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09.05.2013 SGB-II-Zuflussprinzip bei Erstantrag, Dispo-Kredit, Mieterguthaben, Verkauf Rentenvorsorgeversicherung, Erbschaft, Selbstständigkeit


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Prolog
Ansatz
Freibetrag und Zufluss
Anwendung der sofortigen Vollziehbarkeit der Bescheide im SGB II
Zuflussprinzip bei periodischen und einmaligen Einnahmen
Grundsätzlich Refinanzierung der Grundsicherung durch sich selbst per Zuflussprinzip
Grundsätzlich Refinanzierung der Grundsicherung durch sich selbst am Beispiel Mieterguthaben
Mieterguthaben als Darlehen
Zuflussprinzips bei Einnahmen am Beispiel Dispokredit eine Girokontos
Zuflussprinzip bei Einnahmen am Beispiel Ertrag aus Verkauf einer fondsgebundenen Rentenversicherung
Zuflussprinzip bei Erbschaft
Ansatz
Wenn der Hartz-4-Bezieher erbt
An einen Hartz-IV-Bezieher vererben
Fiktiver Zufluss
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit z.B. im Zuge der Zwangsverwertung von Vermögen ausserhalb Bezug Hartz 4
Selbstständigkeit und KV-Pflichtversicherung
Selbstständigkeit bei offenen Beträgen zur Kranken- und Pflichtversicherung
Der Selbstständige als Schuldner der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Selbstständigkeit als Mittel zur Konkurrenz-Einwanderung in den Binnenmarkt
Selbstständigkeit aus Hartz-4 heraus gründen
01.08.2019 Kinderarmut in BRD
Fazit
Ergänzungen
Impressum



Prolog             (Übersicht)

Verwertbares Vermögen jeder Art gilt grundsätzlich als zugeflossen und dadurch verwertbar.
Es sei denn, der Gesetzgeber hat eine Ausnahme normiert.

Der Gesetzgeber normiert arbeitsfähige Arbeitslose regelmässig UNTERHALB der Armutsgrenze
im "Sozialstaat".

Die Verwertung von Vermögen ist dessen Abschmelzung laut o.g. Normierung.

Arbeitsfähige Arbeitslose besitzen regelmässig ein normiertes Vermögen UNTERHALB der Armutsgrenze
und sind damit als mehr als arm normiert. - Es ist u.U. die ganzheitliche Endstation (Langzeitarbeitlose)
VOR der Obdachlosigkeit und Besitzlosigkeit.

Im Zuge der o.g. Vermögenslage in Verbindung mit dem Sanktionsprinzip im "Sozialstaat"
hat dieser die systemischen Merkmale der Sklaverei implementiert: Zwangsarbeit bei Besitzlosigkeit,
die die Rechtlosigkeit durch ganztheitliche Fremdbestimmung systemisch nachziehen.

Der Sozialstaat ist als Wertesystem z.B. im Bereich Hartz-4 u.a. ein Gnadenbrot für Langzeitarbeitslose
(systemische Duldung von Randständigen).

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Ansatz             (Übersicht)

Vermögensänderungen und Einnahmen sind bei Eintreten und Zufluss dem Träger der Grundsicherung zur Normierung
bekannt zu geben: Z.B. Feststellung der Verwertbarkeit von Vermögen und Einnahmen, Freibetrag oder Zufluss.

Entscheidend ist u.a. die Verwertbarkeit. Dazu gibt es eine Unzahl von Einzellösungen der Rechtsprechung bzw.
bundesnormierter Urteilslösungen. Auch haben Träger der Grundsicherung eigene Normen und Verordnungen.

Nachfolgend wird bewiesen:

Der Gesetzgeber hat für den Vollzug eine nachvollziehbare und praktikable Systematik einer Grundsicherung
gewollt ausgeschlossen, um Verhältnisse der Grundsicherung zu implementieren, die die Grundsicherung
in Teilen nach Bedürfnissen des Gesetzgeber unwirksam machen. Willkür und Fremdbestimmung sind
Systemkomponenten der Grundsicherung.

Der Gesetzgeber hat das Zuflussprinzip implementiert, um bei laufendem Bezug der Grundsicherung die Änderung
von Vermögen - z.B. von Geldvermögen - einzubinden und zugleich die Anwendung von Freibeträge von Vermögen
etc. abzuschalten. Das Zuflussprinzip ist eine grundsätzlich und gezielt von der Realität abweichende
Abbildung der Realität: Das Zuflussprinzip ist eine Komponente der Wertesysteme des Gesetzgebers, der
Rechtsprechung und der Träger der Grundsicherung.

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Freibetrag und Zufluss             (Übersicht)

Der Freibetrag für Vermögen - z.B. geldwertes Vermögen als Rückkaufwert mit Überschuss einer Kapitallebensversicherung
oder fondsgebunden Rentenversicherung - wird NUR bei Bewilligung eines Abrechnungszeitraumes (Abrechnungsperiode,
Bewilligungszeitraum) verwendet. Bei regelmäßigem Bezug von Hartz 4 ist der Abrechnungszeitraum eine 6-Monatsperiode.

Der Freibetrag gilt nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes eines laufenden Bezuges der Grundsicherung.

Der Freibetrag ist die Normierung zum Zeitpunkt der Bewilligung eines Zeitraumes des Bezuges der Grundsicherung.

Das Zuflussprinzip normiert innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraumes das per Freibeträge im Rahmen der Bewilligung
des Abrechnungszeitraumes normierte Vermögen in dessen Änderung. Dabei spielt es keine Rolle, ob innerhalb eines
bewilligten Zeitraumes Bescheide zu einem möglichen Nachfolgezeitraum ergehen oder nicht. SGB-II-relevanter Zufluss
zwischen 2 Bewilligungszeiträumen gibt es nicht, da jede Bewilligung eines neuen Zeitraumes mit dem Ansatz von
Freibeträgen beginnt.

Das Zuflussprinzip ist die Normierung zum Zeitpunkt nach Bewilligung eines Zeitraumes des Bezuges der Grundsicherung
UND während des bewilligten Zeitraumes bis zu dessen Ende. Dazu werden z.B. Änderungsbescheide erlassen.

26.04.2016 gegen-hartz.de

Die Verwertung von Geld-Zufluss aus Entgelttätigkeit bei gleichzeitigem Bezug Hartz 4 (Aufstockung) unterliegt
den Freibetragsregelungen. Dazu wird das Entgelt gegen das ALG II aufgerechnet UND Freibeträge derart berücksichtigt,
dass der Zufluss aus ALG II und Entgeltanteil laut Freibetrag erfolgt. Da das Entgelt in Existenzminimum und Freibeträge
gesplittet wird, kann das Entgelt nicht direkt z.B. einer Unterhaltspflicht zugeordnet werden. Ziel des Gesetzgebers ist es,
dass die Aufsplittung der Entgelttätigkeit als Ersparnis der Kosten der Grundsicherung anzusehen ist, wobei Freibeträge die
Entgelttätigkeit trotz Bezug ALG-II fördern.

Urteil Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (Az.: L 6 AS 1200/13):

Die Gewährung des Existenzminimums und der Freibeträge für Entgelttätigkeit bei parallelem Bezug ALG-II
schließt die Verwertung als Kindesunterhaltszahlung aus. Zudem hat die Förderung der Entgelttätigkeit per Freibeträge
gegenüber den Kindesunterhaltszahlungen Vorrang.

Beklagt wurde eine Entgelttätiger Hartz-4-Aufstocker mit Unterhaltspflicht für sein Kind:

Entgelt 700 Euro netto im Monat (Zufluss 1). Dieses Entgelt wird gesplittet in ALG-II (Existenzminimum) und in den
Entgeltanteil laut Freibetrag (Freibetrag für Entgeltanteil über 100 Euro: 20% des Entgeltanteiles werden nicht an das ALG-II
angerechnet und sind somit Zufluss 2).

Der Zufluss gesamt im Monat beträgt damit ALG-II plus 20% des Entgeltanteiles über 100 Euro, der ebenfalls nicht für den
Kindesunterhalt verwertet werden darf.

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Anwendung der sofortigen Vollziehbarkeit der Bescheide im SGB II             (Übersicht)

Bescheide im SGB II sind sofort vollziehbar, auch wenn die Rechtsmittelbelehrung des Bescheides formal eine
Widerspruchsfrist von z.B. 4 Wochen bekannt gibt. Der Gesetzgeber will absichern, dass ohne gerichtliche einstweilige
Verfügung die Systematik des SGB II ungestört vollzogen werden kann UND die Gesetzgebung damit erst nachträglich per
Gericht beurteilbar ist. Der Gesetzgeber hat sich quasi einen Freifahrtschein in das SGB II implementiert, welcher
u.a. bei Sanktionen oder im Verhältnis zu Dritten benutzt wird. Eine besondere Qualität des Freifahrtscheines ist der
Vollzug der Refinanzierung der Grundsicherung durch die Grundsicherung selbst per Zuflussprinzip, das eine der wichtigen
Systemkomponenten des SGB II und ein direktes Mittel der Fremdbestimmung zum Zweck der Verwertung von Menschen ist.

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Zuflussprinzip bei periodischen und einmaligen Einnahmen             (Übersicht)

Periodische Einnahmen (im Sinn des SGB II als nicht einmalige Einnahmen normierte Einnahmen).

Ob eine Periode vorliegt, muss für den Einzelfall geprüft werden, da das SGB II per Massenklagen
durch die Rechtsprechung ausgestaltet wird.

Die Verwertung der Einnahme als Refinanzierung der zu erbringenden Leistung des Trägers der Grundsicherung
erfolgt im Monat des Zuflusses. Üblich ist die Verrechnung mit der nächsten ALG-II-Zahlung des
Abrechnungsperiode, also des bewilligten Zeitraumes. Es gibt Ausnahmen bzw. Regelungen aus
Gerichtsurteilen etc..

Einmalige Einnahmen (im Sinn des SGB II als nicht periodische Einnahmen normierte Einnahmen).

Ob keine Periode vorliegt, muss für den Einzelfall geprüft werden, da das SGB II per Massenklagen
durch die Rechtsprechung ausgestaltet wird.

Ist die Höhe der Einnahme maximal die ALG-II-Leistung im Monat des Zuflusses, dann wird mit dem
Zuflussmonat verrechnet bzw. mit der nächsten ALG-II-Zahlung.

Ist die Höhe der Einnahme größer der ALG-II-Leistung im Monat des Zuflusses, dann wird die Einnahme
auf die Monate des Bewilligungszeitraumes gestückelt, so dass die Belastung für jeden Monat
gleich ist. Und: Ist nach der Stückelung noch immer unverrechnete Einnahme vorhanden, ist also die Einnahme
höher als alle ALG-II-Zahlungen des Bewilligungszeitraumes, dann wird der Rest der Einnahme als
Vermögen für die nächste Bewilligung betrachtet, also auch den Freibeträgen zugeordnet (Prüfung
auf Verwertbarkeit des übrig gebliebenen Anteils der Einnahme).

Beispiel Urteil KdU

Die Gesetzgebung allein ist nicht entscheidend.

Es ist nicht entscheidend, dass die Polit-Eliten im BRD-Bundestag ihre
soziale Gesinnung kaschieren, wenn im Zuge von Anfragen an die BRD-Regierung
eine Ungeheuerlichkeit nach der anderen zu Tage gefördert werden kann.
Denn: Es kommt zu keinen Konsequenzen, außer zu dem Umstand, dass
die Eliten die Notwendigkeit ihrer Existenz genauso generieren, wie der
BRD-Bundestag seine Diäten selbst normiert.

Entscheidend ist die Realität im Vollzug der Gesetzeslage, also die
praktizierte Normierung, welche ebenso wenig rechtskonform sein
muss, wie die Tatsache, dass der BRD Bundestag verfassungswidrige
Gesetzgebung implementieren darf und es auch tut.

Beispiel für reale Rechtsicherheit der Justiz-Elite:

Im einem Prozess des Autors dieser Dokumentation gegen ein berliner JobCenter
in Sachen Übernahme der Kosten der Unterkunft bei Mieterguthaben
des Hartz-4-Empfängers, wobei der Streitwert gering war, hat der
Betroffene Hartz-4-Empfänger, also der Autor dieser Dokumentation,
u.a. erfahren müssen:

Das JobCenter hat eine in Klage befindliche Eurosumme per Inkasso
eingetrieben, so dass der Betroffenen Hartz-4-Berzieher mit dem Wegfall
der Grundsicherung rechnen musste, wird das Inkasso nicht befriedigt
wird: Höhere Inkassokosten. Zugleich wurde Grundsicherung mit
dem Eintreiben tatsächlich entzogen.

Laut anwaltlicher Auskunft hätte das illegale Inkasso umgangen werden
können, wenn der Betroffene den Anwalt bemüht hätte, denn es ist
normal, dass das JobCenter Inkasso von beklagten Geldern vollzieht.

Das JobCenter hat das illegale Eintreiben der beklagten Summe als
Argumentation vor der 2. Instanz am Brandenburger Sozialgericht,
wo auch berliner Fälle geklärt werden, angewendet, um die
Behauptung einer von Kläger durch dessen Inkassobedienung
für das JobCenter schlüssige Anerkennung der Rechtmäßigkeit
der Jobcenterforderungen dem vorsitzenden Richter offerierten
zu können - und auch offeriert hat. Dem Richter wurde also
mit anderen Worten erklärt, dass der Kläger mit der Befriedigung
des Inkasso die Rechtmäßigkeit der Forderung des JobCenters von
vornherein anerkannt hat, auch wenn Klage eingereicht wurde.

Weder der Anwalt des Klägers noch der führende Richter in der
2. Instanz haben in der mündlichen Verhandlung die Argumentation
des JobCenters als illegal eingestuft und damit verworfen.

Das Verfahren der 2. Instanz ist damit als parteiisch und damit
zu Ungunsten des Klägers durchgeführt worden.

Prozess-Urteil der 1. Instanz

1. Herbeiführung der Klage

Gegenstand: Zuflussprinzip bei Doppelvermietung an einen Bezieher Hartz 4, der wegen
Umzug den Mietzins für 2 Wohnungen gleichzeitig befristet erbringt, wobei

- der Träger der Grundsicherung die KdU nur für 1 Wohnung übernimmt (Wohnung 1)

- der Bezieher Hartz 4 die andere Wohnung (Wohnung 2) selbst aus dem Regelsatz
finanziert und mit Beendigung des Mietverhältnisses eben dieser Wohnung ein
Mieterguthaben erhält, das also aus Teilen des Regelsatzes finanziert ist.

Der Träger der KdU rechnet dieses Mietguthaben und damit die Regelsatzanteile
für Wohnung 2 an die KdU der Wohnung 1 an (Kürzung des Regelsatzes wegen
Zufluss).

Der Widerspruch des Klägers und dessen Begehren


Pd   20110721 Klaeger Widerspruch

Die Auffassung des Klägers zum Klageverfahren

Pd   20110807 Klaeger Auffassung zur Klage

Bildanzeige ein aus

20110807_KlaegerAuffassung_zur_Klage


2. Form des Urteils

Das Urteil ist eine Aneinanderreihung von Auffassungen der Kammer, die ohne
Strukturierung - außer Absatzlayout - offeriert werden. Überschriften
etc. gibt es nicht. Die Abbildung der Realität per Urteil erfolgt zu
dem mit einem kompliziertem Syntax. Das Urteil ist für Laien unübersichtlich.


Pd   20130122 Urteil Erste Instanz

3. Tenor des Urteils

Bildanzeige ein aus

20130122_Urteil_ErsteInstanz1_Tenor


4. Abbildung Sachlage des Klägers bezüglich Zuflussprinzip Hartz 4

Bildanzeige ein aus

20130122_Urteil_ErsteInstanz2_Hartz4Kontext


Bildanzeige ein aus

ID20130122_Urteil_ErsteInstanz2_Hartz4Kontext_Zufluss


5. Abbildung Sachlage zur Korrektheit der Kette der Bescheide

Bildanzeige ein aus

20130122_Urteil_ErsteInstanz3_FehlerhafterBescheid1


Bildanzeige ein aus

ID20130122_Urteil_ErsteInstanz3_FehlerhafterBescheid2


6. Fazit als Vereinfachung der Auffassungen des Gerichtes zum Zuflussprinzip:

Das Gericht stellt im Urteil sinngemäß fest:

Führt der vom Hartz-4-Bezieher wegen Doppelmiete erbrachte Mietzins für diejenige
Wohnung, für die der Träger der Grundsicherung keine KdU übernimmt, zu einem
Mieterguthaben, ist dieses an die Hartz-4-Leistungen als KdU für diejenige Wohnung,
für die der Träger der Grundsicherung übernommen wird, anzurechnen.

Mit anderen Worten:

Die Kosten der Unterkunft für diejenige Wohnung, die vom Träger der
Grundsicherung nicht übernommen werden, muss der Bezieher Hartz 4
aus dem Regelsatz begleichen. Führt der dafür erbrachte Regelsatzanteil
zu einem Mieterguthaben für eben diese Wohnung, fließt das Guthaben aus
Regelsatzanteil als Anrechnung zurück zum JobCenter: Inkasso.
Der im Guthaben enthaltene Regelsatzanteil wird als Zufluss wegen
Bezug des Regelsatzes, also Hartz 4, auf die KdU für diejenige
Wohnung, die der Träger der Grundsicherung übernimmt, angerechnet.

7. Das Gericht folgt der Auffassung des Klägers nicht oder nur logisch indirekt:

Der Vom Kläger benannte Bescheid, der sachlich einen falschen Bezugszeitraum ausweist,
findet im Urteil keinerlei Berücksichtigung.

Die Kette der Verwaltungsakte ist wegen Formfehler gekappt worden, da die Kette der
Verwaltungsakte nicht korrigiert wurde und 1 Glied in der Kette der Verwaltungsakte
rechtswidrig ist: 1 Aufhebungsbescheid.

Das Klägerbegehren, eine korrekte Verwaltungskette zu erzeugen, findet im Urteil
keine Berücksichtigung.

Damit gilt: Sachlich falsche Bescheide sind nach ihrem Erlass durch ein Gericht
als korrekt erlassen interpretierbar. Der per Verwaltungsakt normierte
Bezieher Hartz 4 trägt das Risiko der Einhaltung der Rechtskonformität
von Verwaltungsakten als unaufschiebbare Erlasse im Rahmen des Hoheitsrechtes
der Landes bzw. Kommune, die den Hartz-4-Bezieher systemisch fremdbestimmt
normieren (Sinn von Hartz 4).

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Grundsätzlich Refinanzierung der Grundsicherung durch sich selbst per Zuflussprinzip             (Übersicht)

Eine besondere Qualität der Grundsicherung als Willenserklärung des Gesetzgebers ist der Vollzug der Refinanzierung
Grundsicherung durch die Grundsicherung selbst per Zuflussprinzip, das eine der wichtigen Systemkomponente des
SGB II und ein direktes Mittel der Fremdbestimmung zum Zweck der Verwertung von Menschen ist.

Vorhandenes Vermögen und dessen Änderung wird durch das Zuflussprinzip so normiert, dass die Leistungen des Trägers
der Grundsicherung auch durch Grundsicherung selbst refinanziert werden

per Zufluss zu einem Vermögen wie Geld, also Einnahmen (z.B. Mieterguthaben mit Regelsatzanteil).

nach Art des Zuflusses: Einmalige (z.B. Mieterguthaben mit Regelsatzanteil) oder periodische Einnahmen.

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Grundsätzlich Refinanzierung der Grundsicherung durch sich selbst am Beispiel Mieterguthaben             (Übersicht)

Beispiel zur Refinanzierung des Grundsicherung per Regelsatzentzug als Minderung des Zahlbetrages des
pauschalen Regelsatzes anhand dessen pauschalen Teilkomponenten, deren Einzelnachweis im Bewilligungsbescheid
zum ALG II nicht erfolgt (Der Gesetzgeber schließt den buchhalterischem Nachweis (Beweis) des Regelsatzentzuges
somit aus).

Der Zufluss von Regelsatz als Teil des Mieterguthabens wird vom Träger der Grundsicherung als Teil der Kosten
der Unterkunft und damit als Überzahlung der KdU angesehen. Das gilt auch, wenn der im Bewilligungsbescheid
ausgewiesene Regelsatz nicht Teil der ebenfalls ausgewiesenen Übernahme der Kosten Unterkunft ist bzw. laut Bescheid
gar keine Kosten der Unterkunft übernommen wurden (Übernahme in Höhe von 0 Euro).

Bsp.:
Bezieher Grundsicherung zieht um und hat parallel 2 Wohnungen, von denen nur 1 Wohnung KdU-seitig im ALG II
bewilligt ist, jedoch die andere Wohnung aus dem Regelsatz bezahlt wird UND genau diese Wohnung später ein
Mieterguthaben erbringt, das somit komplett aus Regelsatz entstanden ist. Für eben diese Wohnung wurde
auch kein Bewilligungsbescheid erstellt, sondern die Maßgabe extra bescheidet, dass für diese Wohnung
grundsätzlich keine Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen werden.

Regelsatz ist immer Teil einer KdU, wenn der betroffene Bestandteil des Regelsatzes für Wohnkosten relevant ist,
z.B. Wärmepauschale. Diese Beziehung wird nicht im Bescheid als KdU-Element ausgewiesen. (Der Gesetzgeber
schließt den buchhalterischem Nachweis (Beweis) des Regelsatzentzuges somit aus).

Die Komponenten des Regelsatzes sind grundsätzlich rückforderbar, wobei der Gesetzgeber die Bedingungen für den
Regelsatzentzug festlegt: Anwendung des Zuflussprinzips.

Fortsetzung des obigen Beispiels bezüglich o.g. Wohnung mit Mieterguthaben

Das Mieterguthaben stellt einen Zufluss dar, der vom Träger der Grundsicherung rückforderbar ist.

Dazu hat der Gesetzgeber festgelegt, dass für diese Art von Zufluss

der rückgeforderte Anteil des Regelsatzes nicht bescheidet werden muss, sondern als Übernahme der
der Kosten der Unterkunft (KdU) im Bescheid für diejenige Wohnung ausgewiesen wird, deren
Kosten der Unterkunft übernommen wurden (Der Bescheid enthält auch den Nachweis des Regelsatzes,
aus der die Wohnung, die das Mieterguthaben erbringt, finanziert wurde).

der Bewilligungsbescheid zur Wohnung, für die KdU übernommen wurde, nachträglich auf eine Wohnung
ausgedehnt wird, für die bereits wirksam die Kostenübernahme abgelehnt wurde und für die es
gar keinen eigenen Bewilligungsbescheid - also keine Regelsatzdeklaration - gibt.

Das Zuflussprinzip ist ein Mittel der Nichtabbildung der Realität, also ein Mittel, die Realität
per Definition so zu abzuändern, dass ein anderer Zweck entsteht, als die Realität belegt.

Konsequenzen aus o.g. Lage sind:

Systemisch (grundsätzlich) gilt also im SGB II

Die Höhe der Grundsicherung eines Bewilligungszeitraumes ist also schon wegen Nicht-Vorhersehbarkeit
mindestens 1 Komponente des Bewilligungsbescheides, der die Gesamtsumme des Regelsatzes und leicht
detaillierte KdU-Übernahme ausweist, grundsätzlich variabel.

In der Grundsicherung wird Bedürftigkeit systemisch-sachlich falsch ausgewiesen, um das Zuflussprinzip
aus Sicht der Bedürfnisse des Gesetzgebers optimal umfangreich implementierbar zu machen und so die
Realität als Mittel zum Zweck abzuändern.

Die Grundsicherung ist eine systemische Fremdbestimmung zum Zweck der Refinanzierung der Grundsicherung
durch sich selbst.

Die Systematik der Grundsicherung ist wegen dem Zuflussprinzip nicht zwingend direkt verfassungsrelevant,
wie es die Rechtsprechung klar beweist.

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Mieterguthaben als Darlehen             (Übersicht)

Sollte das Mieterguthaben aus einen Zeitraum mit Bezug von Hartz 4 stammen,
aber ausserhalb von Hartz 4-Bezug zugeflossen sein, so ist die BK-
Abrechnung dem Träger der Grundsicherung zu übergeben, denn es könnte ja
eine Überzahlung erfolgt sein, die das JobCenter wieder haben will.
Im Rahmen der Verjährungen kann das JobCenter mehrere BK und so nachträglich
auf Mietergutgaben prüfen wollen. Die Überzahlung wäre damit quasi ein Darlehen
auf das um den Zufluss des Mieterguthabens erhöhte Vermögen ausserhalb des
Bezuges Hartz 4 für überhöhten Konsum von Steuergelden im Bezug von Hartz 4.

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Zuflussprinzips bei Einnahmen am Beispiel Dispokredit eine Girokontos             (Übersicht)

Der Dispo-Kredit auf das Girokonto ist eine Möglichkeit der freiwilligen Kontoüberziehung als Verschuldung,
die marktrelevant üblich ist und regelmäßig mit unglaublich hoher Zinslast belegt ist.

Der Dispo-Kredit auf das Girokonto wird bei Solvenz des Beziehers der Grundsicherung z.Z. noch nicht
zwingend vom sozialen Status des Kontoinhabers anhängig gemacht, so dass ein negativer Kontostand,
also die Verschuldung, regelmäßig als Vermögenslage in die Bewilligung von ALG II eingeht.

Für den Bezieher der Grundsicherung als Kontoinhaber gilt seitens SGB II, dass die Erzeugung von
nicht durch den Träger der Grundsicherung zugelassener Bedürftigkeit sanktioniert und mit
Regressforderungen belegt werden kann.

Die Inanspruchnahme des Dispo-Kredites ist durch den Kontoinhaber auszulösen und führt bei
Überschreitung des Dispo-Kredites bzw. Schulden wegen Dispo-Kredit-Kündigung der Bank
zur Bedürftigkeit: Schuldlast verursacht durch den Kontoinhaber.

Der Gesetzgeber normiert den Bezug von Einnahmen aus dem Dispo-Kredit

Einnahmen und Schulden sind aus Sicht des Gesetzgebers nicht unbedingt verrechenbar und zwar auch nicht,
wenn ein Girokonto mit Schulden durch die Einnahme in ein Guthaben gelangt.

Der Gesetzgeber will nur stimmte Arten an Schulden sanktionsfrei zulassen und Gläubigern schützen.

Da die Inanspruchnahme des Dispokredites eine Einnahme aus Kredit ist, die den Inhaber des Girokontos verschuldet,
kann diese Einnahme nicht verwertet werden. Aus diesem Grund schließt der Gesetzgeber die
Verrechnung von Dispo-Kredit mit einem Vermögenszugang als Einnahme z.B. aus Verkauf einer
Rentenversicherung aus. Mit anderen Worten: Der alltägliche Vorgang, dass Geldeingang auf dem
Girokonto dessen negativen Kontostand mindert, ist im SGB II nicht abgebildet worden, es sei denn
dass Richter anderer Meinung sind. Die Abweichung der Abbildung der Realität wird nur durch das
Zuflussprinzip des SGB II möglich. Auch hier gilt also: In der Grundsicherung wird Bedürftigkeit
systemisch-sachlich falsch ausgewiesen, um das Zuflussprinzip aus Sicht der Bedürfnisse des Gesetzgebers
optimal umfangreich implementierbar zu machen.

Im Fall des Geldzuflusses aus einem Verkauf der Rentenversicherung gilt also:

Der Zufluss des Ertrages aus dem Rückkauf der Rentenversicherung erhöht den Stand des Giro-Kontos derart,
als wäre die Einnahme auf ein Konto eingegangen, das mit 0 Euro Dispokredit belegt ist.

Das Giro-Konto wird aus Sicht des Gesetzgebers in Bestandteile zerlegt, die dem tatsächlichen und
vertraglichen Zustand des Dispokredites (Vereinbarung Bank und Kunde) nicht entsprechen, sondern
den Vertrag quasi abändern: Der Gesetzgeber hat die Fremdbestimmung des Kontos durch den Träger
der Grundsicherung implementiert.

Diese Variante des Zuflussprinzips hat nur genau 1 Ziel:

Dispokredit kann also niemals aus Einnahmen aus Vermögensverwertung (z.B. aus Verkauf der Rentenversicherung
kompensiert werden, solange das Zuflussprinzip wirksam ist, also solange Hartz-4 bewilligt ist.

Dispokredit kann also nur aus Einnahmen wie Entgelttätigkeit (Hartz-4-Aufstocker) oder zulässiger
Hinzuverdienst oder Ein-Euro-Job gemindert werden, solange das Zuflussprinzip wirksam ist,
also solange Hartz-4 bewilligt ist. Auch aus diesem Grunde gibt es den Hinzuverdienst und Ein-Euro-Job.

Damit gilt:

Ein ALG-II-Bezieher der Grundsicherung kann bei Wegfall einer Entgelttätigkeit bzw. einer Einnahme aus
aus Ein-Euro-Job niemals einen Dispo-Kredit tilgen.

Die Inanspruchnahme des Dispokredites ist also Erzeugung einer Voraussetzung für neue Bedürftigkeit,
wobei erst Sanktionen eintreten, wenn drohende Insolvenz des Kontoinhabers eintritt (die Herbeiführung
selbst ist schon sanktionierbar, da aus Sicht des Trägers der Grundsicherung ein unwirtschaftliches
Verhalten darstellt).

Wegen (nachgewiesener) Unterdeckung des alltäglichen Bedarfes durch den z.B. ALG II-Regelsatz besteht
eine essenzielle Voraussetzung, dass Dispo-Kredit gezogen wird, wenn der Träger der Grundsicherung
kein Darlehen gewährt.

Ein Darlehen, das der Träger der Grundsicherung gewährt, wird durch zukünftige ALG-II-Zahlungen
zinsfrei refinanziert bzw. als Schuld ausgewiesen (Haftung eventuell auch durch Dritte).

Die Darlehensvergabe im SGB II ist als Ausnahme implementiert worden.

Das SGB II hat eine systemische Unwirtschaftlichkeit implementiert bekommen und widerspricht
damit den Primatvorgaben des SGB II selbst. Und: Der Gesetzgeber bildet die Realität
gewollt so ab, so dass ein instabiler Vollzug der Grundsicherung als Menschenrechtskomponente
implementiert ist. Erst damit hat das Zuflussprinzip des SGB II eine Verfassungsrelevanz,
die in der Rechtsprechung bisher umgangen wurde: Das Zuflussprinzip des SGB II ist bisher
verfassungskonform.

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Zuflussprinzip bei Einnahmen am Beispiel Ertrag aus Verkauf einer fondsgebundenen Rentenversicherung             (Übersicht)

Die fondsgebunde Rentenversicherung ist eine explizit für den Rentenfall eintretende Versicherung,
deren Geldfluss auf z.B. tägliche Zu- und Abflüsse basieren (tagesbezogene Rendite).

Der Träger der Grundsicherung verlangt eine fortlaufende Darlegung des Vermögensstandes zur
Rentenversicherung zumindest dann, wenn ein neuer Bewilligungszeitraum beantragt wurde
(Wiederholungsantrag ALG II). Ansonsten gilt: Unregelmäßige Vermögensänderungen sind der
Normierung durch das SGB II unterzuordnen

innerhalb eines Bewilligungszeitraumes als Zufluss oder Abfluss (nicht per Freibeträge).
außerhalb eines noch zu bewilligenden Zeitraumes als Vermögen per Freibeträge.

Die Einnahme aus dem Verkauf der Rentenversicherung ist ein Zufluss, wenn
die Einnahme während des Bezuges von Hartz 4 dem Geldvermögen zugegangen ist.

Man beachte, dass die Neubewilligung in einem laufenden Bewilligungszeitraum erfolgen
kann, so dass dann ERST Zufluss und dann die Vermögensneubewertung erfolgen.

Man beachte Zufluss auf Giro-Konto bei aktivem Dispokredit.

Damit gilt:

Der Verkauf einer Versicherung sollte niemals während des Bezuges von Hartz 4 erfolgen, damit die
Einnahmen kein Zufluss sind. Vielmehr muss der Verkauf als Vermögen bewertet werden, denn dann und nur dann
gibt es (eventuell) Freibeträge. Das Ersparte muss also in einer ganz klar Hartz 4-freien Zeit, also mit
rechtswirksamer Bescheidung, dass wegen zumutbarer Vermögensverwertung solange kein Hartz 4 beziehbar ist,
auf das Konto gelangen und dann den Dispo-Kredit tilgen.

Der Träger der Grundsicherung wird mit jeder neuen Bewilligung prüfen, ob verwertbares Vermögen, also z.B.
per Rentenversicherung Erspartes als geldwertes Vermögen, in einer Höhe über dem Freibetrag vorliegt.

Sollte das der Fall sein, wird die Bewilligung von Hartz 4 abgelehnt, wobei zugleich die Übernahme der
Beiträge zu den Pflichtversicherungen Kranken und Pflege endet (Hartz-4-Bezieher müssen Rentenbeiträge
grundsätzlich aus dem Regelsatz bezahlen bzw. werden automatisch mit beitragsfreien Rentenzeiten
belegt), GEZ-Befreiung wegfällt etc.. Die Bescheidung ist im SGB II sofort vollziehbar. Der Widerspruch
gegen den Bescheid muss in Frist erfolgen (z.B. 4 Wochen). Spätestens nach deren Ablauf ist die
Fortführung des Hartz-4-Bezuges erledigt. Solange aber ein Bewilligungszeitraum noch läuft, gilt
das Zuflussprinzip. Mit Ende der Hartz-4-Periode kann das Vermögen nicht mehr per z.B. Zuflussprinzip
genormt werden. Dann sollte der Ertrag aus dem Verkauf der Rentenversicherung erzielt und so weit
abgeschmolzen werden, dass das Vermögen unterhalb der SGB-II-Freibeträge gelangt.

Wichtig: Die freiwillige Krankenversicherung ist extrem teuer, z.B. 154 Euro im Monat, so dass der
Arbeitslose sein Vermögen, das er verwerten muss, schnell los wird. Der Monatsbeitrag des Trägers
der Grundsicherung an die Krankenkasse liegt weit geringer als der Beitrag der freiwilligen
Krankenversicherung. Mit anderen Worten: Es wird geschröpft, wenn Vermögen verwertet werden muss.

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Zuflussprinzip bei Erbschaft             (Übersicht)

Ansatz             (Übersicht)
27.08.2012 gegen-hartz.de

Erbschaft mindert als einmaliges Einkommen grundsätzlich Hartz IV-Anspruch bzw. Sozialhilfe-Anspruch
(Bundessozialgerichts in Kassel, Aktenzeichen: B 14 AS 101/11 R).

27.09.2016 gegen-hartz.de

Urteil Sozialgericht Mainz (Az.: S 4 AS 921/15) - Das Vermögen eines Dritten, der den Vermögensübergang an einen Bezieher Hartz 4
rechtmäßig bewirken kann, ist als verwertbares Vermögen der Anrechnung an Leistungen für den Bezieher von Hartz 4 zuzuführen,
wenn die Zuführung des Vermögens keinen Härtefall des Vermögenden (Erblassers) bewirkt.
Der beklagte Gegenstand war die Erbschaft aus einem Berliner Testament, wobei nur der 1. Ehepartner gestorben ist.
Das Berliner Testament als Willenserklärung der Eheleute ist als solches nicht vollziehbar, wenn der Vermögensübergang
an den Erben - ein Hartz-4 beziehenden Kind der Eheleute - im Sinne des Urteils vollzogen werden kann. Das gilt auch dann, wenn
die Erbmasse nach dem Tod des 2. Ehepartners höher ist (Erbmasse des 2. verstorbenen Ehepartners kommt dann hinzu).
Keine Rolle spielt die Lebenserwartung und finanzielle Entwicklung des überlebenden Ehepartners, der an den Hartz-4-
Empfänger aus der Erbmasse des 1. verstorbenen Ehepartners vererben MUSS, so dass das Kind nach dem Tod des
2. Ehepartners nicht mehr erbberechtigt ist (Pflichtanteil wurde bereits ausgezahlt). Die Anrechnung an Hartz 4 hat Vorrang,
wenn ein Barvermögen als Erbmasse ohne Bewirkung eines Härtefalls des Erblassers um den Pflichtanteil gemindert
werden kann, der Hartz 4 angerechnet wird.

27.09.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Das Urteil bedeutet:

Auch wenn z.B. mit dem Tode des 2. Ehepartners die Vermögensmasse auf 0 gesunken ist, kann per SGB-II-Verwaltungsakt
der Pflichtanteil nicht angetreten werden. Es kann auch keine Schuld geerbt werden.

Das Urteil erzwingt die in der Sippe vollziehbare Selektion eines Hartz-4-Beziehers:

Der Ausschluss vom Gesamterbe bietet die Möglichkeit, bereits mit Beginn des Berliner Testamentes zu Lebzeiten
der Eheleute den Pflichtanteil des Hartz-4-Beziehers zu senken, in dem die Erbmasse so dezimiert wird, so dass NUR
mit Ansprüchen des einzigen Überlebenden Ehepartners die Erbmasse ansteigt, nachdem der Pflichtanteil vererbt
wurde (eine Vermögensveränderung für den Überlebenden Ehepartner ist ja möglich -z.B. Rendite aus der
Verwertung des Vermögens des verstorbenen Ehepartners). Das Vermögen wird ja zum Zeitpunkt des Erbes bestimmt,
um den mur dann entstehenden Pflichtanteil zu ermitteln. Andererseits können die Eheleute, um Hartz-4-Refinanz aus
dem Ehevermögen zu verhindern, das Vermögen als schwer verwertbar anlegen. Z.B. grundsätzlich kein Barvermögen horten.

Das Urteil erzwingt folgendes Verhalten: Bei absehbarem Ableben bzw. bei Erreichen eines Lebensalters des Erblassers
muss sich der Erbe, der Hartz-4 bezieht, bereits aus Hartz 4 abgemeldet haben. Der Erblasser muss also dem Erben,
solange der Erblassers noch lebt, den Unterhalt bezahlen, damit Erbmasse nicht in den Refinanz von Hartz 4 gerät.
Ist der Hartz-4-Bezieher zum Zeitpunkt des Erbens noch Bezieher der Grundsicherung, wird Erbe auf Anrechnung
geprüft, wobei die Normierungen nach SGB II (Regelsatz + Kosten der Unterkunft) angesetzt werden und somit die
Dauer des Hartz-4-freien Zeitraumes bestimmen (je geringer die Summe, umso länger die Dauer). Achtung:
Mit Wegfall Hartz 4 treten Kosten wie die der Versicherung in der Krankenkasse ein (bei gesetzlicher Versicherungspflicht).
Diese Zusatzkosten senken die Dauer, müssen aber bei Neubeantragung Hartz 4 nachgewiesen werden.
Die Anrechnung der Erbmasse schließt außerdem deren Verwertung ohne Fremdbestimmung komplett aus.

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Wenn der Hartz-4-Bezieher erbt             (Übersicht)
Die Anrechnung der Erbschaft und deren verwerteten Komponenten erfolgt als einmaliges Einkommen.

Zur Anrechnung kann ein Bewilligungszeitraum von 12 Monaten verwendet werden.

Ansonsten gelten die Stückelungsregelungen der Anrechnung von Einkommen, also z.B.

Freibetrag auf Vermögen erst bei Neubewilligung des nächsten Hartz-4-Bezuges (also nach 12 Monaten
Bewilligung als Abweichung von tatsächlich erbrachten Bewilligungszeitraumen z.B. zu je 6 Monaten).

Die Anrechnung innerhalb des Bewilligungszeitraumes erfolgt, wenn Einkommen grösser als Monatszahlbetrag von Hartz 4 ist.
Die Stückelung auf gleiche Monatsanteile soll den bewilligten, also laufenden Bezug Hartz 4, aber nicht die Neubewilligung des
nächsten Hartz-4-Zeitraumes absichern, der wegfallen könnte, weil das bisher nicht verwertete Vermögen über dem Freibetrag liegt.

Der Wegfall Hartz-4-Bezug erfolgt, wenn die Höhe des anzurechnenden Einkommens (z.B. aus Verwertung des geldwerten
Vermögens aus Rentenversicherung mit Rückkaufwert über Hartz-4-Freibetrag, also aus Verkauf der Rentenversicherung
mit Zufluss erst im neu zu bewilligen Zeitraum, für den das Vermögen geprüft wird) im Rahmen der Neubewilligung
von Hartz 4 als über dem Hartz-4-Freibetrag liegend festgestellt wurde, so dass das verwertbare Vermögen über diesem
Freibetrag ohne Bezug Hartz 4 gestückelt abgeschmolzen werden muss (Hartz-4-Satz mit KdU und Regelsatz plus
Kosten (freiwillige) Versicherung Krankenkasse mit Pflegekasse plus Kosten GEZ und allen anderen Kosten, für
die wegen Hartz-4-Wegfall die Befreiung nicht mehr greift; diese Summe ergibt die Monatskosten, durch die das zu
verwertende Vermögen über dem Hartz-4-Freibetrag zu teilen ist, um die Anzahl der Monate ohne Hartz-4-Bezug zu
ermitteln. Wichtig: Es zählen dabei nur die Kosten, die per Hartz-4-Normierung gedeckt werden WÜRDEN und eben
NICHT die realen Kosten, die bei Bezug Hartz 4 auch nicht gedeckt sein würden (z.B. Strom). (Die Grundsicherung normiert
UNTERHALB der Armutsgrenze. Hartz 4 bedeutet optimale Armut, wenn Hartz 4 dauerhaft bezogen wird.) Diese Methode
lässt das zu verwertende Vermögen langsamer abschmelzen, so dass ein längerer Zeitraum ohne Hartz-4-Bezug entsteht.
Da aber die Kosten der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung ernorm sind und diese Kosten wegen Pflichtversicherung
anfallen müssen (und auch nicht im ALG II enthalten sind, wobei es sein kann, dass der Träger der Grundsicherung erheblich
geringere Beiträge als ein freiwillig versicherter Arbeitsloser leistet), wird der Zeitraum ohne Bezug Hartz 4 schneller sinken.
Da ein Vermögen unter dem Freibetrag zu Hartz-4-Bezug führen kann, muss man vom zu verwertenden Vermögen
über dem Freibetrag ERST alle o.g. Kosten real abschmelzen, also die Hartz-4-freien Bezugszeiten ermitteln, vollziehen und
NACH der so erfolgten Abschmelzung des Vermögens auf unter den Freibetrag dieses eventuell für Dinge verausgaben, die man
im Bezug von Hartz 4 nur als Darlehen auf künftige Hartz-4-Zahlungen erhält, um so dem Darlehensdruck, also der
monatlichen Hartz-4-Minderung um die Darlehenstilgung, zu umgehen, oder für Dinge verausgaben, die man sich wegen
Dauerarbeitslosigkeit auf absehbarer Dauer bzw. nie wieder leisten kann. Oder man beantragt mit der Vermögenslage unter
dem Freibetrag sofort Hartz 4. Grundprinzip, das der Gesetzgeber vollziehen lassen wissen will, ist die Verwertung von ALLEM
ungeschützen Vermögen bzw. Vermögen über dem vom Gesetzgeber festgelegten Freibetrag. Dabei wird selbstverständlich
auch eine private Rentenvorsorge, für die der Gesetzgeber keinen Schutz implementiert, um so Vorsorge z.B. per Riester-Rente-Vertrag
mit hohen Vertragskosten und optimaler Rendite des Versicherungsgebers zu begünstigen, verwertet. Zumal der Hartz-4-Bezieher,
der Rentenverscherungsbeiträge nicht aus dem Rergelsatz, der dafür keine Komponente hat, freiwillig bezahlt, versicherungsfreie Zeiten
erhält, so dass klar ist: Dauerarbeitslosigkeit in Armut endet in Rente in Armut. - Auch als "Sozialstaat" bezeichnet.).

Die Ablehnung eines zu erbendend Vermögens, dass ein Guthaben, also nicht nur Schulden, ermöglicht,
kann als Herbeiführung von Bedürftigkeit angesehen werden, weil die Ansrechnung an Hartz 4
verhindert wird. Die Herbeiführung von Bedürftigkeit kann zusätzlich sanktioniert werden.

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An einen Hartz-IV-Bezieher vererben             (Übersicht)
Vererbt ein Hartz-4-Empfänger, dann werden die Erben maximal um den Betrag der Hartz-4-Leistungen der letzten 10 Jahre
des vererbenden Toten erleichtert (alle Hartz-4-Bezüge in den letzten 10 Jahren des Toten). Der Erbschaftsanteil
über den 10-Jahres-Betrag wird nicht an vollzogene Hartz 4-Bezüge des vererbenden Toten rückwirkend angerechnet
(Berliner Sozialgericht, Aktenzeichen: S 149 AS 21300/08 vom 24. Mai 2011).

Wichtig:

Hartz-4-Bezug ist damit grundsätzlich ein Darlehen des Staates, für den Dritte, also Erben einspringen (Sippenhaft).
Auch aus diesem Grund wird die Herbeiführung von vererbbarer Schuldlast im Bezug von Hartz 4, also die Minderung
des Darlehens, sanktioniert. In Deutschland herrscht ausserdem die Pflichtanteilregelung, so dass Dritte,
die das Darlehen rückzahlen müssen, verfügbar sind (falls Erbe angetreten wird).

Die Freibeträge für Vermögen etc. sind gering, so dass Erben eines Hartz-4-lers regelmäßig erleichtert werden.
Das vor Verwertung geschützte Vermögen, z.B. die Lebensversicherung, schützt das Darlehen und hilft
weniger den Erben. Wäre der Hartz-4ler nicht verstorben, so würde mit Rentenbeginn die nun verwertbare
Versicherung anstelle Hartz-4 treten, plus ev. Steuerlast des Rentners z.B. wegen einer Riester-Rente-Auszahlung.

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Fiktiver Zufluss             (Übersicht)

07.09.2016 morgenpost.de

Bundesverfassungsgericht - Urteil Anrechnung Vermögen von in Bedarfsgesellschaft lebenden Familienabgehörigen
Besteht zwischen Familienangehörigen, die in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II leben, keine Unterhaltspflicht,
so muss der Träger der Grundsicherung prüfen, ob der Vermögen der Bedarfsgemeinschaft verwertet werden kann,
um die Leistungen des Trägers der Grundsicherung zu senken. Diese Anrechnung von Vermögen innerhalb der
Bedarfsgemeinschaft kann demjenigen Bezieher der Grundsicherung das Vermögen derjenigen, die in der
Bedarfsgemeinschaft selbst keine Grundsicherung beziehen, als Einstehen unter Familienangehörigen zugeschlagen
werden, so dass die Grundsicherung des Beziehers der Grundsicherung sinkt. Dabei darf die Bedarfsgemeinschaft
derart als schonbar eingestuft werden, dass das zugeschlagene Vermögen den Selbstbehalt des Vermögenden
gewährleistet.

Die Klage richtete sich gegen die Anrechnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente eines Mitgliedes einer Bedarfsgemeinschaft,
der in Stellung der Vaterschaft zum die Grundsicherung beziehenden Kläger in gemeinsamer Bedarfsgemeinschaft
stand und wegen genügend verfügbaren Rentenvermögen mit diesem die Grundsicherungsleistungen des Trägers der
Grundsicherung senken muss: Übergang des Rentenvermögens des Vaters in das des Sohnes, der das übergegangene
Vermögen für die Senkung der Bedürftigkeit verwerten muss (faktisch: Zufluss).

07.09.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Das SGB II sieht schon immer die Klage gegen Personen, die in wirtschaftlichen Beziehungen bezüglich der Bedürftigkeit
des Bezieher der Grundsicherung stehen, vor. Damit gilt: Dritte werden neben der Steuerlast nun auch im Privatvermögen
zusätzlich verwertet, um die steuerfinanzierte Grundsicherung erweitert zu refinanzieren, wenn das Privatvermögen
im vom Gesetzgeber bestimmten Rechtsrahmen des Vermögenden zum Bezieher der Grundsicherung steht: Bedarfsgemeinschaft.
Mit anderen Worten: Bezieher der Grundsicherung werden wegen Vorrang der Senkung der Bedürftigkeit und damit der
Leistungen des Trägers der Grundsicherung nicht aus einer im o.g. Sinn bestehenden Bedarfsgemeinschaft mit zuschlagbarem
Vermögen ausziehen können, wenn die Eltern ihre eigene Grundsicherungsbrut nicht rausschmeißen - dann ist aber die
Klage des Trägers der Grundsicherung gegen die Eltern, gegen diese Dritten, möglich. Und: Der Träger der Grundsicherung
ist zur Senkung der zu erbringenden Leistungen verpflichtet (Vollzug des Primates der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit).
Noch deutlicher: Minderjährige, die keine nachhaltige Berufsbildung erwarten können und sich also eigenständig nicht
versorgen können, müssen als Nestbeschmutzer rechtzeitig aus der Wohnung geworfen werden. - Diese Konsequenzen
verstoßen mindestens gegen Gute Sitten, die aber verfassungsrechtlich NICHT relevant sind, denn das BRD-Verfassungsgericht
hat eben diesen Teil der Guten Sitten als nicht einklagbar determiniert: Vermögensübergang als Zwangsmaßnahme des
SGB II.

Es ist wieder einmal klar, wie dringend der Systemwechsel in der BRD ist.

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Selbstständigkeit             (Übersicht)

Selbstständigkeit, die in den Bezug von Hartz 4 führt (Aufstockung), kann
vom Träger der Grundsicherung gefördert werden. Sollte sich die
Selbstständigkeit ohne Aufstockung als nicht nachhaltig erweisen,
kann der Träger der Grundsicherung ev. verlangen, die Aufstockung zu
beenden (Hartz 4 zu verlassen), oder die Selbstständigkeit zu beenden
(vollständiger Übergang in die Grundsicherung für arbeitsfähige Arbeitslose).

Selbstständigkeit, die aus dem Bezug von Hartz 4 als Nicht-Aufstocker führt,
ist ausgeschlossen, wenn nicht Hartz 4 verlassen wird. Wegen dem Zuflussprinzip
sind sämtliche geschäftliche Einnahmen verwertbar und anrechenbar, so dass
Selbstständigkeit mangels unverwerteter Rücklagen nicht vollzogen werden kann.

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Selbstständigkeit z.B. im Zuge der Zwangsverwertung von Vermögen ausserhalb Bezug Hartz 4             (Übersicht)
Wurde der neue oder 1. Bewilligungszeitraum für den Bezug von ALG II abgelehnt, da geldwertes Vermögen
(z.B. aus Ertrag eines Rückkaufes einer fondsgebundenen Rentenvorsorgeversicherung inklusive Überschüsse)
vorhanden ist, muss dieses Vermögen außerhalb des Bezuges von Hartz 4 verwertet werden, wenn der Ertrag der
Verwertung nicht im laufenden Bezug der Grundsicherung per Anrechnung (teil)verwertet werden soll.

Damit ist u.a. die private Krankenversicherung (inklusive Pflegeversicherung) notwendig, z.B. als freiwillige
Versicherung - z.B. Single ohne Kinder für 154 Euro im Monat.

Wer jetzt den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, um die Rückkehr in die Grundsicherung entweder auszuschließen,
oder als Aufstocker anzutreten, sei vor folgenden Umständen, die der Gesetzgeber implementiert hat, explizit GEWARNT:

Selbstständigkeit in der Variante Bezug Hartz 4

Laut JobCenter Pankow / Nord ist im Bereich Hartz 4 die Förderung der aufstockenden Selbstständigkeit an den
Ertrag gebunden:

Weist die Ein- und Ausgabenrechnung des Selbstständigen mit Regelmäßigkeit eine Aufstockung als Bedingung für eine
Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit aus, versucht das JobCenter, den Selbstständigen in einen normalen Bezug
Hartz 4 umzuwandeln, wobei dann parallel selbstständig mit an das ALG-II anrechenbarem Hinzuverdienst gearbeitet
werden kann. Die Aufgabe der Selbstständigkeit hat für den Träger der Grundsicherung noch einen Vorteil, wenn
der noch Selbstständige in einem Bereich arbeitet, der per SV-pflichtiger Zeitarbeit bzw. SV-pflichtigen
Niedriglohn abdeckbar wäre. Mit anderen Worten: Selbstständigkeit als Aufstocker ist aus Sicht des Trägers der
Grundsicherung nicht rentabel.

Es ist zu beachten, dass der Gesetzgeber den Binnenmarkt zugleich gezielt manipuliert, in dem Unternehmen,
die lohnkostenseitig sich nicht am Markt halten können, durch indirekte Subvention der Arbeitnehmerkosten
den Zugang zum Markt erhalten: Der Lohn ist so gering, dass per Hartz 4 aufgestockt wird, so dass die
Wertschöpfung geringere Lohnkosten hat. Dieses Prinzip wird den Selbstständigen systematisch versagt,
in dem der Binnenmarkt und die Existenzbedingungen erschwert werden (siehe auch nachfolgend).

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Selbstständigkeit und KV-Pflichtversicherung             (Übersicht)
Der Gesetzgeber hat Selbstständigkeit seit 2007 der Pflichtversicherung zugeordnet.

Die Existenz kleiner Selbstständige hat der Gesetzgeber systematisch erschwert. Ziel ist es, diese
Selbstständigen nicht am Markt zu lassen (Aufstockung per Hartz 4: siehe oben).

Der kleine Selbstständige muss zwingend einen Gewinn erwirtschaften, dessen Höhe der Gesetzgeber
an die KV-Pflichtversicherung zu einem virtuellem Einkommen gebunden hat.

Die Beitragshöhe richtet sich nicht nach dem tatsächlichen Ertrag der Selbstständigen, sondern
nach Maßgabe des Gesetzgebers, der nicht Marktteilnehmer ist: Nach einem virtuellen Ertrag.

Ziel ist es, KV-Beiträge einzutreiben, die von der Höhe nicht marktbedingt, sondern nur aus Sicht des
Gesetzgebers (staatliche Planwirtschaft) begründet sind. Deckt der reale Ertrag des Selbstständigen
diese Beitragshöhe nicht, ist der Selbstständige faktisch insolvent per Gesetz (Planwirtschaft)
und nicht aus Gründen des freien Marktes.

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Selbstständigkeit bei offenen Beträgen zur Kranken- und Pflichtversicherung             (Übersicht)
Offene Beiträge eines Selbstständigen, der KV- und PV-pflichtig ist, werden z.Z. (27.04.3013) wie folgt
eingetrieben:

10.04.2013 bundesregierung.de

Auf insgesamt 4,5 Milliarden Euro belaufen sich die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung, davon

2,4 Milliarden Euro für Arbeitnehmer.
2,1 Milliarden Euro für freiwillige Mitglieder der GKV und Menschen in der Auffangpflichtversicherung.

Für nicht geleistete Beiträge wird pro angefangener Rückstand-Monat 5% des Rückstandes als Zusatzschuld
fällig (60% der Schuld werden im Jahr zusätzlich als Schuld veranschlagt, so dass 160% der Jahres-Beiträge
bei Unterlassung der Beitragszahlung pro Jahr angesetzt werden).

Der vom Bundeskabinett nun beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, den Säumniszuschlag zu senken.

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Der Selbstständige als Schuldner der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung             (Übersicht)
Werden Schulden und deren Zinslast wegen offener Beiträge parallel zu den Pflichtbeiträgen erbracht, so kann
der Selbstständige von Versicherungsleistungen für die Dauer der Schuldentilgung ausgeschlossen werden.
Trotz Beitragszahlung in voller Höhe wird nur die Notbehandlung von der KV übernommen. Alle anderen
medizinischen Leistungen muss der Selbstständige zusätzlich finanzieren, wenn er es kann.

Wichtig: Die Zeiten der offene Beiträge sind auch Zeiten, in denen der Selbstständige ab 2007 gar nicht Mitglied
der Pflicht-KV und -PV war, wobei auf Beschluss des Gesetzgebers eine Beitragsschuld ab 2007 eintritt, sobald
der Versicherte sich erst nach 2007 bei der gesetzlichen KV und PV anmeldet. Das gilt auch, wenn mangels Mitgliedschaft
in der KV der Selbstständige der gesetzlichen KV gar keine Kosten verursachen konnte.

Die Existenz (kleiner) Selbstständiger hat der Gesetzgeber systematisch erschwert. Ziel ist es, diese
Selbstständigen nicht am Markt zu lassen (Aufstockung per Hartz 4: siehe oben).

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Selbstständigkeit als Mittel zur Konkurrenz-Einwanderung in den Binnenmarkt             (Übersicht)
19.02.2013 zeit.de

Bezug Hartz 4 durch Einwanderung auf Basis Selbstständigkeit

Im Rahmen der legalen Einwanderung aus Rumänien und Bulgarien nutzen Einwanderer die Möglichkeit, auf Basis
einer angemeldeten Selbstständigkeit eine Familienzusammenführung zu vollziehen und Hartz 4-Auftstockung zu beziehen.
Ein weiteres Ziel ist der dauerhafte Aufenthalt, um dann Kindergeld zu beziehen.

In Berlin-Neukölln werden betroffene Einwanderer als Bereicherung gesehen: Die meisten seien bildungsorientiert, lernten schnell
Deutsch, arbeiteten für einen miserablen Stundenlohn. In 2012 wurden 2.897 Gewerbe allein von rumänischen und bulgarischen
Staatsbürgern als Einwanderer angemeldet. Die meisten kinderreichen Roma-Familien in Neukölln lebten allein vom Kindergeld.

Wenn 2014 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren greift, werden die Roma, wie alle anderen EU-Bürger
auch, Anspruch auf die vollen Hartz-IV-Leistungen haben, sofern sie einen Wohnsitz in Deutschland haben.

02.06.2016 bundesregierung.de

Flüchtlinge als Unternehmensgründer - Neuer Leitfaden des Online-Magazins "GründerZeiten" auf Deutsch und Arabisch

http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Downloads/DE/GruenderZeiten/GruenderZeiten-
10.pdf;jsessionid=6E079D9A7929D6BFAB12819FC4660BC4?__blob=publicationFile

alles 1 Zeile

02.06.2016 existenzgruender.de

Flüchtlinge als Unternehmensgründer - Neuer Leitfaden des Online-Magazins "GründerZeiten" auf Deutsch und Arabisch - u.a.

"Rechtliche Voraussetzungen

Das Aufenthaltsgesetz bzw. Freizügigkeitsgesetz / EU regeln,
welche Voraussetzungen Migranten und Flüchtlinge zur Aus-
übung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erfüllen müssen.
Staatsbürger aus einem EU-Mitgliedsland (oder
einem der EWR-Staaten oder der Schweiz)

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie mit den EWR-Staaten
und der Schweiz gelten Freizügigkeit und Gewerbefreiheit. Per-
sonen aus diesen Ländern benötigen keine Aufenthaltserlaub-
nis, wenn sie sich in Deutschland selbständig machen oder ein
Unternehmen leiten wollen.

Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Staat

- Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Land, die nach Deutsch-
land einreisen wollen, um sich selbständig zu machen, müs-
sen einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zum Zweck der
selbständigen Tätigkeit bei der zuständigen Auslandsver-
tretung der Bundesrepublik Deutschland stellen. Für ein
Gewerbe gibt es den Aufenthaltstitel § 21 Absatz 1 Auf-
enthG und für einen "Freien Beruf" den Aufenthaltstitel
§ 21 Absatz 5.

- Ausländer, die sich bereits in Deutschland aufhalten und
eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung besitzen,
müssen bei der Ausländerbehörde einen Antrag zur Aus-
übung einer selbständigen Tätigkeit ebenfalls nach
§ 21,1 oder § 21,5 stellen.

- Ausländer, die sich bereits in Deutschland aufhalten und
einen Aufenthaltstitel besitzen, der nicht für eine Beschäfti-
gung erteilt wurde, müssen bei der Ausländerbehörde einen
Antrag zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nach
§ 21 Absatz 6 beantragen.

Ausländische Akademiker

- Ausländische Akademiker und Akademikerinnen, die an
einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in
Deutschland ihr Studium abgeschlossen haben, können
eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, wenn diese im
Zusammenhang mit ihren erworbenen Kenntnissen steht
(§ 21 Absatz 2a)

- Wissenschaftler, die an einer deutschen Forschungseinrich-
tung arbeiten, können ein Gewerbe nach § 21 Absatz 1 oder
einen "Freien Beruf" nach § 21 Absatz 5 beantragen.

- Akademiker, die im Ausland leben und ihren Abschluss im
Ausland gemacht haben, können ein Gewerbe nach § 21
Absatz 1 oder einen "Freien Beruf" nach § 21 Absatz 5 bean-
tragen. Sie haben jedoch die Möglichkeit zuvor ein sechs-
monatiges Visum für die Vorbereitung ihrer selbständigen
Tätigkeit zu beantragen (§ 18c Aufenthaltsgesetz).

Flüchtlinge

- Asylberechtigte | Flüchtlinge, deren Asylantrag positiv ent-
schieden wurde, gelten als Asylberechtigte. Sie besitzen
einen Aufenthaltst itel (z. B. Aufenthalts- oder Niederlas-
sungserlaubnis) und haben uneingeschränkten Zugang zum
Arbeitsmarkt. Die Frage, ob sie auch ein Unternehmen
gründen dürfen, hängt jedoch von der Art des Aufenthalts-
titels ab: z. B. aus völkerrechtlichen oder dringend humani-
tären Gründen, als politisch Verfolgte, aufgrund der Genfer
Flüchtlingskonvention usw.

- Asylberechtigte plus Erlaubnis | Es gibt aber auch Asylbe-
rechtigte, die aus anderen Gründen einen Aufenthaltstitel
besitzen (z.B. für qualifizierte Geduldete, Aufenthaltsgewäh-
rung in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz). Für sie
ist eine selbständige Tätigkeit nur mit Erlaubnis der zustän-
digen Ausländerbehörde möglich. Sie benötigen eine Erwei-
terung ihres Aufenthaltstitels nach § 21 Absatz 6.

- Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung und gedul-
dete Personen | Asylbewerber sind Personen, über deren
Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Sie besitzen eine
Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthalt in Deutschland
für die Dauer des Asylverfahrens erlaubt. Geduldete Perso-
nen haben dagegen bereits das Asylverfahren durchlaufen.
Allerdings wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Sie werden
jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben.
Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen als
Beschäftigte in einem Unternehmen arbeiten. Sie dürfen
sich aber nicht selbständig machen.

Antrag zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Je besser die Antragsteller der Ausländerbehörde nachweisen
können, dass ihre selbständige Tätigkeit tragfähig sein wird,
desto größer die Chancen, dass der Antrag bewilligt wird.
Gründungsinteressierte müssen daher im einzelnen deutlich
machen, dass
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis
besteht
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft
erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder
durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Wie diese Nachweise zu erbringen sind, legen die Ausländerbe-
hörden selbst fest. Es gibt dafür keine bundesweit einheitliche
und verbindliche Form. In vielen Fällen erwarten die Auslän-
derbehörden einen schriftlichen Businessplan, der eine schlüs-
sige Marktanalyse beinhalten muss. Die Ausländerbehörden
lassen den Businessplan in der Regel von der zuständigen In-
dustrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer prüfen.
Allerdings kann selbst bei einem positiven Bescheid der Kam-
mern über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens, die
Bewilligung durch die Ausländerbehörde verweigert werden."

Pd   20160602 Gruenderzeiten - Fluechtlinge als Unternehmer

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Selbstständigkeit aus Hartz-4 heraus gründen             (Übersicht)
Aus Hartz-4 heraus ist die Gründung einer Selbstständigkeit mit Erträgen über den
Freigrenzen der Hinzuverdienste AUSGESCHLOSSEN. Auch wenn Einnahmen über den Freigrenzen
als Rücklagen für das Geschäft dienen, sind Einnahmen zugeflossen und werden
an Hartz-4 angerechnet, also zwangskonsumiert. Kaufmännische Selbstständigkeit ist
damit ausgeschlossen. Bezieher von Hartz 4 können NUR gegen Entgelt tätig werden
(z.B. als Geschäftsführer, aber nicht als ein Geschäftsinhaber).

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01.08.2019 Kinderarmut in BRD (ARD-Radio)             (Übersicht)

Interview mit Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband - u.a.

Der Gesetzgeber hat das Bildungs- und Teilhabepaket weiter reformiert.

Die Bezuschussung von Teilhabe von Kindern, deren Eltern die
Teilhabe allein nicht finanzieren können, verlangt, dass die
Eltern die Teilhabe in voller Höhe, außer in der der
Bezuschussung, finanzieren müssen. Die Bezuschussung gibt
es z.B. als 10- oder 15-Euro-Gutscheine für Sport und Kultur
und Teilhabe.

Der Gesetzgeber hat bisher erreicht, dass nur 15% der Kinder
und Jugendlichen, die Gutscheine an Anspruch nehmen könnten,
das auch tun.

Die Familien, die im untersten Einkommenszehntel leben, leben auf Pump,
wenn laufende Einnahmen wie z.B. Harz 4 nicht die notwendigsten Ausgaben
decken. Pump bedeutet z.B. Konsumentenkredite, Dispokredite.

Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und haben also im Jobcenter
nichts verloren. Im Jobcenter ist auch nicht die pädagogische
Kompetenz da, um zu sagen, was braucht hier ein Kind - das Kind
gehört ins Jugendamt, wie bei allen anderen Kindern auch.

Bei den Alleinerziehenden liegt mittlerweile die Armutsquote bei 40%.

Jedes Jahr wird gesagt, jetzt wird aber das Problem energisch angepackt:
Das ist doch nicht hinzunehmen. - Wenn man dann ein Jahr weiter schaut,
hat sich wieder nichts geändert. Es werden immer Trippelschritte getan.
Diese werden mit unheimlich tollen Plakaten verkauft, und am Ende merken
die Menschen, irgendwie hat sich nicht viel geändert. Das erzeugt dann
politischen Frust.

Hinweis:

Der Chef vom Paritätischen Wohlfahrtsverband hat keine Ahnung von
Hartz 4: Kredite werden im Zuge des Zuflussprinzipes an die
Leistungen der Grundsicherung angerechnet und refinanzieren diese,
wenn der Kontostand nicht im Dispo steht UND die Freigrenzen,
welche es NUR bei Beantragung von ALG II gibt, überschritten
wird. Im laufenden ALG-II-Bezug wird Kredit, der Geldguthaben
verursacht, angerechnet: OHNE Freigrenze.

Der Konsumentenkredit gehört dazu. Deshalb hat der Gesetzgeber
die Träger der Grundsicherung verpflichtet, zinslose Darlehen,
die mit den ZUKÜNFTIGEN Zahlungen des ALG-II-Regelsatzes verrechnet
werden, zu gewähren, um Konsumentenbedürftigkeit zu verwalten.
Man beachte dabei: Wer diese Abzahlung (Kürzung des
ALG-II-Regelsatzes) mindern will, muss ebenfalls das
Zuflussprinzip beachten.

Der Gesetzgeber hat klar wissentlich die Gutscheine als
Zuschuss ausgestaltet, damit Invest der Eltern in die
Teilhabe des Kindes - sei es durch Geldzufluss von Dritten
an die Eltern, oder durch Schenkung an den Enkel - ZUERST
per Zuflussprinzip gemindert wird: IN VOLLER Höhe und
wenn die Höhe des Invest höher ist, als der Bezug ALG II
des Kindes, diesen Bezug als einstellbar einzustufen.

Der Gesetzgeber hat also nachweislich KEIN Interesse an der
Möglichkeit der Teilhabe des Kindes per Zuschüsse.
Es lohnt also systemisch nicht, über diese Zuschüsse
zu debattieren: Es ist und bleibt offener Faschismus.

Der Chef vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ist Opportunist
in Reinkultur. Allein, dass der Gesetzgeber Kinder von
in Armut lebenden Familien per JobCenter verwalten lässt,
was seit Beginn von Hartz 4 so ist (seit 2004) - die
Motivation des Gesetzgeber ist klar und deutlich offener
Faschismus. Es ist Zynismus, jetzt zu sagen:
"Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen, die haben im
Jobcenter gar nichts verloren." Hohn ist es, zu sagen:
"Im Jobcenter ist auch gar nicht die pädagogische Kompetenz
da, um zu sagen, was braucht hier ein Kind, das gehört ins
Jugendamt, wie bei allen anderen Kindern auch."
Der Gesetzgeber normiert seit 2004 und Opportunisten
intervenieren genauso lange, ohne den objektiven
Systemwechsel klar zu kennzeichnen und zu fordern.
Ein Bekenntnis zum Dasein als Form des offenen Faschismus.
Radikalisierung der Bevölkerungsteile in deren unveränderter
Not.

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Fazit             (Übersicht)

Langzeitarbeitslose, qualifizierte Fachkräfte mit am Binnenmarkt sinkender Nachfrage nach der Qualifizierung
z.B. wegen massiver Altersdiskriminierung als Standardbedingung am deutschen Arbeitsmarkt, von Arbeitslosigkeit
gefährdete Arbeitnehmer (z.B. Massenentlassungen bei Opel), Familien mit Kindern bei drohender Unterfinanzierung,
sozial unterversorgte Bereiche wie Kita und Bildung, kinderlose Gutverdiener mit steigender Steuerlast, usw. - diese
Binnenmarktteilnehmer sollten sich der Konsequenzen der deutschen "Sozial"-Staatlichkeit für den Binnenmarkt und dortige
Bedingungen der Verwertung von Wertschöpfung als Unternehmer oder Arbeitnehmer bewusst sein und rechtzeitig
und vorausschauend mit ihren Familien den Sprung in eine andere Wirtschaftszone planen, die nicht von Größenwahn
und Chaos der Wertesysteme des Gesetzgebers zersetzt werden und wo es noch nachhaltig funktionierende Sozialstrukturen gibt.
Der deutsche Binnenmarkt mit seiner katastrophalen Sozialstruktur wie Niedriglohnsektor, die im Zuge von Agenda 2010
vom Gesetzgeber profiliert und seit dem mit Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Bereiche zersetzend-chaotisch
implementiert wird, ist in der EU und weltweit eine Seltenheit und nachweislich eine nachhaltige Quelle für z.B. die
Euro- und EU-Systemkrise und deren Auswirkungen. Opportunismus ist in allen Bereichen der deutschen Gesellschaft
ein Mittel zum Zweck und Kennzeichen der "Demokratie" - für die Einen zum Überleben, für die Anderen zum
"Sich selbst realisieren" und viele andere Formen der Degeneration diverser "Wertesysteme" im Gottesstaat Deutschland.

Daher gilt: Wer kann, wandere überlegt, aber zügig, in englisch-sprachige Wirtschaftszonen aus.

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Ergänzungen             (Übersicht)

05.06.2014 morgenpost.de

Urteil Bundessozialgericht - Die Heizkostenpauschale in Berlin in bei der Bestimung der Kosten der Unterkunft durch eine
Individualermittlung der Kosten der Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft zu ersetzen. In Berlin sind 300.000 Bedarfsgemeinschaften
betroffen.

Bis eine neue Grundlage geschaffen sei, werde die bestehende Tabelle zu den Unterkunftskosten in Berlin weiter angewendet.

05.06.2014 vom Autor dieser Dokumentation

Unter der Annahme, dass Pauschalen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (KdU) decken sollen - ein typisches Kennzeichen der
Normierung nach SGB II - werden also die Kosten nicht deckende Pauschalen aus dem Regelsatz beglichen, der selbst pauschalisiert
ist.

Die Erhöhung der Kosten der Unterkunft (KdU) kann, wenn nicht pauschal geregelt, beim JobCenter eingereicht werden. Im Zuge der
Zwangseinreichung der Betriebskostenabrechnung werden Pauschalen nachträglich angewendet, um Nachzahlungen an den
Vermieter zu ermitteln. Bei Mieterguthaben wird dieses an das ALG II angerechnet, egal ob das Guthaben aus Regelsatz
oder aus Pauschalen der KdU stammt.

05.06.2014 morgenpost.de

Gesundheitsreform - An 01.01.2015 dürfen die gesetzlichen Krankenkasse AOK und deren Ersatzkrankenkassen von ihren
Versicherten einkommensabhängige Zusatzbeiträge eintreiben. Diese sind nicht paritätisch und also unter Ausschluss von
Arbeitgeber-SV-Anteilen zu erbringen.

05.06.2014 gegen-hartz.de

Urteil Bundessozialgericht - Für notwendige Fahrtkosten in der Höhe unterhalb der Bagatellgrenze als Prozentanteil vom
Regelsatz sind vom Träger der Grundsicherung zu übernehmen, da die Bagatellgrenze nicht anwendbar ist. (Aktenzeichen: B 14 AS
30/13 R).

Die Bagatellgrenze lag laut obiger Sachlage über 10%: 38,20 Euro Bagatellgrenze bei Regelsatzhöhe 359 Euro alles monatlich.

05.06.2014 vom Autor dieser Dokumentation

Die Bagatellgrenze wird vom Träger der Grundsicherung als zumutbar betrachtet: Der Bezieher ALG II muss Kosten, die nicht im
Regelsatz normiert sind, aus dem Regelsatz begleichen, wenn der Träger der Grundsicherung die Kostenübernahme verweigert
und die Kosten die Bagatellgrenze nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze ist also ein Instrument der pauschalen Finanzierung
von Kosten, die der pauschale Regelsatz nicht abdeckt.

Hinweise:

Sonderbedarf siehe www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/hartz-iv-sonderbedarf.html

Urteile siehe www.rechtsindex.de/urteile/Hartz+IV

05.02.2015 gegen-hartz.de

Urteil Bundesgerichtshof (BHG) - Der im Mietvertrag genannt Schuldner der Miete haftet für eine gegen den Schuldner
ausgesprochene Wohnungskündigung wegen Zahlungsverzug auch dann, wenn der Schuldner nicht für die Erbringung
des Mietzahlungsbetrages sondern z.B. das Sozialamt zuständig ist. Auch bei unverschuldeter Geldnot sei die Kündigung
also rechtens. Das gilt auch, wenn die Kündigung VOR Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Erbringung des
Mietzahlungsbetrages ausgesprochen wurde (Aktenzeichen: VIII ZR 175/14).

17.02.2015 morgenpost.de

Urteil Bundessozialgericht (BSG)

Der Bezug einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die vom Arbeitsamt gefördert wird, schließt den Bezug von
Grundsicherung aus. Das trifft auch dann zu, wenn der Geförderte behindert ist. Die im Rahmen der berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahme übernommenen Kosten spiegeln nicht diejenige Bedürftigkeit wider, die ohne Bezug der berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahme vorhanden wäre. Damit ist z.B. der Verlust einer per Hartz 4 finanzierten Wohnung wegen Wegfall von
Hartz 4 dann zulässig, wenn der Geförderte nicht bei seinen Eltern wohnt. (AZ: B 14 AS 25/14 R)

29.04.2015 gegen-hartz.de

Urteil Bundessozialgericht - Ein Zufluss von geerbten Geldvermögen während des Bezuges von Hartz 4 ist in voller Höhe durch
den Träger der Grundsicherung in der Ermittlung der Bedürftigkeit zu verwenden. Dabei darf der negative Kontostand des
Hartz-4-Bezieher, der Dispokredit als Schulden hat, nicht verwendet werden, wenn das Erbe auf dieses Konto gelangt: Der Träger
der Grundsicherung hat das Konto mit Zufluss des Geldvermögens als schuldenfrei zu berücksichtigen. Ziel ist es, das Erben
in voller Höhe auf dessen Anrechenbarkeit auf Leistungen der Grundsicherung zu prüfen, wobei die Vermögenssituation
des betroffenen Hartz-4-Bezieher wie o.g. eingeschränkt zu bewerten ist. Dabei spielt es also keine Rolle, ob wegen Geldzugang
die Dispo-Schulden wie üblich von der Bank als getilgt bewertet werden, wenn die Geldmenge dafür ausreicht.
(AZ: B 14 AS 10/14 R).

23.10.2015 gegen-hartz.de

Urteil - Liegt mit Antragstellung auf Hartz 4 eine verwertbare Lebensversicherung des Antragstellers vor, so kann dieser
die Lebensversicherung vor Anrechnung an Hartz 4 nur so schützen, in dem der gestellte Antrag wegen Anrechnung
abgelehnt wird und der Antragsteller danach den Verwertungsausschluss zur Lebensversicherung rechtswirksam vereinbart,
um dann einen Hartz-4-Antrag zu stellen, der dann nicht wegen "Pflichtverletzung" des Antragstellers abgelehnt werden
darf, denn die in o.g. Form nachträgliche Minderung des verwertbaren Vermögens ist zulässig und kann keine Pflichtverletzung
sein, denn nach Urteil des Bundessozialgerichtes aus 2008 muss das JobCenter den Antragsteller auf den Verwertungsausschluss
hinweisen, so dass das zum (abgelehnten) Antrag nachträgliche Schützen des Vermögens zulässig ist. (Sozialgericht
Mainz, Az.: S 4 AS 466/11).

23.10.2015 vom Autor dieser Dokumentation

Die Vermögenslage wird von Amts wegen per Antragstellung geprüft. Während Bezug von Hartz 4 ist die eingetretene
Vermögensänderung freiwillig zu melden und wird mit dem neuen Bescheid OHNE erneute ANTRAGSMÖGLICHKEIT
an Hartz 4 angerechnet, so dass DANN sehr wohl das Vermögen NICHT geschützt ist. Bsp.: Während Bezug ALG II
wird der Freibetrag des (Lebensversicherungs-) Vermögen überschritten, so dass der Überschuss an Hartz 4 anzurechnen ist.
Damit muss die Lebensversicherung aufgelöst werden. Es muss also VOR Überschreitung des Freibetrages der Bezug
von Hartz 4 BEENDET WORDEN SEIN.

16.02.2016 gegen-hartz.de

Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 2 UF 213/15) im Kontext einer Kindes-Unterhaltspflicht bei Hartz-4-Bezug:

normiert fiktiven Zufluss aus unbegründet nicht-aufgenommener zumutbarer Arbeit:

Ein Kindes-Unterhaltspflichtiger, der nicht belegen kann, dass eine Arbeitsaufnahme seinen Bezug von Hartz 4 beendet
und zugleich die Erbringung der Unterhaltes ermöglicht, wird in seiner Bedürftigkeit mit dem fiktiven Zufluss von
Entgelt aus nicht vorhandener Entgeltarbeit eingestuft, um daraus die Höhe des real zu erbringenden Unterhaltes
zu ermitteln. Sollte der Kindes-Unterhaltspflichtige nicht einer o.g. Arbeit nachgehen, muss der Kindes-Unterhaltspflichtige
au alle verfügbaren Mittel den Unterhalt leisten - auch im Bezug von Hartz 4 (Unterhaltsschulden verjähren nach 30 Jahren).

normiert die Zumutbarkeit einer Arbeit:

Die Zumutbarkeit besteht auch, wenn es zu einer Gruppe von Erwerbsfähigen keinen allgemeinen "Erfahrungssatz" gibt,
der die Nichtaufnahme von Arbeit begründet. Kriterien Regeln der Gruppierung können kombiniert sein:
Gesunde Arbeitnehmer, mittleres Erwerbsalter, mit bzw. ohne Berufsausbildung, Grad der Arbeitslosigkeit am Markt.

Bsp.: Für gesunde Arbeitnehmer im mittleren Erwerbsalter gebe es auch ohne Berufsausbildung und selbst bei hoher
Arbeitslosigkeit keinen allgemeinen "Erfahrungssatz", wonach sie keine Erwerbschancen haben.

normiert den Umfang der Bewerbungsaktivitäten um zumutbare Arbeit:

Eine zumutbare Arbeit ist als Jobofferte nicht nur in den Stellenangebote des Jobcenters zu ermitteln. Vielmehr muss
eine weitergehende Bemühung erfolgen, um zumutbare Arbeit tatsächlich aufnehmen zu können.

09.03.2016 gegen-hartz.de

Das Bundessozialgericht (BSG) normiert Ansparpotenzial des Hartz-4-Regelsatzes.

Eine wegen Aufrechnung aus einem Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung erfolgte Kürzung des Zahlbetrages
des Regelsatzes um nach Gesetzeslage maximal 30% im Fall des Betruges durch den Bezieher des Regelsatzes erlaubt
den Wegfall des Ansparvermögens aus dem Regelsatz, jedoch nicht den Wegfall des menschenwürdige Existenzminimums.
Das gilt auch, wenn die Aufrechnung über 3 Jahre lückenlos erfolgt. Die Kompensation der Aufrechnung kann der Betrüger als
Hartz-4-Bezieher durch Beantragung von Zuschüssen, die vom Träger der Grundsicherung erbracht werden, erreichen.

07.04.2016 gegen-hartz.de

Änderung der Höhe einer Rückzahlung eines Darlehens bzw. mehrerer Darlehen im Bereich SGB II

Die Summe aller Darlehenstilgungen pro Rückzahlungsetappe kann 10% des Regelsatzes nicht überschreiten.

In der jüngsten Fachanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom 21. März 2016 heißt es zur Tilgung von Darlehen:

"Die Höhe der Tilgung beträgt 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes (§ 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II). Eine
abweichende Aufrechnung ist unzulässig. Auch bei mehreren Darlehen ist die Tilgung durch Aufrechnung auf
insgesamt 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Soweit mehrere Rückzahlungsansprüche aus
Darlehen mit Erstattungs- oder Ersatzansprüchen zusammen treffen (vergleiche § 43 Absatz 3 SGB II), können die
Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 42a Absatz 2 SGB II ebenfalls nur bis zur Höhe von insgesamt 10
Prozent des Regelbedarfs aufgerechnet werden.
Während eines Minderungszeitraums aufgrund einer Sanktion in Höhe von 30 Prozent ist im Rahmen der
Ermessensausübung der Minderung nach § 31a SGB II der Vorzug zu geben. Mit der Tilgung des Darlehens ist erst
nach Ablauf des Sanktionszeitraums zu beginnen. In den Fällen, in denen während einer laufenden Darlehenstilgung
eine Minderung aufgrund einer Sanktion in Höhe von 30 Prozent hinzutritt, ist die Tilgung während der
Minderungszeit auszusetzen. Die Regelungen zur Aussetzung der Aufrechnung bei zeitgleichen Sanktionen gemäß
Randziffer 43.12a der Fachlichen Weisung zu § 43 SGB II sind analog anzuwenden."

26.05.2016 handelsblatt.com

Urteil - Die Zahlung von Mindestlohn für tatsächliche Arbeitsleistung kann aus einer Sonderzahlung wie z.B. Weihnachtsgeld
refinanziert werden. Ziel ist es, dass der Arbeitgeber in der Lage ist, den Mindestlohn zahlen zu können. Die Sonderzahlung
mindert sich um den Mindestlohn, den der Arbeitgeber zahlen muss.

07.06.2016 handelsblatt.com

Hartz-4-Aufstocker als Bezieher ALG-I

Bezieher des ALG-I sind auch Bezieher ALG-2 (Aufstocker)

In 2011 waren 9,1% der ALG-I-Bezieher auch ALG-2-Bezieher.

In 2015 waren 14,2% der ALG-I-Bezieher in der Ostzone auch ALG-2-Bezieher.

In 2015 waren 16,1% der ALG-I-Bezieher in Berlin auch ALG-2-Bezieher.

In 2015 waren 9% der ALG-I-Bezieher im Westen auch ALG-2-Bezieher.

In 2015 waren 5,9% der ALG-I-Bezieher in Bayern auch ALG-2-Bezieher.

06.07.2016 dradio.de

Bertelsmann-Studie zu Alleinerziehende

Ca. 50% der Alleinerziehenden bekommen 0 Euro Unterhalt vom nicht erziehenden Elternteil.

Ca. 25% der Alleinerziehenden bekommen Unterhalt nur unregelmäßig oder unterhalb des tatsächlichen Unterhaltanspruches.

06.07.2016 bertelsmann-stiftung.de
bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/Studie_WB_Alleinerziehende_Aktualisierung_2016.pdf

Kinderarmut - Studie Bertelsmann-Stiftung

Es gibt 2,3 Millionen Kinder mit alleinerziehendem Elternteil.

50% der Kinder Alleinerziehender erhalten keinen Unterhalt.

25% der Kinder Alleinerziehender erhalten zu wenig oder nur sporadisch Unterhalt.

61% der weiblichen Alleinerziehenden haben Entgelteinkünfte.

37,6% der Alleinerziehenden haben in 2015 SGB-II-Leistungen bezogen (400% mehr als Paarhaushalte mit Kindern).

42% der Alleinerziehenden haben in 2014 ein Einkommen in Höhe von 60% des BRD-weiten mittleren Einkommens gehabt.

Pd   2010607 Bertelsmann-Stiftung Alleinerziehende unter Druck.pdf

08.07.2016 morgenpost.de

Hartz-4-Kosten im Bereich Kosten der Unterkunft (KdU) in Berlin

Um die Hartz-4-Kosten zu senken, hat Berlin die Anwendung des Berliner Mietspiegels vollzogen, der gegenüber den
tatsächlichen Mieten am Markt geringere Mieten ausweist. Betroffene Hartz-4-Bezieher am Markt erhalten damit
legal nur eine teilweise Kostenübernahme für der Wohnung und Heizung und müssen den Rest dieser KdU aus dem
Regelsatz begleichen. So spart Berlin Mehrkosten von 40 Millionen Euro jährlich für KdU ein. Zugleich gelang
von 12.000 Bedarfsgemeinschaften, die zu einem vom Amt angeordneten Umzug in eine preiswerte Wohnung
verpflichtet wurden, tatsächlich nur 5000 der Umzug in eine solche Wohnung.

08.07.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Aus Sicht des Gesetzgebers ist die lokale Kappungsgrenze für KdU eine Anpassung der für den Träger der Grundsicherung
zumutbaren und wirtschaftlichen Kostenübernahme bezüglich KdU. Die Anwendung des Berliner Mietspiegels ist
klar auf die Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Die marktorientierte KdU ist also unwirtschaftlich. Und: Die Erbringung
der KdU aus dem Regelsatz ist Erpressung, wenn der Umzug, der zwingend nur marktgerecht vollzogen werden kann,
nicht möglich ist. Damit ist über die KdU eine Sanktionierung implementiert worden. Ziel des Gesetzgebers ist es
also, die Grundsicherung, die regelmäßig unterhalb der Armutsgrenze liegt, so zu verknappen, dass die verfassungsgerechte
Menschlichkeit - die Würde des Menschen ist unantastbar - als Wirtschaftlichkeitsfaktor im Hartz-4-Bereich umgehbar
ist. Der gesetzgeberische Ansatz schon allein ist verfassungswidrig. - Wen interessiert diese Alltagserscheinung schon ...

Berlin wird vom Christjüdischen Sozialismus regiert.

ohne Datum gegen-hartz.de gelesen am 12.07.2016

Urteile zum Systemwechsel Verwertung Altersvorsorge WÄHREND Bezug Hartz 4

Sozialgericht Mainz - Um das Guthaben nicht für den Lebensunterhalt zu verwerten, kann auch NACHTRÄGLICH ein
Verwertungsausschluss mit dem Versicherer vereinbart werden UND der Träger der Grundsicherung muss diese
Vermögenssituation berücksichtigen, da der nachträgliche Verwertungsausschluss trotz seines Charakters als Pflichtverletzung
durch den Besitzer des Guthabens der Maßgabe des Bundessozialgericht aus dem Jahr 2006 entspricht, wo die Pflicht
des JobCenters auf Verweis der Möglichkeit eines Verwertungsausschlusses implementiert wurde. (Az.: S 4 AS 466/11)

Damit gilt: Maßnahmen, die eine Altersvorsorge nachträglich schützen, haben gegenüber der Verwertung des Vorsorge-
Vermögens in der Grundsicherung einen Vorrang.

26.07.2016 faz.net

Urteil Bundessozialgericht Az: B 4 KG 2/14 R - Für Bezieher der Grundsicherung wird Elterngeld als Einkommen der Grundsicherung
angerechnet (Minderung der Leistungen des Trägers der Grundsicherung um die Höhe des Elterngeldes).

06.08.2016 dradio.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die BRD

finanziert die BRD-Regierung die Kosten der medizinischen Versorgung anerkannter Flüchtlinge aus Mitteln des überwiegend
beitragsfinanzierten Gesundheitsfonds, der dafür um 1 Milliarde Euro abgeschmolzen wird, um Kosten der Kassen zu decken.

fordern die gesetzlichen Krankenkassen, dass der Staat BRD die Kosten der medizinischen Versorgung anerkannter Flüchtlinge per
Steuergelder finanziert, da die Masseneinwanderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bedeutet.

06.08.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Laut TV-Medien gilt:

Der Staat BRD finanziert die Kosten der Krankenversicherung im Bereich Hartz-4 monatlich mit 90 Euro pro Kopf. Den Kassen
entstehen Hartz-4-Empfänger, die schon im System sind, 136 Euro Kosten pro Monat und Kopf. Diese Differenz können die
Kassen per Zusatzbeiträge der beitragszahlenden Versicherten ein, wobei das auch Hartz-4-Empfänger sein können, die aus
dem Regelsatz die KV-Beiträge des Staates refinanzieren.

Wenn Flüchtlinge in das Hartz.-4-System einwandern (und das passiert bereits massenweise), dann erhöht sich die o.g. Differenz
von 46 Euro, wenn der medizinische Bedarf steigt (und das ist angesichts der Standards in den Quellländern zwingend). Auch
diesmal zahlen zum Beitrag Verpflichtete.

Damit gilt: Die von der BRD-Kanzlerin beschlossene Massenzuwanderung greift vor allem in den Geldbeutel derjenigen, die
wie alle im Deutschen Volk nicht auf Massenzuwanderung befragt wurden. - "Wir schaffen das" bedeutet also die Zusatzbelastung
von u.a. Privatvermögen und Entgelteinkünften.

Das ist offener Faschismus in Reinkultur.

14.11.2016 morgenpost.de

In Berlin decken die Wohnkostenpauschalen Hartz-4 die realen Mietkosten nicht, weil

Mieten steigen.

seit 2015 die Mieten (Kosten der Unterkunft) in 2 Normen gesplittet sind, die synchron und getrennt eingehalten werden müssen:

Kappungsgrenze für Brutto-Kaltmiete.

Kappungsgrenze für Kosten der Heizung.

Ziel dieser Kappungsgrenzen ist das steigende Sparverhalten in der Grundsicherung (Z.Z. sparen 50% aller berliner
Hartz-4-Haushalte).

Berlin zahlt z.Z. pro Jahr 0,98 Milliarden Euro für Kosten der Unterkunft der Grundsicherung.

Würde die Kostendeckung der erbrachten Zahlungen der Kosten der Unterkunft angestrebt werden, müsste Berlin
pro Jahr ab 1,02 Milliarden Euro erbringen.

14.11.2016 vom Autor dieser Dokumentation

Berlin wird (noch) vom Christjüdischen Sozialismus regiert (, wobei eine Variante des von der Kommunistin Waagenknecht
propagierten und ihr von ihrem Springbrunnenmeister ins Gehirn geschissenen "Liberalen Sozialismus" implementiert werden
soll: Okökommunistischer Sozialismus). Und das System des sozialen Christjudentums ist weit aus pervertierter, als die
Morgenpost es darstellt, denn die Realität ist eine andere:

Die sozial-christjüdische Abbildung der Realität benutzt die Selektion, da Ganzheitlichkeit nicht verwertbar ist.

Wegen den geringen Kappungsgrenzen sind z.B. die Unterbringung von Hartz-4-Beziehern z.B. in umwelt-sanierte Objekte
systemisch ausschließbar, so dass die unwirtschaftliche Energiesituation dieser Wohnungen übrig bleibt. Und exakt
deswegen werden Hartz-4-Empfänger derart unter Druck gesetzt, also per Verwaltungsakt so manipuliert, dass der Verlust der
Wohnung wegen Überschreitung einer der Kappungsgrenzen, die die Ganzheitlichkeit der Kosten der Unterkunft kippen,
mitgeteilt wird, wenn Amt nicht anders entscheidet, was nach einer Anhörung stattfindet, die wegen Meldepflicht der
Änderungen auf exakt den im System bereits verfügbaren Informationen baut, um danach von Amt wegen festzustellen,
ob der Umzug wirtschaftlich ist - natürlich OHNE Belegung der im Verwaltungsakt behauptetet (Un)Wirtschaftlichkeit.

Das soziale Christjudentum in der Berliner Regierung verlangt klar die Einhaltung der Kappungsgrenzen und nennt
keine Norm zur Feststellung der für den Träger angeblich bestehenden (Un)Wirtschaftlichkeit eines Wohnungswechsels.
Mit anderen Worten: Der Hartz-4-Bezieher wird so massiv beeinflusst, sein Domizil als grundsätzlich unsicher UND
fremdbestimmt einzustufen, während der Christjude und Sozialdemokrat in Berlin beweislos agiert - offener Faschismus pur.

Dass das Wurstblatt Morgenpost diese Sachlage nicht thematisiert, ist klar - Unfähigkeit zum Journalismus mit Systemanalyse
und bekundendem Verlangen nach Systemkonsequenzen.

Es zeigt sich auch hier wieder einmal, dass der Systemwechsel nur mit Ausrottung des religiös- und wertesystembezogenen
Politik- und Staatssystems erfolgen kann - inklusive mit Systemänderung im Grundgesetz. Abschaum und Pack müssen
ausgerottet werden - besonders das opportunistische Pack wie das der Sozialdemokratie und der Grünen. Es reicht
z.B. nicht allein, "Merkel muss weg" zu deklamieren, da dieser Ansatz purer Opportunismus ist, von dem z.B. AfD, NPD,
NSU und Konsorten leben und sich damit sowie systemisch gegen Deutsche Volksinteressen wenden - Verlogenes Pack
verführt dämliches Volk. Und: Das hat das Deutsche Volks schon 2 Mal ins totale Verderben gestürzt.

08.12.2016 gegen-hartz.de

Urteil Oberlandesgericht Oldenburg - Die Endgültigkeit der Trennung von Eheleuten kann sich in einer neuen Beziehung
eines der ehemaligen Eheleute derart verfestigen, dass diese neue Beziehung als verfestigte Gemeinschaft aufgefasst
werden kann, so dass dann die ehelichen Solidarität als endgültig gelöst gilt. Damit entfallen auch bisherige Unterhaltszahlungen
an denjenigen ehemaligen Ehepartner, der aus der Ehe unterhaltsbefriedigt die neue UND inzwischen verfestigte Gemeinschaft
eingegangen ist. Die Feststellung der Verfestigung kann bereits vor Ablauf der in der Rechtsprechung benutzten 2-Jahres-Frist
erfolgen.
Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 4 UF 78/16).

16.12.2016 morgenpost.de

Urteil Landessozialgericht in Darmstadt - Die Rechtsnorm "Gütertrennung" findet keine Anwendung, wenn Eheleute im Hartz-4-
Bezug stehen: Mindestens 1 Ehepartner mit Hartz-4-Bezug. Eine Gütertrennung kann nicht zur Unterlassung der Unterhaltspflicht
im Sinne des SGB II führen, da folgendes Primat gilt: Bei zusammenlebenden Ehepartnern gelte die Vermutung, dass diese sich
wechselseitig unterstützen. Wegen diesem Primat fallen alle Verwertungen der Güter aus der vor Hartz-4-Bezug geltenden
Gütertrennung in die Anrechnung von Leistungen des Trägers der Grundsicherung im Hartz-4-Bezug der Eheleute (Az.: L 6 AS
373/13).

21.02.2017 faz.net

Der Bausparvertrag als Sparform, die nicht zum Darlehen führt, ist Geschichte - Urteil BGH:

Einen Bausparvertrag über mehr als 10 Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des
Bausparens, da das Ansparen einen Anspruch auf ein Darlehen erwirken soll. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungsreife
erreicht. (Az. XI ZR 185/16 u.a.)

Bausparer haben nun keine Chance mehr, sich gegen die Kündigung des Bausparvertrages o.g. Art zu wehren.

21.02.2017 vom Autor dieser Dokumentation

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit bei gesetzlichen Normen.

Wenn also eine Bausparkasse den Bausparvertrag in der Form der verzinsten Sparanlage, die unabhängig von der Inanspruchnahme
des Darlehens ist, nicht verbietet, ist diese Sparform legal. Dass der Bausparvertrag zu Bauzwecken abgeschlossen wird, wobei
eine Verzinsung des angesparten Kapitals anfällt, die NICHT an das Darlehen gebunden ist, ist eigentlich üblich, denn das
Darlehen muss erst beansprucht werden. Sollte die Pflicht des Darlehens bestehen, ist die Verzinsung des Kapitals nach
Eintritt der Zuteilungsreife unzulässig. Sollte die Pflicht des Darlehens nicht bestehen, muss die Verzinsung des Kapitals
parallel zur Zuteilungsreife erfolgen. Ist also ein Darlehen wegen Zuteilungsreife möglich, aber nicht Pflicht, muss bereits
mit Vertragsbeginn bekannt sein, was mit dem Kapital bei Zuteilungsreife passiert: Weitere Verzinsung oder Kündigung des
Vertrages. Das muss beiden Seiten von Anfang an klar sein. Das BGH-Urteil erlaubt die einseitige Vertragsänderung, wenn
die Darlehenspflicht nicht vertraglich geregelt wurde. Die wegen dieser Kündigung entgangenen Zinsen sind eine Form der
Enteignung, wenn der Bausparer der Vertragskündigung nicht zustimmt. Sollte z.B. die Null-Verzinsung des Kapitals
an Zuteilungsreife vereinbart worden sein, entfällt die Kündigung. Da aber in der BRD massiv gekündigt wird, sind
Bausparer in ihren Grundrechten eventuell verletzt, wobei es egal ist, wie hoch eine Verzinsung über 0% ist.

WARNUNG: Die Kündigung des Bausparvertrages bewirkt ohne Verwertungsschutz einen Zufluss von Kapital ! Im Bereich
Hartz 4 gilt das Zuflussrecht.

07.08.2017 gegen-hartz.de

Mit Hartz-4 aufstockende Menschen, die eigene Einkünfte haben und zugleich ein Darlehen abschließen und das so vollziehen, dass
trotz vereinbarter Darlehens- und Tilgungsbeträge diese nur unregelmäßig hin- und her überwiesen werden, wobei zugleich die
Vereinbarung eines festen Darlehensbetrages UND einer festen Vertragslaufzeit UND von Zinsen SOWIE von Sicherheiten nicht
existiert, gehen ein Scheingeschäft ein, dessen Ziel es ist, eine Schenkung des Darlehensgebers an den Darlehensnehmer
zu verschleiern. Eine Schenkung wird zur Prüfung auf Anrechnung an Hartz 4 herangezogen. (Urteil Landessozialgericht (LSG)
Niedersachsen-Bremen in Celle Az.: L 11 AS 378/17 B ER).

25.08.2017 gegen-hartz.de

Urteil Bundessozialgericht (BSG) - Eine zugeflossene steuerfreie pauschale Aufwandsentschädigung als Aufwandsentschädigung für
Ehrenamt ist nach Anwendung der Freibetragsregel an die Leistung des Trägers der Grundsicherung (Hartz 4) anzurechnen,
weil der Zufluss nicht der einer zweckgebundene Einnahme ist (Az.: B 4 AS 9/16 R).

12.03.2018 sueddeutsche.de

Jens Spahn (CDU) stellt fest:

Das Sozialsystem der BRD ist eines der bestem Sozialsysteme der Welt: Mit Hartz 4 habe jeder das, was er zum Leben braucht,
so dass Hungern nicht auftreten kann und somit die Tafeln und deren Lebensmittelausgaben nicht zur Hungertilgung dienen.
Vielmehr wird die gesetzliche Grundsicherung werde mit großem Aufwand genau bemessen und regelmäßig angepasst.

14.03.2018 faz.net

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, stellt fest:

"Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf drohende Armut und aktive
Armutsverhinderung". Armut bekämpfe man also nicht, indem man über die Höhe der Regelsätze diskutiere. Das Ziel
müsse sein, dass alle Menschen ihr Leben ohne staatliche Unterstützung führen können. Deshalb müssten die Anreize
für Arbeit erhöht werden. "Die Schlagworte der deutschen Wirtschaft sind hier: bessere Bildung für alle, Ausbau der
Kinderbetreuung, damit Eltern arbeiten können."

20.03.2018 morgenpost.de

Der in Berlin Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) will Hartz 4 durch Entgelttätigkeit zum Mindestlohn für
kommunale Jobs ersetzen: Ca. 1200 Euro Netto plus Kindergeld im Monat.

30.03.2018 dradio.de

Die die BRD regierende CDU und SPD plädieren für ein Grundeinkommen, das am 2. Arbeitsmarkt erzielt werden soll
und die Hartz-4-Bezüge ersetzt, so das Hartz 4 Geschichte ist. Fürsprecher sind der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe
der Union im Bundestag, Schummer (CDU), und der Berliner Bürgermeister Müller (SPD).

30.03.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Wenn Christjuden das Maul auf machen ....

Die Realität ist wie folgt:

Der Bürgermeister Müller (SPD) und der BRD-Vizekanzler (SPD) bekennen sich zu den Hartz-4-Prinzipien
Fordern und Fördern.

Damit gilt:

Da die Hartz-4-Systematik der Grundsicherung unter Anwendungen des Sanktionsrechtes die Förderung und
Forderung implementiert, kann das SGB II also keine Geschichte sein, was auch immer die Christjuden der CDU
und SPD behaupten (die SPD ist inzwischen vom Christjudentum assimiliert worden, da die SPD sich
in der BRD-Regierung seit vielen Jahren zur christjüdische Politik bekennt und diese nachhaltig durchsetzt).

Hartz 4 wird durch das Grundeinkommen gegen Arbeit, die am 1. Arbeitsmarkt nicht nachgefragt wird
und oder nicht nachgefragt werden kann (z.B. basiert der systemische Mangel in der Pflege auf Fachkräftemangel
und nicht auf Mangel an Hilfsarbeitern im Bereich Pflege, der durch Hartz-4-Arbeitslose abgedeckt werden
könnte) ergänzt. Was die perfiden Christjuden von CDU und SPD also wollen, ist der Vollzug von Arbeit, die am
1. Arbeitsmarkt nicht befriedigt wird und daher mittels Sanktionsrecht per SGB II ermöglicht wird: Tätigkeiten
in der u.a. Kommune, die Zwangsarbeit per Sanktionsrecht mit Niedriglohn kombinieren will und das Ganze ein
Grundeinkommen ab Basis Mindestlohn nennt, wissend, dass der Mindestlohn aus den Sozialbezügen nicht
herausführen kann (Wohngeld etc.). Die Christjuden wollen also eigentlich Arbeitnehmer, die in nachhaltigen
Sonderzonen der Gesellschaft Wert schöpfen und dabei rechtlich per Sanktionsrecht eingeschränkt werden
können. - Das ist nicht nur eine Form der Sklaverei, sondern Faschismus pur, den die Christjuden nachhaltig
vertreten und systemisch implementieren - vor allem mit der SPD, dem Miterfinder der Systemkomponente Hartz 4.

Es wird die objektive Notwendigkeit sichtbar, die christjüdische Elite auszurotten, wenn ein Systemwechsel
möglich werden soll. Die BRD wurde und wird im Prinzip durchgehend vom Christjudentum regiert, das
auf systemischer Tatkraft der SPD-Genossen nachhaltig baut. Nuancen wie die der FDP und der
Komuunistenbeteiligungen sind nebensächlich, denn diese Strömungen gibt es nur, weil es pure
opportunistische Strömungen der Elite sind, also an der Sache nicht ändern können und daher
systemisch assimilierbar gehalten werden - Gier der Elite aller Couleur. Deutsch eben .... Und finale
Kastratoren der Eigenschaft "Volk" der Deutschen Stammes.

20.04.2018 sueddeutsche.de

Im Zuge der Einwanderung von Flüchtlingen in BRD-Niedersachsen haben 5200 Menschen Bürgschaften für Flüchtlinge
übernommen und gingen irrtümlich davon aus, dass die Bürgschaften je mit Anerkennung der Flüchtlinge endet, wobei
die Bürgschaft Kosten des Unterhaltes des nicht anerkannten Flüchtlinges betreffen. Inzwischen haben die für die
Unterhaltskosten anerkannter Flüchtlinge zuständigen Ämter die Unterhaltskosten den Bürgen in Rechnung gestellt,
treiben aber den jeweiligen Rechnungsbetrag bei den Bürgen nicht ein. Die Inrechnungstellung basiert ein Urteil des BRD-
Verwaltungsgerichtes in 2017, dass die Bürgschaften als anwendbar für anerkannte Flüchtlinge erklärt.

20.04.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Der Bundes-Gesetzgeber hat z.B. für ALG-II festgelegt, dass die Erbringung der Leistungen durch den Träger der Grundsicherung
mit der Prüfung des Bezuges von Leistungen, die anstelle derer des Trägers der Grundsicherung erfolgen müssen, verbunden
ist. Ein Hartz-4-Bezieher muss also vom Gesetzgeber definierte und auch tatsächlich beziehbare Leistungen in Anrechnung
an die Leistungen des Trägers der Grundsicherung bringen lassen. Bürgschaften im Sinne des Ersatzes bei Ausfall eines
Umstandes, der sanktionsbefreite Bedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung herbeiführt, muss also erbracht werden, bevor
der Träger der Grundsicherung eben wegen Bedürftigkeit leistet. Das SGB II hat mehrere Primate z.B. das der Sparsamkeit
und das der Wirtschaftlichkeit von Leistungen und Aufwendungen aus der Grundsicherung. Wichtig: Es ist der reale Kontext
zum Zeitpunkt der tatsächlichen Bedürftigkeit heranzuziehen, so dass Bürgschaften, die auch zukünftig wirken, in diesem
Kontext betrachtet werden müssen, dagegen ein in der Bürgschaft ungeregelter Fall zum Eintritt eines zukünftigen
Ereignisses wie ein Gesetz oder Urteil dem Bürgen zugerechnet werden kann: Der Bürge muss das also vorab wissen,
oder erahnen, oder aus dem Daumen saugen ..... oder eben nicht bürgen. Faktisch selbst schuld. Bürgschaft als Freifahrtschein.

11.06.2018 morgenpost.de

BRD-Sozialminister Heil (SPD) stellt fest: Die Grundsicherung Hartz 4 für Arbeitslose hat auch das Ziel, eine Grundsicherung
so zu leisten, dass sich das Einkommen aus Arbeit über der Grundsicherung befindet.

Zwischen 2007 und 2017 wurde Kindergeld in Höhe von 49,5 Milliarden Euro bei Hartz-IV-Empfängern angerechnet
(Minderung der Leistungen des Trägers der Grundsicherung in Höhe des Zuflusses von Kindergeld, so dass die Höhe der
Grundsicherung trotz Kindergeld unverändert bleibt).

11.06.2018 vom Autor dieser Dokumentation

Die SPD ist u.a. Miterfinder der Grundsicherung, die durch Leistungen Dritter gemindert wird, um Grundsicherung zu sparen.

Mit Einführung der Grundsicherung wurde der Niedriglohnsektor an einem Binnenmarkt ausgebaut, dessen Leistungsfähigkeit
schrumpft: Die Produktion von Waren im Land wird durch massive Importe z.B. aus China liquidiert, so dass damit Arbeitsplätze
am deutschen Binnenmarkt verloren gehen. Zugleich ermöglicht der Niedriglohn, dass am Markt Unternehmen auftreten,
die ohne Niedriglohn Konkurs sind. Und es gibt mehr und mehr Unternehmen, die Personalkosten in einem Binnenmarktbereich
senken, der die Wertschöpfung am Binnenmarkt konsumiert - z.B. Gesundheit etc.. Der Binnenmarkt wurde mit der Grundsicherung
geteilt, so dass der abgetrennte Eigenbedarf im Land zu Niedriglohn gedeckt wird. Der andere abgetrennte Teil ist der des
Exportes (60% der Wertschöpfung in der BRD). Es ist daher auch zwingend, dass Niedriglohn mit Grundsicherung kombiniert wird,
um dann eine verfügbare Geldmenge zu erhalten, die trotz Arbeit auf dem Niveau der Grundsicherung liegt. - Zugleich ist die
Langzeitarbeitslosigkeit ein Systemkennzeichen des Niedriglohnsektors im Bereich z.B. Zeitarbeit: Dort wird der Menschenhandel mit
Rückgaberecht praktiziert: Unbefristete Einstellung mit anschließender betriebsbedingter Kündigung (Drehtür-Effekt). Der viel später
eingeführte Mindestlohn liegt in einem Bereich, der knapp oberhalb der verfügbaren Geldmenge aus Grundsicherung liegt.
Niedriglöhner, die mit Hartz 4 aufstocken wollen, müssen zuerst andere Leistungen Dritter z.B. Wohngeld beziehen,
eh Grundsicherung beziehbar ist, die natürlich auf Anrechnung basiert.

Es ist also eine Lüge, wenn Entgelt aus Arbeit über der Grundsicherung liegen muss. - Was anderes kann man von der
SPD auch nicht erwarten, denn sie ist vollständig vom elitären Christjudentum assimiliert worden. Und: Wenn ein
elitärer Christjude das Maul aufmacht ...

19.06.2018 gegen-hartz.de

Eine libanesisch- türkischstämmige Familie hatte 117.000 Euro über die Bank "Western Union" bezogen und zugleich
festgelegt:

Das Darlehen kam von einem wohlhabenden Veranstalter von Hahnenkämpfen.

Das Darlehen wurde in Anschaffungen wie Auto, in Kosten für Hochzeit und Reise und in die Begleichung von
Verbindlichkeiten investiert.

Ein Darlehensvertrag muss aus religiösen Gründen entfallen: Ein Darlehensvertrag gibt es unter Familienangehörigen und Freunden
nicht. Eine Zinsvereinbarung ist verboten. Quittierungen von Rückzahlungen an den Geldgeber sind unüblich.

Urteil Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - Der als Darlehen deklarierte Geld-Zufluss von Dritten an einen Bezieher der
Grundsicherung muss mit einem Darlehensvertrag belegt werden, damit so der Verdacht des Missbrauches von Steuermitteln
entfallen kann. Im Darlehensvertrag müssen die Darlehenshöhe, die Rückzahlungsmodalität und der Zeitpunkt des
Vertragsschlusses ersichtlich sein. Erfolgt der Zufluss ohne Darlehensvertrag, ist der Zufluss der Zahlungen als Einkommen
an die Leistungen des Trägers der Grundsicherung anzurechnen.

19.09.2018 faz.net

Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) - Vermieter können nun Mietschuldnern ordentlich und zusätzlich fristlos kündigen.
Ziel ist es, dass mit Nichtwirksamkeit der fristlosen Kündigung die ordentliche Kündigung greift, wenn diese rechtmäßig ist,
so dass dann der Schuldner nicht mehr Mieter sein kann.

02.10.2018 gegen-hartz.de

Urteil Bundessozialgericht in Sachen KdU Hartz 4

Die Rechtslage zum Zeitpunkt des Zuflusses eines Mieterguthabens und dessen Anrechnung an Hartz 4 in Form des
KdU-Erstattungsbegehrens des JobCenters ist zu beachten.
Der Zufluss, der Regelsatzanteile als Mietzahlungen für den Teil der Miete, den das JobCenter nicht übernimmt, ist
an Hartz 4 anzurechnen, wenn das die Rechtslage um Zeitpunkt der Rückforderung des JobCenters vorgibt, so dass die
zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Rechtslage nicht anzuwenden ist. (14.06.2018, B 14 AS 22/17 R)

Der erst jetzt höchstrichterlich beurteilte Fall stammt aus dem 2012.

ohne Datum, gelesen am 15.01.2019 morgenpost.de

"Urteil
Jobcenter kann Leistung bei verpasstem Erbe zurückfordern"

...

"Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG)"

...

"Gibt ein Erbe das Vermögen zu schnell aus, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten, entschied
das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG).

Denn in einem solchen Fall führt der Empfänger seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der
Solidargemeinschaft selbst herbei (Az.: L 13 AS 111/17)."

...

15.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Abgesehen vom Kauderwelsch des Morgenpost-Dilettanten waren folgende Informationen dem Artikel zu entnehmen:

Hat ein Mensch, der seinen Lebensunterhalt nur aus Erbmasse begleicht, diese nicht so gestückelt, dass die nach dem Verbrauch
der Erbmasse eintretende Bedürftigkeit nach SGB II - ALG II in billigenswerter Weise ohne zulasten der Solidargemeinschaft
entstanden ist, darf der Träger der Grundsicherung die Bedürftigkeit als vom Bedürftigen rückzahlungspflichtig finanzieren. Die
Stückelung hat das Gericht im Rahmen der Feststellung der groben Fahrlässigkeit des Erben festgelegt: Immobilien im Wert von
120.000 Euro sowie Geld- und Wertpapiervermögen in Höhe von 80.000 Euro ermöglichen zusammen 7 Jahre und 7 Monate
Lebensunterhalt aus Erbmasse ohne zusätzliche Entgelttätigkeit (durchschnittlich 2197,80 Euro pro Monat).

23.01.2019 bamf.de

BRD-Migrationsbericht 2016/2017

In 2017 gab es

1,55 Millionen Zuzüge, davon 67% aus der EU (2016 waren es 56,3%), davon vor allem aus Rumänien, Polen und Bulgarien.

1,13 Millionen Fortzüge.

198.317 Asylanträge (2016 waren es 722.370).

114.861 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen (2016 waren es 105.551, 2015 waren es 82.440).

19,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Privathaushalten 23,6% aller Personen in Privathaushalten.

23.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Was ein Hören auf größeren Straßen z.B. im Berlin-Prenzlauer Berg und -Weißensee liefert: Die Bevölkerung redet inzwischen klar
und deutlich nicht Deutsch. Die Parallelgesellschaften zersetzen ganze Stadtgebiete: Bsp.: Das Deutsche Duckmäusertum äußert sich
in seiner Proportionalität zu Parallelgesellschaften, wenn Menschen aus anderen Kulturen das Zusammenleben in Berlin
so dominieren, dass die Sau raus gelassen wird. Wird z.B. in einer Berliner Sparkasse - der Autor dieser Dokumentation
war der Einzige, der sich gegen die Sau gewehrt hat - ein Ausländer albanischen Typs laut brüllend ein Telefonat in Mitten
der wartenden Menschen anfangen und in Deutsch lautstark darauf hingewiesen, das zu unterlassen, dann zeigt der Ausländer
das Leck-Mich-Am-Arsch-Symbol - wie es die Italiener gerne zeigen - und brüllt weiter ins Telefon. Und: NIEMAND, außer
1 Mensch, hat sich gegen dieses Sau-Rauslassen verwahrt. Auch die Sparkassenangestellten hielten dass Maul. - Mit anderen
Worten: Man ist sich auf der "Straße" nicht mehr vor Sau-Loslassen-Gesellschaften sicher, denn Parallelgesellschaften
haben - und das zeigt nicht nur der Islam ganz klar - auch Ansichten, die bewusst nicht Gewohnheitsrecht der Einheimischen
berücksichtigen. Und niemand weiß, welche konkrete Strukturen hinter Parallelgesellschaften stecken, die die Verhältnisse
für Einheimische massiv abändern und verwerten. - Was dabei nicht hilft, ist die Hochsaison der Waffenverkäufe in
der BRD mit Kleinem Waffenschein - abgesehen vom großen Waffenschein - denn Waffen sind kein Mittel der Kommunikation.
Dazu gehören auch Reizgas- oder Elektroschocker-Waffen. Diese Unterdrückung der Lebensqualität der Einheimischen durch
Parallelgesellschaften äußert sich auch im blühenden Antisemitismus in der BRD.

Pulverfass, auch für Touristen, die sich am städtischen Zerfall laben, bis es die Touristen selbst erwischt: Hass auf den Straßen
auch in Form des Maulhaltens, also Duckmäusertum.

Dass es in der Ostzone mehr Duckmäusertum geben könnte, mag sein, wobei die Zuströme aus der BRD-West das Leben der
Einheimischen bereits z.T. massiv verstümmelt und abändert. Kleinbürgertum und Provinzialismus haben Hochkonjunktur.
Woher soll Anderes auch kommen, denn neben Hamburg gibt es in der BRD keine anderen echten Großstädte. Dass z.B.
die Hessen in der Politik der berliner Kommunisten als "Die Linke" angekommen sind, fragt kein Wähler. Aber es ist so: Berliner
Kommunisten ist Hoheitsgebiet der Wessis, die ihren Chancen wegen devotem Wahlverhalten der einheimischen Ossis
und Zuzug aus BRD-West optimal nutzen: Bis hin zu Seilschaften der Kommunisten. - Hat sich also nichts geändert mit dem
Duckmäusertum der Ossis damals und heute.

24.01.2019 faz.net

Die BRD-Monopolkommission lehnt die vom Handwerk geforderte Wiedereinführung der Meisterpflicht in zulassungsfreien Berufen ab.

Der Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer stellt fest:

Die Aufgabe der Monopolkommission ist es auch, über Wettbewerbsverzerrungen und unfaire Wettbewerbsbedingungen zu wachen.

"Von Wettbewerbshütern erwarte ich, dass sie das große Ganze in den Blick nehmen und nicht einfach wohlbekannte
Positionen wiederholen. Das ist Schreibtischargumentation, die mit der wirtschaftlich-gesellschaftlichen Realität nichts zu tun hat."

"Es hat wohl rein gar nichts mit fairem Wettbewerb zu tun, wenn Betriebe, die ihren Pflichten bei den Sozialversicherungsabgaben
nachkommen, in Konkurrenz zu Betrieben stehen, die das nicht tun. Betriebe, die keine Sozialversicherungsabgaben leisten, können
natürlich günstiger anbieten."

24.01.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Der Handwerks-Präsident denkt nicht über den Tellerrand:

Ein Unternehmen am Markt, dass z.B. keine gesetzlichen Pflichtabgaben leistet, kann gar nicht preisgünstiger am Markt auftreten,
weil es das Unternehmen am Markt nicht geben kann.

Was der Präsident also meint: Am Markt dürfen Unternehmen auftreten, die widriges Verhalten gegen Gewinn ausüben, also
gewerblich betrügen. - Ja, und ? Na nichts weiter: Am Markt gibt es massenweise solcher Unternehmen z.B. im Niedriglohnbereich,
die z.T. den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten. Niedriglohn ist auch synonym für Unternehmen, die ohne diesen Lohn am Markt
nicht existieren würden bzw. geringere Gewinne hätten. Und Niedriglohn im Handwerksbereich :-)))) Yep !!!

Was der Präsident völlig übersieht: Die Meisterfreiheit ist ein inzwischen systemisches Merkmal am BRD-Binnenmarkt und dessen
Einwanderung. Denn letztere ist es, die forciert werden soll und das auch in den Niedriglohn. Vor etlichen Jahren haben sich die
Handwerkskammer dagegen gewehrt, dass z.B. selbstständige Softwareentwickler als Kundenbetreuer auch Kleinarbeiten an
Rechentechnik, wie das Auswechseln eines CD-Laufwerkes oder Netzteiles anhand von käuflichen Gerätemodulen ausüben
dürfen, wenn es sich nicht um zugewanderte Polen handelt. Denn die durften nach Gesetzeslage die Auflage der Handwerkskammern,
dass der einheimische o.g. Kundenbetreuer einen Meister z.B. im Elektrotechnik nachweisen muss, getrost umgehen. Und
keine Handwerkskammer hat jemals betroffene Einheimische - z.B. der Autor diese Dokumentation - in Schutz genommen.
Auch die Polen sind also bis heute Quelle von Arbeitskräften, deren Normierung systemisch und nicht nach Argumentation der
Handwerkskammer oder -präsidenten bestimmt ist, denn die haben schon länger wenig zu sagen, was die Verwertung der
Meisterpflicht angeht. ... Wozu auch, gell :-)))

31.01.2019 gegen-hartz.de

In 2016 wurden 0,764 Milliarden Euro der Förderung und Qualifizierung von ALG II-Beziehern in Verwaltungsgelder
der JobCenter umgewandelt.

In 2018 wurden 0,911 Milliarden Euro der Förderung und Qualifizierung von ALG II-Beziehern in Verwaltungsgelder
der JobCenter umgewandelt.

04.02.2019 faz.net

Die BRD-Regierung hat geplant, die Grundsicherung für Altersrentner auf 110% der Grundsicherung aufzustocken, wenn
der Rentner 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hatte und die Bedürftigkeit auf Grundsicherung
festgestellt wurde. Auch diese Aufstockung ist steuerfinanziert.

Die SPD will entgegen den Planungen der BRD-Regierung nun die o.g. Prüfung auf Bedürftigkeit entfallen lassen.
Die CDU/CSU lehnen dann Vorhaben der SPD ab. Des Weiteren wird der BRD-Haushalt nicht in der Lage sein,
alles zu finanzieren, da die Steuereinnahmen sinken werden.

06.02.2019 faz.net

Die SPD plant

Arbeitslose mit ALG I-Anspruch und einem Alter von 58 Jahren sollen max. 33 Monate ALG-I beziehen können, bevor
ALG-II greift.

Das ALG-II wird in den Regelsätzen nur in soweit angepasst, dass sich Entgelttätigkeit im Niedriglohnsektor anstelle Bezug
von ALG II lohnt.

06.02.2019 vom Autor dieser Dokumentation

.... dass sich Entgelttätigkeit im Niedriglohnsektor mit Aufstockung durch ALG-II lohnt.

Klarer geht es nicht: Grundsicherung ist eine Systemkomponente des Niedriglohnsystemes am BRD-Binnenmarkt.
Integration in Arbeit muss also ebenfalls in den Niedriglohnsektor führen.

Der Autor dieser Dokumentation hat diesen Sachverhalt bereits an anderen Stellen klar bewiesen.

04.02.2019 morgenpost.de

Der staatliche Unterhaltsvorschuss (Alimente vom Staat)

wurde zum 1. Juli 2017 ausgeweitet: Das Alter des Kindes, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wurde von 12 auf 18
Jahre angehoben. Die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre wurde abgeschafft.

wurde in 2017 für ca. 520.000 Kinder und Jugendliche erbracht.

wurde in 2018 für ca. 780.000 Kinder und Jugendliche erbracht.

entfällt faktisch, wenn das Elternteil bzw. die Eltern Bezieher von Grundsicherung ALG II sind: Der ALG-II-Betrag wird um das
Kindergeld gemindert, so dass wegen erbrachtem Kindergeld der volle ALG-II-Betrag geleistet wird.

hat z.Z. seine Rückholquote - überwiegend bei säumigen Vätern - von unter 20%.

19.02.2019 morgenpost.de

Urteil Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Eine Regelung in einem Testament, das Erbe zur Erlangung eines Umstandes verwendet,
ist nichtig, wenn diese Erlangung sittenwidrig ist, wobei das benannte Erbe nicht entfällt. Beispiel: Die Kopplung eines Erbes an eine
Besucherpflicht ist nichtig, da es sittenkonform ist, wenn der Erbe freiwillig Besuche vollziehen kann - und: Erbe bzw. Miterbe bleibt
bestehen. (Az.: 20 W 98/18)

01.03.2019 morgenpost.de

Der berliner Wohnungsmarkt hat sich wie folgt gewandelt:

Um die aktuell 135.000 fehlenden Wohnungen bauen zu könne, werden mindestens 8 Jahre benötigt.

Es werden mehr Wohnungsbauten genehmigt als fertiggestellt: Bis Ende 2017 betraf das 58.990 Wohnungen.

2007 bis 2017 wurden 96.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Die mittlere Angebotsmiete in Berlin lag in 2018 bei 10,32 Euro kalt je Quadratmeter (53 Cent mehr als in 2017).
9% aller berliner Mietwohnungen wurden mit einer mittleren Nettokaltmiete von unter 7 Euro pro Quadratmeter angeboten.
91% aller Angebote lagen darüber.
In der berliner Innenstadt lagen die Mieten sogar fast flächendeckend bei mehr als 12 Euro kalt pro Quadratmeter.

29.04.2019 gegen-hartz.de

Die Bundesagentur für Arbeit beendet die Erbringung von Bargeldleistungen und bietet als Ersatz die Kassen von
Einzelhandel-Unternehmen an, die mit dem Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) zusammenarbeiten.
Z.Z. sind das die Einzelhändler Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Der Bezug von Bargeld für "fördergründige
Arbeitslosengeld II Bezieher" ist an die Verfügbarkeit dieser Einzelhändler gebunden, die zudem nicht an den Datenschutz
im Sozialrecht gebunden sind: Wer Geld an den Kassen dieser Einzelhändler bezieht, muss sich als Hartz-4-Empfänger
outen oder kein Geld beziehen. Das gilt auch für in finanzielle Notlage geratene Bezieher der Grundsicherung. In jedem
Fall gibt es das Geld nur gegen amtlichen Nachweis des Bezuges des Geldes vom Träger der Grundsicherung.
Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht in der Lage, eigene Kassenautomaten störungsfrei anzubieten und verzichtet
daher ganz auf diese.

29.04.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Na bitte: Hat es der Gesetzgeber endlich geschafft, den "Judenstern" für Hartz-4-Bezieher zu implementieren: Das Zeichen für
Selektion.

08.04.2013 dradio.de

Die Bundesagentur für Arbeit will im Bereich Hartz 4 die ärztlichen Atteste sachlich prüfen, wenn ärztliche Bescheinigungen
aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit zu häufig eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. In diesen Fällen geht die Bundesagentur
für Arbeit davon aus, dass die Ärzteschaft das Blaumachen eines Hartz-4-Empfängers unterstützt, dagegen vorzugehen ist,
um die Hartz-4-Leistungen für dies Zeiträume als ungerechtfertigt gezahlt darstellen zu können: Die Blaumacher werden
sanktioniert. Der Zugriff auf Daten der Arztbescheinigung und damit auf die Schweigepflicht des Arztes erfolgt von
Sachbearbeiterebene aus.

08.04.2013 vom Autor dieser Dokumentation

Das Vorgehen gegen ärztliche Bescheinigungen erweitert den Zugriff des Gesetzgebers aus auf das Versicherungsverhältnis
(gesetzlich oder privat) aus: Der Träger der Grundsicherung tritt damit indirekt dem Verhältnis bei. Dieses ist ein Systemwechsel,
da der Träger der Grundsicherung die amtsärztliche Prüfung der Grundsatzbedingung einer Arbeitsfähigkeit im Sinne SGB II
schon immer vollziehen lassen kann, wobei der Betroffene der Datenweitergabe zustimmen muss. Das Anzweifeln der Arztattestes
erlaubt nun den Zugriff auf Daten seitens der Kassenärztlichen Vereinigung und deren Kassenärzte, um unabhängig von der
Bereitwilligkeit der Betroffenen zur Verarbeitung dessen Daten eine Fremdbestimmung zu bewirken. Dass der Arzt in seiner
Schweigepflicht bereits durch einen Sachbearbeiter, der weder amtsärztliche noch andere ärztliche Kompetenz hat, die Gründe
der Arztentscheidung prüfen zu können. Damit gilt: Das Anzweifeln der Arztbescheinigung hat einen anderen Zweck, als
die Feststellung der Arbeitsfähigkeit nach SGB II. Die Kostensenkung für Aufstocker oder Ein-Euro-Jobber ist zwar optimierbar,
denn nur die, also eine Minderheit der Hartz-4-Empfänger, können Blau machen, aber der Druck auf Arbeitslose lässt sich
so nebenbei erhöhen, auch wenn es bisher keine Arbeit für Betroffene gab, aber wegen dem Druck sich finden lassen
könnte. Außerdem passt das Markenzeichen der Asozialität als Arbeitsfaulheit gut zum verbreiteten Stigma für Hartz-4-ler, dem
virtuellen Judenstern als Zeichen der traditionsreichen Selektion.

30.04.2019 gegen-hartz.de

Im Rahmen der deren Fremdunterbringung als Integration von Kindern und Jugendlichen durch diese in der BRD wie folgt selektiert:

In 2008 lebten ca.

60.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Pflegefamilien.

70.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Heimen.

In 2017

lebten ca. 81.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Pflegefamilien.

lebten ca. 100.000 Kinder nicht in der angeborenen Familie sondern in Heimen.

lebten fremd untergebrachte Kinder, die in die angeborenen Familien zurückehren, durchschnittlich 30 Monate nicht in den
angeborenen Familien (Teilselektion).

kehrten ca. 66% nicht mehr in die angeborenen Familien zurück (Totalselektion).

waren 78% der fremduntergebrachten Kinder Mitglieder einer Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft (Sozialselektion).

09.05.2019 gegen-hartz.de

Der Gesetzgeber hat im Bereich SGB II die normierte Übernahme der Kosten der Unterkunft implementiert, wobei
die Norm nicht an Realitäten am Wohnungsmarkt angepasst sein müssen. Vielmehr hat der Gesetzgeber das Ziel,
die Kosten der Unterkunft für den Träger der Grundsicherung zu mindern, in dem aus dem Regelsatz die Kosten
der Unterkunft teilzufinanzieren sind (wenn der Wohnungswechsel und oder Mietkostensenkung nicht möglich
sind). Der Gesetzgeber hat Bedingungen der Norm so definiert, dass z.B. in 2017 ca. 25% der Hartz-4-Haushalte
die Kosten der Unterkunft aus dem Regelsatz mitfinanzieren und damit die Träger der Grundsicherung um 0,6 Milliarden
Euro erleichtert haben.

09.05.2019 vom Autor dieser Dokumentation

Der Hartz-4-Regelsatz wird aus Bundesmitteln bezahlt. Die Kosten der Unterkunft übernimmt der lokale Träger der Grundsicherung.
Der Gesetzgeber will also, dass mit Bundesmitteln kommunale Finanzen refinanziert werden (Bundessteuern refinanzieren
lokale Steuern).

15.05.2019 morgenpost.de

Reform des Berufsbildungsgesetzes - u.a.

Ab 2020 werden Mindestlöhne für Azubis eingeführt, wenn gewerkschaftliche Tarife nichts Abweichendes festlegen.
Die Mindestlöhne werden dynamisiert.

Der Ausbildungstitel "Meister" wird durch "Bachelor Professional" ersetzt.

Der Ausbildungstitel über dem Meisterniveau wird durch "Master Professional" ersetzt.

Die Ausbildung in Teilzeit kann auch durch Verlängerung der Ausbildungsdauer implementiert werden.

06.06.2019 zeit.de

Im Rahmen der Masseneinwanderung in die BRD finanziert die BRD Hilfen für die Rückkehr abgelehnter oder
freiwillig ausreisender Asylanten: In 2018 waren es knapp 9,5 Millionen Euro für angelehnte Asylanten und
19,75 Millionen für freiwillig Rückkehrende.

Seit 2014 haben über 100.000 abgelehnte Asylsuchende die finanzielle Rückkehrhilfe der BRD benutzt,
wobei davon 2000 später wieder in die BRD einreisten, um zur Familie zu ziehen, oder zu studieren, oder
um zu arbeiten. Diese Personen müssen die von der BRD gezahlten Hilfen zurückzahlen (Anfang 2012 bis Ende
April 2019 wurden insgesamt ca. 83.000 Euro zurückgezahlt).

18.09.2019 welt.de

Dachverband der Tafeln in BRD stellt fest:

Die bundesweit erste Tafel wurde 1993 in Berlin gegründet.

Bundesweit gibt es derzeit 947 Tafeln mit 60.000 Mitarbeitern. 90 Prozent der Mitarbeiter engagieren sich ehrenamtlich.

61% der Helfer sind Frauen.

63% der Helfer sind Senioren.

20% der Helder sind Bedürftige oder frühere Bedürftige.

6% der Helfer sind unter 30 Jahre alt.

Die Tafeln nutzen jährlich ca. 265.000 Tonnen Lebensmitteln, die ansonsten weggeworfen werden würden.
In der BRD werden jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen.

Die Tafeln sind im Bereich Kühlfahrzeuge und Lagerkapazitäten unterfinanziert.

Dachverband der Tafeln in BRD - Verbandschef Jochen Brühl stellt fest:

In 2018 stieg die Anzahl der

Nutzer der Tafeln (Lebensmittel) um 10% auf ca. 1,65 Millionen.

Rentner als Nutzer der Tafeln (Lebensmittel) um 20%.

Kinder und Jugendliche als Nutzer der Tafeln (Lebensmittel) um 10% (50.000 Kinder).

Z.Z. gibt es 500.000 Kinder und Jugendliche, die die Tafeln nutzen.

Z.Z. sind 20% der Tafelnutzer Flüchtlinge (in 2018 waren es 26%).

Die beiden wichtigsten Gründe, die Tafeln zu nutzen, sind niedrige Renten und Langzeitarbeitslosigkeit.
"Diese Entwicklung ist alarmierend - Altersarmut wird uns in den kommenden Jahren mit einer Wucht überrollen,
wie es heute der Klimawandel tut." In Deutschland werden Kinder "systematisch" vernachlässigt, das Bildungssystem
ist eines der "undurchlässigsten" aller Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.'
Notwendig sind "tief greifende Reformen" und "verbindliche, ressortübergreifende Ziele" zur Armutsbekämpfung.

04.06.2020 gegen-hartz.de

Der nicht zweckgebundene Kindergeld-Bonus wird unabhÀngig von der finanziellen LeistungsfÀhigkeit der EmpfÀnger
ausgezahlt, wobei der Bonus

300 Euro pro Kind betrÀgt.

nicht der Grundsicherung Hartz 4 und nicht der Sozialhilfe angerechnet wird.

mit der Steuerrückzahlung ab einer bestimmten zu versteuernden Einkommenshöhe angerechnet wird.




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