kanäle) einen gerätespezfischer Code gesendet wird - eben den für den Receiver, der auf dem Kanal
nach dem passenden Code lauscht, dessen Eintreffen im Receiver die Hardwarekomponente für die
Entschlüsselung aktiviert (der Code wird im Receiver selbst hinterlegt und bleibt dort solange, wie der
Receiver nicht auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wird. Der mit Reset gelöschte Flash-Speicher
muss also dann mit einer erneuten Aktivierung gefüllt werden, falls der Code nicht weiterhin gesendet wird ...).
Also ein enormer Aufwand für ein Video-Format, dass bereits tot ist, denn per Schüssel und Internet
(letzteres sollte Glasfaser sein) sind das 4K-TV, also UHD-TV bzw. dessen Nachfolger, bereits am Markt
(Netflix und Amazon), wobei die HDMI-Technik zwingend die Verschlüsselung des Signals bedienen und
also neuester Version sein muss, die in DVB-T2-Receivern gar nicht eingebaut ist, so dass deren Internet-Zugang
eben Netflix und Amazon nicht streamen kann (Amazon hat daher eigene Receiver, da Amazon verschlüsselt).

Was man nicht alles tun muss, um dem Debil-TV der Staatssender entfliehen zu können.

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Mobbing             (Übersicht)

Mobbing ist die Verwertung von Sozialverhalten. Zweck ist es,
durch Selektion des Subjektes, das verwertet wird, die
nachhaltige Verwertbarkeit zu erreichen. Die Verwertung selbst
kann wegen der Abstraktion "Subjekt" eine Schädigung des
Gemobbten herbeiführen, dessen Kontext ebenfalls selektiert
und durch den der Verwertung infiltriert wird.
Das Sozialverhalten selbst, das das Mobbing vollzieht, unterliegt
nicht nur dem Kontext der Verwertung, wobei der Verwerter
nicht mit dem Mobbenden identisch sein muss (Kette der
Verwertung). Einfache Form des Mobbings ist der Mangel
an Empathie als Form des Sozialverhaltens, das nicht mit
Autismus begründet ist. Also eine Form von Asozialität.
Entscheidend ist in jedem Fall, dass der Kontext des
Verwerters, Mobbenden und Gemobbten eine soziale Verwertung
nachhaltig derart zulässt, dass der Gemobbte sich unter
Aufwand zur Wehr setzen kann bzw. aller Mittel der
Abwehr des Mobbingkontextes beraubt ist. Diese Systematik
ist nicht allein Sache des Gesetzgebers und dessen
Lobbyisten. Die Alltäglichkeit des Mobbings ist
so natürlich wie das Sozialverhalten als GELERNTE Norm.
So muss sich ein Arbeitgeber, der die Wertschöpfung
unter Nutzung von Humankapital vollziehen lässt, auch
das vom Arbeitgeber nicht beabsichtigte Mobbing unter
den Wertschöpfenden zurechnen lassen, denn die Kontrolle
der Wertschöpfung obliegt dem Arbeitgeber und dessen
Gewinnabsichten. Analog dazu ist das Mobbing von Amts
wegen keine reine Angelegenheit des Beamten und des durch
mobbendes Agieren des Amtes Normierten, der z.B. mangels
Transparenz der Entscheidungen des Amtes erst unter Aufwand
eines Rechtsbeistandes sich gegen den Mobbingkontext
zu Wehr setzen kann, wobei die Maßgabe gilt: Systemklagen
durch Privatleute sind nur per Anwalt vollziehbar, wenn
keine zur Klage berechtigte Einrichtung oder eine Richterklage
verfügbar sind.

Mobbing ist allein schon wegen der systemischen Schädigung des
Sozialkontextes des Gemobbten eine Straftat, die je dem Verwerter
und dem Mobbenden zugeordnet wird (inklusive einer Verwertungskette)
Zur Bemessung der Straftat muss der Schaden des Gemobbten zusätzlich
berücksichtigt werden. Eine Abweichung von diesen Maßgaben ist eine
Straftat.




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