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Eurozonen-Systemkrise Kurz-Chronologie 2020


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Hinweis zum Dezimalsystem USA und z.B. BRD:

05.09.2016 de.wikipedia.org/wiki/Billion

Billion
Der Zahlenname Billion steht im deutschen Sprachgebrauch für die Zahl 1000 Milliarden oder 1.000.000.000.000 =
10 hoch 12, im Dezimalsystem also für eine Eins mit 12 Nullen. 1000 Billionen ergeben eine Billiarde. Der Vorsatz
für Maßeinheiten für den Faktor eine Billion ist Tera mit dem Zeichen T. Abgekürzt wird sie mit Bio. oder Bill.,
wobei Letzteres mit Billiarde verwechselt werden kann.

Das US-amerikanische Billion hingegen entspricht der deutschen Milliarde. 1 Billion US sind also 1 Milliarde deutsch.

In deutschen Medien werden Billion und Milliarde gern verwechselt: Wenn keine Währung angegeben wird,
handelt es sich um Schrott-Qualität der Medien.
Wird US-Dollar angegeben, so muss man von der US-Billion und nicht von 1000 Milliarden deutsch ausgehen.


Diese Webseite beschäftigt sich mit den 2 Finanzkrisen, die parallel
auftreten und sich gegenseitig bedingen.

1. Die Mischung von US-Immobilien-Krediten mit divergenten Deckungssicherheiten zu
Wertpapierpaketen und deren weltweiter Verkauf. Das Platzen der US-Immobilien-Wertpapierblase
im Zuge des wirtschaftlichen Niederganges von Teilen der US-Bevölkerung.

2. Die Eurosystemkrise, die z.B. durch die Verwertung von geplatzten
US-Immobilien-Wertpapierpaketen und u.a. durch die leichte Beschaffung von
Eurokrediten unabhängig von der nachhaltigen Wirtschaftskraft der sich
verschuldenden Euroteilzone (z.B. Griechenland) entstand.

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Historie 2020
Impressum

Historie 2020             (Übersicht)

07.01.2020 zeit.de

In der EU werden in der EU getätigte Importe UND Exporte staatenweise erfasst. Ziel ist es, den automatischen Datenabgleich
zwischen Importeur und Exporteur zu unterlassen. Das ermöglicht den nachhaltigen Umsatzsteuerbetrug: Ein Exporteur
nennt einen formalen Importeur von Waren, der aber diese niemals tatsächlich importiert, denn die Waren wird am
Binnenmarkt des Exporteurs umgesetzt, ohne dass Umsatzsteuer fällig wird, denn der Umsatz am Binnenmarkt ist
durch den angeblichen Export, für den es ja keine Umsatzsteuer haben kann, getarnt worden. Dieser Betrug klappt solange,
wie niemand die Exporte mit den tatsächlich vollzogenen Importen vergleicht, wobei der formale Importeur von
seinem Missbrauch durch den Exporteur nicht unbedingt wissen muss.

Laut IfW und Ifo-Institut

gibt es innerhalb der EU

18% mehr Warenexporte als tatsächlichen Importe.

26% mehr Dienstleistungsexporte als tatsächliche Importe.

beträgt der Umsatzsteuerbetrug in der EU ab 30 Milliarden Euro jährlich.

16.01.2020 dradio.de

Die BRD-Regierung und die Bundesländer der BRD haben sich auf folgende Kohle-Ausstieg-Grundsätze geeinigt:

Bis spätesten 2018 ist die BRD aus der Kohleförderung und - verstromung ausgestiegen. Bis Ende 2022 sollen 7 Blöcke des
RWE-Konzerns - meist kleinere und ältere - abgeschaltet werden. In der Ostzone wird Ende 2028 die Anlage in Jänschwalde in
Brandenburg als erste Anlage der Ostzone komplett abgeschaltet sein.

Abzuschaltende Kohlekraftwerke ermöglichen es, dass

der Kohleabbau in der BRD nicht eingestellt wird: Der Tagebau Garzweiler im Rheinland soll trotzdem noch ausgebaggert werden.
Dadurch würden sechs weitere Dörfer verschwinden, in denen noch Hunderte Menschen leben.

50 Prozent der Braunkohle-Kraftwerkskapazität der BRD bis 2035 am Netz bleiben.

in NRW ein nagelneues Steinkohlekraftwerk in Betrieb geht.

in der Ostzone der BRD Gaskraftwerke gebaut werden.

4,1 Milliarden Euro Entschädigung an betroffene Kraftwerkbetreiber gehen.

RWE-Chef Schmitz erklärte, dass "kurzfristig" mehr als 3.000 Stellen wegfallen und bis 2030 dann insgesamt etwa 6.000
Stellen wegfallen sind.

16.01.2020 dradio.de

In Russland wurde der Regierungschef ausgetauscht: Medwedew ist zurückgetreten und der Wunschkandidat von Putin, der
bisherige Chef der russischen Steuerbehörde, Mischustin, angetreten.

Der russische Präsident Putin beabsichtigt nun, Verfassungsänderungen durchzusetzen. Unter anderem hatte Putin angeregt, den
Regierungschef künftig vom Parlament wählen zu lassen.

16.01.2020 bundesregierung.de

"Bund-Länder-Einigung
Fahrplan für Kohleausstieg steht

Der Bund und die vier Braunkohle fördernden Bundesländer haben sich bei einem Treffen im Kanzleramt auf einen Stilllegungspfad
für die deutschen Kohlekraftwerke verständigt. Demnach wäre möglich, das Ende der Kohleverstromung um drei Jahre auf 2035
vorzuziehen. Der Bund unterstützt die betroffenen Länder mit 40 Milliarden Euro. Was die Einigung sonst noch enthält.

Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen bald vom Netz gehen - der erste davon bereits in diesem Jahr.

Foto: Frank Bienewald/LightRocket via Getty Images

Das Ende der Kohleverstromung in Deutschland - das soll der Stilllegungspfad regeln, den Bundeskanzlerin Angela Merkel
gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesumweltministerin Svenja
Schulze und Kanzleramtschef Helge Braun den vier Braunkohle fördernden Bundesländern vorgestellt hat.

Dieser Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg haben die Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt), Michael
Kretschmer (Sachsen), Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) und Dietmar Woidke (Brandenburg) zugestimmt. Die Einzelheiten sollen
in einem Kohleausstiegsgesetz geregelt werden.

Die wesentlichen Punkte der Einigung:

Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung bereits im Jahr 2035
Verzicht auf die Nutzung des Braunkohletagebaus Hambacher Forst
zusätzliche Gaskraftwerke an den bisherigen Kraftwerkstandorten
Einführung eines Anpassungsgeldes für Beschäftigte in Kohlekraftwerken sowie im Braunkohletagebau
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Finanzhilfen und Strukturstärkung in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038
Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Strukturstärkung um weitere Maßnahmen wie ein Innovationszentrum Universitätsmedizin in
Cottbus, neue Helmholtz-Zentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier, sowie ein "Helmholtz-Cluster für
nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft" in Jülich
Neue Förderrichtlinie für stromintensive Unternehmen

Rechtssicherheit und Planbarkeit geschaffen

Von einem "historischen Durchbruch" sprach Wirtschaftsminister Altmaier bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Finanzminister
Scholz und Umweltministerin Schulze. Die Einigung schaffe "Rechtssicherheit und Planbarkeit, die sicherstellt, dass wir unsere
Klimaziele einhalten und dass trotzdem die Versorgungsicherheit gewährleistet ist?, so Altmaier. Sie sei möglich gewesen, weil die
Bundesregierung gemeinsam und geschlossen mit den Kraftwerksbetreibern über den Ausstieg und den Bundesländern über den
Strukturwandel verhandelt habe.

"Deutschland als eine der leistungsfähigsten und erfolgreichsten Wirtschaftsnationen der Welt ist jetzt mit großen Schritten dabei, das
fossile Zeitalter zu verlassen", betonte Finanzminister Scholz. Dem Abbau der Kohlestromleistungen werde man mit einem verstärkten
Ausbau der erneuerbaren Energien ? verstärkt durch regelbare Energien ? begegnen. Für das vorzeitige Abschalten erhalten die
Kraftwerksbetreiber in den kommenden 15 Jahren Entschädigungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro.

"Wir sind das erste Land, das verbindlich aus Atom und Kohle aussteigt. Das ist auch ein wichtiges internationales Signal", lobte die
Umweltministerin die Bund-Länder-Einigung. Sie betonte, dass keine Region "im Regen stehen gelassen" werde und dass der Ausstieg
aus der Kohle sozialverträglich gestaltet wird. Acht sehr alte Kohlekraftwerksblöcke sollen nun sehr schnell vom Netz gehen - der
erste davon bereits in diesem Jahr.
Donnerstag, 16. Januar 2020"

"Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg

Besprechung der Bundeskanzlerin mit BM Scholz, BM Altmaier, BM?in Schulze, BM Braun sowie MP Woidke (BB), MP Laschet
(NW), MP Kretschmer (SN) und MP Haseloff (ST) am 15.1.2020

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:

per E-Mail teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg
per Facebook teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg
per Twitter teilen, Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg

Pressemitteilung 22
Donnerstag, 16. Januar 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

1. Die Kommission ?Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung? (WSB) hat im vergangenen Jahr einen gesamtgesellschaftlichen
Konsens erarbeitet, wie Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigen und der Strukturwandel in den Kohleregionen erfolgreich
gestaltet werden kann. Die Bundesregierung hat daraufhin mit dem Sofort-Programm für die Braunkohleregionen und dem Entwurf des
"Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" wichtige Bausteine des Kohle-Konsenses umgesetzt und auf den Weg gebracht. Jetzt wird
der Kohleausstieg durch das Kohleausstiegsgesetz umgesetzt.

2. Die Bundesregierung hat den Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
einen Stilllegungspfad für die Braunkohlekraftwerke in Deutschland vorgestellt, den sie beabsichtigt mit den Betreibern der
Braunkohle-Kraftwerke und -Tagebaue vertraglich festzulegen. Die Ministerpräsidenten stimmen diesem Stilllegungspfad zu. Im
Rahmen der von der WSB-Kommission empfohlenen umfassenden Überprüfung im Jahr 2026 und 2029 soll bezüglich dieses
Stilllegungspfades auch geprüft werden, ob der Stilllegungszeitpunkt für die Kraftwerke nach dem Jahr 2030 jeweils 3 Jahre
vorgezogen und damit das Abschlussdatum 2035 erreicht werden kann. Die Verpflichtung zur Rekultivierung und
Wiedernutzbarmachung verbleibt bei den Unternehmen.

3. Durch diesen Stilllegungspfad wird erreicht, dass der Hambacher Forst gemäß Empfehlung der WSB-Kommission entgegen der
bisherigen Genehmigung nicht für den Tagebau in Anspruch genommen wird.

4. Zum Zwecke der Energieversorgungssicherheit wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler in den
Grenzen der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts im Kohleausstiegsgesetz festgestellt.

5. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung im Januar 2020 auf den Weg bringen. Das
Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden. Um den Ausstieg aus der Kohleverstromung am
Strommarkt auszugleichen, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend des 65%-Ziels in 2030 im Rahmen einer EEG-
Novelle beschleunigt und die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt. Es sollen zusätzliche 2
Gaskraftwerkskapazitäten den Wegfall großer Mengen regelbarer Energie an bisherigen Kraftwerksstandorten ersetzen, zum Beispiel
in Jänschwalde.

6. Die Bundesregierung wird ein Anpassungsgeld (APG) für Beschäftigte in Braunkohle-Kraftwerken und -Tagebauen sowie in
Steinkohle-Kraftwerken einführen. (Für den Steinkohle-Bergbau existiert bereits ein APG.) Das APG wird bis 2043 gezahlt werden.
Unternehmen wird die Möglichkeit gegeben, das APG im Sinne einer Stellvertreterregelung auch standortübergreifend einzusetzen.
Ein Vermittlungsvorrang wird bei der APG-Zahlung nicht verlangt.

7. Mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen ?Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen? wird der Bund den Ländern
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt längstens bis 2038 Finanzhilfen in Höhe von bis zu 14 Milliarden
Euro gewähren. Diese ermöglichen besonders bedeutsame bzw. gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer
Gemeinden (Gemeindeverbände). Darüber hinaus verpflichtet sich der Bund, in seiner Zuständigkeit weitere Maßnahmen zugunsten
der Braunkohleregionen in einem Umfang von bis zu 26 Milliarden Euro bis spätestens 2038 zu realisieren.

8. Um die Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Braunkohlerevieren zügig zu realisieren, werden zusätzliche Planungskapazitäten
aufgebaut.

9. Die Gesetze sollen zügig in Kraft treten. Bund und Länder treffen bereits jetzt geeignete Vorbereitungen, um die ersten Maßnahmen
schnell auf den Weg zu bringen. So hat die Bundesregierung im Haushalt Mittel bereitgestellt. Zudem gibt es bereits zahlreiche
konkrete Planungen der Ressorts für Behördenan- und umsiedlungen in den betroffenen Kohleregionen und für die Stationierung von
Bundeswehreinheiten, zum Beispiel in der sächsischen Lausitz.

10. Die Bundesregierung wird mit den Ländern Brandenburg, NordrheinWestfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis Mai 2020 eine
BundLänder-Vereinbarung zur Durchführung des Strukturstärkungsgesetzes schließen, welche die Umsetzung der Förderung regelt.

11. Im parlamentarischen Verfahren zum ?Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen? sollen folgende Maßnahmen zusätzlich (im §17)
aufgenommen werden:
a. Ein Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) soll als Kern der Modellregion Gesundheit Lausitz aufgebaut werden.
Forschung, Lehre und Versorgung sollen in neuartiger Weise unter Nutzung der Digitalisierung verknüpft und in einem ?Reallabor? für
digitale Gesundheitsversorgung umgesetzt werden. Zugleich sollen die Medizinerausbildung neu strukturiert und die
Gesundheitsversorgung ?aus einem Guss? neu gedacht werden.
b. Der Helmholtz-Gemeinschaft wird durch zusätzliche Finanzierung ermöglicht, in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen
Revier je ein neues Helmholtz-Zentrum zu gründen. Konzept und inhaltliche Ausrichtung werden durch einen Wettbewerb festgelegt.
c. In Jülich soll ein ?Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft? errichtet werden. Dort wird
eine Wasserstoffwirtschaft mit Hilfe von organischen Wasserstoffträgern, sogenannten Liquid Organic Hydrogen Carrier
(LOHC)-Systemen demonstriert und damit ein Nukleus für umfangreiche industrielle Aktivitäten im Bereich Wasserstoff und Energie
aufgebaut.

12. Es besteht Einigkeit, dass die große Transformationsaufgabe auch der Flankierung durch die EU bedarf. Neben dem Vorschlag für
den ?Just Transition Mechanism? wird es auch darauf ankommen, im Rahmen der Reform des Beihilferechts die notwendigen
Voraussetzungen für eine Stärkung der industriellen Basis der besonders betroffenen Regionen zu ermöglichen.

13. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung durch die Senkung der EEG-Umlage - finanziert aus den
Einnahmen des Brennstoffzertifikatehandels ? bereits eine Senkung der Stromkosten beschlossen. Darüber hinaus wird im
Kohleausstieggesetz das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Förderrichtlinie zu erlassen, wodurch
stromkostenintensive Unternehmen, die in einer internationalen Wettbewerbssituation stehen, ab dem Jahr 2023 einen jährlichen
angemessenen Zuschuss für durch dieses Gesetz verursachte zusätzliche Stromkosten erhalten können, um ihre internationale
Wettbewerbsfähigkeit zu schützen.

14. Wir werden die im WSB-Bericht vorgesehene Innovationsstrategie, um 2025 einen substanziellen Zwischenschritt bei der
Emissionsminderung zu erreichen, weiter verfolgen.

Hinweis: Die Fachminister BM Altmaier, BM Scholz und BM Schulze werden am heutigen Donnerstag, den 16.1. um 9.30 Uhr im
BMWi vor die Presse treten. Der Stilllegungspfad wird veröffentlicht, sobald mit den Unternehmen entsprechende Festlegungen
getroffen wurden, voraussichtlich ebenfalls am heutigen Donnerstag."

16.01.2020 zeit.de

Der internationalen Gipfel zur Befriedung Libyens findet am 19.01.2020 in Berlin statt. Zu diesem Treffen wurde Griechenland,
das an Libyen angrenzt, nicht eingeladen.

Die Türkei und Libyen haben eine Seegrenzen-Vereinbarung abgeschlossen, die griechische Seebereiche einschliessen. Ziel ist es,
Erdgas auf griechischem Gebiet zu fördern.

Griechenland hat angekündigt, dass die Friedensvereinbarungen der EU mit Libyen nur dann nicht zu blockieren, wenn die o.g.
Seegrenzen-Vereinbarung der Türkei und Libyen annulliert wird.

18.01.2020 welt.de

Die vorhandenen Vertragspartner am Iran-Atom-Abkommen gehen gegen die Vertragsverletzungen des Irans vor:
Der Streitschlichtungsmechanismus wurde aktiviert, der im Falle eines Scheiterns der Schlichtung die Wiedereinführung
von UN-Sanktionen gegen Teheran bewirken könnte.

Irans geistliches Oberhaupt Ajatollah Ali Chamenei stellt fest:

US-Präsident Donald Trump ist ein Clown: "Amerikanische Clowns" sagen fälschlicherweise, sie stünden an der Seite der
protestierenden Iraner. Diese Clowns lügen und wollen die iranischen Nation mit einem Dolch tödlich von hinten vergiften.

Deutschland, Frankreich und Großbritannien sind Lakaien der den USA. Ziel ist es, den Iran zu unterwerfen.
Auf Lakaien ist kein Verlass, da Deutschland und Frankreich den Irak im Krieg gegen den Iran (1980-88) unterstützt
haben.

Iran wird keine diplomatischen Verhandlungen in Verbindung mit Druck auf den Iran führen.

US-Präsident Donald Trump mahnt Chamenei ab: Chamenei solle sehr vorsichtig mit seinen Worten sein.

04.02.2020 sueddeutsche.de

Palästina-Israel-Krieg

Die USA und Israel haben nach ihren Vorstellungen festgelegt, wie der Palästina-Staat zu existieren habe - u.a.
Die israelische Annexion des Jordantals und israelische Immobilien in annektierten Gebieten sind erlaubt.
Ost-Jerusalem wird nicht Hauptstadt von Palästina.

Die EU stellt fest:

Die USA und Israel mit ihren Vorstellungen halten sich nicht an die bereits ausgehandelte Zwei-Staaten-Lösung mit den Grenzen von
1967 und gleichwertigem Landtausch. Für anhaltenden Frieden brauche es direkte Verhandlungen zwischen Israel und
Palästina über die ungelösten Fragen. wie z.B. um Grenzverläufe, den Status Jerusalems, Sicherheitsaspekte und Flüchtlingsfragen.
Zugleich muss die von Israel angekündigte Annexion von Teilen des Westjordanlands und des Jordantals unterbleiben.

Palästina hat das Ende der Beziehungen zu USA und zu Israel erklärt und verzichtet damit auch auf Verhandlungen um
Sicherheitsfragen.

04.02.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Mit einem Dritten über die Elementarinteressen verhandeln und wissend, das bei Einbezug des Trägers der Elementarinteressen
dieser Träger nicht verhandeln würde, ist nicht nur dreist und dumm, sondern - wie man sieht - US-republikanisch auf Niveau
von Trump, der sich nicht um bereits verbindlich definierte Verhandlungsziele (Grenzen von 1976) kümmert, sondern lieber
hofft, dass der Dritte auf Kosten des Trägers der Elementarinteressen bevorteilt wird, obwohl eben dieser Träger den Dritten
liquidieren will. .... eigentlich ist unbeschreiblich dumm und treibt die Kriegstätigkeiten gut voran, denn dass Palästina
so reagiert, wie es reagiert hat, war vollkommen klar, ansonsten gäbe es schon den Palästina-Staat. Dieser hat aber
z.Z. nur das Ziel, Israel zu liquidieren. Palästina und friedliche Koexistenz sind genauso nicht kombinierbar wie
Judentum und faires Dasein seiner Nachbarn in Sachen Gebiete und Völkerrecht.
Eigentlich hilft nur, dass Israel und Palästina sich vernichten und damit den Rest der Welt nicht mehr in das atomare
Risiko einzubeziehen. Und eigentlich müsste Trump andere Aufgaben bekommen, z.B. 365 Tage im Jahr Golf und mit
eigenem Geld spielen, Betonung auf EIGENES Geld.

Israel, Palästina und die USA sind gottesrechtliche Zentren in der Welt, die mit Macht ausgestattet versuchen, ihre
Interessen dominierend in der Welt zu verteilen und fremde Ressourcen zu verwerten. Die Hilfen an Palästina
haben auch zur Fortsetzung des Krieges gegen Israel geführt. Israel nimmt sich das Recht, seine Bevölkerung
auf fremden Boden wachsen zu lassen, wissend, dass diese Menschen irgendwann Flüchtlinge werden.

Es hat also keinen Sinn, am Wohl Palästinas diese o.g. 3 Zentren systemisch zu beteiligen. Vielmehr muss - und das
geht wegen der Existenz des UN-Sicherheitsrates nicht - das Gebiet von Israel und Palästina so verwaltet werden, dass
die Religionskriege ein Ende haben, oder ein Kriegspartner isoliert wird. Da Israel bereits eine Staatsform hat, muss
Palästina zu eingerichtet werden, dass religiöse Schwerpunkte, die Juden und Palästina betreffen, religionsübergreifend
verwaltet werden: Jerusalem wird insofern für Sitze der Regierung möglich, wie religiöse Einrichtungen nicht
Staatsgebiet werden. Jerusalem wird also neutral verwaltet, hat Gebiete mit Hoheitsrecht der 2 Staaten und ansonsten
eine nicht behinderten Zugang unter UN-Recht. Israel und Palästina dürfen sich einigen, wer wo seinen Sitz in Jerusalem
baut und einrichtet, aber über die religiösen Einrichtungen kann nur die UN entscheiden, denn das religiöse Jerusalem
ist nicht Eigentum der Juden und Palästinenser sondern Welterbe von Religionen, die nicht nur historisch von einander
abhängig sind - und das nicht nur in Jerusalem.

Israel muss fremdes Land zurückgeben, oder den palästinensischen Einfluss auf die Gebietsplanungen etc. erlauben.
Die annektierten Gebiet werden also Gebiete von Mischbevölkerung bei gleichzeitiger Religionsfreiheit, ohne die
ein Palästina generell nicht möglich ist: Die Ausrottung von Israel ist als Staatsziel nicht mehr möglich.
Palästina muss Zugang zu einem Meer haben.

Die Implementation Palästinas erfolgt mit Unterstützung Israels, wobei die Grenzüberwachung Palästinas auf
israelische Seite zuerst greifen muss. Das betrifft auch den Meereszugang von Palästina. Ziel ist es, Palästina
als militärisches Schutzgebiet waffenfrei zu implementieren. Israel muss für diesen Schutz Palästina ebenfalls sorgen.
Der Einfluss Israels auf Palästina resultiert aus den Anforderungen der Implementation des Staates Palästina.
Es gibt keine Alternative zu diesem Vorgehen, soll Palästina entstehen, wobei der UN-Sicherheitsrat beschließen
soll, welche Rahmenbedingungen so notwendig sind, dass ein Veto-Recht nicht zum Zuge kommen kann.
Der UN-Sicherheitsrat nutzt UN-Kompetenzen und sorgt dafür, dass noch bestehenden kriegerischen Handlungen
nachhaltig beendet werden: Alliierte Waffeneinheiten begleiten Friedensverhandlungen im Umfeld von Israel und
Palästina ....

Yep, diese Alternative wird es niemals geben, weil die Kriegstreiber, Juden, Araber und an Intelligenzmangel
leidende US-Amerikaner das Sagen haben ... Formen des objektiven Grundproblems der menschlichen Rasse: Gier
u.a. in Form von Religion bei Verwertung fremder Ressourcen, ohne die Gier nicht möglich ist.

11.02.2020 dradio.de

Türkei-Syrien-Krieg

Die Türkei und Russland haben sich geeinigt, dass die syrische Region um Idlib mit Hilfe der Türkei deeskaliert wird.

Syrien akzeptiert nicht, dass die syrische Region um Idlib mit Hilfe der Türkei deeskaliert wird.

Syrien greift türkische Truppen in der Türkei an, um das von der Türkei besetzte syrische Gebiet zurückzuerobern.

Die Türkei greift syrische Truppen an.

01.03.2020 zeit.de

Die Türkei hat die Grenze zu Europa geöffnet und lässt es zu, dass syrische Kriegsflüchtlinge versuchen, in die EU einzureisen.

Die Grünen in der BRD fordern die BRD-Regierung auf, Flüchtlinge in die BRD einreisen zu lassen und in den zu aktivierenden
Asyl-Unterkünften unterzubringen. Zugleich soll die EU an den Aussendenden Erstaufnahmeeinrichtungen einrichten, um dort
Sicherheitsprüfung und Datenabgleich auszuführen.

03.03.2020 nzz.ch

Urteil der Berufungskammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR):

Wer illegal in die EU einreist, hat keinen Anspruch auf Feststellung der Personalien für einen Asylverfahren, sondern wird
schnellstmöglich abgeschoben.

09.03.2020 sueddeutsche.de

Syrien-Krieg

Russland und die Türkei sind im Syrien-Krieg Kriegsgegner, bombardieren syrische Gebiete und haben sich auf einen Waffenstillstand
in der syrischen Provinz Idlib geeinigt.

Im Zuge der Kriegshandlungen Türkei, Syrien, Russland

sind ca. 1 Millionen Menschen auch durch russische, syrische und türkische Waffeneinheiten vertrieben worden. Die Vertreibung
erfolgt in Richtung Türkei zu den anderen dortigen Flüchtlingen.

hat die Türkei einseitig die Grenzen zu Griechenland für in der Türkei bereits lebende Flüchtlinge geöffnet.

Griechenland konzentriert schon lange auf seinen Inseln angekommene Flüchtlinge, davon u.a. kranke und unbegleitete Kinder.

Die BRD hat beschlossen, dass die EU aus Griechenland Flüchtlingskinder mit prekärem Zustand aufnimmt, wobei auch
Familien einwandern dürfen. Es gibt einige andere EU-Länder, die sich an den Beschluss der BRD-Regierung halten wollen z.B.
Frankreich, Portugal, Luxemburg und Finnland. Die Teilnahme aller EU-Länder ist nach deren Willen nicht möglich.

09.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die imperiale Dominanz der deutschen Christjuden in der Führung der EU hat eine weitere Perversionsstufe erreicht:
Nachdem Flüchtlinge zu ca. 20.000 Einheiten auf der Flucht übers Meer verreckt sind und auch das deutsche Christjudentum
zugeschaut hat, wird nun die Barmherzigkeit für Kinder, die auf Griechenlands Inseln in KZ-ähnlichen Einrichtungen
verwaltet werden, wobei Griechenland mit allen Mitteln verhindert, dass die KZ-Insassen auf das Festland gelangen,
eröffnet: Die BRD-Regierung hat ein Herz für gequälte Kinder gefunden. .... Was mit den Flüchtlingen aus von
Russland und dem NATO-Mitglied Türkei bombardierten Gebieten wird, interessiert keinen elitären Christjuden in der BRD.

Es gibt ein Urteil, wonach auf dem Gebiet der EU in Form von Schiffen die auf das Gebiete (diese Schiffe) Gerettete in die EU
zu bringen sind. Die EU ist also mehr als nur Griechenlands Inseln. Es ist also rechtswidrig, Griechenland als Bollwerk
gegen Migration zu verwerten, so wie es das deutsche Christjudentum tut. Flüchtlinge MÜSSEN auf die EU verteilt werden.
Die EU muss daher zwingend den faschistischen Status eines deutschen Imperiums als Ländervereinigung, die sich weder
an Recht noch Moral hält - dazu gehört auf die BRD - verlieren und in eine Staatenunion übergehen, die u.a. völkerrechtlich
nachhaltig agieren will und kann - dazu gehört die eben BRD nicht. Das schließt den Systemwechsel ähnlich dem Brexit
der Briten ein, wobei die Zonenwährung EU im Innen- und Außenverhältnis zu verändern ist (atheistischer Ansatz).

12.03.2020 nzz.ch

Im Zuge der Corona-Seuche in Europa gaben die USA gegenüber der EU die Grenzen dicht gemacht - die EU ist empört,
schottet sich aber innerhalb der EU ebenfalls ab.

12.03.2020 zeit.de

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche begründet die EZB ihre Geldpolitik nun mit der Seuche:

Bis Ende 2020 kauft die EZB zusätzliche Anleihen für 120 Milliarden Euro auf.

Der Zins zu Geldbeschaffung von Kunden der EZB bleibt seit März 2016 unverändert auf 0%.

Der Zins für Geldfluss der Kunden zur EZB bleibt bei minus 0,5%.

13.03.2020 bundesregierung.de

"Wohn- und Mietenpaket Mietpreisbremse verlängert und verschärft

Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert. Mieter können zudem
leichter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Hier alle wichtigen Fragen und Antworten dazu.

Warum wird die Mietpreisbremse verlängert?

Der Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist Teil des Wohn-
und Mietpakets der Bundesregierung. Ihm hat der Bundesrat nun zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden
Monats in Kraft.

Die Regelungen der Mietpreisbremse sind seit 2015 in Kraft. Die Mietpreisbremse wurde eingeführt mit dem Ziel, den Mietanstieg auf
angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Sie wurde nun um weitere fünf Jahre verlängert. Damit wird den Ländern weiterhin
ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Spätestens mit Ablauf
des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen auslaufen.

Zeigt die Mietpreisbremse bisher überhaupt eine Wirkung?

Die Mietpreisbremse besagt, dass in den von den Ländern festgelegten Gebieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen
die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
Berlin (DIW) die Wirkung der Mietpreisbremse evaluiert. Das DIW kam Ende 2018 zu dem Ergebnis, dass in Gebieten, in denen die
Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, sich der Mietenanstieg moderat verlangsamt hat.

Da die bei der Einführung der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage auf dem Wohnungsmarkt weiter fortbesteht, ist deshalb
eine Verlängerung der Mietpreisbremse sinnvoll.

Konkret: In welchen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse?

Die Regelungen zur Mietpreisbremse werden in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Die vom DIW vorgenommene Evaluation kam mit Stand Dezember 2018 zu dem Ergebnis, dass 13 Bundesländer entsprechende
Verordnungen erlassen haben. In 315 der insgesamt rund 11.000 Städte und Gemeinden in Deutschland wurde die Mietpreisbremse
eingeführt. Das klingt wenig, doch leben hier rund 28 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Eine Übersicht darüber, wo und mit welchen Regelungen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, hält das BMJV bereit.

Änderungen gibt es auch bei der Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Wie genau sehen die Regelungen aus?

Liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor, können Mieter gegen die zu hohe Miete vorgehen und dies rügen. Dafür reicht ein
einfaches "Ich rüge die Höhe der Miete!" aus.

Nach den bisherigen Regelungen ist der Vermieter nur zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete verpflichtet ab dem Zeitpunkt, zu
dem der Mieter den Verstoß gerügt hat.

Künftig gilt: Mieterinnen und Mieter können die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den
Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein
Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde.

Welche Maßnahmen für bezahlbares Wohnen enthält das Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung, das am 18. August 2019
vereinbart wurde, noch?

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft getreten. Dabei geht es um die ortsübliche
Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür wurde bisher die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde
für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden.

Dieser Zeitraum wurde nun auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen
geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Dies soll auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten zu
einem gedämpften Anstieg der Vergleichsmieten führen.

Das Bundeskabinett hat darüber hinaus den "Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von
Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilinehäuser" beschlossen. Er befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler
nur vom Verkäufer vestellt wurde, soll beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des
gesamten Maklerlohns betragen. Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er
seinen Anteil gezahlt hat.

Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Makler ist - etwa bei einem Suchauftrag -, gilt diese Vorgehen ebenso.
Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflicht und kann höchstesn einen Kostenanteil von 50 zu 50 erwirken.

Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen
verlangen dürfen.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen begrenzt.

Was tut die Bundesregierung insgesamt für den Wohnungsmarkt?

Die Bundesregierung hat für den Wohnungsmarkt große Ziele: Mit der Wohnraumoffensive will sie in dieser Legislaturperiode
zusammen mit Ländern und Kommunen 1,5 Millionen Wohnungen schaffen. Denn die Nachfrage nach Wohnraum ist besonders in den
großen Städten höher als das Angebot. Dort ist Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Es geht hier also um mehr
Wohnungsbau und bezahlbare Mieten, während in anderen Regionen Leerstände bei rückläufigen Preisen zu verzeichnen sind.

Auf www.bundesregierung.de gibt es einen Überblick über alle Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits ergriffen hat und was sie
noch plant, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Mieten bezahlbar zu halten.

Freitag, 13. März 2020"

13.03.2020 zeit.de

Im Zuge der Corona-Seuche in den USA hat US-Präsident Trump den nationalen Notstand ausgerufen, so dass ca. 50 Milliarden
Dollar für die Bekämpfung der Seuche freigestellt sind. Zugleich erwägt Trump, die US-Grenze so wie gegenüber der EU auch
gegenüber Großbritannien dicht zu machen.

15.03.2020 faz.net

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche

macht die BRD ihre Grenzen dicht und lässt nur folgende Ausnahmen zu:

triftiger Reisegrund wie Einreise von Deutschen. oder Ein- und Ausreise von Pendlern.

Warenverkehr.

macht Frankreich seine Grenzen zur BRD dicht und lässt nur folgende Ausnahme zu:

Nur Notwendige Einreise in Frankreich z.B. Ein- und Ausreise von Pendlern.

Warenverkehr.

hat Dänemark seine Grenzen dicht gemacht.

hat Polen seine Grenzen dicht gemacht.

hat Tschechien seine Grenze für den Reiseverkehr dicht gemacht.

hat Österreich die Grenze zu Italien fast vollständig dicht gemacht, wobei der Bahnverkehr über die Grenze abgeschafft wurde.

16.03.2020 bundesregierung.de

'Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 16. März 2020
Pressemitteilung 97
Montag, 16. März 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Gruppe der Sieben, erkennen an, dass die COVID-19-Pandemie eine menschliche Tragödie
und eine weltweite gesundheitliche Krise darstellt, die auch große Risiken für die Weltwirtschaft birgt. Wir sind entschlossen, alles
Notwendige zu tun, um durch engere Zusammenarbeit und verstärkte Koordination unserer Anstrengungen wirkungsvolle weltweite
Abhilfemaßnahmen sicherzustellen. Die aktuellen Herausforderungen können zwar einzelstaatliche Sofortmaßnahmen erforderlich
machen, aber wir bleiben der Stabilität der Weltwirtschaft verpflichtet. Wir bringen unsere Überzeugung zum Ausdruck, dass die
aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie einen gut abgestimmten internationalen Ansatz
erfordern, der wissenschaftlich fundiert, evidenzbasiert und mit unseren demokratischen Werten sowie einer freien Wirtschaft
vereinbar ist.

Wir sind entschlossen, das gesamte Leistungsvermögen unserer Regierungen dafür einzusetzen,

die notwendigen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zum Schutz besonders gefährdeter Menschen vor COVID-19
abzustimmen;
das Vertrauen wiederherzustellen, neues Wachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schützen;
den Welthandel und internationale Investitionen zu unterstützen;
die Zusammenarbeit auf den Gebieten Wissenschaft, Forschung und Technologie zu fördern.

In gemeinsamer Anstrengung werden wir daran arbeiten, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken durch die COVID-19-
Pandemie zu bewältigen und die Voraussetzungen für ein kraftvolles Wiederaufleben robusten und nachhaltigen Wirtschaftswachstums
und Wohlstands zu schaffen.

Beschleunigung unserer Maßnahmen in Reaktion auf COVID-19

Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, die Gesundheit aller Menschen in unseren Ländern zu schützen und ihre Sicherheit zu
gewährleisten. Den Ausbruch noch intensiver zu bekämpfen, bleibt unsere oberste Priorität. Wir werden unsere Anstrengungen zur
Verlangsamung der Ausbreitung des Virus koordinieren, einschließlich geeigneter Maßnahmen an den Grenzen.

Wir werden unsere Anstrengungen zur Stärkung der Gesundheitssysteme in unseren Ländern und weltweit weiter intensivieren. Wir
unterstützen die WHO und ihr weltweites Mandat als führende Instanz bei Krankheitsausbrüchen und Notlagen mit gesundheitlichen
Auswirkungen in vollem Umfang, da sie kein geographisches Gebiet unberücksichtigt lässt, und regen alle Länder, internationalen
Organisationen und den Privatsektor an, die globalen Maßnahmen, etwa den Globalen Notfallvorsorge- und
-maßnahmenplan zu unterstützen.

Wir betonen den Wert des Informationsaustausches in Echtzeit, um den Zugang zu den besten und neuesten Erkenntnissen zu
gewährleisten, wodurch Präventionsstrategien und Abhilfemaßnahmen verbessert werden.

Wir werden epidemiologische und andere Daten gemeinschaftlich nutzbar machen, um das Virus besser verstehen und bekämpfen zu
können.

Wir werden die abgestimmten Forschungsanstrengungen verstärken, auch durch freiwillige Unterstützung der internationalen
Impfstoff-Initiative ?Coalition for Epidemic Preparedness and Innovation?. Wir werden die Einleitung gemeinsamer
Forschungsprojekte mithilfe öffentlicher wie auch privater Finanzierung und die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen mit dem Ziel
verstärken, schnell Behandlungsmöglichkeiten und einen Impfstoff zu entwickeln, herzustellen und zu verteilen, und dabei die
Grundsätze Wirksamkeit, Sicherheit und Zugänglichkeit einhalten.

Wir werden uns darum bemühen, die Verfügbarkeit medizinischer Ausrüstung dort zu verstärken, wo sie am meisten gebraucht wird.

In Anerkennung der Tatsache, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger ihre Informationen und Nachrichten über soziale Medien
beziehen, werden wir uns mit Online-Plattformen abstimmen, damit die Öffentlichkeit optimalen Zugang zu den neuesten zutreffenden
und einschlägigen amtlichen Informationen hat.

Zur Umsetzung dieser Zielstellungen und gegebenenfalls Anpassung dieser Maßnahmen werden Anstrengungen in allen Bereichen
unserer Regierungen erforderlich sein, und wir ersuchen unsere Gesundheitsminister sich weiterhin wöchentlich abzustimmen.

Die wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs entschlossen bewältigen

Wir sind entschlossen, unsere Maßnahmen abzustimmen und unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden politischen Instrumente alles
Erforderliche zu tun, um kraftvolles Wachstum in den G7-Volkswirtschaften zu erzielen, sowie Vorkehrungen gegen Abwärtsrisiken zu
treffen.

Hierzu nutzen wir das gesamte Spektrum der bereitstehenden Instrumente einschließlich geld- und fiskalpolitischer Maßnahmen, sowie
zielgerichtete Schritte, um unverzüglich und im erforderlichen Maße die am stärksten betroffenen Arbeitnehmer, Unternehmen und
Sektoren zu unterstützen. Dies ist gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Familien mit berufstätigen Eltern
besonders wichtig.

Wir ersuchen auch unsere Zentralbanken, in fortgesetzter Abstimmung die erforderlichen geldpolitischen Maßnahmen zu treffen, um
die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu unterstützen und die wirtschaftliche Erholung sowie das Wachstum zu fördern.

Wir ersuchen unsere Finanzminister, sich wöchentlich über die Umsetzung dieser Maßnahmen auszutauschen und weitere rasche und
wirksame Maßnahmen auszuarbeiten.

Wir bekräftigen, wie wichtig die Abstimmung zwischen internationalen Organisationen auch dann ist, wenn die Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebs gefährdet ist. Wir rufen den IWF und die Weltbankgruppe sowie andere internationale Organisationen auf, im
Rahmen einer abgestimmten globalen Reaktion mit Blick auf die spezielle gegenwärtige Herausforderung Länder weltweit weiter zu
unterstützen. Wir ersuchen unsere Finanzminister, eng mit internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, um rasch die
angemessene internationale finanzielle Hilfe zu mobilisieren und auf den Weg zu bringen, damit Ländern, darunter Schwellen- und
Entwicklungsländern, geholfen werden kann, die gesundheitliche und finanzielle Herausforderung durch COVID-19 zu bewältigen.

Wir werden Beeinträchtigungen der internationalen Lieferketten angehen und unsere Arbeit zur Erleichterung des internationalen
Handels fortsetzen.

Das Wachstum wiederbeleben und steigern

Wir werden weiterhin mit Entschiedenheit zusammenarbeiten, um diese Maßnahmen zur Bewältigung dieser globalen Notlage
umzusetzen. Im Umgang mit der wirtschaftlichen Herausforderung sind wir entschlossen, nicht nur das vor der COVID-19-Pandemie
erwartete Wachstumsniveau wieder zu erreichen, sondern das Fundament für mehr zukünftiges Wachstum zu legen. Wir werden unsere
Abstimmung im

Rahmen des G7-Vorsitzes, auch beim G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs, fortsetzen und rufen die G20 auf, diese Bemühungen
unterstützen und zu verstärken.'

16.03.2020 nzz.ch

Corona-Virus-Seuche

in den Flüchtlingslagern auf griechischen Inseln:

Griechenland konzentriert Flüchtlinge auf griechischen Inseln, in dem die Lage in den Lager wegen der Konzentration
einen Ausbruch der Seuche für erwartbar macht:

Insgesamt befinden sich 42?000 Asylbewerber auf den fünf Inseln Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos.
Allerdings leben die meisten Flüchtlinge aus Platzgründen sowieso in der Zeltstadt außerhalb des offiziellen Lagergeländes. Auch
die meisten NGO sind dort tätig.

In Moria halten sich bei einer Kapazität von 3000 Personen zurzeit 21?000 Menschen auf.

In Moria wird ein einziger Wasserhahn von 1300 Personen benutzt.

Die griechische Regierung hat keinen Notfallplan für die Flüchtlingslager.

Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) hat die Evakuation aller fünf Konzentrationslager Lager auf den Inseln in der
Ägäis gefordert.

in Syrien:

Alle fünf Nachbarländer Syriens haben die Corona-Virus-Seuche, so dass der Übergang der Seuche auf Syrien erwartet wird.

19.03.2020 heise.de

Die Corona-Virus-Seuche wird in

Europa benutzt, um durch die EZB

mindestens bis Ende 2020 für 0,75 Billionen Euro (750 Milliarden Euro) u.a. Staatsanleihen aufzukaufen (z.B. von Griechenland),
wobei der unbegrenzte Aufkauf erwägt wird.

mit Hilfe besonders günstiger Langfristkredite die Banken dazu zu bewegen, vor allem kleine und mittelgroße Firmen mit Geld zu
versorgen.

den USA benutzt, um durch die FED

den Leitzins auf das 0% zu senken.

für 0,7 Billionen US-Dollar (750 Milliarden US-Dollar ) Anleihen aufzukaufen.

19.03.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die EZB druckt Euro, um aufkaufen zu können. Dieser Euro hat seinen Gegenwert nur in der Annahme, dass die Herausgeber
der Anleihen, die an die EZB verkauft werden, die Anleihen an die EZB zurückzahlen können: Das ist schlichtweg unmöglich,
da der Euro systemisch eine virtuelle Währung ist, weil der Euro nach Bedarf gedruckt wird. Es kann also keine Pleiten geben.
Pikant: Die Zinspolitik der EZB ruiniert seit längerem systemisch die Zinserwartungen von z.B. Produkten, die der
Ansparung dienen und somit keine Rendite bringen können. Ziel der EZB ist es, Volksvermögen in Aktien zu konvertieren,
deren Rendite allerdings eben an den Druck von Euro gebunden ist. Kurzfristige Rendite innerhalb der Krisenwellen,
deren Berge mit gedrucktem Euro finanziert werden. - Der Euro ist Schrott.

25.03.2020 welt.de

'Ausland'

...

'In Spanien ruft die Armee die Nato-Partner im Kampf gegen das Coronavirus zur Hilfe. Spanien habe dort Corona-
Tests, Beatmungsgeräte und Schutzausrüstung angefordert, sagt Spaniens Generalstabschef Miguel Villarroya.

Konkret nachgefragt wurden demnach 500.000 Testkits, 500 Beatmungsgeräte sowie 1,5 Millionen OP-Masken und
450.000 Atemschutzmasken.'

...

'Trotz der vor elf Tagen verhängten strikten Ausgangssperre stieg die Zahl der Infizierten derweil auf 47.610 an. Am
stärksten betroffen ist nach wie vor die Hauptstadtregion Madrid mit 1825 Toten, das sind 53 Prozent der
landesweiten Opferzahl.'

...

'Auf der Pyrenäenhalbinsel kommt es mittlerweile zu dramatischen Szenen. Zahlreiche Corona-Patienten flohen
beispielsweise aus den Krankenhäusern. Es habe bereits mehrere Fälle in verschiedenen Krankenhäusern gegeben,
sagte der Direktor der Nationalpolizei, Jose Ángel González, auf einer Pressekonferenz in Madrid.

Das bereite den Sicherheitsbehörden unnötigerweise eine ?Riesenarbeit?, um diese Patienten ausfindig zu machen
und wieder in die Krankenhäuser zu bringen.'

...

'González klagte, neben solchen Patienten gebe es auch sonst ?ziemlich viele verantwortungslose? Bürger, die etwa
die vor eineinhalb Wochen verhängte Ausgangssperre verletzten. Im Rahmen des sogenannten Alarmzustandes habe
man 80 ?verantwortungslose und unsolidarische? Personen festnehmen müssen.'

...

'Die knapp 47 Millionen Einwohner Spaniens dürfen seit dem 15. März nur noch in wenigen Ausnahmefällen das
Haus verlassen, etwa zum Einkaufen. Am Mittwoch soll das Parlament auf Antrag der linken Regierung von
Ministerpräsident Pedro Sánchez über eine Verlängerung des Alarmzustandes, der dritthöchsten Notstandsstufe, um
weitere zwei Wochen bis zum 11. April abstimmen.

Eine Verlängerung ist denkbar, denn das spanische Gesundheitswesen steht unter schwerem Druck. Allein etwa 5400
Beschäftigte im spanischen Gesundheitswesen wurden positiv auf das Virus getestet. Um sie zu unterstützen, haben
in der besonders betroffenen Stadt Madrid mehrere Hotels ihre Zimmer für Krankenhauspersonal zur Verfügung
gestellt.'

26.03.2020 morgenpost.de

"Epizentrum in Frankreich"

...

"Das Elsass gilt als Frankreichs Zentrum der Krise. Die deutschen Katastrophenmediziner besuchten die Universitätsklinik Straßburg
am Montag - und schlagen angesichts der Zustände Alarm. Sie berichten in dem Papier von einer "greifbaren Gefahr" durch das Virus.
Unter der Annahme, dass sich die Entwicklung im Elsass bald in Deutschland einstellen werde, sei eine optimale Vorbereitung von
"allerhöchster Dringlichkeit". Die Gefahr durch das Coronavirus mache "weitere konsequente Maßnahmen der Landesregierungen, der
Krankenhäuser und der Rettungsdienste in Deutschland" unabdingbar.

Nadelöhr seien die zu beatmenden Patienten, heißt es in dem Papier. Seit dem Wochenende würden Patienten, die älter sind als 80
Jahre, an der Straßburger Klinik nicht mehr beatmet. So werde auch verfahren mit Patienten in Pflegeheimen in jenem Alter, die
beatmet werden müssten. Sie sollen durch den Rettungsdienst eine "schnelle Sterbebegleitung" erhalten. Die Ethikkommission gebe
diese Vorgehensweise vor.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert das französische Vorgehen nach Alter scharf. Lebensalter oder Herkunft dürften für die
medizinische Hilfe keine Rolle spielen, sagte Vorstand Eugen Brysch. "Vielmehr stehen der Patientenwille und die medizinische
Prognose im Mittelpunkt." Für die Patienten sei wichtig, ihren Willen rechtzeitig zu bekunden, etwa mit einer Patientenverfügung.
Deutsche Intensiv- und Notfallmediziner hätten am Donnerstag klinisch-ethische Empfehlungen zur Versorgung von Intensivpatienten
vorgelegt. Kriterium ist demnach die klinische Erfolgsaussicht der Behandlung ? nicht das Alter. Mit der Handreichung sollten
Zustände wie in Frankreich vermieden werden, sagt Brysch.

Die Straßburger Klinik nahm am Montag dem Bericht zufolge stündlich einen Patienten auf, der beatmet werden musste. 90
Beatmungsbetten standen zu dem Zeitpunkt zur Verfügung; die Klinik baut ihre Kapazitäten derzeit aus. Patienten zwischen 19 und 80
Jahren werden dort beatmet, wobei nur 3 der 90 Patienten jünger als 50 waren und keine Vorerkrankungen hatten. Am
Universitätsklinikum wird pro Tag nur noch eine lebenswichtige Bypass-Operation durchgeführt, es gibt keine Tumor-Chirurgie mehr
und keine ambulanten Operationen. Alle Patienten, die gehen können und bei denen es gesundheitlich vertretbar ist, wurden entlassen."

...

28.04.2020 Herkunft des aktuellen Corona-Seuche-Virus (ARD-Radio)

Es besteht der wissenschaftliche begründete Verdacht, dass der aktuelle Corona-Seuche-Virus
in China durch Tierzucht implementiert wurde UND sich dabei auf die Fähigkeit,
besonders Menschen verseuchen zu können, genetisch spezialisiert hat. Der Vermittler
des Virus muss ein dem Menschen biologisch näherstehendes Wesen sein, das neben der Tierzucht
auch aus dem Labor stammen kann. Der Virus war mit dem Übersprung auf den Menschen bereits
spezialisiert, Menschen effektiv verseuchen zu können. Der Virus hat also diese Fähigkeit
nicht erst durch Mutation im Menschen erlangt. Aus wissenschaftlicher Sicht muss
diesem Verdacht weiter nachgegangen werden.

Audio       28.04.2020 Herkunft des Corona-Seuche-Virus (10 min, mit 3,5 MBytes) ...

30.04.2020 heise.de

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche wurde bis zum 26.04.2020 für 10,1 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet.
Der letzte Rekord war im Finanzkrisenjahr 2009: Für 3,3 Millionen Menschen wurde Kurzarbeit angemeldet.

Im April 2020 waren 626.000 unbesetzte Stellen bei den Arbeitsagenturen gemeldet.

01.05.2020 sueddeutsche.de

Im Zuge der Auswirkungen der Corona-Virus-Seuche in den USA

stellt US-Präsident die Möglichkeit, dass China den Virus per Labor erzeugt hat, fest: "Wir werden es herausfinden."

stellen Wissenschaftler in den USA fest, dass das Virus natürlichen Ursprungs sein wird.

gibt es mehr als 1 Million Infektionen mit dem Coronavirus verzeichnet (ca. 66% aller weltweiten Fälle), wobei
mehr als 62 000 Menschen an den Folgen einer Infektion starben.

haben sich mehr als 30 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Die Zahl der Erstanträge auf Arbeitslosenhilfe in der Woche bis
einschließlich 25. April belief sich auf 3,8 Millionen.

05.05.2020 bundesverfassungsgericht.de

"Urteil vom 05. Mai 2020 - 2 BvR 859/15

Leitsätze

zum Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2020

- 2 BvR 859/15 -

- 2 BvR 1651/15 -

- 2 BvR 2006/15 -

- 2 BvR 980/16 -

1. Stellt sich bei einer Ultra-vires- oder Identitätskontrolle die Frage nach der Gültigkeit oder Auslegung einer Maßnahme von
Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, so legt das Bundesverfassungsgericht seiner Prüfung
grundsätzlich den Inhalt und die Beurteilung zugrunde, die die Maßnahme durch den Gerichtshof der Europäischen Union erhalten hat.

2. Der mit der Funktionszuweisung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV verbundene Rechtsprechungsauftrag des Gerichtshofs der
Europäischen Union endet dort, wo eine Auslegung der Verträge nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich ist.
Überschreitet der Gerichtshof diese Grenze, ist sein Handeln vom Mandat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV in Verbindung mit dem
Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt, so dass seiner Entscheidung jedenfalls für Deutschland das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in
Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation fehlt.

3. Bei der Berührung fundamentaler Belange der Mitgliedstaaten, wie dies bei der Auslegung der Verbandskompetenz der
Europäischen Union und ihres demokratisch legitimierten Integrationsprogramms in der Regel der Fall ist, darf die gerichtliche
Kontrolle die behaupteten Absichten der Europäischen Zentralbank nicht unbesehen übernehmen.

4. Die Kombination eines weiten Ermessens des handelnden Organs und einer Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte durch den
Gerichtshof der Europäischen Union trägt dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung offensichtlich nicht hinreichend Rechnung
und eröffnet den Weg zu einer kontinuierlichen Erosion mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten.

5. Die Wahrung der kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union hat entscheidende Bedeutung für die Gewährleistung des
demokratischen Prinzips. Die Finalität des Integrationsprogramms darf nicht dazu führen, dass das Prinzip der begrenzten
Einzelermächtigung als eines der Fundamentalprinzipien der Europäischen Union faktisch außer Kraft gesetzt wird.

6. a) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten
und die damit verbundene wertende Gesamtbetrachtung besitzen ein für das Demokratieprinzip und den Grundsatz der
Volkssouveränität erhebliches Gewicht. Ihre Missachtung ist geeignet, die kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union zu
verschieben und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung zu unterlaufen.

b) Die Verhältnismäßigkeit eines Programms zum Ankauf von Staatsanleihen setzt neben seiner Eignung zur Erreichung des
angestrebten Ziels und seiner Erforderlichkeit voraus, dass das währungspolitische Ziel und die wirtschaftspolitischen Auswirkungen
benannt, gewichtet und gegeneinander abgewogen werden. Die unbedingte Verfolgung des währungspolitischen Ziels unter
Ausblendung der mit dem Programm verbundenen wirtschaftspolitischen Auswirkungen missachtet offensichtlich den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV.

c) Dass das Europäische System der Zentralbanken keine Wirtschafts- und Sozialpolitik betreiben darf, schließt es nicht aus, unter dem
Gesichtspunkt des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV die Auswirkungen zu erfassen, die ein Ankaufprogramm für Staatsanleihen
etwa für die Staatsverschuldung, Sparguthaben, Altersvorsorge, Immobilienpreise, das Überleben wirtschaftlich nicht
überlebensfähiger Unternehmen hat, und sie ? im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung ? zu dem angestrebten und erreichbaren
währungspolitischen Ziel in Beziehung zu setzen.

7. Ob ein Programm wie das PSPP eine offenkundige Umgehung von Art. 123 Abs. 1 AEUV darstellt, entscheidet sich jedoch nicht an
der Einhaltung eines einzelnen Kriteriums, sondern nur auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung. Vor allem die
Ankaufobergrenze von 33 % und die Verteilung der Ankäufe nach dem Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank verhindern,
dass unter dem PSPP selektive Maßnahmen zugunsten einzelner Mitgliedstaaten getroffen werden und dass das Eurosystem zum
Mehrheitsgläubiger eines Mitgliedstaats wird.

8. Eine (nachträgliche) Änderung der Risikoverteilung für die unter dem PSPP erworbenen Staatsanleihen würde die Grenzen der
haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berühren und wäre mit Art. 79 Abs. 3 GG unvereinbar. Sie
stellte in der Sache eine vom Grundgesetz verbotene Haftungsübernahme für Willensentscheidungen Dritter mit schwer kalkulierbaren
Folgen dar.

9. Bundesregierung und Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung
durch die Europäische Zentralbank hinzuwirken. Sie müssen ihre Rechtsauffassung gegenüber der Europäischen Zentralbank deutlich
machen oder auf sonstige Weise für die Wiederherstellung vertragskonformer Zustände sorgen.

10. Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen weder am Zustandekommen noch an Umsetzung, Vollziehung oder
Operationalisierung von Ultra-vires-Akten mitwirken. Das gilt grundsätzlich auch für die Bundesbank."

...

PDF-Download per

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/05/rs20200505_2bvr085915.pdf
?__blob=publicationFile&v=7

Pd   20200505 BRD-VerfassungsGericht Urteil zur EZB-Kompentenz

Audio       20200505 BRD-VerfassungsGericht Urteil zur EZB-Kompentenz (30 min, mit 10 MBytes) ...

05.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das Urteil des BRD-Verfassungsgericht zur Kompetenz der EZB und des EuGH (z.B. "Der mit der Funktionszuweisung des Art. 19
Abs. 1 Satz 2 EUV verbundene Rechtsprechungsauftrag des Gerichtshofs der Europäischen Union endet dort, wo eine Auslegung der
Verträge nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich ist. Überschreitet der Gerichtshof diese Grenze, ist sein Handeln
vom Mandat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt, so dass seiner
Entscheidung jedenfalls für Deutschland das gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79
Abs. 3 GG erforderliche Mindestmaß an demokratischer Legitimation fehlt.") ist sinnlos, wenn nationale Gerichte keinen Einfluss
auf die EU-Organe haben, ohne die von den EU-Organen benutzten nationalen Organen (wie Bundesbank der BRD) dem
EU-Prozess zu entziehen, also ohne einen Zerfall zu provozieren. Sinnvoll sind Urteile nationaler Gerichte, wenn diese feststellen,
dass der Verbleib in der EU national-verfassungswidrig ist, wenn die EU-Organe im Vollzug der EU nationales Recht verletzen
und die Souveränität des Nationalstaates zersetzen.

Der Euro ist eine Zonenwährung, die nicht gedeckt ist. Der Euro ist eine zonale virtuelle Währung, die ausschließlich der Verwertung
vorhandener Ressourcen an Ergebnissen der Wertschöpfung dient, ohne diese Ressourcen nachhaltig ERWEITERT zu reproduzieren.
Das BRD-Wirtschaftssystem basiert auf dieses Euro-Prinzip und kann sich so des nationalen Binnenmarktes entledigen, da dieser
nicht genügend Rendite liefert. Dass der BRD-Export gegen Euro aus Schulden des Importeurs finanziert wird, ist mit der Einführung
des Euros implementiert worden. Ebenfalls ist die Herstellung von Euro durch Nationalstaaten in der Eurozone Standard, denn nur
so lassen sich gedruckte Euro in "Wert" umwandeln, der weder nachhaltig noch überhaupt abgesichert ist, dafür aber Schulden
so verwertet, dass diese den Eurofluss zum am EU-Binnenmarkt agierenden Exporteur (z.B. BRD) ermöglicht: Der Übergang einer
gedruckten also virtuellen Währung in das Vermögen in der BRD. Geldwäsche !

Das Drucken von Euro, um Schulden zu kaufen, die nicht mal absehbar den verkauften Euro per Schuldentilgung refinanzieren,
ist in der EU Standard. - Ein enormes wirtschaftliches Risiko für ausländische Nicht-EU-Investoren in die Eurozone, wenn diese
Investoren nicht genügend Euro SELBST horten. China hat gewaltige Euro-Reserven, die aus der per Export Chinas erzielten
Konvertierung der chinesischen Binnenwährung in Euro resultieren: China kann mit verfügbarem Euro investieren und damit
Ressourcen der Euro-Zone direkt abkaufen, z.B. Übernahmen von Unternehmen in der BRD. Diese Euros werden zugleich
für den Import von Wissen und Methoden in der Produktherstellung etc. benutzt, wobei dann das importierte Wissen mittels
Binnenwährung Chinas investiert wird, um dann gegen Euro exportiert zu werden ... ein Kreislauf, der die Eurozone
optimiert verwertet und zersetzt.

Der atheistische Ansatz, den der Autor seiner Dokumentation in dieser vorstellt und begründet, verändert die Abhängigkeit
einer Wirtschaft von virtueller Währung, die im Innen- und Außenverhältnis der Gesellschaft diese zersetzt, durch u.a.
Notwendigkeit der Einführung von Binnenwährungen in der EU-Zone bei gemeinsamer Außenwährung der EU-Zone.
Der atheistische Ansatz ist der einzige Weg, die wirtschaftliche Zersetzung der EU z.B. durch China zu verhindern.
Dazu ist in der EU und in den Nationalstaaten ein Systemwechsel notwendig, der das kapitalistische Dasein der EU-Zone
abschafft und vor allem den imperialen Faschismus der BRD in der EU ausrottet. Die BRD muss systemisch eine andere
Form des staatlichen Daseins erhalten.

Mit anderen Worten: Da das BRD-Verfassungsgericht den atheistischen Ansatz niemals vertreten kann, da dieses Gericht sich an
rechtliche Normen halten muss, sind Urteile des Gerichtes, die die Systemveränderung eines Staats verlangen, sinnlos.
Das Kompetenz-Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes ist blankes Gewäsch - egal ob intelligent oder nicht. IN DER EU
wurde das Recht bereits so vergesellschaftet, dass nicht-demokratisch gewählte EU-Instanzen "Recht sprechen". Das ist
blanker Faschismus und eine Unterart der Diktatur. Es ist blanke Gier per "Recht"sprechung.

08.05.2020 dradio.de

Der EuGH stellt fest, dass ein nationales Gericht nicht für die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zuständig sein kann.

10.05.2020 sueddeutsche.de

Im Zuge der Corona-Virus-Seuche-Wirtschaftskrise in der EU erlaubt die EU-Kommission die Teilverstaatlichung von Unternehmen,
die von EU-Ländern unterstützend finanziert werden sollen, wenn der jeweilige EU-Staat dieses finanziell leisten kann. Z.B.
hat die BRD 1000 Milliarden Euro für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften bereitgestellt, wobei in der gesamten EU bisher
2000 Milliarden Euro für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften verwendet werden.

Die Teilverstaatlichung unterliegt folgenden Maßgaben:

Das teilverstaatlichte Unternehmen

kann Dividende nur an den teilhabenden Staat auszahlen.

kann nur diejenigen Aktien am Markt aufkaufen, die die Teilverstaatlichung betreffen.

kann keine Unternehmen aufkaufen.

kann eine Beteiligung an fremde Unternehmen von max. 10% eingehen, wobei ein höherer Anteil von der EU-Kommission
genehmigt werden muss.

muss seine Tätigkeit zu bedeutenden Zielen der EU-Politik belegen (Z.B. Klimawandel).

muss nach 6 Jahren ab Beginn der Teilverstaatlichung deren Anteil auf max. 14% gesenkt haben, wenn das Unternehmen
nicht saniert werden soll, wobei die EU-Kommission maßgebend ist.

Die EU-Kommission überlegt, einen eigenen Fonds für Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften aufzulegen, um so
Unternehmen in finanzschwachen EU-Ländern zu erreichen, damit es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt.

13.05.2020 heise.de

Die BRD-Kanzlerin stellt unter Schmerzen fest, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Russland unter Einbezug
der systematischen Infiltration der Russen und deren hybriden Kriegsführung umbewertet wird, um auf Russlands Strategie
reagieren zu können: "Ich nehme diese Dinge sehr ernst, weil ich glaube, dass da sehr ordentlich recherchiert wurde",
sagt Merkel. Und ebenfalls: "Ich darf sehr ehrlich sagen: Mich schmerzt das."

Anlass war die Aufdeckung der Beteiligung Russlands an der Spionage-Aktion gegen den BRD-Bundestag in 2015.

13.05.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Kanzlerin Merkel müsste eigentlich süchtig nach Schmerzmitteln sein, oder sie bekommt nicht mehr mit, dass Volltrottel
das Bundes-IT-System versaubeuteln:

Das Auswärtige Amt wurde nach dem Wechsel von Linux zu Windows mindestens 1 Jahr unbemerkt ausgesaugt.

Das Berliner Kammergericht wurde wegen IT-Systemmängel ebenfalls nachhaltig und vermutlich komplett abgesaugt.

Der BRD-Bundestag stand ebenfalls auf dem Langzeit-Saugplan der "Konkurrenz" - Tendenz zu Komplettabsaugung.

Und der Kommunist Putin muss vor Gier ein komplettes Kunstgebiss tragen: Gierivitis, Absaugkrampf und ausgelutschte Kiefer.

Ob Christjüdin oder Kommunist: Nur Idioten am Werkeln, bei denen die Fettabsaugung im Gehirn nicht mehr hilft.

16.05.2020 heise.de

Die USA haben das Verbot von unerlaubten Geschäftsbeziehungen von US-Unternehmen mit Huawei um 1 Jahr verlängert.
Eine Erlaubnis ist nur durch die US-Regierung erteilbar.

Die USA haben den weltweiten Handel von Unternehmen in der Welt, die Chip-Produktionstechnik aus den USA und oder
Chip-Patente der USA nutzen, verboten, wenn Halbleiter an Huawei aus China verkauft werden sollen. Betroffen ist z.B.
der taiwanische Chiphersteller TSMC, der sich auf US-Technik verlassen hat und mit dieser Highend-Prozessoren für Huawei
herstellt: Die USA haben angeordnet, dass TSMC in Taiwan die Geschäftsbeziehung zu Huawei in dieser Sparte einstellen muss.
Dieser weltweite Wegfall der Nutzung von US-Technik und US-Patenten im Bereich Halbleiter hat zum Ziel, Huawei
effektiv den US-Exportkontrollen zu unterwerfen.

23.05.2020 sueddeutsche.de

Die USA werfen Russland vor, den Vertrag "Open Skies" über militärische Beobachtungsflüge auf dem Gebiet der
Vertragspartner nicht einzuhalten: Die USA steigen aus diesem Vertrag aus.

Russland erklärt, dass es mit Ende der Vertrages keine Grund für einen neuen Vertag gibt, da der alte Vertag
funktionsfähig ist.

23.05.2020 Ex-Finanzminister Weigel zur Treuhand und Euro-Einführung (ARD-Radio)

Die ARD präsentiert die Ansichten von Weigel im Verkehrssender Inforadio Berlin Brandenburg.

Hinweise:

Weil der Euro auch eingeführt wurde, um mit dieser Zonenwährung die Verschuldung von Euroländern
systemisch zu implementieren, damit mittels Schulden der Abkauf von deutschen Exportgütern
erfolgt, ist der Euro systemisch eine Schrottwährung, die von Ländern, die Euro horten
können, erfolgreich in der Eurozone verwertet wird: Der Aufkauf von Unternehmen, die
mit Euro finanziert sind. Diese Systemeigenschaft des Euro nutzt China konsequent.
Zugleich wurde in der Euro-Zone deren wirtschaftliche Abhängigkeit ebenfalls
systemisch implementiert, in dem Wissen und Ressourcen von Produktionen und anderen
Wertschöpfungen nach z.B. China oder Indien geflossen sind, die dann Produkte gegen
Euro exportieren. China ist es so zugleich gelungen, Ressourcen umfangreich aus
der Eurozone abzuschöpfen, wissend, dass der Eurozonenbinnenmarkt gefüttert
werden muss, soll die Eurozone weiter verwertbar sein: Chinas Massenexporte
in den Eurozonen-Binnenmarkt versauen dort zugleich die Preise der Binnenmarkt-
Produktionen, die damit nicht konkurrenzfähig sind - und Konkurrenten kauft
China ev. auf. .... Prinzipien, die auch mittels der "Treuhand" in der
Verwertung der ehemaligen DDR vollzogen wurden (Ersatz der DDR-Mark durch
D-Mark als Zonenwährung in der ehemaligen DDR, die damit abhängig und u.a.
weiter Schuldner blieb ...).

Klar, dass diese Intention der Eurozonen-Gründung unter den Tisch fällt ...

Ein Highlight ist die Verkehrsmeldung, zu deren Offerte Weigel kurzerhand ausgeblendet wurde.
Der Verkehrssender ist zugleich ein Sportsender der ARD. Diese beiden Sparten erhalten
massiven Anteil am Programm des Senders in Berlin. - Weigel ist da völlig nebensächlich ...
und die Hörer sowieso.

Audio       23.05.2020 Ex-Finanzminister Weigel zu Treuhand, Euroeinfuehrung etc. (34 min, mit 12 MBytes) ...

05.06.2020 zeit.de

Der Iran hat am 29.05.2020 einen Vorrat von 1500 Kilogramm angereichertes Uran und weicht von der Vorgabe des einstigen
internationalen Atomabkommens mit dem Iran um ca. 1300 kg ab. Das Uran eine Reinheit von 4,5%. Für den Bau der Atombombe
werden 90% Reinheit benötigt. Zugleich schottet der Iran seine Nuklearforschung und -entwicklung gegenüber IAEA-Inspekteuren
ab.

05.06.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Russland und China haben die Wahl: Führt der Iran die Atombombe ein, werden Russland und China ihre bisherigen Stati
in der Welt dauerhaft verlieren, denn Iran ist nicht Syrien, wo sich Mitglieder des UN-Sicherheitsrates an der Kriegsfortführung
aktiv beteiligen. Der bisherige Iran wird die Einführung der Atombombe nicht überleben. Mit Israel ist nicht zu spaßen.
Entweder Russland und China verhindern die Atombombe im Iran, oder diese 3 Staaten werden ein u.a. wirtschaftliches
Fiasko nachhaltig erfahren und das nicht nur, weil Irans Gebiet atomar verseucht sein wird. Es wird das Ende des kommunistischen
Weltblockes werden. Der Iran sieht in diesem Block sein Bauernopfer. Der Syrienkrieg wird dagegen harmlos wirken.
Vermutlich wird der Flächenbrand früher entfacht, weil Israel die iranischen Atomanlagen und Uran-Vorräte vernichten wird.
UND weil dann auch die Situation mit Nordkorea kippen wird, wenn es ebenfalls versucht, Atomwaffen nachhaltig zu besitzen.
Es ist zu vermuten, dass der Kommunist Putin und sein chinesischer Pendant sehr wohl von ihrem Ende wissen, aber das
nicht akzeptieren, wenn Iran und Nordkorea Atomwaffen horten - und die werden horten, wenn nichts getan wird.

Es ist objektiv notwendig, von Russland und China unabhängig zu sein, denn nur diese unabhängigen Zonen werden handlungsfähig
sein. Im Gegensatz zu den USA gehört die BRD schon systemisch nicht dazu. Und die Eurozone sowieso nicht.

18.06.2020 heise.de

In der BRD ist der Datenschutz, der Ermittlungsorgan der BRD benachteiligt, grundsätzlich abgeschafft worden, wobei
dazu von Kontexten wie

Rechtsextremismus,
Hasskriminalität,
besonders schwere Straftaten,
strafbarer Internetinhalte,
"Billigen" oder Androhen von Straftaten etwa in sozialen Netzwerken,
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung,
Störung des öffentlichen Friedens

auszugehen ist, so dass dann Daten im Klartext ermittelbar sind.

Polizei und Geheimdienste erhalten von Telekommunikationsdienstleistern etc. Kundendaten im Klartext:

Namen,
Anschrift,
Kennwörter, Pin, Puk für den Schutz von Kundendaten auf Nutzerkonten, Endgeräten, Speicherdienste wie Cloud.

Die Klartextdaten werden erhoben in den Bereichen

sozialen Medien,
Chatdiensten,
Spiele-Apps,
Suchmaschinen,
Shops,
privaten Seiten im Web,
Webmail-Dienste,
Podcasts,
Flirt-Communities.

Richterliche Genehmigung zur Erhebung der Daten ist nur nötig für
Passwörtern,
Sicherheitskennungen.

In der BRD wurde das Strafrecht auch um folgende Tatbestände erweitert: Drohungen mit Taten gegen

sexuelle Selbstbestimmung,
körperliche Unversehrtheit,
die persönliche Freiheit,
Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten.

Beispiel: Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, dem sollen bis zu zwei Jahre Haft drohen.

Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird um das "Delikt der
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" ergänzt.

19.06.2020 bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-049.html

'Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen

Pressemitteilung Nr. 49/2020 vom 19. Juni 2020

Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2459/19, 1 BvR 2397/19, 1 BvR 1094/19 und 1 BvR 362/18

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen über vier
Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich jeweils gegen strafgerichtliche Verurteilungen wegen Beleidigung richteten. Während
die Kammer zwei Verfassungsbeschwerden nicht zu Entscheidung angenommen hat, hatten die anderen beiden
Verfassungsbeschwerden Erfolg.

Die Kammer hat diese Verfahren zum Anlass genommen, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei ehrverletzenden Äußerungen klarstellend zusammenzufassen.
Dabei hat sie bekräftigt, dass die Beurteilung, ob eine ehrbeeinträchtigende Äußerung rechtswidrig und unter den Voraussetzungen der
§§ 185, 193 StGB strafbar ist, in aller Regel von einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen abhängig ist, die
eine Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen einer Äußerung und ihrer Bedeutung erfordert. Dabei hat sie wesentliche
Kriterien zusammengefasst, die bei dieser Abwägung von Bedeutung sein können. In Abgrenzung dazu hat die Kammer wiederholt,
dass eine Abwägung nur in besonderen Ausnahmefällen und nur unter engen Voraussetzungen entbehrlich sein kann, nämlich in den -
verfassungsrechtlich spezifisch definierten - Fällen einer Schmähkritik, einer Formalbeleidigung oder einer Verletzung der
Menschenwürde. Sie hat die speziellen Voraussetzungen solcher Fallkonstellationen klargestellt und hervorgehoben, dass deren
Bejahung von den Fachgerichten klar kenntlich zu machen und in gehaltvoller Weise zu begründen ist. Umgekehrt hat die Kammer
betont, dass die Ablehnung eines solchen Sonderfalls, insbesondere das Nichtvorliegen einer Schmähung, das Ergebnis der Abwägung
nicht präjudiziert.

Unter Anwendung dieser Maßstäbe hat die Kammer entschieden, dass in zwei Verfahren die von den Fachgerichten vorgenommene
Abwägung, wonach die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts die Meinungsfreiheit überwiege, verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden ist. Demgegenüber genügt die Abwägung in den anderen beiden Verfahren auch unter Berücksichtigung des
fachgerichtlichen Wertungsrahmens den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil jeweils keine hinreichende
Auseinandersetzung mit den konkreten Situationen erkennbar ist, in denen die Äußerungen gefallen sind.

Sachverhalte:

1. Dem Verfahren 1 BvR 2397/19, in dem die Kammer die auch für die anderen Verfahren maßgeblichen Maßstäbe übergreifend
zusammenfasst, liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einem von ihm geführten Internetblog zugrunde. Der Beschwerdeführer
hatte sich 2002 von seiner damaligen Partnerin getrennt und führte anschließend vor verschiedenen bayerischen Gerichten zahlreiche
rechtliche Auseinandersetzungen um das Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter, das ihm ab 2012 ganz verwehrt wurde. 2016
verfasste er in seinem Internetblog aus Anlass einer für ihn nachteiligen Berufungsentscheidung drei weitere Einträge. Darin nannte er
unter anderem die an der Entscheidung beteiligten Richter sowie diverse andere Personen namentlich, stellte Fotos von ihnen ins Netz
und bezeichnete sie mehrfach als ?asoziale Justizverbrecher", ?Provinzverbrecher" und ?Kindesentfremder", die Drahtzieher einer
Vertuschung von Verbrechen im Amt seien. Sie hätten auf Geheiß des namentlich genannten ?rechtsradikalen" Präsidenten des
Oberlandesgerichts offenkundig massiv rechtsbeugend agiert. Der Beschwerdeführer wurde deshalb von den Strafgerichten wegen
Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Zwar handele es sich wegen des sachlichen Bezugs und der verständlichen schweren
emotionalen Situation des Beschwerdeführers nicht um Schmähkritik. Bei einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen
Interessen überwiege jedoch der Ehrschutz. Die Kammer beurteilte das als verfassungsgemäß.

2. Dem Verfahren 1 BvR 2459/19 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einer verwaltungsgerichtlichen Klageschrift zugrunde.
Die Stadtbibliothek hatte - nach Rücksprache mit dem dortigen Rechtsamt - bei der Bestellung eines Buchs von ihm verlangt, das
Bestellformular selbst auszufüllen. Hintergrund war, dass der Beschwerdeführer vorher eine Fernleihgebühr für ein Buch nicht
entrichtet hatte, weil er der Ansicht gewesen war, ein anderes Buch bestellt zu haben. Schon zuvor hatte die Leiterin des Rechtsamtes in
einer anderen Angelegenheit Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer gestellt, aufgrund derer ein Strafverfahren wegen
Urkundenfälschung gegen ihn eingeleitet worden war. In diesem Verfahren hatte er die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens
über deren Geisteszustand beantragt. Noch ehe über diesen Antrag entschieden wurde, erhob der Beschwerdeführer wegen des Streits
mit der Stadtbibliothek Klage vor dem Verwaltungsgericht. In der Klageschrift äußerte er, ?unter Berücksichtigung, ? dass in der
Sache die Leiterin des Rechtsamtes R., eine in stabiler und persönlichkeitsgebundener Bereitschaft zur Begehung von erheblichen
Straftaten befindlichen Persönlichkeit, deren geistig seelische Absonderlichkeiten und ein Gutachten zu deren Geisteskrankheit
Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind, involviert ist", behalte er sich vor, ?ein Ordnungsgeld in angemessener Höhe
zu beantragen". Aufgrund dieser Äußerung verurteilten die Strafgerichte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe.
Zwar handele es sich nicht um einen Fall der Schmähkritik, da ein Sachbezug nicht völlig fehle. Die gebotene Abwägung falle jedoch
zugunsten des Persönlichkeitsrechts aus. Auch dies beurteilte die Kammer als verfassungsgemäß.

3. Dem Verfahren 1 BvR 362/18 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde zugrunde.
Der als Rechtsanwalt tätige Beschwerdeführer vertrat 2015 einen Tierschutzverein, für den er vor einem Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt ein Erlaubnisverfahren führte, an dessen Ende die vom Verein beantragte Erlaubnis erteilt wurde.
Anschließend erhob der Beschwerdeführer eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Abteilungsleiter, in der er die
Ansicht vertrat, das Amt habe eine unglaubliche materielle Unkenntnis, langsame Bearbeitungszeiten und eine offensichtlich
vorsätzliche Hinhaltetaktik in der Sache gezeigt. Nach Schilderung von aus Sicht des Beschwerdeführers kritikwürdigen Vorfällen
äußerte er, nunmehr gehe es noch um die Verfahrenskosten des Vereins. Diese habe die Behörde zwar bereits formell anerkannt, es
scheine aber so, als ob der zuständige Abteilungsleiter durch immer wieder neue Vorgaben letztlich die Kosten nicht erstatten möchte.
Weiter hieß es, dessen Verhalten ?sehen wir mittlerweile nur noch als offenbar persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmissbräuchlich
und insgesamt asozial uns gegenüber an". Die Strafgerichte verurteilten den Beschwerdeführer daraufhin wegen Beleidigung zu einer
Geldstrafe. Durch die verwendete Formulierung ?persönlich", ?hinterhältig" und ?asozial" sei es nur noch um eine konkrete
Diffamierung des von ihm namentlich ausdrücklich benannten Abteilungsleiters gegangen, ohne dass dabei noch ein konkreter Bezug
zur Sache erkennbar sei. Die Kammer beurteilte dies als eine Verletzung der Meinungsfreiheit.

4. Dem Verfahren 1 BvR 1094/19 liegen Äußerungen des Beschwerdeführers in einem einkommensteuerrechtlichen
Festsetzungsverfahren zugrunde. Im Rahmen des Verfahrens, in dem insbesondere die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein gerichtliches
Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag strittig war, erhielt der Beschwerdeführer ein beigelegtes Rundschreiben des nordrhein-
westfälischen Finanzministers. Dort hieß es unter anderem, Steuern machten ?keinen Spaß, aber Sinn. Die Leistungen des Staates, die
wir alle erwarten und gern nutzen, gibt es nicht zum Nulltarif". Daraufhin verfasste der Beschwerdeführer ein weiteres Schreiben an die
Finanzbehörden, das hauptsächlich die Frage der Absetzbarkeit der Kosten des rechtlichen Vorgehens gegen den Rundfunkbeitrag zum
Gegenstand hatte. Am Ende erklärte er, weitere Dienstaufsichtsbeschwerden jetzt zu erheben, dürfte sinnlos sein: ?Solange in
Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der
Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt." Wegen
dieser Äußerung verurteilten die Strafgerichte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Der Beschwerdeführer
überschreite die Grenze eines Angriffs auf die Ehre des Finanzministers, den er als Person herabwürdige. Zwar werde nicht verkannt,
dass die freie Meinungsäußerung ein hohes Rechtsgut sei und dass in der Öffentlichkeit stehende Personen deutliche Kritik auszuhalten
hätten. Doch seien auch diese Personen wie andere Bürger geschützt, wenn die Grenze eines persönlichen Angriffs überschritten werde.
Auch dies beurteilte die Kammer als Verletzung der Meinungsfreiheit.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

I. Die Kammer hat das Verfahren 1 BvR 2397/19 genutzt, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage
zusammenzufassen, welche Anforderungen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit an strafrechtliche Verurteilungen wegen
ehrbeeinträchtigender Äußerungen stellt.

1. Da Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedem das Recht gibt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, auch
wenn dies in polemischer oder verletzender Weise geschieht, greifen strafrechtliche Verurteilungen wegen Beleidigung (§ 185 StGB) in
das Grundrecht der Meinungsfreiheit ein. Die Anwendung dieser Strafnorm erfordert daher eine der Meinungsfreiheit gerecht werdende
Ermittlung des Sinns der infrage stehenden Äußerung und darauf aufbauend im Normalfall eine abwägende Gewichtung der
Beeinträchtigungen, die der persönlichen Ehre auf der einen und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite drohen. Hierfür bedarf es
einer umfassenden Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Falles und der Situation, in der die Äußerung fällt. Eine
ehrbeeinträchtigende Äußerung ist daher nur dann eine gemäß § 185 StGB tatbestandsmäßige und rechtswidrige (§ 193 StGB)
Beleidigung, wenn das Gewicht der persönlichen Ehre in der konkreten Situation die Meinungsfreiheit des Äußernden überwiegt.

a) Das Ergebnis der von den Fachgerichten vorzunehmenden Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Das
Bundesverfassungsgericht überprüft lediglich, ob die Gerichte innerhalb des ihnen zustehenden Wertungsrahmens die jeweils für den
Fall erheblichen Abwägungs- gesichtspunkte identifiziert und ausreichend in Rechnung gestellt haben. Die Kammer hat das Verfahren
zum Anlass genommen, wesentliche Abwägungsgesichtspunkte, die je nach der konkreten Situation zu berücksichtigen sein können,
aufzuzählen. Maßgeblich ist, dass die konkrete Situation der Äußerung erfasst und unter Berücksichtigung ihrer kontextbezogenen
Bedeutung wie ihrer emotionalen Einbettung in Blick auf die betroffenen Grundrechte hinreichend gewürdigt wird. Hierfür kann unter
Umständen letztlich dann auch eine recht knappe Abwägung ausreichen.

b) Zu den Umständen, die häufig bei der Abwägung von Bedeutung sein können, hat die Kammer ausgeführt, dass mit Blick auf den
Inhalt einer Äußerung zunächst deren konkreter ehrschmälernder Gehalt erheblich ist. Dieser hängt insbesondere davon ab, ob und
inwieweit die Äußerung grundlegende, allen Menschen gleichermaßen zukommende Achtungsansprüche betrifft oder ob sie eher das
jeweils unterschiedliche soziale Ansehen des Betroffenen schmälert. Auch ist das Gewicht der Meinungsfreiheit umso höher, je mehr
die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon
unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht. Da der grundrechtliche
Schutz gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist, ist in die Abwägung gegebenenfalls einzustellen, ob
die Privatsphäre des Betroffenen oder sein öffentliches Wirken Gegenstand der Äußerung ist. Dabei kann zwischen Personen zu
unterscheiden sein, die wie etwa Politiker bewusst in die Öffentlichkeit treten, und solchen, denen als staatliche Amtswalter ohne ihr
besonderes Zutun eine Aufgabe mit Bürgerkontakt übertragen wurde. Der Gesichtspunkt der Machtkritik bleibt allerdings in die
Abwägung eingebunden und erlaubt nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern oder Politikern. Denn die
Verfassung setzt gegenüber einer auf die Person abzielenden, insbesondere öffentlichen Verächtlichmachung oder Hetze allen Personen
gegenüber äußerungsrechtliche Grenzen.

Mit Blick auf Form und Begleitumstände einer Äußerung kann insbesondere erheblich sein, ob sie unvermittelt in einer hitzigen
Situation oder im Gegenteil mit längerem Vorbedacht gefallen ist. Denn für die Freiheit der Meinungsäußerung wäre es besonders
abträglich, wenn vor einer mündlichen Äußerung jedes Wort auf die Waagschale gelegt werden müsste. Ebenfalls erheblich kann sein,
ob und inwieweit für die betreffende Äußerung ein konkreter und nachvollziehbarer Anlass bestand und welche konkrete Verbreitung
und Wirkung sie entfaltet. Erhält nur ein kleiner Kreis von Personen von einer ehrbeeinträchtigenden Äußerung Kenntnis oder handelt
es sich um eine nicht schriftlich oder anderweitig perpetuierte Äußerung, ist die damit verbundene Beeinträchtigung der persönlichen
Ehre geringfügiger und flüchtiger als im gegenteiligen Fall, der je nach Situation bei Äußerungen in ?sozialen Netzwerken" im Internet
gegeben sein kann. Auch hier ist allerdings nicht allgemein auf das Medium als solches, sondern auf die konkrete Breitenwirkung
abzustellen.

2. Eine solche Abwägung kann zwar im Einzelfall entbehrlich sein, wenn herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde eines
anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Die Kammer hat aber in Bekräftigung der ständigen
Rechtsprechung noch einmal deutlich gemacht, dass es sich dabei um Ausnahmefälle handelt, die an strenge Voraussetzungen geknüpft
sind.

a) Der eine Abwägung entbehrlich machende und damit die Meinungsfreiheit verdrängende Effekt dieser Ausnahmetatbestände gebietet
es in formaler Hinsicht, ihre Annahme klar kenntlich zu machen und in einer gehaltvollen und verfassungsrechtlich tragfähigen Weise
zu begründen. Diese Begründung darf sich nicht in der bloßen Behauptung erschöpfen, ihre Voraussetzungen lägen vor. Vielmehr sind
die maßgebenden Gründe unter Auseinandersetzung mit objektiv feststellbaren Umständen des Falles nachvollziehbar darzulegen.

b) Bejaht ein Gericht zu Unrecht einen solchen Ausnahmetatbestand und verzichtet daher auf eine Abwägung, so liegt darin ein
verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn diese darauf beruht. Umgekehrt schließt die
gerichtliche Feststellung des Vorliegens der genannten Ausnahmetatbestände eine - hilfsweise - Abwägung zwischen der
Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit nach den konkreten Umständen des Falles nicht aus, sondern bietet sich vielmehr
in den vielfach nicht eindeutig gelagerten Grenzfällen an.

c) Die Kammer hat diese Beschlüsse genutzt, um die engen Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände in Erinnerung zu rufen:

aa) Der Charakter einer Äußerung als Schmähkritik folgt nicht schon aus einem besonderen Gewicht der Ehrbeeinträchtigung. Eine
Schmähung ist nicht einfach eine besonders drastisch verunglimpfende Form von Beleidigung, sondern bestimmt sich nach sachlichen
Gesichtspunkten. Im verfassungsrechtlichen Sinn zeichnet sich die Schmähung dadurch aus, dass eine Äußerung keinen irgendwie
nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es bei ihr allein um das grundlose Verächtlichmachen
der betroffenen Person als solcher geht. Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum
Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen, etwa aus verselbständigter persönlicher
Feindschaft (?Privatfehde") oder aber auch dann, wenn - insbesondere unter den Kommunikationsbedingungen des Internets - Personen
ohne jeden nachvollziehbaren Bezug zu einer Sachkritik grundlos aus verwerflichen Motiven wie Hass- oder Wutgefühlen heraus
verunglimpft und verächtlich gemacht werden. Eine solche Annahme bedarf einer auf die konkreten Umstände des Falles bezogenen
Darlegung. Davon abzugrenzen sind Fälle, in denen die Äußerung, auch wenn sie gravierend ehrverletzend und damit unsachlich ist,
letztlich (überschießendes) Mittel zum Zweck der Kritik oder Ausdruck der Empörung über bestimmte Vorkommnisse ist und damit
nicht allein der Verächtlichmachung von Personen dient.

bb) Ebenfalls an strenge Maßstäbe geknüpft sind die Fälle der Formalbeleidigung im verfassungsrechtlichen Sinn. Um solche kann es
sich etwa bei mit Vorbedacht und nicht nur in der Hitze einer Auseinandersetzung verwendeten, nach allgemeiner Auffassung
besonders krassen, aus sich heraus herabwürdigenden Schimpfwörtern - etwa aus der Fäkalsprache - handeln. Bei ihnen ist das
maßgebliche Kriterium nicht der fehlende Sachbezug einer Herabsetzung, sondern die kontextunabhängig gesellschaftlich absolut
missbilligte und tabuisierte Begrifflichkeit, die die Betroffenen insgesamt verächtlich macht, und damit die spezifische Form dieser
Äußerung.

cc) Die Meinungsfreiheit muss zudem stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt. Dies kommt
indes nur in Betracht, wenn sich die Äußerung nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern einer konkreten
Person den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit abspricht.

d) Die Kammer hat schließlich deutlich gemacht, dass das Fehlen einer dieser eng umgrenzten Ausnahmekonstellationen keine
Vorfestlegung für einen Vorrang der Meinungsfreiheit begründet. Eine solche Vorfestlegung ergibt sich nicht aus der Vermutung
zugunsten der freien Rede, die keinen generellen Vorrang der Meinungsfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsschutz begründet. Aus
ihr folgt aber, dass Meinungsäußerungen, die die Ehre anderer beeinträchtigen, im Normalfall nur nach Maßgabe einer Abwägung
sanktioniert werden können.

II. Diesen Maßstäben werden nur die zu den ersten beiden Sachverhalten ergangenen Entscheidungen gerecht:

Im Verfahren 1 BvR 2397/19 sind die Strafgerichte unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen zu dem Ergebnis
gelangt, dass wegen des vorhandenen Sachbezugs noch keine Schmähkritik vorlag, dass bei der gebotenen Abwägung aber das Gewicht
des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers deutlich überwiegt. Überzeugend und tragfähig
wird begründet, dass im Streitfall die Aspekte der Machtkritik und des ?Kampfs um das Recht" den Schutz der persönlichen Ehre auch
von Amtsträgern nicht in unzumutbarer Weise zurückdrängen können, zumal hier die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen
weitgehend überlagert. Zudem haben die Fachgerichte in nachvollziehbarer Weise auf die wiederkehrende, besonders hartnäckige und
durch die Namensnennung, den anklagenden Duktus und die Untermalung durch Bilder anprangernde Form der Äußerungen abgestellt,
ferner darauf, dass es sich um Äußerungen handelt, die die berufliche Integrität der betroffenen Richter grundsätzlich infrage stellen
und gegenüber einer unbestimmten Vielzahl von Personen in einem der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Internetblog verbreitet
wurden. Die Kammer hält diese Abwägung für verfassungsrechtlich tragfähig und bestätigt, dass sie kaum anders hätte ausgehen
können.

Im Verfahren 1 BvR 2459/19 kann dahinstehen, ob die strafrechtliche Verurteilung des Beschwerdeführers - wie das Amtsgericht
angenommen hat - bereits unter dem Gesichtspunkt der Schmähkritik gerechtfertigt wäre. Denn jedenfalls genügt die
Abwägungsentscheidung des Landgerichts den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine angemessene Berücksichtigung der
Meinungsfreiheit bei Handhabung des § 185 StGB. Dabei durfte es maßgeblich auf den erheblich ehrschmälernden Gehalt der
Äußerung und den nur schwach ausgeprägten Sachbezug abstellen. Ebenfalls überzeugend weist das Landgericht darauf hin, dass die
bestrafte, primär wertende Äußerung zum Geisteszustand der Betroffenen auch tatsächliche Elemente aufweist, die der
Beschwerdeführer bewusst falsch wiedergab. Im konkreten Kontext, den das Landgericht situationsbezogen gewürdigt hat, steht hier
der Verurteilung auch nicht entgegen, dass sich die Äußerung auf eine staatliche Amtsträgerin und deren dienstliche Handlungen bezog
und nur ein kleiner Personenkreis von ihr Kenntnis erhielt.

Im Verfahren 1 BvR 362/18 ist bereits unklar, ob die Gerichte von einer Schmähung ausgegangen sind. Dazu hätten sie in
Auseinandersetzung mit der Äußerung und ihren Umständen näher darlegen müssen, warum es nur noch um eine konkrete
Diffamierung ohne Sachbezug gegangen sein soll. Dies wird von den Gerichten nicht näher ausgeführt und ist auch nicht ersichtlich.
Vielmehr handelt es sich um eine persönlich formulierte Ehrkränkung in Anknüpfung und unter Bezug auf eine fortdauernde
Auseinandersetzung mit einem sachlichen Kern. Dabei stehen ersichtlich auch nicht verächtlich machende Beschimpfungen in Rede,
die gegenüber Dritten unter überhaupt keinen Bedingungen geäußert werden dürften und deshalb als Formalbeleidigung zu beurteilen
wären. Zur strafrechtlichen Verurteilung kann eine solche Äußerung folglich nur nach Maßgabe einer Abwägung zwischen dem
Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers führen. Die Gerichte erwähnen zwar das
Erfordernis einer ?Interessenabwägung", nehmen aber eine solche Abwägung in der Sache nicht vor, sondern stellen allein abstrakt auf
den Wortlaut der ehrverletzenden Äußerungen ab. Hierin liegt nicht, wie verfassungsrechtlich geboten, eine Auseinandersetzung mit
der konkreten Situation, in der die Äußerung gefallen ist.

Im Verfahren 1 BvR 1094/19 kann sich die strafgerichtliche Verurteilung ebenfalls nicht auf den Gesichtspunkt der Schmähkritik oder
der Formalbeleidigung stützen. Die angegriffenen Entscheidungen sind auch nicht von einer verfassungsrechtlichen Anforderungen
genügenden Abwägung getragen. Sie lassen keine hinreichende Auseinandersetzung mit der konkreten Situation, in der die Äußerung
gefallen ist, erkennen und zeigen nicht auf, weshalb das Interesse an einem Schutz des Persönlichkeitsrechts des damaligen nordrhein-
westfälischen Finanzministers die erheblichen für die Zulässigkeit der Äußerung sprechenden Gesichtspunkte überwiegt. Die
Entscheidungen gehen auf Inhalt, Anlass, Motivation sowie die konkrete Wirkung der Äußerung unter den konkreten Umständen des
Falls nicht sachhaltig ein, sondern weisen der Äußerung ohne nähere Begründung eine unmittelbar in die Privatsphäre reichende
Bedeutung zu, obwohl es angesichts der sonstigen Äußerungen des Beschwerdeführers in dem Verfahren naheliegend gewesen wäre,
sie in erster Linie auf das politische Handeln des Finanzministers zu beziehen. Auch berücksichtigen sie nicht, dass die Fähigkeit einer
Person zur sachgemäßen Führung höchster öffentlicher oder politischer Ämter nicht Teil des grundlegenden sozialen
Achtungsanspruchs ist, dass die Äußerung allein in einem an den zuständigen Sachbearbeiter gerichteten Schreiben im Rahmen eines
nichtöffentlichen behördlichen Verfahrens getätigt wurde und dass der Betroffene sich mit seinem personalisierten Schreiben selbst zu
Wort gemeldet und damit einen konkreten Anlass für die Reaktion des Beschwerdeführers gesetzt hatte.'

25.06.2020 morgenpost.de

Im Zuge der Masseneinwanderung in die EU

kamen in 2019 von allen Asylbewerbern in der EU

22% nach Deutschland (165.615 Personen).

17% nach Frankreich (128.940 Personen).

16% nach Spanien (117.795 Personen).

sind in die BRD bisher 1,1 Millionen Flüchtlinge eingereist, davon 50% aus Syrien.

ist in Verbindung mit der Corona-Virus-Seuche der Flüchtlingszustrom in die EU um 87% zurückgegangen.

erfolgt der Zufluss von Flüchtlingen zunehmend aus Transitländern z.B. Venezuela, da von dort aus die Einreise in die EU
ohne Visum aber legal erfolgen kann: 25% aller Flüchtlinge nutzen diese Form der Einwanderung.

12.07.2020 dradio.de

Unter anderem die Elite-Universität Harvard kündigte an, im Wintersemester nur Online-Vorlesungen abzuhalten.

Die US-Regierung hat ausländische Studenten aufgefordert, ab Herbst 2020 die USA zu verlassen, wenn die Studieneinrichtung
ausschließlich Online-Vorlesungen abhält.

181 Universitäten in den USA klagen gegen die o.g. Ausweisung.

Deutsche Studenten in den USA haben das BRD-Außenministerium gebeten, gegen die o.g. Ausweisung vorzugehen.

14.07.2020 sueddeutsche.de

Großbritannien entfernt bereits verbaute Netzwerktechnik des chinesischen Unternehmens Huawei, so dass Huawei auch
im Bereich 5G-Netzwerk nicht zum Zuge kommt: Spionageverdacht der Briten.

15.07.2020 bundesregierung.de

Die US-Regierung zieht die Aufforderung, dass ausländische Studenten ab Herbst 2020 die USA verlassen müssen, wenn die
Studieneinrichtung ausschließlich Online-Vorlesungen abhält, zurück.

15.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es ist zu prüfen, ob das Studium in Großbritannien möglich ist, da dieses Land nicht mehr Teil der EU ist bzw. wird, so dass
dieses Land gegenüber den USA als Konkurrenz auftreten kann.

Trumps Stärke ist die Dummheit seiner Wählerschaft und Parteigenossen, wobei Trump diese als gegeben verwertet, aber
nicht verursacht, denn dass Trump zum Zuge kommt, liegt nicht nur an der Historie der USA: US-Eliten in der Regierung,
Parteien, im Judentum bzw. Christjudentum etc. haben sich traditionell wenig z.B. um EIN Sozialsystem für sozial verschieden
gestellte US-Bürger gekümmert. So lässt es sich erklären, dass "Obama Care" als mit Rendite-Streben mitfinanziertes
Umlagesystem keine Chance hat. Trump profitiert von diesen Elite und parasitiert die US-Bürgerschaft mit deren Selektion aus
Gründen der Verwertung. .... Irgendwann werden Trump-Wähler begriffen haben, wie sie über den Tisch gezogen wurden, und es
wird sich unter den einstigen Gesinnungskumpanen EINER finden, der mit Trump abrechnen wird: Nur eine Frage der Zeit,
da die durch Trump vollzogenen Schlechterstellung der USA nachhaltige Folgen hat, deren Umkehrbarkeit z.T. nicht
mehr gegeben ist. Kahlschlag .... und das radikalisiert enorm: Trump ist dann allerdings nur das Bauernopfer der US-Eliten
in der Regierung und in den Parteien. .... Der Sumpf liegt im System, so dass Versager wie Trump zum Zuge kommen sollen
können.

21.07.2020 bundesregierung.de

'Europäischer Rat "Auf die Zukunft Europas ausgerichtet"

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich nach intensiven Beratungen auf einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der
Pandemie-Folgen sowie auf einen neuen "Mehrjährigen Finanzrahmen" verständigt. Der Europäische Rat habe eine "Antwort auf die
größte Krise seit Bestehen der Europäischen Union" gegeben, erklärte Kanzlerin Merkel.

Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben sich nach viertägigen Beratungen auf einen Mehrjährigen
Finanzrahmen (MRF) für die Jahre 2021-2027 in Höhe von 1,8 Billionen Euro geeinigt. In den Jahren 2021 bis 2023 sollen davon 750
Milliarden für einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bereitstehen. 390
Milliarden Euro davon werden als Zuschüsse, 360 Milliarden als Kredite zur Verfügung gestellt.

Haben uns "zum Schluss zusammengerauft"

"Wir haben die Weichen für die finanziellen Grundlagen der EU der nächsten sieben Jahre gestellt und gleichzeitig eine Antwort auf die
größte Krise seit Bestehen der Europäischen Union gegeben", erklärte Kanzlerin Merkel nach Abschluss der intensiven Beratungen in
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron. Merkel betonte, dass die Verhandlungen nicht
einfach gewesen seien - "aber was für mich zählt, ist, dass wir uns zum Schluss zusammengerauft haben und dass wir jetzt auch alle
davon überzeugt sind, aus dem, was wir beschlossen haben, auch wirklich etwas zu machen".

Zukunftsaufgaben im Fokus

Die Zuschüsse und Garantien aus dem Wiederaufbaufonds werden an Bedingungen geknüpft. Die Auszahlungen erfolgen in Raten und
sind von Reformen und Projektfortschritten abhängig. Zudem stehen große Zukunftsaufgaben im Fokus: 30 Prozent der Ausgaben sind
für Klima- und Digitalisierungsaufgaben bestimmt.

So fließen etwa zehn Milliarden Euro in einen "Fonds für einen gerechten Übergang". Das Programm hilft Regionen mit traditionellen
Wirtschaftsstrukturen dabei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen. Auch die Forschungsförderung wird intensiviert. Insgesamt fünf
Milliarden fließen in das Wissenschaftsprogramm "Horizon Europe".

Die Verhandlungen im Europäischen Rat werden von Ratspräsident Charles Michel geleitet. Die deutsche Ratspräsidentschaft steht vor
allem in der Verantwortung, wenn nach der Einigung im Rat eine Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament erzielt werden muss.
Auch bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die einzelnen verabredeten Unterstützungsinstrumente wird Deutschland als
Inhaber der EU-Ratspräsidentschaft eine wichtige Rolle spielen.

Projekte werden auf Zukunftsfähigkeit bewertet

Der Großteil der Zuschüsse soll über ein neues EU-Programm "Next Generation EU" verteilt werden. Mit diesen Mitteln werden
staatlich vorangetriebene Investitionen und Reformen unterstützt. Mitgliedsländer können entsprechende Projekte bei der Kommission
einreichen, die sie nach ihrer Zukunftsfähigkeit bewertet.

"Der Haushalt ist auf die Zukunft Europas ausgerichtet", betonte Merkel. Er berücksichtige zudem, "dass der Binnenmarkt in der
schwersten wirtschaftlichen Krise der Europäischen Union weiterhin funktionieren kann und dass die Länder, die von der Pandemie in
besonderer Weise betroffen sind, ihre Wiederaufbauleistungen verbessern können", so die Kanzlerin.

Zusätzliche Mittel für Deutschland

Im Rahmen der Verhandlungen über den "Mehrjährigen Finanzrahmen" wurden auch für Deutschland zusätzliche Gelder beschlossen.
Jeweils 650 Millionen Euro sind für die Förderung der ostdeutschen Regionen und die ländliche Entwicklung vorgesehen.

Der Wiederaufbauplan und der "Mehrjährige Finanzrahmen" 2021-2027 (MFR) sind die zentralen Instrument für die wirtschaftliche
Erholung der EU. Zudem ist der EU-Haushalt ein bedeutendes Instrument zur Umsetzung der politischen Prioritäten. Erstmals ist im
"Mehrjährigen Finanzrahmen" ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und ein Mechanismus zum Schutz des Haushalts verankert.

So wird es finanziert

Um die erheblichen Mehrkosten aufbringen zu können, haben sich die Staats- und Regierungschefs auf drei zusätzliche
Finanzierungsquellen geeinigt. So wird es ab dem 1. Januar 2021 eine Steuer auf nicht recycelte Kunststoffabfälle ("Plastiksteuer")
geben. Zudem wird die Kommission im ersten Halbjahr 2021 Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem ? eine CO2-Abgabe auf
Importe in die EU - sowie für eine Digitalabgabe vorlegen. Diese Vorschläge sollen eine Grundlage für zusätzliche Eigenmittel
schaffen, die Maßnahmen spätestens 2023 eingeführt werden.

So geht es weiter

Vor Inkrafttreten benötigt der neue "Mehrjährige Finanzrahmen" noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. In einem letzten
Schritt müssen dann die Mitgliedsländer den Finanzrahmen noch ratifizieren ? also als verbindlich anerkennen.
Dienstag, 21. Juli 2020'

21.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Die Eurozone wurde in eine gesamtschuldnerische Zone umgewandelt, wo Volksvermögen der Euroländer für diese
haften. Der BRD ist es - wie in der Finanzkrise - gelungen, dass Exporte der BRD in die EU auch an systemisch
instabile Euroländer erfolgen können, da diese mit Volksvermögen der Eurozone refinanziert werden. Dass für
Kredite letztendlich der Schuldenschnitt eintreten wird, ist glasklar. Ziel ist es, fremdes Vermögen fremder Völker
optimal zu verwerten. Der Euro ist wie bisher eine Schrottwährung.

Faschismus pur.

25.07.2020 heise.de

Das chinesische National Information Security Engineering Center (NISEC) beaufsichtigt die chinesischen Steuersoftware-Anbieter
Baiwang und Aisino. NISEC ist im Staatseigentum von China. Die beiden Anbieter liefern auch Software für die Verwaltung von
Umsatzsteuer in China.

Unternehmen aus den USA, die in China umsatzsteuerpflichtig agieren, müssen vordefinierte Software für Steuererklärungen
folgender Anbieter benutzen: Baiwang und Aisino.

Das FBI der USA warnt US-Unternehmen wegen Spionage in den Steuersoftwaren von Baiwang und Aisino:

Die Softwaren installieren über die Update-Funktion einen Backdoor mit passenden Treiber.

Da diese Softwaren benutzt werden müssen, werden betroffenen US-Unternehmen von China infiltriert.

25.07.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Das war es dann mit Huawei und G5 aus China ebenfalls. ... Kommunisten können nicht anders, als andere zu zersetzen: Gier.

30.07.2020 nzz.ch

Die USA ziehen militärische Systemkomponenten der USA aus der BRD ab:

11.900 Soldaten werden abgezogen und davon 5.600 an die Ostflanke Polen und Südflanke Mittelmeerbereich Italien verlegt.

Das amerikanische Kommando für

Europa (Eucom) wird nach Mons in Belgien verlegt.

Afrika (Africom) wird nach Spanien oder Italien verlegt.

Das Europa-Hauptquartier des Heeres (V Corps) wird neu eingerichtet und nach Polen verlegt, wenn Polen zustimmt.

F-16-Kampfjets werden nach Italien verlegt.

14.08.2020 zeit.de

Die BRD untersag die Einreise von Studenten, die eine Präsenzpflicht des Studenten an der Bildungseinrichtung nicht nachweisen
können. Das betrifft auch Studienanfänger. Online- oder Fernstudium für Ausländer sind in der BRD verboten.

24.08.2020 zeit.de

Im Zuge der Erdgaserforschungen der Türkei in von Griechenland und der Türkei beanspruchten Seegebieten werden diese Länder
(beides NATO-Mitglieder) sich mit Militärmanövern bedrohen: Griechenland ist bereits aktiv.

24.08.2020 charite.de

"Pressemitteilung

24.08.2020
Statement der Charité: Klinische Befunde weisen auf Vergiftung von Alexei Nawalny hin
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Startseite.Service.Pressemitteilung.

Seit dem Wochenende behandeln Ärztinnen und Ärzte der Charité ? Universitätsmedizin Berlin Alexei Nawalny. Der Patient befindet
sich auf einer Intensivstation und ist weiterhin im künstlichen Koma. Sein Gesundheitszustand ist ernst, derzeit besteht jedoch keine
akute Lebensgefahr.

Das Ärzte-Team hat den Patienten nach seiner Ankunft eingehend untersucht. Die klinischen Befunde weisen auf eine Intoxikation
durch eine Substanz aus der Wirkstoffgruppe der Cholinesterase-Hemmer hin. Die konkrete Substanz ist bislang nicht bekannt und es
wurde eine weitere breitgefächerte Analytik initiiert. Die Wirkung des Giftstoffes, d.h. die Cholinesterase-Hemmung im Organismus,
ist mehrfach und in unabhängigen Laboren nachgewiesen.

Entsprechend der Diagnose wird der Patient mit dem Gegenmittel Atropin behandelt. Der Ausgang der Erkrankung bleibt unsicher und
Spätfolgen, insbesondere im Bereich des Nervensystems, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Die behandelnden Ärzte sind mit der Ehefrau von Alexei Nawalny in engem Austausch. Im Einvernehmen mit seiner Ehefrau geht die
Charité davon aus, dass die öffentliche Mitteilung zum Gesundheitszustand in seinem Sinne ist.
Kontakt

Manuela Zingl
Unternehmenssprecherin
Charité ? Universitätsmedizin Berlin
t: +49 30 450 570 400"

25.08.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Putin scheint seinen Laden nicht mehr im Griff zu haben. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow sollte gefeuert werden, denn:

Wenn die medizinische Analyse der deutschen Ärzte absolut mit der der Russen übereinstimmt
UND die deutsche Diagnose Anzeichen findet, die - so laut Charite - den Verdacht des vollzogen Einsatz eines Nervengiftes
aus einer Klassen, deren Gift-Konsequenzen ausreichen belegt ist - naheliegen kann, wobei der Einsatz bisher nicht
bewiesen werden konnte,
wieso stellt der der Kreml-Sprecher fest, dass die Charite keine Beweis für einen Giftgasanschlag hat ???

Na ganz klar: Maßgabe sind die Aussagen der russischen Ärzte, und die verneinen bekanntlich den Giftgasanschlag und
setzen auf Stoffwechselstörung von Nawalny .... Ja, Putin: Auch Nervengift verursacht eine Stoffwechselstörung, nur
radikaler. ... WOHER wissen die Russen-Ärzte, dass Nervengift auszuschließen ist ... weil diese Ärzte nichts gefunden
haben ... Falls die Charite doch was findet, ist Putin als vorgeführt anzusehen: Von einen "intelligenten" Kreml-Sprecher.

08.09.2020 zeit.de

Großbritannien plant, den bereits abgeschlossenen Exit-Vertrag mit der EU zu brechen. Ziel ist es, die nordirische Region im
britischen Königreich nicht mit einer offenen Grenze zu implementieren, obwohl Nordirland in der EU bleibt. Es gilt also
zu verhindern, dass die Grenze im Norden der britischen Insel) durch den Brexit zu einer Landgrenze zwischen der EU und
Großbritannien wird. Zugleich soll der Zugang für britische Waren zum EU-Binnenmarkt auf der Grundlage allgemeiner
WTO-Regeln ermöglicht werden.

Der irische Ministerpräsident Martin warnte die britische Regierung: Ein Bruch des Brexit-Abkommens würde alle Verhandlungen
"null und nichtig" machen.

08.09.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Jedem das Seine ... lasst die Briten ziehen ! Die Briten werden mit dem Nordirlandkrieg weiter voll zu tun haben und NUR um den
geht es, wenn die Briten den Brexit-Vertrag brechen. Mit einer Kriegszone wird zudem kein Binnenmarkt möglich sein, so dass
Nordirland zwingend aus dem Königreich austreten muss, damit der britische Binnenkrieg beendet wird. Und das werden die
Briten in bester Tradition zu verhindern wissen. - Jedem das Seine, also Briten sanktionieren !

Was nutzt ein Großbritannien, das eh nur mit den USA, Australien etc. kooperieren will. Die Briten werden ihre Waren dort los,
solange Trump in den USA am Hebel sitzt. Fischfang in britischen Gebieten hat eh ein Ende, wenn die Briten selbst den Fisch
fangen und verkaufen wollen.

Es gibt EXAKT eine Möglichkeit, die Briten an den Verhandlungstisch zu zwingen: Die bisherige Auffassung der EU-Führung,
Warenimporte aus der Nicht-EU auch für Waren, die nicht dem EU-Standard entsprechen, zuzulassen, muss endlich
beendet werden: Wer Waren in der EU verkaufen will, muss Waren nach EU-Standards anbieten, wobei es also keine Rolle
spielt, welche Standards in den Herstellungsländern existieren. .... Warum auch die EU-Führungsbonzen DAS NICHT WOLLEN ?
Import nach EU-Standards würde das Ende der Billigimporte bedeuten, die Herstellungsressourcen in der EU massiv verdrängen,
so wie es die BRD bereits seit vielen Jahren macht: Importe aus China ermöglicht es am BRD-Binnenmarkt, Herstellung
und dessen Wissen auszurotten, weil Hersteller aus der BRD nach China auswandern und dort Leistungen einfach am Markt
einkaufen, also die Produktion in der BRD wegfallen lassen und dabei Gewinnsteigerungen kassieren.
Blanker Faschismus. Und typisch deutsch.

Der zwingende Systemwechsel betrifft die EU ans Ganzheit und u.a. auch die BRD im Dasein.

Hinweise:

17.01.2019 dradio.de

Der nach dem mit der EU ausgehandelte EU-Austritt der Briten ist Geschichte: Das britische Parlament wünscht den vertraglich-
geordneten Austritt der Briten aus der EU nicht und hat zugleich der Premierministerin May, die den Vertrag aushandeln ließ,
nicht das Vertrauen entzogen, so dass die Premierministerin nun zusehen muss, wie es weiter gehen soll.

29.01.2019 tagesspiegel.de

Das britische Parlament

lehnt einen Brexit ohne Vertrag mit der EU ab.

lehnt die offene Grenze der Briten zum irischen EU-Land ab und will den Vertrag in Sachen dieser Grenze zu Nordirland neu
aushandeln lassen.

13.03.2019 dradio.de

Das britische Parlament hat festgestellt: Es gibt keinen Brexit ohne Vertrag mit der EU.

Das britische Parlament hat noch nicht festgestellt: Es gibt einen Brexit mit dessen terminlicher Verschiebung.

Die EU-Kommission stellt fest: Die EU habe einen Vertrag mit der britischen Regierungschefin vereinbart und die EU
sei bereit, den Vertrag zu unterzeichnen.

29.03.2019 nzz.ch

Großbritannien tritt wie folgt aus der EU aus:

Am 29.03.2019: entfällt.

Am 12.04.2019: Wenn die Wenn die Briten bis dahin dem Brexit-Vertrag mit der EU weiterhin nicht zustimmen,
wobei dann der Brexit ohne Rechtsrahmen mit der EU vollzogen wird.

Am 22.05.2019: Wenn die Briten bis zum 12.04.2019 den Brexit-Vertrag mit der EU gebilligt haben, oder die
Bewilligung bis zum 22.05.2019 erfolgt (VOR den EU-Wahlen). Wurde gebilligt, kann der Brexit ev.
hinter den 22.05.2019 und max. um 2 Jahre verschoben werden, wobei dann aber die Briten an den
EU-Wahlen teilnehmen müssen.

01.04.2019 nzz.ch

Das britische Parlament lehnt alle Alternativen zum Brexit-Abkommen mit der EU ab. Selbst eine zweite Volksabstimmung
zum Brexit wurde abgelehnt.

11.04.2019 bundesregierung.de

"Europäischer Rat
EU beschließt weiteren Brexit-Aufschub

Die 27 in der EU verbleibenden Staaten und Großbritannien haben sich darauf geeinigt, die Frist für den Brexit auf den 31. Oktober zu
verschieben. Kanzlerin Merkel sprach von einem intensiven Abend, der die Einigkeit der EU gezeigt habe. Für Deutschland sei immer
klar gewesen, "dass wir für einen geordneten Austritt kämpfen und uns dafür einsetzen."

Für den Fall eines ungeordneten Brexit hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen.

Foto: Colourbox

Nach dem Sondertreffen des Europäischen Rats in Brüssel sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Angesichts der vielen bestehenden
Probleme auf der Welt bedeutet es für uns sehr viel, dass ganz besonders wir als Europäer zeigen, dass wir, wenn es eine solche
schwierige Entscheidung des Austritts eines Mitgliedsstaates gibt, einen geordneten Austritt hinbekommen und darauf nicht
verzichten."
EU stellt Bedingungen

Die Staats- und Regierungschefs berieten über eine Verlängerung des Austrittsdatum und einigten sich darauf, die Frist bis zum 31.
Oktober zu verschieben. Bei dieser "flexiblen" Verlängerung ist aber auch ein früherer Austritt möglich. "Wenn beide Parteien das
Austrittsabkommen vor diesem Termin ratifizieren, erfolgt der Austritt am ersten Tag des folgenden Monats", heißt es in der
Gipfelerklärung.

Die britische Regierung hat außerdem bis zum 31. Oktober die Möglichkeit, den Brexit abzusagen. Die Verlängerung dürfe darüber
hinaus "ein normales Funktionieren der Union und ihrer Institutionen nicht untergraben". Die britische Regierung verpflichtet sich
demnach, alle Maßnahmen zu unterlassen, "die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten". Nimmt Großbritannien
nicht an der Europawahl teil, scheidet es zudem automatisch am 1. Juni aus der EU aus.

"Für mich - das war die deutsche Position - war klar, dass wir für einen geordneten Austritt kämpfen und uns dafür einsetzen, und zwar
nicht wegen britischer Forderungen, sondern wegen des eigenen Interesses", betonte die Kanzlerin.

Der ursprünglich für den 29. März geplante EU-Austritt des Vereinigten Königreichs war bereits einmal auf den 12. April verschoben
worden. Da das britische Unterhaus den Austrittsvertrag immer noch nicht gebilligt hat, drohte zuletzt ein ungeregelter Brexit.
Abend zeigt Einigkeit der EU

Merkel betonte nach dem Sondergipfel auch, der Abend habe erneut die Einigkeit der EU gezeigt. "Die 27 Staaten, die über viele
Monate und Jahre gezeigt haben, dass sie einen gemeinsamen Weg gehen wollen, werden ihn auch in Zukunft gemeinsam gehen",
sagte sie.

Entscheidend sei die Frage, wann das britische Parlament seine Zustimmung zum Austrittsdatum geben werde, so die Kanzlerin. Es sei
noch einmal klargemacht worden, dass das Austrittsabkommen gilt und dass es nicht verändert werde und dass man über die
zukünftigen Beziehungen durchaus sprechen könne.

Merkel sagte, es müsse klare Möglichkeiten geben, dass das Austrittsabkommen wirklich eingehalten wird. "Dann kommt es aus
unserer Sicht auch nicht auf den Tag an".

Die britische Premierministerin Theresa May bat Tusk am 5. April um eine weitere Verlängerung des Austrittdatums aus der EU. In
einem Schreiben schlug sie den 30. Juni 2019 als neue Frist vor. Sie fügte hinzu, dass sich die britische Regierung weiterhin auf die
Europawahlen vorbereite - für den Fall, dass das Vereinigte Königreich zum Zeitpunkt der Wahlen noch EU?Mitglied ist.
Beschluss über Fristverlängerung bei EU-Gipfel

Am 21. März hatten die Staats- und Regierungschefs der EU?27 beschlossen, den Brexit im Falle einer Ablehnung des Austrittsabkommens
auf den 12. April 2019 zu verschieben.

Nach ihren Beratungen in Brüssel boten die verbleibenden 27 EU-Staaten Großbritannien zwei Optionen für eine Verschiebung an: bis
zum 22. Mai, wenn das britische Parlament in der letzten Märzwoche das Austrittsabkommen annehmen sollte - oder bis zum 12. April
bei einer Ablehnung. Denn bis zum 12. April muss das Vereinigte Königreich entscheiden, ob es an der Europawahl teilnimmt oder
nicht.

Das britische Unterhaus lehnte den mit der Europäischen Union ausgehandelten Austrittsvertrag zuerst am 15. Januar ab. Nachdem
Premierministerin Theresa May von der EU weitere Klarstellungen erhielt, stellte sie das Abkommen am 12. März erneut zur
Abstimmung. Das Parlament lehnte dies erneut ab, stimmte anschließend am 13. März jedoch gegen einen ungeregelten Austritt. Am
29. März lehnte das britische Unterhaus das von Premierministerin Theresa May ausgehandelte EU-Austrittsabkommen zum dritten
Mal ab.

Hauptkritikpunkt im britischen Unterhaus war der sogenannte Backstop - eine Auffanglösung für die britische Provinz Nordirland, die
eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu Irland verhindern soll. Nach ihr müsste das Vereinigte Königreich bis auf Weiteres in
einer Zollunion mit der Europäischen Union bleiben, wenn in einer Übergangsphase bis Ende 2020 keine bessere Lösung gefunden
wird.
Was passiert bei einem geregelten Austritt?

Sollte das Austrittsabkommen doch noch ratifiziert werden, tritt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft. Der
Deutsche Bundestag hat am 17. Januar 2019 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, der diesen Übergangszeitraum regelt.
Er enthält zwei wesentliche Elemente:

Im Grundsatz ist das Vereinigte Königreich im Bundesrecht während des Übergangszeitraums wie ein Mitgliedstaat der EU zu
behandeln. Auch im Staatsangehörigkeitsrecht gelten bis Ende 2020 die bisherigen Regeln fort: Britische und deutsche
Staatsangehörige, die während des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland beziehungsweise im
Vereinigten Königreich stellen, dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten ? auch wenn die Entscheidung über die
Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums erfolgt.

Der Übergangszeitraum von 21 Monaten soll Unternehmen und Verwaltungen Gelegenheit geben, sich an den Brexit anzupassen.
Dazu soll das EU-Recht grundsätzlich weiter auch für das Vereinigte Königreich gelten. Die Zeit soll genutzt werden, um die künftigen
Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU festzulegen.

Was bedeutet ein ungeregelter Austritt?

Im Fall eines ungeregelten Austritts endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreiches in der EU automatisch: Ab dem
Austrittsdatum wäre das Land im Verhältnis zur EU ein Drittstaat, das EU-Regelwerk ("Acquis") fände auf das Vereinigte Königreich
keine Anwendung mehr. Dies hätte weitreichende Folgen für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung.
Bundesregierung trifft Vorkehrungen

Die Bundesregierung nimmt die Vorbereitungen auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sehr ernst. Sie trifft
Vorkehrungen für alle Szenarien, auch für den Fall eines Austritts ohne Abkommen. Dabei stimmt sie sich eng mit den europäischen
Partnern und der Europäischen Kommission ab.
Donnerstag, 11. April 2019"

04.09.2019 nzz.ch

Premierminister Johnson hat die von der Regierungslinie abweichenden 21 Tories-Abgeordneten aus der Tories-Partei entfernt.

Das britische Unterhaus verlangt per Gesetz, dass Premierminister Johnson von der EU einen Aufschub der Brexit-Frist
erwirkt, falls Johnson sich nicht bis Mitte Oktober mit Brüssel auf einen abgeänderten Austrittsvertrag einigen kann.
Das Gesetzt kommt nur zur Anwendung, wenn Oberhaus und Königin das Gesetz nicht kippen.

06.09.2019 faz.net

Das britische Oberhaus stimmt dem Unterhaus-Gesetz zur Brexit-Verschiebung zu.

Premierminister Johnson will rasche Neuwahlen.

17.10.2019 dradio.de

Großbritannien und die EU - jedoch noch nicht das britische Parlament und das EU-Parlament - haben einer Änderung des Brexit-
Vertrages zugestimmt, die auch Nordirland als Teil des Königreiches von Großbritannien betrifft uns solange gilt, bis es ein
Freihandelsabkommen der Briten mit der EU gibt.

Der Austritt der Briten aus der EU-Zollunion erfolgt frühestens Ende 2020 und spätestens Ende 2022.

Großbritannien kann nach dem Brexit Handelsvereinbarungen mit Staaten vereinbaren, z.B. ein Freihandelsabkommen mit der EU.
Nordirland tritt als Teil des Königreiches von Großbritannien aus der EU aus, so dass es keine Zollgrenze innerhalb des
britischen Königreiches gibt.

Der Export von Waren über Großbritannien in die EU wird durch die Briten nach EU-Zollsätzen versteuert. Die Briten erheben
damit anstelle der EU die EU-Importsteuern, wenn die Ware Großbritannien betritt UND dann von den Briten in die EU steuerfrei
exportiert.

In Nordirland werden zusätzlich eine begrenzte Anzahl von Regeln des EU-Binnenmarktes angewendet, so dass Nordirland
diesbezüglich durch den Brexit keine Änderungen erfährt: Z.B. EU-Vorgaben für Produkt- und Hygienestandards,
Tier- und Lebensmittelkontrollen und für Staatsbeihilfen. Nordirlands Territorium wird damit zur Kontrollzone nach EU-Vorgaben,
wobei am am Eintrittspunkt der Waren in Nordirland kontrolliert wird. Der Warenhandel über Nordirland ist damit
weiterhin EU-reglementiert.

Die Mehrwertsteuer vom Staat Irland und der britischen Zone Nordirland wird so angeglichen, dass keine deutlichen Abweichungen
bleiben, wobei dir Briten Ausnahmen für Nordirland definieren dürfen, die dann nicht für den EU-Haushalt wirksam sind:
Ausnahmen der Briten schließen einen Zufluss von Mehrwertsteuer aus Nordirland in die EU aus. Damit driften Irland als Teil der
EU und Nordirland als Teil von Großbritannien nicht wirtschaftlich auseinander.

Die Regeln für Nordirland sind dort alle 4 Jahre vom nordirische Parlament auf Stopp oder Weitervollzug der Regeln prüfbar.
Die erste Prüfung der Regeln durch Nordirland erfolgt 2 Jahre nach dem Brexit. Nordirland ist nicht berechtigt, über die
Erst-Anwendbarkeit der Brexit-Reglen zu Nordirland zu entscheiden.

Die Briten verpflichten sich, die Anwendung der EU-Binnenmarkt- und Zollregeln zu überwachen, wobei die EU parallel
angemessen prüft.

20.10.2019 nzz.ch

Das britische Parlament

will über den mit der EU ausgehandelten Vertrag zum Brexit nicht jetzt entscheiden. Ziel ist es, das damit der britische
Regierungschef die EU um eine Verlängerung des Zeitraumes bis zu Brexit beantragen muss.

hat eine Entscheidung zum mit der EU ausgehandelten Vertrag zum Brexit abgelehnt.

Der britische Regierungschef

hat bei der EU die Verlängerung des Zeitraumes bis zu Brexit schriftlich beantragt.

hat zugleich der EU schriftlich mitgeteilt, dass der britische Regierungschef die Verlängerung des Zeitraumes bis zu Brexit
nicht unterstützen wird.

31.10.2019 faz.net

US-Präsident Trump stellt fest:

Im Fall des Brexit der Briten mit dem ausgehandelten EU-Abkommen werden die USA kein Handelsabkommen mit den
Briten schließen können, weil das EU-Abkommen ein Handelsabkommen USA und Briten verhindert.

08.09.2020 zeit.de

Die BRD-Regierung hat Beweise einer durch die BRD-Bundeswehr belegten Nervenkampfstoff-Vergiftung des
russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny, der in der berliner Charite inzwischen aus seinem künstlichen
Koma geholt wurde und ansprechbar ist. Der Außenminister Heiko Maas (SPD) hat die russische Regierung dazu
aufgefordert, zur Aufklärung des Giftanschlags auf den Oppositionellen Alexej Nawalny beizutragen. Maas
drohte Russland erstmals mit einem Stopp des Gas-Pipelineprojektes Nord 2.

Russland erwartet, dass Deutschland seine Erkenntnisse zu dem Fall vorlege. Das betreffe die Ergebnisse der
Untersuchungen in einem Labor der Bundeswehr und alle "Beweise" des deutschen Außenministeriums.
Es sei an der Zeit, "die Karten offen zu legen, weil es für alle klar ist: Berlin blufft, um einem schmutzigen politischen
Getue dienlich zu sein".

In den USA fordern Abgeordnete eine eigene Untersuchung des Falls. Bislang hatte Präsident Donald Trump sich
zurückhaltend geäußert. Der Ausschuss für Außenpolitik im Repräsentantenhaus verwies dabei auf ein US-Gesetz,
das Strafmaßnahmen beim Einsatz chemischer oder biologischer Waffen vorsieht. Die USA hatten auf dieser Basis
bereits Sanktionen gegen Russland nach dem Giftanschlag auf den ehemaligen russischen Geheimdienstmitarbeiter
Sergej Skripal in Großbritannien im Jahr 2018 verhängt.

08.09.2020 vom Autor dieser Dokumemtation

Es ist ein Elend, wenn sich 2 Volltrottel regelmäßig beharken und ihr Umfeld zersetzen: BRD-Regierung und Putin.

Putin hat seinen Laden nicht im Griff, wenn chemischer Kampfstoff außerhalb des per Verbotsvertrag gesetzten
Rahmens verfügbar ist: Staatlicher Terror als weitere Form der Angriffe mit chemischen Waffen. Und dass
Russland dieses Konzept verfolgt, ist bereits ohne den Nawalny-Fall bewiesen worden. Putin hat also einen
Staat im Griff, der in Sachen Verhinderung des Einsatzes chemischer Kampfstoffe nicht zuverlässig ist ... Poisn-Putin.

Die BRD-Regierung ist ihrer christjüdischen Form ist für den Umgang mit Diktatoren bekannt: Analer Kult.
Da bleibt nichts mehr übrig, als den Anderen zu beharken auf Teufel komm raus. Anales Denken mit Konzept.
Poisn-Putin ist bei der BRD-Regierung solange gut aufgehoben, bis diese nicht in ihrem Wahnsinn tatsächlich
Putin nicht mehr am Arsch leckt: Z.B. der Abbruch des Baues der fast fertigen 2. Gaspipeline von Russland in die BRD.

Volltrottel können es zwar ahnen, aber nicht verinnerlichen und damit nicht als Motiv verwenden:

Der Abbruch des Baues der 2. Pipeline würde NUR Schaden verursachen und keine Wirkung haben, wobei die
BRD von russischem Gas bereits JETZT abhängig ist (Abhängigkeit wurde im Zuge der BRD-Kanzlerschaft
von Schröder (SPD) optimiert, der ein Duzfreund von Poisn-Putin ist).

Es gibt eine Lösung für das Problem:

Den Bau der 2. Pipeline abschliessen und die Anlage in Betrieb nehmen.

Generelle Prüfung des Importes von russischem Gas mit dem Ziel, die Verwertung des Gases durch
Russland als Steuerungsmittel zu implementieren: Die Steuerung, wie Russland seine Gewinne
aus den beiden Gas-Pipelines optimieren kann, wenn es um Einnahmen aus der BRD etc. geht.
Die Absenkung des Importes russischen Gases betrifft DIREKT russische Interessen, solange sich
die Pipelines nicht amortisiert hat und Gewinne noch nicht ausreichend erbracht wurden. Die Absenkung
muss im Rahmen der Kostendeckung erfolgen, so dass sich monetäre Interessen Russland ausschließlich
als Rendite-Interessen steuern lassen: Sanktionsmittel. EXAKT nur so lässt es sich verhindern, dass
Russland den Gashahn komplett zudreht und damit die BRD erpresst und kollabieren lässt.

Erschließung von Energiequellen aus systemstabilen Zonen. Dau gehören z.Z. nicht: Russland, USA.
Ausbau der erneuerbaren Energie und deren Umwandlung in Wärme etc.. Import vom Atomstrom.

Diese Lösung ist mit der aktuellen führenden Elite in der BRD offensichtlich nicht nachhaltig möglich.
Vielmehr muss erfolgen:

Die Ausrottung der christjüdischen Regierungselite und deren assimilierten Partner wie SPD, Grüne, Kommunisten, AfD etc..

Die Verursachung der Energieabhängigkeit der BRD von russischem Gas auf einen Akt des Hochverrates prüfen.

14.09.2020 zeit.de

Im Zuge der durch Brand erfolgten Totalvernichtung des Flüchtlingslagers Moria auf der griechischen Insel Lesbos
sind 12.000 Flüchtlinge obdachlos geworden. Griechenland hat ein neues Lager errichtet, das für 5000 Menschen
geeignet ist, aber fast alle 12.000 Obdachlose aufnehmen soll: Die griechische Regierung erklärt jeden Flüchtling,
der nicht in das überfüllte Lager geht, für nicht berechtigt, ein Asylverfahren zu bekommen. Die Europäische
Union erwägt, sich an der Konzentration von Flüchtlingen im neuen Lager zu beteiligen und das Lager mit zu verwalten.

14.09.2020 vom Autor dieser Dokumentation

Es ist schon lange zu erwarten, dass die EU aktiv die Konzentrationslager auf Griechenland mit implementiert. Das Versagen
des Rechtes auf ein Asylverfahren, weil die Ablehnung der Unterbringung in ein Konzentrationslager erklärt wurde,
ist ganz klar Rechtsbruch.

Die EU ist ein faschistisches System.

18.09.2020 welt.de

Im Zuge der Corona-Seuche in der BRD hat diese folgende Neuverschuldungen des Staats:

In 2020 sind es 217,8 Milliarden Euro.

In 2021 sind es 96,2 Milliarden Euro.

In 2022 sind es 0 Euro.




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